Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodulen

Vorlage: 2022/2062/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 16.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.01.2023

    TOP: 8.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.01.2023 Vorlage Nr.: 2022/2062/1 Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodulen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 8.1 x 1. Das Konzept wird angepasst, um weiterhin bestehendes und zukünftiges ehrenamtliches Engagement mit dem Ziel einer guten Sozialen Quartiersentwicklung in Stadtteilen, die keine Stadtteilhäuser haben, zu fördern. Hierfür wird ein entsprechendes Konzept entwickelt und im Sozialausschuss diskutiert. 2. Die Anzahl der umzusetzenden Module wird als Maximalforderung verstanden. Es wird sichergestellt, dass Zwischenstufen und -lösungen stadtteilbezogen ermöglicht werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Optionen bevorzugt werden, die mehreren Seiten Vorteile bringen können. Dafür sind die Stadtteilkoordinatoren, die Bürgervereine und andere Akteurinnen und Akteure im Stadtteil zwingend in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. 3. Für das Bürgerzentrum Südstadt wird sichergestellt, dass die Unterstützung weiterhin gewährleistet ist. 4. Das Begleitgremium, das mit der Überarbeitung des Konzepts befasst wird, wird um Mitglieder aus den Fraktionen ergänzt. 5. Bei der Förderung von Stadtteilhäusern werden die bestehenden Strukturen respektiert und auch solche Stadtteilhäuser berücksichtigt, die ihre Räumlichkeiten an mehreren Standorten haben. Begründung/Einordnung: Die Soziale Quartiersarbeit ist für die antragsstellenden Fraktionen von großer Bedeutung. Nachbarschaften in den Stadtteilen, Initiativen, Bürgerinnen und Bürger, die sich engagieren und einbringen möchten, sorgen für ein lebendiges Miteinander. Partizipation und Teilhabe ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Dies muss in allen Stadtteilen möglich sein. Eine Fokussierung auf wenige Standorte, die durch abstrakte Indices definiert werden, sehen wir kritisch. Engagement muss und soll unterstützt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Bürgervereine vor Ort sollen gehört werden, sie wissen am besten, was in einem Stadtteil benötigt wird. Die umzusetzende Anzahl der Module ist sehr restriktiv gefasst und könnte möglicherweise das Ehrenamt überfordern und/oder abschrecken. Das Begleitgremium ist ein sehr gutes Instrument, das der Transparenz, der Abstimmung und Vorbereitung der Entscheidungsfindung dient. Wir sehen die Einbeziehung der Fraktionen als gute Möglichkeit der Vernetzung und gemeinsamen Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung durch Zivilgesellschaft, Verwaltung, soziale Träger und Politik. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Irene Moser Detlef Hofmann Dr. Thomas Müller

