BMI-Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Innenstädte“ – Freigabe des Eigenanteils der Stadt Karlsruhe durch Aufhebung des Sperrvermerks

Vorlage: 2022/2080
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage BBSR Förderprorgramm Aufhebung Sperrvermerk
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2080 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Amt für Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung BMI-Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Innenstädte“ – Freigabe des Eigenanteils der Stadt Karlsruhe durch Aufhebung des Sperrvermerks Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.10.2022 3 x genehmigt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks über den Eigenanteil der Stadt Karlsruhe im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von insgesamt 579.764,65 Euro für die Jahre 2022 bis 2025. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 4.657.646,50 Euro Jährlicher Budgetbedarf: 2022: 58.051,41 Euro 2023: 143.841,56 Euro 2024: 177.867,01 Euro 2025: 200.004,67 Euro Gesamteinzahlung: 3.979.481,85 Euro Jährlicher Ertrag: 2022: 1.012.062,69 Euro 2023: 898.574,00 Euro 2024: 934.803,09 Euro 2025: 1.134.042,06 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KME – 2 – Ergänzende Erläuterungen Am 22. Juli 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zusammen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Städte aufgerufen, Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien für „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in einem Interessensbekundungsverfahren einzureichen. Der Förderaufruf hat ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro. Die Stadt Karlsruhe hat zum Ende der Einreichungsfrist am 17. September 2021 für das Interessenbekundungsverfahren einen Förderantrag mit dem Titel „City-Transformation: Kooperative Transformation der Karlsruher City-Quartiere durch Profilierung und Akzentuierung“ gestellt. Am 8. Dezember 2021 hat der Gemeinderat unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Förderantrags im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ der Bereitstellung von 586.866 Euro als städtischen Eigenanteil zugestimmt. Zum 21. September 2022 hat die Stadt Karlsruhe nun für das Projekt City-Transformation die Förderzusage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung erhalten. Mit einem Gesamtprojektvolumen von 4.657.646,50 Euro soll die Innenstadt als Bezugspunkt für die Stadt- und Regionsbevölkerung gestärkt werden. Dabei werden insbesondere Innenstadtlagen mit Einzelhandelsschwerpunkt in den Blick genommen. Das Gesamtprojektvolumen errechnet sich über die zugesagte Zuwendungssumme des Bundes für die Stadt Karlsruhe von 3.979.481,85 Euro, den städtischen Eigenanteil von 442.164,65 Euro sowie die hälftige Beteiligung der Stadt Karlsruhe an den Verfügungsfonds in Höhe von 236.000,00 Euro. Durch die vom Regierungspräsidium bescheinigte Haushaltsnotlage der Stadt Karlsruhe liegt der kommunale Eigenanteil bei 10 % (regulär: 25 %). Nach Abzug von vorhandenen Haushaltsmitteln in unterschiedlichen Teilhaushalten werden zur Umsetzung des Projekts City-Transformation nach aktuellen Berechnungen noch 579.764,65 Euro an städtischen Haushaltsmitteln als Eigenmittel benötigt. Diese teilen sich wie folgt auf die einzelnen Jahre auf: • 2022: 58.051,41 Euro • 2023: 143.841,56 Euro • 2024: 177.867,01 Euro • 2025: 200.004,67 Euro Die Differenzen zwischen den ursprünglich benötigten Eigenmitteln in Höhe von 586.866 Euro und den jährlich benötigten Beträgen aus dem Beschluss vom 8. Dezember 2021 ergeben sich aufgrund folgender Veränderungen im Vergleich zur Interessenbekundung: 1. Durch die komplexe Qualifizierungsphase des Förderantrags verzögerte sich der ursprünglich ab dem Mai 2022 vorgesehene Projektstart auf den 21. September 2022. 2. Entgegen erster Annahmen werden Beiträge städtischer Tochtergesellschaften vom Fördermittelgeber nicht als kommunale Eigenmittel angerechnet. 3. Aufgrund einer Überbuchung des Förderprogramms wurden Fördermittel und damit auch einzelne Projekte durch den Fördermittelgeber aus dem Jahr 2023 in die Jahre 2024 und 2025 verschoben. Darüber hinaus sind die tatsächlichen Kosten abhängig von den Ergebnissen der Vergabeverfahren für die einzelnen Dienstleistungen, die im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms ausgeschrieben werden müssen. Dabei sind die nun berechneten Haushaltsmittel als Maximalbeträge zu verstehen. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks über den Eigenanteil der Stadt Karlsruhe im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von insgesamt 579.764,65 Euro für die Jahre 2022 bis 2025.

