Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe

Vorlage: 2022/1029/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 17.02.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.04.2023

    TOP: 10.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.02.2023 Vorlage Nr.: 2022/1029/2 Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 10.2 x Der folgende Abschnitt II „Die Vorgabe der städtischen Flächen erfolgt grundsätzlich nachfolgender Priorität“ (S. 4): 1. Haupterwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupterwerbs-Biobetriebe ohne Direktvermarktung 3. Haupterwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung 5. Nebenerwerbsbetriebe wird ersetzt durch: 1. Haupt- und Nebenerwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 3. Haupterwerbs-Biobetriebe ohne Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung Begründung/Sachverhalt: Die antragstellenden Fraktionen unterstützen das Ziel, dass in Karlsruhe die vielfältige Kulturlandschaft mit Bauernhöfen, die unsere Stadtgesellschaft mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln durch Direktvermarktung versorgen, erhalten bleibt. Bis 2030 wird dabei ein Mindestanteil von 30 % Biobetrieben an der Zahl der Betriebe und den Flächen angestrebt. Aktuell liegt der Anteil der Biobetriebe im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bei 8,4 % und bei den Flächen bei 9,5 % und damit noch weit entfernt von diesen Zielen. Es wird deshalb an der Priorisierung festgehalten, dass freiwerdende Pachtflächen zuerst an Biobetriebe mit Direktvermarktung vergeben werden. Damit schließt sich die Stadt auf kommunaler Ebene der Vorgabe des Landes im Biodiversitätsstärkungsgesetz an, dass die Verpachtung der landeseigenen Flächen vorrangig an ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgt. Diese Priorisierung schließt nicht aus, dass auch andere Betriebe berücksichtigt werden können (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere- themen/biodiversitaet-und-landnutzung/biodiversitaetsgesetz). In Karlsruhe gibt es neben den Vollerwerbsbetrieben noch eine Anzahl von Nebenerwerbsbetrieben, die mit Sonderkulturen wie Gemüse und Kräutern unsere Region mit frischen regionalen Produkten, u.a. vom Hof oder auf Wochenmärkten, versorgen. Sie sollen deshalb wie Haupterwerbsbetriebe behandelt werden. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Direktvermarktung von frischen regionalen Produkten, durch die unter anderem eine klimaschädliche Anlieferung aus großen Entfernungen vermieden wird, sollen Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Direktvermarktung vor Biobetrieben ohne Direktvermarktung priorisiert werden, die nur selten vorkommen. – 2 – Dies eröffnet die Chance, dass die Bereitschaft bei konventionell wirtschaftenden Betrieben für die Umstellung auf Bio größer wird. Die Voraussetzung dafür ist allerdings eine qualifizierte Umstellungsberatung und -Förderung sowie eine weiter steigende Nachfrage nach regionalen und saisonalen Bioprodukten. Dafür müssen auch Anreize in der Gesellschaft verstärkt werden. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Aljoscha Löffler Christine Weber Yvette Melchien Dr. Anton Huber Michael Zeh

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/1029/2 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 10.2 x Kurzfassung Die Verwaltung kann dem Wunsch, Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe gleichzustellen folgen. Dennoch hält die Verwaltung der Empfehlung fest, dass Betriebe die ökologisch bewirtschaften zu priorisieren sind vor Betrieben mit Direktvermarktung. Bei der Vergabe und Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Produktionsflächen sind weiterhin die agrarstrukturellen Belange zu beachten. Bei einer Neuverpachtung freiwerdender städtischer Flächen sind die Betriebe zu priorisieren, die in diesem räumlichen Zusammenhang bereits wirtschaften und deren Haus-Hof-Entfernung am geringsten ist. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bezugnehmend auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 2022/1029 hat die Grüne/SPD- Gemeinderatsfraktion vorgeschlagen, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Priorisierung bei der Vergabe frei werdender städtischer landwirtschaftlicher Produktionsflächen 1. Haupterwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupterwerbs-Biobetriebe ohne Direktvermarktung 3. Haupterwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung 5. Nebenerwerbsbetriebe ersetzt wird durch: 1. Haupt- und Nebenerwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 3. Haupterwerbs-Biobetriebe ohne Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung Stellungnahme der Verwaltung: Auftrag an die Verwaltung und somit Ziel der Verwaltungsvorlage 2022/1056 ist es, bei der Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Produktionsflächen die „ökologische Bewirtschaftung“ vermehrt zu unterstützen und intensiver als bisher zu fördern. Die antragstellenden Fraktionen wollen mit der Änderung der Kriterien nun zudem auch das Ziel unterstützen, dass die Versorgung der Karlsruher Stadtgesellschaft mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln durch Direktvermarkter erhalten bleibt. Die Verwaltung kann dem Wunsch, Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe gleichzustellen folgen. Dennoch hält die Verwaltung daran fest, dass Betriebe die ökologisch bewirtschaften zu priorisieren sind vor Betrieben mit Direktvermarktung. Bei der Vergabe und Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Produktionsflächen sind weiterhin die agrarstrukturellen Belange zu beachten. Bei einer Neuverpachtung freiwerdender städtischer Flächen sind die Betriebe zu priorisieren, die in diesem räumlichen Zusammenhang bereits wirtschaften und deren Haus-Hof-Entfernung am geringsten ist. Ergänzend merkt die Verwaltung an, dass durch diese Neu-Strukturierung der Priorisierung bei Vergaben die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen eigenen Beitrag zur Unterstützung des Landesziels leistet, damit bis 2030 der Mindestanteil von Biobetrieben im Stadtkreis erreicht werden kann.

  • Abstimmungsergebnis TOP 10.2
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar