Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodulen

Vorlage: 2022/2062
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Nordweststadt, Oberreut, Rintheim, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.11.2022

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vertagt

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.12.2022

    TOP: 5

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.01.2023

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Weiterentwicklung SQE
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2062 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB und AfSta (Dez. 2) Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodu- len Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.11.2022 4 x vertagt Sozialausschuss 05.12.2022 1 x Vorberaten Hauptausschuss 06.12.2022 5 x Vorberaten Gemeinderat 24.01.2023 8 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Hauptausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung 1. die Umwidmung der bisherigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilli- gen Leistungen ab DHH 2024/25 zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 2 beigefügte Förderrichtlinie Quartiersarbeit sowie 2. die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie Bürgerzentren ablöst und 3. die prozessbegleitende Wiedereinberufung des Begleitgremiums zur Einarbeitung der im Sozialausschuss angemerkten Änderungen, welche dem Sozialausschuss in seiner Sit- zung am 12.07.2023 vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Stadtteilhäu- ser: 227.000 Euro (AfSta) Quartiersarbeit: 225.000 Euro (SJB) Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Einleitung In den Beschlussvorlagen GR 2020/0472 und GR 2020/0172 hat der Gemeinderat das Amt für Stadt- entwicklung und die Sozial- und Jugendbehörde beauftragt, zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung abgestimmte Fördermodule zu erarbeiten. Diese integrieren ▪ bestehende Förderungen der Bürgerzentren und entwickeln sie zur Förderrichtlinie Stadtteil- häuser weiter (Anlage 1, Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), ▪ die Förderungen der Maßnahmen der Altenhilfe und erweitern diese durch Personalförderung Quartiersarbeit (Anlage 2, Förderrichtlinie Quartiersarbeit) sowie ▪ Maßnahmen zur inhaltlichen Unterstützung von sozialraumbezogener Arbeit mit erwachsenen Menschen. Erste Überlegungen wurden dem Sozialausschuss am 17. Juni 2021 mit der Informationsvorlage ‚Sozi- ale Quartiersentwicklung - weiteres Vorgehen‘ vorgestellt. Die Neuausrichtung der kommunalen Maßnahmen der Altenhilfe nach §71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) als ein zentrales Schwerpunkthema der Sozialen Quartiersentwicklung ist verbunden mit einer Ab- kehr von der Raumförderung der Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer indexbasierten Perso- nalförderung für die Quartiersarbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht so eine haushaltsneutrale Umsetzung. Das dadurch generierte Mehr (Quartiersarbeit) geht mit einem Weniger an anderer Stelle (Seniorenbegegnungsstätten) einher. Quartiersarbeit ist geeignet, die zukünftige of- fene Seniorenarbeit zu integrieren und auszuweiten und damit den Anforderungen an eine innovative, sozialraumorientierte Ausrichtung der Arbeit gerecht zu werden. Stadtteilhäuser als künftig einzige städtische Raumförderung sind aufgrund ihrer offenen Angebotsstruktur zentrale Orte des Engage- ments und der Partizipation. Der modulare Aufbau der Förderungen stärkt insbesondere die Teilhabe erwachsener und älterer Men- schen am Leben in der Gemeinschaft, fokussiert vulnerable Gruppen und unterstützt das Engagement in den Stadtteilen. Neben gezielten finanziellen Förderungen wird die inhaltliche Arbeit in den Stadt- teilen unterstützt, Vernetzung und Kooperationen werden angeregt sowie bürgerschaftliche und hauptamtliche Arbeit in den Stadtteilen zusammengeführt. Durch die präventive Ausrichtung der Sozi- alen Quartiersentwicklung werden mögliche Folgekosten für die Kommune abgemildert und die Le- bensqualität in den Stadtteilen erhöht. Auf diese Weise wird ein integriertes Konzept umgesetzt, das vor dem Hintergrund des demografischen und gesellschaftlichen Wandels Strukturen weiterentwickelt, Zusammenfassung: Um die Soziale Quartierentwicklung weiterzuentwickeln und ihre Umsetzung zielgerichtet mit Res- sourcen zu unterlegen, hat die Stadtverwaltung in einem partizipativen Prozess vier aufeinander abgestimmte Fördermodule erarbeitet. Aktivitäten in den Stadtteilen sollen ab dem 1. Januar 2024 mit Hilfe von folgenden Fördermodulen unterstützt werden: ▪ Förderung von Stadtteilhäusern (Weiterentwicklung der bestehenden Förderung für Bür- gerzentren), ▪ Förderung der Quartiersarbeit der Träger in ausgewählten Stadtteilen (Umwidmung beste- hender Mittel), ▪ Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Stadtteilen über Projekte und über Maßnahmen der Altenhilfe (Bündelung bestehender Fördermöglichkeiten), ▪ Inhaltliche Unterstützung durch Beratung, Vernetzung und Fortbildungen. Durch Priorisierung, Bündelung und Umschichtung vorhandener Ressourcen gelingt es, die Weiter- entwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung im Doppelhaushalt 2024/2025 haushaltsneutral zu gestalten. – 3 – um sowohl dem wachsenden Anteil an älteren Menschen als auch anderen Ziel- und Altersgruppen gerecht zu werden. In den Stadtteilen zeigen sich bereits jetzt positive Effekte durch verstärkte Vernet- zung und verbesserte Kommunikationswege. 2. Beteiligung Zur praxisorientierten Entwicklung der vorliegenden Förderrichtlinien wurde ein interdisziplinärer Teil- nehmer*innenkreis aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, bürgerschaftlich Engagierten, Bürgerver- einen, Initiativen und Praktiker*innen zu insgesamt drei Zukunftswerkstätten mit fünf Workshops ein- geladen. Die insgesamt 200 Teilnehmer*innen repräsentieren diverse Zielgruppen und unterschiedli- che Rollen in den Quartieren. Darüber hinaus wurde das fachliche Begleitgremium Soziale Quartiers- entwicklung einbezogen und einzelne Trägergespräche wurden geführt. Die Praktikabilität der Förder- richtlinien für Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren wurde mit dem entsprechenden Arbeitskreis in zwei separaten Beteiligungsveranstaltungen konkretisiert. Die zum Teil konkurrierenden Interessen der Akteure wurden in den Workshops und Gesprächen anhand der Fragen zu ungleichen Teilhabechan- cen, der Vergabegerechtigkeit, der Weiterentwicklung innovativer offener Seniorenarbeit und dem Zu- sammenspiel von ehren- und hauptamtlichem Engagement diskutiert. Die Ergebnisse wurden in der Ausarbeitung der Förderrichtlinien berücksichtigt durch ▪ die Bereitstellung einer Ansprechperson, die zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten be- rät, ▪ das Fokussieren auf Bedarfe sowie auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Teil- habe in allen Stadtteilen, ▪ die verlässliche und strukturell verankerte Zusammenarbeit von bürgerschaftlichen und haupt- amtlichen Akteuren und der Verwaltung, ▪ die Stärkung der Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren als Orte des Engagements und der Partizipation in allen Stadtteilen, ▪ eine integrierte offene Seniorenarbeit, die das Zusammenleben der verschiedenen Generatio- nen in den Stadtteilen stärkt, Ältere in ihrem Engagement einbezieht und die Verletzlichkeit des Alters berücksichtigt. 3. Abgestimmte Fördermodule Das Schaubild im Anhang (Anlage 3) stellt die einzelnen Fördermodule in ihrer Verbindung zur Sozia- len Quartiersentwicklung dar. Modul A: Die Förderung von Stadtteilhäusern (bisherige Bürgerzentren) (Anlage 1) Stadtteilhäuser übernehmen als Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung eine zentrale Rolle für En- gagement, Beratung und Begegnung in den Stadtteilen. Die Bezeichnung Stadtteilhäuser löst die Be- grifflichkeit Bürgerzentren ab. Durch einen frei wählbaren Namen für das Stadtteilhaus wird die Identi- fikation der Stadtteilbevölkerung mit diesem gestärkt, und es werden Zielgruppen adressiert, die sich mittels der Begrifflichkeit „Bürgerzentren“ bislang nicht angesprochen gefühlt haben. Aktuell städ- tisch geförderte Träger können ihre Bürgerzentrumskonzepte in fortlaufender Abstimmung mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement gemäß den Förderrichtlinien Stadtteilhäuser weiterentwickeln. Die individuelle Fördersumme pro Stadtteilhaus ist von der Nutzfläche in Quadratmetern abhängig und setzt sich aus zweckgebundenen Teilzuschüssen zusammen. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinien sieht eine Strukturierung der vorgehaltenen Angebote unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen eines Stadtteilhauses vor. Dies wird durch einen modulartigen Aufbau in Form von sogenannten Basis- und Wahlmodulen si- chergestellt. Die Betriebsform (rein ehrenamtlich oder mit hauptamtlicher Unterstützung) bildet hier- bei, gemäß der Evaluation der Förderrichtlinien für Bürgerzentren aus dem Jahr 2020 (Beschlussvor- lage GR 2020/0472), die Grundlage zur Erfüllung der Module. In der Fortführung des Doppelhaushalts 2022/2023 sind im Doppelhaushalt 2024/2025 aktuell pro Jahr jeweils Transferaufwendungen in Höhe von 227.000 Euro zur Förderung von Stadtteilhäusern – 4 – vorgesehen. Die Jahressumme für die sechs aktuell geförderten Einrichtungen beträgt insgesamt rund 147.000 Euro pro Jahr (Stand 2021). Aufgeschlüsselte Förderung Bürgerzentren aktuell (Teilhaushalt 1200): Mühlburg 67.296,96 Euro Knielingen 20.763,12 Euro Nordweststadt 16.089,60 Euro Südweststadt 15.821,40 Euro Südwerk 15.000,00 Euro Daxlanden 12.292,80 Euro Durch die Neuordnung und das Auslaufen der Förderung von Seniorenbegegnungsstätten ist eine Raumförderung künftig ausschließlich in Form einer Förderung als Stadtteilhaus möglich. Dadurch ist eine steigende Nachfrage zur Realisierung von Stadtteilhäusern anzunehmen. Die Weiterentwicklung ehemaliger Seniorenbegegnungsstätten zu Stadtteilhäusern sowie davon unabhängige Interessensbe- kundungen von Stadtteilinitiativen zum Aufbau von Stadtteilhäusern weisen aufgrund des aktuellen Gesamtbudgets für Bürgerzentren Grenzen der Realisierbarkeit auf. Es stehen noch 80.000 Euro pro Jahr zur Förderung zukünftiger Stadtteilhäuser zur Verfügung. Dies ermöglicht eine Förderung von maximal drei bis vier zusätzlichen Stadtteilhäusern (Annahme: 15.000 bis 20.000 Euro pro Stadtteil- haus, abhängig von Nutzungsfläche). Etwaige Zuschüsse zur Erstausstattung des jeweiligen neuen Stadtteilhauses reduzieren allerdings das zur Verfügung stehende Gesamtbudget. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Miet- und Mietnebenkosten zu rechnen, was sich in der Ausschöpfung des Ge- samtbudgets für Stadtteilhäuser niederschlagen wird. Modul B: Indexbasierte Personalförderung der Quartiersarbeit (Anlage 2) Die Auswahl von Gebieten, in denen Quartiersarbeit von Trägern der freien Wohlfahrtspflege geför- dert werden kann, erfolgt indikatorenbasiert und identifiziert die Bedarfe vulnerabler Bevölkerungs- gruppen an Teilhabe und Unterstützung durch den Einsatz eines Index „Soziale Quartiersentwicklung“ (Anlage 4). Auf der Grundlage des Index ist eine Vergabesystematik entwickelt worden, die den Ein- satz von Quartiersarbeit in Karlsruhe transparent und bedarfsorientiert regelt. Der Index wird in einem regelmäßigen Turnus neu ermittelt und in einem geregelten Verfahren unter Beteiligung aller relevan- ten Akteure zur Anwendung gebracht. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (grün) wird nach Ausschöpfung von Drittmitteln Quartiersarbeit mit jährlich bis zu 30.000 € gefördert. In Stadtteilen mit Bedarf, in denen es bislang keine Quartiersarbeit gibt, wird durch einen öffentlichen Aufruf zu einer Interessensbekundung ein Träger gesucht. Um dar- über hinaus vorhandene dezentrale Strukturen und Angebote, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind, weiterzuführen, wird in Stadtteilen mit einem durchschnittlichen Bedarf (gelb) bereits vorhandene Quartiersarbeit nach Ausschöpfung von Drittmitteln mit bis zu 15.000 € gefördert. In Stadtteilen mit unterdurchschnittlichem Bedarf (rot) wird keine Quartiersarbeit gefördert und auch keine Drittmittelakquise befürwortet. Stadtteile, die der Index für Quartiersarbeit qualifiziert, sind in der folgenden Tabelle grün dargestellt: – 5 – Förderung von Quartiersarbeit (Teilhaushalt 5000) Stadtviertel Gesamtindex 2024 2025 Mühlburger Feld & Rheinhafen (Noch keine Quartiersarbeit) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Oberreut - Waldlage (DW - Förderung maximal bis 30.6.2025) grün DHW 15.000,00 € Rintheim - Rintheimer Feld (AWO - Bielefelder Modell) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Nordweststadt - Alter Flugplatz (DW - Förderung Stober Stiftung endet 31.12.2022) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Innenstadt-Ost - Südwestlicher Teil (AWO - Förderung DHW, 1. Verlängerung beantragt) grün DHW DHW Daxlanden Rheinstrandsiedlung (Caritas - Bestehende Quartiersarbeit finanziert über Stadt KA) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Bestehende Quartiersarbeit wird in reduzierter Form erhalten Gesamtindex 2024 2025 Waldstadt - Feldlage & Waldlage (BLV - Förderung DHW endet 14.9.2023) gelb 15.000,00 € 15.000,00 € Südweststadt Östl. Teil & Westlicher Teil (BLV - Bestehende Quartiersarbeit finanziert über Stadt KA) gelb 15.000,00 € 15.000,00 € Durlach-Aue (DW - Förderung DHW endet 30.9.2022) gelb 15.000,00 € 15.000,00 € Gesamtbedarf 165.000,00 € 180.000,00 € Gesamtbedarf falls DHW bestehende Förderung nicht verlängert 225.000,00 € 225.000,00 € Wie in der Tabelle dargestellt, sind für die Bezuschussung der Quartiersarbeit Finanzmittel in Höhe von 165.000 Euro im Jahr 2024 sowie 180.000 Euro im Jahr 2025 erforderlich. Sollte das Deutsche Hilfs- werk (DHW) die Verlängerung der Förderung der Quartiersprojekte in Oberreut (2024) und in der In- nenstadt-Ost (2024 und 2025) nicht befürworten, steigt die benötigte Fördersumme für alle Projekte auf circa 225.000 Euro pro Jahr. Um die Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage haushaltsneutral zu ermöglichen, werden für den Doppelhaushalt 2024/2025 bestehende Haushaltsansätze zugunsten der Personalför- derung in der Quartiersarbeit umgewidmet. Finanzierung durch Umwidmung bestehender Haushaltsansätze (Teilhaushalt 5000) Derzeitiger Haushaltsansatz 2024 2025 Förderung Seniorenbegegnungsstätten 135.436,00 € 135.436,00 € Übergangsfinanzierung der Quartiersprojekte von BLV und Caritas 80.000,00 € 80.000,00 € Zur Deckung bereitgestellte Mittel der Altenhilfe 10.000,00 € 10.000,00 € Gesamtmittel 225.436,00 € 225.436,00 € Es wird angestrebt, die bisher bestehenden Angebote durch die Anwendung der neuen Fördermodule möglichst zu erhalten und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Modul C: Finanzielle Förderung der inhaltlichen Arbeit Bestehende Förderungen werden in diesem Modul zusammengefasst und jeweils entsprechend ihrer Ausrichtung im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung zum Einsatz gebracht. Der Fokus von Stadt- teilbudget und NIS-Geldern liegt auf Initiativen des Stadtteils, während die Altenhilfe und die ambu- lante Unterstützung sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der älteren Generationen im Stadtteil aus- richten. Die Förderung einer innovativen und dezentral angelegten offenen Seniorenarbeit im Sinne des §71 SGB XII Maßnahmen der Altenhilfe, weitere Projektförderungen und die inhaltlichen Unter- stützungsangebote in den Stadtteilen werden so sichergestellt. – 6 – Modul D: Inhaltliche Unterstützung durch Beratung, Vernetzung und Fortbildungen In den Workshops hat sich bestätigt, dass ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit in den Stadtteilen als unterstützende Rahmenbedingungen auch Beratung und Vernetzungsstrukturen benötigen. Ge- meinsames Ziel des Büros für Mitwirkung und Engagement, der Stadtteilkoordination und des Senio- renbüros hinsichtlich der inhaltlichen Unterstützung ist daher die Förderung von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung, Beratung und Unterstützung von Engagierten und Initiativen. Sie stehen dabei als aktive Ansprechpersonen für die Menschen und Initiativen aus den Stadtteilen zur Verfügung. Die Stadtteilkoordination dient hierbei als wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtteil und den unterschiedlichen Fachämtern der Verwaltung. Sie hat gemeinsam mit dem Se- niorenbüro besonders die Interessen und Bedarfe vulnerabler Gruppen sowie der älteren Generationen im Blick. Durch das Büro für Mitwirkung und Engagement können Informationen über Engagement- möglichkeiten durch persönliche Beratung oder die städtische Plattform MitMachZentrale eingeholt werden. Kompetenzen werden durch das Fortbildungsprogramm für ehrenamtlich Tätige sowie das neue Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) gefördert. Stadtteil- und themenbezogener Austausch wird durch Stadtteilnetzwerke und verschiedene städtisch initiierte Arbeitskreise gestärkt. Bedarfe aus den Stadtteilen und Themen von besonderem Interesse, die die älteren Generationen betreffen, werden vom Seniorenbüro aufgegriffen und weitergetragen. Nachbarschaftliche und quartiersbezogene Initiativen sowie Angebote im Sinne von sorgenden Ge- meinschaften werden im Aufbau beraten, begleitet und unterstützt. 4. Koordinierungsstelle Wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger der Wohlfahrtspflege in den Beteili- gungsworkshops ist eine transparente und unbürokratische Vergabe möglicher Fördermittel und Un- terstützungsangebote. Die Koordinierungsstelle soll diese Aufgabe erfüllen und ist im Rahmen der So- zialen Quartiersentwicklung als Anlaufstelle für alle Anfragen zu städtischen Fördermöglichkeiten zu verstehen. Als vorgeschaltetes Element der bestehenden Fördermodule umfassen ihre Aufgaben die Klärung und Verortung der vorgebrachten Projektideen, die Beratung und das Informieren potentieller Antragsstellender sowie deren Weitervermittlung an die betreffenden Ämter und Ansprechpartner*in- nen geeigneter Förderprogramme. Diese Koordinierungstätigkeit soll zukünftig im Büro für Mitwirkung und Engagement bei der Sachbe- arbeitungsstelle „Förderung Bürgerzentren“ angesiedelt sein (die Planstelle ist aktuell befristet bis zum 14. November 2024; eine Entfristung wird zu gegebener Zeit angestrebt). Durch die Koordinierungs- stelle der Stadt erhalten Interessierte Unterstützung in Form von fachlicher Beratung, Hilfe beim Auf- bau von Netzwerken und Kooperationen, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Anerkennungskultur, Klärung rechtlicher und versicherungstechnischer Fragen und Informationsweitergabe zu aktuellen Entwicklungen sowie Förder- und Projektmöglichkeiten. 5. Fazit Mit den abgestimmten Fördermodulen gelingt es, die Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersent- wicklung gegenwärtig haushaltsneutral umzusetzen. Die Zusammenarbeit der Ämter und der bedarfs- gerechte und zielführende Einsatz bestehender Mittel unterstützen dies zusätzlich. Um die positiven Effekte der Sozialen Quartiersentwicklung auf die Gesamtstadt ausweiten zu können, werden in den Folgejahren finanzielle Mittel für den Ausbau der Stadtteilhäuser, die bedarfsgerechte Personalförderung von Quartiersarbeit und den flächendeckenden Einsatz der Stadtteilkoordination notwendig. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung konse- quent weiter zu verfolgen und in den Folgejahren Mittel dafür in den Haushalt einzustellen. Darüber hinaus wird die Akquise von weiteren Drittmitteln angestrebt. – 7 – Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Hauptausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung 1. die Umwidmung der bisherigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilli- gen Leistungen ab DHH 2024/25 zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 2 beigefügte Förderrichtlinie Quartiersarbeit sowie 2. die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie Bürgerzentren ablöst. 3. Die prozessbegleitende Wiedereinberufung des Begleitgremiums zur Einarbeitung der im Sozialausschuss angemerkten Änderungen, welche dem Sozialausschuss in seiner Sit- zung am 12.07.2023 vorgelegt werden.

  • Anlage 2 Weiterentwicklung SQE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Förderrichtlinie Quartiersarbeit Auf der Grundlage des Konzepts Soziale Quartiersentwicklung Anlage 2 SozA 16.11.2022, TOP 4 2 | Förderrichtlinie Quartiersarbeit Sozial- und Jugendbehörde | 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis................................................................................................................................................... 3 Inhaltliche Ausrichtung und Leitziele........................................................................................................................ 4 Aufgaben und Arbeitsweise .................................................................................................................................... 4 Index „Soziale Quartiersentwicklung“ ..................................................................................................................... 4 Auswahl der Stadtteile und Zuschusshöhe ............................................................................................................... 5 Fördermodalitäten ................................................................................................................................................. 5 Allgemeine Fördergrundsätze .................................................................................................................................. 6 Auszahlung der Förderung ...................................................................................................................................... 6 Verwendungsnachweis ........................................................................................................................................... 6 Inkrafttreten .......................................................................................................................................................... 6 4 | Förderrichtlinie Quartiersarbeit Inhaltliche Ausrichtung und Leitziele Diese Förderrichtlinie ist ein Fördermodul im Rahmen der Sozialen Quartiersentwicklung der Stadt Karlsruhe. Die Stadt fördert Quartiersarbeit in den Stadtteilen und -vierteln entsprechend der vorliegenden Förderrichtlinie. Die Erreichung der im Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung beschriebenen Leitziele wird von der Quartiersar- beit verfolgt. Die Leitziele sind ▪ das Entwickeln von inklusiven und generationengerechten Stadtteilen, ▪ das Stärken von Nachbarschaften, Orten und Angeboten der Begegnung, ▪ die Ermöglichung von Teilhabe, ▪ das Unterstützen, Fördern und Begleiten von Partizipation, Selbstorganisation und Engagement sowie das Verbessern von Informiertheit und Kommunikation. Aufgaben und Arbeitsweise Die Quartiersarbeit ist „soziale Arbeit im Stadtteil“. Sie steht im direkten Kontakt zur Bevölkerung, arbeitet mit der Stadtteilkoordination zusammen und ist im Stadtteilnetzwerk eingebunden. Sie ist wichtiger Bestandteil der inklusiven und generationengerechten Stadtteilentwicklung. Sie richtet sich an erwachsene und ältere Menschen in ihrer Vielfalt, in ihrem Gestaltungswillen und mit ihren Kompetenzen. Die Quartiersarbeit mit den beschriebe- nen Aufgaben und Zielen ist insbesondere geeignet, in Zukunft die offene Seniorenarbeit zu erbringen bezie- hungsweise bestehende Angebote zu integrieren und damit den zukünftigen Anforderungen an eine innovative Seniorenarbeit zu entsprechen. Die Arbeitsweise ist auf Menschen zugehend. Sie fördert ein „aktives Älter wer- den“ und unterstützt Einzelpersonen, aber auch Gruppen in ihren Aktivitäten und der Selbstorganisation. Ziel und Effekt der Arbeit ist es, soziale Netze zu stärken und Strukturen der nachbarschaftlichen Unterstützung zu fördern sowie Hilfe zur Selbsthilfe aufzubauen. Durch lebensweltorientierte Arbeitsweisen und Empowerment werden Menschen befähigt, sich entsprechend ihrer Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Sie leistet ebenso einen Beitrag, um Menschen mit Einschränkungen und Benachteiligungen einzubeziehen beziehungs- weise diese zu erreichen. Dabei verfolgt die Quartiersarbeit das Ziel, Zugänge zu vorhandenen Angeboten und zum Hilfe- und Unterstützungssystem in der Stadt Karlsruhe zu eröffnen. Um die Aufgaben erfüllen zu können, sind Kooperationen erwünscht und erforderlich. Aufgaben der Quartiersarbeit sind: ▪ Kontakt und Begegnung zu initiieren und zu stärken (intra- und intergenerationell sowie zwischen Men- schen verschiedener Lebensstile, Lebenslagen und kultureller Hintergründe), ▪ eigene Räume und Angebote als Begegnungsorte zu öffnen und dauerhaft offen zu halten sowie neue Räume zu erschließen, ▪ bürgerschaftliches Engagement auch im Sinne von „sorgenden Nachbarschaften/Gemeinschaften“ zu unterstützen, ▪ kontinuierlich (neue) Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen und ▪ die Selbstorganisation der Menschen und die Verwirklichung eigener Ideen zu unterstützen. Index „Soziale Quartiersentwicklung“ Die Förderung von Quartiersarbeit erfolgt vorrangig in Stadtteilen und Stadtvierteln mit erhöhtem Bedarf an Quartiersarbeit. Die erhöhten Bedarfe vulnerabler Bevölkerungsgruppen an Teilhabe und Unterstützung ermittelt die Stadt Karlsruhe durch den Einsatz eines Index „Soziale Quartiersentwicklung“ (Index SQE). Dieser setzt sich aus den vier Teilindices Altersdemographie (doppelt gewichtet), Armut, Kinder in benachteiligten Familien und Migration zusammen und bezieht alle Stadtviertel und Stadtteile in Karlsruhe ein. Der Index SQE wird durch Standardisierung (statistische Veränderung von Variablen, um sie miteinander vergleichen zu können) in einem Ampelsystem ausgegeben: grün – hoch (≥ 1), rot – niedrig (≤ -1), gelb–- durchschnittlich (zwischen -1 und 1). Er dient ausschließlich der Identifizierung der Bedarfe und stellt keine Aufgabenbeschreibung der Quartiersarbeit dar. Sozial- und