Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen - Konzept zu Umsetzung der Istanbul-Konvention

Vorlage: 2022/2118
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.11.2022

    TOP: 2

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen_ Istanbul-Konvention
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2118 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Teil 1 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.11.2022 2 x vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 20 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsaufstellung für ein kommunales Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen. Um die bestehenden Hilfsangebote zu erhalten und abzusichern wird es künftig einer weiteren Koordinierung bedürfen. Die hierzu ab April 2024 erforderlichen Ressourcen müssten im Rahmen der Haushalts-Erstellung 24/25 etatisiert werden. Die durch diese Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel müssten dann durch ein Weniger an anderer Stelle im Rahmen der HH-Erstellung kompensiert werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Am 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen unmittelbar oder mittelbar zur Umsetzung von umfassenden Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und vor häuslicher Gewalt. Der Sozialausschuss hat mit Beschluss vom 18. Juli 2018 die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept für die Fortsetzung der Aufgaben zum Thema häusliche Gewalt in Karlsruhe zu erarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts die Vorgaben der Istanbul-Konvention umzusetzen. Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 hat der Gemeinderat den Auftrag auf alle in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen erweitert. Die Konzepterarbeitung erfolgt in zwei Phasen. Konzeptphase 1 umfasst eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel. Mit dem vorliegenden Konzeptteil 1 ist die erste Konzeptphase abgeschlossen. In Konzeptphase 2, die im Anschluss erfolgt, wird eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ erhoben. Die zweite Konzeptphase wird bis März 2024 abgeschlossen sein. Die weitere Umsetzung des Gesamtkonzepts ist mit den dann vorhandenen Personalressourcen nicht möglich. Ab April 2024 wäre die Einrichtung einer dauerhaften Koordinierungsstelle im Umfang von voraussichtlich einem Vollzeitäquivalent erforderlich. Ziel des Konzepts ist das Schließen von Lücken im Hilfesystem und dessen Weiterentwicklung. Die praktische Umsetzung des ersten Konzeptteils beginnt nach der Verabschiedung im Gemeinderat im Dezember 2022 vorerst nur in einem begrenzten Umfang in den bestehenden Arbeitskreisen. Dafür wurden in Zusammenarbeit mit den Träger*innen und beteiligten Behörden folgende Bedarfe priorisiert: ▪ Wohnraumbeschaffung für alle Gruppen gewaltbetroffener Frauen, ▪ stärkere Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsfällen zum Schutz der betroffenen Frauen und der betroffenen Kinder, ▪ Ausbau und Standardisierung der Soforthilfe nach Vergewaltigung, ▪ Zugang zum Regelsystem in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Integration für Frauen in der Prostitution sowie ▪ der Ausbau proaktiver Täter*innenarbeit. Durch eine bessere Vernetzung, den Austausch und die gemeinsame Festlegung von Vorgehensweisen der an diesen Themen beteiligten Einrichtungen, sollen Lücken im Hilfesystem behoben werden. Für die weitere Umsetzung muss zuerst eine Priorisierung der Zusammenschau aller Bedarfe erfolgen. Diese wird von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, in Zusammenarbeit mit den Träger*innen und beteiligten Behörden, gesteuert und begleitet. Zu jeder bearbeiteten Gewaltform werden Umsetzungsziele und Zuständigkeiten für die kommunale Ebene über einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Sofern sich aus den Umsetzungszielen finanzielle Bedarfe ergeben, werden diese in den kommunalen Haushalt eingebracht und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Angesichts der aktuelle Haushaltslage wird der Fokus zunächst auf Maßnahmen gelegt, die ohne zusätzliche Ressourcen durch Absprachen und Synergien umsetzbar sind. Ressourcenintensivere Maßnahmen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Nach zwei Jahren erfolgt ein Umsetzungsbericht sowie die Festlegung neuer Ziele. Der vorliegende Konzeptteil 1 informiert den Sozialausschuss und den Gemeinderat vollumfänglich über die Bedarfe in den Bereichen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel in Karlsruhe. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsaufstellung für ein kommunales Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen. Um die bestehenden Hilfsangebote zu erhalten und abzusichern wird es künftig einer weiteren Koordinierung bedürfen. Die hierzu ab April 2024 erforderlichen Ressourcen müssten im Rahmen der Haushalts-Erstellung 24/25 etatisiert werden. Die durch diese Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel müssten dann durch ein Weniger an anderer Stelle im Rahmen der HH-Erstellung kompensiert werden.

  • Anlage Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen_Bestands- und Bedarfsanalyse_Konzeptteil 1
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Stand: September 2022 Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Teil 1 2 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Impressum Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte: Verena Meister Bearbeitung: Verena Meister Viktoria Kornhaas Svenja Brandt Layout: Viktoria Kornhaas Svenja Brandt Telefon: 0721 133-3062 E-Mail: gb@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/gleichstellung Stand: September 2022 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. 3 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Abstract – Übersicht Die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene ist ein Auftrag, der eine dauerhafte Koordinierung erfordert. Zur Umsetzung in Karlsruhe wird im Auftrag des Sozialausschusses vom Juni 2018 zunächst ein Konzept erstellt; dies erfolgt in zwei Phasen. In Konzeptphase 1 wird seit April 2020 eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel erarbeitet. Die Erstellung des ersten Konzeptteils ist mit Vorlage dieses Konzeptpapiers (Teil 1) im November 2022 im Sozialausschuss und anschließend, im Dezember 2022 im Gemeinderat abgeschlossen. In der zweiten Konzeptphase, die im Anschluss erfolgt, wird eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ erhoben. Die zweite Konzeptphase wird bis März 2024 abgeschlossen sein. Ab April 2024 ist die Einrichtung einer dauerhafte Koordinierungsstelle, die bei der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt ist, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erforderlich. Das Konzept ist Grundlage dafür, dass die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Karlsruhe umgesetzt werden können. Ziel ist das Schließen von Lücken im Hilfesystem und dessen Weiterentwicklung. Die praktische Umsetzung beginnt nach der Verabschiedung im Gemeinderat im Dezember 2022 vorerst in den bestehenden Arbeitskreisen. Die Gesamtumsetzung erfolgt nach Beendigung der zweiten Konzeptphase und sobald Personalressourcen für die Koordinierung zur Verfügung stehen. Für die Gesamtumsetzung muss zuerst eine Priorisierung der Bedarfe erfolgen. Diese wird von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, in Zusammenarbeit mit den Träger*innen und beteiligten Behörden, gesteuert und begleitet. Zu jeder bearbeiteten Gewaltform werden Umsetzungsziele und Zuständigkeiten für die kommunale Ebene über einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Sofern sich aus den Umsetzungszielen finanzielle Bedarfe ergeben, werden diese in den kommunalen Haushalt eingebracht und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Angesichts der aktuelle Haushaltslage wird der Fokus zunächst auf Maßnahmen gelegt, die ohne zusätzliche Ressourcen durch Absprachen und Synergien umsetzbar sind. Ressourcenintensivere Maßnahmen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Nach zwei Jahren erfolgt ein Umsetzungsbericht sowie die Festlegung neuer Ziele. Bedarfe, die nicht auf kommunaler Ebene bearbeitet werden können, leitet die Koordinierungsstelle an die zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesbene weiter um Handlungsimpulse zu setzen. Der vorliegende Konzeptteil 1 informiert den Sozialausschuss und den Gemeinderat vollumfänglich über die Bedarfe in den Bereichen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel in Karlsruhe. Zur Umsetzung bedarf es einer verpflichtenden Zusage des Gemeinderats zu den folgenden Rahmenbedingungen:  die politische Unterstützung des vorliegenden Konzeptteils 1 und des vorgeschlagenen Vorgehens  die bestehenden Hilfsangebote erhalten und absichern  die Koordinierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention personell zu gewährleisten  die Berücksichtigung der Bedarfe bei der Vergabe von finanziellen Mitteln für den langfristigen Ausbau des Hilfesystems 4 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Die wichtigsten Informationen zur Entscheidungsfindung sind im Abstract und der Zusammenfassung der Bedarfe (Kapitel IV) gebündelt. Kapitel I. enthält grundlegende Informationen zur Istanbul-Konvention. In Kapitel II. wird auf die Umsetzung in Karlsruhe eingegangen. Detaillierte Informationen zur Bestands- und Bedarfsanalyse zu den einzelnen Artikeln der Istanbul-Konvention sind in Kapitel III. aufgeführt. Kapitel IV. enthält die oben genannte Zusammenfassung. In Kapitel V. sind Best-Practice- Beispiele aus Deutschland und der Europäischen Union enthalten, die aufzeigen, wie einzelne Bedarfe umgesetzt werden könnten. 5 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung....................................................................................................................................7 Die Istanbul-Konvention................................................................................................................................7 Kernbegriffe der Konvention..........................................................................................................................7 Umsetzungszuständigkeit und Rolle der Kommunen......................................................................................8 II. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe.....................................................................9 Ausgangslage in Karlsruhe............................................................................................................................9 Verfahren der Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention..................................................11 Projektablauf und Zeitplan..................................................................................................................... .....11 Auswahl der relevanten Kapitel der Istanbul-Konvention...............................................................................11 Zwei Phasen der Konzeptentwicklung...........................................................................................................12 Prozessbeteiligte..........................................................................................................................................12 Arbeitsschritte..............................................................................................................................................13 Ergebnis und Umsetzung des Konzepts.........................................................................................................13 III. Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe.......................................................................................................................................15 Kapitel II – Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung...............................................15 Artikel 8 – Finanzielle Mittel...................................................................................................................15 Artikel 10 – Koordinierungsstelle............................................................................................................17 Artikel 11 – Datensammlung und Forschung...........................................................................................19 Kapitel III – Prävention................................................................................................................................21 Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen.................................................................................................21 Artikel 13 – Bewusstseinsbildung...........................................................................................................22 Artikel 14 – Bildung...............................................................................................................................24 Artikel 15 – Aus- und Fortbildungsprogramme von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen....................25 Artikel 16 – Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme....................................................26 Artikel 17 – Beteiligung des privaten Sektors..........................................................................................28 Kapitel IV – Schutz und Unterstützung....................................................................................................29 Artikel 20 – Allgemeine Hilfsdienste.......................................................................................................29 Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste.....................................................................................................31 A. Häusliche und sexualisierte Gewalt..................................................................................................31 B. (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel.....................................................................................34 Artikel 23 – Schutzunterkünfte...............................................................................................................36 A. Häusliche und sexualisierte Gewalt..................................................................................................36 B. (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel.....................................................................................39 Artikel 24 – Telefonberatung..................................................................................................................42 6 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 26 – Schutz und Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind..................................43 Kapitel V – Materielles Recht......................................................................................................................45 Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit..............................................................................45 Kapitel VI – Ermittlung, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen........................................47 Artikel 51 – Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement..................................................................47 Artikel 52 und 53 – Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote sowie Schutzanordnungen..48 Kapitel VII – Migration und Asyl..................................................................................................................49 Artikel 59 – Aufenthaltsstatus................................................................................................................49 IV. Zusammenfassung der Bedarfe...............................................................................................50 V. Best-Practice-Beispiele.............................................................................................................56 VI. Anhänge..................................................................................................................................61 Anhang I: Kennzahlen zu Artikel 22 und 23.................................................................................................61 Anhang II: Übersichtstabellen „Bestand und Bedarf“...................................................................................63 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Schaubild zum Vorgehen bei und nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt...................10 Abbildung 2: Projektablauf und Zeitplan......................................................................................................11 Abbildung 3: Arbeitsschritte je Konzeptphase...............................................................................................13 Tabelle 1: Kapitel der Istanbul-Konvention mit kommunaler Relevanz...........................................................11 Tabelle 2: Konzeptphasen............................................................................................................................12 Tabelle 3: Freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben ohne Weisung mit Bezug auf Gewalt gegen Frauen.....15 Tabelle 4: Bilanzgespräch „Gewalt gegen Frauen“ - Datenerhebung nach Institution....................................19 Tabelle 5: Bestandsbewertung– Fachberatungsstellen häusliche und sexualisierte Gewalt.............................32 Tabelle 6: Bestandsbewertung – Fachberatungsstellen (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel..............34 Tabelle 7: Bestandsbewertung – Schutzunterkünfte häusliche und sexualisierte Gewalt................................37 Tabelle 8: Bestandsbewertung – Schutzunterkünfte (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel..................39 Tabelle 9: Artikel 22 „Bestand und Bedarf“ – Fachberatungsstellen häusliche und sexualisierte Gewalt........63 Tabelle 10: Artikel 22 „Bestand und Bedarf“ – Fachberatungsstellen (Zwangs-)Prostitution, Menschenhandel.........................................................................................................................................66 Tabelle 11: Artikel 23 „Bestand und Bedarf“ – Schutzunterkünfte häusliche und sexualisierte Gewalt..........68 Tabelle 12: Artikel 23 „Bestand und Bedarf“ – Schutzunterkünfte (Zwangs-)Prostitution, Menschenhandel..71 7 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 I. Einleitung Die Istanbul-Konvention Der Europarat hat 2011 in Istanbul die „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ als völkerrechtlichen Vertrag beschlossen. Sie ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die so genannte Istanbul-Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. In Deutschland ist sie die bisher stärkste rechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. In insgesamt 81 Artikeln verpflichtet die Konvention die unterzeichnenden Staaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention, Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Zentral ist der Konvention zufolge die Bereitstellung eines bedarfsgerechten und finanziell abgesicherten Hilfesystems aus Fachberatungsstellen und Schutzunterkünften. Die Konvention stellt klar, dass die strukturelle Ursache von Gewalt gegen Frauen die historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Unterdrückung und Diskriminierung der Frau durch den Mann geführt haben. Sie fordert deshalb die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als wesentliches Element der Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Kernbegriffe der Konvention Der Schutz der Konvention bezieht sich vorrangig auf Frauen und umfasst auch Mädchen unter 18 Jahren. Die Istanbul-Konvention erkennt an, dass auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt werden, jedoch deutlich seltener als Frauen. Die unterzeichnenden Staaten werden ermutigt, dieses Übereinkommen auf alle Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden. Der Schutz von betroffenen Männern ist inbegriffen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorzugehen. Das sind solche, die sich entweder gegen Frauen richten oder Frauen unverhältnismäßig stark treffen. Dazu gehören:  psychische Gewalt (Artikel 33)  Nachstellung (Artikel 34)  körperliche Gewalt (Artikel 35)  sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung (Artikel 36)  Zwangsheirat (Artikel 37)  Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38)  Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation (Artikel 39)  Sexuelle Belästigung (Artikel 40)  Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ (Artikel 42) 8 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Einige Personengruppen werden im Rahmen der Konvention als besonders schutzbedürftig identifiziert. Sie sind in erhöhtem Maße von Diskriminierungen, Einschränkungen und Bevormundung sowie struktureller Benachteiligung betroffen. Zu ihnen zählen unter anderem Frauen mit Behinderungen, in der Prostitution tätige, zugewanderte und geflüchtete sowie wohnungslose Frauen, Kinder und Seniorinnen. Umsetzungszuständigkeit und Rolle der Kommunen Seit der Ratifizierung gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist die Konvention von allen staatlichen Stellen auf allen staatlichen Ebenen bei der Auslegung und Anwendung innerstaatlichen Rechts zu beachten – zum Beispiel von Behörden und Gerichten. Die Istanbul-Konvention fordert ein ganzheitliches und koordiniertes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, das alle staatlichen Ebenen einbezieht. Aufgrund des Föderalismus fallen in Deutschland wesentliche Aufgaben der Gewaltprävention und des Opferschutzes in die Zuständigkeit der Länder oder werden von diesen an die Kommunen delegiert. Entsprechend ist auch die Zuständigkeit für die Umsetzung der Konvention dort verortet. 1 Bereits vor Inkrafttreten der Istanbul-Konvention hat das Land Baden-Württemberg Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ergriffen. Es hat 2014 den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2 verabschiedet, fördert Frauen- und Kinderschutzhäuser 3 und seit Januar 2021 auch den Auf- und Ausbau der Fachberatungsstellen 4 . Die Istanbul-Konvention setzt darüberhinausgehende, neue Maßstäbe. Die größte Verantwortung bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen liegt bisher bei den Kommunen. Sie haben frühzeitig über freiwillige Leistungen Fachberatungsstellen für Frauen finanziert und die Koordinationsfunktion des kommunalen Hilfesystems übernommen. Die Kommunen haben die Professionalisierung und Fortentwicklung der Angebote begleitet und getragen. Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeit von Land und Kommunen bezüglich der Istanbul- Konvention ist noch ungeklärt. Für Ende 2022 hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Studie 5 angekündigt, in der die Zuständigkeit des Landes und die Handlungsbedarfe für weitere Maßnahmen auf Landesebene geklärt werden sollen. 1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020: GREVIO. Erster Sachstandsbericht der Bundesrepublik Deutschland 2 Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, 2014: Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen vom 24. November 2014 3 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, 2020: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg vom 26. Mai 2020 –Az.: 25-4918.2-001/4– 4 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, 2021: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung des Ausbaus von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt sowie von Interventionsstellen, von Frauennotrufen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend vom15. März 2021 –Az.: 25-4918.1-002/6– 5 https://www.sowi.uni-stuttgart.de/abteilungen/ses/forschung/evaluation-istanbul-konvention/ 9 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Fest steht schon jetzt: Die Kommunen werden weiterhin die zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen innehaben. Der Karlsruher Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach für ein proaktives Vorgehen in diesem Themenfeld eingesetzt, etwa mit der Einrichtung einer Projektgruppe im Jahr 2000 und mit dem Auftrag zur Konzeptentwicklung für eine Täterberatungsstelle im Jahr 2001. Mit dem Auftrag aus dem Sozialausschusses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vom 11. Juli 2018 ist Karlsruhe erneut zu einer Vorreiterin unter den Kommunen in Deutschland geworden, die landesweite Aufmerksamkeit erfährt. II. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe Ausgangslage in Karlsruhe In Karlsruhe besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Frauen 6 . Es ist aus dem Zusammenschluss von engagierten Frauenprojekten, Trägern, Kommunalpolitiker*innen und der Frauenbeauftragten entstanden und stetig weiterentwickelt worden. Diese Infrastruktur wird seit vielen Jahren im Rahmen der freiwilligen Leistungen von der Stadt Karlsruhe unterstützt, sowohl finanziell als auch durch die Koordinationsfunktion der Gleichstellungsbeauftragten im Auftrag des Oberbürgermeisters. Im Jahr 2000 wurde unter der Federführung der städtischen Frauenbeauftragten der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ eingerichtet. Der Koordinationskreis tagt drei- bis viermal im Jahr mit dem Ziel, die Schutzmaßnahmen eng zu verzahnen. Im Koordinationskreis wirken unter der Federführung der Gleichstellungsbeauftragten mit:  Frauenberatungsstelle Karlsruhe, Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Frauenberatungsstelle, Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt und Landkreis Karlsruhe  Frauenhaus, Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt und Landkreis Karlsruhe  Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum, Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.  Allgemeiner Sozialer Dienst, Stadt Karlsruhe  Ordnungs- und Bürgeramt, Stadt Karlsruhe  Führungsgruppe, Schutzpolizeidirektion, Polizeipräsidium Karlsruhe  Opferschutz, Polizeipräsidium Karlsruhe  Koordinierungsstelle häusliche Gewalt, Polizeipräsidium Karlsruhe Ergebnisse des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“: 1. Schaffung von Strukturen durch Vernetzung aller relevanten Akteur*innen  zur Identifikation und Behebung von Reibungspunkten beim Zusammenwirken der Akteur*innen bei der Intervention gegen Gewalt an Frauen (Interventionskette)  zur wechselseitigen Information über Hilfsangebote und Angebotsänderungen  zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Hilfsangebote für die Opfer und die Täter*innen  zum Austausch zu rechtlichen und politischen Neuerungen 6 Beratungsschwerpunkte: Häusliche Gewalt, Sexualisierte Gewalt, Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, Menschen in der Prostitution, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung 10 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 2. Schaffung von Prozessen durch Festlegung des Vorgehens  bei und nach einem Polizeieinsatz (siehe Abbildung 1, folgende Seite)  bei der Unterbringung von gewaltbetroffenen Frauen außerhalb der Beratungs- und Öffnungszeiten von Beratungsstellen und Schutzhäusern 3. Sensibilisierung zum Thema häusliche Gewalt durch abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit  Veranstaltungen, Plakataktionen und Internet  Mehrsprachige Informationsbroschüre zur rechtlichen Situation sowie zum Hilfesystem in Karlsruhe Die Istanbul-Konvention verpflichtet dazu, die Arbeit zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu intensivieren und auszuweiten. Auf diesen Impuls haben alle Akteur*innen des Hilfesystems und die Kommunalpolitik in Karlsruhe lange gewartet. Abbildung 1: Schaubild zum Vorgehen bei und nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt 11 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Verfahren der Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Projektablauf und Zeitplan Abbildung 2: Projektablauf und Zeitplan Für die Konzeptentwicklung wurde ab April 2020 eine Projektstelle mit 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für zwei Jahre geschaffen. Diese wurde ab April 2022 um 0,5 VZÄ ergänzt und um zwei Jahre verlängert. Die Projektstelle ist mit zwei Personen besetzt, deren Verträge am 31. März 2024 beziehungsweise am 31. Mai 2024 enden. Projektphase 1 (siehe unten) wird mit dem vorliegenden Konzept fristgerecht abgeschlossen. Es ist geplant, Konzeptphase 2 und damit das Gesamtprojekt zur Konzeptentwicklung im Jahr 2024 abzuschließen. Im Anschluss ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Daueraufgabe, für deren Umsetzung eine unbefristete Koordinierungsstelle in Vollzeit notwendig ist Auswahl der relevanten Kapitel der Istanbul-Konvention Die Istanbul-Konvention umfasst zwölf Kapitel mit insgesamt 81 Artikeln. Im ersten Arbeitsschritt wurde geprüft, welche Artikel der Konvention für die kommunale Ebene relevant sind. Im Kern sind dies Kapitel III Prävention und Kapitel IV Schutz und Unterstützung sowie einzelne Artikel der Kapitel II, V, VI und VII (siehe Tabelle 1, grau unterlegt). Tabelle 1: Kapitel der Istanbul-Konvention mit kommunaler Relevanz Kapitel Artikel Name I. 1 - 6 Allgemeine Verpflichtungen II. 7 - 11 Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung III. 12 - 17 Prävention IV. 18 - 28 Schutz und Unterstützung V. 29 - 48 Materielles Recht  Sorgerecht  Gewaltdefinitionen Beschluss Sozialausschuss 2018 2019 Bewilligung Projektstelle 50% Projektbeginn 04/2020 03/2022 Projektstellen- ende Bewilligung Projektstelle 100% 04/2022 11/2022 Ende Konzeptphase I geplantes Ende Konzeptphase II Projektende 03/2024 ab 04/2024 Koordinierungsstelle: Maßnahmenumsetzung Konzeptfortschreibung 12 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 VI. 49 - 58 Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen  Gefährdungsanalyse  Schutzanordnung VII. 59 - 61 Migration und Asyl VIII. 62 - 65 Internationale Zusammenarbeit IX. 66 - 70 Überwachungsmechanismus X. 71 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften XI. 72 Änderungen des Übereinkommens XII. 73 - 81 Schlussbestimmungen Zwei Phasen der Konzeptentwicklung Um die Komplexität der Aufgabe den vorhandenen Personalressourcen anzupassen, wurde die Konzeptentwicklung anhand der Gewaltformen in zwei Phasen aufgeteilt: Tabelle 2: Konzeptphasen Konzeptphase 1 Konzeptphase 2  Häusliche und sexualisierte Gewalt  Menschenhandel, (Zwangs-)Prostitution, Ausstieg aus der Prostitution  Zwangsheirat  Verstümmelung weiblicher Genitalien  Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation  Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ Die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt wurden für die erste Konzeptphase ausgewählt. Hier ist die größte Anzahl betroffener Frauen zu verzeichnen. Es existieren bereits eine Hilfsinfrastruktur und Netzwerke, auf die im Rahmen der Konzeptentwicklung aufgebaut werden kann. Das Thema Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution wurde hinzugenommen und um das Thema Ausstieg aus der Prostitution ergänzt. Es besteht ein großes überfraktionelles politisches Interesse im Karlsruher Gemeinderat, das Hilfesystems in diesem Themenbereich weiterzuentwickeln. Prozessbeteiligte Die Konzeptentwicklung in Konzeptphase I erfolgt unter Beteiligung des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ sowie der Fachberatungsstellen für Prostituierte. In Konzeptphase II ist die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Fachexpert*innen der darin zu bearbeitenden Gewaltformen erforderlich. 13 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Arbeitsschritte In jeder der beiden Konzeptphasen werden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt: Abbildung 3: Arbeitsschritte je Konzeptphase Ergebnis und Umsetzung des Konzepts Das Ziel des Konzeptes ist, den Grundstein für die mittel- und langfristigen Weiterentwicklungen des Hilfesystems zu legen. Das Hilfesystems muss durch die Vergabe von freiwilligen Leistungen abgesichert sein. In Karlsruhe darf kein von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffener Mensch unversorgt sein. 1. Bestands- und Bedarfsaufnahme Netzwerkanalyse Fallanalysen Befragung der Trägereinrichtungen 2. Bestands- und Bedarfsbewertung Abgleich mit der Istanbul-Konvention: Wo erfüllt die Stadt Karlsruhe die Anforderungen? Wo bestehen Doppelstrukturen? Wo können Synergien hergestellt werden? Welche Schutzlücken müssen geschlossen werden? Welche wesentlichen Akteur*innen fehlen bisher im Hilfesystem? Welche Abläufe müssen optimiert oder neu konzipiert werden? 3. Präsentation und Beschluss in politischen Gremien Sozialausschuss Gemeinderat 4. Entwicklung von Umsetzungszielen 5. Umsetzung 14 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Eine Grundversorgung für von Gewalt betroffene Frauen besteht, diese ist aber nicht in allen Bereichen befriedigend ausgebaut. Um allen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen wirksame Unterstützung und Hilfe anzubieten, muss die bestehende Grundversorgung weiterentwickelt werden. Die nachfolgende Bestands- und Bedarfsanalyse weist auf eine Vielzahl an Lücken im Hilfe- und Unterstützungssystem hin. Diese Lücken bestehen in den Bereichen aller bearbeiteten Gewaltformen und sind von unterschiedlicher Ausprägung. Sie reichen von eher kleinteiligen Aspekten wie fehlenden Präventionsmaßnahmen für einzelne Zielgruppen (zum Beispiel Artikel 12), über bauliche Aspekte von Schutzunterkünften (Artikel 23) bis zu unbefriedigenden Verfahrensabläufen (zum Beispiel Artikel 25 und 31). Daraus folgt:  Die Zuständigkeit für die Behebung der Lücken im Hilfesystem liegt: in den vorhandenen kommunalen Arbeitskreisen, im Gemeinderat, auf Landes- oder Bundesebene.  Die Behebung der Bedarfe ist unterschiedlich ressourcenintensiv: Viele lassen sich im Rahmen bestehender oder neuer Netzwerke durch Absprachen und Synergien bearbeiten. Für andere müssen neue Maßnahmen entwickelt werden, die zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern.  Der Umfang und die Vielfalt der ermittelten Bedarfe lassen kein kurzfristiges Abarbeiten zu. Die Bearbeitung muss langfristig, in zeitlichen Schritten erfolgen. Dafür müssen Prioritäten und Umsetzungsziele festgelegt werden. Für das weitere Vorgehen zur Umsetzung des vorliegenden Konzepts sind folgende Schritte vorgesehen: Zu jeder bearbeiteten Gewaltform werden Umsetzungsziele für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Dies erfolgt in den einschlägigen Netzwerken in Kooperation mit den freien Trägern und Netzwerkpartner*innen. Angesichts der aktuelle Haushaltslage wird der Fokus zunächst auf Maßnahmen gelegt, die ohne zusätzliche Ressourcen durch Absprachen und Synergien möglich sind. Ressourcenintensivere Maßnahmen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. In zwei Jahren erfolgt ein Umsetzungsbericht sowie die Festlegung neuer Ziele. Um die Istanbul-Konvention in der vorgesehenen Form auf kommunaler Ebene umzusetzen, bedarf es einer verpflichtenden Zusage übergeordneter Rahmenbedingungen:  Politische Unterstützung des vorliegenden Konzepts einschließlich des vorgeschlagenen Vorgehens  Erhalt und Sicherung bestehender Hilfsangebote  Sicherung einer Koordinationsstelle  Langfristiger Ausbau der Hilfeangebote anhand der ermittelten Bedarfe und Bereitstellung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel. Hierfür werden dem Gemeinderat weitere Beschlussvorlagen vorgelegt. 15 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 III. Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe Die folgenden Überschriften „Kapitel II – Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung“ bis „Kapitel VII – Migration und Asyl“ sowie die darunter aufgeführten Artikel entsprechen der Gliederung der Istanbul-Konvention. Kapitel II – Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung Artikel 8 – Finanzielle Mittel Verpflichtung zur Bereitstellung angemessener finanzieller und personeller Mittel zur Erreichung der Ziele und Vorgaben der Istanbul-Konvention. Die Mittel sollen für alle Gewaltformen zur Verfügung stehen. Die Mittelzuweisung soll entsprechend der zur Umsetzung notwendigen Aufgaben auch an nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erfolgen 7 . A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Stadt Karlsruhe fördert Projekte im Bereich „Freiwillige Leistungen und weisungsfreie Pflichtaufgaben mit Bezug auf Gewalt gegen Frauen“. Die Gesamtsumme der kommunalen Förderungen liegt im Jahr 2022 bei 800.683,00 Euro (im Jahr 2021 bei 806.280,00 Euro). Tabelle 3: Freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben ohne Weisung mit Bezug auf Gewalt gegen Frauen 8 Produkt Zuschuss- empfänger*in Zuschusszweck Ansatz 2019 in Euro Ansatz 2020 in Euro Ansatz 2021 in Euro Ansatz 2022 in Euro 31.60 Sozialdienst katholischer Frauen Clearingstelle der Frauenberatungs- stellen 35.592,06 35.592,00 35.592,00 36.038,00 31.60 Sozialdienst katholischer Frauen Tandemberatung mit dem Verein für Jugendhilfe 41.885,00 41.885,00 41.885,00 42.471,00 31.60 Sozialdienst katholischer Frauen Kindergruppe Nangilima 21.564,20 21.564,00 21.564,00 21.866,00 7 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 7 und 52f 8 Auszug aus dem Haushaltsplan, Aufstellung der Sozial- und Jugendbehörde, Abteilung Finanzen, IT, Beschaffung 16 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Produkt Zuschuss- empfänger*in Zuschusszweck Ansatz 2019 in Euro Ansatz 2020 in Euro Ansatz 2021 in Euro Ansatz 2022 in Euro 31.60 Verein für Jugendhilfe Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum 101.099,50 103.555,00 111.155,00 113.406,00 31.60 Wildwasser und Frauennotruf e.V. Betriebskosten- zuschuss 154.999,52 154.999,52 216.175,00 219.201,00 31.60 Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. Betriebskosten- zuschuss Frauenberatungsstelle (Haus 13) 144.196,35 144.196,00 178.660,00 178.660,00 31.60 Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. Clearingstelle der Frauenberatungs- stellen 20.000,12 20.000,12 20.992,00 20.992,00 31.60 Behandlungsiniti- ative Opferschutz BIOS-BW e.V. Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden 14.325,00 14.325,00 14.325,00 14.325,00 41.40 Diakonisches Werk Straßenprostitution - Förderung der Beratung Luis.e 128.591,00 128.591,00 142.307,00 143.674,00 41.40 Diakonisches Werk Straßenprostitution - Förderung mobile med. Versorgung Luis.e 0,00 0,00 23.625,00 10.050,00 Gesamtausgaben freiwillige Leistungen Gewalt gegen Frauen 662.252,75 664.707,64 806.280,00 800.683,00 B. Ergebnis der Bedarfsanalyse Eine vollständige und genaue Bezifferung der finanziellen und personellen Anforderungen ist zurzeit noch nicht möglich. Dafür fehlen Fachempfehlungen und Kennzahlen zur bedarfsgerechten Versorgung. Die existierenden Fachempfehlungen werden bei den entsprechenden Artikeln zum Schutz- und Hilfesystem jeweils näher ausgeführt. Durch die im Rahmen der Istanbul-Konvention vorgeschriebene Statistik, Evaluation und Forschung (Artikel 10) werden mittelfristig weitere Fachempfehlungen entstehen. Folgende allgemeine Aussagen zu den Bedarfen sind auf der Grundlage der vorliegenden Analyse möglich:  Sichere, dauerhafte und angemessene Finanzierung der bestehenden Fachberatungsstellen und Schutzangebote  Sichere und angemessene Finanzierung von Maßnahmen zur Ausweitung des Hilfsangebots und zur Behebung von Schutzlücken  Sicherung und angemessene Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung und Weiterentwicklung des vorliegenden Konzepts 17 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 10 – Koordinierungsstelle Verpflichtung zur Errichtung einer oder mehrerer offiziellen Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen und zur Verhütung und Bekämpfung aller von diesem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt zuständig sind. Diese Stellen koordinieren die in Artikel 11 genannte Datensammlung 9 sowie analysieren und verbreiten ihre Ergebnisse. Es muss sichergestellt sein, dass diese Koordinierungsstellen allgemeine Informationen über getroffene Maßnahmen erhalten und mit den ihnen entsprechenden anderen Koordinierungsstellen direkt kommunizieren und Kontakt pflegen können. Der Artikel enthält die Verpflichtung, offiziellen Stellen die genannten Aufgaben zu übertragen. Dafür können neue Stellen geschaffen werden oder es werden bestehende Stellen mit den Aufgaben betraut. Diese Stellen müssen auf der jeweiligen Strukturebene 10 existieren, die für die Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich ist. In Deutschland sind dies mehrere, die Bundes-, Landes- und auf kommunale Ebene. Die Koordinierungsstellen gewährleisten, dass die Maßnahmen gebündelt werden, gut koordiniert sind und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wirksam umgesetzt werden. Die Bewertung politischer Ansätze und Maßnahmen setzt voraus, dass gesicherte Kenntnisse zu den Bedarfen der Betroffenen vorliegen. Deshalb haben die nach diesem Artikel gegründeten Stellen ebenfalls die Aufgabe, die Erhebung und Analyse der erforderlichen Daten sowie die Verbreitung der gewonnenen Ergebnisse zu koordinieren. 11 A. Ergebnis der Bestandsanalyse In der Stadt Karlsruhe gibt es bisher keine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul- Konvention. Der Oberbürgermeister hat die Federführung für das Thema „Häusliche Gewalt überwinden“ und die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Auftrag des Sozialausschusses an die Gleichstellungsbeauftragte übertragen. Für die Konzeptentwicklung wurde im Oktober 2019 eine Projektstelle mit 0,5 VZÄ geschaffen, die am 1. April 2020 besetzt wurde. Diese wurde auf zwei Jahre befristet. Im Juni 2021 wurde das Projekt um zwei Jahre verlängert und die Projektstelle um 0,5 VZÄ aufgestockt. Die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Artikel 10 sind weitgehender als der bisherige Auftrag aus Sozialausschuss und Gemeinderat, ein Konzept zur Fortführung der Aufgaben zum Thema „Häusliche Gewalt“ und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten: Die Aufgaben „Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung“ umfassen ein weiteres Aufgabengebiet und beziehen sich nicht nur auf häusliche Gewalt sondern auf alle in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen. Hierfür müssen Koordinierungsstellen auf Dauer eingerichtet werden. 9 Istanbul-Konvention: Artikel 11 – Datensammlung und Forschung. Der Artikel fordert in regelmäßigen Abständen die Erhebung von genau aufgeschlüsselten statistischen Daten für alle der in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen. 10 Bundes-, Landes- und kommunale Ebene 11 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 7f und 53f 18 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 B. Ergebnis der Bedarfsanalyse Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein fortlaufender Prozess. Es bedarf einer dauerhaften Koordinierungsstelle, um das vorliegende Konzept umzusetzen und die Istanbul- Konvention in Karlsruhe dauerhaft zu implementieren. Die nachfolgenden Ergebnisse zeigen folgende vordringliche Koordinationsbedarfe:  Fortführung der Koordinierung des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“  Initiierung und Koordination von Netzwerken zu weiteren Gewaltformen als Grundlage von institutionenübergreifender Zusammenarbeit  Verknüpfung von spezialisierten 12 und allgemeinen 13 Hilfsdiensten  Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und Veröffentlichung von Daten zu allen in der Istanbul-Konzept genannten Gewaltformen  Steuerung der Weiterentwicklung von spezialisierten Hilfestrukturen, um Synergien zu schaffen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Betroffene in das allgemeine Hilfesystem einzubinden  Bearbeitung der nachfolgend aufgeführten Bedarfe in Einzelprojekten und - je nach Notwendigkeit - die Einberufung und Koordination von zusätzlichen temporären oder kontinuierlichen Arbeitskreisen  Umsetzen von Maßnahmen und Kampagnen des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe  Vernetzung der Koordinierungsstelle in Arbeitskreisen zur Istanbul-Konvention auf Landes- und Bundesebene 12 Spezialisierten Hilfsdienste bieten von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Personen sofortige, unmittelbare Hilfe und Unterstützung. Hierzu zählen beispielsweise Fachberatungsstellen und Schutzhäuser. 13 Allgemeine Hilfsdienste sind Hilfsangebote in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialdienste, finanzielle Unterstützung, Unterkunft, rechtliche Beratung, Aus- und Weiterbildung , Arbeitssuche und sonstige relevante Bereiche. Diese Hilfen beziehen sich auf die Allgemeinbevölkerung und nicht ausschließlich auf die Betroffenen. 19 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 11 – Datensammlung und Forschung Verpflichtung, regelmäßig einschlägige genau aufgeschlüsselte statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu sammeln; die Forschung auf dem Gebiet zu fördern, sowie die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu untersuchen. Die Daten müssen öffentlich zugänglich sein. Die Daten dürfen sich nicht darauf beschränken, internen Bedürfnissen gerecht zu werden, sondern müssen eine mögliche Verbesserung oder Verschlechterung der Wirksamkeit der Maßnahmen und politischen Ansätze zur Verhütung, zum Schutz und zur Strafverfolgung feststellen können. 14 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Im Rahmen eines Bilanzgesprächs werden einmal jährlich Daten zu häuslicher Gewalt erhoben und von den beteiligten Institutionen bewertet. Aktuell werden folgende Daten erfasst: Tabelle 4: Bilanzgespräch „Gewalt gegen Frauen“ - Datenerhebung nach Institution Institution Erhobene Daten Polizeipräsidium Karlsruhe  Einsätze wegen häuslicher Gewalt nach Polizeirevieren  Anzahl der Wohnungsverweise nach Polizeirevieren Ordnungs- und Bürgeramt  Meldungen über Gewaltschutzverfahren  Verfügungen durch das Polizeipräsidium  Anschlussmaßnahmen des Ordnungs- und Bürgeramtes Allgemeiner Sozialer Dienst  Fälle von häuslicher Gewalt mit und ohne Kinder im Haushalt Clearingstelle der Frauenberatungsstellen  Meldungen von betroffenen Frauen Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum / Verein für Jugendhilfe  Anti-Gewalt-Beratung von Männern mit und ohne Wohnungsverweise  Anti-Gewalt Beratung von Frauen mit Wohnungsverweisen Amtsgericht Karlsruhe/ Familiengericht  Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz Amtsgericht Karlsruhe-Durlach/ Familiengericht  Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz Darüber hinaus stellen die spezialisierten Hilfsdienste Daten zu ihrer Arbeit in Jahresberichten bereit. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse Aus der Vorgabe der Istanbul-Konvention zu allen im Übereinkommen enthaltenen Gewaltformen Daten zu erfassen ergibt sich, dass die Datenerhebung in weitere Themenfelder ausgeweitet werden muss: 14 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 8 und 54ff 20 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1  Tödliche Partnerschaftsgewalt  Sexualisierte Gewalt  Digitale Gewalt  Psychische Gewalt  Stalking Weitere Bedarfe:  Überprüfung, welche statistischen Daten zusätzlich in die Sammlung des Bilanzgesprächs aufgenommen werden sollten  Datenerhebung über von häuslicher Gewalt betroffener Männern  Einheitliche Sammlung und Bewertung von lokalen Daten zu Prostitution / Menschenhandel  Entwicklung von geeigneten Formaten zur Veröffentlichung der erhobenen Daten  Dunkelfeldberechnungen zu allen Gewaltformen 21 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Kapitel III – Prävention Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen Artikel 12 verpflichtet dazu, erforderliche Maßnahmen umzusetzen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen. Insbesondere Männer und Jungen sollen, zur aktiven Beteiligung an der Verhütung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt ermutigt werden. Die Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erfordert eine tiefgreifende Veränderung des Verhaltens der Allgemeinbevölkerung. Zentral ist dabei die Überwindung von Geschlechtsstereotypen. Alle Mitglieder der Gesellschaft sollen ermutigt werden, aktiv zur Verhütung von Gewalt beizutragen. Da zahlreiche in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens fallende Formen von Gewalt vorwiegend von Männern oder Jungen begangen werden, kommt ihnen eine besondere Rolle bei der Verhütung dieser Taten zu. Präventionsmaßnahmen sollen speziell den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen entsprechen. Straftäter nehmen häufig solche Personen ins Visier, da sie wissen, dass sie aufgrund ihrer Situation weniger dazu in der Lage sind, sich zu verteidigen oder die Strafverfolgung des Täters und sonstige Formen von Schadensersatz anzustreben. Im Sinne dieses Übereinkommens sind folgende Personen aufgrund ihrer besonderen Umstände schutzbedürftig: schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern, Frauen mit Behinderung, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Prostituierte, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Migrant*innen – insbesondere Migrant*innen und geflüchtete Menschen ohne Papiere, Homosexuelle, Bisexuelle oder Transsexuelle sowie HIV-positive Personen, Obdachlose, Kinder und alte Menschen. 