Gründung eines Vereins "Main Line for Europe e. V." als Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit entlang der "Magistrale für Europa"
| Vorlage: | 2022/2105 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2105 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Dez.1 Gründung eines Vereins "Main Line for Europe e. V." als Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit entlang der "Magistrale für Europa" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 11 x vorberaten Gemeinderat 15.11.2022 5 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss: 1. Die Stadt Karlsruhe beteiligt sich an der Gründung des Vereins ‚Main Line for Europe e.V., 2. tritt dem sich in Gründung befindenden Verein ‚Main Line for Europe‘ bei, 3. verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags von 6.000 Euro, 4. erkennt mit Gründung und Beitritt zum ‚Main Line for Europe e.V.‘ die Satzung und zugehörige Beitragsordnung an (siehe Anlagen 1 und 2). Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 6.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 6.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf der Hauptversammlung der Initiative ‚Magistrale für Europa‘ am 23. Juni 2021 wurden die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Initiative „Magistrale für Europa“ zu einem eingetragenen Verein (e.V.) oder einem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) diskutiert. Der mehrheitliche Beschluss fiel auf die Gründung eines Vereins. Um die seit 1990 bestehende interregionale Zusammenarbeit entlang der "Magistrale für Europa" zu intensivieren und neu auszurichten, soll daher ein Verein mit dem Namen ‚Main Line for Europe e.V.‘ gegründet werden. Die Satzung des Vereins baut im Wesentlichen auf die bestehende Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2009 auf, klärt darüber hinaus auch bislang offene rechtliche Fragestellungen der Initiative. Gleichzeitig bildet die Vereinsgründung die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der neuen Strategie ‚Magistrale 2030+‘ der Initiative (siehe Anlage 3). Der aktuelle Rechtsrahmen des deutschen Vereinsrechts ermöglicht den Beitritt von natürlichen und juristischen Personen aller europäischer Nationalstaaten und ist nicht auf deutsche Mitglieder beschränkt. Der Beitritt zum ‚Main Line for Europe e.V.‘ ist damit allen derzeitigen Mitgliedern der Initiative sowie weiteren zukünftigen Partnern möglich und offen. Vorteile einer Vereinsgründung: Die Stadt Karlsruhe sieht durch die Gründung des Vereins ‚Main Line for Europe e.V.‘ für die Initiative ‚Magistrale für Europa‘ folgende Vorteile: 1. Intensivierung und Verstetigung der interregionalen Zusammenarbeit entlang der Verkehrsachse ‚Magistrale für Europa‘, 2. Verbesserung der Rechtssicherheit, allem voran bei Haftungsfragen, 3. Schließung von Regelungslücken durch eine gemeinsame Satzung, 4. Vereinfachung der Gewinnung neuer Mitglieder, Professionalisierung der Arbeit innerhalb der Initiative und bessere Sichtbarkeit der „Magistrale für Europa“ als zentrale Verkehrsachse Mitteleuropas, 5. Berechtigung zu Empfang und Verwaltung von Fördermitteln, besonders aus EU-Fonds. Auszug aus der Satzung des ‚Main Line for Europe e.V.‘: Zweck des Vereins: Zweck des Vereins ist die Förderung des Ausbaus einer nachhaltigen und leistungsfähigen Schieneninfrastruktur sowie die Entwicklung der Knotenpunkte und Zulaufstrecken entlang der Achse Paris – Nancy – Strasbourg – Karlsruhe – Stuttgart - Ulm – Augsburg – München – Salzburg – St. Pölten – Wien – Budapest/Bratislava. Dies dient der Verkehrsverlagerung auf die Schiene sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr. Die Anbindung der Regionen an das europäische Schienennetz stärkt die regionale Wirtschaft entlang der Achse. Sie dient den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes und letztlich einer Vertiefung der europäischen Integration. Dabei soll die ‚Magistrale für Europa‘ als Bestandteil des Transeuropäischen Netzes (TEN-V) im Personen- und im Güterverkehr und als „Rückgrat“ zentraler europäischer Wirtschaftsräume, wie der „Technologieachse Süd“, so ausgebaut werden, dass sie die Bedürfnisse der Wirtschaft und die Erwartungen der Bevölkerung in diesem Raum erfüllt. Chancen für den Klimaschutz: Die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen stellt den Verkehrssektor vor besondere Herausforderungen, um den Klimazielen gerecht werden zu können. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission sollen verkehrsbedingte Treibhausgas-Emissionen um mindestens 60 % gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden. Vor dem Hintergrund der politisch gesetzten Klimaziele engagiert sich die Initiative ‚Magistrale für Europa‘ für die Umsetzung und Förderung umweltgerechter, schienengebundener Mobilität entlang der Entwicklungsachse und schärft das Bewusstsein für die Notwendigkeit zum Bahnausbau. Damit leistet sie einen aktiven Beitrag zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die klimafreundliche Schiene. – 3 – Mitgliedschaft der Stadt Karlsruhe im Main Line for Europe e.V.: Die Initiative ‚Magistrale für Europa‘ wurde vor über 30 Jahren u.a. durch die Stadt Karlsruhe gegründet und wird seitdem maßgeblich durch Karlsruhe geprägt und mitgestaltet. Seit Gründung ist Karlsruhe auch Sitz der Geschäftsstelle der Initiative. Der jährliche Finanzierungsbeitrag der Stadt Karlsruhe belief sich bislang auf 5.000 €. Aufgrund der ab dem Jahr 2023 greifenden Neuregelung der Umsatzsteuer (Besteuerung der vom zu gründenden e.V. bei der Stadt eingekauften Leistung für die Leitung der Geschäftsstelle in Höhe von 19 Prozent), die neue Eingruppierung der Geschäftsführung sowie die allgemeinen Teuerungsraten, werden alle 23 Mitglieder (u.a. Grand Nancy, Eurométropole de Strasbourg, Stadt Stuttgart, Stadt Ulm, Landeshauptstadt München, Landeshauptstadt St. Pölten, IHK Karlsruhe, IHK Schwaben und IHK München und Oberbayern, Regionalverband Südlicher Oberrhein, Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Verband Region Stuttgart und Land Salzburg) ihre Mitgliedsbeiträge zukünftig anpassen. Der ab 2023 zu entrichtende Mitgliedsbeitrag der Stadt Karlsruhe beläuft sich auf 6.000 € p.a. Die Initiative ‚Magistrale für Europa‘: Die 1990 gegründete Initiative ‚Magistrale für Europa‘ engagiert sich für den raschen und durchgängigen Ausbau der Schienenachse Paris-Budapest/Bratislava. Inzwischen gehören der Initiative Magistrale für Europa 23 Städte, Regionen, Bundesländer und Industrie- und Handelskammern an, die sich aus standortpolitischen Gründen für ihre Magistrale für Europa engagieren. Die Akteure der Initiative eint die Überzeugung, dass eine leistungsfähige Anbindung an das hochrangige Schienennetz für Personen- und Güterverkehre ein zentraler Standortfaktor ist. Attraktive Schienenverbindungen - wie die Magistrale, stärken die Wettbewerbsfähigkeit, steigern die Lebensqualität und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der Bezeichnung Magistrale für Europa, eine Analogie aus dem Städtebau, wird die hohe verkehrliche Bedeutung der europäischen Schienenverbindung Paris - Budapest/Bratislava als Hauptverkehrsachse unterstrichen. Als Schlagader im Ost-West-Verkehr verknüpft die Magistrale für Europa wichtige Wirtschaftsräume und trägt gleichzeitig zu einer umweltgerechten Mobilität bei. Die Hochgeschwindigkeitstrasse ermöglicht 35 Millionen Bewohnern und 16 Millionen Beschäftigten eine schnelle grenzüberschreitende Mobilität in Europa. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss: 1. Stadt Karlsruhe beteiligt sich an der Gründung des Vereins ‚Main Line for Europe e.V., 2. tritt dem sich in Gründung befindenden Vereins ‚Main Line for Europe‘ bei, 3. verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags von 6.000 Euro, 4. erkennt mit Gründung und Beitritt zum ‚Main Line for Europe e.V.‘ die Satzung und zugehörige Beitragsordnung an (siehe Anlage 1 und 2).
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MAGISTRALE 2030 + Die Magistrale für Europa in die Zukunft führen 1 Inhalt Präambel ........................................................................................................................................................... 2 Wer sind wir? ............................................................................................................................ 2 Welche Herausforderungen sehen wir auf die Magistrale für Europa zukommen? ............. 2 Unser Selbstverständnis................................................................................................................................. 4 Impulsgeber und Forum für die Entwicklung der Achse Magistrale für Europa .................. 4 Entwicklungsachse für Wirtschaft und Verkehr in Europa .................................................... 4 Vorreiter klimagerechter Schienenverkehr ............................................................................. 5 Netzwerk für die schienengestützte Integration zwischen West- und Osteuropa ................ 5 Unsere strategischen Handlungsfelder ......................................................................................................... 6 Infrastrukturausbau vorantreiben und vorhandene Infrastruktur optimieren....................... 6 Betriebliche Abläufe verbessern .............................................................................................. 6 Achse Magistrale für Europa umweltgerecht weiterentwickeln ............................................. 7 Zusammenarbeit entlang der Magistrale als Baustein der Integration Europas .................. 7 Umsetzung unserer Ziele ................................................................................................................................ 8 Zusammenfassung und Ausblick ................................................................................................................ 13 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................ 14 Initiative Magistrale für Europa c/o Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing (SAM) Zähringerstraße 65 76133 Karlsruhe Geschäftsführerin: Annika Hummel Telefon: +49 721 133-1873 info@magistrale.org 2 Präambel Wer sind wir? Die 1990 gegründete Initiative Magistrale für Europa engagiert sich für den raschen und durchgängigen Ausbau der Schienenachse Paris-Budapest/Bratislava. Inzwischen gehören der Initiative Magistrale für Europa 24 Städte, Regionen, Bundesländer und Industrie- und Handelskammern an, die sich aus standortpolitischen Gründen für „ihre“ Magistrale für Europa engagieren. Die Akteure der Initiative eint die Überzeugung, dass eine leistungsfähige Anbindung an das hochrangige Schienennetz für Personen- und Güterverkehre ein zentraler Standortfaktor ist. Attraktive Schienenverbindungen wie die Magistrale stärken die Wettbewerbsfähigkeit, steigern die Lebensqualität und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der Bezeichnung Magistrale für Europa, eine Analogie aus dem Städtebau, wird die hohe verkehrliche Bedeutung der europäischen Schienenverbindung Paris - Budapest/Bratislava als Hauptverkehrsachse unterstrichen. Als Schlagader im Ost-West-Verkehr verknüpft die Magistrale für Europa wichtige Wirtschaftsräume und trägt gleichzeitig zu einer umweltgerechten Mobilität bei. Die Hochgeschwindigkeitstrasse ermöglicht 35 Millionen Bewohnern und 16 Millionen Beschäftigten eine schnelle grenzüberschreitende Mobilität in Europa. Welche Herausforderungen sehen wir auf die Magistrale für Europa zukommen? Die Initiative hat seit ihrer Gründung einen zentralen Beitrag zum Ausbau der Bahnachse Paris – Budapest/Bratislava geleistet. Die wichtigsten Infrastrukturprojekte entlang der Trasse sind in Bau oder Planung. Eine Generation nach ihrer Gründung haben sich die Rahmenbedingungen der Magistrale für Europa massiv verändert. Technologischer und gesellschaftlicher Wandel, die Neuordnung der Verkehrspolitiken und ein zunehmendes politisches Bewusstsein für den Klimaschutz führen zu neuen Anforderungen an das europäische „System Bahn“. Die klimatischen Veränderungen werden auch in Europa immer spürbarer. Der öffentliche Druck auf Politik und Wirtschaft in Klimaschutzfragen nimmt zu und zwingt zum Handeln. Erfolgreicher Klimaschutz wird zu einem Markenzeichen für Kommunen und Wirtschaftskammern und integralem Bestandteil des eigenen Selbstverständnisses. Die Magistrale liefert hierfür einen wichtigen und sichtbaren Baustein. Ein zusammenwachsendes Europa erfordert ein engmaschiges, schnelles und nahtloses Schienennetz. Die Voraussetzung hierfür ist eine zunehmende Standardisierung und Vereinheitlichung von Normen und Schnittstellen. Dies gilt für die Infrastruktur und die Zugsysteme. Die durchgängige Digitalisierung der Schiene ist künftig maßgebend für die Leistungsfähigkeit europäischer Korridore. Hierzu gehören eine 3 flächendeckende Steuerung von Hochleistungstrassen durch das Zugleitsystem European Train Control System (ETCS) sowie die Einführung entsprechender betrieblicher Regelwerke. Im Schienengüterverkehr wird die Digitale Automatische Kupplung (DAK) zentraler Baustein eines zukunftsfähigen, umweltgerechten Güterverkehrs sein. Die zunehmende Automatisierung wird zu einer Kostenreduktion des Zug- und Infrastrukturbetriebes führen. Zudem wird eine verbesserte logistische Verknüpfung von Binnenwasserstraße und Schiene über den Ausbau von multimodalen Terminals notwendig. Standardisierungen in der Eisenbahnbranche, aber auch eine Vielzahl neuer Akteure, führen zu neuen und kostengünstigeren Lösungen. Diese Kostenvorteile erhöhen die Attraktivität des Zugverkehrs. Die optimale Verknüpfung und Vernetzung der einzelnen Verkehrsmittel und deren Visualisierung auf Mobilitätsplattformen (SPNV/SPFV) unterstützen diesen Trend nachhaltig. Die Schiene wird sowohl