Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung - ZwStS)
| Vorlage: | 2022/2093 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.10.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.12.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2093 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: StK. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung - ZwStS) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2022 15 x Vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 12 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS)“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: +140 T€ Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltssicherung beauftragt, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Eine Maßnahme daraus ist die Erhöhung des Steuersatzes bei der Zweitwohnungsteuer von derzeit 10 Prozent auf 12 Prozent. Die Einführung der Zweitwohnungsteuer wurde im September 2016 durch den Gemeinderat beschlossen. Die Satzung trat mit Wirkung zum 01.10.2016 in Kraft, die Steuer entstand erstmals am 01.01.2017. Seit Inkrafttreten der Zweitwohnungsteuersatzung ist der Steuersatz der Bemessungsgrundlage unverändert. Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer ist die jährliche Nettokaltmiete. Im Vergleich mit den anderen Stadtkreisen in Baden-Württemberg liegt die Stadt Karlsruhe nach der Änderung des Steuersatzes weiterhin in einem angemessenen Bereich Der Vergleich stellt sich wie folgt dar: Stadt Steuersatz Anmerkung Karlsruhe 12 Prozent Baden-Baden 20 – 35 Prozent Progressiver Prozentsatz vom Mietaufwand Freiburg 15 Prozent Heidelberg 10 Prozent Heilbronn 10 Prozent Mannheim 10 Prozent Pforzheim Es wird keine Zweitwohnungsteuer erhoben Stuttgart 10 Prozent Ulm Es wird keine Zweitwohnungsteuer erhoben Mit der Erhöhung wird mit Mehreinnahmen von ca. 140.000 Euro gerechnet. Die Zweitwohnungsteuersatzung hat sodann ein Jahresaufkommen in Höhe von ca. 850.000 Euro. Weitergehende Satzungsänderungen sind nicht vorgesehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS)“.
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Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) vom 17 März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBL. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe der Stadt Karlsruhe vom 20.09.2016 wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt neu gefasst: „Die Steuer beträgt jährlich 12 % der Bemessungsgrundlage.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS)
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Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 12 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS) Vorlage: 2022/2093 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorbera- tung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteu- ersatzung – ZWStS)“. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben bereits 2017 gegen die Einführung dieser Zweitwoh- nungssteuer gestimmt. Man muss bedenken, Sie bezahlen jedes Jahr das 1,2-fache einer Monatsmiete zusätzlich an Steuern, wenn Sie hier in Karlsruhe Ihren Zweitwohnsitz anmel- den. Es war natürlich gedacht, dass die Leute dann ihren Erstwohnsitz anmelden. Das Prob- lem ist aber, dass ich Leute kenne, die hier einen Zweitwohnsitz haben, die sich aufgrund der Zweitwohnungssteuer gar nicht anmelden. Das Problem, was wir sehen, ist, wenn wir dann diesen Steuersatz um 20 Prozent anheben, von 10 Prozent der Jahresmiete auf 12 Prozent, also um 20 Prozent anheben, dann bezahlt man nicht mehr 1,2 Monatsmieten Steuer, sondern man bezahlt 1,44 Monatsmieten Steuer, also deutlich mehr Geld, und dann ist aus unserer Sicht die Motivation, sich gar nicht in Karlsruhe zu melden, noch grö- ßer. Wir