Projekt Luise - Evaluation Mobile medizinische Versorgung

Vorlage: 2022/2085
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.11.2022

    TOP: 7

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 24

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Projekt Luise - Evaluation Mobile med. Versorgung
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2085 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Projekt Luise – Evaluation Mobile medizinische Versorgung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.11.2022 7 x vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 24 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Aufhebung des Sperrvermerks zur Auszahlung des Zuschusses an den Träger Diakonie Karlsruhe für die Mobile medizinische Versor- gung des Projekts Luise für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 10.050 Euro. Im Haushaltsjahr 2023 bleibt der Sperrvermerk erhalten, bis das Konzept für die Zukunft erarbeitet ist. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2022: 10.050 € 2023: 10.050 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Seit Anfang 2021 führt die Beratungsstelle Luise in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und einer Frauenärztin das Projekt Mobile medizinische Versorgung durch. Der Gemeinderat hat die Finanzierung dieses Projektes für die Geltungsdauer des Doppelhaushaltes 2022/2023 mit Sperr- vermerk bewilligt. Voraussetzungen für die Aufhebung des Sperrvermerks sind demnach ein Konzept sowie eine Evalua- tion rechtzeitig vor Ende der Bezuschussung. Da das Projekt bereits angelaufen ist, konnte der Trägerverein einen Evaluationsbericht 2021/2022 vorlegen. Dieser Bericht der Beratungsstelle Luise (s. Anlage) enthält Aufbau, Durchführung und erste Statisti- ken: Die Mobile medizinische Versorgung ist eine ärztliche Sprechstunde, die zweimal monatlich in einem Rettungswagen des DRK auf dem Straßenstrich und in der Nähe der Prostitutionsstätten stattfindet. Begleitet wird die Sprechstunde von den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Luise. Sie informieren die Prostituierten über das Angebot, vereinbaren die Termine, stehen beratend zur Seite und dolmet- schen bei Bedarf. So erhalten Prostituierte, die keinen Zugang zu einer Krankenversicherung haben, einen niedrigschwelligen Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung. Dieses Angebot wird von den Betroffenen dankbar angenommen. Hilfe, Unterstützung und Wertschätzung ist für sie so unmittelbar spürbar. Das stärkt das Vertrauen ins Hilfesystem und ermöglicht oft weitere Perspektiven und Mög- lichkeiten in der Beratungsarbeit. Der vorliegende Bericht zeigt, dass in kurzer Zeit viele Frauen (103) erreicht wurden und damit ein hilfreiches und niedrigschwelliges Angebot entstanden ist, das gut an- genommen wird. Für die Verwaltung besteht jedoch noch Klärungsbedarf mit dem Träger: Die Mobile medizinische Ver- sorgung darf der Integration der betroffenen Frauen ins reguläre Hilfesystem nicht entgegenwirken oder diese ersetzen. Es muss das Beratungsziel bleiben, die Frauen zu unterstützen, den Weg ins be- stehende, reguläre Hilfesystem zu finden. Nur so ist die Integration und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Personengruppe gewährleistet. Da der Gemeinderat darüber hinaus ein Konzept für die Zukunft eingefordert und die Förderung die- ses Angebots nur für zwei Jahre angesetzt hat (siehe oben), soll nun im verbleibenden zweiten Jahr gemeinsam mit dem Träger und den Beteiligten aus der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (Gleichstellungsbüro, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, AG Rotlicht der Polizei) an einer zukünftigen Lö- sung gearbeitet werden. Da bisher nur ein Kriterium, die Evaluation, zur Aufhebung des Sperrvermerks erfüllt ist, schlägt die Verwaltung vor, für das Jahr 2022 den Sperrvermerk aufzuheben und den Zuschuss von 10.050 Euro an den Träger auszuzahlen. Der Zuschuss für das Jahr 2023 wird ausbezahlt, wenn das zweite Krite- rium, ein Konzept für die Zukunft, vorliegt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Aufhebung des Sperrvermerks zur Auszahlung des Zuschusses an den Träger Diakonie Karlsruhe für die Mobile medizinische Versor- gung des Projekts Luise für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 10.050 Euro. Im Haushaltsjahr 2023 bleibt der Sperrvermerk erhalten, bis das Konzept für die Zukunft erarbeitet ist.

