Sondernutzung für Außengastronomie dauerhaft neu regeln
| Vorlage: | 2022/1072 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: teilweise zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/1072 Sondernutzung für Außengastronomie dauerhaft neu regeln Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 05.10.2022 4 X Hauptausschuss 11.10.2022 7 X Gemeinderat 25.10.2022 26 x 1. Die Verwaltung schafft rechtzeitig zum Auslaufen der aktuellen Sonderregelung am 31.10.2022 neue stadtweite Regelungen zur Nutzung von Außengastronomieflächen; insbesondere in den warmen Monaten. 2. Wenn dies nicht bis zum 31.10.2022 möglich ist, verlängert die Verwaltung die bestehende erweiterte Nutzungsmöglichkeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine Nachfolgeregelung vorlegt. In der Gemeinderatssitzung am 29. März 2022 wurde unter TOP 10 die damals auslaufende Sondernutzung für öffentliche Flächen für Außengastronomie bis zum 31. Oktober 2022 verlängert. In dieser Sitzung wurde zugesagt, einen Überblick zu erstellen, wie viele der davon betroffenen ca. 50 Sondernutzungsflächen bisher Parkplätze oder Fußgängerbereiche/Gehwege waren, und auf welcher rechtlichen Basis diese für eine dauerhafte Umnutzung zur Verfügung gestellt werden könnten. Diese Übersicht wurde bisher nicht vorgelegt. Es soll eine langfristige Regelung erarbeitet werden, die weiterhin auch Parkplätze und anderen öffentlichen Raum für Gastronomie nutzbar macht. So soll die Stadt auch weiterhin ihren Ermessensspielraum nutzen, um diese Nutzung zu ermöglichen. In die Abwägung beispielsweise bei der zeitlichen Nutzung sollen auch die Bedürfnisse der Anwohner*innen (z.B. Lärmschutz) berücksichtigt werden. Eine Sondernutzung eines Parkplatzes für eine gastronomische Nutzung oder eine andere Nutzung (Parklets) muss mindestens genauso einfach zu erhalten sein wie eine Sondernutzung von Gehwegen. Auf Gehwegen ist stets ausreichend Platz für Fußgänger*innen von Bestuhlungen, Werbeaufstellern, Pflanzen und anderen Elementen freizuhalten. Als ausreichende Breite wurde in Karlsruhe im Zuge des sog. „Fairen Parkens“ ein Maß von mindestens 1,60 Metern angesehen. Begründung/Sachverhalt – 2 – Die Belebung der Straßen und Plätze unserer Stadt haben viele Menschen in den letzten Jahren zu schätzen gelernt. Dieser positive Impuls sollte aufgegriffen und verstetigt werden. So bekämen die Gastronom*innen Planungssicherheit und die Karlsruher*innen müssten sich nicht von den liebgewonnen neuen öffentlichen Orten verabschieden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Leonie Wolf Christine Weber Dr. Clemens Cremer Thorsten Frewer Jorinda Fahringer Renate Rastätter
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/1072 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Sondernutzung für Außengastronomie dauerhaft neu regeln Antrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 05.10.2022 4 x Hauptausschuss 11.10.2022 7 x Gemeinderat 25.10.2022 26 x Kurzfassung Eine generelle Neuordnung öffentlichen Raumes allein über das ordnungsrechtliche Instrument der Sondernutzung ist nicht möglich. Bezogen auf konkrete umzugestaltende Örtlichkeiten sind die rechtlich vorgesehenen planerischen, planungsrechtlichen und baulichen Schritte, sowie Beteiligungsprozesse zu beachten. Für eine Beibehaltung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen über den 31.Oktober 2022 hinaus wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit gesehen und lässt sich im Übrigen rechtlich auch nicht mehr begründen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Bisherige Entwicklung Die im Kontext der Corona-Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen führten zu teilweise gravierenden Einschränkungen der Wirtschaft, insbesondere auch im Bereich der Gastronomie. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat erstmals in der Sitzung am 29. September 2020 mehrheitlich die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) und die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen in Bezug auf die Nutzung von Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen und sonstigen Wärmeerzeugern beschlossen. Der Gemeinderat wurde in diesem Zusammenhang auch darüber informiert, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung der coronabedingten Einschränkungen eingehende Anträge auf räumlich und / oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Außenbestuhlungsflächen im Rahmen des rechtlich Machbaren wohlwollend prüfen wird. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung genehmigt werden kann war und ist von der Straßenverkehrsbehörde jedoch in jedem Einzelfall zu würdigen. Die vorgenannten Unterstützungsmaßnahmen wurden im Anschluss, zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates am 29. März 2022 bis zum 31. Oktober 2022 fortlaufend verlängert. Ergänzend hat der Gemeinderat im Zeitraum vom 17. März 2020 bis einschließlich 31. März 2022 auch die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsgebühren und den damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebühren für die gewerblichen Sondernutzungen sowie in bestimmten Bereichen für Gastronomie und Handel beschlossen. Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 29.März 2022 wurde dargelegt, dass eine (Neu-) Verteilung des öffentlichen Raums konzeptionell untersucht werden muss, um die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Insbesondere ob und in welchem Umfang Stellplätze dauerhaft entfallen können, muss ganzheitlich betrachtet werden. Dabei spielen auch gestalterische Vorgaben in Form einer detaillierten verbindlichen Regelung eine Rolle. Insbesondere unter Berücksichtigung bereits laufender Projekte ("ÖRMI", Sondernutzungsrichtlinie, Reallabore „Passagehof“ und „Karlstraße“) und des komplexen Gesamtzusammenhangs stellt dies einen längerfristigen Prozess dar, dessen Umsetzung bis zum 31. Oktober 2022 unrealistisch und nicht möglich ist. 2. Grundproblematik Zu beachten ist, dass die Nutzung – ob der Umfang des Gemeingebrauchs oder eine einzelne mögliche Sondernutzungen – der konkreten planerischen und baulichen Gestaltung einer Fläche folgt. Das bedeutet, objektiv muss sich die betreffende Fläche für die jeweilige Sondernutzung der Gestaltung und grundsätzlichen Widmung nach eignen, im hiesigen Zusammenhang also für periodische, dauerhaft und regelmäßige wiederkehrende gastronomische Nutzungen. Die Benutzung der öffentlichen Straßen (Wege, Plätze) erfolgt durch den sogenannten „Gemeingebrauch“ oder im Wege der „Sondernutzung“. Gemeingebrauch ist die – erlaubnisfreie – Benutzung der Straßen im Rahmen der Widmung nach dem Straßengesetz und den Straßen- verkehrsvorschriften im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das Straßenverkehrsrecht bestimmt insbesondere durch Verkehrszeichen die Art und Weise der Nutzung der Straße, vergleichbar einer Hausordnung. Grundsätzlich liegt kein Gemeingebrauch vor, wenn eine Straße nicht vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs benutzt wird. In Abgrenzung dazu ist die Sondernutzung die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus und sie bedarf grundsätzlich der Erlaubnis. Beispielhaft ließe sich formulieren, dass eine als Parkplätz hergestellte Fläche eben dem Hauptzweck dient, Fahrzeuge abzustellen und nicht wie eine Fläche in einer Fußgängerzone, die neben dem Fußverkehr auch – 3 – Aufenthalt und Kommunikation dient, dauerhaft-periodisch mit gastronomischen Nutzungen belegt werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass nachbarschaftliche und insbesondere imissionsbedingte Konflikte vorprogrammiert sind, weil es zu keinem Ausgleich der absehbaren Nutzungskonflikte beispielsweise in einem planungsrechtlichen beziehungsweise planerischen Verfahren oder Beteiligungsprozess kommt. Zudem wird die jeweilige Fläche auch dem originären Zweck und damit den Gemeingebrauch entzogen, für den sie eigentlich – mit öffentlichen Mitteln – hergestellt und gewidmet wurde, zum Beispiel wenn ein öffentlicher Parkplatz nicht dauerhaft genutzt werden kann. 3. Weiteres Vorgehen Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie hat die Verwaltung im Rahmen der zu treffenden Ermessensabwägung berücksichtigt, dass für die Gastronomie eine existenzbedrohende Situation entstanden ist. Das subjektive Interesse der Gewerbetreibenden an der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wurde gegenüber dem öffentlichen Interesse der uneingeschränkten und gemeingebräuchlichen Nutzung der Straße daher ausnahmsweise besonders hoch bewertet. Mit dem Wegfall der umfangreichen coronabedingten Restriktionen lässt sich diese rechtliche Argumentation aber nicht mehr aufrechterhalten. Letztlich besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, um die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich auch keine sachliche Rechtfertigung für eine nochmalige Verlängerung der generellen Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen. Im Zuge der wohlwollenden Prüfung von Anträgen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen anlässlich der Corona-Pandemie sind der Verwaltung aktuell noch 51 von ehemals maximal 62 Gastronomiebetrieben bekannt, die eine solche Sondernutzungserlaubnis für erweiterte Außenbestuhlungsflächen innehaben. Von diesen wiederum befinden sich 18 Betriebe in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Einer Fortführung der Genehmigungen steht hier - unter straßen-/ straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten - grundsätzlich nichts im Wege, da die Aufenthaltsfunktion, zu der zweifellos auch gastronomische Angebote beitragen, in den genannten Bereichen besonders berücksichtigt werden kann. Die Verwaltung wird insofern diese Verwaltungspraxis wo möglich beibehalten und in vergleichbaren Flächensituationen auch auf Neubeantragungen anwenden. Für die restverbleibenden 33 erteilten Sondernutzungserlaubnisse sind die Umstände, die eine wohlwollende / lockere Handhabung der Sondernutzungspraxis zugelassen haben, nämlich coronabedingte Beschränkungen in der Gastronomie, spätestens seit Frühjahr 2022 weggefallen. Eine Auflistung ist beigefügt. Die Inhaber*innen der Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits zu Beginn des Jahres informiert, dass ohne eine Anschlussregelung die Erweiterungen der Sitzterrassen, die im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie genehmigt wurden, wieder zurückgebaut werden müssen beziehungsweise die ausnahmsweise zur Verfügung gestellten Flächen wieder ihrem ursprünglichen Widmungszweck zugeführt werden. Darüber hinaus hat am 21. Juli 2022 unter Federführung des Ordnungs- und Bürgeramts auch ein Gespräch mit der DEHOGA, CIK und IHK stattgefunden, in dem auf die zu diesem Zeitpunkt geltende Beschluss- beziehungsweise allgemeine Rechtslage frühzeitig hingewiesen wurde. – 4 – Im Ergebnis lässt sich eine strukturierte Neuverteilung des öffentlichen Raumes, damit auch die grundsätzliche Vergrößerung des Angebots an Sondernutzungsflächen für die Außengastronomie, langfristig und rechtssicher nur erreichen, wenn die entsprechenden planerischen, planungsrechtlichen und baulichen Schritte sukzessive an den entsprechenden umzugestaltenden Örtlichkeiten eingeleitet und umgesetzt werden. Diese zwar teils längere Zeit beanspruchenden und arbeitsintensiven, aber konfliktlösenden Mechanismen können nicht dauerhaft durch bloße eindimensionale ordnungsrechtliche Sondernutzungserlaubnisse adäquat und rechtssicher ersetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.
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Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 26 der Tagesordnung: Sondernutzung für Außengastronomie dauerhaft neu regeln Antrag: GRÜNE Vorlage: 2022/1072 Punkt 26.1 der Tagesordnung: Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbe- stuhlungs-flächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 30. September 2023 Antrag: FDP Vorlage: 2022/2086 Punkt 26.2 der Tagesordnung: Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbe- stuhlungs-flächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 30. September 2023 Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2022/2086/1 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Antrag FDP: Bei 5 Ja-Stimmen und 34 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Änderungsantrag CDU: Bei 30 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Antrag FDP, Ziffer 2: Bei 6 Ja-Stimmen und 35 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Antrag GRÜNE, Ziffer 1 und Antrag CDU, Ziffer 2: Bei 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 5. Oktober 2022 und im Hauptausschuss am 11. Oktober 2022, sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Stadträtin Wolf (GRÜNE): So langsam weiß ich nicht mehr weiter. Diese dauerhafte Neure- gelung für Außengastronomie diskutieren wir jetzt zum vierten Mal seit der Gemeinderats- sitzung im März. In jeder einzelnen Diskussion haben wir klargemacht, was wir erreichen wollen und was nicht. Aber wenn ich jetzt die Stellungnahme lese, habe ich das Gefühl, es – 2 – ist immer noch nicht angekommen, und ich weiß ehrlich nicht, wie ich das noch erklären soll. Aber ich versuche es jetzt noch mal Schritt für Schritt. Wir wollen grundsätzlich mehr Außengastronomie ermöglichen, und zwar auch auf Park- plätzen. Während Corona haben wir das ausprobiert. Da sind viele kleine schöne Plätze entstanden, wo sich Menschen treffen können, wo man Kaffee trinken und Eis essen kann. Ich glaube, das ist einer der wenigen guten Dinge, die wir mitnehmen können aus Corona. Und noch