Förderung: Umwandlung von Steingärten in insektenfreundliche Gärten
| Vorlage: | 2022/1062 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.09.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Förderung: Umwandlung von Steingärten in insektenfreundliche Gärten Grüne Liste Grötzingen-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/1062 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 28.09.2022 7 ☒ ☐ In Grötzingen gibt es noch etliche Schottergärten. Sie sind seit 2020 verboten. Um die Pflicht, bestehende Schottergärten rückzubauen, wird gestritten. Die Stadt Karlsruhe hat 2022 ihr Förderprogramm zur „Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen“ dahingehend überarbeitet, dass nun auch der Umbau von Steingärten, die vor 2020 angelegt wurden, in naturnahe Grünflächen gefördert wird. Der Zuschuss kann dabei bis 5000 Euro pro Anwesen betragen. Dieser positive Anreiz für Interessierte, die ihren Schottergarten in einen naturnahen Garten umgestalten möchten, wird jedoch kaum abgerufen. Mit dem Antrag soll nun in Grötzingen die Fördermöglichkeit als Anreiz für den Umbau von Steingärten bekannt gemacht werden. Wir beantragen: • Die Ortsverwaltung stellt das Programm im Ortschaftsrat und in den Ortsmedien vor. • Entsprechende Flyer und Informationen werden den Besitzern von Schottergärten übermittelt. Um die OV zu unterstützen, erklärt sich die GLG bereit, die vorhanden Schottergärten zu erfassen und die Information an die OV weiterzugeben. Antrag
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Extrahierter Text
6 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen Anlage 1 der Förderrichtlinie: Fördersätze Förderfähige Maßnahme Förderzuschuss Ergänzende Bestimmungen Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen (Mindestanforderung: 15 Quadratmeter zusammenhängende Fläche) Deckbelag wie Beton, Pflaster, Platten oder Asphalt inklusive Schottertragschichten aufnehmen und entsorgen 20 Euro je Quadratmeter Schotter- oder Kiesdeckschicht inklusive Unkrautfolie / -vlies aufnehmen und entsorgen 5 Euro je Quadratmeter Fachgerechte Fundamentisolierung im Bereich von Pflanzflächen 10 Euro je Laufmeter Bodenverbesserung beziehungsweise neuen Oberboden liefern und einbauen 5 Euro je Quadratmeter Pflanzung mit Stauden und Kleinsträuchern 15 Euro je Quadratmeter Flächige Bepflanzung, im Schnitt mit fünf bis sieben Stauden oder vier bis fünf Kleinsträuchern pro Quadratmeter. Rasen oder Blumenwiese anlegen 1,50 Euro je Quadratmeter Obstbaum oder Großstrauch pflanzen 50 Euro je Pflanze Obstbaum oder Strauch als Solitär in der Qualität mindestens drei Mal verpflanzt. Mindestpflanzhöhe von 125 bis 150 Zentimetern. Baumpflanzung als Hochstamm 250 Euro je Pflanze als Hochstamm (Kronenansatz in 1,80 Metern Höhe) mindestens in der Qualität drei Mal verpflanzt, Stammumfang 16 bis 18 Zentimeter. Bei der Verwendung von Solitären gilt eine Mindestpflanzhöhe von 200 bis 250 Zentimetern. 7 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen Förderfähige Maßnahme Förderzuschuss Ergänzende Erläuterung Dachbegrünungsmaßnahmen (Mindestanforderung: 15 Quadratmeter zusammenhängende Fläche) Dachbegrünung extensiv 30 Euro je Quadratmeter Extensive Dachbegrünungen auf Bestandsdächern von Hauptgebäuden und Nebenanlagen wie Garagen, Carports oder Einhausungen müssen mindestens acht Zentimeter Substrathöhe aufweisen. Die Substratschicht für extensive Begrünungen auf Neubauten muss mindestens zwölf Zentimeter und auf neu errichteten Nebenanlagen mindestens 10 Zentimeter stark sein. Dachbegrünung intensiv 45 Euro je Quadratmeter Intensiv-Gründächer müssen im Schnitt über mindestens 30 Zentimeter durchwurzelbare Substrathöhe verfügen. Fassadenbegrünungsmaßnahmen Kletterpflanze (mehrjährig) 10 Euro je Pflanze Fachgerechte und dauerhafte Rankhilfe als Schlosser- oder Schreinerkonstruktion 50 Euro je Quadratmeter Bei linearen Rankhilfen, wie einem einzelnen Rankseil, wird ein Wuchskorridor von 40 Zentimetern Breite parallel zur Länge der Rankhilfe angenommen. Rankschutzkorb aus Metall 200 Euro je Stück Erforderlich bei Begrünungen angrenzend zum öffentlichen Raum, Fertigung gemäß Vorgabe des Gartenbauamtes. Die Umgestaltungsmaßnahmen können durch eine Fachfirma oder bei entsprechendem Fachwissen in Eigenleistung erbracht werden.
