Merkblatt rund um die Grabnutzung

Vorlage: 2022/1061
Art: Antrag
Datum: 19.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2022

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 CDU-Antrag Merkblatt rund um die Grabnutzung
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Merkblatt rund um die Grabnutzung CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 2022/1061 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 28.09.2022 6 ☒ ☐ In der Friedhofsatzung ist verwaltungstechnisch gesehen alles um die Bestattung auf den städt. Friedhöfen geregelt. Es ist ein recht umfangreiches Werk und sicher nicht jedem Bürger präsent. Tritt ein Trauerfall ein, ist manches für die Hinterbliebene zunächst nicht relevant oder steht nicht im Vordergrund. Hilfreich wäre hier ein Merkblatt, dem die wichtigsten Infos zu entnehmen sind, z.B. wann ein Grab gärtnerisch anzulegen ist. Die CDU-Fraktion beantragt die Ortsverwaltung bzw. das Friedhofsamt entwickelt ein Merkblatt für Hinterbliebene mit den wichtigsten Informationen rund um die Grabnutzung. Antrag

  • TOP 7 Stellungnahme CDU-Antrag Merkblatt rund um die Grabnutzung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/1061 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Merkblatt rund um die Grabnutzung Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 28.09.2022 7 x Kurzfassung Die Ortsverwaltung hat unter Zuhilfenahme von Informationen des Friedhofs- und Bestattungsamts ein Merkblatt erstellt, welche Schritte bei Eintritt eines Sterbefalls zu erledigen sind. Es enthält neben allgemeinen Informationen Hinweise darauf, wie das Grab angelegt, gepflegt sowie nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt werden muss. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Merkblatt „Ein Sterbefall ist eingetreten – was ist zu tun?“ (Anlage 1) dient als Ratgeber für den unmittelbar eingetretenen Sterbefall und enthält ebenso Informationen über die korrekte Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätte nach den Vorgaben der städtischen Satzung. Alle Voraussetzungen, die in dem Merkblatt aufgeführt sind, können durch ein Bestattungsunternehmen und hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung der Grabstätte von Friedhofsgärtnereien beziehungsweise Steinmetzbetrieben erfüllt werden. Mit einem Sterbefall sind regelmäßig administrative Tätigkeiten verbunden, die aus Übersichtlichkeitsgründen im Merkblatt nicht aufgeführt wurden. Dazu gehören etwa unter anderem: • vorhandene Testamente beim Nachlassgericht abgeben • gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen • Rentenstelle/Arbeitgeber benachrichtigen • gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr") • Kraftfahrzeuge ab- oder ummelden • Versicherungen auflösen oder kündigen • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen • Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären • Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren • Einzugsermächtigungen widerrufen • Sparverträge auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht • Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden • Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen • Abonnements kündigen • Finanzamt informieren • Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen Auch diese Tätigkeiten können bei Bedarf von Fachleuten, insbesondere den Bestattungsunternehmen, übernommen werden. Weitergehende Informationen können im Internet auf der Seite der Stadt Karlsruhe mittels der E-Service-Funktion im oberen Bildschirmrand abgerufen werden (eService > Lebenslagen > Sterbefall). Bei Fragen zu den Themen Bestattungen steht selbstverständlich auch die Ortsverwaltung gerne zur Verfügung. Das Merkblatt wird auf der Homepage eingestellt und im Bedarfsfall ausgehändigt.