15 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Zahlreiche Maßnahmen, die von der Gleichstellungstellungsbeauftragten in der Vergangenheit durchgeführt wurden, fallen in den Bereich von Artikel 12. Aktuelle Maßnahmen, die beschlossen und im Umsetzungsprozess sind:  Sensibilisierung und Information für gleichberechtigte Sorgearbeit der Beschäftigten bei der Stadt Karlsruhe (Beschäftigungsbericht 2019)  Überarbeitung der Gleichberechtigungsdienstanweisung der Stadt Karlsruhe  Städtische Richtlinie gegen sexistische Werbung B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Prüfung und Weiterentwicklung der vorhandenen Maßnahmen zur Überwindung von Rollenstereotypen  Maßnahmen zur Stärkung der Rechte besonders schutzbedürftiger Frauen  Mehr spezielle Maßnahmen für Jungen und Männer 15 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 8f und 58f 22 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 13 – Bewusstseinsbildung Verpflichtung zur regelmäßigen Förderung oder Durchführung von Kampagnen oder Programmen, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder und die Notwendigkeit solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern. Außerdem sieht dieser Artikel, die Verbreitung von Informationen über verfügbare Maßnahmen, um entsprechende Gewalttaten zu verhüten, vor. Ziel des Artikels ist sicherzustellen, dass die Allgemeinbevölkerung über die verschiedenen Formen von Gewalt insbesondere die unterschiedlichen Erscheinungsformen von häuslicher Gewalt, die Frauen regelmäßig erleiden, informiert wird. Alle Mitglieder der Gesellschaft sollen so dazu befähigt werden, diese Gewalt zu erkennen und Betroffene in ihrem Umfeld angemessen zu unterstützen. Zu diesen Bewusstseinsbildungsaktivitäten muss die Verbreitung von Informationen über die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, über nicht stereotype Geschlechterrollen und die gewaltfreie Lösung von Konflikten in zwischenmenschlichen Beziehungen zählen. 16 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Aktuell gibt es folgende Kampagnen und Programme der Stadt Karlsruhe die teilweise in Kooperation mit den Trägern stattfinden:  Jährliche Veranstaltungen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen zusammen mit dem Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“  Weitere Einzelveranstaltungen zu dem Thema zum Beispiel Filmvorführungen, Ausstellungen, Vorträge  Jährliche Plakataktion im November (Citylight-Plakate)  Informationsveranstaltung des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ und Fahnenaktion im November anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen Informationen über das Thema Gewalt gegen Frauen und verfügbare Maßnahmen können online auf der Webseite der Stadt Karlsruhe abgerufen werden. Die Broschüren der Gleichstellungsbeauftragten:  „Gewalt gegen Frauen. Rat und Hilfe für Frauen in Not“ in den Sprachen: deutsch, englisch, französisch, kroatisch, rumänisch, russisch, türkisch  „Gewalt gegen Frauen – Übersetzungshilfe für Beratungsgespräche“  „Polizeiliche Anordnungen zum Schutz bei Gewalt im häuslichen Bereich in Karlsruhe. Informationen zum Vorgehen in Karlsruhe“ in den Sprachen: deutsch, englisch, französisch, kroatisch, russisch, türkisch  Infokarte/Klappkarte „Häusliche Gewalt überwinden“ enthält Kontaktdaten von Polizei, städtischen Beratungsangeboten, Fachberatungsstellen, Frauenhäusern, bundesweiter Telefonberatung 16 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 9 und 59f. 23 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Die Broschüren der Sozial- und Jugendbehörde:  Broschüre "Zuhause bei Schulzes" ermöglicht, in kindgerechter Form das Thema "häusliche Gewalt" mit Kindern zu besprechen und Hilfen aufzuzeigen  Broschüre „Jenny wehrt sich“, Malheft für Mädchen, Material zur Prävention sexueller Gewalt an Mädchen  Broschüre „Jonas wehrt sich“, Malheft für Jungen, Material zur Prävention sexueller Gewalt an Jungen Weitere Maßnahmen:  Einrichtung der "Fachstelle kein Missbrauch“ beim Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe: Sie wendet sich an alle Multiplikator*innen in der Jugendarbeit und den Sportvereinen des Sportkreises Karlsruhe, die sich der Missbrauchsprävention annehmen wollen. Die Fachstelle informiert, unterstützt, schult und begleitet Interessierte bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in ihren Jugendeinrichtungen.  Präventionsnetzwerk Karlsruhe: Ein Zusammenschluss von 20 Organisationen, Institutionen und Vereinen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe, der sich auf unterschiedlichen Ebenen zum Thema Prävention austauscht und den jährlich in Karlsruhe stattfindenden Präventionstag ausrichtet. Die aktuellen Kampagnen der Stadt Karlsruhe machen vor allem auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam. Zu anderen Gewaltformen gegen Frauen gibt es kaum Kampagnen und Programme. Die Fachberatungsstelle Wildwasser Karlsruhe e.V. bietet regelmäßig Infoabende für alle Interessierte zum Thema sexualisierte Gewalt an. Auch werden nicht alle Zielgruppen mit den aktuell verwendeten Medien erreicht. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Prüfung, welche anderen und ergänzenden Formate benötigt werden, um die breite Öffentlichkeit über häusliche Gewalt und entsprechende Hilfsangebote zu informieren und dafür zu sensibilisieren.  Prüfung, ob und wie besonders vulnerable und marginalisierte Gruppen erreicht werden können.  Jungen und Männer als Multiplikatoren für ihre eigenen Peer-Gruppen gewinnen.  Prüfung, welche Kampagnen und Programme für das Thema (Zwangs)-Prostitution in Frage kommen.  Kampagnen und Programme zur Information und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zu weiteren Formen der Gewalt gegen Frauen. Prüfung, ob es dafür eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit mit den Trägern braucht.  Prüfung, in welche bestehenden allgemeinen Kampagnen und Programme die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt integriert werden kann.  Ausbau von Kooperationen, um weitere Zielgruppen zu erreichen (zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften, Einzelhandelsverbände, KVV - Karlsruher Verkehrsverbund, Medien) 24 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 14 – Bildung Artikel 14 sieht die Aufnahme von Lehrmitteln zu Themen wie, die Gleichstellung von Frauen und Männern, nicht-stereotypen Geschlechterrollen, gegenseitigem Respekt, gewaltfreier Lösung von Konflikten in zwischenmenschlichen Beziehungen, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und das Recht auf persönliche Integrität, in die offiziellen Lehrpläne vor. Auch in informellen Bildungsstätten sowie in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in den Medien sind die oben genannten und in den Schulen vermittelten Grundsätze zu fördern. Einstellungen, Überzeugungen und Verhaltensweisen werden ab der frühesten Kindheit erlernt. Es ist erforderlich, die Gleichstellung von Frauen und Männern, das Wissen um nicht- stereotype Geschlechterrollen, den gegenseitigen Respekt in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie Gewaltfreiheit so früh wie möglich zu fördern. Die Verantwortung hierfür liegt vorrangig bei den Eltern. Bildungseinrichtungen spielen jedoch eine nicht zu vernachlässigende Rolle bei der Befürwortung und Vermittlung dieser Werte. 17 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe hat eine Arbeitsgruppe unter Einbezug von Schulen und Kooperationspartner*innen gegründet. Diese hat zur Aufgabe, ein aufeinander aufgebautes Präventionsprogramm an Schulen aufzubauen, so dass in allen Klassenstufen altersgerecht Präventionsthemen verankert sind. Die Fachberatungsstellen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt und Fachbereiche der Sozial- und Jugendbehörde, sowie der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe sind auch mit den Vereinen vernetzt. Sie bieten Unterstützung und Beratung an, um auch dort Präventionsarbeit zu fördern. Auch das Schul- und Sportamt hat verschiedene Wege ausgebaut um die oben genannten Themen zu vermitteln, zum Beispiel über den Online-Newsletter, Verleihung des Gender-/Ehrenamtspreis, Durchführung von Sportgesprächen und Programm "Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe. Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am Sport für alle“. Außerdem werden in den Fach- und Anlaufstellen im Stadtgebiet Informationsmaterialien für betroffene Frauen ausgelegt, zum Beispiel in den Eingangszonen und Wartebereichen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Jobcenters, Frauenberatungsstellen und dem Polizeipräsidium Karlsruhe. Außerdem werden von diesen Einrichtungen verschiedene Veranstaltungen zur Information durchgeführt. Zusätzlich bietet die Frauenberatungsstelle Karlsruhe das Präventionsprojekt Herzklopfen in Schulen an. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Erhebung des aktuellen Stands an Präventionsmaßnahmen und -materialien zu den oben genannten Themen  Vernetzung mit den Bereichen Bildung, Sport und Kultur zur Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen und -materialien 17 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 9f und 60f 25 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 15 – Aus- und Fortbildungsprogramme von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Artikel 15 legt fest, dass für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Betroffenen oder Täter*innen zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geschaffen oder ausgebaut wird. Dieses Aus- und Fortbildungsangebot soll der Verhütung und Aufdeckung von geschlechtsspezifischer Gewalt, der Gleichstellung von Frauen und Männern, den Bedürfnissen und Rechten der Betroffenen sowie zur Verhinderung einer sekundären Viktimisierung dienen. Die Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen 18 im Hinblick auf die zahlreichen Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt stellen ein wirksames Mittel zur Verhütung solcher Gewalttaten dar. Sie ermöglicht es nicht nur, die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen für Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu sensibilisieren, sondern trägt auch zu einem Perspektivenwechsel und somit einer Verhaltensänderung gegenüber Betroffenen bei. Auch die Qualität 19 der geleisteten Hilfe kann so verbessert werden. 20 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Stadt Karlsruhe und das Jobcenter Karlsruhe bieten verschiedene Vorträge, Seminare und Übungen für Mitarbeitende zu den Themen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Vielfalt der Geschlechter an. Fortbildungen für Berufsgruppen, die in hohem Maß mit Betroffenen oder Täter*innen zu tun haben, werden hauptsächlich über die Fachberatungsstellen angeboten. Die Frauenberatungsstelle Karlsruhe bietet beispielsweise in ihrer Fortbildungsreihe aufHORCHEN Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Schulung für Gesundheitskräfte (Ärzt*innen, Pflegekräften, Hebammen) und Fachkräfte aus dem Sozialwesen an. Bei BIOS Opferschutz e.V. finden an Fachkräfte gerichtete Veranstaltungen satt. Durch monatliche Vorträge sollen therapeutisches Fachpersonal und sozialarbeiterisch Tätige sowie weitere gemeinnützige Organisationen die Möglichkeit erhalten, sich fachspezifisch weiterbilden zu können. Therapeut*innen können bei BIOS zudem Fortbildungen zu den Themen „Spezielle Psychotraumatherapie“ und „Deliktorientierte Einzeltherapie“ belegen. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Püfung weiterer Fortbildungsbedarfe  Erhöhung der Ressourcen für mehr bedarfsgerechte Fortbildungen durch die Fachberatungsstellen  Ausbau des Fortbildungsangebots für Angehörige weiterer Berufsgruppen 18 Zu den betroffenen Berufsgruppen können Bedienstete der Justizbehörden, Jurist*innen, Bedienstete der Strafverfolgungsbehörden und Fachkräfte in den Bereichen Gesundheit, Sozialarbeit und Bildung zählen. 19 Diese Aus- und Fortbildungen werden durch Protokolle und klare Verhaltensgrundsätze unterstützt und gestärkt, mit denen Standards gesetzt werden. Die Wirksamkeit dieser Protokolle muss Gegenstand einer Überwachung und regelmäßigen Beurteilung sein. 20 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 10 und 61f 26 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 16 – Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme Artikel 16 verpflichtet zur Einrichtung und Unterstützung von Maßnahmen und Programmen, die darauf abzielen, Täter*innen von häuslicher Gewalt zu lehren, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen, um weitere Gewalt zu verhüten und von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern. Des Weiteren besteht die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterstützung von Behandlungsprogrammen, die darauf abzielen zu verhindern, dass Täter und Täterinnen, insbesondere Sexualstraftäter*innen, erneut Straftaten begehen. Von vorrangiger Bedeutung ist dabei die Sicherheit, die Unterstützung und die Menschenrechte der Opfer, weshalb die Programme in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Hilfsdiensten für Opfer ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die Programme sollen Straftäter dazu ermutigen, die Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen und über ihre Haltung gegenüber Frauen sowie ihre Sicht auf das andere Geschlecht zu reflektieren. Diese Art der Intervention erfordert ausgebildete und qualifizierte Betreuer*innen (Fachspezifische Ausbildung und zum Thema häuslicher Gewalt, kulturelle und sprachliche Kompetenzen). Die Teilnahme an diesen Programmen erfolgt nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts oder auf freiwilliger Basis. In beiden Fällen kann dies beim Opfer ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen und zum Verbleib beim Täter führen. Daher sind die Bedürfnisse und die Sicherheit der Opfer sowie ihre Menschrechte vorrangig zu berücksichtigen. Speziell entwickelte Programme für Sexualstraftäter*innen sollen das Rückfallrisiko vermindern. 21 Diese Vorgaben wurden von der GREVIO-Expert*innenkommission in einem Fragebogen präzisiert 22 . Die vorliegende Analyse basiert auf dem GREVIO-Fragebogen. Für die Bestands- und Bedarfsanalyse wurden Beratungsstellen in Karlsruhe befragt, die Angebote für Täter*innen bereitstellen. Die Bedarfe wurden durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe unter Beteiligung der befragten Institutionen, aus den Angaben der Beratungsstellen ermittelt. A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Stadt Karlsruhe verfügt über folgende Angebote für Täter*innen:  Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum, Anti-Gewalt Beratung und Anti-Gewalt Training für Männer und Frauen, Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. 21 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 10 und 62f 22 Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO): Fragebogen zu gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Durchführung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), vgl. Seite 9, E und F 27 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Ergänzende psychotherapeutische Behandlung und Nachsorge 23 :  Behandlung und Nachsorge von Gewalt- und Sexualstraftäter*innen und Tatgeneigten, Präventionsprojekt und Forensische Ambulanz Baden, Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Dauerhaft und verlässlich gesicherte Finanzierung zur Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Angebots für Täter und Täterinnen  Weitere Personalressourcen für die Erweiterung des Beratungsangebots, Konzeptentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsarbeit  Weitere Ressourcen für die notwendige Fortbildung der Mitarbeiter*innen  Präventionsarbeit an Schulen für Kinder und Jugendliche, die Gefahr laufen Täter*innen zu werden  Konzeptionelle Weiterentwicklung der Tandemberatung und der Täterinnenarbeit  Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Täter*innenberatung; Austausch und Sensibilisierung zur Lage in Karlsruhe, Aufklärung über den Gewaltzyklus aus Tätersicht sowie Beratungsangeboten und Anti-Gewalt-Trainings  Engere Vernetzung der Täterberatungsstellen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Familiengerichten und der Justiz und gemeinsame Konzeptentwicklung zu den Punkten  verpflichtende Tandemberatungen  Verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings  konflikthafte Sorge- und Umgangsrechtsfälle 23 Psychotherapeutische Behandlung und Nachsorge von Straftäter*innen ist ein wichtiges Hilfsangebot, welches inhaltlich über geschlechtsspezifische Gewalt hinausgeht. Aus diesem Grund wird BIOS in der Analyse nicht berücksichtigt. Das Angebot der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) richtet sich an abgeurteilte Straftäter, die sich noch im Strafvollzug befinden oder die nicht inhaftiert sind, weil gegen sie verhängte Freiheitstrafen zur Bewährung ausgesetzt sind oder sie unter Führungsaufsicht aus der Haft entlassen worden sind. Durch eine indizierte psychotherapeutische Behandlung von Tätern wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert. 28 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 17 – Beteiligung des privaten Sektors Artikel 17 sieht die Ermutigung des privaten Sektors, des Bereichs der Informations- und Kommunikationstechnologien und der Medien sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung ihrer Würde zu erhöhen, vor. Insbesondere zur Entwicklung und Förderung von Fähigkeiten von Eltern, Erzieher*innen und Kindern für den Umgang mit herabwürdigenden medialen Inhalten sexueller oder gewalttätiger Art wird mit Akteur*innen des privaten Sektors zusammengearbeitet. Der Artikel beinhaltet die Verpflichtung, den privaten Sektor, den Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologie und die Medien zu ermutigen, sich nicht nur bei Erarbeitung lokaler politischer Ansätze, zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen, zu beteiligen, sondern auch bei deren Umsetzung mitzuwirken 24 . Auch zur Erstellung von Richtlinien, die den Respekt vor Frauen fördern, soll ermutigt werden. Solche Richtlinien beinhalten den Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Normen, auf Stereotype und erniedrigende Bilder von Frauen, welche sie unter Umständen mit Gewalt und Sex in Verbindung bringen zu verzichten. 25 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Am 24.Oktober 2006 erfolgte der Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Mit dem Instrument des Gender Mainstreaming soll das Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter, erreicht werden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss bei allen Maßnahmen von vornherein und regelmäßig in den Planungs- und Gestaltungsprozess einbezogen werden. Außerdem gilt ein Verbot von sexistischer Werbung für städtische Werbeflächen, das aktuell zu einer städtischen Richtlinie gegen sexistische Werbung weiterentwickelt wird. Des Weiteren wurde ein Leitfaden für Geschlechtergerechte Sprache für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Karlsruhe entwickelt 26 . B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Vernetzung mit lokalen Medien zur Sensibilisierung der Art und Weise bei der Berichterstattung in Fällen von Gewalt gegen Frauen und sexualisierter Gewalt, zum Beispiel den Femizid anstatt Familiendrama  Ausbau der Kooperation mit lokalen Unternehmen bei Kampagnen 24 All diese Maßnahmen müssen unter gebührender Berücksichtigung der Grundprinzipien der freien Meinungsäußerung, Pressefreiheit und künstlerische Freiheit durchgeführt werden. 25 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 10f und 63f 26 https://intranet.karlsruhe.de/cocoon/portal/portallink?doctype=Attachment&id=28821 29 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Kapitel IV – Schutz und Unterstützung Artikel 20 – Allgemeine Hilfsdienste Artikel 20 sieht vor, dass alle Opfer Zugang zu Diensten erhalten, die ihre Genesung nach Gewalt erleichtern. Dies soll rechtliche und psychologische Beratung, finanzielle Unterstützung, Unterkunft, Ausbildung, Schulung, Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie Gesundheits- und Sozialdienste umfassen. Diese Hilfen sind langfristig angelegt, beziehen sich auf die Allgemeinbevölkerung und nicht ausschließlich auf die Betroffenen. Die Betroffenen sollen Zugang zu diesen Diensten haben, eine unterstützende Behandlung erfahren und ihren Bedürfnissen soll entsprochen werden. Gesundheits- und Sozialdienste kommen häufig als erstes mit Betroffenen in Kontakt und sollen deshalb zu den unterschiedlichen Formen von Gewalt und den speziellen Bedürfnissen der Betroffenen geschult sein. 27 Diese Vorgaben wurden von der GREVIO-Expert*innenkommission in einem Fragebogen präzisiert 28 und für die Bestands- und Bedarfsanalyse bei den allgemeinen Hilfsdiensten in Karlsruhe abgefragt. Die vorliegende Analyse basiert auf dem GREVIO-Fragebogen. Die Bedarfe wurden durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe aus den Angaben der allgemeinen Hilfsdienste ermittelt. Die Stadt Karlsruhe verfügt über ein breites Netzwerk an allgemeinen Hilfsdiensten, die aufgrund der Menge und Komplexität nur schrittweise erfasst werden können. Im ersten Schritt wurden bestehende Arbeitskreise aus den Bereichen Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Schule, Kindeswohl und Migration in der Stadt Karlsruhe angeschrieben und gebeten, den Fragebogen an die Mitglieder zu versenden. Der aktuelle Versand und Rücklauf der Fragebögen bildet nur einen Bruchteil des Netzwerkes ab und muss ausgeweitet werden. A. Ergebnis der Bestandsanalyse In einer ersten Befragungsrunde haben folgende allgemeine Hilfsdienste teilgenommen: Stadt Karlsruhe  Allgemeiner Sozialer Dienst, Sozial- und Jugendbehörde  Frühe Hilfen, Psychologische Fachdienste, Sozial- und Jugendbehörde  Psychosozialer Dienst, Psychologische Fachdienste, Sozial- und Jugendbehörde  Seniorenbüro und Pflegestützpunkt, Sozial- und Jugendbehörde  Fachstelle Wohnungssicherung, Sozial- und Jugendbehörde  Sachgebiet Polizeirecht, Ordnungs- und Bürgeramt 27 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 12 und 67 28 Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO): Fragebogen zu gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Durchführung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), vgl. Seite 10, B1-3 30 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Gemeinsame Einrichtungen Bund und Stadt Karlsruhe  Jobcenter Landkreis Karlsruhe  Soziale und gesundheitliche Beratung §10 Prostituiertenschutzgesetz, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe Eigenbetriebe und Städtische Gesellschaften  Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) Weitere Institutionen  Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle Karlsruhe Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH  Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot, SOZPÄDAL E.V. Karlsruhe  Jugendhilfe, SOZPÄDAL E.V. Karlsruhe  Telefonseelsorge Karlsruhe B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Kontinuierliche Prüfung weiterer Allgemeiner Hilfsdienste und Ausbau der Vernetzung  Kontinuierliche Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen der allgemeinen Hilfsdienste durch Fortbildungen im Rahmen eines Gewaltschutzkonzepts  Geschulte Ansprechpartner*innen in den Einrichtungen der allgemeinen Hilfsdienste  Kontinuierliche Aktualisierung der Kenntnisse über das spezialisierte Hilfesystem in Karlsruhe  Kontinuierliche und systematische Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit den spezialisierten Hilfsdiensten  Kontinuierliche Vernetzung und Zusammenarbeit mit spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten in themenspezifischen Arbeitskreisen, zur Erarbeitung von Lösungsansätzen bei Mangel an Therapieplätzen, bezahlbarem Wohnraum und wenn die Aufnahme in ein Frauenhaus nicht möglich ist  insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt in Verbindung mit Suchtkrankheit, psychischer Krankheit und Wohnungslosigkeit  sowie die Erarbeitung von Lösungsansätzen für einen wirksamen Schutz bei Stalking und Gewaltandrohung  Verbesserung der Zusammenarbeit durch gegenseitiges Wissen über Ansprechpartner*innen und Arbeitsabläufe sowie durch regelmäßige Kommunikation  Erarbeitung von Lösungen für Betroffene, die keinen Zugang zu den allgemeinen Hilfsdiensten finden, insbesondere für Betroffene ohne Sozialleistungsanspruch  Erfassung von vergleichbaren Daten über Betroffene im allgemeinen Hilfesystem, die an spezialisierte Hilfsdienste weitervermittelt werden oder aus diesen vermittelt werden  Mehr zeitliche und finanzielle Ressourcen um die genannten Bedarfe umzusetzen 31 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste Artikel 22 sieht vor, für alle Frauen und deren Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, spezialisierte Hilfsdienste in angemessener geographischer Verteilung für sofortige sowie kurz- und langfristige Hilfe bereitzustellen oder für deren Bereitstellung zu sorgen. Der Artikel enthält die Verpflichtung, verschiedene spezialisierte Hilfsdienste mit angemessenen Ressourcen einzurichten oder einrichten zu lassen. Den Opfern soll optimale Hilfe und eine an ihre genauen Bedürfnisse angepasste Unterstützung angeboten werden. 