mal, wir wollen keinen Ausgleich schaffen. Dann bekommen wir als Antwort von der Verwaltung, Corona können wir jetzt nicht mehr als Begründung nehmen. Ja, herzlichen Glückwunsch, das wollen wir auch gar nicht. Die Stadt München hat es uns vorgemacht. Die haben diese Sonderregelung während Corona auch gehabt, und jetzt haben sie sie dauerhaft auf neue Füße gestellt. In München wurde abgewogen zwischen den Interessen der Allgemeinheit an dem Parkplatz und den Interessen der Allgemeinheit an den neuen Möglichkeiten zum Zusammenkommen. Hier in Karlsruhe dagegen wurde abgewogen zwischen den Interessen der Gastronomie und dem Interesse der Allgemeinheit an diesem Parkplatz. Besteht denn aus Sicht der Stadtverwal- tung die Allgemeinheit in Karlsruhe nur aus Autos oder besteht sie auch aus Menschen? Im Moment werden aber nur Autos und Gastronom*innen betrachtet. Menschen, die eine Limo trinken wollen, werden überhaupt nicht mit einbezogen und das im Jahr 2022. Wir wollen mehr Außengastronomie vor allem in den warmen Monaten, und dann kommt von der Verwaltung die Antwort, das geht aber nicht ganzjährig. Auch das geht aber an unserer Forderung vorbei, denn gerade im Sommer ist ein deutlich größeres Interesse an der Möglichkeit zu verweilen. Danke an der Stelle an die CDU, die das noch mal konkreter gefasst hat. Dem können wir uns natürlich anschließen. Ob wir jetzt hier beschließen, dass es von März bis Oktober ermöglicht werden soll oder in den warmen Monaten, na ja. Wit- zigerweise kommen wir aus einer anderen Begründung aber zum gleichen Ziel. Das letzte Argument, das wir von der Verwaltung gehört haben, ist das Bundesgesetz, dem wir grundsätzlich entgegenstünden. Auf das Beispiel München sind wir schon eingegan- gen, aber okay, in Bayern werden Bundesgesetze manchmal interessant interpretiert. Mitt- lerweile haben wir aber weiter recherchiert, nämlich auch Stuttgart, Mannheim, Heidel- berg, Freiburg, überall gab es Ausnahmeregelungen für mehr Gastronomie während Corona, und das auch auf Parkplätzen. All diese Städte wollen jetzt auf unterschiedlichen Wegen eine dauerhafte Neuregelung erarbeiten und beschließen, zum Teil mit deutlich weitgehenderen Möglichkeiten, nämlich mit nicht-kommerzieller Nutzung. Aber grundsätz- lich scheint es also auch in Baden-Württemberg möglich zu sein, zwischen den verschiede- nen Interessen der Allgemeinheit abzuwägen. In allen größeren Städten um uns herum ist es möglich, den öffentlichen Raum anders zu nutzen und zu verteilen. Nur hier in Karlsruhe führt die Verwaltung Schattendiskussionen gegen Vorschläge, die wir gar nicht machen und gegen Argumente, die wir überhaupt nicht vorbringen. Ich hoffe wirklich sehr, dass Sie heute die Mehrheit, die wir hier im Gemeinderat hoffent- lich zusammenbekommen, annehmen, dass Sie diese Aufgabe annehmen und dass wir dann endlich zusammen überlegen können, wie wir das umsetzen wollen, wie wir mehr Außengastronomie auch auf Parkplätzen ermöglichen können. – 3 – Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wir gehen wirklich von völlig unterschiedlichen Zeiten an das Thema heran und wollen verrückterweise im Moment das Gleiche. Vorhin habe ich schon gesagt, Ihnen geht es nicht so sehr um das Wohl und Wehe, das haben Sie gerade ausge- drückt, der Gastronomie, sondern Ihnen geht es um die Schaffung oder Beseitigung von Stellplätzen. Das mit dem Vorwand, man könnte in dieser Stadt mehr Wohnlichkeit und Gastfreundlichkeit stärken, das sind halt zwei unterschiedliche Ansätze. Gleichwohl, die CDU-Fraktion bleibt bei ihrer Linie und sagt, wir haben schwere Zeiten hinter uns für die- sen Teil der Wirtschaft und wir sind leider Gottes der Überzeugung, dass noch schwere Zei- ten vor uns sind. Aus genau diesem Grunde heraus beantragen wir, dass diese Sondernut- zung, diese generelle Sondernutzungserlaubnis jetzt zumindest bis zum 30.04.2023 verlän- gert wird, in der Hoffnung, dass wir einerseits doch eine Ahnung haben, wie sich die allge- meine Entwicklung darstellt und andererseits auch, dass die Verwaltung vielleicht noch ein Stückchen weiter ist in ihrem Dilemma, das wir durchaus sehen. Sie wollen planungsrechtliche und baurechtliche Voraussetzungen schaffen, das darf man nicht übersehen. Man kann nicht einfach nach Gutherrenart da und dort Dinge schaffen. Das muss abgesichert sein. Auf der anderen Seite haben wir mit ganz guten Argumenten bisher unter Corona-Gesichtspunkten geschafft, und ich bin der Meinung, Corona ist noch lange nicht vorbei, sodass die Argumente nach wie vor noch zählen. Zu Corona ist jetzt eine Energiekrise gekommen, die unsere Gastronomie erheblich in Schwierigkeiten bringt, weil sie nämlich deren Umsatzmöglichkeit und Gewinnmöglichkeit um einen weiteren Punkt einschränkt. Das darf man nicht übersehen. Gäste kommen in umschlossene Räume in den nächsten Monaten weniger gerne, weil sie vor dem Corona-Risiko Angst haben. Die Unternehmer haben erheblich höhere Energiekostenaufwendungen. All das bewegt uns doch, die Verwaltung nach Möglichkeiten zu suchen, die diese Verlängerung dann zulässt. Wie gesagt, bis zum 30.04., das unterscheidet uns von den anderen. Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Hock, ich hatte es eben so dargestellt, als sei es ein Ände- rungsantrag. Es war aber ein eigenständiger Antrag. Insofern ist die Reihenfolge, erst die Antragsteller und dann der Rest. Jetzt hatte ich Sie als Änderungsantrag. Dann wären Sie in der normalen Reihenfolge dran gewesen. Aber Sie haben Recht, Ihr Antrag ist ein eigen- ständiger, deswegen kommen Sie jetzt dran und den Herrn Pfannkuch habe ich unberech- tigterweise vorgezogen. Stadtrat Hock (FDP): Das ist für mich überhaupt kein Problem, da bin ich nicht nachtra- gend. Ich darf jetzt für die Zählgemeinschaft hier an diesem Punkt sprechen, weil der uns auch wirklich extrem wichtig ist. Wir haben irgendwie das Gefühl, dass nicht rechtliche Er- wägungen oder, sagen wir mal, Grundeinstellungen von Teilen der Verwaltung auch im In- teresse und dem, was jetzt Sie, Herr Oberbürgermeister, auch zu dieser Problemstellung vorgetragen haben, auch nach außen gestellt wird. Die Stellungnahme der Stadtverwal- tung ist, insbesondere was die rechtliche Seite anbetrifft, unseres Erachtens an den Haaren herbeigezogen. Das ist nichts anderes als der Versuch, eine politische Bewertung durch ein scheinbar rechtliches Verbot zu verhindern. In der Begründung dazu hat die Verwaltung er- klärt, eine wirtschaftliche Unterstützung der Wirte sei rechtswidrig. Wirtschaftliche Erwä- gungen dürfen in die Entscheidung nicht einfließen. Auf der anderen Seite räumen Sie selbst ein, dass der damalige Beschluss eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastwirte zum Ziel hatte. An diesem Widerspruch sich vorbeizumogeln, indem Sie erklären, die wirt- schaftlichen