Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen
| Vorlage: | 2022/2068 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2068 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 18 x vorberaten Gemeinderat 15.11.2022 10 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Vorbemerkung Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020 wurde der Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 gegründet. Aufgabe des Eigenbetriebs ist die städtebauliche Bevorratung von Gewerbe- und Industriegrundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu dazu gehört insbesondere die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung und Bewirtschaftung von eingebrachten bzw. erworbenen Grundstücken. 2. Festsetzung des Wirtschaftsplans Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gewerbeflächen wird für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1 Erfolgsplan Erträge 8.937.577 € Aufwendungen 7.732.746 € Jahresüberschuss 1.204.830 € 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 15.000.000 € 3 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Einnahmen 19.534.830 € Ausgaben 19.950.000 € 4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 10.000.000 € 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.546.500 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt.
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Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen
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Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 10 der Tagesordnung: Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen Vorlage: 2022/2068 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 8. November 2022: Da können wir gleich, glaube ich, zur Abstimmung kommen, und zwar ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 05.12.2022