  • Abstimmungsergebnis TOP 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035 - Grundsatzbeschluss Vorlage: BV/2022/2025 Beschluss: Die Verwaltung erarbeitet einen Prozess zur Fortschreibung des "Integrierten Stadtentwick- lungskonzepts Karlsruhe 2020“ mit dem Zielhorizont 2035 (Integriertes Stadtentwicklungs- konzept Karlsruhe 2035“) und legt diesen dem Gemeinderat im Frühjahr 2023 zur Ent- scheidung vor. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (37 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Oktober 2022: Hier hatten Sie im Hauptausschuss noch einige Aspekte und uns gebeten, zu vertiefen. Das haben wir in einem Brief an Sie alle auch gemacht und dieser Brief ist auch bei uns im Ratsinformationssystem für Außenstehende zugänglich, sodass auch die Öffentlichkeit weiß, was in diesem Brief steht. Heute geht es noch nicht darum, Schwerpunkte, genaue Planungsschritte und Ähnliches eines Stadtentwicklungskonzeptes von Ihnen beschließen zu lassen, sondern uns nur den Grundsatzbeschluss dafür zu geben. Letztlich wird Ihnen dann im nächsten Jahr ein Konzept vorgelegt, und dann werden auch die benötigten per- sonellen oder auch finanziellen Ressourcen konkret hier mitgegeben, und dann entschei- den Sie noch mal abschließend darüber, aber auch in Anbetracht der aktuellen Situation ist es uns wichtig, das nicht ohne einen Grundsatzbeschluss heute von Ihnen weiter zu verfol- gen, weil es auch mit einigem Aufwand verbunden ist. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 kommt allmählich ein bisschen in die Jahre. Maßgebliche Entwicklungen haben hier ihren Niederschlag noch nicht unbedingt ge- funden und es ist Zeit, dass wir uns mit der Fortsetzung befassen. Mit der neuen Leipzig – 2 – Charta ist auch ein neuer inhaltlicher Handlungsrahmen aufgebaut worden, den wir gerne auch integrieren möchten. Für uns ist es auch noch mal die Gelegenheit, Themen wie Kor- ridorthemen, IQ-Prozesse, Mobilitätsentwicklungsplan und Ähnliches noch mal in eine neue Gesamtbetrachtung zu nehmen. Wir werden auf manche zusätzlichen vertiefenden Elemente wie etwa ein Verkehrsentwicklungsplan möglicherweise nicht ganz verzichten können, aber es ist zumindest wichtig, das noch mal wieder auf eine neue Grundlage zu stellen. Wir haben in dem Schreiben auch dargestellt, dass so ein integriertes Stadtentwicklungs- konzept jetzt keine L'art pour l'art-Geschichte ist, sondern für bestimmte Förderpro- gramme müssen Sie auch nachweisen, dass das, was Sie dort in der Förderung beantragen, auf der Grundlage eines solchen Stadtentwicklungskonzeptes auch, ich sage mal, der Ge- samtentwicklung der Stadt dienlich ist und hier auch aufbaut. Deswegen ist es schon auch von einer gewissen rechtlichen Relevanz, ein solches integriertes Stadtentwicklungskonzept aufzustellen. Wir diskutieren übrigens im Hintergrund auch schon, ob wir das Konzept nicht lieber 2040 nennen sollten, weil wenn Sie mal berücksichtigen, dass es dann doch noch einige Jahre dauert. Bis wir das mit den vielen partizipativen Prozessen zum Abschluss gebracht haben, ist vielleicht 2035 auch ein bisschen zu kurz gesprungen. Spannend