Aktueller Sachstandsbericht des Stadtplanungsamtes zum Haushaltssicherungsprozess
| Vorlage: | 2022/2116 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 10.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.11.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2116 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Aktueller Sachstandsbericht des Stadtplanungsamtes zum Haushaltssicherungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 10.11.2022 15.1 X Information (Kurzfassung) Im Teilhaushalt des Stadtplanungsamtes sind die Vorgaben aus dem Haushaltsstabilisierungsprozess zur Umsetzung gekommen bzw. werden noch umgesetzt. Nach derzeitiger Planung werden die vorgegebenen Werte bei den Sachaufwendungen von 170.000 Euro sowie im Personalbereich den Wert von 180.000 Euro pro Jahr erreicht. Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss: Der Fachausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis und empfiehlt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadt Karlsruhe die Umsetzung der Maßnahmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: ca. -170.000 € Sachaufwendungen -175.128 € Personalaufwand. Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können. Auch wird es nicht möglich sein, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen liquiden Überschuss zu erzielen, der zur Finanzierung der städtischen Investitionen herangezogen wird. Die Investitionen sind daher eins zu eins mit Krediten zu finanzieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierauf reagiert und den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 nur unter strengen Auflagen genehmigt. Der Ergebnishaushalt ist durch geeignete Maßnahmen zu konsolidieren und die weitere Verschuldung pro Haushaltsjahr wurde auf jeweils 200 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Karlsruhe ergreift aktuell im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen. Mit der dritten Stufe richtet sich der Fokus auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Hierzu wurden die städtischen Ämter, Stabsstellen und Dezernate im April 2022 aufgefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung von 60 Millionen Euro zu erarbeiten. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Aufgrund aktueller Preissteigerungen wird ein konsequenter Haushaltssicherungsprozess notwendiger denn je. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, wurden nachfolgende Maßnahmen durch den entsprechenden Fachbereich erarbeitet: -43,4 -48 -102 -121 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 in Mio. EUR Ergebnisrechnung 216 303 319 304 100 150 200 250 300 350 in Mio. EUR Investitionen (Stand: 27.09.2022) max. Kreditaufnahme 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 – 3 – 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Ursprünglicher Ansatz Mifri 2024 Neuer Ansatz in 2024 Transferauf- wendungen 1.115.353 1.115.353 Sachauf- wendung 2.004.665 1.834.665 Personalauf- wendungen 6.167.780 6.007.180 GESAMT 9.287.798 8.957.198 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe StplA (M1) Anpassung der Handhabung von reservierten Budgets 170.000 € 170.000 € StplA Bereich Verkehr (M2) Entfall einer Technikerstelle, die durch Erreichen der Altersgrenze frei geworden ist (2022) 66.700 € 66.700 € StplA Stadtbild (M3) Entfall einer Stelle im Technikbereich/ Öffentlichkeitsarbeit (2023) 73.900 € 73.900 € StplA (M4) Freiwerdende Stellenanteile durch erfolgreiche Personalentwicklung Ab 2025 wird der volle Einsparbetrag i.H.v. 40.000 € erwartet. 20.000 € 20.000 € Gesamt: 330.600 € 330.600 € Zu M1: Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass eine Reservierung/Sicherung von Projektmitteln ohne verbindliche Vertragsvereinbarungen sich nicht als zielführend erwiesen hat und die Flexibilität des Gesamthaushaltes einschränkt. Durch den Entfall solcher Mittelbindungen wird ein Freiwerden von Budgets in Höhe der Budgetreduzierungen erreicht. Darüber hinaus wird die Priorität im Ressourceneinsatz bei den Pflichtaufgaben im Bereich der Bebauungspläne und in der Abwicklung von Sanierungsgebieten gesetzt. Zu M4: Die altersbedingte Neubesetzung einer Führungsposition bietet 2024 die Chance der Personalentwicklung im Amt durch eine interne Nachbesetzung. Diese „Rocharde“ kann dann mit einer Einsparung im höheren Dienst von 50% an anderer Stelle einher gehen. Ab 2025 greift die Maßnahme dann mit dem vollen Betrag von 40.000 Euro p.a. Aufgrund der hohen Quervernetzung der Aufgabenfelder wird eine punktuelle Aufgabenreduzierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verfolgt. Situativ wird sie aber weiterhin berücksichtigt. Deshalb liegt der Fokus der Maßnahmen auf altersbedingtem Ausscheiden und einer möglichst flexiblen Handhabung und Optimierung des verbliebenen Budgets. – 4 – Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe Gesamt: Die Maßnahmen sind im Rahmen des Verwaltungshandelns durch das StplA umsetzbar. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Im Bereich Verkehr erfolgt derzeit eine Organisationsuntersuchung unter externer Begleitung, die auch zum Ziel hat, die Prozesse und Verantwortlichkeiten im Themenkomplex der Mobilität den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Es wird eine Herausforderung sein, die politisch gewünschten Projekte unter Berücksichtigung der Pflichtaufgaben so zu priorisieren, dass mit den eingeschränkten Ressourcen ein möglichst großer Konsens über das Machbare erzielt wird. Die Stadtplanung baut hier auch auf das bisher gute Miteinander in den gemeinderätlichen Gremien. Beschluss: Antrag an den Fachausschuss: Der Fachausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis und empfiehlt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadt Karlsruhe die Umsetzung der Maßnahmen.