Vorteile seien nur indirekt beabsichtigt worden, in Wirklichkeit sei es um zu- sätzliche Räume für die Gastwirte gegangen, aber was ist denn das anderes als das Ziel, – 4 – über zusätzlichen Raum für Gastwirte zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen. Die Stadtver- waltung konnte den Wirten schlechterdings nicht Bargeld in die Hand drücken. Klares Er- gebnis also, wirtschaftliche Erwägungen waren und sind gewollter erlaubter Teil der Maß- nahmen. Die Verwaltung verbreitet politische Werte und verbrennt sie mit dem Recht. Das Gleiche gilt für die Behauptung, man könne aus rechtlichen Gründen keine Sondernut- zung an den Flächen erlauben, weil sie nicht gänzlich dem Gemeingebrauch entzogen wer- den dürfen. Das werden sie doch nicht. Lediglich für ein halbes Jahr soll die Nutzung je- weils erlaubt werden. Das ist doch genau das Gleiche wie Nutzungen von Verkehrsflächen auf der Kaiserstraße oder am Marktplatz oder anderswo für Außengastronomie, Kleider- stände und anderes. Das gibt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme sogar selber zu. Was ist denn mit den Gewerbetreibenden, zum Beispiel Ecke Ritter- und Gartenstraße, denen öffentlicher Raum für das ganze Jahr zur Verfügung gestellt wird? Handelt die Stadtverwal- tung vorsätzlich rechtswidrig? Nein. Herr Oberbürgermeister, ich erwarte auch, dass Sie heute einen Vorschlag machen, dass wir diesen Vorschlag über diese Brücke zusammen gehen können und der Gastronomie in Karlsruhe die Möglichkeit gewähren, sich über die schwierige Zeit, die sie jetzt offensicht- lich haben, über diese Brücke mitzugehen und der Gastronomie in dieser Stadt unter die Arme zu greifen. Wir hoffen auf einen Vorschlag und hoffen auf eine breite Mehrheit hier im Gemeinderat. Stadträtin Ernemann (SPD): Zuallererst muss ich klarstellen, dass wir uns bislang immer für die Verlängerung der Außengastronomie ausgesprochen haben. Herr Kollege Pfannkuch, Sie haben jetzt einiges durcheinandergebracht bzw. vermischt. Die Wirtschaftlichkeit der gastronomischen Betriebe hängt nicht nur von der Außengastronomie ab. Wenn Sie sich damit beschäftigen, Sie haben eben Energiesituation genannt, dann gibt es auch Personal- mangel, der in der Gastronomie herrscht. Es ist nicht nur die Außengastronomie, die die Überlebensfähigkeit oder die Lebensfähigkeit der gastronomischen Betriebe sichert. Das muss man einmal klarstellen. Dann muss ich auch noch sagen, Sie sprechen, Frau Wolf, von den Menschen. Wir sind auch dafür, dass die Menschen Lebensqualität in der Stadt haben, meinetwegen auch auf Außenflächen. Aber vergessen Sie auch nicht die Nachbarn und die Anwohner. Haben Sie mit denen einmal gesprochen, die sich über Monate hinweg den teilweise enormen Lärm, der von manchen außengastronomischen Betrieben ausgeht, anhören müssen, die dort wohnen in der Innenstadt? Ich habe leicht reden, ich wohne in der Peripherie, ich bin nicht betroffen. Aber ich kenne die Beschwerden der Anwohner. Es ist auch eine Allgemeinflä- che. Diese Fläche steht nicht nur den Gastronomen zu, die steht nicht nur den Menschen zu. Mit meinem Auto, wenn ich in die Stadt fahre, habe ich durchaus das Anrecht, da zu parken. Ich habe – wie ich so schön gelesen habe - den Gemeingebrauch, den Begriff, vor- her auch nicht gekannt und die rechtliche Situation. Herr Hock mag das wohl kritisieren, ich kann nicht einen öffentlichen Parkplatz oder eine öffentliche Fläche zum wirtschaftli- chen Vorteil eines Betriebes dauerhaft zur Verfügung stellen. Wo komme ich denn dahin? Da kann ich diesen Faden endlos in anderen Bereichen fortspinnen. Aus all den Gründen, die ich jetzt in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht näher ausführen will, stimmen wir der Verwaltungsvorlage zu und sehen jetzt vorübergehend von der Verlängerung der Außengastronomie ab. Wir sind aber durchaus offen, falls es ein schlüssiges Konzept gibt – 5 – oder die rechtliche Voraussetzung es zulässt, über eine erneute Situation abzustimmen. Aber im Moment sehen wir davon ab, der Verlängerung zuzustimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ein Punkt zieht sich für mich durch die gesamte Antragsabar- beitung unserer heutigen Sitzung. Das ist die Umwidmung von Stellplätzen, mal zum ei- nen, mal zum anderen, mal zu Fahrradabstellplätzen, mal zu Außengastronomie. KAL/Die PARTEI und die GRÜNEN, oft unterstützt auch von den LINKEN, haben sich auf die Fahne geschrieben, möglichst viele Parkplätze umzuwidmen, egal zu was. Das kann man aus dem Verlauf der heutigen Sitzung ganz klar erkennen. Die Verwaltung ist auch bereit, das mit- zugehen, aber nur soweit es eben geht. Wenn man dann an rechtliche Grenzen stößt, geht es halt nicht mehr. In der Situation sind wir jetzt. Deswegen muss ich dem Herrn Hock auch widersprechen. Wir verstehen die Verwaltungsantwort ganz anders. Wir haben auch Verständnis dafür und falls es zur Abstimmung kommt, werden wir gemäß der Verwaltungsantwort abstimmen, denn eine Sondernutzungsrichtlinie kann nicht verstetigt werden, weil dann ist es keine Sondernutzung mehr. Eine Sondernutzung geht nur für einen bestimmten Zeitraum und aus einem bestimmten Grund, und der Grund war nicht etwa Corona, sondern der Grund waren die staatlichen Maßnahmen gegen Corona, die den Wirten verboten haben, so viele Leute in ihren Laden zu lassen, wie sie es bis dahin gewohnt waren. Und um das auszuglei- chen, um die negativen Wirkungen der staatlichen Maßnahmen gegen Corona auszuglei- chen, wurde den Wirten zusätzlicher Raum außerhalb zur Verfügung gestellt von der Stadt. Wir haben das auch mitgetragen. Es ist auch richtig, wenn ein Geschäftsmann vom Staat eingeschränkt wird, dass die Stadt versucht ihm beizuspringen und ihm die Möglichkeiten zu geben, das zu kompensieren. Jetzt haben wir diese staatlichen Maßnahmen aber nicht mehr, und der R-Wert ist aktuell bei 0,9. Das heißt, die relativ wenigen Infektionen, die wir zurzeit haben, sind schon wieder dabei, zurückzugehen. Deswegen ist nicht davon auszugehen, dass sich an den Regelun- gen diesen Herbst oder Winter oder vielleicht auch im Frühjahr noch etwas ändert, weil sich nämlich mit dem aktuell vorliegenden Virus offensichtlich keine größere Anzahl von Fällen einstellt, sondern es zu einer Plateau-Bildung kommt. Wenn es aber keine staatlichen Maßnahmen gibt, deren schädliche Auswirkung ausgeglichen wird, gibt es auch keinen Grund für eine Verlängerung dieser Regelungen. Wir sind der Meinung, dass die Stadtver- waltung schon alles tut, um den Wirten entgegenzukommen, dort, wo verkehrsberuhigter Bereich ist. In der Fußgängerzone wird den Wünschen der Wirte entsprochen, aber die Stadtverwaltung sagt zu Recht, in 30er-Zonen und in 50er-Zonen können wir das nicht. Da muss man die Planung ändern, denn die Parkplätze sind nun einmal geplant, weil es dafür einen Bedarf gibt. Deswegen geht es nicht so einfach, wie Sie sich das vorstellen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Niemand hat gesagt, dass das einfach geht. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle klar. Aber es ist auch klar, dass in unserer Gesellschaft Veränderungen stattgefunden haben, die die Nutzung des öffentlichen Raumes angeht. Ich betrachte ei- nen Parkplatz als öffentlichen Raum, denn wo steht denn geschrieben, dass jemand mit ei- nem Auto einen Anspruch haben muss auf einen freien Parkplatz im öffentlichen Raum, während Parkhäuser leer stehen? Ja, sorry, wir haben doch genug Parkplätze. Die Autofah- rer müssten in die Parkhäuser fahren, die dafür da sind. Aber nein, das ist nicht bequem genug, während gleichzeitig klar ist, dass wir in dieser Gesellschaft den öffentlichen Raum ganz dringend für Begegnungen brauchen. – 6 – Natürlich ist diese Sondernutzungsregelung in erster Linie auf die Gastronomie abgehoben, aber wer profitiert denn noch davon? Viele junge Menschen, viele Menschen, die als Single irgendwo alleine in ihrer Wohnung leben und stattdessen im Sommer dort Begegnungs- möglichkeiten hätten. Ich hebe jetzt ausdrücklich ab auf den Sommer. Deshalb würden wir auch den beiden anderen Anträgen nicht zustimmen. Wir wollen nicht, dass diese Son- dernutzung in Verbindung mit Heizstrahlern stattfindet. Denn das ist alles andere als das, was unsere Gesellschaft braucht. Aber im Sommer diese Flächen für viele Menschen nutz- bar zu machen, halten wir für ein legitimes Interesse, und zwar einer größeren Anzahl von Menschen als die einzelner Autofahrer*innen, die nur einen Parkplatz direkt vor ihrer Ein- kaufsstätte haben möchten. Der Hinweis auf leere Parkhäuser ist für mich eigentlich Anlass genug zu sagen, wir haben Parkplätze. Warum müssen die immer zentralen Lage sein, in der Fußgängerzone oder am Rand der Fußgängerzone, wo wir durchaus andere Nutzungsmöglichkeiten haben könn- ten. Deshalb wäre mein Anliegen tatsächlich, analog des GRÜNEN-Antrags, die Stadtver- waltung zu bitten, nach den Alternativen zu suchen, wenn es jetzt vielleicht nicht über diese Sonderregelung funktioniert. Aber es gibt planungsrechtlich möglicherweise einen anderen Weg, um diese Flächen einer größeren Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, als das über einen Parkplatz passiert. Ja, danke schön, das war es. Der Vorsitzende: Ich habe ein bisschen die Schwierigkeit, dass ich bei Ihnen spüre, dass Sie zum Teil rechtliche Gegebenheiten einfach nicht verstehen, und wenn Sie es verstanden haben, nicht akzeptieren wollen. Das macht mich, Frau Wolf, auch ebenso ratlos wie Sie. Insofern müssen wir erst gucken, wie wir hier vielleicht zusammenkommen. Wer nach un- serer sechsseitigen Stellungnahme immer noch nicht kapiert hat, warum die rechtliche Grundlage für die Corona-Zeit eine andere ist, als wir sie heute haben, dem, lieber Herr Stadtrat Pfannkuch, ist aus meiner Sicht nicht mehr zu helfen, es tut mir leid. Ich weiß nicht mehr, wie, und ich bin gerade auch ein bisschen ratlos, weil Sie an der Stelle immer anders eingeschätzt habe. Aber wer hier so locker sagt, was während Corona möglich war, muss doch auch jetzt nach Corona möglich sein, weil Corona gibt es noch und vorher aber diese Stellungnahme gelesen hat, da bin ich ehrlich gesagt fassungslos, weil hier sehr genau steht, dass nur die durch die Rechtslage der Corona-Bekämpfung eingegrenzte Zahl der Menschen, die ein Gastronom unterbringen konnte, die Argumentation war, warum man dann die Außenbewirtung so vergrößert hat, dass dann diese Menschen dort unterkom- men können. Diese Corona-Rechtslage existiert nicht mehr. Deswegen gibt es auch keine Corona-bedingte Sonderregelung. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen, egal ob Corona noch da ist oder nicht. Wir müssen an der Stelle dieses leider zur Grundlage neh- men und nicht eine gefühlte Gefahrensituation. Jetzt gibt es das andere Argument. Denen geht es halt aus anderen Gründen so schlecht. Was machen wir im Moment mit den Handwerksbetrieben, denen es schlechtgeht, was machen wir mit den Supermärkten, denen es schlechtgeht und, vor allem, was machen wir mit den Gastronomen, die nicht die Chance ergriffen haben, ihre Außenbestuhlung zu er- weitern. Ich kann Ihnen sagen, nach dem, was wir als Recherche haben, wenn Sie heute beschließen, dass diese 33 ihre Außengastronomie verlängern, weil es ihnen so schlecht- geht, erwarten wir eine dreistellige Anzahl von zusätzlichen Anträgen, die das genau dann auch noch machen wollen, ist doch völlig logisch. Ich würde mich als Gastronom jetzt je- derzeit dazu aufgerufen fühlen, das dann auch zu machen. Man könnte auch noch – 7 – inhaltlich anführen, dass man vielleicht mit einer Vergrößerung der Außengastronomieflä- chen im Winter bei den zu erwartenden Temperaturen und Witterungen vielleicht der Not- lage der Gastronomie doch nicht so viel hilft. Aber das müssen wir jetzt nicht diskutieren, weil sie es auch vorher nicht taten. Wir haben keine Stadt gefunden, die gesagt hat, jetzt tauschen wir Corona einfach durch wirtschaftliche Situation aus, und deswegen verlängern wir die Sondernutzung, diese Sondernutzungsrichtlinie. Genau und deswegen kann ich nach wie vor nicht verstehen, warum in drei Anträgen, und da gehören Sie, Frau Wolf, halt leider auch dazu, Sie sagen, bis eine entsprechende andere Lösung gefunden ist, verlän- gern Sie das. Also verlangen Sie es doch. Sie verlangen es mit einer anderen Begründung, aber Sie verlangen, dass wir das, was im Moment Recht war bis 31.10., was aus unserer Sicht kein Recht mehr ist, verlängern bis zu einer anderen Lösung. Das bleibt für mich die Aufforderung zum Rechtsbruch. Da werden Sie von mir keinen Kompromiss an der Stelle erfahren. Wenn Sie das heute beschließen, werde ich mir überlegen, ob ich dagegen Wi- derspruch einlege. Dann gibt es einen zweiten Punkt, und dieser zweite Punkt ist, dass Sie sagen, wir sollen eine dauerhafte Lösung machen. Sie haben uns das Münchener Modell hier quasi angebo- ten. Wir haben uns mit München in Verbindung gesetzt. Auch das wird in unserer Stel- lungnahme deutlich. Die Münchener machen keine ganzjährige Lösung, sondern sie ma- chen eine vorübergehende Lösung, die sich auf die Monate April bis Oktober beschränkt. Damit setzen sie nicht die ursprünglichen rechtlichen Rahmenbedingungen außer Kraft, aber sie werten in den Sommermonaten das Interesse der Allgemeinheit anders, als das in den restlichen Monaten gilt. Das haben wir noch nicht abschließend klären können, wie sie das im Einzelfall begründen. Aber ich würde Ihnen heute zusagen und vorschlagen, dass wir uns das noch einmal zu Herzen nehmen und versuchen, eine Lösung zu finden, die dann aber stadtweit gelten muss, dass wir für einen begrenzten