ist das Jahr 2040 auch deswegen, weil sich dann unsere Stadt theoretisch mit einer 325-Jahr-Feier beschäftigen kann, und das wäre dann natürlich auch ein schöner Anlass, dann ein Stadt- entwicklungskonzept zu haben, das auf diesen Zeitpunkt rekurriert, sodass man das auch im Narrativ her noch ganz gut in eine Art Vision miteinander stellen kann. Das vielleicht schon mal auch als Beispiel dafür, dass auch abschließend die Diskussion in der Verwaltung noch nicht zementiert ist, aber dass wir uns wünschen von Ihnen, eine solche grundsätzli- che Übereinstimmung zu erzielen, und wir würden Ihnen diese dann im Frühjahr 23 vorle- gen, dann hat man das auch mit der Finanzierung besser, man ist in der Haushaltsaufstel- lung für 24/25 einen Schritt weitergekommen, dann passt das da alles hinein. Das als kleine Einführung noch mal in dieses Thema. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ganz kurz, wir hatten im Hauptausschuss vorgeschlagen, das Ganze um zwei Jahre zu verschieben, weil wir ja in unserer angespannten Finanzsituation dann auch vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter der Stadt sehr viel zu tun haben, der Meinung waren, dass es besser ist, diese Aufgabe noch in die Zukunft zu verschieben. Wir haben ja heute auch unter TOP 15 auf der Tagesordnung beim weiteren Vorgehen zu den Sanierungsgebieten was ganz Ähnliches, wo wir den Aufwand der städtischen Mitarbeiter reduzieren wollen und auch die Kosten reduzieren wollen. Deswegen war unser Ansinnen, das Ganze noch um zwei Jahre zu verschieben. Wir haben jetzt da nichts Entscheidendes gehört, was dem entgegenspricht, auch nicht in dem Brief, den Sie da noch geschickt ha- ben. Deswegen werden wir heute dagegen stimmen als Fraktion, vielen Dank. Der Vorsitzende: Ich kann dazu das wiederholen, was ich, glaube ich, im Hauptausschuss auch schon wiederholt habe, nur damit es für die Öffentlichkeit klar ist. Ich glaube, dass gerade die anstehende enge Finanzlage uns noch mehr dazu zwingt, dass wir uns noch mal mit einer Priorisierung der Zielsetzung auseinandersetzen sollten. Wir sollten nicht alles mit weniger Geld nicht gut machen, sondern wir sollten uns lieber rechtzeitig darauf ver- ständigen, was sind für die Jahre 2035 oder 2040 die Ziele, denen wir uns dann priorisiert annehmen möchten und wo machen wir lieber das Erreichen dieser Ziele sehr gut und da- für vielleicht andere Dinge gar nicht mehr, als dass wir versuchen, uns mit allem da so vor- anzuschleppen. Insofern finde ich zu Ihrem Argument, Herr Dr. Schmidt, dass man es – 3 – umgekehrt verwenden kann, wir sollten uns dringend da ranmachen, die Priorisierung jetzt auch mit Ihnen und vor allem mit der Bürgerschaft abzustimmen. Das ist ja etwas, was hier auch aus Ihren Reihen immer gefordert wird und was nur alle zwei Jahre bei der Festle- gung des Haushalts oft inhaltlich nicht den Raum kriegt, der den einzelnen Themen eigent- lich gebühren würde. Damit kommen wir zur Abstimmung über unsere Beschlussvorlage, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Beauftragung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. November 2022