befürchten, dass dann unter dem Strich weniger Geld übrigbleibt, einfach weil weniger Leute sich mit Zweitwohnsitz anmelden und dann Zweitwohnungssteuer bezah- len. Deswegen halten wir diesen Schritt für kontraproduktiv. Außerdem sind wir der Mei- nung, dass Steuererhöhungen nichts mit Sparen zu tun haben, und das ist ja genau das Problem in den Ansätzen der Verwaltung. Um den Haushalt zu konsolidieren, ist etwa ein – 2 – Viertel der Sparmaßnahmen tatsächlich durch Steuererhöhungen und Abgabenerhöhun- gen realisiert. Das heißt, nur drei Viertel werden gespart, ein Viertel bedeutet Steuererhö- hungen. Damit sind wir nicht einverstanden, und deswegen stimmen wir dagegen. Stadträtin Böringer (FDP): Es kann nicht sein, dass wir in Zeiten, Sie haben es eben er- wähnt, aber dennoch, Energiekrise und Inflation, jetzt auch noch von kommunaler Seite das Wohnen verteuern. Die Erhöhung bringt uns rechnerisch gerade mal 140.000 Euro. Der aktuelle Bevölkerungsbericht hatte gezeigt, dass unter anderem Studierende die Stadt eher verlassen. Sollen jetzt also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildende auch noch folgen, freiwillig? Also, wenn wir alle Zweitwohnsitze vertreiben, dann brau- chen wir auch die Steuer nicht mehr. Wir sagen eigentlich, Finger weg von Verteuerung beim Wohnen, und das sollte für uns eine klare Maxime bleiben. Hinzu kommt, in der Vor- lage heißt es, im Vergleich mit den anderen Stadtkreisen in Baden-Württemberg liegt die Stadt Karlsruhe nach der Änderung des Steuersatzes weiterhin in einem angemessenen Be- reich. Es mag sein, dass die Prozentpunkte viel sind bzw. nicht viel sind, aber wir lägen dann über Heidelberg, Stuttgart und Mannheim und hier, Herr Oberbürgermeister, überflü- geln wir dann Ihre Heimatkommune. Noch eines, wir können doch nicht heute vor Weih- nachten etwas beschließen, was die Menschen direkt nach Silvester bezahlen müssen. Würde es mit den Erleichterungen nur genauso schnell gehen. Ja, wir lehnen die Vorlage ab. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Grundsätzlich tut sich ja die CDU auch immer bei Steuererhö- hungen sehr schwer. Allerdings müssen wir dahingehend differenziert vorgehen, und wir sehen die Zweitwohnungssteuer bei 12 Prozent, also inklusive der geplanten Anhebung, immer noch im landesweiten Vergleich mit anderen Städten als recht moderat an. Wir se- hen auch, dass die Steuer, die erstmals zum 1.1.2017 in Kraft trat und fällig wurde, seit- dem auch gar nicht angetastet wurde von uns. Letztendlich haben wir auch der Verwal- tung den Auftrag erteilt, hier im Rahmen der Haushaltssicherung entsprechende geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und uns vorzulegen. Wenn wir jetzt hergehen und jede Maß- nahme dann wieder canceln, dann wird das am Ende des Tages nichts mit dieser Haus- haltssicherung. Also müssen wir da, ob uns das gefällt oder nicht, auch mal die Kröte schlucken und sagen, okay, da gehen wir jetzt mit bei der Zweitwohnungssteuer. Im Übri- gen meinen wir auch, es steht ja jedem frei, das zum Erstwohnsitz zu machen und dann umgeht man dies, dann fällt keine Zweitwohnungssteuer an. Das ist ja jedem freigestellt und das ist ein Anreiz, und wir freuen uns ja, wenn wir Bürgerinnen/Bürger haben, die un- sere Stadt als Erstwohnsitz annehmen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Es gibt ja Vorlagen der Verwaltung, die ich dann schmun- zelnd zur Kenntnis nehme. Also ich kann mich erinnern, dass wir beim Haushalt 2020/2021 eine Reihe von Anträgen gestellt haben, und ich habe böse Watschen bekommen dafür. Also, da ging es um die Gewerbesteuer, die Grundsteuer. Es war nicht von der Verwaltung, und es waren sehr freundliche Watschen, würde ich behaupten. Es ging um die Vergnü- gungssteuer und die Zweitwohnungssteuer und lustigerweise sind wir jetzt seit etwa drei Jahren in der Situation, wo wir wesentliche Punkte der Anträge übernommen haben und jetzt schönerweise auch manche Kollegen dem zustimmen. Das zeigt, dass auch manchmal ein linker Antrag einen richtigen Wahrheitsgehalt hat. Das ist schön an der Stelle und er- freulich, dass wir diesen Weg gehen. Das ist auch kein Ausgaben versus Einnahmen, dieses Ausspielen macht keinen Sinn. Man sieht auch später in dem TOP, dass ja ein Großteil der – 3 – Einsparvorschläge sogar auf der Ausgabenseite sind und nur ein geringer Teil auf der Ein- nahmenseite sind. Die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen sind begrenzt, und es gibt so ein paar Argu- mente, die sind relativ schwierig, wenn man sie einführt. Das erste ist, wenn man sagt, na ja, dann umgehen die Leute die Steuer. Also, mit der Argumentation müssten wir jetzt auf- hören, jegliche Steuern in Deutschland zu erheben, würden keine Einnahmen haben, wür- den den Staat abschaffen, hätten so ein bisschen Anarchismus. Letztendlich bei jedem Ge- setz wird es sein, dass manche Leute sich ermutigt fühlen, vielleicht nicht gesetzestreu zu handeln. Das Zweite ist tatsächlich, dass jetzt die Wohnung teurer wird, na ja, wenn man auf die Berechnung der Zweitwohnungssteuer draufschaut, ist es ja abhängig vom Einkom- men. Wenn ich ein 250-Euro-WG-Zimmer habe, Nettomiete, zahle ich deutlich weniger Zweitwohnungssteuer, als wenn ich eine 3.000-Euro-Netto-Wohnung irgendwo habe. Ja, dann kann man sich es auch leisten. Also, starke Schultern tragen auch manchmal mehr. Das dritte Argument, das immer kommt, na ja, da werden alle viel belastet. Es ist natürlich so, dass Pendlerinnen beispielsweise befreit werden können. Man kann es als Werbungs- kosten absetzen bei der Steuererklärung und so weiter und so fort. Also, es gibt viele Me- chanismen, die dazu führen, dass die in Wahrheit zu entrichtende Steuer deutlich geringer ist als diese Zahl, die wir jetzt hinschreiben. Also, daher volle Zustimmung von uns zu dieser Steuer, aber natürlich auch zu den nächsten Tagesordnungspunkten. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ja, für die GRÜNEN kann ich mich CDU und LINKEN anschließen. Wir müssen gucken, dass wir von denen die Steuer nehmen, die leistungsfähig sind, und das sind eben typischerweise diejenigen, die eine Zweitwohnung haben, zumal sie ja eben auch noch viele Ausgaben von der Steuer absetzen können, nicht die Wohnungssteuer, aber andere eben. Die Studierenden können sich jederzeit mit Erstwohnsitz anmelden, und das ist ja auch unser Ziel, kann ich nur noch mal wiederholen. Unser Ziel ist, möglichst viele Erstwohnsitze zu haben, weil wir dann aus dem Steuertopf des Bundes und Landes ent- sprechend Mittel zusätzlich bekommen, und da erwarten wir die Einnahmen und nicht so sehr aus der Zweitwohnungssteuer. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Mein Redebeitrag hat sich eigentlich erübrigt, weil Herr Honné und Herr Bimmerle genau das gesagt haben, was ich sagen wollte. Es sind nicht die Studie- renden, die diese Last tragen, weil die haben ihren Lebensmittelpunkt ohnehin in Karlsruhe und müssten eigentlich ihren Erstwohnsitz auch hier haben. Es sind vor allem Leute, die hochpreisige Wohnungen haben, die sich zwei Wohnsitze leisten können, die die steuerli- chen Vorteile mitnehmen. Ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen. Unsere Fraktion stimmt dementsprechend natürlich zu. Stadtrat Kalmbach /(FW|FÜR): Ob das genau das, was der Herr Anton Huber gerade gesagt hat, ob das denn so ist, dann wäre mir das unbekannt, dass es tatsächlich der Faktor ist, aber ich lasse es mal so stehen. Grundsätzlich finde ich es schade, wenn Karlsruhe überall dafür bekannt wird, wir sind überall, was Steuerlast angeht, überall Spitze. Wir haben ge- wissen Nachholbedarf gehabt bei unserer letzten Runde, aber jetzt sind wir bei der zweiten Erhöhungsrunde, und jetzt kommen wir aber so langsam in Bereiche, wo wir überall top sind, wo wir mit 2 Prozent über Stuttgart sind, und die meisten haben noch 10 Prozent beibehalten. Von der Seite her schlage ich eher vor, wir bleiben bei den 10 Prozent und be- lassen es dabei. Ich bin in der Tat der Meinung, dass es die Wohnung verteuert, und eben auch vom Image her finde ich es einfach nicht schön, dass wir überall die teuren sind. – 4 – Deswegen, wir werden nicht mitgehen an dieser Stelle. Wir halten das nicht für das ent- sprechende Mittel. Herr Bettendorf hat heute gesagt, wir haben in erster Linie ein Ausgabenproblem. Wir ha- ben auf wundersame Weise einen sehr guten Haushalt gehabt. Also, mich hat gewundert, dass die Einnahmeseite noch so gut war. Das war ja überraschend gut, aber wir haben ein Ausgabeproblem, und dort müssen wir rein und nicht noch mehr rausquetschen an dieser Stelle. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Ja, ich würde gerne noch mal zwei Aspekte aufgrei- fen. Wir hatten ja diskutiert in der Strukturkommission, dass die Zweitwohnungssteuer im Wesentlichen für uns ein Steuerungsinstrument ist, um die Leute zu dem Erstwohnsitz zu aktivieren. Sie wissen, das andere Instrument ist die Erstwohnsitzkampagne und das Zweite ist die Zweitwohnungssteuer, weil über die FAG-Zuweisungen bekomme ich natürlich ein Vielfaches von dem, was wir über diese Zweitwohnungssteuer im Haushalt erwirken könn- ten. Das ist der eine Aspekt. Herr Dr. Huber hat es gesagt, ich möchte es noch mal hervor- rufen, die Menschen brauchen es nicht zu bezahlen, wenn sie sich mit dem Erstwohnsitz anmelden. Das steht jedem frei. Das Zweite ist, da sind die Kollegen und Bürgerinnen und Bürger, Herr Dr. Huber, die sich zwei Wohnungen leisten können und aus steuerrechtlichen Gründen halt dann nicht den Erstwohnsitz anmelden, weil es für sie günstiger ist, steuerrechtlich die Ausgaben entspre- chend zu verbuchen. Da, denke ich, sind wir mit 12 Prozent richtig, zumal die anderen Städte auch über die Erhöhung ihrer Zweitwohnsitzsteuer diskutieren. Wir sind jetzt halt in diesem Jahr sehr früh dran. Als Vorschlag für Sie, schon in 23 das zu erheben, wir ziehen ja vor aus dem Paket von der Haushaltskonsolidierung, weil wir sagen, wir brauchen zusätzli- che Einnahmen, um unsere Defizite im Ergebnishaushalt weiter zu lindern. Deswegen bitte ich noch mal, werbe ich noch mal, um breite Zustimmung. Der Vorsitzende: Ich glaube, es gibt auch außer der Steuer gute Gründe, den Erstwohnsitz vielleicht da zu belassen, wo man mit der Familie lebt und wo man arbeitet, und dann lie- ber Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen, aber liegt an dem Auseinanderklaffen von Arbeitsort und Wohnort. Frau Stadträtin Böringer, die Angst, dass jetzt Auszubildende nicht nach Karlsruhe kommen oder Studierende, das ist genau die Gruppe, die jederzeit in der Lage wäre, sich vom Erstwohnsitz umzumelden. Also, da möchte ich noch mal ausdrücklich da- gegen plädieren. Anzunehmen auch der Schwund an Studierenden in den letzten Jahren hat was mit Corona zu tun, weil die Leute dann lieber vom Wohnort der Eltern aus einfach dann die Vorlesungen verfolgen konnten, das wird sich jetzt auch wieder ändern nach mei- ner Einschätzung. Das hat aber mit der Zweitwohnungssteuer nichts zu tun hier in Karls- ruhe. Also, nur dass wir die Dinge nicht zusammenknüpfen. Gut, wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme. – 5 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023