Zeitraum über den Sommer, ob das April bis Oktober ist oder Mai bis Oktober, das können wir dann noch diskutieren, eine solche Option öff- nen. Denn das käme natürlich meinem Lieblingsmodell der Sommerstraßen und vielem an- deren mehr auch entgegen. Wir müssen aber dann eine solche Öffnung auch an be- stimmte Bedingungen knüpfen. Da mag es auch ausschließende Bedingungen geben. Das wird dann kein Angebot sein für jede Gastronomie an jeder Stelle in der Stadt. Wir können uns gerne ein bisschen an dem Münchener Vorbild orientieren, wo vielleicht Rahmenbedin- gungen genannt sind oder nicht, die kenne ich jetzt im Einzelnen nicht. Auch die Situation, habe ich es mit schnellen Straßen zu tun, mit langsamen Straßen, mag vielleicht eine Rolle spielen. Ich kann das im Moment nicht einschätzen. Diesen Aspekt der verschiedenen Anträge nehme ich gerne auf. Ich merke auch, dass wir an der Stelle begin- nen, etwas flexibler zu werden, weil andere Städte auch Wege gefunden haben. Aber wir müssen am Ende eine rechtssichere Grundlage finden, die auch dann aus unserer Sicht Be- stand hat. Auch bei unseren ganzen Umfragen bei den anderen Ordnungsämtern in Ba- den-Württemberg ist im Grundsatz unsere Rechtsauffassung immer bestätigt worden. Also, auch da gibt es keine einzige Stadt, die einfach sagt, wir verlängern jetzt einfach das, was wir während Corona gemacht haben und machen daraus ein Dauerthema. Ich würde deswegen gerne mit Ihnen die zwei Punkte besprechen. Beharren Sie darauf, dass Sie diese Sondernutzung verlängern? Das wäre ein Beschlussbestandteil, den wir hier diskutieren. Da habe ich Ihnen angekündigt, was ich davon halte und wie ich damit – 8 – möglicherweise umgehen muss. Das Zweite ist, ob Sie uns beauftragen, für eine solche Sondernutzung eine Grundlage zu finden, die dann aber möglichst an allen Stellen in der Stadt greift, wo die Voraussetzungen ergriffen sind, im Grunde im Sinne dieser Schankge- schichte, wie sie in München gemacht wird. Das kann ich mir vorstellen, dass wir einen sol- chen Weg gehen. Ich kann Ihnen noch nicht versprechen, ob wir das, was weiß ich, bis Februar oder März hinkriegen, aber wir sollten es natürlich dann für den nächsten Sommer schon möglich machen, sonst macht es keinen Sinn. Das wäre das, was ich anstrebe. Ich würde Ihnen zwischenzeitlich auch immer Zwischennachricht geben, wie wir das einschät- zen. Wie gesagt, da steht noch einiges an Diskussionen an. Aber ich glaube, das ist grund- sätzlich aus unserer Sicht ein Weg, den wir gemeinsam gehen sollten, weil wir dann natür- lich auch die Nutzung des öffentlichen Raums über die Sommermonate noch mal ganz an- ders gestalten können. Also, so ähnlich wie wir das jetzt bei den Spielaktionen machen an diesem Parking Day, dass man das noch ein bisschen ausdehnt und über mehrere Monate dann ermöglicht. Wir würden uns an der Stelle an dem Münchener Vorbild orientieren. Das wäre jetzt mein Angebot, das ich Ihnen an der Stelle machen kann. Ich kann Ihnen aber nur dringend abraten, beides so miteinander zu vermengen, dass man das eine verlängert, bis das andere greift, weil dafür aus meiner Sicht die Rechtsgrundlage fehlt und weil es auch nicht im Grunde zu einer letztlich wahrgenommenen ganzjährigen Lösung führen kann. Auf diese Sommermonatsdiskussion können wir uns aus meiner Sicht rechtlich einlassen. Stadtrat Hock (FDP): Wir versuchen, alles jetzt irgendwie hinzubekommen. Ich habe aber damals schon gesagt, dass ich nicht glaube, dass die Stadtverwaltung eine Lösung hinbe- kommt bis zum heutigen Tag. Jetzt sind wir genau an dem Punkt, wie ich auch schon ge- sagt habe, wir haben keine Lösung und müssen heute entscheiden, geht es weiter, dann würde es so sein, dass Sie sagen, Sie müssen dann prüfen, ob das überhaupt zulässig ist. Ich sage Ihnen für meine Fraktion, wir würden diesen Schritt heute so gehen wollen. Wir wollen wissen, geht es jetzt weiter. Wir würden das aufrechterhalten. Wir werden es wei- ter wollen, und deshalb müssen Sie sich, Herr Oberbürgermeister, dann überlegen, wie Sie mit der Sache umgehen. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Das, was Sie jetzt andeuten, dass wir über, was Sie auch nennen, periodisch wiederkehrende Sondernutzung sprechen, das Münchener Modell, Sommerstra- ßen aus Schweden, wie auch immer, damit können wir leben. Allerdings brauchen wir dann eine verbindlichere Zusage und wollen das deswegen an der Stelle heute auch auf je- den Fall abstimmen lassen. Wir wünschen uns von Ihnen, dass Sie uns bis Februar im Ge- meinderat dazu eine Vorlage liefern. Dann könnte es theoretisch ab März oder April auch starten, aber das ist der ganz wesentliche Teil, weswegen wir auch vorher diese Verlänge- rung der aktuellen Ausnahmeregelung beantragt haben, weil wir Planungssicherheit für diejenigen wollen, die sich jetzt eventuell schon mit Investitionen darauf eingelassen haben in den letzten zwei Jahren und jetzt nicht wissen, wie geht es dann ab dem nächsten Jahr weiter. Das ist der Punkt. Wegen dieser Planungssicherheit wollen wir diese Ausnahmeregelung, die aus unserer Sicht leider mit einem Versäumnis der Verwaltung zu tun hat. Sie haben uns im März zugesichert, dass Sie eine Lösung finden. Sie haben uns nicht rechtzeitig eine Lösung angeboten, über die wir diskutieren können. Deswegen, aus unserer Sicht bleiben wir bei dieser Ausnahmeregelung. Die ist in keiner Weise mit Corona begründet. – 9 – Dieses grundsätzliche Thema Außengastronomie und Parkplätze im öffentlichen Raum zu regeln, muss auch nicht mit Corona oder irgendeiner wirtschaftlichen Krise begründet sein. Das ist einfach eine Möglichkeit, die man machen kann. Mannheim hat es seit 2017, und Stuttgart hat es 2019. Da war definitiv keine Corona-Sonderausnahmeregelung der Grund dafür. Genau das ist auch unser grundsätzliches Herangehen, wieso es dann rechtlich ei- gentlich auch gehen muss. Sie werfen damit allen anderen Städten in Baden-Württemberg vor, dass sie sich sozusagen sehr stark über das Recht hinweggesetzt hätten. Wir sind auch bereit, über das Wie zu diskutieren, in welchen Monaten, zu welchen Uhrzeiten, welche Gebühren für eine solche Sondernutzung anfallen, wie es aussieht mit der Lärmbelastung außen, ob Fernseher, Lautsprecher stehen dürfen oder auch nicht. Genau das ist eigentlich das, was wir im letzten halben Jahr erwartet haben, dass wir mit Ihnen über das Wie spre- chen, damit wir dann eine verlässliche Lösung für die Gastronom*innen, aber auch für die Bürger*innen als Nutzer*innen dieses Angebots präsentiert bekommen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Nur ein Signal an Sie von unserer Fraktion. Wir würden den Vorschlag auch mitgehen, den Sie jetzt uns gemacht haben. Wir würden dann einfach abwarten, was Sie uns auf den Tisch legen, was Sie als Chef der Verwaltung sehen, was zulässig ist. Stadtrat Zeh (SPD): Wir wollen auf jeden Fall eine rechtssichere Lösung haben. Im Moment sind all die Gastronomiebetriebe rechtssicher, die bereits in Fußgängerzonen oder verkehrs- beruhigten Bereichen sind. Das ist die Mehrzahl der derzeitigen Gastronomen. 