Ernennung Kulturbotschafter*in
| Vorlage: | 2022/2010 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/2010 Ernennung Kulturbotschafter*in Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 23 x Wann wird die ab dem Jahr 2015 beschlossene Ehrung/Benennung einer*s Kulturbotschafters*in eingeführt? Begründung/Einordnung: Im Jahr 2013 beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit, dass ab 2015 an hervorragende Persönlichkeiten des Karlsruher Kulturlebens alle zwei Jahre der Titel „Kulturbotschafter*in“ vergeben wird. Dieser Antrag wurde von der Verwaltung begrüßt. Auch im Jahr 2017 stellte die Fraktion eine Anfrage, weshalb der Antrag noch nicht umgesetzt wurde. Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass die 2017 genannten Gründe der bis dato nicht erfolgten Umsetzung wie zum Beispiel fehlende Ressourcen für das Management zwischenzeitlich hätten eingestellt werden müssen. Die Kulturlandschaft in Karlsruhe entwickelt sich stetig weiter und würde durch eine*n Botschafter*in bereichert werden. In Karlsruhe wirken und arbeiten viele wichtige Persönlichkeiten, die unsere Kulturinstitutionen und Einrichtungen repräsentieren können. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Elke Ernemann
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2010 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Ernennung Kulturbotschafter*in Anfrage: SPD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.11.2022 23 x Zurückgehend auf die Bewerbung Karlsruhes als Kulturhauptstadt Europas 2010 beschäftigt sich die Stadt Karlsruhe seit 2013 mit der Idee, ein starkes Netzwerk von Botschafter*innen aufzubauen. In einem Antrag aus dem Gemeinderat ging es zunächst um Botschafterinnen und Botschafter im Bereich der Kultur; alle zwei Jahre sollte ein entsprechender Titel an eine herausragende Persönlichkeit des Karlsruher Kulturlebens verliehen werden. Im Verlaufe der Diskussionen wurden diese Überlegungen in den größeren Rahmen eines Botschafter*innenkonzepts für die ganze Stadt als Teil der Internationalisierungsstrategie gestellt. Darüber wurde der Gemeinderat im Jahr 2017 informiert. Im Dezember 2021 trat der Oberbürgermeister mit dem Thema „Botschafter*innen-konzept“ an die Gemeinderatsfraktionen heran. Vor dem Hintergrund der pandemischen Notlage nationaler Tragweite und angesichts der angespannten Finanzlage entschieden die Fraktionen, dass eine Umsetzung des Konzeptes aktuell finanziell nicht darstellbar ist. Eine Analyse vergleichbarer Ansätze in anderen Großstädten hatte gezeigt, dass dies mit einem Sachmittelbedarf von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr und mindestens 1 bis 2 zusätzlichen Personalstellen zur Betreuung und laufenden Information des Kreises der Botschafter*innen verbunden wäre. Gleichzeitig erhielt die Verwaltung vom Oberbürgermeister den Auftrag, mit vorbereitenden Aufgaben und einer Verfeinerung des Konzeptes zu starten und das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Gemeinderat vorzutragen. Dies ist in Arbeit und soll dem Gemeinderat im Jahr 2023 vorgelegt werden. Bis zur Konkretisierung des allgemeinen Botschafter*innenkonzepts und Befassung des Gemeinderates damit sollte entsprechend der Entscheidung des Gemeinderates vom 17. März 2017 kein gesondertes Kulturbotschafter*innenkonzept verfolgt und erarbeitet werden.
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Extrahierter Text
Niederschrift 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 15. November 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 23 der Tagesordnung: Ernennung Kulturbotschafter*in Anfrage: SPD Vorlage: 2022/2010 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Dezember 2022