für Logistik als auch für Verlader attraktiver und bedingt eine zunehmende Nachfrage nach Lösungen des multimodalen Verkehrs. Die Gewinnung von hochqualifizierten Fachkräften ist eine der großen Herausforderungen der Unternehmen. Um sich im Wettbewerb der Regionen als attraktiver Arbeits- und Lebensort für Fachkräfte und als attraktiver Wirtschaftsstandort zu behaupten, ist auch die gute Anbindung an das hochrangige Schienennetz, ein guter Schienenpersonennahverkehr sowie eine effektive Vertaktung von Nah- und Fernverkehr elementar. Um dies zu gewährleisten, werden die Verkehrsknotenpunkte als Leistungsträger schienengebundener Mobilität immer wichtiger. Zusätzlich nimmt die Bedeutung des Autos und seine Rolle als Statussymbol ab. Auch die Internalisierung externer Kosten im Flugverkehr machen das Bahnfahren attraktiver und führen zu einer steigenden Nachfrage nach schienengebundener Verkehrsleistung. Mit dem vorgelegten Strategiepapier reagiert die Initiative „Magistrale für Europa“ auf den Wandel in den Rahmenbedingungen und die vielfältigen Herausforderungen in den kommenden Jahren. 4 Unser Selbstverständnis Impulsgeber und Forum für die Entwicklung der Achse Magistrale für Europa Die Initiative Magistrale für Europa ist eine Interessensgemeinschaft. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf regionaler, nationalstaatlicher und europäischer Ebene. Wir verstehen uns als Impulsgeber und aktiven Lobbyisten für den schienengebundenen Infrastrukturausbau entlang und den Betrieb auf der Entwicklungsachse Magistrale für Europa. Mit der Gesamtperspektive auf die einzelnen Projekte der Achse und vor dem Hintergrund aktueller und künftiger Herausforderungen entwickeln wir Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger. In diesem Sinne ist die Initiative Magistrale für Europa das Forum für die Weiterentwicklung der Magistrale. Wir bündeln das Know-how unserer Mitglieder, vernetzen alte und neue Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft, (Zivil-)Gesellschaft sowie Wissenschaft und schaffen hierdurch zusätzliche Mehrwerte. Entwicklungsachse für Wirtschaft und Verkehr in Europa Als Schienenschnellverbindung verbindet die Magistrale für Europa die Metropolen Paris – Strasbourg – Stuttgart – München – Wien – Bratislava/Budapest und verknüpft High-Tech-Standorte und einige der wichtigsten Wirtschaftsräume in Europa miteinander. Sie ist die Schlagader im Ost-West-Verkehr. In ihrem Einzugsgebiet leben 35 Millionen Menschen und arbeiten 16 Millionen Beschäftigte. Um den daraus entstehenden Mobilitätsanforderungen gerecht zu werden, setzen wir uns für eine zeitgemäße, attraktive, grenzüberschreitende Schienenverbindung im Personen- und Güterverkehr ein. In diesem Sinne sehen wir uns nicht nur als offenes Forum und Dialogpartner rund um die Magistrale für Europa, sondern als aktiven Begleiter der Wirtschaft entlang der Entwicklungsachse. 5 Vorreiter klimagerechter Schienenverkehr Die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen stellt den Verkehrssektor vor besondere Herausforderungen um den Klimazielen gerecht werden zu können. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission sollen verkehrsbedingte Treibhausgas-Emissionen um mindestens 60 % gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden. Vor dem Hintergrund der politisch gesetzten Klimaziele engagieren wir uns für die Umsetzung und Förderung umweltgerechter, schienengebundener Mobilität entlang der Entwicklungsachse und schärfen das Bewusstsein für die Notwendigkeit zum Bahnausbau. Damit leisten wir einen aktiven Beitrag zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die klimafreundliche Schiene. Netzwerk für die schienengestützte Integration zwischen West- und Osteuropa Als transnationale Allianz für die Entwicklungsachse Paris - Budapest/Bratislava treiben die Mitglieder der Initiative Magistrale für Europa durch ihre Arbeit und ihr Engagement den Prozess der europäischen Integration voran. Das Zusammenwachsen von Regionen über Staatsgrenzen hinweg und die damit verbundene Stärkung Europas bedarf einer nutzenstiftenden und klugen Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen sowie Verkehrs- und Tourismusunternehmen entlang der Entwicklungsachse. Durch die vielgestaltige Vernetzung der Initiative mit zivilgesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Akteuren ermöglicht es die Magistrale für Europa neue Impulse auch für die europäische Integration zu setzen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag zum Zusammenhalt Europas, zur dauerhaften Stabilität sowie der Steigerung wirtschaftlichen Wohlstands und Fortschritts in der Europäischen Union. 6 Unsere strategischen Handlungsfelder Infrastrukturausbau vorantreiben und vorhandene Infrastruktur optimieren Wir engagieren uns für den Ausbau einer nachhaltigen und leistungsfähigen Schieneninfrastruktur sowie für die Entwicklung der Knotenpunkte und Zulaufstrecken entlang der Entwicklungsachse Paris - Budapest/Bratislava. Der Infrastrukturausbau sollte dabei sowohl den Anforderungen an eine transeuropäisch Hochleistungstrasse genauso Rechnung tragen wie den regionalen Bedürfnissen, die von den Aufgabenträgern formuliert werden. Unsere Ziele sind im Einzelnen: 1) Schienenengpässe beseitigen und infrastrukturelle Kapazitäten sichern. 2) Verwaltungsebenenübergreifende Koordination der Ausbauplanung erreichen. 3) Multimodale Terminals ausbauen. 4) Netzausbau für Güterzüge mit einer Standardzuglänge von 740 Metern vorantreiben. 5) ERTMS entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa einführen und umsetzen. Betriebliche Abläufe verbessern Wir engagieren uns für optimale betriebliche Abläufe, um Mehrwerte entstehen zu lassen und abschöpfen zu können. Hierzu zählen eine nachhaltige Verbesserung der Betriebsabläufe auf den vorhandenen Infrastrukturen sowie eine bessere Vernetzung zwischen den Verkehrsmitteln und den Verkehrsträgern. Unsere Ziele sind im Einzelnen: 1) Deutschlandtakt umsetzen und die Streckengeschwindigkeit im Fernverkehr erhöhen. 2) Integrale Taktfahrpläne umsetzen und passgenaue Anschlussmöglichkeiten ermöglichen. 3) Fernverkehrsverbindungen und deren Anbindung in die Regionen optimieren. 4) Verkehrsmittelübergreifende Fahrplanauskunft und E-Ticketing vorantreiben. 5) Konzeptuelle Abstimmung von Güterverkehr und Regionalverkehr verbessern. 6) Technische und systemische Interoperabilität im Schienengüterverkehr verbessern. 7 Achse Magistrale für Europa umweltgerecht weiterentwickeln Schnelle, transeuropäische Züge sind eine umweltgerechte und sinnvolle Alternative zum wachsenden Auto- und Flugverkehr. Nachhaltiger Bahnverkehr trägt sowohl den Mobilitätsbedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung, als auch der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Mit dieser Haltung wollen wir die Weiterentwicklung schienengebundener Mobilität entlang der Entwicklungsachse Paris - Budapest/Bratislava gemeinsam mit und für die Menschen vorantreiben. Unsere Ziele sind im Einzelnen: 1) Beitrag zur Umsetzung der europäischen „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ (Europäische Kommission) entlang der Achse Magistrale für Europa leisten. 2) Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene aktiv vorantreiben und dies durch eine offene Kommunikation transparent werden lassen, damit die Bedeutung der Bahn für die Erreichung der Klimaschutzziele sichtbar wird. 3) Nachtzugverkehr zwischen Paris und Budapest/Bratislava ausbauen. 4) Zugänglichkeit zu Terminals des Kombinierten Verkehrs und zu Güterverladestellen verbessern. 5) Austausch mit wissenschaftlichen und (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa u.a. zu den Themen Verkehrsverlagerung und umweltfreundlicher Schienenverkehr intensivieren. Zusammenarbeit entlang der Magistrale als Baustein der Integration Europas Wir sehen unsere Zusammenarbeit entlang der Magistrale für Europa als aktiven Beitrag zur Vertiefung der Europäischen Integration. Über unsere Initiative tragen wir auf vielfältige Weise zur Verflechtung und Vernetzung in Europa bei. Wir setzen uns für eine breitgefächerte Kooperation ein, die sich positiv auf die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung der Regionen entlang der Achse auswirkt. Darüber hinaus ist der Wissensaustausch unter unseren Mitgliedern und mit anderen Korridoren der Transeuropäischen Netze eine unserer Kerntätigkeiten. Unsere Ziele im Einzelnen sind: 1) Datenbank aller Leistungserbringer entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa und Informationsplattform zum multimodalen Verkehr aufbauen und pflegen. 2) Neue Partner in Ungarn und in der Slowakei gewinnen und Austausch zwischen den Ländern fördern. 3) Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichem Bereich ausweiten und stärken sowie aktiven Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Verwaltung und politischen Akteuren entlang der Entwicklungsachse fördern. 4) Sichtbarkeit der Entwicklungsachse Magistrale für Europa stärken. 5) Angebote auf der Magistrale für Europa mit dem „touristischen Marketing“ der kommunalen Mitglieder verknüpfen. 8 Umsetzung unserer Ziele Die nachstehende Übersicht zeigt, mit Hilfe welcher Einzelmaßnahmen und Stakeholder die strategischen Zielen der Initiative Magistrale für Europa erreicht werden sollen (vgl. S. 8-11). Zudem wurde eine Priorisierung der Einzelmaßnahmen vorgenommen (vgl. S. 12). Die Einordnung erfolgt in den Kategorien hohe, mittlere und geringe Priorität und zeigt sowohl die zeitliche Dringlichkeit als auch den thematischen Stellenwert der jeweiligen Einzelmaßnahmen. Ziel Strategische Handlungsfelder Infrastrukturen Betriebliche Abläufe Umweltgerechte Entwicklung Integration Stakeholder Impuls- geber und Forum Verwaltungs- ebenen- übergreifende Koordination der Ausbauplanung erreichen. Schienen- engpässe beseitigen und infrastrukturelle Kapazitäten sichern. Netzausbau für Güterzüge mit einer Standardzuglänge von 740 Metern vorantreiben. Multimodale Terminals ausbauen. ERTMS entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa einführen und umsetzen. Infrastruktur- anforderungen aus dem SPNV sowie aus Regionalstadt- bahnen (insb. in und um magistrale- Knotenpunkte) integrieren. Fernverkehrs- verbindungen und deren Anbindung in die Regionen optimieren. Konzeptuelle Abstimmung von Güterverkehr und Regionalverkehr verbessern. Die Verkehrs- verlagerung von der Straße auf die Schiene aktiv voranzutreiben und dies durch eine offene Kommunikation transparent werden zu lassen, damit die Bedeutung der Bahn für die Erreichung der Klimaschutzziele sichtbar wird. Austausch mit wissenschaftlichen und (zivil-)gesell- schaftlichen Akteuren entlang der Entwicklungs- achse Magistrale für Europa u.a. zu den Themen Verkehrsverlager- ung und umwelt- freundlicher Schienenverkehr intensivieren. Neue Partner in Ungarn und der Slowakei gewinnen und Austausch zwischen den Ländern fördern. Zusammen- arbeit mit privatwirtschaft- lichem Bereich ausweiten und stärken sowie aktiven Informationsaus- tausch zwischen Unternehmen, Verwaltung und politischen Akteuren entlang der Entwicklungsachse fördern. ▪ Mitglieder MfE ▪ Bund ▪ Länder ▪ Regionen ▪ Lokalpolitische Akteure ▪ Korridorforum RDC/DG MOVE ▪ DB/ÖBB/SNCF /MAV/ZSR ▪ Verkehrs- verbünde ▪ Nahverkehrsge sellschaften ▪ Fahrgast- verbände ▪ Privatwirt- schaftliche Akteure (Logistik) ▪ Verbände/NGO 9 Ziel Strategische Handlungsfelder Infrastrukturen Betriebliche Abläufe Umweltgerechte Entwicklung Integration Stakeholder Entwicklungsach se für Wirtschaft und Verkehr in Europa Netzausbau für Güterzüge mit einer Standardzuglänge von 740 Metern vorantreiben. Multimodale Terminals ausbauen. Deutschland- takt umsetzen und die Streckengesch- windigkeit im Fernverkehr erhöhen. Fernverkehrs- verbindungen und deren Anbindung in die Regionen optimieren. Verkehrsmitte- lübergreifende Fahrplanauskunft und E-Ticketing vorantreiben. Integrale Taktfahrpläne umsetzen und passgenaue Anschlussmöglichke iten ermöglichen. Technische und systemische Interoperabilität im Schienengüterverke hr verbessern. Nachtzug- verkehr zwischen Paris und Budapest/Bratislava ausbauen. Zugänglichkeit zu Terminals des Kombinierten Verkehrs und zu Güterverladestellen verbessern. Datenbank aller Leistungserbringer entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa und Informationsplatt- form zum multimodalen Verkehr aufbauen und pflegen. Zusammen- arbeit mit privatwirtschaft- lichem Bereich ausweiten und stärken sowie aktiven Informationsaus- tausch zwischen Unternehmen, Verwaltung und politischen Akteuren entlang der Entwicklungsachse fördern. Angebote auf der Magistrale für Europa mit dem „touristische Marketing“ der kommunalen Mitglieder verknüpfen. ▪ Mitglieder MfE ▪ Bund ▪ Länder ▪ Regionen ▪ DB/ÖBB/ MAV/SNCF/ ZSR ▪ Fahrgast- verbände/ Initiativen ▪ Privatwirt- schaftliche Akteure (Logistik) ▪ Kommunale Tourismus Gesellschaft- en/Verbände ▪ Anbieter Reiseportale ▪ Nachtzug- initiativen ▪ (private) EVU ▪ Terminal- betreiber/ Häfen 10 Ziel Strategische Handlungsfelder Infrastrukturen Betriebliche Abläufe Umweltgerechte Entwicklung Integration Stakeholder Vorreiter klima- gerechter Schienen- verkehr Schienen- engpässe beseitigen und infrastrukturelle Kapazitäten sichern. Netzausbau für Güterzüge mit einer Standardzuglänge von 740 Metern vorantreiben. Multimodale Terminals ausbauen. Infrastruk- turanforder- ungen aus dem SPNV sowie aus Regionalstadtbahne n (insb. in und um Magistrale- Knotenpunkte) integrieren. Integrale Taktfahrpläne umsetzen und passgenaue Anschlussmöglichk eiten ermöglichen. Verkehrs- mittelüber- greifende Fahrplanauskunft und E-Ticketing vorantreiben. . Konzeptuelle Abstimmung von Güterverkehr und Regionalverkehr verbessern. Technische und systemische Interoperabilität im Schienengüterverke hr