Jugendbehörde | 5 Auswahl der Stadtteile und Zuschusshöhe Die Auswahl der Stadtteile, in denen Quartiersarbeit gefördert wird, erfolgt anhand des Index SQE auf Ebene der Stadtviertel. Wenn in einem Stadtteil mindestens ein Stadtviertel mit hohem Bedarf (grün) identifiziert wird, also die Ampel des Index SQE auf grün steht, so kann in diesem Stadtteil Quartiersarbeit vorbehaltlich der verfügba- ren städtischen Haushaltsmittel gefördert werden. Die Quartiersarbeit sollte sich auf den gesamten Stadtteil be- ziehen und ihren Schwerpunkt auf das oder die Stadtviertel mit hohem Bedarf legen. In Stadtteilen mit durch- schnittlichen Bedarfen wird nur bereits bestehende Quartiersarbeit in reduziertem Umfang weitergefördert. Stadtteile mit hohem Bedarf und bestehender Quartiersarbeit Wenn in einem Stadtteil mit hohem Bedarf bereits Quartiersarbeit besteht, so wird diese ohne neuerliches Aus- wahlverfahren mit einem Personalkostenzuschuss von bis zu 30.000 € jährlich ab dem Zeitpunkt gefördert, ab dem die Drittmittelförderung ausläuft. Der Aufgabenschwerpunkt hat dann in dem Stadtviertel mit hohem Be- darf zu liegen, unabhängig vom Standort der Quartiersarbeit. Stadtteile mit hohem Bedarf ohne bestehende Quartiersarbeit Gibt es in einem Stadtteil mit identifiziertem hohem Bedarf noch keine Quartiersarbeit, wird von der Stadt durch einen öffentlichen Aufruf zu einer Interessensbekundung ein Träger gesucht, der sein Interesse an der Einrich- tung und Durchführung der Quartiersarbeit für den betroffenen Stadtteil darstellt und eine Drittmittelakquise durchführt. Die Interessensbekundung seitens eines Trägers hat eine Konzeption mit Personalbedarf zu enthal- ten, die verdeutlicht, dass das eingesetzte Personal, Arbeitsweisen und Standorte geeignet sind, um die hier be- schriebenen Ziele zu erreichen. Ist die Drittmittelakquise nicht erfolgreich, fördert die Stadt die Quartiersarbeit des ausgewählten Trägers mit bis zu 30.000 € jährlich als Personalkostenzuschuss. Bevor Träger der freien Wohl- fahrtspflege Zuschüsse, wie zum Beispiel Mittel der Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW), beantragen, muss ein Abstimmungsgespräch über den Bedarf und die räumliche Verortung der Quartiersarbeit mit der städtischen So- zialplanung stattfinden. Stadtteile mit durchschnittlichem Bedarf In Stadtvierteln, in denen es einen durchschnittlichen Bedarf gibt, also die Ampel des Index SQE auf gelb steht, wird ausschließlich bereits bestehende Quartiersarbeit für den Stadtteil ohne neuerliches Auswahlverfahren in Höhe von bis zu 15.000 € jährlich als Personalkostenzuschuss ab dem Zeitpunkt gefördert, ab dem die Drittmit- telförderung ausläuft. Fördermodalitäten Die jährliche Förderung wird zunächst für vier Kalenderjahre als Fachpersonalkostenzuschuss mit bis zu 15.000 beziehungsweise 30.000 Euro gewährt, maximal bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Arbeitgeberbrutto- aufwendungen. In einem vierjährigen Rhythmus wird der Index SQE von der Stadt neu berechnet, eine Neubewertung der Stadt- teile vorgenommen und über die Weiterfinanzierung der bisherigen Förderungen entschieden. Bei nicht ausrei- chenden Haushaltsmitteln wird vorrangig Quartiersarbeit in Stadtvierteln mit hohem Bedarf gefördert. Förderberechtigt sind die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Mitglieder als anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege (§ 5 Abs. 1 SGB XII) und die sonst als Träger der freien Wohlfahrtspflege öffentlich anerkannten Verbände. Die Beantragung von Zuschüssen Dritter (zum Bei- spiel Stiftung Deutsches Hilfswerk) für Quartiersarbeit ist Voraussetzung für eine städtische Förderung. Die Quartiersarbeit in einem Stadtteil soll aus einer Hand erbracht werden, daher kann grundsätzlich nur ein Trä- ger pro Stadtteil gefördert werden. Mit der Stadt Karlsruhe ist in jedem Fall ein Kooperationsgespräch zu führen. Bereits vorhandene und geeignete Angebote innerhalb der Stadt Karlsruhe und damit existierende Erfahrungen und Ressourcen der Träger in Bezug auf Quartiersarbeit werden bei der Auswahl berücksichtigt. In dem Ge- spräch werden die gemeinsamen Zielsetzungen und die Tätigkeitsschwerpunkte festgelegt. Der Träger ist 6 | Förderrichtlinie Quartiersarbeit verpflichtet, an von der Stadt eingerichteten Gremien- und Vernetzungstreffen, gesamtstädtisch und stadtteilbe- zogen, teilzunehmen. Allgemeine Fördergrundsätze Die Förderung wird im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe gewährt. Die Zuschüsse werden nur bewilligt, sofern im Haushalt der Stadt Karlsruhe entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch diese Richtlinie sowie durch die Veranschlagung der Mittel im Haus- halt nicht begründet. Die Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig haushaltswirt- schaftliche Maßnahmen beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Richtlinie betroffen sein können. Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Über die bewilligte Förderung ergeht ein Förderbescheid. Auszahlung der Förderung Die Stadt Karlsruhe leistet angemessene Abschlagszahlungen auf die zu gewährende Förderung zum 1. April und 1. September eines Jahres. Verwendungsnachweis Entsprechend den Hinweisen im Förderbescheid ist über die Verwendung der Förderung in Form eines Verwen- dungsnachweises Rechnung zu legen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht, der auf die Angaben der Konzeption eingeht, und einem zahlenmäßigen statistischen Nachweis. Er ist bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzule- gen. Die in den Verwendungsnachweisen getätigten Angaben werden in regelmäßigen Abständen durch örtli- che Erhebungen von der Sozial- und Jugendbehörde anhand der Buchhaltungsunterlagen, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen bei den Trägern überprüft. Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung der Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

  • Anlage 3 Weiterentwicklung SQE
    Extrahierter Text

    © Stadt Karlsruhe | Layout: Vorreiter | Illustrationen: Personen: leremy/stock.adobe.com, Handschlag: David Khai, Rest: SJB | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Oktober 2022 Stadtverwaltung Schlüssel personen Projekte und Arbeitsgruppen Einrichtungen und Institutionen Initiativen und Vereine Initiativen und Vereine Bürgervereine Stadtteil­ netzwerk(e) Quartiersarbeit Bürgerinnen und Bürger Stadtteil­ koordination Fördermodule – Soziale Quartiersentwicklung | August 2022 Inhaltliche Unterstützung „ Vernetzung „ Begleitende Arbeitskreise „ Beratung „ Fortbildungsprogramme „ Unterstützung bürgerschaftliches Engagement Raumförderung Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren „ Raummiete „ Betriebskosten „ Reinigungskosten „ Erstausstattung Quartiersarbeit der Träger „ Indexbasierte Personalförderung Finanzielle Förderung der inhaltlichen Arbeit „ Maßnahmen der Altenhilfe „ Projektförderungen „ Stadtteilbudget „ Ambulante Unterstützung Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Amt für Stadtentwicklung Seniorenbüro und Büro für Mitwirkung und Engagement Anlage 3 SozA 16.11.2022, TOP 4 I n h a l t l i c h e U n t e r s t ü t z u n g M o d u l D R a u m f ö r d e r u n g S t a d t t e i l h ä u s e r r e s p e k t i v e B ü r g e r z e n t r e n M o d u l A F i n a n z i e l l e F ö r d e r u n g d e r i n h a l t l i c h e n A r b e i t M o d u l C Q u a r t i e r s a r b e i t d e r T r ä g e r M o d u l B

  • Anlage 4 Weiterentwicklung SQE
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    Beschlussvorlage Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodulen Anlage 4 SozA 16.11.2022, TOP 4 Indikatoren Index Soziale Quartiersentwicklung (Ampelsystem) Der Index ‚Soziale Quartiersentwicklung‘ setzt sich aus 4 Teilindices zusammen und bezieht quantitativ alle Stadtviertel und Stadtteile in Karlsruhe ein. 1. Teilindex Altersdemographie (Ohne Pflegeheime) – doppelte Gewichtung: • Seniorenanteil: Menschen 65+ (außerhalb von Pflegeheimen) an der Gesamtbevölkerung • Anteil Hochbetagter: Menschen 85+ (außerhalb von Pflegeheimen) an der Gesamtbevölkerung • Anteil Einpersonenhaushalten 65+ (außerhalb von Pflegeheimen) an der Bevölkerung 65+ 2. Teilindex Armut • Anteil Menschen im SGB II-Bezug (15 – u65 Jahre) • Anteil Menschen in Arbeitslosigkeit (15 – u65 Jahre) • Anteil Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter (65+) 3. Teilindex Kinder in benachteiligten Familien • Anteil Kinder im SGBII-Bezug (0 - u15 Jahre) • Anteil Alleinerziehende im SGBII-Bezug an allen Haushalten mit Kindern • Zahl der Hilfen zur Erziehung in Bezug zu Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren 4. Teilindex Migration • Anteil Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an der Gesamtbevölkerung • Anteil Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung • Anteil Menschen in der Altersklasse 65+ mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund oder ausländischer Staatsangehörigkeit an allen Menschen in der Altersklasse 65+ Die Teilindices und auch der Index SQE werden durch Standardisierung (statistische Veränderung von Variablen, um sie miteinander vergleichen zu können) in einem Ampelsystem (grün: hoch, rot: niedrig, gelb: nicht auffällig) ausgegeben.

  • Anlage 1 Weiterentwicklung SQE
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    Stadtteilhäuser Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement Anlage 1 SozA 16.11.2022, TOP 4 Impressum Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Stellvertretende Leiterin: Dr. Andrea Hammer Bereich: Büro für Mitwirkung und Engagement Jan Lange Bearbeitung: Fa bienne Schill La yout: Stefanie Groß Telefon: 0721 133-1270 Fax: 0721 133-1279 E-Mail:bme@afsta.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/bme St and: August 2022 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. | 3 Inhalt 1 Anlass und Ziel der Förderrichtlinien 4 2 Leitbild der Stadtteilhäuser 4 3 Allgemeine Fördergrundsätze 5 4 Antragsberechtigung 5 5 Förderung der Stadtteilhäuser 6 5.1 Zuschussarten 6 5.2 Förderbedingungen für Erstausstattung 6 5.3 Verwendung von Einnahmen 7 5.4 Inhaltliche Unterstützung 7 6 Modulbaukasten 8 6.1 Fördersystematik 8 6.2 Basismodule 10 6.3 Wahlmodule 12 6.4 Kooperationsgespräche 14 7 Antragstellung 15 7.1 Nutzungskonzept 15 7.2 Zuschussbescheid 15 8 Verwendungsnachweis 16 8.1 Abgabefrist 16 8.2 Bestandteile 16 8.3 Belegwesen 16 10 Inkrafttreten 17 4 | 1 Anlass und Zi el der Förderrichtlinien Als wichtiger Baustei n und zentraler Krist allisationspunkt des Engagements und der Partizipation im Stadtteil tragen Stadtteilhäuser zur Aktivierung der Bürgerinnen und orientiert sich an den stadtteilbezogenen Bedarfen und Herausforderungen. Die Angebote und Dienstleist ungen der Stadtteilhäuser zielen dabei stets darauf ab, Begegnung ohne Konsumzwang, Inklusion, Integration und Vernetzung der dem Stadtteil zu stärken, das bürgerschaftliche Engagement sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Gestal tungsprozessen im Stadtteil zu unterstützen. Die Idee ist es, dass alle Menschen des Stadtteils an dessen Entwicklung teilhaben können. Stadtteilhäuser und deren Angebote stehen vorrangig den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Karlsruhe zur Verfügung. Die Angebote und Dienstleist ungen der Stadtteilhäuser sollen beitragsfr ei oder gegen geri nge Kostenbeiträge zugänglich sein. Im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung zielen Stadtteilhäuser in ihrer Funktion darauf ab Orte und Angebote der Begegnung und Beziehungsgestal tung zu schaffen, Beteiligungsmöglichkeiten zu offerieren, Selbstorganisation, Engagement und Partizipation zu unterstützen und zu begleiten, die raum-, zielgruppen- und themenbezogene Bedarfsorientier ung im Stadtteil sicherzustellen, die Teilhabe aller Menschen zu fördern, die Verantwortungsgemeinschaft durch aktive Netzwerkarbeit und Kooperationen im Stadtteil und im gesamten Stadtgebiet zu stärken, die Zugangswege zu Beratung und Informationen zu erl eichtern. 