29 Diese Vorgaben wurden von der GREVIO-Expert*innenkommission anhand von zehn Kennzahlen 30 präzisiert. Die vorliegende Analyse basiert auf dem GREVIO-Fragebogen. Für die Bestands- und Bedarfsanalyse wurde das Angebot der Fachberatungsstellen in Karlsruhe anhand dieser Kennzahlen analysiert und bewertet. Die Bewertung erfolgte nach dem Schulnotensystem auf Basis des Bestands nach Einschätzung des Gleichstellungsbüros der Stadt Karlsruhe, in Zusammenarbeit mit den befragten Institutionen. Bereiche, die mit „befriedigend“ und schlechter bewertet sind, weisen Lücken im Hilfsangebot auf. Eine Übersichtstabelle zum Bestand und Bedarf befindet sich in Anhang II. A. Häusliche und sexualisierte Gewalt A.1 Ergebnis der Bestandsanalyse Die Stadt Karlsruhe verfügt über folgende Fachberatungsstellen:  Frauenberatungsstelle Karlsruhe (inklusive Clearingstelle und Nachsorge im Second-Stage-Projekt „anKOMMEN“) Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Frauenberatungsstelle SkF Karlsruhe (inklusive Clearingstelle, Tandemberatung, Stalking) Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V.  AllerleiRauh Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt, Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe  Wildwasser Karlsruhe e.V. Verein gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen 29 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 12 und 68f 30 Die Kennzahlen entsprechen den im Fragebogen erhobenen Items. Der Fragebogen wurde auf Basis des GREVIO (Expert*innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) Fragebogens entwickelt. Für eine Erläuterung der Kennzahlen siehe Anhang I. 32 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Ergänzende traumatherapeutische Beratung 31 :  Opfer- und Traumaambulanz Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. Das spezialisierte Hilfsangebot bei häuslicher und sexualisierter Gewalt ist in Karlsruhe bereits sehr gut ausgebaut. Tabelle 5 zeigt, dass die Hälfte der aufgeführten Kennzahlen mit „gut“ bis „sehr gut“ erfüllt werden. Bei der Finanzierung und der Abstimmung zwischen den spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten fällt das Ergebnis „befriedigend“ aus. Bei der Personalausstattung und Verfügbarkeit wird lediglich der Wert „ausreichend“ erreicht. Eine besonders große Lücke im Hilfsangebot wird im Bereich der Zielgruppen sichtbar. Tabelle 5: Bestandsbewertung– Fachberatungsstellen häusliche und sexualisierte Gewalt Kennzahlen 1 sehr gut 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend 5 mangelhaft 6 ungenügend Anzahl und geographische Abdeckung  Personalausstattung  Verfügbarkeit  Standards, Richtlinien, Beratungsangebot  Zielgruppen  Statistik  Finanzierung  Kostenfreies Angebot  Evaluation der Maßnahmen  Abstimmung spezialisierte und allgemeine Hilfsdienste  A.2 Ergebnis der Bedarfsanalyse Personalausstattung  Weitere Ressourcen für bedarfsgerechte Beratungseinheiten (Häufigkeit, Dauer, Intensität) erforderlich  Weitere Ressourcen für die Konzeptentwicklung zur Weiterentwicklung des bestehenden Angebots sowie für die Entwicklung von weiteren Angeboten  Weitere Ressourcen für die notwendige Fortbildung der Mitarbeiter*innen zur Ausweitung des Beratungsangebots für weitere Zielgruppen und Gewaltformen 31 Die Opfer- und Traumaambulanz von BIOS ist eine Fachberatungsstelle mit einem wichtigen Hilfsangebot, welches inhaltlich über geschlechtsspezifische Gewalt hinausgeht. Aus diesem Grund wird BIOS in der Analyse nicht berücksichtigt. Aus den Rückmeldungen der Fachberatungsstellen wird jedoch deutlich, dass die Fachberatungsstellen bei einem Bedarf der betroffenen Frau an die traumatherapeutische Beratung von BIOS weitervermitteln. Besonders aufgrund des Mangels an verfügbaren ambulanten Therapieplätzen stellt BIOS ein wichtiges therapeutisches Angebot dar. Wartezeiten verdeutlichen, dass das Angebot von BIOS nicht ausreicht. 33 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Verfügbarkeit  Prüfung, ob die Forderung nach einer Krisenintervention, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar ist, durch den Bereitschaftsdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, der Polizei, der Frauen- und Schutzhäuser sowie durch das bundesweite Hilfetelefon ausreichend ist erfüllt. Prüfung, ob es eine zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe braucht. Zielgruppen  Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für besonders schutzbedürfte Zielgruppen, die bisher nicht oder nicht ausreichend erreicht werden, insbesondere zugewanderte Frauen, Frauen mit Behinderungen, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, geflüchtete Frauen ohne Papiere sowie wohnungslose Frauen.  Barrierefreier Zugang zu allen Fachberatungsstellen sowie barrierefreie Innenräume.  Nachhaltige Lösung für die Überwindung von Sprachbarrieren, Verstetigung des Zugriffs auf den städtisch finanzierten Dolmetschendenpool. Die Finanzierung des städtischen Dolmetschendpools muss weiterhin gesichert sein.  Für Menschen mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung bedarf es zusätzlich zur Beratung einer ärztlichen und/oder therapeutischen Anbindung. Dafür ist eine bessere Vernetzung mit Ärzt*innen und Therapeut*innen und eine höhere Verfügbarkeit von Therapieplätzen notwendig.  Für Senior*innen bedarf es einer Konzeptentwicklung, welche die speziellen Täterprofile und Gewaltursachen berücksichtigt, die im Kontext von Pflege verortet sind.  Für wohnungslose Frauen bedarf es der Entwicklung von spezifischen Maßnahmen auf Basis der von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe e.V. zur „Umsetzung der Istanbul-Konvention – Gewaltschutz für Frauen in der Notfallhilfe 32 “ veröffentlichten Empfehlungen.  Entwicklung eines Beratungsangebots für von häuslicher Gewalt betroffene Männer  Entwicklung eines Beratungsangebots zum Thema Digitale Gewalt Finanzierung  Verstetigung der Finanzierung der Fachberatungsstellen zur Sicherung des bestehenden Angebots Abstimmung zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten  Bessere Vernetzung der spezialisierten und der allgemeinen Hilfsdienste zur Weiterentwicklung des Hilfsangebots zur Etablierung von Abläufen und ineinandergreifenden Angeboten sowie für deren Umsetzung und Anwendung.  Im Bereich Wohnen ist die priorisierte Vergabe von Wohnungen an Frauen die von häuslicher Gewalt betroffen sind erforderlich.  Sensibilisierung der allgemeinen Hilfsdienste für die Bedürfnisse der von Gewalt betroffenen Personen: Behörden, medizinischer Bereich, Gerichte und Justiz 32 https://www.bagw.de/de/publikationen/pos_pap/pos_frauen.html 34 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 B. (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel B.1 Ergebnis der Bestandsanalyse Die Stadt Karlsruhe verfügt über folgende Fachberatungsstellen:  Luise Beratungsstelle für Prostituierte, Diakonisches Werk Karlsruhe  Mariposa Frauencafé Beratung, Begleitung und aufsuchende Arbeit für Prostituierte, The Justice Project e.V. Karlsruhe  Beratungsstelle OASE Schutzeinrichtung, Beratung und Betreuung für Betroffene von Menschenhandel, The Justice Project e.V. Karlsruhe Im Bereich (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel erreichen nur ein Drittel der Kennzahlen die Werte „gut“ bis „sehr gut“ (Tabelle 6). Bei der Kennzahl Standards, Richtlinien, Beratungsangebot und den Kennzahlen zu Statistik, Evaluation der Maßnahmen und Abstimmung zwischen den spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten fällt das Ergebnis „befriedigend“ aus. Bei der Personalausstattung und Finanzierung wird lediglich der Wert „ausreichend“ erreicht. Eine besonders große Lücke zeigt sich bei der Verfügbarkeit des Hilfsangebots. Tabelle 6: Bestandsbewertung – Fachberatungsstellen (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel Kennzahlen 1 sehr gut 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend 5 mangelhaft 6 ungenügend Anzahl und geographische Abdeckung  Personalausstattung  Verfügbarkeit  Standards, Richtlinien, Beratungsangebot  Zielgruppen  Statistik  Finanzierung  Kostenfreies Angebot  Evaluation der Maßnahmen  Abstimmung spezialisierte und allgemeine Hilfsdienste  35 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 B.2 Ergebnis der Bedarfsanalyse Personalausstattung  Für die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes zu den Themenbereichen Gesundheit und Krankenversicherung, traumtherapeutische Beratung, Wohnen, Finanzen, Ausstieg aus der Prostitution und Einstieg in den Arbeitsmarkt braucht es weitere Konzeptentwicklung sowie Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Verfügbarkeit  Prüfung, ob die Forderung nach einer Krisenintervention, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar ist, durch die im Notfall erreichbare Hilfe über die „AG Rotlicht 33 “ der Kriminalpolizei Karlsruhe und direkt über die Notfallnummern der Polizei ausreicht. Prüfung, ob es eine zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe braucht. Standards, Richtlinien, Beratungsangebot Weiterentwicklung des Beratungsangebotes in den Bereichen:  Ausstieg aus der Prostitution  Einrichtung eines Notaufnahmezimmers mit definiertem Ablauf zur Krisenintervention  Gewaltschutzkonzept Straßenstrich  Online-Beratung und praktische Hilfe im Umgang mit Behörden und dem allgemeinen Hilfesystem Statistik Erarbeitung und Erfassung von vergleichbaren Daten:  Definition und Festlegung einheitlicher Daten  Regelmäßiger Datenabgleich  Erstellung eines Lagebildes zu Prostitution und Menschenhandel in Karlsruhe Finanzierung  Verstetigung der Finanzierung der Fachberatungsstellen zur Sicherung des bestehenden Angebots  Finanzielle Förderung auf Basis von Kriterien und Standards  Prüfung einer Weiterfinanzierung von Projekten, deren Finanzierung aufgrund auslaufender Drittmittel nicht mehr gedeckt ist Evaluation der Maßnahmen  Standardisierte Reflexion zur Wirksamkeit der Maßnahmen auf Basis von Standards und Richtlinien Abstimmung spezialisierte und allgemeine Hilfsdienste  Vernetzung und Kooperation in der bestehenden Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) festigen  Ausarbeitung eines Ablaufdiagramms zur Zusammenarbeit in der Fachgruppe ProstSchG  Weitere Anbindung an die allgemeinen Hilfsdienste in den Bereichen Zugang zum Gesundheitssystem, traumatherapeutische Hilfen und Wohnen sowie Sprach-, Ausbildungs- und Arbeitsförderung 33 Die „AG Rotlicht“ besteht derzeit aus einer Person, die Rund-um-die-Uhr erreichbar ist. 36 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 23 – Schutzunterkünfte Artikel 23 verpflichtet dazu, geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen und aktiv auf Opfer zuzugehen. Der Artikel enthält die Verpflichtung, die sofortige Unterbringung zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten. Erforderlich sind spezialisierte Schutzunterkünfte in welchen die Betroffenen und ihre Kinder Unterstützung erhalten, um eine von Gewalt geprägte Beziehung zu beenden, mit traumatischen Erfahrungen umzugehen und ein selbstbestimmtes Leben zu leben. Die Istanbul-Konvention fordert mindestens einen Familienplatz in einem Frauenhaus pro 10.000 Einwohner*innen 34 . Ein Familienplatz setzt sich zusammen aus dem Platz für die Frau plus die durchschnittliche Anzahl von Kindern pro Frau im jeweiligen Staat 35 . Als Datengrundalge für die Anzahl der Kinder wird die jährliche Geburtenziffer verwendet. Diese lag im Jahr 2019 in Deutschland bei 1,54 Kindern je Frau 36 . Diese Vorgaben wurden von der GREVIO-Expert*innenkommission anhand von zehn Kennzahlen 37 präzisiert. Die vorliegende Analyse basiert auf dem GREVIO-Fragebogen. Für die Bestands- und Bedarfsanalyse wurde das Angebot der Schutzunterkünfte in Karlsruhe anhand dieser Kennzahlen analysiert und bewertet. Die Bewertung erfolgte nach dem Schulnotensystem auf Basis des Bestands nach Einschätzung des Gleichstellungsbüros der Stadt Karlsruhe, in Zusammenarbeit mit den befragten Institutionen. Bereiche, die mit „befriedigend“ und schlechter bewertet sind, weisen Lücken im Hilfsangebot auf. Eine Übersichtstabelle zum Bestand und Bedarf befindet sich in Anhang II. A. Häusliche und sexualisierte Gewalt A.1 Ergebnis der Bestandsanalyse Die Stadt Karlsruhe verfügt über folgende Schutzunterkünfte:  Autonomes Frauenhaus Karlsruhe Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Frauenhaus SkF Karlsruhe Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. 34 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 12 und 69 35 Siehe Koch et.al, 2018, Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg, Seite141 36 DESTATIS 2019 37 Die Kennzahlen entsprechen den im Fragebogen erhobenen Items. Der Fragebogen wurde auf Basis des GREVIO (Expert*innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) Fragebogens entwickelt. Für eine Erläuterung der Kennzahlen siehe Anhang I. 37 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Mit zwei Frauenhäusern für Betroffene von häuslicher Gewalt ist Karlsruhe gut aufgestellt. Tabelle 7 zeigt, dass fast die Hälfte der aufgeführten Kennzahlen mit „gut“ erfüllt werden. Bei der Anzahl der Frauenhausplätze, der Personalausstattung und der Abstimmung zwischen den spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten fällt das Ergebnis „befriedigend“ aus. Die Finanzierung erreicht lediglich der Wert „ausreichend“. Eine besonders große Lücke im Hilfsangebot wird im Bereich der Zielgruppen und dem kostenfreien Zugang sichtbar. Tabelle 7: Bestandsbewertung – Schutzunterkünfte häusliche und sexualisierte Gewalt Kennzahlen 1 sehr gut 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend 5 mangelhaft 6 ungenügend Anzahl und geographische Abdeckung  Personalausstattung  Verfügbarkeit  Standards, Richtlinien, Beratungsangebot  Zielgruppen  Statistik  Finanzierung  Kostenfreies Angebot  Evaluation der Maßnahmen  Abstimmung spezialisierte und allgemeine Hilfsdienste  A.2 Ergebnis der Bedarfsanalyse Anzahl und geographische Ausrichtung  Bundesweiter und flächendeckender Ausbau von Frauenhausplätzen  Beide Frauenhäuser empfehlen den Ausbau in Karlsruhe als langfristiges Ziel anzusetzen und noch nicht abgeschlossene aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen (Rechtsanspruch und institutionelle Förderung 38 , Bund und Länder fördern den flächendeckenden Ausbau 39 , Entwicklung der städtischen Aufnahmekapazität in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Sozialleistungen) Personalausstattung  Erforderlich sind weitere Ressourcen für einen höheren Betreuungsschlüssel, für Fortbildungen und für Vernetzung.  Ressourcen auf Basis der Standards des Vereinsübergreifenden Arbeitskreises zur Frauenhausfinanzierung (VAK) 40 zur Verfügung stellen. 38 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/runder-tisch-zieht-positive-bilanz-181744 39 https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/ 40 https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/zentrale-forderungen-des-verbandsuebergreifenden-ak- frauenhausfinanzierung 38 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Zielgruppen  Barrierefreien Zugang zu allen Frauenhäusern und barrierefreie Innenräume schaffen.  Nachhaltige Lösung für die Überwindung von Sprachbarrieren, Verstetigung des Zugriffs auf den städtisch finanzierten Dolmetschendenpool.  Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zusätzlichen Hilfen im allgemeinen Hilfesystem, um die Versorgung von Gewalt betroffener Frauen mit Multiproblemlagen zu verbessern. Insbesondere für Menschen mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung, Senior*innen, Frauen mit Behinderungen und wohnungslosen Frauen.  Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für Zielgruppen, für die bisher kein spezialisiertes Schutzangebot in Karlsruhe besteht, insbesondere Frauen mit Kriegstraumata, von organisierter und ritueller Gewalt betroffene Frauen, von Gewalt innerhalb von Institutionen betroffene Frauen, zugewanderte Frauen oder geflüchtete Frauen ohne Papiere sowie für Söhne über 12 Jahren, Männer und LSBTTIQ*.  Vernetzung mit landesweiten spezialisierten Angeboten und Vermittlung von Betroffenen an diese Einrichtungen. Finanzierung  Auf Bundesebene: Umsetzung eines Rechtsanspruchs und einer institutionellen Finanzierung unabhängig von der Auslastung 41 .  Auf Bundes- und Landesebene: flächendeckender Ausbau von Frauenhausplätzen 42  Auf kommunaler Ebene: Bei der Bewilligung und Verlängerung von Frauenhausaufenthalten durch das Jobcenter den Wohnraummangel berücksichtigen. Drohende Wohnungslosigkeit begünstigt häufig die Rückkehr in die Gewaltbeziehung.  Auf kommunaler Ebene: Zentrale Sachbearbeitung für Anträge der Frauenhausbewohnerinnen beim Jobcenter. Finanzierung der Anträge durch das Jobcenter in Vorleistung gegenüber den Frauenhäusern. Kostenfreies Angebot  Auf Bundesebene: Der rechtliche Zugang zu Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus muss unabhängig von individuellem Einkommen und Vermögen sein. Abstimmung spezialisierte und allgemeine Hilfsdienste  Bessere Vernetzung der spezialisierten und der allgemeinen Hilfsdienste zur Weiterentwicklung des Hilfsangebots, zur Etablierung von Abläufen und ineinandergreifenden Angeboten sowie für deren Umsetzung und Anwendung. Insbesondere in den Bereichen Wohnen, die Vermittlung in bezahlbaren Wohnraum nach einem Frauenhausaufenthalt; die Vorhaltung und Vermittlung von Kita und Kindergarten Plätzen für Kinder in den Frauenhäusern; sowie im Verlauf von konfliktreichen Sorge- und Umgangsrechtsfällen bei Fällen von häuslicher Gewalt.  Sensibilisierung der allgemeinen Hilfsdienste wie den Behörden, dem medizinischen Bereich, den Gerichten und der Justiz für die Bedürfnisse der von Gewalt betroffenen Menschen. 41 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/runder-tisch-zieht-positive-bilanz-181744 42 https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/ 39 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 B. (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel B.1 Ergebnis der Bestandsanalyse Die Stadt Karlsruhe verfügt über folgende Schutzunterkünfte:  Luise Cares „Neustart“ Ausstiegsapartments für Frauen in der Prostitution, Diakonisches Werk Karlsruhe  OASE Schutzeinrichtung, Beratung und Betreuung für Betroffene von Menschenhandel, The Justice Project e.V. Karlsruhe Im Bereich (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel erreichen nur zwei der Kennzahlen die Werte „sehr gut“ und „gut“ (Tabelle 8). Bei den Kennzahlen Anzahl und geographische Ausrichtung sowie Standards, Richtlinien, Beratungsangebot und den Kennzahlen zu Statistik, Evaluation der Maßnahmen und Abstimmung zwischen den spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten fällt das Ergebnis „befriedigend“ aus. Bei der Personalausstattung und Finanzierung wird lediglich der Wert „ausreichend“ erreicht. Eine besonders große Lücke zeigt sich bei der Verfügbarkeit des Hilfsangebots. Tabelle 8: Bestandsbewertung – Schutzunterkünfte (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel Kennzahlen 1 sehr gut 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend 5 mangelhaft 6 ungenügend Anzahl und geographische Abdeckung  Personalausstattung  Verfügbarkeit  Standards, Richtlinien, Beratungsangebot  Zielgruppen  Statistik  Finanzierung  Kostenfreies Angebot  Evaluation der Maßnahmen  Abstimmung spezialisierte und allgemeine Hilfsdienste  B.2 Ergebnis der Bedarfsanalyse Anzahl und geographische Ausrichtung  Konzeptentwicklung Ausstiegsappartements und Ausstiegsprogramm  Notunterbringung; zum Beispiel Hotelunterbringung wie bei Fällen von häuslicher Gewalt 40 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1  Vernetzung und Nutzung von landesweiten spezialisierten Angeboten 43 bei Menschenhandel  Prüfung, ob eine Schutzunterkunft für Betroffene von Menschenhandel in Karlsruhe notwendig ist, aufgrund der in Karlsruhe ansässigen Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LEA) sowie weiterer Aufnahmestellen. Personalausstattung  Weitere Ressourcen für bedarfsgerechte psychosoziale Betreuungseinheiten, Online- Beratung, notwendige Fortbildungen, Verfügbarkeit außerhalb der Bürozeiten, vor Ort Betreuung in Schutzunterkünften und Nachbetreuung von Betroffenen im Anschluss an Aufenthalt in einer Schutzunterkunft  Für die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes zu den Themenbereichen traumatherapeutische Beratung, Gesundheit und Krankenversicherung, Ausstieg aus der Prostitution, Einstieg in den Arbeitsmarkt und Wohnen braucht es weitere Konzeptentwicklung sowie Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Verfügbarkeit  Die spezifische Zielgruppe hat hohen Bedarf an Krisenintervention, Schutz und Unterstützung außerhalb von Kernarbeits- und Beratungszeiten.  