Kündigung 115 Vertrag Baden-Baden und Abrechnung 2022

Vorlage: 2022/2070
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.11.2022

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2070 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: OA Kündigung 115 Vertrag Baden-Baden und Abrechnung 2022 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 12 x vorberaten Gemeinderat 15.11.2022 6 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat nimmt die Kündigung der Stadt Baden-Baden sowie die dadurch prognostizierte Anrufverlagerung auf die Basisabdeckung des Landes Baden-Württemberg zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt im Sinne pragmatischer interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Baden-Baden zu, das für das Jahr 2021 beschlossene und praktizierte Abrechnungsmodell auch für das Jahr 2022 anzuwenden und so das Vertragsverhältnis zum Abschluss zu bringen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: circa 106.040 Euro Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das 115-Servicecenter wird seit November 2011 gemeinsam durch den Stadtkreis Karlsruhe und den Landkreis Karlsruhe betrieben. Um eine flächendeckende Erreichbarkeit im Regierungsbezirk Karlsruhe zu erreichen, hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, durch entsprechende interkommunale Vereinbarungen die Telefonie für andere Kommunen im Regierungsbezirk Karlsruhe zu übernehmen (Vorlage Nr. 2015/0302). Daraufhin ist die Stadtverwaltung Baden-Baden am 1. Juli 2017 dem 115-Verbund beigetreten. Die Einzelheiten zur Abwicklung der 115-Telefonie wurden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Baden-Baden und der Stadt Karlsruhe niedergelegt. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde ursprünglich die Abrechnung der entstehenden Kosten im Wege einer Vollkostenabrechnung festgelegt. Um die finanzielle Planbarkeit für die Stadtverwaltung Baden-Baden zu verbessern, wurde für das Jahr 2020 ein modifiziertes Abrechnungsmodell beschlossen (Vorlage Nr. 2020/0273). Dieses sah einen Festpreis in Höhe von 95.500 Euro mit einem zeitgleichen Freiminutenkontingent von 60.000 Telefonminuten pro Jahr vor. Die Laufzeit dieser Abrechnungsmodifikation wurde zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet, um weitere Erfahrungen zu sammeln. In der 24. Plenarsitzung am 20. April 2021 (Vorlage Nr. 2021/0416) beschloss der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe aufgrund der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen atypischen und geänderten Umstände, die ursprünglich für das Jahr 2020 geplanten Abrechnungsmodalitäten im Jahr 2021 anzuwenden. 2. Kündigung der Interkommunalen Vereinbarung durch die Stadt Baden-Baden Am 16. Mai 2022 beschloss der städtische Hauptausschuss der Stadt Baden-Baden den Ausstieg aus dem 115-Verbund. Folgerichtig wurde von Seiten der Stadt Baden-Baden die am 30. Juni 2017 geschlossene Interkommunale Vereinbarung über die Übernahme der 115-Telefonanrufe mit dem gemeinsamen Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe fristgerecht zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Die Behördennummer 115 soll daher ab dem 1. Januar 2023 in Baden-Baden nicht mehr über die vom Land Baden-Württemberg umgesetzte landesweite Basisabdeckung hinaus angeboten werden. Mit den zuständigen Mitarbeitenden des Landes Baden-Württemberg hat die Verwaltung bereits Kontakt aufgenommen, damit dort die notwendigen finanziellen Auswirkungen, die absehbar einen Telefonanstieg innerhalb der Basisabdeckung mit sich bringen werden, eingeplant beziehungsweise beziffert werden können. Da das gemeinsame Servicecenter von Stadt- und Landkreis ebenfalls die komplette Basisabdeckung für das Land Baden-Württemberg abwickelt, werden die 115-Anrufenden aus Baden-Baden weiterhin telefonisch im gleichen Servicecenter ankommen. Allerdings wird sich durch die von der Stadt Baden- Baden gewünschte Beendigung sowohl die Beratungstiefe als auch der Rechnungsadressat verändern. Dies bedeutet, dass ein Rückgang des Bürgerservices für die Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Baden eintreten wird und dass die Kosten für den dennoch auch zukünftig geleisteten Service nicht mehr von der Stadt Baden-Baden, sondern vom Land Baden-Württemberg voraussichtlich in voller Höhe getragen werden. Es muss angemerkt werden, dass mit dem Land Baden-Württemberg bisher kein kostendeckendes Entgelt pro Anruf abgerechnet werden kann, da vertraglich eine Pauschale von vier Euro (circa 50 Prozent Kostendeckungsgrad) vereinbart ist. Derzeit steht die Stadt in Verhandlungen mit dem Land, um eine kostendeckende Abrechnung vertraglich ab 2023 zu vereinbaren. Die Kündigung der Stadt Baden-Baden tritt erst ab 1. Januar 2023 in Kraft, weswegen von einer 100-prozentigen Kostendeckung ausgegangen werden kann. – 3 – 3. Rückabwicklung und finanzielle Auswirkungen Durch die fristgerechte Kündigung seitens der Stadt Baden-Baden endet die Auftragstelefonie zum 31. Dezember 2022. Aus Gründen einfacher und praktikabler interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Baden-Baden schlägt die Verwaltung vor, das im Jahr 2021 angewandte Abrechnungsmodell auch für das letztmalige Abrechnungsjahr 2022 anzuwenden, um den Vertrag nun gleichförmig wie im letzten Jahr zu Ende zu bringen und abzuwickeln. Stand heute ist davon auszugehen, dass die Stadt Baden-Baden mit dem Freiminutenkontingent in Höhe von 60.000 Anrufminuten auskommt. Pauschal würden 95.500 Euro berechnet werden. Die Anrufminuten, die das Freiminutenkontingent übersteigen, würden mit dem aktuell gültigen Minutenpreis berechnet werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt die Kündigung der Stadt Baden-Baden sowie die dadurch prognostizierte Anrufverlagerung auf die Basisabdeckung des Landes Baden-Württemberg zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt im Sinne pragmatischer interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Baden-Baden zu, das für das Jahr 2021 beschlossene und praktizierte Abrechnungsmodell auch für das Jahr 2022 anzuwenden und so das Vertragsverhältnis zum Abschluss zu bringen.

  • Abstimmung TOP6
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Kündigung 115 Vertrag Baden-Baden und Abrechnung 2022 Vorlage: 2022/2070 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt die Kündigung der Stadt Baden-Baden sowie die dadurch prognostizierte Anrufverlagerung auf die Basisabdeckung des Landes Baden-Württem- berg zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt im Sinne pragmatischer interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Baden-Baden zu, das für das Jahr 2021 beschlossene und praktizierte Ab- rechnungsmodell auch für das Jahr 2022 anzuwenden und so das Vertragsverhältnis zum Abschluss zu bringen. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 8. November 2022: In der Diskussion im Hauptausschuss hatte ich zugesagt, dass wir noch einmal insgesamt über den ganzen Komplex zu 115 informieren. Da kriegen Sie schriftlich etwas dazu. Hier geht es lediglich darum, die Kündigung des Vertrags durch Baden-Baden zur Kenntnis zu nehmen und die Abrechnung für 2022 entsprechend des Bisherigen auszuführen. Darüber stimmen wir jetzt ab. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: – 2 – Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 05.12.2022