  • Anlage Bericht_Luise_cares_Mobile_Medizinische_Versorgung 2021-22
    Extrahierter Text

    LUISE CARES Mobile medizini- sche Versorgung 21 /22 Anlage SozA 16.11.2022, TOP 7 Einleitung Seit 2014 ist die Beratungsstelle für Prostituierte „Luise“ des Diakonischen Werkes Karlsruhe als niederschwelliges, akzeptierendes und wertschätzendes Beratungsangebot Ansprechpart- nerin für Menschen in der Prostitution. Wir stehen für eine humane, partizipative und inklusive Sozialpolitik und gegen Verbote und soziale Ausgrenzung von Menschen. Wir setzen uns für die Stärkung, den Schutz und die Bildung von Menschen in der Prostitution und gegen Frauenarmut ein. Luise ist fester Bestandteil des Hilfenetzwerkes in Karlsruhe und bringt sich aktiv in Arbeits- kreisen und Vernetzungstreffen ein. Wir sensibilisieren, informieren, bilden und unterstützen unsere Kooperationspartner*innen, welche mit unseren Zielgruppen über ihren tagtäglichen Einsatz in Berührung kommen. Unser Auftrag ist dabei stets die Interessen unserer Klientin*innen zu vertreten. Dazu gehört sie mit Lobbyarbeit in ihren Rechten zu stärken sowie Konzepte und Projekte zu entwickeln, die ihren Lebensstandard verbessern. Empowerment und Schutz der Personen in der Prostitution sind dabei unsere höchste Priorität. Es muss sich etwas ändern (I.): Migrantinnen in der Prostitution ohne Krankenversicherung Die meisten Arbeitsmigrantinnen in der Prostitution, die bei der Beratungsstelle Luise aufge- nommen werden, sprechen kein Deutsch und haben keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Wegen des fehlenden Wohnsitzes können sie ihren Aufenthalt in Karlsruhe oder im Landkreis nicht nachweisen. Ohne Wohnsitz haben sie auch keine Möglichkeit, ein eigenes Bankkonto zu eröffnen oder eine Krankenversicherung zu erhalten. Ohne eine Krankenversicherung ha- ben die Arbeitsmigrantinnen in der Prostitution nur über private Zahlung Zugang zum beste- henden Gesundheitssystem und zu einer Notfallbehandlung. Die Tätigkeit in der Prostitution ist jedoch mit außergewöhnlichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Eine Schwanger- schaft, Geburt oder Erkrankungen stellen somit für viele Frauen eine besonders schwierige Situation dar, da sie einerseits auf ihr Einkommen verzichten müssen und gleichzeitig für die medizinische Versorgung hohe private Kosten haben. Bei der Anmeldung im deutschen Kran- kenversicherungssystem müssen oft hohe Summen (nach)gezahlt werden. Frauen, die wäh- rend oder nach Beendigung ihrer prostitutiven Tätigkeit gerne therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben, trotz dann vorhandener Krankenversicherung, kaum die Möglichkeit dazu, da eine Therapie aufgrund der geringen Sprachkenntnisse meist nicht möglich ist und es kaum muttersprachliche Therapeuten mit einer Kassenzulassung gibt. Vorurteile und Verurteilungen der sexuellen Dienstleistung führen zu einer Ablehnung von Frauen, die sich prostituieren. Das Führen eines Doppellebens und die Scham für die eigene Tätigkeit bedingen häufig eine hohe psychische Belastung. Insbesondere Frauen aus Ländern in Südosteuropa, in denen die Prostitution komplett oder teilweise verboten ist, leben ständig mit der Angst, dass ihre Tätigkeit enttarnt und publik wird und sie somit ihr Ansehen verlieren. Diese Ausgrenzung von gesellschaftlicher Teilhabe fördert die Möglichkeit der Ausbeutung und Unterdrückung dieser Menschen. Das Leben und Arbeiten im gleichen Etablissement er- schwert es, soziale Kontakte außerhalb des Milieus aufzubauen und nicht