2 Leitbild der Stadtteilhäuser Eine Stadtgesellschaft braucht Orte, an denen Gemeinschaft gelebt und erle bt werden kann. Stadtteilhäuser strahlen eine offene Willkommenskultur aus und verstehen sich als geschützter, neutraler und konfessionsfreier Raum für soziale Belange und Bedarfe aus dem Stadtteil. Ihnen obliegt die unabhängige und individuelle Ausgestalt ung ihrer Aktivitäten mit der Prämisse Partizipation zu fördern. Sie wirken in den Stadtteil und die Quartiere hinein und greif en die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner auf. Stadtteilhäuser sind Orte, an denen der Zusammenhalt im Stadtteil gestärkt wird, Gemeinsamkeiten entdeckt werden und ein interkultureller und generationsübergreifender Austausch entsteht. Sie bieten räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung. Folgendes Leitbild und die damit verbundenen Grundsätze sind für eine Förderung als Stadtteilhaus oblig atorisch: Stadtteilhäuser machen sich stark für Begegnung Stadtteilhäuser fördern die Begegnung und den Austausch zwischen den Generationen und Gruppen unterschiedlicher Herkunft. Sie sind inklusiv, niedrigschwellig sowie barri erefrei zugänglich. Durch fünf regelmäßige Öffnungstage pro Woche (exklusive etwaiger Schließzeiten beispielsweise aufgrund von Ferie n und sonstigen äußeren Umständen), vorrangig offene Angebote sowie eine einladende Gestaltung der Räume werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils optimal angesprochen. Partizi pation und Teilhabe In den Stadtteilhäusern besteht für die Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und sich zu beteiligen. Im Stadtteilhaus werden die Menschen in ihrem Wunsch nach Mitgestal tung gestärkt und stadtteilrelevante Themen durch die Bürgerinnen und Bürger aufgegriff en. Es gibt abhängig von der Auslastung der Stadtteilhäuser angemessen große Zeitfenster, in denen Freiräume für Ideenwerkstätten, offene Treffen und selbstinitiierte Aktivitäten zur Verfügung stehen. Information und Beratung Stadtteilhäuser sind erste niedrigschwellige Anlaufstellen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile. Sie können dort unkompliziert und wohnortnah Beratungsangebote wahrnehmen oder weiterführende Informationen und Kontakte erhalt en. Über Aktionen, Veranstaltungen und Projekte im Stadtteil informiert das Stadtteilhaus die Stadtteilbevölkerung in geeigneter Form. Engagement Zivilgesellschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt und die Stärkung des demokratischen Miteinanders von großer Bedeutung. In Stadtteilhäusern wird zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und begleitet. Ehrenamtlich Interessierte werden bei der Umsetzung von Projektideen beraten. Engagierte können in den Betrieb eingebunden werden. | 5 Vernetzung und Kooperation Stadtteilhäuser sind im Stadtteil mit den unterschiedlichen Ei nrichtungen vernetzt, ein fester Bestandteil des Stadtteilnetzwerkes und stadtweit im Austausch mit anderen Stadtteilhäusern. Durch die Kooperationen mit Akteuren aus dem Stadtteil ist die Angebotspalette breit aufgestellt. Die Kooperation mit weiteren Akteuren der Sozialen Quarti ersentwicklung im Stadtteil (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Kinder- und Jugendhäuser) ist wünschenswert, die Kooperation mit Trägern von Quartiersprojekten im Stadtteil sowie der Stadtte ilkoordination ist obligatorisch. 3 Allgemeine Fördergrundsätze Die Stadt Karlsruhe fördert im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Stadtteilh äuser in den Stadtteilen mit Zuschüssen zu Miet-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie Kosten der Erstausstattung. Für die Förderung gilt insbesondere die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit der Gemeinde- haushaltsverordnung Baden-Württemberg sowie diese Fördergrundsätze. Soweit die einschlägigen Vorschriften nichts anderes bestimmen, können keine Rechtsansprüche gemacht werden. Die Zuschüsse für Stadtteilhäuser sind freiwillige Le istungen der Stadt Karlsruhe. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushalt smittel. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirt schaftliche Sperren beschlie ßen, wovon auch Zuschüsse nach diesen Grundsätzen betroffen sein können. Die Förderrichtlinien für Stadtteilhäuser in Karlsruhe, die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan und gewährte Zuschüsse begründen keinen Rechtsanspruch auf eine dauerhafte, künftige Förderung. Die Dauer der Förderung ist grundsätzlich auf das jeweilige Haushaltsjahr beschränkt. Der Zuschuss wird bis zu einer festgesetzten Bewilligungshöhe gewährt, sofern der Zuschussempfänger die zuschussfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. Der Zuschuss wird subsidiär gewährt. Mögliche Finanzierungsmittel anderer Stellen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel Europäische Union, Bund, Länder, La ndkreise, Umlandgemeinden, Verbände und weitere). Einnahmen zur Deckung der bezuschussten Positionen werden vom Zuschuss abgezogen. Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe sind wirt schaftlich und zweckentsprechend zu verwenden. Werden die Zuschüsse nicht zweckentsprechend verwendet, sind sie in voller Höhe zu rückzuerstatten. In diesem Fall kann die Bewilligung widerrufen und der Zuschuss unverzüglich zurückgefordert werden. Dasselbe gilt, wenn die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verl etzt sind oder sich die Voraussetzungen für den Zuschuss geändert haben. In jedem Stadtteil kann nur ein Stadtteilh aus gefördert werden. Der Entscheid zur Zuschussbewilligung erfolgt nach in dividueller Einzelfallprüfung. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Hauptausschuss. 4 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind jurist ische Personen wie eingetragene Vereine, eingetragene Verbände, gemeinnützige GmbHs, Zusammenschlüsse von Akteuren in Form eines Trägervereins und andere Rechtsformen, die mi t dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen, gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abgabenordnung verfolgen, di e zweckentsprechende wi rtschaftliche Mittelverwendung gewährle ist en, di e fachlichen Voraussetzungen für die in haltliche und organisatorische Arbeit der Einrichtung bieten, kontinuierliche Aktivitäten zur Stärkung des Zusammenhalts leist en, angemessene Eigenleistungen erbringen. Von den Antragstellenden wird vorausgesetzt, dass eine or dnungsgemäße Geschäftsführung und eine in fachlicher, und wirtschaftliche Durchführung des Betriebs des Stadtteilhauses gewährleistet ist. Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß na chzuweisen und eine Kontinuität und Solidität der stadtteilbezogenen Arbeit sicherzustellen. 6 | 5 Förderung der Stadtteilhäuser 5.1 Zuschussarten Die Berechnungsgrundlage der Zuschusshöhe ist die Teilzuschüsse für die Miet-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie der einmalige Zuschuss für Kosten der Erstausstattung sind zweckgebunden. Minderausgaben werden mittels Rückforderungsbescheid an die Stadt Karlsruhe zurückerstattet. Bezuschusst werden Mietkosten in Höhe der zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Stadt Karlsr uhe üblichen maximalen Mietkosten- obergrenze (Quadratmeterpreis für die Kaltmiete), Reinigungskosten auf Basis des bei der Stadt Karlsr uhe üblichen Kostenschlüssels, Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung auf Basis des bei der Stadt Karlsruhe üblichen Kostenschlüssels, Kosten der Erstausstattung in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Es obliegt der Stadtverwaltung, etwaige Anpassungen von Teilzuschüssen und Pauschalen gemäß den jeweils aktuell geltenden städtischen Vorgaben und Kostenschlüssel vorzunehmen. Eine Anpassung bei bestehenden Förderungen kann nach Antragstellung des Trägers bis zu den jeweils bei der Stadt Karlsruhe aktuell geltenden Obergrenzen als Verwaltungshandeln erfolgen, ohne eine erneute Beschlussfassung im Hauptausschuss. Nicht bezuschusst werden Grunderwerb (Bodenwertanteil), Investitionen, Kosten der Instandhaltung, Schönheitsreparaturen (zum Beispiel Tapezieren, Anstr eichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizr ohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen). 5.2 Förderbedingungen für Erstausstattung Kosten für die Erstausstattung eines neuen Stadtteilhauses beziehungsweise bei Umzug in neue Räumlichkeiten können mit einem Betrag von maximal 10.000 Euro je Stadtteilhaus bezuschusst werden, wenn die Anschaffungen für den Betrieb eines Stadtteilhauses notwendig und die Höhe der Kosten angemessen sind. Notwendige Anschaffungen können insbesondere Möblierung (zum Beispiel Tische, Stühle, Schranksysteme) und Präsentations- und Moderationstechnik (zum Beispiel Pinnwand, Flipchart, Beamer, Leinwand) sein. Die Antragstellung ist unterj ährig möglich. Mit der Antragstellung ist eine Kostenaufstellung mit Angeboten für die notwendigen Anschaffungen zur Erstausstattung einzureichen. Insbesondere sind bei Lieferungen und Leistungen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Das heißt, dass die Kostenaufstellung folgende Vorgaben zwingend beinhalten muss: Bei geplanten Lieferungen und Leistungen mit einem Gesamtauftragswert von bis 1.000 Euro netto sind eine formlose, zum Beispiel tel efonische, Preisermittlung bei mindestens drei Anbietern und eine entsprechende schriftliche Dokumentation erforderlich. Bei geplanten Lieferungen und Leistungen mit einem Gesamtauftragswert ab 1.000 Euro netto ist ein schriftliches Einholen von Angeboten bei mindestens drei geeigneten Anbietern zur Preisermittlung erforderlich. Preisabfragen im Internet stellen keine Vergleichsangebote dar. Bei geplanten Lieferungen und Leistungen mit einem Gesamtauftragswert ab 20.000 Euro netto ist ein schriftliches Einholen von Angeboten bei mindestens fünf geeigneten Anbietern zur Preisermittlung erforderlich. Preisabfragen im Internet stellen keine Vergleichsangebote dar. Es ist grundsätzlich das günstigste Angebot zu wählen. Geplante Abweichungen von diesem Grundsatz sind bei der Antragstellung schriftlich zu begründen. Die Anschaffung vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides ist förderschädlich. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendungen ist ausgeschlossen. Reduzieren sich die nachgewiesenen Kosten gegenüber der Bewilligung verringert sich der Zuschuss entsprechend. Die bewilligten Fördermittel für Kosten der Erstausstattung sind noch innerhalb des Kalenderjahres der Antragstellung auszugeben und können nur einmalig beantragt werden. Die Mittel für Zuschüsse für eine Erstausstattung werden aus dem vorhandenen Transferkostenbudget bereitgestellt. Zuschüsse für Mietkosten sind vorrangig zu gewähren. | 7 5.3 Verwendung von Einnahmen Einnahmen aus Untervermietung, Teiln ahmegebühren, Eintritts geldern und weiterem sind für die Zwecke des Stadtteilhauses im Sinne der Ziff er 1 dieser Richtlinien zu verwenden. Sie können für Aktivitäten des Stadtteilhauses eingesetzt oder zur Bildung einer Betrie bsmittelrücklage verwendet werden. Diese ist bis zu einer Höhe von bis zu 6/12 des jährlichen städtischen Zuschusses förderunschädlich. Darüberhinausgehende Betri ebsmittelrücklagen müssen grundsätzlich vorrangig zur Finanzierung der Mietkosten eingesetzt werden. 5.4 Inhaltlic he Unterstützung Für die Träger eines Stadtteilhauses, dort ehrenamtlich involvierte Personen, Engagierte und Initiativen biet et das Büro für Mitwirkung und Engagement unterschiedliche Möglichkeiten der fachlichen Unterstützung in Form von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung und Beratung. In jährlichen Kooperationsgesprächen mit den Trägern der Stadtteilhäuser werden Bedarfe der Antragstellenden aufgegriffen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Der exklusive Arbeitskreis der Stadtteilhäuser tagt mehrmals jährlich und vereint alle Träger städtisch geförderter Stadtteilhäuser sowie weit erer sozialer Einrichtungen der Stadt Karlsr uhe mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung. Ziel und Zweck des Arbeitskreises ist das gegenseitige Kennenlernen und Unterstützen, das Voneinanderlernen und Miteinanderwachsen. Es gibteinen anlass- und/oder themenbezogenen Erfahrungs- und Wissensaustausch, von dem die Teilnehmenden hinsichtlic h Stadtteilhauses kann seitens des Büros für Mitwirkung und Engagement Hilfestellung bei der Angebotsstrukturierung gegeben und etwaige Kooperationspartner und/oder Nutzergruppen vermittelt werden. Über die MitMachZentrale, eine Plattform für Gesuche und Angebote für ehrenamtliche Tätigkeiten, werden ehrenamtlich Interessierte vermittelt und Engagementmöglichkeiten sichtbar gemacht, zum Beispiel in einem Stadtteilhaus. Durch das jährliche Fortbildungsprogramm für Ehre namtlic he können Engagierte ihre individuellen Kompetenzen erweitern. Angeboten werden unter anderem Kurse zu Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen, Recht, Kommunikation und Organisation. Das Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) hat zum Ziel, Teilnehmerinnen und Teiln ehmer dabei zu unterstützen, einzeln, in Gruppen oder in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren eigenständig nachhalt ige ehrenamtliche Tätigkeiten zu konzipieren und durchzuführen. Mittels der Organisation von quartiersbezogenen durch das Büro für Mitwirkung und Engagement wird ein Beitrag zum stadtteilbezogenen Wissenstransfer und Hilfestellung für die praktische Arbeit vor Ort geleistet. Darüber hinaus können Netzwerkaktivitäten und -angebote im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung genutzt werden, zum Beispiel Stadtteilnetzwerke und Fachtage. 