  • Stellungnahme Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2062/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodulen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 8.1 x Kurzfassung Die Verwaltung prüft die beantragten Änderungen der Fördermodule im Rahmen der zugesagten Überarbeitung mit dem Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung. Zu den beiden hierfür geplanten Sitzungen des Begleitgremiums werden Vertreter*innen aller Fraktionen eingeladen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Das Konzept wird angepasst, um weiterhin bestehendes und zukünftiges ehrenamtliches Engagement mit dem Ziel einer guten Sozialen Quartiersentwicklung in Stadtteilen, die keine Stadtteilhäuser haben, zu fördern. Hierfür wird ein entsprechendes Konzept entwickelt und im Sozialausschuss diskutiert. Die im Antrag geforderte Anpassung des Konzepts wird, wie in der Vorlage nach der Sondersitzung ergänzt wurde, gemeinsam mit den Akteuren im Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung erarbeitet. Das Ergebnis wird im Sozialausschuss am 12.7.2023 vorgelegt. Vom Grundsatz her ist die Soziale Quartiersentwicklung (SQE) ein flächendeckendes Konzept für alle Stadtteile. Es nutzt die Potentiale der Sozialraumorientierung und gestaltet soziale Entwicklungen beteiligungsorientiert mit den Menschen vor Ort, um Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen zu stärken. Die angespannte Haushaltslage und die Notwendigkeit einer haushaltsneutralen Umsetzung führen dazu, dass aktuell Prioritäten gesetzt werden müssen. Die Umsetzung muss ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen gemeinsam gestaltet werden. Der von den antragstellenden Fraktionen betonte hohe Stellenwert von Nachbarschaften, bürgerschaftlichem Engagement und Initiativen und Vereinen für ein lebendiges Miteinander in allen Stadtteilen wird von der Verwaltung geteilt und ist unverzichtbarer Bestandteil der Sozialen Quartiersentwicklung. Die Bürgerschaft, Träger und Verwaltung arbeiten dabei als Verantwortungsgemeinschaft zusammen. 2. Die Anzahl der umzusetzenden Module wird als Maximalforderung verstanden. Es wird sichergestellt, dass Zwischenstufen und -lösungen stadtteilbezogen ermöglicht werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Optionen bevorzugt werden, die mehreren Seiten Vorteile bringen können. Dafür sind die Stadtteilkoordinatoren, die Bürgervereine und andere Akteurinnen und Akteure im Stadtteil zwingend in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Modulsystematik der Stadtteilhäuser wird aktuell von der Verwaltung geprüft und im Begleitgremium diskutiert. Hierbei wird sowohl die Praktikabilität für das Ehrenamt als auch der Anspruch eines breiten Portfolios berücksichtigt. Grundsätzlich gewährleistet die Modulsystematik einen einheitlichen Standard für das Profil eines Stadtteilhauses bei gleichzeitiger Flexibilität zur individuellen Fokussierung auf stadtteilbezogene Bedarfe und Themen. Nach Beschluss der überarbeiteten Vorlage zur „Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodulen“ machen sich die bestehenden Bürgerzentren mit Unterstützung der Verwaltung auf den Weg, ihr Portfolio zu erweitern und sukzessive, bis 2026, an die neuen Förderrichtlinien anzupassen. Hierbei werden die lokalen Gegebenheiten und Besonderheiten der einzelnen Bürgerzentren, wie auch schon in der Vergangenheit, berücksichtigt. Neue Stadtteilhäuser haben nach Erhalt ihres Zuwendungsbescheids 24 Monate Zeit, um mit Unterstützung der Verwaltung eine angemessene Auslastung des Stadtteilhauses aufzubauen. Die Abstimmung des Nutzungskonzepts der Träger von Stadtteilhäusern mit den im Stadtteil relevanten Akteuren wie dem Quartiersmanagement, der Stadtteilkoordination, dem Bürgerverein, der Ortsverwaltung und Trägern sozialer Einrichtungen ist bewährte Praxis und aus Sicht der Verwaltung obligatorisch. Das Büro für Mitwirkung und Engagement unterstützt sowohl bei der Vermittlung von stadtteilbezogenen Angeboten als auch bei der Planung und Realisierung vorgeschalteter Prozesse zu stadtteilbezogener Öffentlichkeitsbeteiligung. 3. Für das Bürgerzentrum Südstadt wird sichergestellt, dass die Unterstützung weiterhin gewährleistet ist. Das Bürgerzentrum Südwerk in der Südstadt befindet sich in der Trägerschaft der Bürgerzentrum Südstadt GmbH. Wie auch die weiteren bestehenden Bürgerzentren wird das Südwerk im Rahmen – 3 – eines individuellen Dialogprozesses mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement in die neue Förderung der Stadtteilhäuser überführt. Die zukünftige Unterstützung ist damit gewährleistet. 4. Das Begleitgremium, das mit der Überarbeitung des Konzepts befasst wird, wird um Mitglieder aus den Fraktionen ergänzt. Das Begleitgremium der Sozialen Quartiersentwicklung ist ein dauerhaftes, in der Regel zwei Mal jährlich, bei Bedarf auch häufiger tagendes Arbeitsgremium, das die Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung fachlich begleitet. Um den aktuellen Überarbeitungsprozess der Förderkonzeption und seine Ergebnisse für die Fraktionen nachvollziehbar und transparent zu machen, schlägt die Verwaltung vor, dass die Fraktionen zu den dafür geplanten beiden Treffen des Begleitgremiums am 27. Februar 2023 und am 16. März 2023 jeweils von 14 bis 16 Uhr eingeladen werden. 5. Bei der Förderung von Stadtteilhäusern werden die bestehenden Strukturen respektiert und auch solche Stadtteilhäuser berücksichtigt, die ihre Räumlichkeiten an mehreren Standorten haben. Die sechs bestehenden, städtisch geförderten Bürgerzentren durchlaufen bis 2026 in enger fachlicher Begleitung durch das Büro für Mitwirkung und Engagement einen individuellen Transformations- prozess zur inhaltlichen Anpassung der Angebotsstruktur gemäß der Modulsystematik. Sie müssen hierfür keinen neuen Förderantrag stellen. In der aktuell gültigen Förderrichtlinie Bürgerzentren gibt es keine Fördermöglichkeit ergänzender Räumlichkeiten. Die Frage, ob zukünftig in einem Stadtteil mehrere sich ergänzende Räumlichkeiten an unterschiedlichen Standorten mit einem Mietkostenzuschuss als Stadtteilhaus gefördert werden können, wird von der Verwaltung geprüft und im Begleitgremium diskutiert. Neben der für die Konzeption zu definierenden Faktoren einer maximal förderfähigen Raumanzahl und Raumgröße, müssen Parameter wie die Anbindung des Standortes, die Erreichbarkeit der Zielgruppen, die Angebotsvielfalt und die Nutzungskonzeption berücksichtigt werden. Grundsätzlich führt die zusätzliche Förderung von entsprechenden Satellitenräumen zur zeitnahen Ausschöpfung des verfügbaren Gesamtbudgets der Förderung von Stadtteilhäusern und schränkt dadurch potentiell eine Förderung von Stadtteilhäusern in möglichst vielen Stadtteilen ein.