33 sind der- zeit besonders betroffen. Es ist klar, es muss eine stadtweite Dauerlösung geben für alle. Wir können uns mit dem Münchener Modell, das in Sommerbiergärten sozusagen ent- steht, auf jeden Fall anfreunden. Wir sind immer offen für dauerhafte Lösungen und wür- den den Weg, der von Ihnen vorgeschlagen ist, auf jeden Fall gerne mitgehen. Der Vorsitzende: Ich kann Ihre Aussage akzeptieren, Herr Stadtrat Löffler, dass wir uns nicht um eine Lösung gekümmert haben. Aber die würde Ihnen im Moment auch nicht helfen. Denn diese Lösung würde nicht dazu führen, dass wir eine bisher Corona begrün- dete Ausnahme einfach bis zum nächsten Sommer verlängern, wenn diese Lösung nur eine Sommerlösung beinhalten würde. Insofern muss ich an dieser Stelle noch einmal klarma- chen, selbst wenn ich diese Lösung schon hätte, müsste ich die Corona-Lösung nach unse- rem Rechtsverständnis spätestens Ende Oktober auslaufen lassen. Die neue Lösung kommt dann im nächsten Sommer erst zum Tragen, genauso, wie ich es Ihnen jetzt auch vor- schlage. Zweite Klarstellung, es kann sein, dass manche dieser 33 Betriebe dann auch nicht mehr unter diese neue Lösung fallen. Das kann passieren, je nachdem, wie die Rahmensetzun- gen sind. Deswegen, so zu tun, als sei damit für diese 33 Betriebe alles geritzt, das finde ich gefährlich, weil Sie damit etwas vorgreifen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die darunterfallen, da bin ich bei Ihnen. Aber ich muss jetzt nicht an dieser Stelle unbedingt et- was versprechen. Es könnte einige Betriebe kommen und sagen, ich will nicht warten, bis diese Lösung kommt, die anderen 33 Betriebe haben auch diese aktuelle Sonderrichtlinie. Es ist zwar jetzt Corona weggefallen, aber der Gemeinderat will, dass sie trotzdem weiter auch draußen größeren Raum in Anspruch nehmen als bisher. Dann will ich das jetzt auch tun. Das möchte ich eigentlich vermeiden, weil ich nicht einmal eine rechtliche Grundlage habe für die Verlängerung nach unserem Verständnis. Deswegen wäre mir ganz dringend – 10 – daran gelegen, dass wir diese Lösung jetzt privilegieren, im anderen Fall 33 Betriebe die Möglichkeit geben, ohne dass es eine rechtliche Grundlage gibt für die Zeit von 1. Novem- ber bis dann vielleicht 30. April. Das Argument der Investitionen, sorry, die hatten damals nur die Chance, mehr Raum zu nutzen, um mit demselben Mobiliar dieselbe Zahl von Gäs- ten zu bewirten, als sie vorher auf niedriger Fläche auch bewirtet haben. Denn darum ging es ja gerade. Wer sich noch neues Mobiliar und zusätzliches Mobiliar gekauft hat, okay, aber ich glaube, damals ging es nicht darum, dass die jetzt mit zusätzlichem Mobiliar zu- sätzliche Leute bewirten, sondern, dass sie mit den ganzen zusätzlichen Abständen, die sie einhalten mussten, eigentlich dieselbe Zahl betreffen. Es wurde an Außenumrandung und so was investiert, das will ich gar nicht bestreiten. Aber dann müssen sie das jetzt einla- gern, bis dann zum Sommer hin die neue Regelung kommt. Ich glaube, das ist zumutbar, denn sie machen jetzt ein Fenster auf, von dem eventuell dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch diese Gastronomen profitieren. Deswegen muss ich an der Stelle darauf beste- hen, dass wir zum 31.10. diese Lösung auslaufen lassen. Wir kümmern uns bis Februar, so haben Sie es vorgeschlagen, das nehme ich als Herausforderung an, vielleicht wird es auch März, so dass es im neuen Jahr losgehen kann, um eine rechtsverträgliche Lösung. Da wer- den wir ein paar Klimmzüge machen müssen. Dann haben aber alle die Chance unter den- selben Voraussetzungen, wenn sie sie erfüllen, dann eine solche, aber nur vorüberge- hende, Nutzung für fünf Monate oder so zu bekommen, und damit wird dann Ihrem Anlie- gen Rechnung getragen. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Das ist echt schwierig hier hinten, glaube ich, unter der Empore. Zu Ihrer ersten Anmerkung. Sie haben Recht, das war eigentlich klar, dass das nur eine Ausnahmeregelung ist, aber die Gastronom*innen stehen dann im Oktober, wenn das aus- laufen würde, vor der Entscheidung, lagern wir die Sachen, die wir neuangeschafft haben, ein, müssen wir dafür vielleicht sogar Räume anbieten, also weiterinvestieren, oder schmei- ßen wir die weg. Das ist Stand heute leider noch nicht klar. Die Zusage, wir versuchen das im nächsten halben Jahr zu klären, ist mir zu weich. Wenn wir heute schon eine Regelung für nächsten Sommer hätten, dann müssten wir die Regelung aus meiner Sicht nicht ver- längern. Aber die haben wir nicht. Also müssen wir die verlängern. Zu Ihrer zweiten Anmerkung. Klar, wie wir das ausgestalten wollen, das können wir dann diskutieren und wie die unterschiedlichen Interessen der unterschiedlichen Beteiligten ge- wertet werden. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich will nicht noch einmal Gefahr laufen, dass ich Verwaltungs- vorlagen oder -empfehlungen falsch verstehe. Aber wenn Sie jetzt wirklich ernsthaft uns vorschlagen wollen, dass die Betriebe, die in der Zahl überschaubar sind, ihre Außengastro- nomie abbauen sollen, während Sie dann sehr engagiert und erwartbar auch zuverlässig wie bisher, bis April sagen, dass sie es wieder aufstellen können, dann scheint mir das jetzt nicht unbedingt eine zwingende Lösung zu sein und auch nicht im Interesse der beteiligten Gruppen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es hier ein Rechtsverfolgungsinteresse der Stadt geben wird, für diese wenigen Monate dann irgendjemand zur Ordnung zu mah- nen. Ich glaube, alle Bürgerinnen und Bürger haben im Moment vielleicht von Anlegern, Frau Kollegin Ernemann abgesehen, aber alle haben für die Besonderheit, wie auch immer man sie beschreibt, der Situation der Gastronomie Verständnis, und ich glaube, Sie sollten das im Innersten auch haben, im Interesse dieser Stadt. – 11 – Der Vorsitzende: Ich habe im Interesse dieser Stadt immer sehr viel Verständnis für die Gastronomen. Aber Sie diskutieren über einen Sonderstatus für 33 Gastronomen, von de- nen, Frau Stadträtin Wolf, viele gar keine Sondernutzung bekommen haben während Corona für Außengastronomie - die haben sie sowieso -, sondern für die Erweiterung der Außengastronomiefläche. Das Bild, das Sie hochbeschwören, dass die jetzt ihre komplette Außengastronomie einlagern müssen, um sie wieder auszupacken, wenn das wirklich Ein- zelne betrifft, dann würde ich das noch verstehen. Es geht aber darum, ob man zur Außen- gastronomie noch einmal ein oder zwei Parkplätze hinzunehmen könnte oder nicht. Da geht