verbessern. Beitrag zur Umsetzung der europäischen „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ entlang der Achse Magistrale für Europa leisten. Die Verkehrs- verlagerung von der Straße auf die Schiene aktiv voranzutreiben und dies durch eine offene Kommunikation transparent werden zu lassen, damit die Bedeutung der Bahn für die Erreichung der Klimaschutzziele sichtbar wird. Der Ausbau des Nachtzugverkehrs zwischen Paris und Budapest/Bratislava . Zugänglich- keit zu Terminals des Kombinierten Verkehrs und zu Güterverladestellen verbessern. Sichtbarkeit der Ent- wicklungsachse Magistrale für Europa stärken. Angebote auf der Magistrale für Europa mit dem „touristische Marketing“ der kommunalen Mitglieder verknüpfen. ▪ Mitglieder MfE ▪ DB/ÖBB/MAV/ SNCF/ZSR ▪ (private) EVU ▪ Terminal- betreiber/Häfen ▪ Kommunale Tourismus Gesellschaften/ Verbände ▪ Anbieter Reiseportale ▪ Umweltverbände ▪ Nachtzug- initiativen ▪ Umweltverbände /Initiativen ▪ Zivilgesellschaft Legende: hoch mittel gering 11 Ziel Strategische Handlungsfelder Infrastrukturen Betriebliche Abläufe Umweltgerechte Entwicklung Integration Stakeholder Zusammen- arbeit entlang der Magistrale als Baustein der Integration Europas Verwalt- ungsebenen- übergreifende Koordination der Ausbauplanung erreichen. Verkehrs- mittelüber- greifende Fahrplanauskunft und E-Ticketing vorantreiben. . Beitrag zur Umsetzung der europäischen „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ entlang der Achse Magistrale für Europa leisten. Nachtzug- verkehr zwischen Paris und Budapest/Bratislava ausbauen. Austausch mit wissenschaftlichen und (zivil-)gesel- lschaftlichen Akteuren entlang der Entwicklungs- achse Magistrale für Europa u.a. zu den Themen Verkehrs- verlagerung und umweltfreundlicher Schienenverkehr intensivieren. . Neue Partner in Ungarn und der Slowakei gewinnen und Austausch zwischen den Ländern fördern. Sichtbarkeit der Entwick- lungsachse Magistrale für Europa stärken Datenbank aller Leistungserbringer entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa und Informationsplatt- form zum multimodalen Verkehr aufbauen und pflegen. ▪ Mitglieder MfE ▪ DB/ÖBB/MAV/ SNCF/ZSR ▪ Fahrgastver- bände/ Initiativen ▪ Nachtzug- initiativen ▪ Korridorforum RDC/DG MOVE ▪ Verkehrs- forschung ▪ Zivilgesell- schaft ▪ Verbände/ NGO Legende: hoch mittel gering 12 Priorität Maßnahme Strategische Handlungsfeld hoch Schienenengpässe beseitigen und infrastrukturelle Kapazitäten sichern. Infrastruktur Verwaltungsebenenübergreifende Koordination der Ausbauplanung erreichen. Infrastruktur Deutschlandtakt umsetzen und die Streckengeschwindigkeit im Fernverkehr erhöhen. Btl. Abläufe Nachtzugverkehr zwischen Paris und Budapest/Bratislava ausbauen. Umweltgerechte Entwicklung Neue Partner in Ungarn und der Slowakei gewinnen und Austausch zwischen den Ländern fördern. Integration Angebote auf der Magistrale für Europa mit dem „touristische Marketing“ der kommunalen Mitglieder verknüpfen. Integration Die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene aktiv voranzutreiben und dies durch eine offene Kommunikation transparent werden zu lassen, damit die Bedeutung der Bahn für die Erreichung der Klimaschutzziele sichtbar wird. Uwg. Entwicklung Infrastrukturanforderungen aus dem SPNV sowie aus Regionalstadtbahnen (insb. in und um Magistrale-Knotenpunkte) integrieren. Infrastruktur Netzausbau für Güterzüge mit einer Standardzuglänge von 740 Metern vorantreiben. Infrastruktur mittel Multimodale Terminals ausbauen. Infrastruktur ERTMS entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa einführen und umsetzen. Infrastruktur Integrale Taktfahrpläne umsetzen und passgenaue Anschlussmöglichkeiten ermöglichen. Btl. Abläufe Fernverkehrsverbindungen und deren Anbindung in die Regionen optimieren. Btl. Abläufe Technische und systemische Interoperabilität im Schienengüterverkehr verbessern. Btl. Abläufe Beitrag zur Umsetzung der europäischen „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ entlang der Achse Magistrale für Europa leisten. Umg. Entwicklung Zugänglichkeit zu Terminals des Kombinierten Verkehrs und zu Güterverladestellen verbessern. Uwg. Entwicklung Datenbank aller Leistungserbringer entlang der Entwicklungsachse „Magistrale für Europa“ und Informationsplattform zum multimodalen Verkehr aufbauen und pflegen. Integration Sichtbarkeit der Entwicklungsachse Magistrale für Europa stärken. Integration gering Verkehrsmittelübergreifende Fahrplanauskunft und E-Ticketing vorantreiben. Btl. Abläufe Konzeptuelle Abstimmung von Güterverkehr und Regionalverkehr verbessern Btl. Abläufe Austausch mit wissenschaftlichen und (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren entlang der Entwicklungsachse Magistrale für Europa u.a. zu den Themen Verkehrsverlagerung und umweltfreundlicher Schienenverkehr intensivieren. Uwg. Entwicklung Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichem Bereich ausweiten und stärken sowie aktiven Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Verwaltung und politischen Akteuren entlang der Entwicklungsachse fördern. Integration 13 Zusammenfassung und Ausblick Die Rahmenbedingungen der Magistrale für Europa haben sich in den letzten Jahren massiv verändert. Technologische und gesellschaftliche Veränderungen wie die Digitalisierung der Schiene, das zunehmende Bewusstsein für den Klimaschutz oder die Neuordnung der Verkehrspolitiken führen zu vielschichtigen neuen Herausforderungen an das europäische „System Bahn“. Als Impulsgeber und aktiver Lobbyist für den schienengebundenen Infrastrukturausbau entlang und den Betrieb auf der Entwicklungsachse Magistrale für Europa reagieren wir auf diese Herausforderungen und setzen uns mit der vorliegenden Strategie neue Ziele. Um diese zu erreichen, engagieren wir uns allem voran für die Beseitigung von Schienenengpässen sowie die Sicherung infrastruktureller Kapazitäten. Eine Engpassbeseitigung und Kapazitätssicherung sind grundlegend für die Umsetzung des Deutschlandtaktes und die damit einhergehende Erhöhung der Streckengeschwindigkeit im Fernverkehr. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns für eine koordinierte Ausbauplanung ein und tragen damit unserem Ziel der zunehmenden Verkehrsverlagerung von der Straße auf die klimafreundliche Schiene Rechnung. Die Bedeutung der Bahn für den Klimaschutz soll durch die Stärkung unserer Öffentlichkeitsarbeit weiter sichtbar gemacht werden. Hierbei setzen wir sowohl auf die Gewinnung neuer Partner in Ungarn und der Slowakei sowie die Verknüpfung der Angebote auf der Magistrale für Europa mit dem touristischen Marketing der kommunalen Mitglieder. Als Antwort auf die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen, zeiteffizienten und komfortablen (An-)Reisemöglichkeiten engagieren wir uns für den Ausbau der Nachtzugverkehre auf der Magistrale für Europa. Umgesetzt wird die Strategie der Magistrale für Europa durch die Geschäftsstelle und die Mitglieder der Initiative. Dabei ist die Weiterentwicklung der Achse Magistrale für Europa eine kooperative Aufgabe, für die ein breites, heterogenes Akteursspektrum Voraussetzung ist. Als netzwerkorientierte Initiative gilt es daher sowohl an die konstruktive Diskussionskultur zwischen den Mitgliedern, als auch an den effizienten Dialog mit allen relevanten Partnern anzuknüpfen. So können den Anliegen der Magistrale für Europa auch zukünftig Gewicht in der politischen und öffentlichen Debatte gesichert werden. 