8 | 6 Modulbauka sten Um die Diversit ät der Stadtteile und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen eines jeden Stadtteilhauses zu berücksichtigen, wird die Flexibilität zur inhaltlichen Ausrichtung eines Stadtteilhauses über einen Modulbaukasten gewährle ist et. Dieser biet et den Antragstellenden einen ihrer Philosophie und den diversen sozialen Bedarfen im Quarti er. Zur Strukturierung der Angebote eines Stadtteilhauses wird eine Kategorisierung in thematische Module vorgenommen. Sie sind zielgruppenübergreifend oder Im jeweiligen Leistungskatalog werden sowohl die einzelnen Module und dere n Turnus beschrieben als auch geeignete Praxisbeispiele aufgeführt. Die Basismodule bild en hierbei die Grundlage der inhaltlichen Arbeit von Stadtteilhäusern (siehe 6.2 Basismodule). In Ergänzung dazu legen die Wahlmodule unterschiedliche Themen fest, für die in individueller Kombination Angebote vorgehalten werden können (siehe 6.3 Wahlmodule). Leist ungskatalog der Basis- und Wahlmodule zugrunde: Offenes Angebot Angebote eines Stadtteilhauses, die der Stadtteilb evölkerung offeriert werden und öffentlich zugänglich sind. Sie sind für alle Interessierten barrierefrei und niedrigschwellig nutzbar. Es ist ein Mehrwert ohne limitierende Faktoren für die Gesamtheit der Bewohnerinnen und Bewohner Stadtteils erkennbar. Praxisbeispiele: Gesprächskreise, Nachbarschaftsfeste, Eltern-Kind-Treffs . Geschloses Anbot Nicht öffentliche Veranstaltungen und Angebote, die oder Parteizugehörigkeit erfordern. Gleiches gilt für Zusammenkünfte und Treffen mit einem geladenen Teiln ehmendenkreis oder Vermietungen für Privatfei ern. Praxisbeispiele: Sportangebote eines Sportvereins, Vorstandssitzungen, Sitzungen einer Ortspartei, trägerinterne Sitzungen, Hochzeits- oder Geburtstagsfeier n. Regelmäßige Angebote Angebote und Veranstal tungen, die einen wiederkehrenden und dauerhaften Charakter haben (wöchentlich, 14-tägig, monatlich, quartalsweise, halbjährlich, in einem sonstigen unregelmäßig wiederholenden Rhythmus). Diese sind unbefristet angelegt ode r werden über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt. Einzelveranstaltungen und möglichst viele Menschen im Stadtteil ansprechen. Einzelveranstaltungen werden über das übliche Maß an regulärer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hinaus analog und digital im Stadtteil beworben. 6.1 Fördersystematik Die Betriebsform des Stadtteilhauses legt die Mindestanzahl der zu erfüllenden Wahlmodule fest. Hier wird zwischen rein ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäusern und Stadtteil- häusern mit hauptamtlicher Unterstützung unterschieden. Als rein ehrenamtlich betriebene Stadtteilhäuser werden jene Stadtteilhäuser verstanden, die beispielweise von einer bürgerschaftlichen Initiative, einem Bürgerverein, einer Bürgergemeinschaft oder einem eigens gegründeten Trägerverein getragen werden und in alleiniger Verantwortung für den Betrieb und die Organisation zuständig sind. Die Räumlichkeiten und auch die Anzahl der Aktiven in den jeweiligen Häuser sind sehr unterschiedlich. Ehrenamtliches Engagement bildet die Grundlage und das Rückgrat dieser Stadtteilhäuser. Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung sind von gemeinnützigen Verbänden, Kirchengemeinden, Einrichtungen oder Vereinen getragen, die zur Erfüllung konkreter Aufgaben gegründet wurden und dafür in der sich aus unterschiedlichen Zuschussquellen. Ihre jeweiligen thematischen Schwerpunkte (Integrationsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Senioren, Familienselbsthil fe) bieten sie für das gesamte Stadtgebiet an und werden so auch stadtweit wahr- und angenommen. Zugleich erfüllen sie mit dem Betrieb eines Stadtteilhauses und dessen Angeboten die Funktion eines Stadtteilhauses im Sinne dieser Konzeption und gestal ten so das Leben in den Stadtteilen mit. mindestens vier von acht Wahlmodulen (4/8), Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung sechs von acht Wahlmodulen (6/8) vorzuhalten. Pro Kalenderj ahr sind je Wahlmodul zwei re gelmäßige Angebote, wovon mindestens eines offen sein muss, und eine Einzelveranstaltung innerhalb des Nutzungsangebotes des Stadtteilhauses zu realisieren. | 9 Die Fördersystematik im Überblick 4 Basismodule 4 von 8 Wahlmodulen 6 von 8 Wahlmodulen 10 | 6.2 Basismodule Die Basismodule lehnen sich an das Leitbild der Stadtteilhäuser Vernetzung und Kooperation sind dabei als allgegenwärtige Querschnitts dimensionen im Praxisalltag eines Stadtteilhauses zu verstehen und werden für dessen Betrieb, Organisation und Angebotsstruktur vorausgesetzt. Basismodul 1: Begegnung Stadtteilhäuser sind in ihrem Stadtteil präsent und dienen als bekannte Anlaufstelle im Quartier. An mindestens fünf Tagen in der Woche ist das Stadtteilhaus zur Durchführung und Nutzung von Angeboten geöffnet und für die Stadtteil- gesellschaft zugänglich. Stadtteilhäuser fördern Geselligkeit sowie Begegnung und ermöglichen Kontakt und Austausch. Basismodul 2: Partizi pation und Teilhabe Stadtteilhäuser laden zum Mitmachen und Teilhaben ein. Sie bieten neben vielfäl tigen Angeboten gleichermaßen (Frei)Raum für Innovation, um den Ideenreichtum und selbstinitiie rte Aktivitäten der Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner zu fördern: Sich in Ideenwerkstätten gegenseitig inspirieren, Impulsen folgen, kreativ und offen für Neues sein und gemeinsam neue Wege gehen. In diesem Sinne sind Stadtteilhäuser starke Kooperations- und Netzwerkpartner. Exklusive Austauschtreffen de r untereinander und mit dem Stadtteil. Basismodul 3: Information und Beratung Stadtteilhäuser sind Dreh- und Angelpunkt für stadtteil- bezogene Informationen und Auskünfte jeglicher Art. Rat- und Hilfesuchende können dort niedrigschwellig Erstkontakt herstellen und offene Angebote der Vermittlungs- und/oder Fachberatung mit sozialem Zuschnitt in Anspruch nehmen. Basismodul 4: Engagement Stadtteilhäuser leben mit, durch und für bürgerschaftliches Engagement. Die Potentiale und Kompetenzen von Ehrenamtlichen werden gefördert und die Interessen a us dem Stadtteil aufgegriff en und repräsentiert. Durch dezentrale Engagementberatungen durch das Büro für Mitwirkung und Engagement und den einmal jährlich Engagementmöglichkeiten im Stadtteil sichtbar und die | 11 Basismodule Pra xisbeispieleTurnus 1 Begegnung ie 2 Partizipation und Teilhabe 3 Information und Bera tung 4 Engagement 12 | 6.3 Wahlmodule Zusätzlich zu den Basismodulen gibt es acht thematische Wahlmodule, die vom Antragstellenden frei wählbar und kombinierbar sind. Wahlmodul 1: Unterstützungsangebote Stadtteilhäuser bild en eine Plattform und zentrale Anlaufstelle für die Organisation nachbarschaftlicher und individueller Hilfen und leisten einen ideellen, praktischen und/oder räumlichen Beitrag zu deren Realisierung. Unterstützungsangebote tragen vor allem zur Entlastung von Personen mit besonderem Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Alltag bei. Besonders vulnerable Personengruppen könne n beispielsweise Alleinerziehende, Arbeitslose, ält ere eingeschränkte Personen sein. Wahlmodul 2: Bildungsangebote In Stadtteilhäusern werden Informationen und Wissen unterschiedlicher Art vermittelt und Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren in Form konkreter Angebote offeriert. Bildungsangebote ermöglichen sowohl alltagsnahe und informelle Bildungserfahrungen als auch die individuelle Förderung von Medienkompetenz. Sie zielen auf Wissensvermittl ung und Weit erbild ung ab und unterstützen ein altersgerechtes, gemeinsames und lebenslanges Lernen. Wahlmodul 3: Kulturangeb ote Stadtteilhäuser tragen dazu bei Kultur zu erhalt en, zu leben und der Stadtteilgesellschaft zugänglich zu machen. Kulturschaffenden wird die Möglichkeit gegeben, im Stadtteil präsent und greifbar zu sein. Kulturangebote können einen multi- oder interkulturellen Bezug haben. Zentrale Bereiche sind Musik, Gesang, Kunst, Tanz, Theater und Poesie. Wahlmodul 4: Generationenverbindende Angebote Stadtteilhäuser bringen über generationenverbindende Angebote Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und leist en einen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungstransfe r von allen Altersgruppen. Im Fokus steht die Förderung der gegenseitigen Verantwortung und des füreinander Daseins der Generationen im Rahmen außerfamiliärer Beziehungen. Wahlmodul 5: Gesundheitsförderung Stadtteilhäuser tragen durch ihr Portfolio zur Förderung einer gesunden Lebensweise sowie Gesundheitsvorsorge bei und regen zum bewussten Umgang mit Körper und Psyche an. Angebote der Gesundheitsförderung stärken individuelle Gesundheitsressourcen und -potentiale und steigern das Sport, Ernährung sowie Angebote zur Suchtprävention und zur Förderung der psychischen Gesundheit. Wahlmodul 6: Angebote der Integration Stadtteilhäuser begünstigen das Zusammenwachsen der Stadtteilgesellschaft in Anerkennung ihrer Diversität. Angebote der Integration fokussieren einerseits die Zielgruppen Menschen mit Migrationshintergrund, ausländischer Nationalit ät oder Fluchterfahrungen, andererseits die gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse von Identität und Zugehörigkeit in diesem Kontext. Wahlmodul 7: Angebote der Inklusion Stadtteilhäuser sind Orte der Vielfalt. Die facettenreichen und Unterschieden der Menschen, sei es Alter, Gesundheit und geist ige Verfassung, materielle Lage, soziale Herkunft, kulturelle und religiöse Prägung oder sexuelle Orientier ung. Durch die Angebote der Inklusion werden gezielt Teilh abe, Gleichstellung und Selbstbestimmung ermöglicht und so ein Beitrag zur Bereicherung eines bunten Portfolios geleistet. Wahlmodul 8: Stadtteilbezogene Angebote Als zentrale Kristallisationspunkte von Engagement und Partizipation im Stadtteil öffnen sich Stadtteilhäuser entweder im Stadtteilhaus oder im öffentlichen Raum statt und haben einen Mehrwert für die Anwohnerschaft und Stadtteilgesellschaft. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit lokalen Quartiersprojekten sowie der städtischen Stadtteil- koordination wird grundsätzlich und insbesondere bei jeglichen stadtteilbezogenen Aktivitäten und Aktionen vorausgesetzt. | 13 Wahlmodule Pra xisbeispieleTurnus 1 Unterstützungsangebote Je zwei re gelmäßige Angebote, eine Einzelvera nstaltung 2 Bildungsangebote Je zwei re gelmäßige Angebote, eine Einzelvera nstaltung 3 Kultura ngebote Je zwei re gelmäßige Angebote, eine Einzelvera nstaltung 4 Generationenverbindende Angebote Je zwei re gelmäßige Angebote, eine Einzelvera nstaltung 5 Gesundheitsförd erung Je zwei re gelmäßige Angebote, wovon mindestens eines offen sein muss, und eine Einzelvera nstaltung 6 Angebote und Integration Je zwei re gelmäßige Angebote, eine Einzelvera nstaltung 7 Angebote der InklusionJe z wei re gelmäßige Angebote, eine Einzelvera nstaltung 8 Stadtteilbezogene AngeboteJe zwei re gelmäßige Angebote, eine Einzelvera nstaltung 14 | 6.4 Kooperationsgespräche Zwischen dem Antragstellenden und dem Büro für Mitwirkung statt. Diese dienen unter anderem dazu die Fördersystematik Neben der Gewährleistung der im Leitbild festgeschriebenen von Weiterentwicklungsmöglichkeiten der inhalt lichen Arbeit im Stadtteil dienen die Kooperationsgespräche den Antragstellenden als offenes Gesprächsangebot zur fachlichen Begleitung und Unterstützung durch das zuständige Fachamt. Zudem werden fachliche Einzelfallentscheidungen Wahlmodulen sowie gleichermaßen die Kategorisierung von Angeboten als offen oder geschlossen thematisiert. Die Kooperationsgespräche erfolgen nach fristgerechter Einreichung des jährlichen Verwendungsnachweises durch den Antragstellenden. Etwaige Anpassungen der inhalt lichen Arbeit eines Stadtteilhauses werden unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten im Kooperationsgespräch gemeinsam erörtert und festgelegt. Sonderregelungen müssen mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement abgestimmt inhaltlichen Anpassungen. Das Nichterfüllen der Anpassungen muss mittels schriftlicher Stellungnahme begründet und angezeigt werden. Gründe der Notwendigke it für inhaltliche Anpassungen der Angebotsstruktur können sein: Nichterfüllung der Grundsätze von Stadtteilhäusern Fehlende inhaltliche Ausrichtung gemäß dem Leitbild der Stadtteilhäuser pandemiebedingte Schlie ßzeiten und Einschränkungen von Angeboten Temporärer oder dauerhafter Wegfall von Ehrenamtlichen oder Raumressourcen Fehlende Inanspruchnahme von Angeboten Wegfall von Angeboten und die damit einhergehende Änderung einer Angebotsfrequenz, zum Beispiel von halbjährlich auf einmal jährlich Nicht ausgeglichenes Verhältnis von offenen und geschlossenen Angeboten Bleibt die vereinbarte inhaltliche Anpassung der Angebotsstruktur ohne Begründung aus, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach zurückfordern oder gänzlich einstellen. | 15 7 Antragstellung Förderanträge sind schriftlich bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, einzureichen. Hierfür stellt die Stadt Karlsr uhe ein digitales Antragsformular zur Verfügung. Die Antragstellung ist unterjährig möglich. Die Förderung beginnt ab dem Genehmigungszeitpunkt. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich. Der Förderantrag beinhaltet den Namen und die Organisationsform des Trägers, den Namen des Stadtteilhauses, er soll zum entsprechenden Stadtteil passen, von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort im normalen Sprachgebrauch verwendet dem Stadtteilh aus stärken. Daher kann der Name vonden Antragstellenden in Rücksprache mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement bei der Antragstellung frei gewählt werden. Der Namensvorschlag muss einen Stadtteilbezug aufweisen. Als Untertitel ist der Begriff „Stadtteilhaus“ zu wählen. ein abgestimmtes Nutzungskonzept (siehe 7.1 Nutzungskonzept), einen Finanzplan mit Aufstellung der voraussichtlichen Miet-, Betriebs-, Reinigungskosten sowie der voraussichtlichen Einnahmen, gegebenenfalls eine Kostenaufstellung mit Angeboten für die notwendigen Anschaffungen zur Erstausstattung, bei Mieträumen der Mietvertrag, einen Grundriss des Gebäudes, die Darstellung der ÖPNV-Anbindung, Barrierefreiheit und Stellplatzsituation. 7.1 Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept ist mit der Stadtverwaltung, gegebenenfalls dem Bürgerverein des Stadtteils, der Ortverwaltung und anderen wichtigen örtlichen Akteuren abgestimmt und auf die Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil ausgerichtet. Für die Planung und Realisierung etwaiger vorgeschalteter Prozesse und Vorhaben zur stadtteilbezogenen Bürgerbeteiligung kann Unterstützung durch das Büro für Mitwirkung und Engagement in Anspruch genommen werden. Das Nutzungskonzept enthält die Darstellung der Bedarfe des Stadtteils auf Grundlage Stadtentwicklung angefragt werden können, und/oder stadtteilbezogene Bürgerbeteiligungsprozesse, die Beschreibung und Kategorisierung der Angebote und Dienstleistungen gemäß dem Modulkatalog, den voraussichtlichen Belegungsplan (Auslastung und Öffnungszeiten), die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung, eine Übersicht der bestehenden Kooperationen und Kooperationsvorhaben mit sozialen und kulturellen Einrichtungen und/oder mit Gewerbetreibenden. 7.2 Zuschussbescheid Über die Förderung ergeht ein schriftlicher Bewilligungs- bescheid, der von den Zuschussnehmenden anzuerkennen ist. Mit dem Bewilligungsbescheid legt die Stadt Karlsruhe die Zweckbestimmung der Zuschüsse, die Art der Förderung und der Finanzierung und sonstige Bedingungen und Annahme des Zuschusses werden diese, soweit nichts anderes bestimmt wird, vom Zuschussnehmenden akzeptiert. Die Auszahlung der Zuschüsse zu den Miet-, Mietneben- und/ oder Reinigungskosten erfolgt an den jeweiligen Träger des Stadtteilhauses in monatlichen Raten zum 15. eines Monats. Die Auszahlung der Zuschüsse zur Erstausstattung erfolgt an den jeweiligen Träger einmalig nach Vorlage der Originalrechnungen entsprechend der bewilligten Zuschusshöhe, gegebenenfalls unter Abzug der geringeren Kosten gegenüber dem Zuschussbescheid. 16 | 8 Verwendungsnachweis 8.1 Abgabefrist Über die Verwendung des Zuschusses ist Rechnung zu legen und ein Verwendungsnachweis bis zum 31. März des auf den Zuschusszeitraum folgenden Jahres dem Büro für Mitwirkung und Engagement der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, vorzulegen. Kann ein vollständiger Verwendungsnachweis innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt werden, ist auf begründeten Antrag eine Fristverlängerung (von maximal 30 Tagen) möglich. 8.2 Bestandteile Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht über die Aktivitäten des Stadtteilhauses und dessen Entwicklung mit Fokus auf Veränderungen zum Vorjahr, zum Beispiel Wegfallen oder Neuhinzukommen von Angeboten, einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (zahlenmäßiger Nachweis) mit entsprechenden Belegen, Einrichtung sowie die Nutzungsart (regelmäßige Angebote und Einzelveranstaltung, offene und geschlossene Angebote), sowie den Originalrechnungen der Anschaffungen der Erstausstattung. Hierfür stellt die Stadt Karlsruhe digitale Vordrucke zur Verfügung. 8.3 Belegwesen Die Stadt Karlsr uhe ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse und Einnahmen durch Untervermietungen durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. Sind Zuschüsse auch von staatlichen oder anderen kommunalen Stellen bewilligt worden, wird die Stadt in der Regel nur in Absprache mit diesen Stellen von ihrem Prüfungsrecht Gebrauch machen. Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Stadt Karlsruhe die widerrufen, bereit s ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. | 17 die Räume der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Zweck- bestimmung bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in angemessenem Umfang und in geeigneter Weise über das Stadtteilhaus, dessen Angebote und Dienstleistungen sowie über die Förderung der Stadt Karlsruhe zu informieren. Neben der anlassbezogenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls eine beständige und spürbare Präsenz mittels analoger und digitaler Medien im Stadtteil zu gewähr . Bei den Veröffentlichungen ist das Logo der Stadt Karlsruhe und die Formulierung zu verwenden: „Unterstützt durchdie Stadt Karlsruhe“, die aktuellen Belegungspläne auf der Internetseite der Ei nrichtung zu veröffentlichen und für deren regelmäßige Aktualisierung Sorge tragen, die Konditionen und Entgeltordnung für die Untervermietung der Räume mit der Stadt Karlsr uhe abzustimmen. Der Stadt Karlsruhe sind anzuzeigen: Investitionsvorhaben und die daraus entstehenden Folgekosten, Pr ojekte mit anderen Zuschussgebern vor dem Abschluss einer Vereinbarung, Änderungen der Zweckbestimmung des Stadtteilh auses. Der Antragstellende strebt eine angemessene Auslastung des Stadtteilhauses bis spätestens 24 Monate nach Erhalt des Zu wendungsbescheides an. 10 Inkrafttreten Die vorstehenden Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe gelten ab dem 1. Januar 2024 und ersetzen die Förderrichtlinie Bürgerzentren vom 1. Januar 2019. 18 | Notizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 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  • Protokoll TOP 5 HA_06_12_2022
    Extrahierter Text

    Niederschrift 35. Sitzung Hauptausschuss (gemeinsam mit Planungsaus- schuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Natur- schutzbeirat – zu TOP 2) 6. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinan- der abgestimmten Fördermodulen Vorlage: 2022/2062 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat. Nach der Beratung im Sozialausschuss gebe es eine neue Beschlussvorlage mit der Beschlussziffer 3. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) begrüßt das Konzept und dessen Ziele. Für die Finanzierung der Stadtteilhäuser müssen orientierende Kriterien aufgestellt werden. Auch die Zusammen- arbeit von sozialer Quartiersarbeit und Ehrenamt halte man für wichtig. Ihre Fraktion habe in der Sitzung des Sozialausschusses dem Konzept prinzipiell zugestimmt, mit einer Maßgabe, die in die veränderte Beschlussvorlage aufgenommen wurde. Von der heutigen Behandlung bis zur Behandlung im Gemeinderat sei es eine sehr kurze Zeit. Es gebe noch offene Fragen, beispielsweise, ob die geforderten Module für die Stadt- teilhäuser realistisch seien. Bei einem solch umfassenden Konzept gehöre es dazu, dass es im Zuge der Umsetzung kontinuierlich zu Überarbeitungen und Anpassungen kommen werde und dass es ein Prozess sei. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) meint, einer der wesentlichen Punkte sei die Wiedereinberufung des Begleitgremiums gewesen, was nun in die geänderte Beschlussvorlage aufgenommen – 2 – wurde. Allerdings gebe es noch wesentliche andere Punkte, die für ihre Fraktion essentiell seien, die man aber auch bei den Trägerinnen und Trägern mitgenommen habe, vor allem die Frage der Flexibilität bei der Raumgestaltung. Im Gemeinderat werde man noch darüber debattieren. Ihre Fraktion habe noch bestimmte Fragen gestellt. Wichtig sei die schriftliche Beantwortung dieser Fragen. Es gebe noch einiges zu klären. Daher könne man die Vorlage in der heutigen Fassung nicht mitgehen. Stadtrat Zeh (SPD) kann sich seiner Vorrednerin anschließen. Im Vorfeld der Sondersitzung des Sozialausschusses seien viele Fragen gestellt worden, die noch nicht alle beantwortet werden konnten. Klar sei, dass es nicht in allen Stadtteilen Stadtteilhäuser geben könne. Die Frage sei, was dann passiere. Gestern sei von Bestandsschutz die Rede gewesen. Auch gebe es viele Seniorenzentren, die befürchten, ohne den Mietzuschuss nicht weiterarbeiten zu können. Wie sehe es im Stadtteil vorher, wie sehe es nachher aus? All dies müsse noch schriftlich beantwortet werden. Es müsse alles noch überarbeitet werden. Eventuell benötige man noch etwas Zeit, bis man die Antworten im Januar oder Februar vorliegen habe. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) zeigt sich irritiert. Er habe die Information seines Kollegen aus dem Sozialausschuss erhalten, dass der Punkt abgesetzt sei. Wie sei der weitere Ablauf? Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) ist der Meinung, man solle in 14 Tagen im Gemeinderat diesen grundsätzlichen Beschluss fassen. Alles andere bedeute, dass das Konzept mindestens um ein Jahr verschoben werde. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) erklärt, es habe sich gezeigt, dass es sinnvoll sei, einen Be- schluss zu treffen. Ein Begleitgremium werde eingerichtet, welches diesen Prozess begleite. Es sei zugesagt, dass alle Dinge eingearbeitet werden, die gestern im Sozialausschuss be- sprochen wurden. Ihm sei auch wichtig, dass man nicht nur an einige wenige Bürgerhäuser denke. Perspektivisch müsse man es über ganz Karlsruhe ausbreiten. Der Vorsitzende entgegnet, er habe Herrn Bürgermeister Lenz so verstanden, dass es die Ab- sprache gab, wie sie jetzt wiedergegeben wurde. Er habe keinen Antrag vorliegen, es von der Tagesordnung zu nehmen. Daher werde es übernächsten Dienstag auf die Tagesord- nung des Gemeinderates kommen. Wenn jemand dies anders sehe, könne man es im Vor- feld oder in der Sitzung beraten. Bürgermeister Lenz führt aus, die Sondersitzung des Sozialausschusses habe auch deshalb stattgefunden, um der Öffentlichkeit die Vorlage vorzustellen. Man habe gesagt, es können Fragen eingereicht werden, die man dann bis zur Sitzung des Sozialausschusses beantworte. Es seien jedoch so viele Fragen eingegangen, dass man diese nicht alle vorher habe beant- worten können. Dann habe er zugesagt, alles, was beantwortet wurde, finde sich in der Vorlage wieder. Jetzt habe man noch 14 Tage Zeit, in denen die sozialpolitischen Spre- cher*innen sich mit den Fachleuten zusammensetzen können. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) weist darauf hin, ihre Fraktion habe schriftliche Fragen vorge- legt. Man wünsche sich eine schriftliche Beantwortung dieser Fragen. Den Trägern und den Bürgervereinen seien zwei Punkte wichtig gewesen. Man müsse die Akteure, die sich sehr stark ehrenamtlich einbrächten, mitnehmen und die Sicherheit geben, dass ihre Arbeit – 3 – weiterhin bestehen bleibe und es flexibel gehandhabt werden könne. Wenn man dies noch in die Vorlage einarbeite und auch die Fragen beantworte, könne ihre Fraktion der Vorlage im Gemeinderat zustimmen. Sollte dies nicht möglich sein, würde ihre Fraktion beantragen, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Der Vorsitzende sagt zu, alle bekannten Fragen zu beantworten und dem Gemeinderat rechtzeitig zuzusenden. Dann können die Fraktionen entscheiden, ob sie den Punkt absetzen möchten oder nicht. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die Vorberatung der Vorlage fest Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. Dezember 2022

  • Abstimmungsergebnis TOP8