von Isolation betrof- fen zu sein. Dies stellt nicht nur eine psychische Belastung dar, sondern erhöht auch die Vul- nerabilität der Person. Eine hohe Mobilität befördert zudem ein gering ausgeprägtes soziales Umfeld. Viele Frauen führen eine Mutterschaft auf Distanz und verspüren damit einhergehen- den hohen finanziellen Druck, die Familie im Herkunftsland zu versorgen. Katastrophale Ausgangslagen in den Herkunftsländern – Armut, Zugehörigkeit zu ethnischen Minderheiten, Diskriminierung, Herkunft aus ländlichen Gebieten, strukturelle Korruption und frauenfeindliche Politik – befördern eine geringe Bildung und bedingen bei vielen Frauen einen vorzeitigen Schulabbruch ohne Abschluss und eine fehlende Berufsausbildung. Der geringe Bildungsgrad erschwert bereits in den Heimatländern den Zugang zum Arbeitsmarkt. Durch den Druck, die Familie versorgen zu wollen, wird die Migration befördert. Analphabetismus oder geringe Lese- und Schreibkenntnisse haben wiederum Auswirkungen auf die Organisa- tion des täglichen Lebens. Schlechte Ausbildungs- und Sprachkenntnisse erhöhen die Vulne- rabilität deutlich, in schlecht bezahlte, unsichere Arbeitsverhältnisse und Abhängigkeiten zu gelangen. Migrantische Prostituierte, die von (körperlicher) Gewalt betroffen sind und/oder Opfer einer Straftat wurden, fehlt oft das Wissen, an wen sie sich im Notfall und auch danach wenden können. Hinzu kommen Ängste, da Polizei und Hilfesystem im Herkunftsland eine andere Be- deutung haben als in Deutschland. Oft verzichten sie daher auf eine Anzeige. Durch die feh- lende Krankenversicherung müssen sie die Folgekosten, z.B. einen Krankenhausaufenthalt, selbst tragen und verschulden sich. Sind die Frauen Opfer von Gewalt im familiären Umfeld, haben sie durch die oben beschriebenen Problemlagen (prekäre, enge Wohnverhältnisse, Ab- hängigkeiten, fehlende Verdienstmöglichkeiten, keinen Zugang zum Hilfesystem) meist keine andere Wahl, als in der Situation zu verbleiben. Erfahrungen mit psychischer und physischer (sexualisierter) Gewalt können durch eine Tätigkeit in der Prostitution befördert werden. Es muss sich etwas ändern (II.): Die Auswirkung der Corona-Pandemie auf die existenzielle und gesundheitliche Situation von Arbeitsmigrantin- nen in der Prostitution Prostitutionsverbote ab März 2020 Im Rahmen der bundesweiten kontaktreduzierenden Maßnahmen wurden im März 2020 alle nicht medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen untersagt. In diesem Zusam- menhang wurden in allen Bundesländern Erlasse zur Schließung von Prostitutionsstätten, Bor- dellen und ähnlichen Einrichtungen verabschiedet, in einigen Fällen wurden auch alle sexuel- len Dienstleistungen untersagt. Die Schließungen und Verbote trafen Prostituierte in Deutsch- land sowie in Karlsruhe mit voller Härte und ungeachtet ihres Einkommens, ihrer Staatsange- hörigkeit oder ihres rechtlichen Status, ihres Arbeitssegments und ihres Selbstbestimmungs- grades. Die Verdrängung der Prostitution Viele Arbeitsmigrantinnen nahmen Einkommensverluste in Kauf und verließen Deutschland sowie Karlsruhe noch vor März 2020 – nicht zuletzt, um den drohenden Grenzschließungen zu entgehen. Andere versuchten, ihr Einkommen durch Webcamming, Telefonsex oder durch das Anbieten erotischer Inhalte auf kostenpflichtigen Online-Plattformen und in Privaträumen zu verdienen. In Deutschland registrierte Arbeitsmigrantinnen in der Prostitution hofften darauf, die gleiche finanzielle Unterstützung zu erhalten wie andere Berufsgruppen. Nach der Intention des seit 