Freiwillige Feuerwehrkräfte bei der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2022/2012
Art: Anfrage
Datum: 28.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 43

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/2012 Freiwillige Feuerwehrkräfte bei der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 43 X 1. Wie viele städtische Mitarbeitende sind bei den Freiwilligen Feuerwehren aktiv? 2. Haben alle Mitarbeitende, die bei Freiwilligen Feuerwehren aktiv sind, unabhängig der Dienststelle, ein Anrecht auf Freistellung? 3. Wie unterstützt die Stadtverwaltung das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeitenden generell? Begründung/Einordnung: Die Freiwilligen Feuerwehren sind für die Karlsruher Sicherheit unerlässlich und wir sind den vielen Freiwilligen dankbar, dass sie ein so vertrauensvolles Ehrenamt übernehmen. Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, dass die Ehrenamtlichen ihre Arbeit uneingeschränkt auch während der Arbeitszeit ausüben können. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Irene Moser Elke Ernemann Dr. Anton Huber

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2012 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Branddirektion Freiwillige Feuerwehrkräfte bei der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 43 X 1. Wie viele städtische Mitarbeitende sind bei den Freiwilligen Feuerwehren aktiv? Ob die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bei einer Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind, wird nicht erfasst. 2. Haben alle Mitarbeitende, die bei Freiwilligen Feuerwehren aktiv sind, unabhängig der Dienststelle, ein Anrecht auf Freistellung? Gemäß § 15 Absatz 1 Feuerwehrgesetz (FwG) sind ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen oder der Aus- und Fortbildung von der Arbeits- oder Dienstzeit freigestellt. Diese gesetzliche Freistellung gilt für alle Arbeitgeber und auch alle Dienststellen der Stadt gleichermaßen. Dieser Vorrang des Feuerwehrdienstes gegenüber der Arbeitsverpflichtung ist jedoch nicht uneingeschränkt, sondern gilt nicht in den Fällen, in denen die Unterbrechung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin die Gefahr schwerwiegender Schäden für den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin oder der Allgemeinheit mit sich bringen würde. Beispielhaft möchten wir hier auf die Betreuung laufender Prozesse oder den Feuerwehreinsatzdienst bei der Berufsfeuerwehr nennen. 3. Wie unterstützt die Stadtverwaltung das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeitenden generell? Die Stadt Karlsruhe unterstützt sehr großzügig das ehrenamtliche Engagement der Mitarbeitenden, teilweise auch deutlich über das gesetzlich oder tarifvertraglich geregelte Maß hinaus. Für öffentliche Ehrenämter wie in einem Gemeinderat, Ortschaftsrat, Kreistag oder der Freiwilligen Feuerwehr erhalten die Mitarbeitenden Arbeits- beziehungsweise Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die erforderliche Zeit. Hierbei sind bei der Freiwilligen Feuerwehr wie auch beim ehrenamtlichen Katastrophenschutz zum Beispiel auch die notwendigen Ruhezeiten nach einem Einsatz und Fortbildungen umfasst. Ebenfalls Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die erforderliche Zeit besteht zur Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Leben, wie beispielsweise Tätigkeiten im Kirchengemeinderat, innerhalb eines Organs des Roten Kreuzes, als Schöffe/Schöffin oder ehrenamtliche*r Richter*in. – 2 – Freigestellt werden die Mitarbeitenden außerdem - falls die Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist - für die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, soweit sie staatsbürgerlichen Zwecken dienen oder von Organisationen durchgeführt werden, deren Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse liegt. Das sind etwa Lehrgänge des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks oder die Heranziehung zum freiwilligen Sanitätsdienst bei dringendem öffentlichem Interesse. Für solche Tätigkeiten kann bezahlte Arbeitsbefreiung grundsätzlich für maximal fünf Arbeitstage gewährt werden, in Einzelfällen sind ausnahmsweise bis zu zehn bezahlte Tage möglich. In allen oben genannten Fällen geht die Stadt Karlsruhe im Beschäftigtenbereich über die TVöD- Regelungen hinaus und wendet aus Gleichbehandlungsgründen die weiter gefassten gesetzlichen Regelungen des Beamtenbereichs für alle Mitarbeitenden an. Darüber hinaus eröffnet das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit für die Tätigkeit als ehrenamtliche*r Jugendleiter*in (inclusive Ausbildungen dazu) eine Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit. Über den gesetzlichen Rahmen hinaus gewährt die Stadt ihren Mitarbeitenden in solchen Fällen unter Fortzahlung der Bezüge bis zu zehn Arbeitstage im Jahr. Außerdem räumt das Bildungszeitgesetz für die Qualifizierung zur Fortbildung für ehrenamtliche Tätigkeiten eine bezahlte Freistellung ein. Pro Jahr besteht der Freistellungsanspruch für fünf Arbeitstage, soweit in der Fünf-Tage-Woche gearbeitet wird. Alle einschlägigen Normen zum Themenkomplex Ehrenamt sind äußerst detailreich, sodass der Übersichtlichkeit halber nur die Grundzüge dargestellt werden konnten.

  • Protokoll GR TOP 43
    Extrahierter Text

    Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 42. Punkt 43 der Tagesordnung: Freiwillige Feuerwehrkräfte bei der Stadt Karlsruhe Anfrage: SPD Vorlage: 2022/2012 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 43 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Oktober 2022