Zusammensetzung des Ortschaftsrates:
| Vorlage: | 2022/2088 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Stupferich |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2088 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: 1.1 Ausscheiden der Ortschaftsrätin Bärbel Richter mit Ablauf des 12. Oktober 2021 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei dem nachfolgenden Herrn Peter Mayer 1.2 Verpflichtung des Ortschaftsrates Peter Mayer 1.3 Neubesetzung von Ausschüssen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Beschlussantrag (Kurzfassung) (Der Text muss auf die erste Seite passen.) Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Gemeinderat oder Ausschuss beschließt
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Bärbel Richter mit Ablauf des 12.10.2022 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Peter Mayer Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Stupferich 12.10.2022 1.3 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Mit dem Ausscheiden von Bärbel Richter aus dem Ortschaftsrat ist eine Neubesetzung des Umlegungsausschusses für die Belange des Stadtteils Stupferich (ordentliches Mitglied) und eine Neubesetzung der Ortsbaukommission notwendig. Mit Schreiben vom 30.09.2022 ging der Vorschlag der CDU-OR-Fraktion für die Umbesetzung ein. Es ist beabsichtigt, dass Herr Ortschaftsrat Peter Mayer die Mitgliedschaft sowohl Im Gutachterausschuss (ordentliches Mitglied) und in der Ortsbaukommission übernehmen soll. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Beschluss: Der Ortschaftsrat Stupferich beschließt die vorgeschlagene Neubesetzung im Umlegungsausschuss (ordentliches Mitglied) und in der Ortsbaukommission mit Herrn Ortschaftsrat Peter Mayer. – 3 – Ergänzende Erläuterungen Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss 1. Der Gemeinderat oder Ausschuss beschließt 2. II. Kontierungsobjekt: Sender: Empfänger: III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des _ am _ IV. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates oder Ausschusses. V. z. d. A. (Aktenzeichen) (Den Beschluss bitte um Ihre internen Beschlussziffern ergänzen) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez. 5 Dez. 6 Sachbearbeitung Vorname Nachname Telefon: R 0000 Az: (nur für interne Bearbeitung) (Bitte Unterschriftenleiste entsprechend ergänzen)
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Bärbel Richter mit Ablauf des 12.10.2022 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Peter Mayer Verantwortlich: Dez. 1 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Stupferich 12.10.2022 1.1 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Ortschaftsrat Stupferich stellt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 i. V. m. § 16 Abs. 2 und § 72 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Herr Ortschaftsrätin Bärbel Richter mit Ablauf des 12.10.2022 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Stupferich gemäß § 16 Abs.1 Satz 2 i. V. m. § 72 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 72 GemO rückt Herr Peter Mayer nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat Stupferich stellt gemäß § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO fest, dass bei Herrn Mayer kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Frau Bärbel Richter bat mit Schreiben vom 07.09.2022 nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Gemeindeordnung (GemO) darum, vorzeitig von ihrem Amt als Ortschaftsrätin sowie allen damit verbundenen Aufgaben entbunden zu werden. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Peter Mayer, Karlsruhe-Stupferich. Herr Mayer rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat Stupferich gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i. V. m. § 72 GemO nicht vorliegt. Seine Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gemäß § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Mayer kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Ortschaftsrat wird gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: 1. Der Ortschaftsrat Stupferich stellt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 i. V. m. § 16 Abs. 2 und § 72 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Ortschaftsrätin Bärbel Richter mit Ablauf des 12.10.2022 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Stupferich gemäß § 16 Abs.1 Satz 2 i. V. m. § 72 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 72 GemO rückt Herr Peter Mayer nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat Stupferich stellt gemäß § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO fest, dass bei Herrn Mayer kein Hinderungsgrund vorliegt.
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Bärbel Richter mit Ablauf des 12.10.2022 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Peter Mayer Verantwortlich: Dez. 1 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Stupferich 12.10.2022 1.2 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Herr Peter Mayer ist auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung sowie die aus der Übernahme der Ausübung des Amtes des Ortschaftsrates erwachsenden Pflichten hinzuweisen und zu belehren. Außerdem ist er mit folgender Verpflichtungsformel zu verpflichten: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Karlsruhe und die der Ortschaft Stupferich gewissenhaft zu wahren und deren Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Diese Verpflichtung wird jeweils durch die Worte „Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe“ oder ggf. auch ohne religiöse Beteuerung „Ich gelobe es“ vorgenommen. Beschlussvorlage
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CDU - Fraktion im Ortschaftsrat Stupferich Farnweg 1, 76228 Karlsruhe CDU- Fraktion im Ortschaftsrat Stupferich Herrn Ortsvorsteher Alfons Gartner Rathaus Stupferich 76228 Karlsruhe Karlsruhe, 26.09.2022 Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher, die Ortschaftsrätin Frau Bärbel Richter, hat ihren Rücktritt vom Amt als Mitglied des Orts- schaftsrates aus gesundheitlichen Gründen eingereicht. Die CDU- Fraktion bittet Sie hiermit, Frau Bärbel Richter aus dem Amt zu entbinden und den potenziellen Nachrücker Herrn Peter Mayer, Obere Gass 8, dafür einzusetzen. Herr Mayer hat uns gegenüber seine Bereitschaft dazu erklärt. Die CDU- Fraktion stellt hiermit folgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Frau Bärbel Richter zum 12.10.2022 und Feststel- lung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen beim nachfolgenden Herrn Peter Mayer. Dadurch ist auch eine Umbesetzung der Verbände und Ausschüsse neu zu regeln. Mit freundlichen Grüßen Ludwig Kast stellv. Fraktionsprecher.