2017 geltenden Prostitutionsschutzgesetzes, die in der Prostitution Tätigen zu schützen, hätte es eine unmittelbare Reaktion auf die plötzlich entstandene existenzielle Not geben müssen (beispielsweise durch einen unbürokratischen Zugang zu Sozialleistungen und zur öffentlichen Gesundheitsversorgung sowie durch die Förderung praktischer Unterstützung durch erfahrene Beratungsnetzwerke). Die Arbeitsmigrantinnen in der Prostitution erhielten jedoch kaum staat- liche oder gesellschaftliche Unterstützung. Im Zuge der anhaltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie hielt auch die rechtliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufen an. Ein Beispiel: Die Antragsberechtigung für die Corona-Soforthilfen ist an die Steuererklärung geknüpft. Da viele Städte aber weiterhin die Sonderbesteuerung der Prostitution nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ durchführen, besitzt ein Großteil der Arbeitsmigrantinnen in der Pros- titution noch immer keine eigene Steuernummer. Prekarisierung und illegale Weiterarbeit in der Prosti- tution Aus der Erfahrung der Beratungsstelle Luise, verlagerte sich die Prostitution während der Pan- demie in informelle Bereiche wie das Internet, in Privaträume oder auf neu entstandene Stra- ßenstriche in Sperrbezirken. Arbeitsmigrantinnen haben überproportional mehr Gewalt erlebt und wollten ihre Täter*innen nicht anzeigen, überwiegend aus Angst wegen ihrer illegalen Tä- tigkeit bestraft zu werden. Lichtblick: Maßnahmenpaket „Luise Cares“ – Projekt „Mobile Medizinische Versorgung“ Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Luise Cares“ bietet die Beratungsstelle Luise des Diako- nischen Werkes Karlsruhe seit 2021 eine mobile Arztsprechstunde sowie Ausstiegsapparte- ments an. Das Maßnahmenpaket ist auf Basis der oben beschriebenen Problemlagen der be- troffenen Personen in der Prostitution entwickelt worden. Höchste Priorität des Projektes „Mobile medizinische Versorgung“ war und ist, den Zugang zum Gesundheitswesen von Arbeitsmigrantinnen in der Prostitution in Karlsruhe zu verbes- sern. So entstand eine Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Gemeinsam gelang es, eine mobile Arztpraxis zu installieren und somit zweimal monatlich eine ärztliche Behandlung vor Ort (auf dem Straßenstrich und in der Nähe von Prostitutionsstätten) zu ermöglichen. Diese mobile medizinische Anlaufstelle war als systemischer „Lückenschließer“ konzipiert – Sie dient sowohl präventiven Zwecken als auch als ein interventives Instrument, um Frauen in ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und Notfällen vor Ort erreichen zu können. Ferner es war angedacht, in Kooperation mit Frauenärzt*innen und Allgemeinmediziner*innen sowie in schon bestehenden Strukturen eine Nachbehandlung auch für Frauen, die keine Krankenversicherung haben, zu ermöglichen. Frauen in der Prostitution leiden oft unter kör- perlichen Gefährdungen und Belastungen, sowie psychischen Traumata. Ein weiteres Ziel war es daher, auch bei nicht-finanziellen Zugangsbarrieren, die aus der besonderen Lebenssitua- tion resultieren, intervenieren zu können: fehlende Krankheitseinsicht oder Behandlungsbe- reitschaft, negative Erfahrungen, Ablehnung und Stigmatisierung. Projektablauf Phase I: Sensibilisierung und Personalakquise Im März und April 2021 fanden auf dem Straßenstrich verschiedene Hospitationstermine mit dem DRK und mit Medizinerinnen statt. Zwei Ärztinnen erfüllten die Kriterien des Projektes und wurden dafür vorausgewählt. Kriterien für die