Kommunale Sozial-Maßnahmen gegen die Folgen der Inflationskrise: Bädereintritt

Vorlage: 2022/1078
Art: Antrag
Datum: 28.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.11.2022

    TOP: 1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 32

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/1078 Kommunale Sozial-Maßnahmen gegen die Folgen der Inflationskrise: Bädereintritt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 32 X Sozialausschuss 16.11.2022 1 x Gemeinderat 20.12.2022 x 1. Bei den Karlsruher Sozialpässen wird die Eigenbeteiligung für Tickets von Bäderbetrieben von derzeit 50 auf 25 Prozent reduziert. 2. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus Haushaltsresten von einzelnen Teilhaushalte der Stadt Karlsruhe. 3. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche weiteren zusätzlichen Möglichkeiten finanziell benachteiligte Menschen in dieser Krise unterstützen können. Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah hierüber in öffentlichen Debatten im Sozial- und Jugendhilfeausschuss. Begründung/Sachverhalt: Die Erhöhung der Eintrittspreise bei den städtischen Bädern war vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise und Erhaltungskosten notwendig. Doch soll finanziell benachteiligten Menschen auch weiterhin der Besuch ermöglicht werden. Bäderbesuche sind neben Freizeitgestaltung auch gesundheitsfördernd. Menschen mit sehr niedrigem Einkommen benötigen in dieser Zeit eine besondere Unterstützung. Die Inflation, insbesondere die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise, wirken sich bei einem Einkommen an der Existenzgrenze deutlich stärker aus. Auch geringe Beträge, wie die Tickets für Schwimmbäder können dann schon eine zu hohe Belastung darstellen. Deshalb setzen sich die antragstellenden Fraktionen dafür ein, bei den Karlsruher Sozialpässen die Eigenbeteiligung für Tickets von derzeit 50 auf 25 Prozent zu reduzieren. Zur Gegenfinanzierung dieser Ausgaben sollen Haushaltsreste verwendet werden. Damit kommen wir nicht in den Zielkonflikt, dass keine zusätzlichen Ausgaben in Folge der Haushaltsstabilisierung erfolgen sollen. – 2 – Wir möchten auch die Stadtverwaltung Karlsruhe ermutigen, eigene Ideen zu benennen, wie finanziell benachteiligte Menschen verstärkt in der Krise unterstützt werden könnten. Dazu sollte die Stadt Karlsruhe zeitnah und öffentlich zugänglich in den zuständigen Ausschüssen berichten. Unterzeichnet von: Michael Borner Verena Anlauf Jorinda Fahringer Lüppo Cramer Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle

  • Stellungnahme Kommunale Sozial-Maßnahmen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/1078 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: stja Kommunale Sozial-Maßnahmen gegen die Folgen der Inflationskrise: Bädereintritt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 32 x Sozialausschuss 16.11.2022 1 x Gemeinderat 20.12.2022 x Kurzfassung Die derzeitigen finanziellen Belastungen durch steigende Energiepreise und Inflation belasten alle Haushalte. Mit der den Karlsruher Pässen zugrundeliegende Philosophie wird stigmatisierungsfrei Teilhabe ermöglicht und die Schere zwischen denjenigen, die einen Pass haben und denjenigen, die knapp über der Grenze liegen, nicht zu weit geöffnet. Als gute Balance zwischen dem städtischen Anteil und dem Eigenanteil hat sich die 50% Regelung bewährt. Die Verwaltung empfiehlt, derzeit von dieser Regelung nicht abzuweichen. Der Bäderausschuss hat ein Begleitcontrolling beschlossen. Es erfolgt eine zeitnahe Auswertung über den Besuch der Bäder auch von Passinhaber*innen. Wenn dieser Bericht aufzeigt, dass der Anteil der Besucher*innen mit Karlsruher Kinderpass sinkt, führt die Verwaltung eine Erhöhung des städt. Zuschusses auf 66% durch. Die Erhöhung auf 75 % wird abgelehnt. Der Sozialausschuss wird über das weitere Vorgehen informiert. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zu 1. Bei den Karlsruher Sozialpässen wird die Eigenbeteiligung der Tickets von Bäderbetrieben von derzeit 50 auf 25 Prozent reduziert. Eine Reduzierung der Eigenbeteiligung bei den Badeintritten für Inhaber*innen des Karlsruher Passes/ Kinderpasses würde die Schere zwischen denjenigen, die die Pässe erhalten und denjenigen, die knapp über der Berechtigungsgrenze liegen, überdimensional öffnen. Die Berechtigungsgrenze ist systemimmanent, und es ist nicht möglich, diese außer Kraft zu setzen. Die Grenze berücksichtigt flexibel die Haushaltsgröße und liegt beispielsweise für Alleinstehende bei 1.300 € und bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren bei 1.690 € Nettomonatseinkommen. Durch die weitere Scherenöffnung wäre die bisherige Teilhabegerechtigkeit nicht mehr gegeben. Die Karlsruher Pässe wären nicht mehr Garanten für Inklusion, sondern würden sich zu einem exklusiven Angebot wandeln. Eine inklusive Teilhabe ist dann gegeben, wenn die Teilhabeermöglichung der der übrigen Bevölkerung entspricht. Die jetzigen finanziellen Mehrbelastungen betreffen gleichermaßen alle. Bisher ist die 50% Regelung Beim Karlsruher Pass/ Kinderpass seit vielen Jahren in der Balance. Beschwerden über einen zu hohen Eigenanteil liegen nicht vor. Dagegen könnte ein zu niedriger Eigenanteil zu einer unverhältnismäßig starken Inanspruchnahme führen und damit die ausgewogene Teilhabegerechtigkeit in Frage stellen. Im vergangenen Bäderausschuss wurde ein Begleitcontrolling beschlossen, das zeitnah bis Ende diesen Jahres Ergebnisse über den Energieverbrauch und das Nutzerverhalten umfasst. Sollte das Controlling ergeben, dass aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung und der Bädereintrittspreise der Anteil der Badegäste mit Karlsruher Pässen sinkt und damit das Verhältnis der Inanspruchnahme aus der Balance gerät, empfiehlt die Verwaltung, den Zuschuss auf 66% zu erhöhen, um die Teilhabegerechtigkeit wiederherzustellen. Bisher gibt es nur zwei Zuschusshöhen: 50 % im Allgemeinen und 66 % im Besonderen, beispielsweise beim Ferienzuschuss. Von diesen beiden Zuschusshöhen sollte keinesfalls abgewichen werden, was durch die Neueinstufung von 75 % aber passieren würde. Hierzu besteht keine Notwendigkeit. Die Verwaltung teilt im Sozialausschuss mit, ob eine Anhebung der Zuschusshöhe auf 66 % erforderlich war. Zu 2. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus Haushaltsresten von einzelnen Teilhaushalten der Stadt Karlsruhe Eine Eigenfinanzierung ist vor dem Vorliegen der Ergebnisse des Begleitcontrollings nicht erforderlich. Zu 3. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche weiteren zusätzlichen Möglichkeiten finanziell Benachteiligte Menschen in der Krise unterstützen können. Die Stadtverwaltung berichtet Zeitnah hierüber in öffentlichen Debatten im Sozial- und Jugendhilfeausschuss. Bei Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes wurden die subsidiären Leistungen des Karlsruher Passes/Kinderpasses zu den Leistungen des Bildungspakets abgegrenzt. Analog dieser Vorgehensweise sind die Leistungen des Bundes zur Abmilderung der finanziellen Belastung der Privathaushalte abzuwarten. Der Gemeinderat wird zeitnah darüber informiert.

  • Protokoll GR TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 32 der Tagesordnung: Kommunale Sozial-Maßnahmen gegen die Folgen der Inflati- onskrise: Bädereintritt Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Vorlage: 2022/1078 Beschluss: Beratung im Sozialausschuss am 16. November 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Oktober 2022