es dann nicht um eine zumutbare Geschichte, sich auf dem etwas engeren Raum mit dieser Zeit quasi zu befassen. Trotz all dieser Dinge schätze ich die Situation anders ein an der Stelle und ich sehe nach wie vor trotzdem keine rechtliche Grundlage, jetzt einfach das zu verlangen. Aber Sie kön- nen es gerne versuchen. Da müssen wir uns an der Stelle noch ein bisschen herumstreiten. Da kommen wir aber an der Stelle aus meiner Sicht nicht weiter. Insofern sollten wir jetzt eine Entscheidung treffen. Stadtrat Hock (FDP): Herr Oberbürgermeister, ich würde gerne über unseren Antrag ab- stimmen lassen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Erst einmal muss ich dem Herrn Pfannkuch widersprechen. Es kann nicht sein, dass Sie wissen, was alle Bürger wollen. Sie können sich doch hier nicht hinstellen und sagen, alle Bürger wollen, dass die Parkplätze anders genutzt werden. Was ist denn mit den Anliegern, die dort wohnen, die diese Parkplätze brauchen, die zum Teil vielleicht alt und schon gebrechlich sind und deswegen einen Parkplatz in der Nähe ihres Wohnhauses haben wollen? Wollen die auch stattdessen lieber irgendwelche Bänke oder Tische stehen haben mitten im Winter? Das können Sie doch nicht einfach sagen, dass alle Bürger das so wollen. Das wissen Sie gar nicht. Es gibt wirklich eine ganze Reihe von Bür- gern, die ganz andere Interessen haben. Diese Bürger haben auch Rechte. Darum geht es, glaube ich, dem Herrn Oberbürgermeister auch, dass er nicht in die Situation kommt, dass solche Betroffenen nachher klagen. Dann stellt sich heraus, dass das, was die Stadtverwal- tung auf den Wunsch des Gemeinderats hin gemacht hat, einfach nicht rechtlich einwand- frei ist. Dann gibt es ein Riesenproblem, was dann die Verwaltung auszubaden hat. Wollen wir wirklich als Gemeinderat die Verwaltung jetzt in diese schwierige Situation bringen, dass wir als Gemeinderat etwas beschließen, was rechtlich gar nicht geht? Entschuldigung, wir machen da nicht mit. Wir sind voll bei der Verwaltung und wir werden die Anträge alle ablehnen. Der Vorsitzende: Jetzt gucken wir, wie wir durch die Abstimmung durchkommen. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich gerne den Punkt vorziehen, dass Sie uns beauftragen, eine Lö- sung zu finden, wie wir entsprechend dem Münchener Modell für die Sommermonate eine Möglichkeit schaffen, hier Außengastronomie auch auf eigentlich zum Parken und anderen Dingen zur Verfügung gestellten Fläche einzurichten und kümmern uns rechtzeitig, wir pei- len Februar an, aber jedenfalls sollte es rechtzeitig so sein, dass es für den Sommer dann eingerichtet werden kann. Können wir über diesen Punkt zunächst mal abstimmen? Denn den brauchen wir, glaube ich, alle. Okay, dann stelle ich jetzt das so, wie ich es formuliert habe, das entspricht ein bisschen der Ziffer 2 der CDU-Fraktion, es entspricht der Ziffer 2 der FDP-Fraktion und es entspricht der Ziffer 1 der GRÜNEN-Fraktion, zur Abstimmung. – 12 – Stadtrat Hofmann (CDU): Das funktioniert so jetzt nicht ganz, wenn wir jetzt einzelne Sa- chen hier rausziehen. Wir müssen schon versuchen, die Anträge nach und nach abzuarbei- ten. Aber so funktioniert es auch nicht. Der Vorsitzende: Ich versuche, Ihnen gerade eine Brücke zu bauen. Ich kann es gerne so machen, wie Sie wollen, ist mir recht. Stadtrat Hofmann (CDU): Aber wir haben eben klar gesagt, im Prinzip hängt es zusammen, das Ganze. Es geht jetzt auch um die Verlängerung. Nein, das muss der Erste sein. Das muss der erste Punkt sein und dann kann man über den anderen abstimmen, unserer An- sicht nach. Der Vorsitzende: Gut, ich sehe es umgekehrt, aber Sie können es so handhaben, wie Sie möchten. Dann gehe ich jetzt entsprechend den Anträgen aus dem hervor. Dann ist der weitestgehende Antrag der von der FDP-Fraktion, dass nämlich die Verlängerung bis zum 30. September 2023 erfolgt. Dann stelle ich das jetzt zur Abstimmung und bitte um das Votum. – Das ist eine mehrheit- liche Ablehnung. Der zweitweiteste Antrag ist, da komme ich schon ein bisschen in Schwierigkeiten, weil die GRÜNEN beantragen, dass es bis zu einer Neulösung ist und die CDU beantragt, dass es bis zum 30. April ist. Jetzt nehmen wir mal den CDU-Antrag als den weitergehenden, und da- mit stelle ich jetzt den CDU-Antrag hier zur Abstimmung, die Verlängerung wird über den 31. Oktober bis zum 30. April 2023 genehmigt, und bitte um Ihr Votum. – Das haben Sie mehrheitlich angenommen. Wie gesagt, ich erwäge, dagegen Widerspruch einzulegen. Das werden Sie dann noch mit- geteilt bekommen. Dann kommen wir jetzt zu der Auftragslage, die Sie jeweils unter den Ziffern 2 dargestellt haben. Da muss ich mal gucken. Der von den GRÜNEN hat sich eigentlich erledigt, weil das mit dem 31.10..., okay, bei Ihnen ist das Ziffer 1. Gut, das hat sich sozusagen erledigt, weil wir die Anschlussregelung nicht haben. Danach sind wir bei der Ziffer 2 des CDU-Antrags, ein Konzept, Außengastronomie für den Zeitraum April bis Oktober. Das wäre jetzt im Grunde die Ziffer 2, die zur Abstimmung stellt. Nein, wir müssen die weitestgehende For- mulierung nehmen, das ist die aus dem FDP-Antrag. Die will eine dauerhafte Nutzung der Außenbestuhlung haben. Das ist für mich was anderes als nur vorübergehend. Dann stelle ich jetzt die Ziffer 2 des FDP-Antrags zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Vo- tum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Der nächste Antrag ist die Ziffer 2 des CDU-Antrags, dass man nämlich jetzt auf der Grundlage der Landeshauptstadt München eine entsprechende Konzeption erstellt für den Zeitraum von April bis Oktober. Das entspricht auch dem, was die GRÜNEN schon signali- siert haben, dass ihr Antrag so zu verstehen ist. Deswegen würde ich jetzt die Ziffer 1 der GRÜNEN auch noch so verstehen, dass das unter diese Formulierung fällt und das stelle ich jetzt hier zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. – 13 – Damit haben wir nun eine klare Beschlusslage und ich würde Ihnen dann in den nächsten Tagen mitteilen, wie ich mit dem Thema Widerspruch umgehe. Ich werde dabei, Frau Stadträtin Wolf, noch mal berücksichtigen, inwieweit 33 Gastronomen nur ihre Fläche ver- kleinern oder nicht - das müssen wir dann gegebenenfalls noch in eine solche Lösung mit einbeziehen -, oder ob es um die komplette Abschaffung der Außengastronomie geht. Möglicherweise gibt es dann aber auch andere Lösungen für den Einzelfall. Gut, dann haben wir das jetzt soweit abgeschlossen. Jetzt haben wir noch einen Antrag heute. Wir sind aber lange über der Zeit. Die Platanen werden noch stehen, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung. Deswegen ist die Frage, ob es okay ist, dass wir das nächste Mal darüber befinden. Sie stimmen dem zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. November 2022