Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 30. September 2023

Vorlage: 2022/2086
Art: Antrag
Datum: 30.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 26.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 29.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/2086 Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 30. September 2023 Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 05.10.2022 5 X Hauptausschuss 11.10.2022 7.1 X Gemeinderat 25.10.2022 26.1 x 1. Die „Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler)“ wird über den 31. Oktober 2022 hinaus bis zum 30. September 2023 genehmigt. 2. Bis zur Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2023 wird dem Stadtrat eine abstimmungsfähige Beschlussvorlage vorgelegt, in der eine dauerhafte Nutzung der Außenbestuhlungsflächen ermöglicht wird. Die erweiterten Sondernutzungsmöglichkeiten für die Karlsruher Gastronomie laufen am 31. Oktober 2022 aus. Es liegt zum jetzigen immer noch kein belastbares Konzept seitens der Stadtverwaltung vor, mit dem den jeweiligen Betreiberinnen und Betreibern Planungssicherheit sowie eine tragbare Perspektive aufgezeigt werden kann. Um nun genügend Zeit für die Erstellung einer verlässlichen Ausarbeitung einräumen zu können, sollte die Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen bis zum 30. September 2023 verlängert werden. Damit größere Investitionen für die Gastronominnen und Gastronomen möglich sind, erwartet die FDP-Fraktion eine zukunftsfähige Dauerlösung für die Gaststättenbranche in Karlsruhe. Da sowohl die Corona-Zahlen in der jetzigen Herbst-/Wintersaison als auch die Energiepreise aufgrund der aktuellen politischen Lage stark ansteigen, sind die gastronomischen Betriebe in ihrer Existenz weiterhin bedroht. Nach wie vor müssen zahlreiche Gastronominnen und Gastronomen ihre Corona- Ausfälle der vergangenen beiden Pandemiejahren kompensieren, ohne mit großem Gewinn rechnen zu können. Hinzu kommen die bald beginnenden Baumaßnahmen in der Kaiserstraße, die einen weiteren Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der Innenstadt als Anziehungspunkt für Stadtbesuchende darstellen. Die Sorge der Menschen vor Ansteckung ist hierbei in der Außengastronomie wesentlich geringer als in abgeschlossenen Innenraumbereichen und die Gaststättenbranche konnte und kann mit der Bewirtung von mehr Gästen auf Außenplätzen mehr Personal beschäftigen. Zudem führt eine florierende vielseitige Gastronomie im Sinne aller auch zu einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen. Ganz unabhängig von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss festgehalten werden, dass eine gut gestaltete Außengastronomie für den Lebenswert in der Stadt von hoher und weiter zunehmender Bedeutung ist - und zwar in allen Stadtteilen, insbesondere an den jeweils zentralen Plätzen und Sachverhalt / Begründung: – 2 – Bereichen. Das Verhalten der Menschen folgt den klimatischen Veränderungen. Die sommerlichen Tage nehmen zu und der Wunsch nach Bewirtung im Freien wächst. Punktuellen Lärmbelästigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern kann und muss mit den üblichen Ordnungsmitteln begegnet werden. Was im Sinne der Gastronomie notwendig ist, liegt auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Trend ist unumkehrbar und darauf muss die Stadtpolitik möglichst frühzeitig und mit langfristiger Perspektive reagieren. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2086 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 30. September 2023 Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 05.10.2022 4 x Hauptausschuss 11.10.2022 7.1 x Gemeinderat 25.10.2022 26.1 x Kurzfassung Für eine Beibehaltung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen bis zum 30. September 2023 wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit gesehen. Diese lässt sich im Übrigen rechtlich auch nicht mehr begründen. Die zukunftsweisende (Neu-)Verteilung des öffentlichen Raumes ist ein langwieriger und komplexer Beteiligungsprozess der sich bis zum 18. Juli 2023 nicht rechtssicher finalisieren lässt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf die inhaltlichen und rechtlichen Ausführungen der Vorlage 2022/1072 (Antrag GRÜNE- Gemeinderatsfraktion: „Sondernutzung für Außengastronomie dauerhaft neu regeln“) wird vollumfänglich verwiesen. Die ausschließlich coronabedingten Einschränkungen, die eine wohlwollende / lockere Handhabung der Sondernutzungspraxis zugelassen haben sind weggefallen. Es ist Aufgabe der Stadt Karlsruhe – Straßenverkehrsbehörde als zuständige Straßenbaubehörde, unter straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten ermessensfehlerfrei über Anträge auf erweitere Außenbestuhlungsflächen zu entscheiden. Sofern der Gemeingebrauch Dritter beeinträchtigt ist, gehören auch nachbarschaftliche und insbesondere immissionsschutzrechtliche Aspekte zum Prüfprogramm, die nur ausnahmsweise dem subjektiven Einzelinteresse der Gewerbetreibenden in der Vergangenheit untergeordnet wurden. Im Übrigen wären die immissionsschutzrechtlichen Konflikte in einem eigentlich auch notwendigen gaststättenrechtlichen Verfahren gesondert zu prüfen. Mit dem vollständigen Wegfall der coronabedingten (gastronomischen) Restriktionen lässt sich dieser Bewertungsmaßstab, auch unter Berücksichtigung der widmungsrelevanten Flächenbewertung nicht mehr aufrechterhalten. Bei der konzeptionellen und strukturierten (Neu-)Verteilung des öffentlichen Raumes handelt es sich um einen zukunftsweisenden, aufwendigen und durchaus langwierigen Prozess. Gerade die in diesem Zusammenhang wichtigen und erforderlichen – auch öffentlichen – Beteiligungsproszesse und daraus gewonnenen Erkenntnisse werden sich bis zum geforderten Stichtag nicht in eine abstimmungsfähige, rechtlich verbindliche Grundlage überführen lassen. Unabhängig der erforderlichen politischen Beteiligung plant die Verwaltung, den Gemeinderat regelmäßig über die Entwicklungen zu informieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Abstimmungsergebnis TOP 26.1
    Extrahierter Text