14 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung Btr. Betrieblich DAK Digitale Automatische Kupplung DB Deutsche Bahn DG MOVE Directorate-General Mobility and Transport (MOVE) ERTMS European Rail Traffic Management System ETCS European Train Control System EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen MAV Magyar Államvasutak (Staatliche Eisenbahngesellschaft Ungarn) MfE Magistrale für Europa NGO Nichtregierungsorganisation ÖBB Österreichische Bundesbahn RDC Rhine-Danube-Corridor SNCF Société Nationale des Chemins de fer Français (Staatliche Eisenbahngesellschaft Frankreich) SPFV Schienenpersonenfernverkehr SPNV Schienenpersonennahverkehr Uwg. Umweltgerecht ZSR Železnice Slovenskej republiky (Staatliche Eisenbahngesellschaft Slovakei)
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1 Satzung des Vereins Main Line for Europe e.V. beschlossen auf der Gründungsversammlung am ________ in ______. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes ______ unter der Registriernummer VR _____ am ________. §1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Main Line for Europe und führt nach deutschem Vereinsrecht den Zusatz e.V. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach Eintragung erhält er den Zusatz e.V. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Karlsruhe. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit 1. Der Verein Main Line for Europe e.V. mit Sitz in Karlsruhe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Ausbaus einer nachhaltigen und leistungsfähigen Schieneninfrastruktur sowie die Entwicklung der Knotenpunkte und Zulaufstrecken entlang der Achse Paris – Nancy – Strasbourg – Karlsruhe – Stuttgart - Ulm – Augsburg – München – Salzburg – St. Pölten – Wien – Budapest/Bratislava. Dies dient der Verkehrsverlagerung auf die Schiene sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr. Die Anbindung der Regionen an das europäische Schienennetz stärkt die regionale Wirtschaft entlang der Achse. Sie dient den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes und letztlich einer Vertiefung der europäischen Integration. Dabei soll die ‚Magistrale für Europa‘ als Bestandteil des Transeuropäischen Netzes (TEN-V) im Personen- und im Güterverkehr und als „Rückgrat“ zentraler europäischer Wirtschaftsräume, wie der „Technologieachse Süd“, so ausgebaut werden, dass sie die Bedürfnisse der Wirtschaft und die Erwartungen der Bevölkerung in diesem Raum erfüllt. 2 3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch eine von der Geschäftsstelle organisierte und koordinierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwirklicht. Zudem vergibt und koordiniert der Verein Studien und Untersuchungen und organisiert Informationsveranstaltungen entsprechend seiner Zielsetzung. 4. Der Verein ‚Main Line for Europe‘ ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Ämter - ausgenommen der nach § 9 zu bestellenden Geschäftsführung - und deren Mitarbeiter*innen werden ehrenamtlich ausgeführt. § 3 Mitgliedschaft 1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle juristischen Personen sowie sonstige rechtsfähige Organisationen und Vereinigungen werden, die seine Ziele unterstützen. 2. Der Verein kann neben den ordentlichen Mitgliedern auch Fördermitglieder haben. Fördermitglieder können rechtsfähige Unternehmen, Vereine, Verbände, Institutionen sowie volljährige, natürliche Personen werden, die auf Grund ihrer Tätigkeit oder auf Grund der von ihnen vertretenen Ziele ein Interesse an der Förderung der in § 2 beschriebenen Anliegen des Vereins haben. 3. Die Mitgliedschaft als ordentliches oder förderndes Mitglied kann erworben werden durch eine Aufnahmeentscheidung des Vorstandes. Sie ist in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) zu beantragen. Für die Aufnahme ist eine Zweidrittelmehrheit des Vorstandes erforderlich. Gegen eine Ablehnungsentscheidung des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, die endgültig entscheidet. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Entscheidung steht im freien Ermessen von Vorstand und Mitgliederversammlung. 4. Nur ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht. In Vereinsämter können nur Vertreter*innen oder Mitarbeiter*innen der ordentlichen Mitglieder gewählt werden. 3 5. Die Mitgliedschaft endet a) durch Austritt. Dieser ist gegenüber dem Vorstand in Schriftform mit eingeschriebenem Brief zu erklären. Er ist nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres zulässig, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor; b) bei natürlichen Personen automatisch durch Tod oder Eintritt der Geschäftsunfähigkeit; c) bei Vereinen, Verbänden und Institutionen automatisch durch Auflösung oder durch Verlust der Rechtsfähigkeit, d) durch Ausschluss; dieser muss durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss kann im Umlaufverfahren erfolgen. Der Ausschluss ist u.a. zulässig, wenn das Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstößt oder durch Verzug bei der Beitragszahlung, trotz zweimaliger Mahnung. Dem Mitglied wird vor der Beschlussfassung zur Ausschließung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Mitglied kann gegen den Ausschluss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Zugang der Ausschlusserklärung die nächste ordentliche Mitgliederversammlung anrufen, die dann abschließend entscheidet. § 4 Mitgliedsbeiträge 1. Der Verein wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. 2. Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus, spätestens bis zum 31.12. des Vorjahres, zu entrichten. Der erste Mitgliedsbeitrag ist spätestens einen Monat nach Beitritt anteilig für das noch nicht abgelaufene Kalenderjahr zu leisten. 3. Die Höhe der Beiträge und sonstige Einzelheiten des Beitragswesens, z.B. Art und Weise der Entrichtung, legt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung fest. Die Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder können unterschiedlich hoch sein, je nach ihrer Kategorie. Bei den fördernden Mitgliedern können für natürliche Personen niedrigere Beiträge als für Vereine, Verbände und Institutionen bestimmt werden. 4. Zur Festlegung oder Änderung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine Mehrheit von zwei Drittel der in der Mitgliederversammlung Anwesenden erforderlich. 4 § 5 Organe des Vereins 1. Organe des Vereins sind a. die Mitgliederversammlung b. der Vorstand c. die Geschäftsführung. 