Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/1029/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 14.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
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Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.02.2023 Vorlage Nr.: 2022/1029/1 Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 14.02.2023 7.1 X Gemeinderat 25.04.2023 10.1 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat ein Flächenportfolio vor, aus dem hervorgeht, welche städtischen Flächen bereits / noch nicht / an wen / welche Art von Betrieb verpachtet sind. 2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage 2022/1029 werden die zu empfehlenden Maßnahmen auf Seite 4 dahingehend geändert, dass Ziffer I. vollständig entfällt. 3. In Ziffer II. wird von einer Binnendifferenzierung zwischen Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben abgesehen sowie die Prioritätenfolge zur Vergabe städtischer Flächen folgendermaßen vereinfacht und abgeändert: a) Biobetriebe und konventionelle Betriebe mit Direktvermarktung b) Biobetriebe und konventionelle Betriebe ohne Direktvermarktung Sachverhalt/Begründung Als CDU-Fraktion sprechen wir uns für eine Bevorzugung aller Betriebe mit Direktvermarktung aus, da sie einen wesentlichen Beitrag zur unmittelbaren Verfügbarkeit regional hergestellter Produkte leisten. Die bisher beabsichtigte Übervorteilung von Biobetrieben, die an überhöhte Standards geknüpft ist, lehnen wir dagegen ab. Schließlich müssen Landwirtinnen und Landwirte konventioneller Betriebe aufgrund strenger Cross-Compliance-Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik innerhalb der Europäischen Union auch heute schon umfangreiche Standards zum Umwelt- und Tierschutz, zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zu Bodenschutz und Wasserrecht erfüllen. Wesentliches Merkmal bei der Bevorzugung von Betrieben sollte unserer Ansicht nach die Direktvermarktung sein, da Betriebe mit unmittelbaren Verkaufsstellen ganz maßgeblich dazu beitragen, mit regional hergestellten Produkten einen stabilen Lebensmittelmarkt in Karlsruhe zu sichern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass dem Gemeinderat ein Flächenportfolio vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, an wen und welche Art von Betrieb die städtischen Flächen verpachtet worden sind und welche Flächen noch zur Verfügung stehen. Pachtverträge an lange Laufzeiten von mindestens 10 Jahren zu knüpfen, sehen wir kritisch, da sie – wie in der Beschlussvorlage beschrieben – die „Stadt in ihrer Handlungsfreiheit (z. B. bei der Verfügbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen) einschränken“ (Seite 4) würden. Hierbei denken wir vor allem an die Flächen rund um den Brunnenstückweg und das Bauvorhaben der SG Rüppurr, das durch längere Pachtlaufzeiten umliegender Flächen Gefahr laufen würde, sich noch länger hinauszuzögern. Daher wollen wir diesen Vorschlag aus der Beschlussvorlage streichen. – 2 – Auch eine systematische Schlechterstellung von Nebenerwerbsbetrieben in der Prioritätenfolge lehnen wir ab. Denn für viele Landwirtinnen und Landwirte ist der hauptberufliche und ausschließliche Betrieb eines Hofs heute nicht mehr kostendeckend, weswegen sie gezwungen sind, anderen Beschäftigungen nachzugehen, die mehr als 50 Prozent ihres Einkommens ausmachen: sie betreiben zum Beispiel Pensionen, Gasthäuser oder pädagogische Erlebnisbauernhöfe. Gleichzeitig werden sie mit einem geringen Flächenangebot konfrontiert. In Karlsruhe werden laut Statistischem Bundesamt nur 22,6 Prozent der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt, dagegen sind es im Landkreis Karlsruhe mit durchschnittlich 43,8 Prozent fast doppelt so viel. Dementsprechend ist der Konkurrenz- und Preisdruck im Stadtgebiet enorm. Wir wollen diesen Wettbewerb durch die in der Beschlussvorlage beabsichtigte Prioritätenfolge nicht weiter anfachen oder ein Höfesterben riskieren, sondern sind der Ansicht, dass wir alle Betriebe gleichermaßen benötigen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Sven Maier Stadträtin Bettina Meier Augenstein Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