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Januar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinan- der abgestimmten Fördermodulen Vorlage: 2022/2062 dazu: Interfraktioneller Änderungsantrag: SPD, CDU Vorlage: 2022/2026/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Hauptausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung 1. die Umwidmung der bisherigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus frei- willigen Leistungen ab DHH 2024/25 zugunsten einer Personalförderung für Quar- tiersarbeit und die als Anlage 2 beigefügte Förderrichtlinie Quartiersarbeit sowie 2. die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die För- derrichtlinie Bürgerzentren ablöst. 3. Die prozessbegleitende Wiedereinberufung des Begleitgremiums zur Einarbeitung der im Sozialausschuss angemerkten Änderungen, welche dem Sozialausschuss in seiner Sitzung am 12.07.2023 vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Interfraktioneller Änderungsantrag: nicht abgestimmt Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (40 JA-Stimmen, 3 Nein-Stimmen) – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Sozialausschuss am 16. November 2022 und im Hauptausschuss am 6. Dezember 2022. Bürgermeister Lenz: Tatsächlich, eine anstrengende Wegstrecke liegt hinter uns, und ich bin mir sicher, es wird auch so bleiben. Das ist auch gut so, denn unsere Bürgerinnen und Bürger, letztendlich geht es Ihnen/uns ja um das bürgerschaftliche Engagement, wissend, dass auf Sie als Stadtpolitik, aber auch auf unsere Sozialplanung und Sozialarbeit, Sozial- verwaltung, was Engagement anbelangt, an dieser Stelle ja immer Verlass war und ist, und wenn ich sage war, dann spiele ich auf die 1960er Jahre an. Denn so lange dauert unsere Tradition der kontinuierlichen Beschäftigung, mit Stadtteilorientierung in unserer Stadt schon. Ich nehme mal ein Beispiel, das eine Riesenselbstverständlichkeit für Sie, für uns alle, ist, das ist unser sozialer Dienst, der schon immer stadtteilorientiert extra auch in entspre- chenden Sozialräumen aufgestellt ist, in sogenannten Bezirksgruppen. Ja und was wir heute weiterentwickeln, hat so seinen Urgrund in den 2000er Jahren. Sie alle kennen das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt, das im wahrsten Sinne des Wortes das Sozi- ale dem Baulichen ja vorangestellt hat, und aus dieser Zeit stammt ja die besondere Fokus- sierung auf Quartiersmanagement, auf bürgerschaftliches Engagement, auf Ehrenamt, mit Bürgervereinen und allen Institutionen und Vereinen und Initiativen und dass wir uns als Stadt an dieser Stelle wahrlich nicht verstecken müssen, Herr Kollege Käuflein, immer auch im Zusammenspiel mit Ihrem Amt für Stadtentwicklung und unserer sozialen Jugendbe- hörde. Ich bringe Ihnen mal ein ganz profundes Beispiel, ganz frisch jetzt vorhin erfahren. Kein ge- ringerer als der Westermann Schulbuchverlag wird die Jugendkonferenz in den Schulbü- chern jetzt „verewigen“. Das ist nur ein Beispiel, dass wir auch alle Altersgruppen mitneh- men, aber heute geht es vor allem natürlich auch um die ältere Generation. Sie merken, ich steige gar nicht in die komplexe Vorlage im Einzelnen ein. Ich bedanke mich einfach an der Stelle für eine von Ihnen beantragte Sondersitzung und, Herr Oberbürgermeister hat es an- gesprochen, auch noch mal notwendige Verschiebung auf heute und sehe jetzt optimis- tisch der Beschlussfassung entgegen. Das heißt, wir werden nicht nur im nächsten Jahr, sondern auch in diesem Jahrzehnt das Konzept in Ihrem Sinne, in unserem Sinne, im Sinne der Bürgervereine, der bürgerschaftlich Engagierten des Ehrenamtes unserer Stadt auch fortentwickeln. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Wir steigen damit in die Diskussion ein. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Wir stimmen dem Konzept Quartiersentwicklung und den Stadtteilhäusern in vielen Punkten zu. Es ist richtig, dass es eine ämterübergreifende Zu- sammenarbeit zwischen SJB und dem Büro für Mitwirkung und Engagement gibt, denn Quartiersentwicklung ohne Engagement ist nicht denkbar und umgekehrt auch. Richtig ist weiterhin, die Stadtteilhäuser sind so angelegt, dass nicht nur bereits bestehende Vereine, sondern auch neue und lockere Initiativen, niederschwellige Initiativen, unterstützt werden und einen Raum mieten können. Zum Beispiel könnte jemand einen lockeren, unverbindli- chen Treff einmal in der Woche einführen wollen. Also es geht darum bei diesen Modulen, um die Vielfalt in alle Richtungen. Entsprechend gibt die Stadt Module vor, die erfüllt wer- den müssen, sodass der Vielfalt in einem Quartier Rechnung getragen wird, und es ist na- türlich klar, dass ein einheitlicher Standard richtig ist. – 3 – Ebenso für vernünftig halten wir die Kriterien, nach denen eine Auswahl getroffen wird, wo in Zukunft eine Quartiersentwicklung stattfinden soll, nämlich soziale Kriterien wie Al- ter, Armut, Kinderanzahl, Migration. Eine Auswahl ist angesichts der Finanzen notwendig, sonst könnte man natürlich überall in jedem Quartier ein Stadtteilhaus errichten und eine Quartiersentwicklung durchführen. Das wäre toll, aber es geht jetzt halt nicht. Allerdings scheint uns auch, dass der Ausbau der Quartiersentwicklung, insbesondere der Aufbau der Stadtteilhäuser, ein Prozess ist, in dem noch einige offene Fragen in der Praxis geklärt wer- den müssen, logisch. Das ist sicher immer so bei solchen großen Veränderungen. So ist die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Stadtteilhaus zu hoch gegriffen sind. Das muss man überprüfen in der Praxis. Aus diesem Grund halten wir ein Begleitgremium für sinnvoll, was ja jetzt auch eingerichtet werden soll, auch zusammen mit Stadträtinnen und den Trägern. Wir sind mit der Antwort der Verwaltung zufrieden. Wichtig ist auch, dass das Bürgerzent- rum Südstadt weiter betrieben wird. Das wurde ja da auch beantwortet. Ansonsten gehen wir davon aus, dass das Büro für Mitwirkung und Engagement weiterhin das für unsere Gesellschaft wichtige Ehrenamt in allen Stadtteilen unterstützen wird. Da ist man ja unab- hängig vom Quartiersmanagement. Das ist ja nicht identisch. Darauf, dass dieses Ehrenamt weiter unterstützt wird, werden wir im Rahmen natürlich, wie in allen Bereichen, im Rah- men unserer finanziellen Möglichkeiten auch achten. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Die Etablierung der sozialen Quartiersentwicklung ist auch für uns ein wichtiges Anliegen. Wir wissen, dass dies nicht einfach ist und haushaltsneutral umgesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass es Priorisierung geben muss. Der Weg dahin ist allerdings bis heute recht holprig gewesen. Es wurden noch eine ganze Reihe von Anre- gungen, Fragen und Änderungsnotwendigkeiten in der Sitzung des Sozialausschusses und in schriftlichen Anfragen aus diesem Gremium vorgetragen. Dies zeigt, welch großes Inte- resse bei den Stadträtinnen und Stadträten an diesem Thema vorhanden ist. Davon sind ei- nige bis jetzt allerdings nicht ausreichend oder gar nicht beantwortet. Wir wünschen uns eine große Transparenz, Verständlichkeit und die Einbeziehung der Akteure wie Bürgerver- eine, der Träger und vor allem auch von Stadträtinnen und Stadträten. Sie haben ja zuge- sagt, dass im Begleitgremium auch die Vertreter der Fraktionen dieses Hauses einbezogen werden. Dies ist gut und wichtig. Für uns ist es aber ganz entscheidend, dass wir endlich eine Übersicht der Stadtteile bekommen, wie sie nach dem Index eingestuft sind. Gibt es hierbei enge oder auch weitere Abstände zwischen den Einstufungen? Dies wollen wir gerne wissen. Dies haben wir auch bereits schon mehrfach angefordert. Wir benötigen die klare Zusage, dass diese Übersicht uns im Begleitgremium vorgestellt wird. Herr Oberbür- germeister, bitte veranlassen Sie, dass dies uns vertraulich dort präsentiert wird. Da ja nach den Besprechungen noch einiges in die Vorlage eingearbeitet werden muss, wie Sie ja zugesagt haben, sehen wir den heutigen Beschluss als Auftakt, die soziale Quartiers- entwicklung weiter zu bearbeiten. Einen endgültigen Beschluss der Änderungen werden wir dann nach Vorberatung im Sozialausschuss, das auch zugesagt ist, hier im Gemeinde- rat abstimmen. Also heute der Beschluss, der ist, QE weiter voranzubringen, endgültiger Beschluss dann noch Einarbeitung der Änderungsnotwendigkeiten. Bitte beziehen Sie da- bei alle notwendigen Akteure in die Bearbeitung ein. Alles sollte ganz offen, transparent, verständlich und nachvollziehbar kommuniziert werden. Zweifelsohne ist dieser Weg nicht ganz einfach. Umso wichtiger ist es, einen guten Kontext für alle Beteiligten zu erreichen. Danken möchten wir allen, die diese Arbeit in den Ämtern vorantreiben, was sicher nicht ganz einfach ist. – 4 – Stadträtin Moser (SPD): Bürgerschaftliches Engagement, Partizipation und Teilhabe ist für unsere Gesellschaft wertvoll und unverzichtbar. Es bereichert das Leben in den Stadtteilen, viele Menschen profitieren davon. Dies möchten wir beibehalten, und zwar möglichst in al- len Quartieren. Wir freuen uns, dass jetzt die Weiterentwicklung der sozialen Quartiersent- wicklung vorliegt und über die Zusage, noch offene Fragen im Begleitgremium zu klären und das Konzept dementsprechend zu überarbeiten. Aus unserer Sicht können nicht nur einige durch Index-Parameter bestimmte Stadtteile mit erhöhtem Bedarf mit Stadtteilhäu- sern bedacht werden. Wir wünschen uns, dass ehrenamtliche Quartiersarbeit in allen Stadt- teilen erhalten bleibt oder möglich ist. Ich verstehe unter sozialer Quartiersarbeit ein Gelingen des Neben- und vor allem Miteinan- der aller Akteure vor Ort. Nicht nur in der Seniorenarbeit, sondern auf allen Ebenen. Hier sind die Bürgervereine und die Menschen vor Ort, die die Situation dort am besten kennen. Darüber müssen sie mitentscheiden können und nicht nur gegebenenfalls einbezogen wer- den. Ich lebe in einem Stadtteil mit vielfältigem Engagement, seien es die Kirchengemein- den, Sport, Musik, Kulturvereine, um nur einige zu nennen, Seniorenbegegnungsstätten, Elterninitiativen, die Aufzählung könnte man fortführen, nicht zu vergessen und ganz wichtig, das Mehrgenerationenhaus. Sie alle werden getragen, unterstützt vor allem von Ehrenamtlichen. Es gibt nachbarschaftliches Engagement, die Menschen achten aufeinan- der. Dies muss unbedingt erhalten werden, das Ehrenamt muss unterstützt werden. Nun zu weiteren Punkten unseres gemeinsamen Änderungsantrags. Unserer Meinung nach sind Ehrenamtliche durch die Anzahl der geforderten Module überfordert oder sogar abge- schreckt. Dies muss gelockert werden. Der beschriebene einheitliche Standard der Stadtteil- häuser kann für einen Stadtteil passen, für einen anderen passt er aber ganz und gar nicht. Die Bürgervereine und andere Akteurinnen und Akteure im Stadtteil müssen zwingend in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Wir danken für die Klarstellung, dass das Bürgerzentrum Südstadt weiterhin unterstützt wird. Das Begleitgremium ist ein sehr gutes Instrument, das der Transparenz, der Abstim- mung und Vorbereitung der Entscheidungsfindung dient. Die Antragsteller sehen die Ein- beziehung der Fraktionen als gute Möglichkeit der Vernetzung und gemeinsamen Weiter- entwicklung der sozialen Quartiersentwicklung durch Zivilgesellschaft, Verwaltung, soziale Träger und Politik. Das Gremium wird um Mitglieder aus den Fraktionen ergänzt, und zwar dauerhaft, nicht nur für die beiden nächsten Sitzungen. In diesem Zusammenhang möch- ten wir eine Sitzung des Begleitgremiums vor der öffentlichen Beschlussfassung des überar- beiteten Konzept im Juli anregen, um letzte Fragen zu klären. Ich vertraue darauf, dass in die Überarbeitung die versprochenen Änderungen und Ergänzungen einfließen, und wün- sche mir ein gelingendes Miteinander im weiteren Vorgehen. Ganz zum Schluss, und das ist sehr wichtig, möchte ich mich bei allen haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten, die sich bisher auf den Weg gemacht haben und weiterhin den Weg beschreiten, bedanken. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion wird diesen Antrag jetzt so mitgehen, obwohl ich ganz offen sagen muss, so richtig verstehe ich das ganze Prozedere nicht. Jetzt kommt es also noch mal in den Sozialausschuss und noch mal in irgendeinem Gremium. Ich weiß nicht, was wir da letztendlich besser machen sollen oder was Besseres rauskom- men soll, was schon am Anfang ja auf dem Tisch lag. Ich kann heute nur sagen, ich bin ge- spannt, wann die CDU und die SPD irgendwann sagen, okay, wir können das ohne Wenn – 5 – und Aber dann mittragen. Also so sehe ich es im Moment so, es ist in meinen Augen fast eine Verhinderungspolitik, was wir am Anfang diskutiert haben, wie gesagt, einmal Sozial- ausschuss, dann eine Sondersitzung Sozialausschuss, da waren Sie dann auch nicht mit zu- frieden, was dort besprochen wurde. Also eine merkwürdige Vorgehensweise aus meiner Sicht, aber trotzdem, klar, es muss weitergehen, und wir werden auch alle zukünftigen Sit- zungen besuchen, aber irgendwann muss es einfach mal zu einer endgültigen Entschei- dung kommen. Stadtrat Høyem (FDP): Mein dänischer Parteileiter hat ein Buch geschrieben, es heißt, Politik zwischen Menschen, und damit möchte er sagen, dass Politik immer konkret ist, hat immer mit Realitäten zu tun. Wir sind selbstverständlich positiv dieser sozialen Quartiersentwick- lung gegenüber und, Herr Cramer, das ist keine Hinderungspolitik, dass wir CDU und SPD unterstützen, aber bis jetzt sind die Unterlagen unglaublich abstrakt. Sie haben sogar, Herr Cramer, gesagt, das war schwierig zu verstehen. Es ist theoretisch, das sind Module, das ist Index und viele andere gute, gute, gute Dinge, aber wir wollen ganz konkret wissen, was passiert mit richtigen Menschen, in richtigen Häusern, in richtigen Seniorenzentren und so weiter. Deshalb finde ich das nicht eine Hinderungspolitik, aber CDU und SPD versucht, so lese ich diesen Antrag, das konkret zu machen, also richtig Politik zwischen Menschen. Stadtrat Schnell (AfD): Die soziale Quartiersentwicklung an sich erachten wir für sinnvoll. Eingesetzte Fördermittel sollten sinnvoll und zielgerichtet und nicht einfach für irgendwel- chen Ringelpiez verwendet werden, so die hehre Absicht. Doch stellen die in der Vorlage genannten Maßnahmen dies sicher? Denn das ist in diesem Konzept bislang nicht wirklich klar. Zudem zeigte sich bei den Sitzungen des Sozialausschusses im November und Dezem- ber, dass sich die beteiligten Akteure dieses Bereiches nicht ausreichend mitgenommen und beteiligt fühlten und wohl auch sind, sodass seinerzeit vielfach Kritik an dieser Vorlage geäußert wurde. Betreffend zum einen Art und Umfang der Fördermodule, ich erinnere mich an so ein Zitat, zu wenig Luft zum Atmen, das da gefallen ist, und ebenso bei der Ge- staltung der Beteiligung des ehrenamtlichen Engagements, das insbesondere durch die Bürgervereine geleistet wird. Diese Kritik bildet ja auch die