2. Zur Unterstützung des Vorstandes und der Geschäftsführung können Arbeitsgruppen eingerichtet werden. § 6 Die Mitgliederversammlung 1. Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird von der Geschäftsführung oder dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail), unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. 2. Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung oder als virtuelle Mitgliederversammlung (Online-Verfahren in gesichertem Kommunikationsraum) abgehalten werden. Auch eine Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung ist möglich. Der Vorstand entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und teilt dies den Mitgliedern des Vereins in der Einladung mit. Virtuelle Versammlungen/Sitzungen finden in einem nur für Mitglieder zugänglichen virtuellen Raum statt. Mit der Einladung sind die Regularien bei Abstimmungen bekannt zu geben. Die erforderlichen Zugangsdaten für die Teilnahme an virtuellen Versammlungen werden dem Mitglied spätestens drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail mitgeteilt. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. 3. Die Mitgliederversammlung, als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan, ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern spezielle Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Sie ist insbesondere zuständig für a) die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes der Geschäftsführung; 5 b) die Erteilung oder Verweigerung der Entlastung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung sowie die*der Rechnungsprüfer*in; c) die Genehmigung des von der Geschäftsführung aufgestellten Haushaltsvoranschlages für das folgende Geschäftsjahr und des von der Geschäftsführung festgestellten Jahresabschlusses nach Ende des Geschäftsjahres (Haushaltsplan); d) Satzungsänderungen, die der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bedürfen; e) sämtliche sonstige der Mitgliederversammlung durch Gesetz oder an anderer Stelle der Satzung übertragenen Aufgaben. 4. Der Mitgliederversammlung sind insbesondere der Haushaltsplan zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Vorstands in Textform vorzulegen, 5. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung vom Vorstand in Textform verlangen, dass weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine hieraus folgende Änderung der Tagesordnung ist spätestens zwei Tage vor der Mitgliederversammlung bekanntzugeben. Anträge zur Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins, die nicht bereits in der fristgemäßen Einladung nach Satz 1 angekündigt wurden, sind von einer Ergänzung der Tagesordnung ausgeschlossen und können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung behandelt werden. 6. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich, es sei denn, die Mitgliederversammlung oder die Versammlungsleitung lassen anderes zu. 7. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig – ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder, wenn wenigstens ein Mitglied erschienen ist, dass Beschlüsse fassen kann. Stimm- und wahlberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse (mit Ausnahme von Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins) mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung keine andere Vorgabe macht. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschlüsse können auch in Textform (schriftlich oder digital) im Umlaufverfahren gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern in Textform mit einer Frist von zwei Wochen zur 6 Stimmabgabe vorgelegt. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Mitglieder beteiligt werden und einer Beschlussfassung in Textform zustimmen. Für die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse gelten die Erfordernisse der Satzung. Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen. 8. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied, geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, übernimmt die Geschäftsführung oder ein*e zu bestimmende*r Versammlungsleiter*in die Leitung. Die Protokollführung wird von der Versammlungsleitung bestimmt. 9. Die Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung erfolgt – mit Ausnahme der Wahlen – durch Handzeichen der anwesenden Mitglieder. Abweichend von Satz 1 erfolgt eine Stimmabgabe in Textform, wenn auf Befragen die*der Versammlungsleiter*in mindestens ein Viertel der anwesenden Mitglieder eine solche geheime Wahl verlangt. Die*der Versammlungsleiter*in hat die Befragung der Mitgliederversammlung nur auf Antrag eines oder mehrerer anwesenden Mitglieder durchzuführen. Auf die Frage des Versammlungsleiters erklären sich die eine geheime Wahl verlangenden Mitglieder durch Handzeichen. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Zudem kann zur Ausübung des Stimmrechts ein anderes Mitglied in Schriftform bevollmächtigt werden. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als ein anderes Mitglied vertreten. Die Vollmacht ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. 10. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterschreiben ist. Die Protokolle sind von der Geschäftsführung aufzubewahren. 11. Der Vorstand sowie die Geschäftsführung kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen. Diese muss einberufen werden, wenn a) das Interesse des Vereins es erfordert oder b) es von einem Viertel der Zahl aller Mitglieder, in Textform unter Angabe des Zwecks und Grundes, verlangt wird. 12. Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils für die Dauer von drei Geschäftsjahren eine*n Rechnungsprüfer*in, die nicht Mitglied des Vorstandes ist. Die*der Rechnungsprüfer*in prüft die 7 Einhaltung und Verwendung der Budgets im Sinne der Satzung und berichtet darüber an die Vereinsmitglieder. Als Rechnungsprüfer*in können nur natürliche Personen ordentlicher Mitglieder gewählt werden. § 7 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus einer bzw. einem Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern, welche gleichzeitig auch Stellvertreter*innen der*des Vorsitzenden sind. Der bzw. die Vorsitzende und die bis zu drei Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Wählbar als Vorstandsmitglied sind nur die gesetzliche*n Vertreter*innen sowie satzungsmäßig bestimmten Vertreter*innen der ordentlichen Mitglieder des Vereins. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer vorzeitig aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. Bei Ausscheiden der bzw. des Vorsitzenden bestimmt eine außerordentliche Mitgliederversammlung die Nachfolge. Die bzw. der Vorsitzende des Vorstands wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. 2. Jedes Mitglied des Vorstands ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vereinsvorstand ist insbesondere für die repräsentative und strategische Planung des Vereins sowie die Steuerung der Gesamtentwicklung des Vereins zuständig. 