Prüfung, ob die Forderung nach einer Krisenintervention, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar ist, durch die im Notfall erreichbare Hilfe über die „AG Rotlicht 44 “ der Kriminalpolizei Karlsruhe und direkt über die Notfallnummern der Polizei ausreicht oder ob es eine zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe mit Notunterbringung braucht. Standards, Richtlinien, Beratungsangebot Weiterentwicklung des Beratungsangebotes in den Bereichen:  Ausstieg aus der Prostitution  Einrichtung eines Notaufnahmezimmer mit definiertem Ablauf zur Krisenintervention  Traumatherapeutische Anbindung durch Vernetzung mit externen Angeboten oder durch Fortbildung der Mitarbeiterinnen  Ausreichend finanzierte und für die Zielgruppe zugängliche Deutschkurse sowie ausbildungs- und arbeitsfördernde Angebote  Vermittlung in sozialgebundenen Wohnraum und bevorzugte Vergabe von Sozialmietwohnraum Statistik Erarbeitung und Erfassung von vergleichbaren Daten:  Definition und Festlegung einheitlicher Daten  Regelmäßiger Datenabgleich  Erstellung eines Lagebildes zu Prostitution und Menschenhandel in Karlsruhe 43 https://www.diakonie-heilbronn.de/was-wir-bieten/unsere-abteilungen/mitternachtsmission/fachberatungsstelle-fuer-betroffene-von- menschenhandel.html 44 Die „AG Rotlicht“ besteht derzeit aus einer Person, die Rund-um-die-Uhr erreichbar ist. 41 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Finanzierung  Langfristige und nachhaltige Finanzierung von Schutzunterkünften für Frauen in der Prostitution und für Betroffene von Menschenhandel  Finanzielle Förderung auf Basis von Kriterien und Standards  Prüfung einer Weiterfinanzierung von Projekten, deren Finanzierung aufgrund auslaufender Drittmittel nicht mehr gedeckt ist Evaluation der Maßnahmen  Standardisierte Reflexion zur Wirksamkeit der Maßnahmen auf Basis von Standards und Richtlinien Abstimmung spezialisierte und allgemeine Hilfsdienste  Vernetzung und Kooperation in der bestehenden Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) festigen  Ausarbeitung eines Ablaufdiagramm zur Zusammenarbeit in der Fachgruppe ProstSchG  Weitere Anbindung an die allgemeinen Hilfsdienste in den Bereichen traumatherapeutische Hilfen, Zugang zum Gesundheitssystem sowie Sprach-, Ausbildungs- und Arbeitsförderung, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum 42 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 24 – Telefonberatung Artikel 24 verpflichtet zur Einrichtung einer kostenlosen, landesweiten und täglich rund um die Uhr erreichbaren Telefonberatung. Die Anrufer*innen werden vertraulich oder unter Berücksichtigung ihrer Anonymität zu allen Gewaltformen, die gegen Frauen gerichtet sind, beraten. Die Telefonberatung stellt eines der wichtigsten Mittel dar, damit Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt Zugang zu Hilfe und Unterstützung erhalten. Eine Telefonberatung mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Nummer, die Hilfe und Beratung in einer Krisensituation anbietet und auf Dienste verweist, ist zentraler Bestandteil aller Hilfs- und Unterstützungssysteme. In einigen Ländern ist es wichtig, die Beratung in mehreren Sprachen anzubieten, um mögliche Sprachbarriere zu überwinden. 45 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das unter der Nummer 08000 116 016 erreichbar ist, ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erleben oder erlebt haben. Sowohl telefonisch als auch online werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung täglich und rund um die Uhr beraten. Die Beratung ist anonym und kostenfrei und kann in 17 verschiedenen Sprachen stattfinden. Außerdem kann die Beratung in leicht verständlicher Sprache und Gebärdensprache erfolgen. Auch Angehörige, Freund*innen und Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden. Die Fachberatungsstellen hier in Karlsruhe bieten ebenfalls eine Telefonberatung an, allerdings muss man für diese erst einen Termin vereinbaren. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Prüfung ob auch lokal eine Erreichbarkeit rund um die Uhr und Beratung in weiteren Fremdsprachen erforderlich ist.  Prüfung ob Online-Beratungsangebote ausgebaut werden sollen 45 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 13 und 69f 43 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 26 – Schutz und Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind Artikel 26 verpflichtet die Schutz- und Hilfsdienste für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zur gebührenden Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern, die Zeug*innen geworden sind. Dies umfasst die altersgerechte psychosoziale Beratung für Kinder. Die Konfrontation mit Gewalt und körperlichen, sexuellen oder psychischen Misshandlungen zwischen den Eltern und sonstigen Familienmitgliedern hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Kinder. Sie lösen Angstzustände aus, es entstehen Traumata und Entwicklungsstörungen. Die Bedürfnisse von Kindern, die Zeug*innen von Gewalttaten geworden sind, müssen berücksichtigt werden. Der Begriff Zeug*innen bezieht sich nicht nur auf die direkte Anwesenheit bei der Begehung der Gewalttat, sondern auch auf das längerfristige Ausgesetztsein von Gewalt und deren Auswirkungen. Die psychosozialen Maßnahmen sollen dem Alter und dem Entwicklungsstand angepasst sein und speziell für Kinder entwickelt werden, um das Trauma zu bewältigen. Bei allen angebotenen Diensten muss das übergeordnete Interesse des Kindes beachtet werden. 46 Diese Vorgaben wurden von der GREVIO-Expert*innenkommission in einem Fragebogen präzisiert 47 . Die vorliegende Analyse basiert auf dem GREVIO-Fragebogen. Für die Bestands- und Bedarfsanalyse wurden Beratungsstellen in Karlsruhe befragt, die Angebote für Kinder, die Zeug*innen sind, bereitstellen. Die Bedarfe wurden durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe unter Beteiligung der befragten Institutionen aus den Angaben der Beratungsstellen ermittelt. A. Ergebnis der Bestandsanalyse Karlsruhe verfügt über folgende Angebote für Kinder:  Kinder- und Jugendprojekt „AUFtauchen“ (Altersgruppe von vier bis 17 Jahren, Einzelberatung) Frauenberatungsstelle Karlsruhe Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Kindergruppe „NANGILIMA“ (Grundschulalter, Gruppentreffen) Frauenberatungsstelle SkF Karlsruhe Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. 46 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 13 und 71 47 Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO): Fragebogen zu gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Durchführung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), vgl. Seite 12, F 44 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Ergänzende traumatherapeutische Behandlung 48 :  BIOS-Youngsters (Altersgruppe bis 18 Jahre) Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Dauerhafte finanzielle Sicherung des Beratungsangebots  Ausweitung des Angebots für weitere Altersgruppen und für Kinder mit besonderen Bedarfen, insbesondere für Kinder mit Behinderungen  Zeitliche Ausweitung des Angebots für häufigere Beratungstermine und Gruppentreffen  Vernetzung in einem Arbeitskreis zum Thema „Kinder und häusliche Gewalt“  Konzeptentwicklung für Kinder, die Zeuginnen und Zeugen sind  Präventionsprojekte in Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen und Wohngruppen  Zielgruppengerechte Prävention über Online-Medien 48 Zum Zeitpunkt der Datenerhebung befand sich BIOS-Youngsters teilweise noch im Aufbau und wird deshalb in der Analyse nicht berücksichtigt. Es ist jedoch zu betonen, dass im Bereich Trauma- und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche zu wenig Behandlungsplätze verfügbar sind und ein hoher Versorgungsbedarf besteht. BIOS-Youngstars Traumatherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist somit ein wichtiges Hilfsangebot. 45 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Kapitel V – Materielles Recht Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit Artikel 31 sieht vor, dass gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtig werden. Es ist sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit der von Gewalt Betroffenen oder deren Kinder gefährdet. Mit dieser Bestimmung wird dafür Sorge getragen, dass (geschlechtsspezifische) Gewalttaten bei behördlichen Anordnungen zum persönlichen Umgang immer berücksichtigt werden. Neben anderen Faktoren müssen Gewalttaten gegen ein nicht misshandelndes Elternteil oder gegen das Kind beim Fällen von Entscheidungen zum Sorgerecht, zur Häufigkeit des Besuchsrechts oder zum persönlichen Umgang beachtet werden. Für viele Betroffene und ihre Kinder kann die Einhaltung gewisser Anordnungen zum persönlichen Umgang eine große Gefährdung der Sicherheit bedeuten, da sie oftmals ein direktes Zusammentreffen mit dem*der Gewalttäter*in nach sich zieht. Deshalb gilt es die Sicherheit der Betroffenen und ihrer Kinder zu gewährleisten. 49 A. Ergebnis der Bestandsanalyse In § 1631 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch ist geregelt, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Bei gerichtlichen Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht ist entscheidendes Kriterium das Kindeswohl. Vorangegangene Gewalt wird bei Gerichtsverhandlungen und Terminen vor dem Jugendamt berücksichtigt, wenn eine Anzeige dazu vorliegt. Fraglich ist, ob die Berücksichtigung ausreichend ist, um den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen in Sinne der Istanbul- Konvention zu gewährleisten. Die Rückmeldung befragter Institutionen, insbesondere der Fachberatungsstellen und Frauenhäuser in Karlsruhe, zeigt auf, dass Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht in der Praxis wiederholt nicht die gewünschte Wirkung erzielen, sondern sowohl Kindeswohl als auch den Schutz der Frauen vor Gewalt gefährden. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Etablierung regelmäßiger Treffen mit Staatsanwaltschaft, Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizei, ASD, Verfahrensbeistände, Clearingstelle/Interventionsstelle, Fachkräfte aus dem Bereich Kinderpsychologie/ Kinderpsychiatrie zum Austausch über die Arbeitsweisen und -bedingungen und zur engeren Zusammenarbeit. 49 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 14 und 76f 46 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1  Prüfung von Möglichkeiten, um bei Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht einen höheren Schutz von Frauen vor Gewalt zu erreichen.  Fortbildungsmöglichkeiten für alle Beteiligten, insbesondere zum Thema „Auswirkung häuslicher Gewalt und indirekte Betroffenheit des Kindes“  Standardmäßige Risikoabwägung bei Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht durchführen und offenlegen.  Stärkere Berücksichtigung von vorangegangener Gewalt bei Entscheidungen zum Umgang, insbesondere dann, wenn diese nicht angezeigt wurde.  Erhebung und Berücksichtigung der Vater-Kind-Beziehung bei Umgangsrechtsverfahren mittels Fragebogen. Dieser evaluiert welche Vorstellungen und Kenntnisse Väter vom Alltag ihrer Kinder haben zum Beispiel über Freunde, Umgang mit Langeweile, Lieblingsessen und Schulthemen. 47 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Kapitel VI – Ermittlung, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen Artikel 51 – Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement Artikel 51 verpflichtet alle einschlägigen Behörden, eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt vorzunehmen, um die Gefahr unter Kontrolle zu bringen und erforderlichenfalls für Sicherheit und Unterstützung zu sorgen. Dabei soll gebührend berücksichtigt werden, ob der*die Täter*in Feuerwaffen besitzt oder Zugang zu ihnen hat. Alle zuständigen Behörden müssen die Risiken effektiv bewerten und zum Schutz der Opfer für jeden Einzelfall einen Plan für das Gefahrenmanagement gemäß eines standardisierten Verfahrens und im Rahmen eines behördenübergreifenden Fachkräftenetzwerks Zusammenarbeit und Koordinierung ausarbeiten. Dabei müssen die Rechte der angeklagten Person respektiert werden. Gleichzeitig darf der dem Opfer zugefügte Schaden nicht vergrößert werden und die Ermittlungen und Gerichtsverfahren nicht zu einer sekundären Viktimisierung führen. 50 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Polizei Baden-Württemberg hat 2021 ein neues Gefährdungsmanagement für häusliche Gewalt eingeführt. Das Konzept umfasst die Durchführung von behördenübergreifenden Fallkonferenzen, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle häusliche Gewalt bei jedem regionalen Polizeipräsidium und den Einsatz des Risikoprognoseinstruments Ontario Domestic Assault Risk Assessment (ODARA). Alle drei Maßnahmen wurden in Karlsruhe umgesetzt und mit den bestehenden Maßnahmen und Fachkräftenetzwerken verknüpft. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Es fehlen Konzepte, um Frauen mit besonderen Bedarfen adäquat zu unterstützen. Für Frauen mit Behinderung, Frauen mit Migrationshintergrund, wohnungslose Frauen, hochbetagte Frauen müssen die erforderlichen Schutzkonzepte auf die spezifischen Erfordernisse angepasst werden.  Ausbau der Zusammenarbeit und Koordination zwischen Polizei, Behörden und Fachberatungsstellen bei Hochrisikofällen zum akuten Schutz der von Gewalt betroffenen Person. 50 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 21 und 94f 48 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 52 und 53 – Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote sowie Schutzanordnungen Artikel 52 und 53 verpflichten zur Sicherstellung, dass die unmittelbare Gefahr durch Schutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote akut beendet und eine Weiterführung der Gefährdung verhindert wird. Die zuständigen Behörden müssen in die Lage versetzt werden, anzuordnen, dass der*die Täter*in häuslicher Gewalt die Wohnstätte des Opfers verlässt. Die gewalttreibende Person muss davon abgehalten werden, dorthin zurückzukehren und das Opfer zu kontaktieren. Angemessene Schutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote müssen für Betroffene aller Gewaltformen zur Verfügung stehen. 51 A. Ergebnis der Bestandsanalyse In Karlsruhe wenden Polizei und Stadtverwaltung zum Schutz der betroffenen Person bereits seit Juni 2000 Schutzanordnungen gegen die gewaltausübende Person an. In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2008 in § 27a Absatz 3 Polizeigesetz Baden- Württemberg, die polizeiliche Schutzanordnung - Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot - im Gesetz verankert. Die Schutzanordnung verfügt, dass die gewaltausübende Person  die Wohnung verlassen und den Wohnungsschlüssel abgeben muss.  nicht mehr in die Wohnung zurückkehren darf.  sich der bedrohten Person und deren Kinder nicht nähern darf, und unabhängig von ihrem Aufenthaltsort einen bestimmten Mindestabstand einhalten muss. Die Schutzanordnung erfolgt durch:  Die Polizei kann eine Schutzanordnung bis zu maximal vier Werktagen verfügen.  Das Ordnungs- und Bürgeramt kann die Schutzanordnung bis zu maximal 14 Tagen verlängern.  Stellt die betroffene Person einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht, kann das Ordnungs- und Bürgeramt die Schutzanordnung um maximal 14 Tage verlängern.  Bei Verstoß gegen die Schutzanordnung droht ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 25.000 Euro (wird von der Stadt Karlsruhe festgelegt) und/oder eine Ingewahrsamnahme. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse In Karlsruhe bestehen zurzeit keine Bedarfe. 51 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 21f und 95ff 49 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Kapitel VII – Migration und Asyl Artikel 59 – Aufenthaltsstatus Artikel 59 Absatz 1 verpflichtet dazu, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maß-nahmen zu treffen, damit Betroffene von häuslicher Gewalt, deren Aufenthaltsstatus von der*dem (Ehe-)Partner*in abhängt, im Fall der Auflösung der Ehe oder Beziehung bei besonders schwierigen Umständen auf Antrag einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten. Absatz 2: Ausweisungsverfahren sind in solchen Fällen auszusetzen. Absatz 3: Betroffene von Gewalt gegen Frauen insbesondere häuslicher Gewalt sollen überdies einen verlängerbaren Aufenthaltstitel erhalten, wenn ihr Aufenthalt auf Grund ihrer persönlichen Lage oder zur Mitwirkung in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren erforderlich ist . Absatz 4: Von Zwangsheirat Betroffene, die zum Zwecke der Verheiratung in einen anderen Staat gebracht wurden und die folglich ihren Aufenthaltsstatus verloren haben, wird es ermöglicht diesen Staus wiederzuerlangen. Da die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus oder vor Abschiebung viele Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt davon abhält Hilfe zu suchen oder die Beziehung zu beenden, stellt Artikel 59 sicher, dass auch Frauen ohne gesicherten, an den Ehemann gebundenen Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt geschützt werden. Ein eigenständiger Aufenthaltstitel soll dabei gewährleisten, dass von Gewalt Betroffene behördlichen Schutz erhalten, ohne zu fürchten, dass der Täter, das von ihm kontrollierte Aufenthaltsrecht zurückzieht. Insbesondere bei Fällen von Familiennachzug und Zwangsverheiratung ist dies wichtig. 52 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Bundesrepublik hat Vorbehalte gegen Artikel 59 Absatz 2 und Absatz 3 der Konvention erklärt, so dass die entsprechenden Verpflichtungen derzeit nicht für Deutschland gelten. Betroffene Frauen können so keinen Zugang zum Hilfesystem erhalten. Daraus ergibt sich die Frage was auf kommunaler Ebene getan werden kann um Frauen ohne Aufenthaltstitel und Zugang zum Sozialsystem zu helfen. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse  Jene Frauen statistisch erfassen, die aufgrund des aktuell geltenden Vorbehalts der Bundesregierung zu diesem Artikel, keinen Schutz erhalten. Dies kann zum Beispiel durch die Erfassung der jährlich im Frauenhaus abgewiesen Frauen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus erfolgen.  Auf Bundesebene: Rücknahme der Vorbehalte der Bundesrepublik gegen Artikel 59 Absatz 2 und Absatz 3 der Konvention, um auch Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu schützen. Auch die praktische Wirksamkeit der Umsetzungsmaßnahmen zu Artikel 59 Absatz 1 ist sicherzustellen. 52 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 24 und 104f 50 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 IV. Zusammenfassung der Bedarfe Kapitel II – Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung Die identifizierten Bedarfe aus Artikel 8 – Finanzielle Mittel sind folgende: sichere dauerhafte und angemessene Finanzierung der bestehenden Fachberatungsstellen und Schutzangebote sowie von Maßnahmen zur Ausweitung des Hilfsangebots und zur Behebung von Schutzlücken. Des Weiteren ist die Sicherung und eine angemessene Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung und Weiterentwicklung des vorliegenden Konzepts erforderlich. Artikel 10 – Koordinierungsstelle der Istanbul-Konvention verpflichtet zur Errichtung einer offiziellen Stelle, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen verantwortlich ist. Da die Umsetzung der Istanbul- Konvention ein fortlaufender Prozess ist, bedarf einer dauerhaften Koordinierungsstelle in Karlsruhe, um das vorliegende Konzept umzusetzen und die Istanbul-Konvention in Karlsruhe zu implementieren. Artikel 11 – Datensammlung und Forschung verpflichtet dazu, statistische Daten über Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln. Daher müssen zusätzlich zu den bisher erfassten Daten zu häuslicher Gewalt gegen Frauen zukünftig auch folgende Gewaltformen in Karlsruhe erhoben werden: Tödliche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, digitale Gewalt, psychische Gewalt, Stalking und häusliche Gewalt gegen Männer. Auch in dem Bereich Menschenhandel und Prostitution bedarf es einer regelmäßigen Datenerhebung. Kapitel III – Prävention Die Bedarfe, die aus Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen herausgearbeitete wurden, setzen den Fokus auf verschiedene Zielgruppen. Es gilt sowohl Maßnahmen zur Stärkung der Rechte besonders schutzbedürftiger Frauen auszubauen als auch Maßnahmen für Jungen und Männer, insbesondere zur Überwindung von Rollenstereotypen, zu etablieren. Artikel 13 – Bewusstseinsbildung zielt darauf ab, das Bewusstsein und das Verständnis in der breiten Öffentlichkeit für die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern. Es gilt zu prüfen, welche anderen und ergänzenden Formate benötigt werden um über alle Gewaltformen gegen Frauen und entsprechende Hilfsangebote zu informieren und dafür zu sensibilisieren. Auch soll erhoben werden, ob und wie besonders vulnerable und marginalisierte Gruppen in Karlsruhe erreicht werden können. Ein weiterer Bedarf besteht in der Prüfung, in welche bestehenden allgemeinen Kampagnen und Programme die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt integriert werden kann und ob es eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit mit den Trägern braucht. Die in Artikel 14 – Bildung identifizierten Bedarfe beziehen sich sowohl auf Schulen als auch auf informelle Bildungsstätten. Es bedarf einer Erhebung des aktuellen Stands an Präventionsmaßnahmen und -materialien sowie einer Vernetzung der Bereiche Bildung, Sport und Kultur zur Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen und -materialien. 51 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 15 – Aus- und Fortbildungsprogramme von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen legt fest, dass für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Betroffenen oder Täter*innen zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geschaffen oder ausgebaut wird. In Karlsruhe braucht es daher Ressourcen für bedarfsgerechte (mehr) Fortbildungen durch die Fachberatungsstellen und Fortbildungen für Angehörige weiterer Berufsgruppen. Artikel 16 – Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme der Istanbul-Konvention verpflichtet zur Einrichtung und Unterstützung von Maßnahmen und Programmen, die darauf abzielen, Täter*innen häuslicher Gewalt zu lehren, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen, um weitere Gewalt zu verhüten und von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern. Der aus der Bestands- und Bedarfsanalyse abgeleitete Bedarf in Karlsruhe setzt sich aus folgenden Aspekten zusammen: Es bedarf 1. einer dauerhaften und verlässlich gesicherten Finanzierung zur Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Angebots, der Öffentlichkeitsarbeit sowie für Fortbildungen der Mitarbeiter*innen. 2. Braucht es eine Etablierung von Präventionsarbeit an Schulen für Kinder und Jugendliche, die Gefahr laufen Täter*innen zu werden. Des Weiteren bedarf es 3. eine engere Vernetzung und gemeinsame Konzeptentwicklung der Täterberatungsstellen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Familiengerichten und der Justiz. Die herausgearbeiteten Bedarfe die sich auf Artikel 17 – Beteiligung des privaten Sektors beziehen, fokussieren die Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und den Medien. Es braucht eine Vernetzung mit lokalen Nachrichtendiensten zur Sensibilisierung des Framings von Gewalt gegen Frauen und sexualisierter Gewalt. Auch die Kooperation mit lokalen Unternehmen bei Kampagnen sollte gefördert werden. Kapitel IV – Schutz und Unterstützung Artikel 20 – Allgemeine Hilfsdienste sieht vor, dass alle von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen Zugang zu Diensten erhalten, die ihre Genesung nach Gewalt erleichtern. In Karlsruhe bestehen die Bedarfe zeitlicher und finanzieller Ressourcen für den Ausbau der Vernetzung der allgemeinen Hilfsdienste untereinander und mit den spezialisierten Hilfsdiensten. Auch eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen der allgemeinen Hilfsdienste durch Fortbildungen im Rahmen eines Gewaltschutzkonzepts wird benötigt. Des Weiteren besteht der Bedarf nach Lösungen für Betroffene, die keinen Zugang zu den allgemeinen Hilfsdiensten finden, insbesondere für Betroffene ohne Sozialleistungsanspruch. Zudem sollten vergleichbare Daten über Betroffene im allgemeinen Hilfesystem, die an spezialisierte Hilfsdienste weitervermittelt werden erhoben werden. Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste sieht vor, für alle Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und deren Kinder, spezialisierte Hilfsdienste in angemessener geographischer Verteilung für sofortige sowie kurz- und langfristige Hilfe bereitzustellen. Die Bedarfsanalyse hat eine Vielzahl an Bedarfen für den Bereich häusliche und sexualisierte Gewalt aufgezeigt. So bedarf es weiterer personeller und finanzieller Ressourcen für die Sicherung des bestehenden Angebots, bedarfsgerechte Beratungseinheiten (Häufigkeit, Dauer, Intensität), 52 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 für die Konzeptentwicklung zur Weiterentwicklung des bestehenden Angebots sowie für die Entwicklung von weiteren Angeboten. Auch Ressourcen für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen zur Ausweitung des Beratungsangebots für weitere Zielgruppen und Gewaltformen werden benötigt. Es sollte zudem geprüft werden, ob die Forderung nach einer Krisenintervention, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar ist, durch die existierenden Dienste abgedeckt ist oder ob es eine zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe braucht. Besonders schutzbedürfte Zielgruppen, insbesondere zugewanderte Frauen, Frauen mit Behinderungen, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, geflüchtete Frauen ohne Papiere, sowie wohnungslose Frauen werden bisher nicht oder nicht ausreichend erreicht. Hier gilt es Angebote auszuweiten. Vor allem barrierefreie Zugänge, Überwindung von Sprachbarrieren, ärztlichen und/oder therapeutischen Anbindung für Menschen mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung, Konzeptentwicklung für von Gewalt im Pflegekontext sollten geschaffen werden. Es bedarf außerdem eines Beratungsangebots für von häuslicher Gewalt betroffene Männer. Eine bessere Vernetzung von spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten sowie die Sensibilisierung der Beschäftigten der allgemeinen Hilfsdienste für die Bedürfnisse der von Gewalt betroffenen Menschen sind für eine bedarfsgerechte Versorgung unabdinglich. Für die Gewaltformen (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel wurden ebenfalls Bedarfe herausgearbeitet. So bedarf es einer Verstetigung der Finanzierung der Fachberatungsstellen zur Sicherung des bestehenden Angebots sowie eine Prüfung einer Weiterfinanzierung von Projekten, deren Finanzierung aufgrund auslaufender Drittmittel nicht mehr gedeckt ist. Für die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes zu den Themenbereichen Gesundheit und Krankenversicherung, traumtherapeutische Beratung, Wohnen, Finanzen, Ausstieg aus der Prostitution und Einstieg in den Arbeitsmarkt, braucht es weitere personelle Ressourcen für Konzeptentwicklung sowie Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Es gilt außerdem zu prüfen, ob die Forderung nach einer Krisenintervention, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar ist, durch die im Notfall erreichbare Hilfe über die „AG Rotlicht 53 “ der Kriminalpolizei Karlsruhe und direkt über die Notfallnummern der Polizei ausreicht. Da in Karlsruhe bisher keine vergleichbaren Daten gesammelt werden braucht es eine Definition und Festlegung einheitlicher Daten, regelmäßige Datenabgleiche und die Erstellung eines Lagebildes zu Prostitution und Menschenhandel in Karlsruhe. Die Wirksamkeit der Maßnahmen gilt es auf Basis von Standards und Richtlinien zu reflektieren. Die Vernetzung und Kooperation in der bestehenden Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) soll hierfür gefestigt werden. Artikel 23 – Schutzunterkünfte verpflichtet dazu, geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen, die Unterstützung bieten, um eine von Gewalt geprägte Beziehung zu beenden und mit traumatischen Erfahrungen umzugehen. Die Bedarfsanalyse für die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt hat folgende Bedarfe aufgedeckt. Auf Bundes- und Landesebene muss für einen flächendeckenden Ausbau von Frauenhausplätzen 54 gesorgt werden. Die Berechnung nach den Kennzahlen der Istanbul- 53 Die AG Rotlicht besteht derzeit aus einer Person, die Rund-um-die-Uhr erreichbar ist. 54 https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/ 53 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Konvention ergibt, dass es zu wenig Frauenhausplätze in Karlsruhe gibt. Die beiden Frauenhäuser empfehlen den Ausbau als langfristiges Ziel anzusetzen und noch nicht abgeschlossene aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Auch die Umsetzung eines Rechtsanspruchs und einer institutionellen Finanzierung unabhängig von der Auslastung gilt es auf Bundesebene durchzuführen 55 . Auch der rechtliche Zugang zu Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus muss unabhängig von individuellem Einkommen und Vermögen sein. Auf kommunaler Ebene bedarf es weiterer (personeller) Ressourcen für einen höheren Betreuungsschlüssel, Fortbildungen und Vernetzung. Auch ein barrierefreier Zugang zu allen Frauenhäusern und barrierefreie Innenräume sowie nachhaltige Lösung für die Überwindung von Sprachbarrieren sollten geschaffen werden. Die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten, Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem allgemeinen Hilfesystem, um die Versorgung von Gewalt betroffener Frauen mit Multiproblemlagen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung, Senior*innen, Frauen mit Behinderungen und wohnungslosen Frauen ist ebenfalls wichtig. Bestimme Zielgruppen werden in Karlsruhe bisher nicht erreicht. Es besteht ein Bedarf an spezialisierten Schutzangeboten für Frauen mit Kriegstraumata, von organisierter und ritueller Gewalt betroffene Frauen, von Gewalt innerhalb von Institutionen betroffene Frauen, zugewanderte Frauen oder geflüchtete Frauen ohne Papiere sowie für Söhne über 12 Jahren, Männer und LSBTTIQ*. Auch die Vernetzung mit landesweiten spezialisierten Angeboten muss ausgebaut werden. Bei der Bewilligung und Verlängerung von Frauenhausaufenthalten durch das Jobcenter bedarf es der Berücksichtigung des Wohnraummangels. Drohende Wohnungslosigkeit begünstigt häufig die Rückkehr in die Gewaltbeziehung. Auch die Einrichtung einer zentralen Sachbearbeitung für Anträge der Frauenhausbewohnerinnen beim Jobcenter sowie eine Finanzierung der Anträge durch das Jobcenter in Vorleistung gegenüber den Frauenhäusern wird benötigt. Die Bedarfsanalyse für die Gewaltformen (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel hat folgende Bedarfe aufgezeigt: Für die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes zu den Themenbereichen traumtherapeutische Beratung, Gesundheit und Krankenversicherung, Ausstieg aus der Prostitution, Einstieg in den Arbeitsmarkt und Wohnen braucht es weitere Konzeptentwicklung sowie Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Auch für Ausstiegsappartements und Ausstiegsprogramme sowie Notunterbringungsmöglichkeiten; zum Beispiel Hotelunterbringung wie bei Fällen von häuslicher Gewalt, bedarf es mehr Ressourcen zur Konzeptentwicklung. Es gilt den Bedarf einer Schutzunterkunft für Betroffene von Menschenhandel in Karlsruhe prüfen und die Vernetzung und Nutzung von landesweiten spezialisierten Angeboten 56 bei Menschenhandel zu fördern. Des Weiteren bedarf es weiterer (personelle) Ressourcen für bedarfsgerechte psychosoziale Betreuungseinheiten, Online-Beratung, notwendige Fortbildungen, Verfügbarkeit außerhalb der Bürozeiten, vor Ort Betreuung in Schutzunterkünften und Nachbetreuung von Betroffenen im Anschluss an Aufenthalt in einer Schutzunterkunft. Es ist zu prüfen, ob die Forderung nach einer Krisenintervention, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar ist, durch die im Notfall erreichbare Hilfe über die „AG Rotlicht 57 “ der Kriminalpolizei Karlsruhe und direkt 55 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/runder-tisch-zieht-positive-bilanz-181744 56 https://www.diakonie-heilbronn.de/was-wir-bieten/unsere-abteilungen/mitternachtsmission/fachberatungsstelle-fuer-betroffene-von- menschenhandel.html 57 Die AG Rotlicht besteht derzeit aus einer Person, die Rund-um-die-Uhr erreichbar ist. 54 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 über die Notfallnummern der Polizei ausreicht oder ob es eine zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe mit Notunterbringung braucht. Da viele wirkungsvolle Projekte nach Ablauf der Drittmittelfinanzierung eingestellt werden müssen, sollte eine Weiterfinanzierung dieser Projekte angestrebt werden. Zu den Gewaltformen (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel gibt es keine vergleichbaren Daten. Daher ist es wichtig solche zu erarbeiten und zu erfassen. Dafür müssen einheitliche Definitionen geschaffen, Daten regelmäßig abgeglichen und ein Lagebild in Karlsruhe erstellt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen gilt es auf Basis von einheitlichen Standards und Richtlinien zu reflektieren. Für die Umsetzung der genannten Bedarfe ist eine Festigung der Vernetzung und Kooperation in der bestehenden Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sinnvoll. Artikel 24 – Telefonberatung verpflichtet zur Einrichtung einer kostenlosen, landesweiten und täglich rund um die Uhr erreichbaren Telefonberatung. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das unter der Nummer 08000 116 016 erreichbar ist, erfüllt die Anforderungen der Ist anbul-Konvention. Auf kommunaler Ebene gilt es zu prüfen, ob auch lokal eine Erreichbarkeit rund um die Uhr und Beratung in weiteren Fremdsprachen erforderlich ist. Auch ob Online-Beratungsangebote ausgebaut werden müssen gilt es zu prüfen. Artikel 26 – Schutz und Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind legt fest, dass eine altersgerechte psychosoziale Beratung für Kinder verfügbar sein muss. Die Stadt Karlsruhe verfügt über zwei unterschiedliche Angebote für Kinder, deren dauerhafte Finanzierung es zu sichern gilt. Außerdem sollte das Angebot ausgebaut werden, damit auch weitere Zielgruppen (andere Altersgruppen, Kinder mit Behinderung) versorgt werden können. Auch eine Vernetzung der Träger in einem Arbeitskreis zum Thema „Kinder und Häusliche Gewalt“ ist für eine bessere Versorgung erforderlich. Zudem sollten Präventionsprojekte in Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen und Wohngruppen sowie zielgruppengerechte Prävention über Online-Medien etabliert werden. Kapitel V – Materielles Recht Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit sieht vor, dass gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtig werden. Die Rückmeldung befragter Institutionen zeigen auf, dass Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht in der Praxis wiederholt nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Daraus ergibt sich folgender Bedarf: Die Etablierung regelmäßiger Treffen mit Staatsanwaltschaft, Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizei, ASD, Landesjugendämter, Verfahrensbeistände, Clearingstelle/Interventionsstelle, Fachkräfte aus dem Bereich Kinderpsychologie/ Kinderpsychiatrie ist zum Austausch über die Arbeitsweisen und -bedingungen und zur engeren Zusammenarbeit nötig. Außerdem sollten Fortbildungsmöglichkeiten für alle Beteiligten, insbesondere zum Thema „Auswirkung häuslicher Gewalt und indirekte Betroffenheit des Kindes“, geschaffen werden. Auch die Durchführung und Offenlegung standardmäßige Risikoabwägung bei Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht ist ein wichtiger Bedarf. Bei Entscheidungen zum Umgang bedarf es einer stärkeren Berücksichtigung von vorangegangener Gewalt, auch wenn diese nicht angezeigt wurde. 55 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Kapitel VI – Ermittlung, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen Artikel 51 – Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement verpflichtet alle einschlägigen Behörden, eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt vorzunehmen. In Karlsruhe fehlen Konzepte, um Frauen mit besonderen Bedarfen adäquat zu unterstützen. Für Frauen mit Behinderung, Frauen mit Migrationshintergrund, wohnungslose Frauen, hochbetagte Frauen müssen die erforderlichen Schutzkonzepte auf die spezifischen Erfordernisse angepasst werden. Kapitel VII – Migration und Asyl Die Bundesrepublik hat Vorbehalte zu Artikel 59 – Aufenthaltsstatus Absatz 2 und Absatz 3 der Konvention erklärt, so dass die entsprechenden Verpflichtungen derzeit nicht für Deutschland gelten. Daraus ergibt sich die Frage, was auf kommunaler Ebene getan werden kann, um Frauen ohne Aufenthaltstitel und Zugang zum Sozialsystem zu helfen. Zunächst sollten jene Frauen statistisch erfasst werden, die aufgrund des aktuell geltenden Vorbehalts der Bundesregierung zu diesem Artikel, keinen Schutz erhalten. Dies kann zum Beispiel durch die Erfassung der jährlich im Frauenhaus abgewiesen Frauen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus erfolgen. Auf Bundesebene muss eine Rücknahme der Vorbehalte der Bundesrepublik gegen Artikel 59 Absatz 2 und Absatz 3 der Konvention erfolgen, um auch Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu schützen. Auch die praktische Wirksamkeit der Umsetzungsmaßnahmen zu Artikel 59 Absatz 1 ist sicherzustellen. 56 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 V. Best-Practice-Beispiele Folgend werden Praxisbeispiele vorgestellt, die den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen und aufzeigen, wie einzelne Bedarfe umgesetzt werden könnten. Artikel 11 – Datensammlung und Forschung  Datensammlung zu häuslicher Gewalt des Council of Europe: Ruuskanen, E., Aromaa, K., 2008, Administrative data collection on domestic violence in Council of Europe member states (EG-VAW-DC(2008)Study), Strasbourg, Council of Europe, Directorate General of Human Rights and Legal Affairs  Beispiele für Datensammlungen aus Frankreich, Spanien, Großbritannien, Portugal und Schweden: Council of Europe, 2021, Report on the Webinar. Administrative Data Collection and Analysis on Violence against Women and Domestic Violence: https://rm.coe.int/webinar-report-eng-24-03-2021/1680a2040d Artikel 13 – Bewusstseinsbildung  Deutschland - Die Initiative „Stärker als Gewalt“ informierte als Teil des Aktionsprogrammes "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" über unterschiedliche Gewaltformen und zeigte Wege auf, wie Gewalt beendet werden kann. In den Jahren 2019 bis 2021 unterstützen zahlreiche Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen die Initiative. Sie beteiligten sich an den Aktionen und setzten unter anderem freie Werbeflächen für die Hilfsangebote der Initiative ein. Große Unternehmen gehörten ebenso zu den Unterstützerinnen und Unterstützern wie der Einzelhandel, Rundfunkanstalten, Verkehrsbetriebe und Prominente. Träger/Behörde: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  Deutschland – Das Konzept „StoP – Stadtteile ohne Partnerschaftsgewalt“ umfasst acht konkrete Handlungsschritte. Durch diese wird das soziale Umfeld der Betroffenen für die Thematik häusliche Gewalt sensibilisiert und aktiv in Hilfe eingebunden. Es entsteht eine Interventionsstruktur, die den Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang ermöglicht. Träger: StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt e.V. Link zum Projekt: https://stop-partnergewalt.org/wordpress/  Deutschland – Die Kampagne „Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution“ machte 2016 mit City-Light-Postern, Großplakaten und Gehwegabschrankungen auf die Thematik aufmerksam und apellierte an das Verantwortungsbewusstsein von Sexkunden. Träger/Behörde: Stadt Stuttgart  Schottland - „Zero Tolerance“ Campaign – Die Kampagne war eine der ersten in Europa und gilt bis heute als Best Practice Beispiel. Neben regelmäßigen Präventionskampagnen wurde auch ein Leitfaden für Medien entwickelt. Die Medien sollen dabei unterstützt werden präzise und sensibel über Gewalt gegen Frauen und ihr Ursache – Ungleichheit zwischen den Geschlechtern – zu berichten. Dazu werden Best-Practice-Beispiele, aktuelle Statistiken, Telefonnummern zu Frauenhäusern und Beratungsstellen und Stockfotos 57 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 bereitgestellt. Träger/Behörde (der ersten Kampagne): Edinburgh District Council Women’s Unit (Edingburgh Frauenbüro der kommunale Verwaltung  Kroatien - „Silence is Not Gold“ Kampagne (2007/2008): Medienkampagne auf der Grundlage von Forschungsergebnissen. Das Hauptziel war, die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche, für verschiedene Arten von Gewalt zu sensibilisieren. Die Hauptthemen der Kampagne waren: familiäre Gewalt, Gewalt in Beziehungen / Vergewaltigung bei Dates und Menschenhandel. Es wurden TV-Spots ausgestrahlt und verschiedene Printmaterialien verteilt, z. B. (Citylight)Plakate, Zeitschriftenwerbung, Flyer und eine Kampagnen-Webseite wurde eingerichtet). Träger/Behörde: CESI – Centar Za Edukaciju, Savjetovanje I Istrazivanje i O.M.G. Otvorena Medijska Grupicija (CESI - Center for education, counselling and research and O.M.G. Open media group) Artikel 14 – Bildung  Das „PRÄGT“ Projekt dient der Prävention vor häuslicher Gewalt durch kooperative Arbeitsansätze in Kindertageseinrichtungen. Träger: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Thüringen und Niedersachsen  Das „BIG“ Präventionsprojekt ist ein ganzheitlicher Ansatz unter Einbeziehung der Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Kinder im Rahmen von Fortbildungen, Elternabenden und Workshops. Träger: BIG e.V. Berlin Artikel 15 – Aus- und Fortbildungsprogramme von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen  E- Learning-Angebot „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt – ein interdisziplinärer Online-Kurs“ zur Weiterbildung von Fachkräften, die in ihrem Arbeitsalltag mit dem Thema häusliche Gewalt in Berührung kommen. Themen des Online-Kurses sind u.a.: Formen häuslicher Gewalt, Rechtliche Grundlagen, Kooperation & Unterstützungssysteme, Gefährdungsrisiken bei Kindern und Müttern, Gewaltbetroffenheit & Folgen, Gewaltverhältnisse & Gewaltdynamiken und Arbeit mit Gewalttätigen. Träger: Universitätsklinikum Ulm Link zum Fortbildungsangebot: https://haeuslichegewalt.elearning-gewaltschutz.de/  Kostenloses Online-Seminar „Kinder und häusliche Gewalt“ für pädagogische Fachkräfte und Lehrer*innen in Grundschulen (in Berlin) sowie Bereitstellung von Videos auf YouTube zur Gesprächsführung als Hilfe für Lehrer*innen. Träger: BIG e.V. Berlin Artikel 16 – Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme  Bereitstellung eines Beratungsstellenfinders auf der Website 58 und Angebot an Fortbildungen im Bereich der Täterarbeit , sowie Entwicklung von Standards für die Täterarbeit 59 . Träger: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.  Das Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Links zum Thema Täterarbeit. Träger: Land Nordrhein-Westfalen 58 https://www.bag-taeterarbeit.de/unsere-mitgliedseinrichtungen.html 59 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/95364/b8e655a98504ca7aa3e3cc4e1b7e16c0/standards-taeterarbeit-haeusliche-gewalt-data.pdf 58 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 17 – Beteiligung des privaten Sektors  Bäckereiaktionen zum Beispiel „Gewalt kommt mit nicht in die Tüte“ in Bayern (München und Landkreis): Durch bedruckte Tüten machen Bäckereien auf das Thema häusliche Gewalt gegen Frauen aufmerksam und verbreitet gleichzeitig Telefonnummern und Adressen von Hilfsorganisationen und Notrufen. Träger: lokale Initiativen  Projekt„make it work!“ für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Stellt Materialien (Flyer, Leitfaden, Erweiterung des Handbuchs), die sowohl Betroffene als auch Arbeitgeber*innen über Rechte und Pflichten im Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz informieren. Träger: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Artikel 20 – Allgemeine Hilfsdienste  Angebot an Fortbildungen, Lehr- und Unterrichtsangebote zum Thema "häusliche/sexualisierte Gewalt und Intervention in der Gesundheitsversorgung“. Das Angebot richtet sich v.a. an schulische und universitäre Ausbildungseinrichtungen im medizinischen Bereich. Träger: S.I.G.N.A.L. e.V.  Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe an die Kommunen: „Umsetzung der Istanbul- Konvention – Gewaltschutz für Frauen in der Wohnungsnotfallhilfe“. Diese empfiehlt standardisierte Gewaltschutzkonzepte, Umsetzung baulicher Maßnahmen um Schutzräume zu schaffen, Angebote für Kinder betroffener Mütter schaffen, psychologische und zusätzliche sozialpädagogische Beratung und Begleitung, Fortbildung für Fachkräfte in gemischtgeschlechtlich belegten Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilf und mehr personelle Ressourcen. Träger: BAG Wohnungslosenhilfe Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste  Projekt „Suse – sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken“ (Januar 2014 – Dezember 2016). Das Ziel des Projektes war, dass von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung leichter Unterstützung erhalten. Dafür wurden an verschiedenen Orten regionale Vernetzungen gestärkt und aufgebaut. Auf der Online-Plattform „Suse-hilft“ sind Anlaufstellen und Unterstützungsangebote bundesweit zu finden zum Beispiel Beratungsstellen, Therapeut*innen oder Anwält*innen. Träger: bff – Frauen gegen Gewalt e.V.  Modellprojekt „GeSA“ (Gewalt – Sucht – Ausweg) 2015 bis 2018 in Rostock und Stralsund: Kooperation von Einrichtungen und Institutionen unterschiedlicher Hilfesysteme, die an der Begleitung und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit einer Suchtmittelproblematik und deren Kinder beteiligt sind. Zudem wurden Fachkräften aus der Anti-Gewalt-Arbeit und der Suchtkrankenhilfe Wissen und Kompetenzen in den Bereichen Sucht, Gewalt und Trauma zu vermittelt.Träger: Frauen helfen Frauen e.V. Rostock  Beratungsangebote für Männer* die Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt geworden sind. Träger: Münchner Informationszentrum für Männer e.V. (MIM) 59 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Artikel 23 – Schutzunterkünfte  Amsterdam - Oranje Huis Appraoch: In den Niederlanden wurde das erste Frauenhaus mit bewusst bekannter Adresse und offenem Konzept 2009 in Alkmaar gegründet, um das Problem von häuslicher Gewalt sowie die Frauenhausstandorte selbst sichtbarer zu machen. Eine weitere Intention: den Betroffenen die Scham nehmen, ins Frauenhaus zu gehen. Die Betroffenen sollten sich nicht länger verstecken und schneller Hilfe bekommen. Für die Aufhebung der Anonymisierung des Hauses entschied man sich auch deshalb, damit die Betroffenen nicht in Isolation leben müssen, sondern weiterhin Kontakt mit Familie und Freund*innen pflegen können. Träger: Blijf groep  Leipzig - Es wurde eine »Ständige Sofortaufnahme« der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in der Region Leipzig eingerichtet. Sie ist zentrale Anlaufstelle für alle hilfesuchende Frauen. Der Aufenthalt in der »Ständigen Sofortaufnahme« ist auf wenige Tage befristet, aber anders als in den bestehenden Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen ist 24-Stunden am Tag eine Fachkraft vor Ort, der Aufenthalt kostenfrei und die Aufnahme so unbürokratisch wie möglich. Die »Ständige Sofortaufnahme« bietet Frauen und ihren Kindern einen Schutzraum, in dem sie zur Ruhe kommen können und von wo aus sie hinsichtlich ihrer Perspektiven und möglicher Anschlusshilfen beraten und weitervermittelt werden. Träger: Förderverein sozialer Projekte e. V. Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit  Modellprojekt Lahn-Dill das behördliche und familiengerichtliche Verfahrensabläufe in Fällen häuslicher Gewalt mit mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung von Kindern effizienter gestalten, vereinfachen und vor allem beschleunigen soll. Die Polizeibeamt*innen vor Ort informieren neben dem Jugendamt unverzüglich per Fax auch das zuständige Familiengericht über den Vorfall. Die zuständigen Familienrichter*innen bemühen sich nach Eingang der polizeilichen Meldung um eine zeitnahe persönliche Anhörung von Eltern und Kindern innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Entwickelt: von der Arbeitsgruppe „Kooperation Behörden“ des Runden Tischs gegen häusliche Gewalt des Lahn-Dill-Kreises  Sonderleitfaden zum Münchener Modell: In den Sonderfällen häusliche Gewalt (auch miterlebte oder mitgeteilte Gewalt gefährdet das Kindeswohl), Gewalt gegen Kinder, Sexueller Missbrauch, jeweils das Kindeswohl im Sinne von deutlich eingeschränkter Elternfunktion gefährdende psychische Erkrankungen und Sucht wird ein spezifischer Ablauf des gerichtlichen Verfahrens empfohlen. Die Sicherung des Kindeswohls und des Opferschutzes hat dabei absoluten Vorrang. Die Beweisbarkeit ist bei einem konkreten Verdacht zunächst nachrangig. Enwickelt: Arbeitskreis Münchner Modell Artikel 51 – Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement  Rheinland-Pfalz - Leitfaden/Handlungsanleitung für Polizeibeamt*innen im Rahmen des Projekts „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ bei häuslicher Gewalt und Stalking. Herausgeber: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, entwickelt im Rahmen des Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekts gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen 60 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1  Großbritannien - MARAC (Multi-Agency-Risk-Assessment-Conference): ist eine Methode, bei dem Informationen über Fälle von häuslicher Gewalt mit dem hohem Risiko zwischen Vertretern der örtlichen Polizei, Bewährungshilfe, Gesundheitssektor, Kinderschutz, Wohnungslosenhilfe, Beratungsstellen für häusliche Gewalt, Frauenhäuser und anderen Beteiligten ausgetauscht werden. Nach dem Austausch aller relevanten Informationen über ein Opfer diskutieren die Vertreter Optionen zur Erhöhung der Sicherheit für das Opfer und verwandeln diese Optionen in einen koordinierten Aktionsplan. Das Hauptaugenmerk des MARAC liegt auf dem Schutz des erwachsenen Opfers. Entwickelt: von Polizei und der Women’s Safety Unit in Cardiff/Wales in Großbritannien 61 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 VI. Anhänge Anhang I: Kennzahlen zu Artikel 22 und 23 Anzahl und geographische Ausrichtung Die Istanbul-Konvention verlangt eine angemessene Anzahl und eine ausreichende Verbreitung von Fachberatungsstellen, so dass diese für alle Betroffenen zugänglich sind. Personalausstattung Die Istanbul-Konvention sieht eine Ausstattung mit angemessenen Ressourcen vor. Das Personal muss qualifiziert und erfahren sein und über vertiefte Kenntnisse im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt verfügen. Verfügbarkeit Die Istanbul-Konvention sieht im akuten Fall eine sofortige Hilfe vor. Standards, Richtlinien, Beratungsangebot Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass Fachberatungsstellen Kriterien erfüllen, durch welche sie sich als spezialisierten Dienst für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen ausweisen. Diese Kriterien beziehen sich auf den Inhalt des Beratungsangebotes und die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit für die Betroffenen. Zielgruppen Die Istanbul-Konvention sieht die Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu Schutz und Unterstützung vor. Dieser Zugang muss auch für mitbetroffene Kinder und schwer zugängliche Personengruppen 60 sichergestellt sein sowie in Bezug auf alle in der Istanbul-Konvention definierten Gewaltformen 61 . Die Barrierefreiheit ist in allen Bereichen erforderlich: sprachlich, baulich, Behinderungen, Krankheit, Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus. Statistik Die Istanbul-Konvention fordert die Erhebung von genau aufgeschlüsselten statistischen Daten in regelmäßigen Abständen (Artikel 11 – Datensammlung und Forschung). Finanzierung Die Istanbul-Konvention sieht eine Ausstattung mit angemessenen finanziellen Ressourcen vor. 60 Personengruppen laut Istanbul-Konvention: schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern, Frauen mit Behinderungen, in ländlichen/abgeschiedenen Gegenden lebende Frauen, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Prostituierte, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Migrantinnen, Flüchtlinge ohne Papiere, Homosexuelle, Bisexuelle, Nonbinäre oder Transsexuelle, sowie HIV- Positive Personen, Obdachlose, Kinder und Seniorinnen, Männer 61 Gewaltformen laut Istanbul-Konvention: Psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation (Artikel 39), Sexuelle Belästigung (Artikel 40), Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ (Artikel 40) 62 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Kostenfreies Angebot Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass der Zugang zu Hilfsangeboten kostenfrei sein muss, unabhängig vom individuellen Einkommen. Evaluation der Maßnahmen Die Istanbul-Konvention verlangt eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Das Hilfsangebot muss den Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Menschen entsprechen und das Ziel erreichen. Abstimmung zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten Die Zusammenarbeit von allgemeinen Hilfsdiensten (Behörden und Hilfen, die der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stehen) und spezialisierten Hilfsdiensten (Fachberatungsstellen) muss im Sinne der von Gewalt betroffenen Menschen erfolgen. 63 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anhang II: Übersichtstabellen „Bestand und Bedarf“ Tabelle 9: Artikel 22 „Bestand und Bedarf“ – Fachberatungsstellen häusliche und sexualisierte Gewalt Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe Personalausstattung  Angemessene Ressourcen  Personal qualifiziert und erfahren  Vertiefte Kenntnisse über geschlechtsspezifische Gewalt  Kein von Gewalt betroffener Mensch wird abgewiesen  Beratungsbedarfe sind nur durch Überstunden leistbar  Es fehlen Personalressourcen für:  bedarfsgerechte Beratungseinheiten (häufiger, länger, intensiver)  Konzeptentwicklung zur Ausweitung des Beratungsangebots für mehr Zielgruppen und Gewaltformen  notwendige Fortbildungen Verfügbarkeit  im akuten Fall sofortige Hilfe  Keine zentrale 24/7 Interventionsstelle vorhanden.  Erreichbarkeit ist während der Öffnungszeiten gewährleistet.  Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt Krisenintervention über Notfallnummern des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, der Polizei, der Frauen- und Schutzhäuser, der Möglichkeit einer kurzzeitigen Hotelunterbringung sowie durch das bundesweite Hilfetelefon.  Priorität: Zeitnahe Versorgung von akuten Notfällen nach einer Krisenintervention  Bedarf prüfen, ob eine 24/7 zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe notwendig ist Zielgruppen  Barrierefreier Zugang  Zugang für mitbetroffene Kinder und schwer zugängliche Gruppen 62 sicherstellen  Für alle Gewaltformen 63  Nicht alle Fachberatungsstellen sind baulich barrierefrei.  Sprachbarrieren: Fachberatungsstellen nutzen den städtischen Dolmetschendenpool  Vergewaltigung: Beratung und ärztliche Hilfe vorhanden  Menschen mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung: Beratung ist nur möglich mit zusätzlicher ärztlicher/therapeutischer Anbindung  Barrierefreier Zugang zu Gebäuden und Innenräumen  Sprachbarrieren: Städtisch finanzierten Dolmetschendenpool weiter nutzen  Vergewaltigung: Bedarf siehe Artikel 25 – Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt  Menschen mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung: Vernetzung mit Ärzt*innen und Therapeut*innen, Verfügbarkeit von Therapieplätzen 62 Personengruppen laut Istanbul-Konvention: schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern, Frauen mit Behinderungen, in ländlichen/abgeschiedenen Gegenden lebende Frauen, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Prostituierte, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Migrantinnen, Flüchtlinge ohne Papiere, Homosexuelle, Bisexuelle, Nonbinäre oder Transsexuelle, sowie HIV- Positive Personen, Obdachlose, Kinder und Seniorinnen, Männer 63 Gewaltformen laut Istanbul-Konvention: Psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation (Artikel 39), Sexuelle Belästigung (Artikel 40), Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ (Artikel 40) 64 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe  Senior*innen: keine spezifischen Angebote im Kontext von Pflege vorhanden  Wohnungslose Frauen erfahren häufig Gewalt. Nicht nur auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften, sondern auch in privaten Wohnungen von Männern, welche die unsichere Lebenssituation von wohnungslosen Frauen ausnutzen.  Migrantinnen ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht: Beratung möglich; auf Hilfe besteht kein rechtlicher Anspruch.  Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, finden in Karlsruhe einen ersten Zugang zu Beratung über die „Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum, Verein für Jugendhilfe e.V. Karlsruhe“. Von dort findet eine Weitervermittlung an spezialisierte Männerberatungsstellen im näheren Umkreis statt 64 .  Senior*innen: Konzeptentwicklung zur Berücksichtigung spezieller Täterprofile und Gewaltursachen erforderlich  Wohnungslose Frauen: Zugang zu Beratung über die Wohnungslosenhilfe bei „SOZPÄDAL e.V. Karlsruhe“. Entwicklung von spezifischen Maßnahmen auf Basis der Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zur „Umsetzung der Istanbul- Konvention – Gewaltschutz für Frauen in der Wohnungsnotfallhilfe“ 65 .  Migrantinnen ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht: Den Vorbehalt zu Artikel 59 66 aufheben.  Männer: Bedarf prüfen, welche Beratungsangebote und Maßnahmen in Karlsruhe notwendig sind. Finanzierung  Angemessene finanzielle Ressourcen  Grundfinanzierung der Fachberatungsstellen der freien Träger erfolgt durch freiwillige Leistungen der Stadt Karlsruhe  Selbstverpflichtung der Stadt Karlsruhe den Bestand zu sichern und freiwillige Leistungen nicht zu kürzen 67  Sicherung und weitere Unterstützung des bestehenden Beratungsangebotes  Pflichtfinanzierung für eine weiterhin qualitativ hochwertige Beratungsleistung und Erweiterung des Beratungsangebots notwendig Abstimmung zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten  Zusammenarbeit  Im Sinne der von Gewalt betroffenen Menschen  Kontinuierliche, enge Zusammenarbeit im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ der Stadt Karlsruhe und dem Bilanzgespräch, vertreten sind:  Gleichstellungsbeauftragte, Federführung  Fachberatungsstellen  Frauenhäuser  Täter*innenberatung  Ordnungs- und Bürgeramt  Vernetzung und Konzeptentwicklung in themenspezifischen Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Hilfsangebots, insbesondere im Bereich:  Wohnen: priorisierte Vergabe von Wohnungen an Frauen die von häuslicher Gewalt betroffen sind 65 https://www.bagw.de/de/publikationen/pos_pap/pos_frauen.html 66 Die Bunderepublik hat Vorbehalte zu Artikel 59 – Aufenthaltsstatus, Absatz 2 und 3 erklärt mit der Begründung, dass bereits die Möglichkeit eines familiären Aufenthaltstitel besteht. Von Gewalt betroffene Frauen, die sich vom Ehemann trennen, verlieren den an die Ehe gebundenen Aufenthaltstitel. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st20-12 67 Die Selbstverpflichtung bezieht sich auf die Wahlperiode 2019 bis 2024: https://zsn-ha-ris.stadt.ka-zsn.man/ris-ai- rhin/to0050.asp?__ktonr=47733 65 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe  Allgemeiner Sozialer Dienst  Polizeipräsidium Karlsruhe (Reviere, Opferschutz, Koordinierungsstelle häusliche Gewalt)  Familiengerichte Karlsruhe und Durlach (beim Bilanzgespräch)  Weitere Arbeitskreise zu Themen die Frauen und Mädchen betreffen (unter anderem zu sexueller Gewalt, prekärer Arbeit)  Sensibilisierung der allgemeinen Hilfsdienste 68 wie  Behörden  medizinischer Bereich  Gerichte und Justiz 68 Allgemeine Hilfsdienste sind Hilfsangebote in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialdienste, finanzielle Unterstützung, Unterkunft, rechtliche Beratung, Aus- und Weiterbildung , Arbeitssuche und sonstige relevante Bereiche. Diese Hilfen beziehen sich auf die Allgemeinbevölkerung und nicht ausschließlich auf die Betroffenen. Spezialisierten Hilfsdienste bieten von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Personen sofortige, unmittelbare Hilfe und Unterstützung. Hierzu zählen beispielsweise Fachberatungsstellen und Schutzhäuser. 66 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Tabelle 10: Artikel 22 „Bestand und Bedarf“ – Fachberatungsstellen (Zwangs-)Prostitution, Menschenhandel Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe Personalausstattung  Angemessene Ressourcen  Personal qualifiziert und erfahren  Vertiefte Kenntnisse über geschlechtsspezifische Gewalt  Während der COVID-19 Pandemie hat eine zunehmende Verlagerung der Prostitutionsausübung von Bordellbetrieben nach Terminwohnungen und Hotelzimmern stattgefunden. Aktuelle Entwicklungen auf dem Straßenstrich erschweren die Beratung.  Es fehlen Personalressourcen für:  Bedarfsgerechte psychosoziale Beratung und aufsuchende Beratung unter Berücksichtigung der sich verändernden Strukturen  Konzeptentwicklung zur Weiterentwicklung des Beratungsangebots  Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Verfügbarkeit  im akuten Fall sofortige Hilfe  Keine 24/7 Rufbereitschaft vorhanden.  Erreichbarkeit ist während der Öffnungszeiten gewährleistet.  Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt im Notfall Hilfe über die „AG Rotlicht“ (besteht aus einer Person, die Rund- um-die-Uhr erreichbar ist) der Kriminalpolizei Karlsruhe oder direkt über die Notfallnummer der Polizei und Weitervermittlung an die Beratungsstelle/Schutzeinrichtung OASE.  Bedarf prüfen, ob eine 24/7 zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe notwendig ist Standards, Richtlinien, Beratungsangebot  Kriterien erfüllen  Spezialisiert auf geschlechtsspezifische Gewalt  Beratung, Schutz, Sicherheit  Standards Prostituiertenberatung des Landesnetzwerks Prostitution Baden- Württemberg 69  Weiterentwicklung des Beratungsangebots:  Ausstiegsprogramm und Notaufnahmezimmer  Gewaltschutzkonzept Straßenstrich  Online-Beratung  Praktische Hilfe im Umgang mit Behörden und dem allgemeinen Hilfesystem Statistik  genau aufgeschlüsselte statistische Daten  in regelmäßigen Abständen  Im Rahmen des Wirkungscontrollings hat die Sozial- und Jugendbehörde bereits im Januar 2022 eine Leistungsbeschreibung mit den freien Trägern angestoßen.  In der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde bereits im Mai 2022 mit der Erarbeitung einer Statistik zur Erstellung eines Lagebildes begonnen.  Definition der Messgrößen  Regelmäßiger Datenabgleich in einem in regelmäßigen Abständen stattfindenden Bilanzgespräch  Erstellung eines Lagebildes zu Prostitution in Karlsruhe  Erstellung eines Lagebildes zu Menschenhandel in Karlsruhe 69 Das Landesnetzwerk Prostitution ist ein Verbund der in Baden-Württemberg bestehenden Beratungslandschaft. Der Verbund besteht in Projektform und wird durch Landesmittel gefördert. Momentan läuft ein Strukturbildungsprozess, um das Netzwerk formalrechtlich einzurichten. Standards wurden bereits im Jahr 2017 entwickelt und liegen dem Sozialministerium vor. Nach Abschluss des laufen Strukturbildungsprozesses ist bis Ende 2022 geplant, gemeinsame und aktualisierte Standards auf einer Webseite zu veröffentlichen. 67 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe Finanzierung  Angemessene finanzielle Ressourcen  Nicht alle Beratungsstellen erhalten freiwillige Leistungen der Stadt Karlsruhe.  Drittmittel finanzierte Projekte bei der Beratungsstelle OASE sind seit Ende 2021 finanziell nicht mehr abgedeckt:  vorbereitendes Integrationsprogramm „Kompass“  Identifizierungsarbeit im Bereich Menschenhandel im Stadtgebiet Karlsruhe  Pflichtfinanzierung zur Sicherung eines nachhaltig wirksamen Beratungsangebots  Finanzielle Förderung auf Basis von Kriterien und Standards  Weiterfinanzierung von auslaufenden Drittmitteln prüfen Evaluation der Maßnahmen  Wirksamkeit überprüfen  Die von der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe angestoßene Leistungsbeschreibung mit den freien Trägern beinhaltet ein Wirkungscontrolling.  Re flexion zur Wirksamkeit der Maßnahmen auf Basis von Standards und Richtlinien Abstimmung zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten  Zusammenarbeit  Im Sinne der von Gewalt betroffenen Menschen  Regelmäßige Zusammenarbeit in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), vertreten sind:  Fachberatungsstellen  AG Rotlicht, Kriminalpolizei Karlsruhe  Gleichstellungsbeauftragte, Stadt Karlsruhe  Ordnungs- und Bürgeramt, Stadt und Landkreis Karlsruhe  Amt für Ordnung und Recht, Landkreis Karlsruhe  Gesundheitsamt, Landkreis Karlsruhe  Weitere Arbeitskreise zu Themen die Frauen und Mädchen betreffen (unter anderem zu sexueller Gewalt, prekärer Arbeit)  Vernetzung und Kooperation in der Fachgruppe ProstSchG festigen  Ausarbeitung eines Ablaufdiagramms zur Zusammenarbeit innerhalb der Fachgruppe ProstSchG  Weitere Anbindung an die allgemeinen Hilfsdienste in den Bereichen:  Zugang zum Gesundheitssystem  Traumatherapeutische Hilfen  Wohnen  Sprach-, Ausbildungs- und Arbeitsförderung 68 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Tabelle 11: Artikel 23 „Bestand und Bedarf“ – Schutzunterkünfte häusliche und sexualisierte Gewalt Anforderungen Istanbul- Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe Anzahl und geographische Ausrichtung  angemessene Anzahl  ausreichende Verbreitung  für alle Betroffenen zugänglich  Zwei Frauenhäuser  insgesamt 54 Betten für Frauen und deren Kinder  in insgesamt 28 Zimmern  Söhne über 12 Jahren werden nicht aufgenommen  Gemäß den Vorgaben der Istanbul Konvention fehlen in Karlsruhe mindestens 25 Frauenhausplätze (Betten).  Beide Frauenhäuser empfehlen mittelfristig keine Aufstockung; Gründe sind:  Finanzierung durch Tagessätze; abhängig von Auslastung und Sozialleistungsberechtigung; institutionelle Finanzierung unabhängig von der Belegung und bundesrechtlicher Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz sind noch nicht absehbar 70 .  Bundes- und landesweite Unterbringung aus Sicherheitsgründen (nicht in Nähe des Täters); deshalb auch in Karlsruhe häufig Frauen aus anderen Stadt- und Landkreisen; Bund und Länder fördern den landes- und bundesweiten Ausbau 71  Erhöhung der Aufnahmekapazität von Frauenhausplätzen hat Auswirkungen auf städtische Strukturen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Sozialleistungen Personalausstattung  Angemessene Ressourcen  Personal qualifiziert und erfahren  Vertiefte Kenntnisse  Die aktuelle Personalausstattung deckt eine gute Grundversorgung ab.  Es fehlen Personalressourcen für:  einen höheren Betreuungsschlüssel  Fortbildungen  Vernetzung  Tagessatzverhandlungen mit der Stadt Karlsruhe auf Basis der Standards des Verbandsübergreifender Arbeitskreis zur Frauenhausfinanzierung (VAK) 72 Zielgruppen  Nicht alle Frauenhäuser sind baulich barrierefrei.  Barrierefreier Zugang zu Gebäuden und Innenräumen 70 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/runder-tisch-zieht-positive-bilanz-181744 71 https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/ 72 https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/zentrale-forderungen-des-verbandsuebergreifenden-ak- frauenhausfinanzierung 69 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anforderungen Istanbul- Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe  Barrierefreier Zugang  Zugang für mitbetroffene Kinder und schwer zugängliche Gruppen 73 sicherstellen  Für alle Gewaltformen 74  Sprachbarrieren: Frauenhäuser nutzen den städtischen Dolmetschendenpool  Betroffene Frauen mit Multiproblemlagen können häufig nicht aufgenommen werden:  Menschen mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung  Senior*innen  Frauen mit Behinderungen  Wohnungslose Frauen  Keine speziellen Angebote vorhanden:  LSBTTIQ*  Frauen mit Kriegstraumata  Von organisierter und ritueller Gewalt betroffene Frauen  Von Gewalt innerhalb von Institutionen betroffene Frauen  Keine Aufnahme möglich:  Migrantinnen ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht 75  Mitbetroffene Söhne über 12 Jahren  Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind  Sprachbarrieren: Städtischen Dolmetschendenpool kostenfrei weiter nutzen  Betroffene Frauen mit Multiproblemlagen: Vernetzung mit zusätzlichen Hilfen im allgemeinen Hilfesystem ausbauen  Spezielles Angebot ausbauen und Aufnahme ermöglichen: spezielle Hilfsangebote landesweit aufbauen und lokale Frauenhäuser mit landesweiten Angeboten vernetzen, Beratungsstellen vermitteln zu den speziellen Angeboten, Lösungen auf Bundesebene anstreben Finanzierung  Angemessene finanzielle Ressourcen  Tagessatzfinanzierung bedeutet:  Deckung der Kosten ist von der Belegung des Frauenhauses abhängig  Vorhaltung von freien Plätzen durch Tagessatzfinanzierung für Frauenhäuser finanziell nicht tragbar  Selbstzahlerinnen tragen Kosten selbst (zum Beispiel Studentinnen und Migrantinnen ohne Aufenthalt)  Bundesebene:  Umsetzung eines Rechtsanspruchs  bundesweiter Ausbau von Frauenhausplätzen  Institutionelle Finanzierung unabhängig von Belegung  Kommunale Ebene:  Berücksichtigung bei Finanzierung durch das Jobcenter, ob eine Folgewohnung vorhanden ist oder Wohnungslosigkeit droht (Wohnraummangel; führt zu Rückkehr in die Gewaltbeziehung) 73 Personengruppen laut Istanbul-Konvention: schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern, Frauen mit Behinderungen, in ländlichen/abgeschiedenen Gegenden lebende Frauen, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Prostituierte, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Migrantinnen, Flüchtlinge ohne Papiere, Homosexuelle, Bisexuelle, Nonbinäre oder Transsexuelle, sowie HIV- Positive Personen, Obdachlose, Kinder und Seniorinnen, Männer 74 Gewaltformen laut Istanbul-Konvention: Psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation (Artikel 39), Sexuelle Belästigung (Artikel 40), Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ (Artikel 40) 75 Die Bunderepublik hat Vorbehalte zu Artikel 59 – Aufenthaltsstatus, Absatz 2 und 3 erklärt mit der Begründung, dass bereits die Möglichkeit eines familiären Aufenthaltstitel besteht. Von Gewalt betroffene Frauen, die sich vom Ehemann trennen verlieren den an die Ehe gebundenen Aufenthaltstitel. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st20-12 70 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anforderungen Istanbul- Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe  Weiterfinanzierung des Aufenthalts über Jobcenter erfordert zur Nachweiserbringung alle drei Monate einen Sozialbericht  Zentrale Sachbearbeitungsstelle beim Jobcenter für Anträge der Frauenhausbewohnerinnen  Finanzierung in Vorleistung gegenüber den Frauenhäusern Angebot kostenfrei  Kostenfreier Zugang  Unabhängig vom individuellen Einkommen  Kein einkommensunabhängiger Zugang  Zugang durch Anspruch auf Sozialleistungen oder als Selbstzahlerin  Auf Bundesebene: Rechtsanspruch und institutionelle Finanzierung  Individuelles Einkommen und Vermögen dürfen keine Bedingung für den rechtlichen Zugang zu Schutz und Unterkunft in einem Frauenhaus sein. Abstimmung zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten  Zusammenarbeit  Im Sinne der von Gewalt betroffenen Menschen  Kontinuierliche, enge Zusammenarbeit im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ der Stadt Karlsruhe und dem Bilanzgespräch, vertreten sind:  Gleichstellungsbeauftragte, Federführung  Fachberatungsstellen  Frauenhäuser  Täter*innenberatung  Ordnungs- und Bürgeramt  Allgemeiner Sozialer Dienst  Polizeipräsidium Karlsruhe (Reviere, Opferschutz, Koordinierungsstelle häusliche Gewalt)  Beim Bilanzgespräch: Familiengerichte Karlsruhe und Durlach  Weitere Arbeitskreise zu Themen die Frauen und Mädchen betreffen (unter anderem zu sexueller Gewalt, prekärer Arbeit)  Vernetzung und Konzeptentwicklung in themenspezifischen Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Hilfsangebots, insbesondere im Bereich:  Vermittlung in bezahlbaren Wohnraum nach Frauenhausaufenthalt  Vorhaltung und Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Frauenhaus  Konfliktreiche Sorge- und Umgangsrechtsfälle  Sensibilisierung der allgemeinen Hilfsdienste wie  Behörden  medizinischer Bereich  Gerichte und Justiz 71 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Tabelle 12: Artikel 23 „Bestand und Bedarf“ – Schutzunterkünfte (Zwangs-)Prostitution, Menschenhandel Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe Anzahl und geographische Ausrichtung  angemessene Anzahl  ausreichende Verbreitung  für alle Betroffenen zugänglich  Beratungsstelle Luise:  Zwei Einzelappartements für den Ausstieg aus der Prostitution  Die bei der Beratungsstelle Luise pandemiebedingt eingerichtete Notunterkunft für Frauen in der Prostitution mit fünf Plätzen wurde im Februar 2021 geschlossen. Bei der Schließung war die Notunterkunft voll belegt.  