Auswahl waren eine neutrale Haltung ge- genüber des Themenbereiches Prostitution, Erfahrung mit vulnerablen Migrantinnen und Ex- pertise im gynäkologischen Bereich. Mit der Frauenärztin R.S. (aus datenschutzrechtlichen Gründen sowie auf Wunsch der Ärztin kann ihr Name nicht genannt werden) kam eine Zusam- menarbeit zustande. Im gleichen Zeitraum leistete die Beratungsstelle Luise Sensibilisierungsarbeit von Arbeitsmig- rantinnen auf dem Straßenstrich sowie in den Prostitutionsstätten und entwickelte einen mehr- sprachigen Flyer für das Projekt. Phase II: Aufbau der Infrastruktur Ein Rettungswagen des DRK dient zweimal im Monat als medizinische Anlaufstelle vor Ort (auf dem Straßenstrich und in der Nähe von Prostitutionsstätten). Seit Mai 2021 konnte jeden ersten und dritten Montag eines Monats die mobile Arztsprech- stunde durchgeführt werden – auf dem Straßenstrich von 22:00 bis 24:00 Uhr und in der Nähe von den Prostitutionsstätten von 15:00 bis 17:00 Uhr. Seit September 2021 kooperiert Luise intensiv mit der Aidshilfe Karlsruhe. Dadurch stehen der Ärztin verschiedene STI-Tests zur Verfügung, die sie in der mobilen Praxis durchführen kann (sowohl via Blutabnahme als auch via Vaginalabstrich). Per Post gehen die Tests an das La- bor. Die Ergebnisse kommen dann per Post an das Diakonische Werk und werden gemeinsam mit der Ärztin gesichtet. Anschließend erfolgt die Terminabsprache mit den Frauen, um die Ergebnisse zu besprechen. Ggf. kann für die Gespräche auch die Kollegin von der Aidshilfe hinzugezogen werden. Seit Januar 2022 hat Luise ihr Angebot erweitert – schnell musste festgestellt werden, dass die bestehenden Strukturen nicht ausreichen; dass Frauen, speziell Arbeitsmigrantinnen, in ihren gesundheitlichen Bedürfnissen nicht komplett versorgt werden können. So kam es zu einem Kooperationstreffen mit dem MediNetz Karlsruhe, welches jeden Nachmittag eine me- dizinische Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz anbieten. Von dort aus werden die Menschen dann ggf. in kooperierende Praxen weitervermittelt. Es fehlen in Karlsruhe allerdings Ärztinnen und Ärzte, die Menschen ohne Krankenversicherung behan- deln. Bei Gynäkologinnen sind die Möglichkeiten besonders begrenzt – im speziellen bei allen Behandlungen, die über die Notfallversorgung hinausgehen (z.B. für Routinekontrollen, Krebs- vorsorge, u.a.). Im nächsten Schritt hat Luise mit dem Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte Karlsruhe Kontakt aufgenommen. So gelang es, eine weitere Frauenärztin zu finden, die zwei Weiterbehandlungen pro Monat für Frauen ohne Krankenversicherungsschutz anbietet, ohne dass für die Frauen dabei Kosten entstehen. Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung trägt die Frauenärztin selbst, die Kosten für die evtl. anfallenden Laboruntersuchungen trägt das Diakonische Werk Karlsruhe. Zu allen Einsätzen in den Jahren 2021 und 2022 war die Beratungsstelle Luise mit einem multiprofessionellen Team unterwegs, bestehend aus einer Frauenärztin, ein bis zwei Sozialarbeiterinnen und eine*r Rettungs-bzw. Notfallsanitäter*in. Bei zwei Terminen hatten wir zusätzlich Begleitung von einer Sexualtherapeutin der Aidshilfe Karlsruhe. Das Angebot Die Mobile Medizinische Versorgung von „Luise Cares“ bietet: • einen zuverlässigen Rahmen, um Frauen in ihren gesundheitlichen Grundbedürfnis- sen, zu präventiven Untersuchungen und in Notfällen vor Ort erreichen zu können (un- abhängig davon, ob ein Krankenversicherungsschutz existiert) • einen niedrigschwelligen Zugang zur