3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der*die Vorsitzende*r. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erklären. Sämtliche Beschlüsse des Vorstandes – auch Umlaufbeschlüsse – sind zu protokollieren, durch die*den Vorstandsvorsitzende*n zu unterzeichnen und aufzubewahren. 4. Vorstandssitzungen finden mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch die*den Vorsitzende*n in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen. 8 5. Der Vorstand bestellt für die Geschäfte der laufenden Verwaltung eine*n Geschäftsführer*in (besonderen Vertreter nach § 30 BGB). Diese*r ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. § 8 Geschäftsführung 1. Die laufenden Geschäfte des Vereins werden durch eine Geschäftsführung erledigt, die aus einer bzw. einem Geschäftsführer*in besteht. 2. Die Geschäftsführung wird, unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechts jenes Mitglieds, bei welchem die Geschäftsstelle angesiedelt ist, vom Vorstand bestellt. Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsführung werden durch die bzw. den Geschäftsführer*in angestellt. 3. Die Geschäftsführung vertritt die Main Line for Europe e.V. als besondere*n Vertreter*in gemäß § 30 BGB nach außen. 4. Die Geschäftsführung berichtet mindestens einmal im laufenden Geschäftsjahr dem Vorstand. § 9 Satzungsänderung 1. Für den Beschluss über Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit aller ordentlichen Mitglieder erforderlich. 2. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung (im Rahmen der satzungsgemäßen Frist) zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. 3. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort in Schriftform mitgeteilt werden. 9 § 10 Datenschutz 1. Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. B) DSGVO. 2. Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach Einwilligung der Mitglieder und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben. § 11 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Zahl aller Mitglieder beschlossen werden. 2. Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an das Land Baden-Württemberg zwecks Förderung der unter § 2 dieser Satzung dargestellten Zwecke. Satzung, errichtet am XX.XX.XXXX, in Kraft getreten am XX.XX.XXXX.
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1 Beitragsordnung Main Line for Europe e.V. § 1 Grundsatz 1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in § 4 Absatz 3 der Vereinssatzung in der Fassung vom XX.XX.XXXX. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung. 2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und tritt mit Wirkung zum XX.XX.XXXX in Kraft. § 2 Beitragspflicht 1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seinen Vereinszweck erfüllen. Jedes ordentliche Vereinsmitglied sowie Fördermitglieder haben daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. § 3 Höhe der Beiträge Die Beitragshöhe der jeweiligen Mitgliedsbeiträge ist der Anlage zu entnehmen. § 4 Zahlungsform 1. Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Überweisung bis zum 31.12 des Vorjahres auf das Girokonto des Vereins IBAN: Kreditinstitut: zu zahlen. 2. Erfolgt der Vereinseintritt nicht zum Jahresbeginn, so wird für das entsprechende Jahr der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet. 2 § 5 Finanzierung besonderer Vorhaben 1. Zur Finanzierung regional bedeutsamer Sonderprojekte kann die Mitgliederversammlung Sonderumlagen beschließen. 2. Regional bedeutsame Sonderprojekte sind solche Projekte, die der Umsetzung der Strategie des Main Line for Europe e.V. dienen, jedoch ein höheres Maß an regionaler Zusammenarbeit und ein umfangreicheres Engagement der Mitglieder erforderlich machen. 3. Mitglieder, die sich an solchen Projekten nicht beteiligen möchten, können zu den hierfür zu leistenden Sonderumlagen nicht herangezogen werden. 4. Die Festsetzung der Höhe der projektbezogenen Sonderumlagen bedarf der Zustimmung der zu verpflichtenden Mitglieder. § 6 Datenverarbeitung Zum Zwecke der Beitragserhebung werden von den Mitgliedern folgenden Daten erhoben: Name, Vorname, Name der Institution, Anschrift und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. § 7 Änderungen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, können nur von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins geändert werden. 3 Anlage zu Beitragsordnung des Vereins Die Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung folgender Beiträge: Mitglied Betrag Landeshauptstadt München 9.000 € Regionalverband Mittlerer Oberrhein 4.000 € IHK für München und Oberbayern 4.760 € IHK Südlicher Oberrhein 3.000 € IHK Schwaben 3.570 € Landeshauptstadt Stuttgart 9.000 € Regionalverband Südlicher Oberrhein 2.000 € Stadt Salzburg 6.000 € EUREGIO Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein 3.300 € Regionalverband Donau-Iller 3.500 € IHK Ulm 3.570 € Stadt Augsburg 6.000 € Verband Region Stuttgart 6.000 € Initiative Airport-Bahn Südostbayern / Landratsamt Mühldorf am Inn 3.500 € Landratsamt Altötting 3.600 € 4 Stadt Ulm 6.000 € Landeshauptstadt St. Pölten 3.500 € IHK Karlsruhe 3.570 € Regionaler Planungsverband München (RPV) 2.000 € Land Salzburg 9.000 € Communauté Urbaine du Grand Nancy 5.000 € Stadt Karlsruhe 6.000 € Ville de Strasbourg 5.000 € Neue Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung nachstehender Beiträge. Die Beiträge sind innerhalb des festgesetzten Rahmens individuell mit der Geschäftsstelle des Vereins festzulegen und von den Mitgliedern zu beschließen. Dem Beschluss müssen mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins zustimmen. Mitglied Betrag Landeshauptstädte und Bundesländer 6.000 - 9.000 € Städte 5.000 - 6.000 € IHKn, Regionen sowie Regional- und Planungsverbände 2.000 - 6.000 € Sonstige stimmberechtigte Mitglieder 2.000 - 4.000 € Fördermitglieder (nicht stimmberechtigt) Min. 500 €
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Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Gründung eines Vereins "Main Line for Europe e. V." als Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit entlang der "Magistrale für Europa" Vorlage: 2022/2105 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss: 1. Stadt Karlsruhe beteiligt sich an der Gründung des Vereins „Main Line for Europe e.V.“ 2. tritt dem sich in Gründung befindenden Vereins „Main Line for Europe“ bei, 3. verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags von 6.000 Euro, 4. erkennt mit Gründung und Beitritt zum „Main Line for Europe e.V.“ die Satzung und zugehörige Beitragsordnung an (siehe Anlage 1 und 2). Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 8. November 2022: Da können wir gleich in die Abstimmung kommen, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: – 2 – Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 05.12.2022