Grundlage der Forderung des Ergänzungsantrages von SPD und CDU. In der Stellungnahme der Stadt heißt es dazu, dass die Stadt die beantragten Änderungen prüfen wolle. Dies begrüßen wir explizit, aber Zu- sage einer Umsetzung ist dies jedoch noch keine. Was bei der zugesagten Überarbeitung mit Begleitgremium, in dem auch die Fraktionen des Gemeinderats vertreten sein sollen, dann einst herauskommen wird, lässt sich jetzt noch nicht abschätzen. Aus diesem Grund können wir heute der städtischen Vorlage nicht zustimmen, denn es wi- derspricht unserer Vorstellung von Gemeinderatsarbeit, dass wir irgendetwas zustimmen sollen, von dem wir noch gar nicht wissen, wie es denn mal aussehen wird und wie weit die geäußerten Kritikpunkte darin dann auch tatsächlich in entsprechenden Änderungen Eingang gefunden haben. Diese Reihenfolge ist einfach falsch. Daher sollten wir heute nicht über diese Vorlage abstimmen. Falls dies jedoch doch geschieht, werden wir sie ab- lehnen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Wir werden der Beschlussvorlage der Verwaltung zustim- men, weil wir haben dankenswerterweise auch eine Sondersitzung extra dafür wahrneh- men können, um tiefergehende Informationen zu bekommen. Wir sind uns alle klar dar- über, dass noch nicht alles zu Ende gedacht ist. Es ist ein Entwicklungsprozess, das steht ja schon quasi im Wort drin. Es geht um Quartiersentwicklung, also ist es keine – 6 – abgeschlossene Sache, sondern es muss von uns und der Bürgergesellschaft, mit all ihren Vertreterinnen und Vertretern, die sich daran beteiligen, weiterentwickelt werden. Auf jeden Fall den Änderungsantrag von CDU und SPD begrüßen wir. Wir sehen aber auch hier die Stellungnahme der Stadtverwaltung für uns als Grundlage an zur Weiterentwick- lung. Wir gehen auch davon aus, dass es wichtig und gut ist, dass wir am Begleitgremium beteiligt werden, weil klar ist, wenn wir nicht von vornerein eingebunden sind, wie sollen wir dann entscheiden oder befinden können, ob das jetzt ein guter Entwicklungsprozess ist oder nicht, also von daher, Begleitgremium sehr wichtig. Ich halte es auch für wichtig, dass das Südwerk erhalten wird, da haben wir ja jetzt die Zusage. Ich möchte aber gerade am Beispiel der Südstadt auch noch mal was aufzeigen, was ich für zumindest bedenkenswert halte, auch für den weiteren Prozess. Die Südstadt ist kein homogener Stadtteil, wird aber im Rahmen der Quartiersentwicklung als ein großes Gan- zes gesehen. Jetzt muss man einfach sagen, die eine Hälfte der Südstadt hat bestimmt jetzt keinen größeren Bedarf, aber die andere Hälfte der Südstadt, da wäre durchaus sehr gro- ßer Entwicklungsbedarf bezüglich dessen, was hier mit der sozialen Quartiersentwicklung zu sehen oder zu verstehen ist, wird aber als ein großes Ganzes dann mehr oder weniger so immer in der Gemengelage halt als doch noch nicht ganz so brisant gesehen. Da würde ich mir wünschen, dass man das Wort Quartiersentwicklung tatsächlich auch ein Stück weit ernster nimmt. Es geht nicht um einen großen Stadtteil, sondern mindestens um zwei große Quartiere, die sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Das wäre mir wichtig, dass man das im Rahmen der Quartiersentwicklung dann auch entsprechend mit weiter betrachtet. Ich halte es auch für wichtig, dass bestehende Strukturen erhalten werden, so gut wir kön- nen, aber es muss auch die Chance bestehen für neue Projekte. Deshalb denke ich, ist halt ein Kompromiss in der Stellungnahme der Stadt, den tragen wir aber so mit. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Wir werden auch zustimmen und deswegen ein paar kritische Worte, weil ich glaube oder wir sind der Überzeugung, das ist doch ein sehr theoretisches Werk. Allein die Sprache, wenn man die liest, also von leichter Sprache weit entfernt, ist sehr theoretisch und eine Fachsprache. Ich habe mich schon gefragt, warum sind viele Leute ausgestiegen in dem Prozess, der einfach fast so ein Fall von Top-Down-Entwicklung ist und wo nicht die Praktiker*innen ihre Basis gefunden haben, mitzuarbeiten, und das, glaube ich, ist von der Seite her von der Beteiligung eigentlich schon recht schiefgelaufen. Von der Seite her muss man das noch nacharbeiten und ich bin nicht überzeugt, ob das Begleitgremium das unbedingt hinkriegt, so jetzt im Nachhinein das zu machen. Also, es sind für mich und für uns verschiedene die Transformationsprozesse darstellende Sachen gesagt worden hier, wie gesagt, es sind theoretische Aussagen. Von der alten Einrichtung der Altenhilfe bis jetzt zu einem Stadtteilhaus ist ein weiter Weg. Da muss man was ab- schaffen und was Neues schaffen, was wir noch nicht genau wissen, wie wir das vollkrie- gen, wie wir das hinkriegen. Also wie der Weg dahin geht, das scheint mir überhaupt nicht beschrieben zu sein. Da werden theoretisch Module definiert, aber kein Weg beschrieben. Von der Seite her alle Strukturen werden abgeschafft, aber wie wir zu den neuen Struktu- ren kommen, wird nicht gesagt. Also, wie gesagt, es ist positiv zu erwähnen, dass wir uns auf den Weg machen, dass wir weiterkommen. Wir können nicht so stehen bleiben. Ich bin ein Fan von Stadtteilentwick- lung, aber es kommt auch an dieser Stelle nicht zutage, dass jeder Stadtteil individuell ist und deswegen er sehr individuell angegangen werden muss. Es wird eine Methode – 7 – definiert, die aus unserer Sicht her nicht in jedem Stadtteil so funktioniert. Also es gibt eini- ges nachzuarbeiten, aber es ist schwer, daran zu arbeiten, deswegen sagen wir Ja, danke schön. Der Vorsitzende: Es gibt dieses badische Sprichwort, dass, wenn man mit etwas ausrei- chend rumgrantelt, dass das eine positive Zuwendung ist. Ich gebe zu, dass ich das nach dieser Diskussion zwar nicht so ganz spüre, aber wenn das stimmt, war es ja geradezu eine Lobeshymne. Ich würde dann jetzt gerne mal die Dinge noch mal zusammenfassen, die ich gerne vielleicht auch von Ihnen gehört hätte. Vielleicht müssen wir mal drüber reden, wa- rum das an der Stelle vielleicht nicht so funktioniert. Als ich mein Amt hier angetreten habe, hat damals das Dezernat 2 unter Federführung von Wolfram Jäger und Dr. Albert Käuflein hat das fortgeführt, sich darüber Gedanken ge- macht, wie wir Stadtteilzentren über Mietzuschüsse ermöglichen, da, wo wir eine ehren- amtliche Vereinswelt haben, die für ihre jeweiligen Stadtteile etwas bewirken kann, und Sie wissen, wir haben hier oft darüber diskutiert, überfordern wir die Ehrenamtler nicht, wie kriegen wir aber gleichzeitig hin, dass das Angebot immer auf alle anderen Bereiche aus dem Stadtteil offen ist. Ihnen war auch immer wichtig, dass jetzt nicht der Golfclub, der Reitverein und die Pokerrunde gemeinsam ein Stadtteilzentrum unterhalten, sondern dass da auch soziale Aspekte aus dem Stadtteil berücksichtigt werden müssen, damit das Stadt- teilzentrum keine, sagen wir mal, exklusive Veranstaltung ist, mit öffentlichen Geldern ge- fördert für einen bestimmten engagierten Teil der Bürgerschaft, sondern hier auch immer versucht wird, die ganze soziale Mischung des Stadtteils in dieses Bürgerzentrum einzuneh- men. Parallel dazu findet Sozialarbeit zunehmend quartiers- und stadtteilorientiert statt. Das merken Sie schon in der Struktur der sozialen Dienste, aber wir haben auch für viele Quartiere in der Stadt noch zusätzliche kleinere Einheiten, die sich um besondere nachbar- schaftliche und Quartiersarbeit kümmern. Jetzt haben sich diese beiden Einheiten in der Stadtverwaltung, die eine zunächst mal sehr unterschiedliche Kultur haben, zusammengerauft und haben gesagt, jawohl, wir bringen das konzeptionell in ein einheitliches Quartier, denn es sind ja dieselben Menschen, die im Stadtteil wohnen. Egal ob sie jetzt vielleicht zum Stadtteil des Dezernats 2 finden oder in der sozialen Quartiersarbeit des Dezernats 3 angesprochen werden. Man hat sich da natür- lich erst mal konzeptionell auf den Weg gemacht. Gleichzeitig hören wir von Ihnen, wir sollen Aufgabenkritik machen. Ich kann eine Aufgabenkritik nur da ansetzen, wo ich Indi- zes habe, nach denen ich entscheiden kann, ist es jetzt sinnvoll, hier mehr oder weniger Geld zu platzieren, denn wir können mit Sicherheit nicht alles fördern, was sich aus irgend- welchen Stadtteilen ehrenamtlich ergibt. Dann kommen auf dem Fördern gar nicht mehr raus, sondern wir werden auch in Anbetracht der Finanzlage uns stärker auf das fokussie- ren müssen, wo es wirklich einen Bedarf gibt und wo die Bürgerschaft ohne unsere Unter- stützung nicht in der Lage sein wird, diese Emanzipationsarbeit und Integrationsarbeit in den Quartieren zu leisten. Das fängt natürlich erst mal theoretisch an, weil man muss sich über Kriterien einig werden, man muss sich über die Bewertung der Kriterien einig werden und, und, und. Dass dann natürlich ein bisschen die Rückmeldung kommt, wir finden alle Indizes gut, aber es muss sichergestellt sein, dass genau dieses Stadtteilzentrum am Ende überlebt, ist eine etwas unwissenschaftliche Herangehensweise an die Auswahl solcher Kri- terien. Dem werden Sie mir zustimmen. Gleichzeitig ist es ja nicht Interesse der Stadt, Krite- rien so anzulegen, dass man anschließend ein Stadtteilzentrum schließt. Also schon die Un- terstellung an der Stelle, die ich meine, ein bisschen zu fühlen oder zumindest die – 8 – Möglichkeit, dies zu unterstellen, die, glaube ich, entspricht nicht unserer Art und Weise, mit diesen Dingen zu denken. Von daher, Herr Stadtrat Schnell, auch noch mal, vorne steht, wir prüfen das, bei den Un- terantworten stellen Sie aber fest, dass wir das sehr ernsthaft versuchen in die Konzeption hineinzunehmen. Im Begleitgremium, das Sie ja auch mitbedenken und mitwirken, wird vielleicht ein bisschen Ihre Verlustangst geschmälert, da könnte irgendwas in der Verwal- tung passieren, dem Sie dann nicht mehr folgen können oder was Sie nicht gut finden. Wir werden das Ganze dann noch mal abschließend hier zur abschließenden Diskussion stellen. Damit ist es, glaube ich, auch unproblematisch, dass noch nicht alles 100-prozentig einge- arbeitet und zugesagt ist. Ob es dann sinnvoll ist, ein Begleitgremium weiterhin zu haben, an dem auch Sie als acht Fraktionen alle teilnehmen, da bitte ich noch mal, sich selbst zu fragen. Ist es nicht, wenn das Grundkonzept irgendwie überzeugend ist, dann auch okay, wenn die Verwaltung entlang dieses Grundkonzepts einfach ihre Arbeit macht, oder brau- chen Sie da weiter sozusagen die Detailkontrolle über ein Begleitgremium? Überlegen Sie sich das, nachdem wir dann vielleicht das endgültige Konzept hier entwickelt haben. Ich halte das erst mal für eine sensationelle Entwicklung, dass hier zwei so unterschiedliche Bereiche, die auch eine völlig unterschiedliche Denke zunächst mitbringen aufgrund ihrer Fachlichkeit, sich jetzt bezogen auf das einzelne Quartier zusammenraufen, dass es so et- was wie eine nachvollziehbare und standardisierte Planung gibt und dass wir jetzt mal schauen, hält es am Ende den Realitätscheck Stand, aber dazu muss es überhaupt erst mal ans Laufen kommen. Wenn wir zu Ihnen gesagt hätten, wir machen jetzt ganz viel Quar- tiersentwicklung, und in zwei Jahren fragen wir Sie dann, ob es Ihnen gefällt, dann hätten Sie zu Recht gesagt, wir brauchen erst mal einen Grundsatzbeschluss, ob das denn über- haupt in der Richtung gehen kann, zumal wir ja auch noch ein paar Finanzpositionen hier zusammenlegen, die erst mal sehr unterschiedlich auf den Weg gebracht worden sind und dem müssen Sie am Ende, denke ich, dann an der Stelle auch politisch zustimmen. Von daher vielen Dank an alle die, die daran mitgewirkt haben. Vielen Dank an Sie, dass Sie es jetzt doch in großer Mehrheit uns sozusagen auf den Weg schicken. Ich wünsche dem Begleitgremium, aber vor allem auch den einzelnen Stadtteilen, dass sie davon profi- tieren. Ich bin auch sehr dankbar, dass da Quartiersentwicklung steht und nicht Stadtteil- entwicklung, aber wir sind im Moment mit Sicherheit nicht in der Lage, alle Stadtteile auch noch in die einzelnen Quartiere aufzuteilen und jedem Quartier jetzt zu versprechen, dass so was passiert, und auch das Stadtteilzentrum Südstadt liegt nicht in der alten Südstadt, aber ist von der alten Südstadt schon auch gut erreichbar. Also von daher lassen Sie uns doch jetzt erst mal diesen Weg gehen und dann können wir immer noch weiter diskutie- ren. Wenn es irgendwann mal Geld regnet, wird das sicherlich einfacher sein, aber darauf können wir jetzt im Moment noch nicht vertrauen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung, und ich bitte Sie, ich habe das jetzt so verstan- den, dass der Antrag jetzt nicht zur Abstimmung gestellt werden muss, das wird dann quasi gesehen von Ihnen, ob es dann am Ende eingearbeitet ist oder nicht, und ich bitte Sie jetzt um Ihr Votum, ab jetzt. – Ja, das ist doch noch mal ein breiter Vertrauensbeweis – 9 – und eine starke Unterstützung für diesen Weg, vielen Dank. Sollte es stimmen, dass der eine oder andere zwischendrin doch die Geduld verloren hat, werden wir uns alle bemü- hen, ihn wieder in die Arbeit zurückzuholen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2023