Krankenversorgung, auch für Frauen mit hohen Zugangsbarrieren (z.B. fehlende Krankheitseinsicht oder Behandlungsbereitschaft, ne- gative Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem, Ablehnung und Stigmatisierung) • psychosoziale Beratung und bei Bedarf Weitervermittlung an niedergelassene Ärzt*in- nen Die Mobile Medizinische Versorgung von „Luise Cares“ ist ausgestattet mit: • Grundlegenden Untersuchungsgeräten (z. B. Blutdruckmessgerät, Fieberthermome- ter, Stethoskop) • Mobilen Patientinnen-Akten mit Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen. • Medikamenten zur Erst- und Notversorgung • HIV- und verschiedenen STI-Tests (Blutabnahme, bzw. Vaginalabstrich) • Assistierte Corona-Selbsttests • Schwangerschaftstests • Rezepten Themen und Behandlung in der Mobilen Arztstunde • Schmerzen beim Geschlechtsverkehr • Rückenschmerzen / orthopädische Beschwerden • Medikamente / Rezepte (z.B. Pille) • Verhütungsmittel / Aufklärung / Schwangerschaftstests • Teilweise allererste Behandlung bei einer Frauenärztin Medikamente • Ibuprofen 400mg • Paracetamol 500 mg • Buscopan 10 mg • Omeprazol 20mg • KadeFungin 3 Kombi • Vagiflor Statistische Daten 1. Mai 2021 bis 31. Juli 2022 • 15 Termine der mobilen Praxis • 103 Frauen ohne Krankenversicherung haben wir im Rahmen der Mobilen medizini- schen Versorgung behandelt, beraten und weitervermittelt • 37 Weiterbehandlungen in der Praxis unser Frauenärztin K.S. und R.S. organisiert • 37 Impftermine organisiert • Über 116 Beratungen zu gesundheitlichen Themen durchgeführt • Über 153 Beratungen rund um das Thema Corona durchgeführt • 32 Aufklärungsgespräche zu sexuell übertragbaren Krankheiten durchgeführt • 11 Labordiagnostiken finanziert • 4 Fälle von der Beratungsstelle Mariposa übernommen Fazit Die Mobile Medizinische Versorgung der Beratungsstelle Luise hat sich als ein wertvolles, menschenwürdiges Angebot in der prostitutiven Szene etabliert. Es wird von Frauen aner- kannt, wahrgenommen und als notwendig begrüßt. Das Projekt findet nicht nur Unterstützung unter den Frauen, sondern ist auch willkommen in den Prostitutionsstätten. Mit dem Projekt konnten wir Defizite im Versorgungssystem schließen, Frauen in ihren gesundheitlichen Not- fällen begleiten und rechtzeitig reagieren. Das Projekt stärkt die Frauen und erleichtert die Vermittlung in das medizinische System.

  • Abstimmungsergebnis TOP 24
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 24 der Tagesordnung: Projekt Luise - Evaluation Mobile medizinische Versorgung Vorlage: 2022/2085 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Aufhebung des Sperrvermerks zur Auszahlung des Zuschusses an den Träger Diakonie Karlsruhe für die Mobile medizinische Versorgung des Projekts Luise für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 10.050 Euro. Im Haushaltsjahr 2023 bleibt der Sperrvermerk erhalten, bis das Konzept für die Zukunft erarbeitet ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss am 16. November 2022. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ja, es geht ja letztendlich um einen sperrigen Begriff, Aufhebung eines Sperrvermerks, aber dahinter ist es doch eine sehr wichtige politische Entscheidung, die wir hier im Haus treffen, nämlich die wichtige Arbeit der Diakonie mit ihrem Projekt Luise, jetzt das Geld freizugeben, was sie brauchen, um den betroffenen Frauen zu helfen und sie zu unterstützen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Zur Beurkundung: – 2 – Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023