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/1062 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö. Förderung: Umwandlung von Steingärten in insektenfreundliche Gärten Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 28.09.2022 8 x Kurzfassung Die Verwaltung bewirbt das Förderprogramm „Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen“ im örtlichen Mitteilungsblatt und kontaktiert mittels anonymer, nicht namentlicher Ansprache die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner mittels eines allgemeinen Informationsschreibens, sofern die entsprechenden Schottergärten-Standorte der Ortsverwaltung mitgeteilt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Mit Beschluss vom 31. Mai 2022 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe das Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Dabei gehören Maßnahmen, die darauf abzielen, Grünflächen herzustellen oder vorhandene Freianlagen durch Entsiegelung und Begrünung zu verbessern sowie die dazugehörigen vorbereitenden Arbeiten zum Förderungsumfang. Die im GLG-Antrag beschriebenen und für die Bepflanzung beabsichtigten Flächen müssen dabei einen Umfang von mindestens 75% Schotterfläche und eine Trennfolie aufweisen. Weiter ist zu beachten, dass nur vor dem Jahr 2020 angelegte Schottergärten mit einer Mindestfläche von 15 Quadratmetern gefördert werden können. Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in Baden-Württemberg besteht für alle später erstellten Schottergärten hinsichtlich des Verbotstatbestandes Rechtssicherheit, weshalb eine finanzielle Förderung für diese Flächen ausgeschlossen ist. Zudem gilt, dass sich die Zuschüsse je nach Begrünung (Bodendecker, Stauden, Kleinsträucher, Rasen, Pflanzen in Einzelstellung, Großstrauch- und Kleinbaumpflanzungen sowie Bäume als Hochstamm) in ihrer Höhe unterscheiden und vor Beginn der Maßnahme beim städtischen Gartenbauamt beantragt werden müssen. Interessierte erhalten bei der Ortsverwaltung das Faltblatt mit dem Titel „Bunte Vielfalt in Vorgärten“. Darin werden Tipps und Hinweise zur Anlage und Gestaltung von vielfältig bepflanzten Vorgärten gegeben. Drei Pflanzlisten mit Vorschlägen für verschieden exponierte Standorte erleichtern auch gärtnerisch unerfahrenen Bürgerinnen und Bürgern die geeignete Pflanzenwahl. Weiterhin finden sich im Faltblatt Informationen zum Thema Pflege von dauerhaften Beet-Flächen. Insgesamt stehen jährlich 50.000 Euro für das städtische Förderprogramm zur Verfügung, wovon 10.000 Euro für Zuschüsse im Rahmen des erhaltenswerten Baumbestandes bestimmt sind. Die maximale Förderhöhe je Objekt und Begrünungsmaßnahme beträgt 5.000 Euro. Ein Überblick über die förderfähigen Maßnahmen und die jeweils festgelegten Förderzuschüsse findet sich in der Anlage 1 zu dieser Vorlage. Das städtische Gartenbauamt steht den Eigentümerinnen und Eigentümern von Schottervorgärten unter folgender Telefonnummer: 0721 133-6754 zur Verfügung. Die Basis jedes Förderantrages ist ein Vor-Ort-Termin, um die Förderfähigkeit und -höhe bestimmen zu können. Im Anschluss daran kann ein Antrag auf Förderung der Umgestaltungsmaßnahme beim Gartenbauamt gestellt werden. Dem Antrag der GLG-Fraktion folgend wird das Zuschuss-Angebot der Stadt Karlsruhe in einer der nächsten Ausgaben des örtlichen Mitteilungsblattes Grötzingen Aktuell veröffentlicht werden. Die Ortsverwaltung nimmt das Angebot der antragsstellenden Fraktion an und kontaktiert betroffene Haushalte, sofern die Standorte an die Verwaltung übermittelt werden. Im Hinblick auf den Datenschutz und melderechtliche Aspekte werden nur die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses ohne namentliche Nennung angeschrieben. Zum einen dürfen Daten nur in dem Umfang und für die Dauer erhoben werden, wie sie auch zur Erreichung des jeweiligen Zweckes gebraucht werden. Zum anderen sagt die Datenerhebung noch nichts über die Berechtigung der Person aus, den Schottergarten umgestalten zu dürfen. Aus pragmatischen Gründen hat sich die Verwaltung dafür entschieden, nur allgemeine Formulierungen zu verwenden und keine Melderegisterdaten zu erheben. Letztlich handelt es sich um ein Förderprogramm, bei welchem der Anreiz geschaffen werden soll, freiwillig den Umbau eines Schottergartens durchzuführen.