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Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Stand nach Korrektur am 21.03.2023 Vorlage Nr.: 2022/1029/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 10.1 x Kurzfassung Die Verwaltung kann dem Wunsch, Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe gleichzustellen folgen. Dennoch hält die Verwaltung an der Empfehlung fest, dass Betriebe die ökologisch bewirtschaften zu priorisieren sind vor Betrieben mit Direktvermarktung. Bei der Vergabe und Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Produktionsflächen sind weiterhin die agrarstrukturellen Belange zu beachten. Bei einer Neuverpachtung freiwerdender städtischer Flächen sind die Betriebe zu priorisieren, die in diesem räumlichen Zusammenhang bereits wirtschaften und deren Haus-Hof-Entfernung am geringsten ist. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bezugnehmend auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 2022/1029 hat die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat ein Flächenportfolio vor, aus dem hervorgeht, welche städtischen Flächen bereits / noch nicht / an wen / welche Art von Betrieb verpachtet sind. Zu 1. Im Stadtkreis sind Stand 2022 rund 525 Hektar Acker- und Grünland durch das Liegenschaftsamt verpachtet. Eine exakte Klassifizierung in Haupt- und Nebenerwerb wurde bei diesen – teilweise bereits sehr lange bestehenden Pachtverhältnissen – bisher nicht vorgenommen. Im Fokus stand bisher die einheitliche Bewirtschaftung von Schlägen, so dass frei werdende Flächen zumeist an bereits angrenzende Bewirtschafter vergeben wurden. In einer überschlägigen Betrachtung sind rund 80 % des städtischen Acker- und Grünlandes an Haupterwerbsbetriebe verpachtet, rund 17 % an Nebenerwerbsbetriebe und rund 3 % an Sonstige. 2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage 2022/1029 werden die zu empfehlenden Maßnahmen auf Seite 4 dahingehend geändert, dass Ziffer I. vollständig entfällt. zu 2. Das Überlassen von Pachtflächen für eine feste Laufzeit von 10 Jahren ist für umstellungswillige Betriebe von großer Bedeutung. Die Umstellung von konventioneller Bewirtschaftung auf ökologische Bewirtschaftung nimmt einen Zeitraum von 3 Jahren in Anspruch. Die Landwirte brauchen daher Planungssicherheit. Diese haben sie nicht bei einer unbefristeten Laufzeit (mit jederzeitigem Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien). Die Verwaltung hält daher an Ihrem Vorschlag fest, die Laufzeit der städtischen Landpachtverträge für Betriebe, die ihre Flächen ökologisch bewirtschaften, auf eine feste Laufzeit von mindestens zehn Jahren anzuheben. 3. In Ziffer II. wird von einer Binnendifferenzierung zwischen Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben abgesehen sowie die Prioritätenfolge zur Vergabe städtischer Flächen folgendermaßen vereinfacht und abgeändert: a) Biobetriebe und konventionelle Betriebe mit Direktvermarktung b) Biobetriebe und konventionelle Betriebe ohne Direktvermarktung zu 3. Auftrag an die Verwaltung und somit Ziel dieser Verwaltungsvorlage 2022/1056 ist es, bei der Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Produktionsflächen die „ökologische Bewirtschaftung“ vermehrt zu unterstützen und intensiver als bisher zu fördern. Im Antrag der CDU wäre der Fokus der ökologischen Flächenbewirtschaftung gegen den der Direktvermarkung getauscht. Insofern kann der Vereinfachung und Änderung der Prioritätenfolge im Antrag der CDU nur teilweise gefolgt werden. Die Verwaltung kann sich eine Gleichstellung von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben vorstellen. Es muss weiterhin gewährleistet sein, dass die ökologische Bewirtschaftung bei der Vergabe städtischer Produktionsflächen im Vordergrund steht.
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