  • Anlage TOP 7 CDU-Antrag Merkblatt rund um die Grabnutzung
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Grötzingen Friedhofsabteilung Stand: September 2022 Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein können. Woran man denken sollte und was beachtet werden muss, ist in dieser Checkliste aufgeführt. Bei allen Punkten auf der Checkliste gilt, dass ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung beauftragt werden kann. Im Ernstfall stehen die Mitarbeitenden der Bestattungsinstitute beratend zur Seite und vereinbaren, in welchem Umfang Leistungen erbracht werden sollen. Des Weiteren können sich Interessierte oder Betroffene an die Ortsverwaltung Grötzingen in Angelegenheiten des Grötzinger Friedhofes und allgemein an das städtische Friedhofs- und Bestattungsamt wenden. Von der Checkliste unberührt bleiben Angelegenheiten des Erbrechts, der Krankenkasse, Witwen-/Witwerrente u.v.m. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls 1. einen (Haus-)Arzt oder eine (Haus-)Ärztin benachrichtigen 2. Der (Haus-)Arzt oder die (Haus-)Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus 3. ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen (Beachten Sie: gab es einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut? Gab es eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung?) 4. Leiche durch Bestattungsunternehmen überführen lassen Die Überführung muss in Baden-Württemberg spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen 5. Sterbefall beim Standesamt anzeigen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen) Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Vorbereitung der Bestattung ▪ Zwischen Sarg- oder Urnenbestattung wählen ▪ Über Aufbahrung entscheiden ▪ Sargbestattung/Aufbahrung: verstorbener Mensch wird eingekleidet (gewünschte Kleidung) und eingebettet (führt in der Regel das Bestattungsunternehmen nach Absprache mit den Angehörigen durch) ▪ Bestattungstermin vereinbaren und bekanntgeben Ein Sterbefall ist eingetreten Was ist zu tun? 2 | Stadt Karlsruhe | Ortsverwaltung Grötzingen | Sterbefall | Was ist zu tun ▪ Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen ▪ Pfarrer oder Trauerredner organisieren ▪ Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren (Kontakt über Ortsverwaltung) ▪ Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung (www.karlsruhe.de unter Stadt & Rathaus > Verwaltung & Stadtpolitik > Stadtrecht > 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung > 7/8 und 7/9) ▪ Der/die Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg (Erdbestattung) oder einer Urne (Feuerbestattung) in einem Reihengrab (grundsätzlich Einzelbelegung „der Reihe nach“, Bereitstellungsdauer nicht verlängerbar) oder in einem Wahlgrab (Mehrfachbelegung, Bereitstellungsdauer verlängerbar) dem Friedhof beigesetzt ▪ Die Möglichkeit einer Baumbestattung (Urne), sowie in einem Wiesengrab (Sarg oder Urne) sind auf dem Grötzinger Friedhof gegeben. Es fallen zusätzliche Pflegekosten an. Die Pflege erfolgt durch die Stadt Karlsruhe oder gegebenenfalls durch die Genossenschaft. ▪ Eine besondere Bestattungsart für Urnen ist in einer Urnengruft möglich. ▪ Gegebenenfalls Musikdarbietung vereinbaren ▪ Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext) ▪ Grabschmuck beim Floristen bestellen ▪ Kondolenzliste erstellen ▪ Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text) ▪ Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck) ▪ Trauerfeier ausrichten Nach der Bestattung ▪ Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die Änderung ihrer Anschrift der Friedhofsverwaltung mitzuteilen ▪ Grabeinfassung ▪ Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabeinfassungen und ggfs. Trittplatten für die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte zur Verfügung und pflegt sie gegen eine einmalige Gebühr, die je nach Art der Grabstätte variiert. ▪ Grabpflege (Pflicht der/des Nutzungsberechtigten) ▪ Ggfs. die Grabpflege vertraglich regeln oder spätestens 3 Monate nach Bestattung bzw. Beisetzung nach § 21 der Friedhofsatzung und unter Beachtung der zusätzlichen Gestaltungsvorschriften das Grab gärtnerisch anlegen und bis zum Ende der Nutzungszeit pflegen ▪ In Grabfeldern mit gärtnerischer Gesamtgestaltung ist die Genossenschaft und nicht das Friedhofs- und Bestattungsamt zuständig. Die Pflege in Grötzingen erfolgt durch verschiedene Gärtnereien, so zum Beispiel die Firmen Trommler, Mosch, Schrimm oder Rausch. Die Gebühr muss im Voraus für die gesamte Laufzeit der Grabstätte vertraglich mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG geschlossen sein. Kontaktdaten: Alte Karlsruher Str. 8, 76227 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 944870 ▪ Grabmal beim Steinmetz in Auftrag geben (Pflicht der/des Nutzungsberechtigten) 3 | Stadt Karlsruhe | Ortsverwaltung Grötzingen | Sterbefall | Was ist zu tun ▪ In Feldern mit Gestaltungsrichtlinien ist spätestens zwei Jahre nach der Bestattung ein Grabmal unter Einhaltung der Bestimmungen in der Friedhofssatzung und durch Genehmigung der Friedhofsverwaltung zu errichten. ▪ Die Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale erfolgt einmal jährlich durch die Friedhofsverwaltung. Sollten Schäden, Absenkungen oder extreme Neigungen der Grabmale durch die/den Nutzungsberechtigten bereits selbst festgestellt worden sein, sind diese unverzüglich in Absprache mit einem Steinmetz zu beheben. ▪ Der Weg vor der Grabstätte sollte als Unterstützung für das gesamte Erscheinungsbild des Friedhofes durch die/den Nutzungsberechtigten sauber gehalten werden. ▪ Abräumung nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts (Pflichten der/des Nutzungsberechtigten) ▪ Reihengräber werden drei Monate vor Ablauf der Ruhezeit durch öffentliche Bekanntmachung zur Abräumung aufgerufen ▪ Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind Grabmale, Fundamente, sowie Grabausstattungen zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen Bei Fragen melden Sie sich bei der Ortsverwaltung Grötzingen (0721 133-7634 Friedhofsverwaltung, 0721 462738 Friedhofsgärtner) oder beim Friedhofs- und Bestattungsamt über die 115. Mehr und detailliertere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf www.karlsruhe.de unter eService > Lebenslagen > Sterbefall