OASE Beratungsstelle/ Schutzeinrichtung:  Sieben Schutzhausplätze stehen für Betroffene von Menschenhandel zur Verfügung. Die Schutzunterkunft befindet sich nicht direkt in Karlsruhe.  Konzeptentwicklung:  Ausstiegsappartements und Ausstiegsprogramm  Notunterbringung (zum Beispiel Hotelunterbringung bei Fällen häuslicher Gewalt)  Vernetzung mit landesweiten Angeboten 76  Schutzunterkunft für Betroffene von Menschenhandel direkt in Karlsruhe; Bedarf ergibt sich aus der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LEA) und weiteren Aufnahmestellen in Karlsruhe Personalausstattung  Angemessene Ressourcen  Personal qualifiziert und erfahren  Vertiefte Kenntnisse  Die aktuelle Personalausstattung ist das Minimum.  Es fehlen Personalressourcen für:  bedarfsgerechte psychosoziale Beratungseinheiten  Online-Beratung  notwendige Fortbildungen  Konzeptentwicklung und Erweiterung des Hilfsangebotes  Verfügbarkeit außerhalb der Bürozeiten  vor Ort Betreuung in den Schutzunterkünften  Nachbetreuung von Betroffenen im Anschluss an Aufenthalt in einer Schutzunterkunft Verfügbarkeit  im akuten Fall sofortige Hilfe  Keine 24/7 Rufbereitschaft vorhanden.  Kein Notaufnahmezimmer vorhanden.  Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt im Notfall Hilfe über die „AG Rotlicht“ (besteht aus einer Person, die Rund- um-die-Uhr erreichbar ist) der Kriminalpolizei Karlsruhe oder direkt über die Notfallnummer der Polizei und Weitervermittlung an die Beratungsstelle/Schutzeinrichtung OASE.  Bedarf prüfen, ob eine 24/7 zentrale Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe notwendig ist  Spezifische Zielgruppe hat hohen Bedarf an Krisenintervention, Schutzmaßnahmen und psychosozialer Begleitung, außerhalb von Bürozeiten  Notunterbringung einrichten (wie Hotelunterbringung bei Fällen häuslicher Gewalt) 76 https://www.diakonie-heilbronn.de/was-wir-bieten/unsere-abteilungen/mitternachtsmission/fachberatungsstelle-fuer-betroffene-von- menschenhandel.html 72 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe Standards, Richtlinien, Beratungsangebot  Kriterien erfüllen  Spezialisiert auf geschlechtsspezifische Gewalt  Beratung, Schutz, Sicherheit  Standards Prostituiertenberatung des Landesnetzwerks Prostitution Baden- Württemberg 77  Standards Menschenhandel und Arbeitsausbeutung des Landes Baden- Württemberg 78 (kein Fokus auf sexuelle Ausbeutung)  Leistungsbeschreibung der Stadt Karlsruhe mit den Trägern  Weiterentwicklung des Schutzangebots:  Traumatherapeutische Anbindung der Betroffenen an externe Therapeut*innen oder durch Fortbildung der Mitarbeiterinnen  Ausreichend finanzierte und für die Zielgruppe zugängliche Deutschkurse sowie ausbildungs- und arbeitsfördernde Angebote  Vermittlung in sozialgebundenen Wohnraum und bevorzugte Vergabe von Sozialmietwohnraum Statistik  genau aufgeschlüsselte statistische Daten  in regelmäßigen Abständen  Im Rahmen des Wirkungscontrollings hat die Sozial- und Jugendbehörde bereits im Januar 2022 eine Leistungsbeschreibung mit den freien Trägern angestoßen.  In der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde bereits im Mai 2022 mit der Erarbeitung einer Statistik zur Erstellung eines Lagebildes begonnen.  Definition der Messgrößen  Regelmäßiger Datenabgleich in einem in regelmäßigen Abständen stattfindenden Bilanzgespräch  Erstellung eines Lagebildes zu Prostitution in Karlsruhe  Erstellung eines Lagebildes zu Menschenhandel in Karlsruhe Finanzierung  Angemessene finanzielle Ressourcen  Nicht alle Schutzangebote erhalten freiwillige Leistungen der Stadt Karlsruhe.  Das durch Drittmittel finanzierte vorbereitende Integrationsprogramm „Kompass“ und die Identifizierungsarbeit im Bereich Menschenhandel im Stadtgebiet Karlsruhe bei der Beratungsstelle OASE und der angegliederten Schutzeinrichtung, sind seit Ende 2021 finanziell nicht mehr abgedeckt.  Pflichtfinanzierung zur Sicherung eines nachhaltig wirksamen Beratungsangebots  Finanzielle Förderung auf Basis von Kriterien und Standards  Weiterfinanzierung von auslaufenden Drittmitteln prüfen Evaluation der Maßnahmen  Wirksamkeit überprüfen  Die von der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe angestoßene Leistungsbeschreibung mit den freien Trägern beinhaltet ein Wirkungscontrolling.  Reflexion zur Wirksamkeit der Maßnahmen auf Basis von Standards und Richtlinien 77 Das Landesnetzwerk Prostitution ist ein Verbund der in Baden-Württemberg bestehenden Beratungslandschaft. Der Verbund besteht in Projektform und wird durch Landesmittel gefördert. Momentan läuft ein Strukturbildungsprozess, um das Netzwerk formalrechtlich einzurichten. Standards wurden bereits im Jahr 2017 entwickelt und liegen dem Sozialministerium vor. Nach Abschluss des laufen Strukturbildungsprozesses ist bis Ende 2022 geplant, gemeinsame und aktualisierte Standards auf einer Webseite zu veröffentlichen. 78 https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/gemeinsam-gegen-menschenhandel-und-arbeitsausbeutung/ 73 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Teil 1 Anforderungen Istanbul-Konvention Bestand in Karlsruhe Bedarf in Karlsruhe Abstimmung zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten  Zusammenarbeit  Im Sinne der von Gewalt betroffenen Menschen  Regelmäßige Zusammenarbeit in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), vertreten sind:  Fachberatungsstellen  AG Rotlicht, Kriminalpolizei Karlsruhe  Gleichstellungsbeauftragte, Stadt Karlsruhe  Ordnungs- und Bürgeramt, Stadt und Landkreis Karlsruhe  Amt für Ordnung und Recht, Landkreis Karlsruhe  Gesundheitsamt, Landkreis Karlsruhe  Weitere Arbeitskreise zu Themen die Frauen und Mädchen betreffen (unter anderem zu sexueller Gewalt, prekärer Arbeit)  Vernetzung und Kooperation in der Fachgruppe ProstSchG festigen  Ausarbeitung eines Ablaufdiagramms zur Zusammenarbeit innerhalb der Fachgruppe ProstSchG  Weitere Anbindung an die allgemeinen Hilfsdienste in den Bereichen:  Traumatherapeutische Hilfen  Zugang zum Gesundheitssystem  Sprach-, Ausbildungs- und Arbeitsförderung  Zugang zu bezahlbarem Wohnraum

  • Abstimmungsergebnis TOP 20
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 20 der Tagesordnung: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Be- kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Teil 1 Vorlage: 2022/2118 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Ergebnisse der Be- stands- und Bedarfsaufstellung für ein kommunales Konzept zur Umsetzung des Überein- kommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen. Um die bestehenden Hilfsangebote zu erhalten und abzusichern wird es künftig einer wei- teren Koordinierung bedürfen. Die hierzu ab April 2024 erforderlichen Ressourcen müssten im Rahmen der Haushalts-Erstellung 24/25 etatisiert werden. Die durch diese Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel müssten dann durch ein Weniger an anderer Stelle im Rahmen der HH-Erstellung kompensiert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Sozialausschuss am 16. November 2022. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Die Stadt Karlsruhe ist Vorbild in der Umsetzung der Istan- bul-Konvention, und diesen Weg gehen wir GRÜNE gerne weiterhin gemeinsam mit Ihnen mit. An dieser Stelle vielen Dank an die Stadtverwaltung, vielen Dank an das Team im Büro der Gleichstellungsbeauftragten. Vielen Dank auch an die zahlreichen Träger*innen, die hier dieses Projekt unterstützen und den Schutz und die Prävention hier vor Ort in Karls- ruhe für die Frauen hier in Karlsruhe und für die von häuslicher Gewalt betroffenen Men- schen hier in Karlsruhe voranbringen. – 2 – Wenn wir heute von Gewalt gegen Frauen sprechen, dann müssen wir zwangsweise den Blick in den Iran werfen. Dort gehen die Menschen unter Lebensgefahr für Frauen/Le- ben/Freiheit auf die Straße. Der Mut dieser Demonstrierenden, der ist beeindruckend und die Gewalt, die wir hier sehen, macht mich sprachlos. In Karlsruhe finden jede Woche wei- terhin Solidaritätsdemos und Solidaritätsaktionen statt. Lassen Sie uns weiter gemeinsam für Frauenrechte kämpfen. In Deutschland ist jede dritte Frau irgendwann in ihrem Leben von physischer Gewalt betroffen, und jede Vierte erlebt einmal in ihrem Leben Partner- schaftsgewalt von ihrem Partner oder Ex-Partner. Für diese jede Vierte ist das eigene Zu- hause kein sicherer Ort, sondern ein gewaltbesetzter Ort. Genau da setzt die Istanbul-Kon- vention an, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Ge- walt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eben. Diese Konvention stellt klar, dass es sich hier um ein strukturelles Problem handelt, und der Zwischenbericht der Gleichstellungsbe- auftragten ist sehr umfangreich. Wir sind hier in Karlsruhe ganz gut aufgestellt und doch sehen wir bereits bei diesem ers- ten Konzeptteil, bei dieser Bestands- und Bedarfsanalyse, bei den dort bearbeiteten Formen von Gewalt, dass hier Handlungsbedarfe und Defizite bestehen. Nach einem Schutzaufent- halt beispielsweise brauchen die gewaltbetroffenen Frauen, die gewaltbetroffenen Familien bei der Wiedereingliederung in Wohnung und Arbeit besondere Unterstützung. Leider müssen sich manche Frauen aufgrund des Wohnungsmangels entscheiden, ob sie in die Obdachlosigkeit gehen und damit als Wohnungslose nur sehr einfache Unterkünfte erhal- ten oder in die gemeinsame Wohnung mit dem Täter zurückkehren. Deshalb finden wir GRÜNE es richtig und wichtig, dass die Stadtverwaltung das zentrale Thema der Wohn- raumbeschaffung für von Gewalt betroffene Frauen nun als Nächstes voranbringt. Wir un- terstützen auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle. Darüber werden wir uns irgend- wann noch mal unterhalten müssen. Das müssen wir weiterhin diskutieren, aber beim Kampf gegen Gewalt gegen Frauen sind wir nicht nur wir als Kommune gefragt. Da sind alle Ebenen gefragt, die Kommune ebenso wie das Land und der Bund, und da passiert ja gerade einiges. Die unabhängige Berichtserstattung von geschlechtsspezifischer Gewalt hat im November ihre Arbeit aufgenommen. Die staatliche Koordinierungsstelle kann nun mit dem Bundeshaushalt 2023 ihre Arbeit beginnen, und die Vorbehalte gegen Art. 59 und 44 wurden endlich aufgehoben. Das Ziel ist jetzt als Nächstes ein bundeseinheitlicher Rechts- rahmen für eine verlässliche Finanzierung, und das kommt dann auch den Frauen in Karls- ruhe zugute, vielen Dank. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Auch von unserer Seite herzlichen Dank an die Gleichstel- lungsbeauftragte der Stadt für die sehr umfangreiche Ausarbeitung dieser wichtigen Punkte, aber wir danken auch den ganzen Akteurinnen und Akteuren in unserer Stadt, also ich denke an die Frauenberatungsstellen, an die Kinderschutzbundträger, an Frauen- häuser, also alle, die hier mit im Boot sitzen, auch bei den obdachlosen Frauen. Wir haben hier in Karlsruhe wirklich einen sehr aktiven Zusammenschluss verschiedener Beteiligter bei diesem Thema. Es ist auch wichtig, dass wir dieses Thema vorantreiben, denn, da sind wir als Bundesrepublik insgesamt schon sehr, sehr spät dran, also mit der Umsetzung des Ver- trages, zu dem wir uns ja bzw. unsere Regierung, unser Staat, sich verpflichtet hat. Umso schneller müssen wir natürlich jetzt die wichtigen Maßnahmen weiter fortsetzen. Dazu ge- hört der Punkt Wohnraumbeschaffung. Dazu gehört aus unserer Sicht aber auch die Stär- kung der Frauenberatungsstellen und der Frauenhäuser, denn die haben einen steigenden Bedarf, melden den regelmäßig uns zurück. Da haben wir natürlich auch ein ganz zentrales – 3 – Problem der Finanzierung, weil noch haben wir uns als Gemeinderat ja aufgrund einer Selbstverpflichtung, die wir uns moralisch auferlegt haben und zu der wir stehen, verpflich- tet, diese freiwillige Leistung fortzuführen, aber wir wissen nicht, wie sich künftig die Haus- halts- und Finanzlage entwickeln wird, und wir wissen, es ist dann immer ein Kampf und es ist schmerzlich, weil man halt am ehesten bei den freiwilligen Leistungen dann Kürzungen anstrengen kann. Das ist etwas, was uns große Bauchschmerzen bereitet als CDU-Fraktion, und da appellieren wir, wie auch schon im Fachausschuss, noch mal an die zuständigen Dezernenten und auch an Sie, Herr Oberbürgermeister, da auch beim Land weiter immer wieder den Finger in die Wunde zu legen und das zu einer Pflichtaufgabe zu legalisieren. Natürlich, dann kostet es das Land mehr, aber viele unserer Akteurinnen/Akteure wären dann auf der sicheren Stelle und die große Sorge, die die Träger unserer Frauenhäuser uns zurückspiegeln, wäre damit für die Zukunft zumindest mal gelöst. Es ist ja wichtig, weil wir ja nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern eben auch Kinder, die gewaltbetroffen sind oder die Gewalt in der Familie erlebt haben, einen Schutz gewähren müssen. Insofern sind wir hier auf einem guten Weg, aber wie gesagt, das Thema Finanzierung müssen wir kon- sequenter angehen. Was jetzt die zusätzliche Stelle angeht, das ist etwas, das werden wir natürlich an anderer Stelle bewerten müssen, und da werden wir auch schauen müssen, inwieweit wir uns das leisten können, aber wir denken, wenn man hier Land und Bund weiter auf die Füße tritt, könnte man auch was erreichen. Stadträtin Melchien (SPD): Zu Beginn möchte ich meiner Vorrednerin beipflichten. Unser konsequenter Einsatz im Rahmen der Istanbul-Konvention ist, wie hier schon ganz oft be- tont, keine Frage der Freiwilligkeit, sondern ein wichtiges und verpflichtendes Feld kommu- nalpolitischen Handelns für uns. An der Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass der Gemeinderat ja auch sich selbst verpflichtet hat. Wir haben einen Beschluss gefasst, der uns bindet, der besagt, dass wir innerhalb dieser Legislatur zumindest keine Kürzungen vornehmen, dass uns bewusst ist, dass es, auch wenn es rechtlich noch nicht umgesetzt ist, tatsächlich eine Pflichtaufgabe ist. Von daher finde ich das richtig, dass wir gemeinsam auch noch mal auf das Land zugehen und einfordern, die Umsetzung zur Pflichtaufgabe zu benennen. Es ist ein gutes Signal, dass wir dieses Jahr nicht beschließen ohne immerhin den ersten Teils des Konzepts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hier im Hause zu verabschie- den. Auch wenn auf der ersten Seite der Beschlussvorlage Erhalt und Absicherung der be- stehenden Angebote betont werden, so ist es das erklärte Ziel dieses Konzepts und auch meiner Fraktion, die konsequente Weiterentwicklung und das Schließen von Lücken im Hil- fesystem umzusetzen. Deswegen möchte ich allen Beteiligten auch unseren Dank ausspre- chen. Es ist sicher gut, dass zunächst häusliche und sexualisierte Gewalt im Fokus stehen. Das in dem Zusammenhang wichtige Thema Wohnen ist existenziell, muss daher auch aus unserer Sicht prioritär behandelt werden. Genauso ist es richtig und wichtig, dass wir Pros- titution mehr in den Blick nehmen, für uns klarer Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen. An der Umsetzung des heute zu beschließenden Konzepts wird die SPD tatkräftig mitarbeiten, gemeinsam mit der Verwaltung und mit den in unserer Stadt tätigen Verbän- den. Sicherlich bedarf es hierfür der dauerhaften Koordination durch die Stadtverwaltung durch das Gleichstellungsbüro. Weiterhin müssen wir mit Nachdruck daran arbeiten, Frauen vor Gewalt zu schützen. Meine Vorrednerinnen haben dazu auch einiges – 4 – ausgeführt. Der heutige Beschluss ist Teil davon und die zweite Konzeptphase, dies möchte ich bereits prognostizieren, wird sicherlich auch weitere Bedarfe aufzeigen. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Danke für die Bestandsliste der schon vorhandenen Stel- len, die sich die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zur Aufgabe ge- macht haben und seit langem aktiv in Karlsruhe sind, und danke für die Bedarfsaufstellung, also das, was noch getan werden muss, um die Istanbul-Konvention in Karlsruhe umzuset- zen. Wenn ich das richtig lese, kommt jetzt Konzeptphase Teil 2, Erhebung von Bestands- und Bedarfsanalyse weiterer Gewaltformen an Frauen. Dann kommt die Umsetzung des Gesamtkonzeptes. Dafür möchte die Stadt eine Koordinierungsstelle in Vollzeit. Lücken im vorhandenen Hilfesystem sollen geschlossen werden. Das ist gut, aber es darf nichts kos- ten. Die priorisierten Bedarfe wie Wohnraum, Soforthilfe, bei Vergewaltigung proaktive Tä- terarbeit oder medizinische Hilfe für Prostituierte zum Beispiel sind sehr wichtige Themen, aber kosten darf es nicht mehr, als die Stadt bisher schon bereit ist zu zahlen. Neue The- men brauchen aber neue finanzielle Unterstützung der Stadt. Das soll im nächsten Doppel- haushalt einfließen, aber erst mal sollen nur die Maßnahmen ohne zusätzliche Ressourcen umgesetzt werden, so nach dem Motto, wir wollen ja, aber wir sind eine arme Stadt. Stadtrat Høyem (FDP): Ich bin sehr viel unterwegs in der Welt, und ich bin sehr oft mit Mit- gliedern vom Europarat zusammen, und ich bin sehr froh, dass der Europarat dieses inten- siv gemacht hat. Ich war schockiert, man braucht nicht im Iran zu sein, aber in vielen, vie- len Ländern, wie Frauen behandelt werden. Also, ich habe meine ganze Erfahrung und mein ganzes Herz dahinter. Es ist richtig, glücklicherweise ist es anders in Karlsruhe, aber das ist nicht gut genug. Hier haben wir Frauen, die gesprochen haben und dann Herr Haug und ich und dies ist nicht nur eine Gender-Diskussion, das ist ein Diskussion für Männer und für Frauen, und es ist hässlich, dass wir noch in Karlsruhe so Gewalt gegen Frauen fin- den. Also, ich bin, wir, als Fraktion, wir sind absolut dahinter, und wir bedanken uns. Stadträtin Fenrich (AfD): Karlsruhe ist da ganz gut aufgestellt und tut auch sehr vieles in dieser Richtung, was die Istanbul-Konvention anbelangt, und das ist sehr zu würdigen und in diesem Zusammenhang danke ich natürlich ausdrücklich Frau Meister, Frau Kornhas und Frau Brandt für die sehr gut gelungene Vorlage, aber, Frau Dogan und Frau Melchien, ich möchte vielleicht doch noch eine Anmerkung machen, weil Sie was angesprochen haben, dass man das eigentlich zur Pflichtaufgabe machen sollte. Es ist ja so, wenn es eine Pflicht- aufgabe ist, dann ist auch das Land hier entsprechend finanziell zu beteiligen. Dem ist aber einfach nicht so. Ich komme jetzt nicht vom Völkerrecht, aber wir haben es hier bei der Is- tanbul-Konvention einfach nur mit schlichtem Völkervertragsrecht zu tun und nicht mit all- gemeinen Regeln des Völkerrechts. Insofern handelt es sich weiterhin um eine freiwillige Leistung der Stadt. Das heißt, die Stadt wird darüber beraten müssen im Rahmen der Haus- haltsaufstellung, und da kann ich sagen, dass meine Fraktion natürlich voll und ganz dahin- tersteht, aber es werden uns da Bund oder Land wohl nicht Zuschüsse gewähren können. Ich möchte vielleicht noch eines sagen, weil es immer darum ging, dass man die Leute sen- sibilisieren muss, die Frauen, die betroffen sind, aber auch natürlich die Bürger, dass es so was in einer fortschrittlichen Gesellschaft noch gibt, Gewalt, das ist eigentlich für diese Ge- sellschaft ein Armutszeugnis, aber ich bin der Meinung, dass man nicht nur sensibilisieren soll, sondern dass man auch die Dinge vielleicht bei der Wurzel anpacken soll und auch nach Lösungen streben sollte. Das ist einfach im Rahmen einer vielfältigen Gesellschaft so der Fall, dass nicht alle die gleichen Wertvorstellung haben, nicht die gleichen – 5 – Vorstellungen, wie Frauen zu behandeln sind, insbesondere durch Männer. Dieser Aspekt sollte nicht vernachlässigt werden. Was die zusätzliche Kraft ab 2024 anbelangt, wie ge- sagt, sind ja die Haushaltsberatungen dann da die richtige Adresse, und da wird man dann einfach sehen müssen. Aus unserer Sicht würden wir uns vorstellen können, dass wir dem zustimmen würden. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wer liebt, der schlägt nicht, und wer liebt, der wendet ga- rantiert generell keine Gewalt an, weder körperlich noch psychisch und wer liebt, der kon- trolliert auch nicht. Das sollte eigentlich eine ganz banale Selbstverständlichkeit sein. Er- schreckenderweise ist das für erschreckend viele, vor allem Männer, eben nicht. Immer noch ist die Zeit unmittelbar nach einer Trennung die statistisch gefährlichste im Leben ei- ner Frau in Deutschland. Das Risiko, in dieser Zeit ums Leben zu kommen, ist um ein Fünf- faches erhöht, und das muss einen wirklich traurig machen. Das hat auch nichts mit Werte- vorstellungen zu tun, wenn man mit professionellen Menschen in diesem Bereich spricht, die sagen, das ist ein Problem, das durch alle gesellschaftlichen Schichten sich zieht. Die erste Frau, die im ersten Berliner Frauenhaus Aufnahme begehrt hat, war die Frau eines hochrangigen Richters. Das muss man hier an der Stelle einfach mal erwähnen. Überall in Karlsruhe haben wir jetzt nicht vor langer Zeit, am 25. November, mit Veranstal- tungen, mit der Beflaggung an öffentlichen Gebäuden, aber auch mit lautstarken De- monstrationen, darauf aufmerksam gemacht, dass für viele Frauen Gewalt in ihrer Partner- schaft und im eigenen Zuhause erschreckende Realität ist, und wir haben deutlich ge- macht, dass wir Frauen- und Transfeindlichkeit in dieser Gesellschaft nicht akzeptieren wer- den noch wollen. Heute sind wir sehr dankbar, dass dieser Bericht vorliegt. Das ist, glaube ich, ein sehr, sehr großer Meilenstein im Bereich gegen Gewalt gegen Frauen vorzusehen, weil wir eben auch einfach unsere bisherigen Bedarfe sehen und auch weiter in Richtung der Umsetzung der Istanbul-Konvention kommen, zu der wir als Kommune genauso wie Land und Bund eben auch verpflichtet sind. Ich möchte an dieser Stelle eben auch, wie die vorherigen Redner*innen, den Beteiligten danken vom Büro für Gleichstellung, aber eben auch den Mitarbeiterinnen der Beratungs- stellen. Wir haben gesehen, dass unser Hilfesystem in Karlsruhe schon sehr gut aufgestellt ist, aber es bleiben natürlich Baustellen, die haben die Vorredner*innen schon gut ange- sprochen, sei es im Bereich Präventionsarbeit mit Täter*innen, seien es Schulungsangebote für die Justiz. Natürlich, das allergrößte Thema wird natürlich auch sein, wie kriegen wir Wohnraum für Betroffene vermittelt, damit sie eben auch aus Gewaltstrukturen endlich rauskommen können, aber eben auch die Frage, wie erreichen wir eben Frauen und LGBTQ+ Personen mit besonderen Zugangsbarrieren, sei es wegen Sprache, einer Behinde- rung oder eben einem fehlenden Aufenthaltsrecht, wie wir die erreichen können, und wir brauchen eben weiterhin eine koordinierende Stelle zur Umsetzung, das fordert ja auch der erste Artikel der Istanbul-Konvention und das werden wir und hoffentlich auch ihr, liebe Kolleg*innen im kommenden Haushalt sichern. Allgemein sollte es bei der Umsetzung nicht darum gehen, das Günstigste zu machen, sondern das, was notwendig ist, Priorität natürlich besonders Wohnen auch hier, um die Istanbul-Konvention umzusetzen, für eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Gewalt gegen Frauen und Kinder ist kein individuelles Problem, sondern ein gesellschaftliches und hat sicherlich während der Pandemie eine neue Qualität erreicht. Wir freuen uns, dass wir hier in der Stadt Karlsruhe gemeinsam an einem Strang – 6 – ziehen und die Problematik erkannt haben, auch viele Maßnahmen umsetzen. Für uns steht Gewaltprävention und die Wohnraumbeschaffung ganz oben auf der Prioritätenliste, weil wenn Sie schon mal in Ihrem Umfeld erlebt haben, dass Frauen Gewalt angetan wurde, ist der erste Reflex eigentlich, raus aus der Hölle und irgendwo an einen sicheren Ort. Wir tragen die Istanbul-Konvention und die Umsetzung der Stadt Karlsruhe so, wie sie in der bisherigen Form war, auf jeden Fall mit, sehen aber auch Potenzial, zu sagen, sind die getroffenen Maßnahmen effektiv und wo muss bei der Umsetzung eventuell eine Pro- zessoptimierung stattfinden. Der Vorsitzende: Vielen Dank, wir können damit zur Abstimmung kommen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Ja, das ist Einstimmigkeit. Vielen herzlichen Dank und wir geben den Dank gerne weiter an die Gleichstellungsstelle und das Team, das hier so gut tätig ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023