Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/1029 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Neureut, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich)
Datum: 25.01.2023
Rolle: Beratung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.02.2023
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/1029 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.01.2023 8 x vorberaten Hauptausschuss 14.02.2023 7 x vorberaten Gemeinderat 25.04.2023 10 x Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 25.01.2023 sowie im Hauptausschuss am 14.02.2023 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv x negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja x Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja x OR Neureut 13.12.2022, OR Grötzingen 14.12.2022, OR Durlach 14.12.2022, OR Wettersbach 07.02.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ausgangsposition: Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördert die Stadt im Rahmen des Korridorthemas „Grüne Stadt“ den umweltgerechten und nachhaltigen Umgang mit der Natur, den Freiflächen sowie der Agrarwirtschaft. Ein Aspekt hierbei ist der Umgang mit den stadteigenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen und deren Bewirtschaftung. Im Rahmen der Beratung des Antrags „Ökologische Landwirtschaft in Karlsruhe fördern“ der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Vorlagen Nr. 2021/0040 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Produktionsflächen die „ökologische Bewirtschaftung“ vermehrt zu unterstützen und intensiver als bisher zu fördern. Die Verwaltung hat sich bei ihren Vergabeentscheidungen bereits in der Vergangenheit von diesen Gesichtspunkten leiten lassen, hat dieses Konzept jedoch nun weiterentwickelt und bringt daher einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag in die Gremien ein. Der Schwerpunkt aller im Stadtkreis Karlsruhe wirtschaftenden Betriebe liegt - unabhängig von der Bewirtschaftungsausrichtung - auf der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit regionalen Produkten. Insbesondere die Direktvermarkung über Hofläden etc. spielt hier eine zunehmend wichtige Rolle. Hierbei liegt der Fokus der Betriebe zum einen auf der Regionalität der Lebensmittel und zum anderen bei einigen auf der ökologischen Erzeugung der Produkte. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist, bis zum Jahr 2030 30% der Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Diese Zielerreichung ist im urbanen gegenüber dem ländlichen Raum aufgrund der kleinteiligen Flächenstruktur sowie der Flächenverfügbarkeit deutlich erschwert. Um für die weiteren Empfehlungen und möglichen Förderungen durch die Stadt eine aussagekräftige Basis zu schaffen, wurden die Betriebe hinsichtlich der tatsächlichen, bereits ökologisch durchgeführten Bewirtschaftung ihrer Flächen um Auskunft gebeten. Dies hat den Hintergrund, dass die derzeitige Statistik lediglich die als gesamt ökologisch zertifizierten Betriebe aufnimmt, die konventionellen Betriebe, die Teile ihrer Anbauflächen ökologisch bewirtschaften, aber nicht listet. Momentan lässt die EU nur Umstellungen zu, wenn der ökologische Teil des Betriebes eine eigene Buchführung besitzt. Betriebe, die aufgrund Spezialisierungen (Direktvermarktung im Sonderkulturbereich) eine Umstellung nicht wirtschaftlich abbilden können, müssten demnach den Gesamtbetrieb in zwei eigenständig geführte Betriebe teilen. Dies ist für die Betriebe in der momentan ohnehin angespannten Lage mit enormem Mehraufwand und bürokratischen Hürden verbunden. Daher stellt die tatsächliche Bewirtschaftung der Flächen die signifikantere Aussage über den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche dar. 2. Ergebnisse der Befragung ortsansässiger landwirtschaftlicher Unternehmen: Die dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) am 26. März 2021 zugesagte Umfrage zur ökologischen Bewirtschaftung hat die Verwaltung durchgeführt. Zielsetzung war eine eigene Flächenerhebung der Verwaltung über die tatsächlich ökologisch bewirtschafteten Flächen im Sinne von Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und mineralische Düngung. Hierzu zählen: o Blühflächen o Brache und Stilllegung o Ackerfutterbau (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung) o Ackerrandstreifen o Begrünungsflächen (ökologische Vorrangflächen) o Grünland (ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung). – 3 – Das Umfrageergebnis hat ergeben, dass von 72 angeschriebenen, uns bekannten Betrieben, 32 an der Umfrage teilgenommen haben. Von diesen 32 Teilnehmenden, darunter alle Haupterwerbsbetriebe und die Stadt selbst, wird eine Gesamtfläche von ca. 2150 Hektar (im Stadt- und angrenzenden Landkreis) bewirtschaftet. Auf rund 50 % der gemeldeten Flächen erfolgt die Bewirtschaftung ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und ohne mineralische Düngung. Um eine Erzeugung regionaler Lebensmittel dauerhaft für die Bevölkerung in Karlsruhe zu ermöglichen, kann es notwendig werden, ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Produktionsfläche zur regionalen Erzeugung zu sichern. Die landwirtschaftliche Produktionsfläche im Stadtkreis beträgt momentan 2581 Hektar, davon 1810 Hektar Ackerland und 668 Hektar Grünland. Die Restfläche besteht aus Rebland und Obstanlagen. Die Anbaufläche für die Lebensmittelerzeugung auf Ackerflächen hat in den letzten 10 Jahren von 1983 Hektar auf 1810 Hektar abgenommen, gleichzeitig ist der Anteil von Grünland von 453 Hektar auf 668 Hektar gestiegen. Dies lässt sich in tierarmen Regionen durch die Schaffung von Kompensationsmaßnahmen (Umwandlung Acker in Grünland) zum Teil nachvollziehbar erklären. Sollte die Sicherung der Produktionsgrundlage Boden für die Betriebe nicht erreichbar sein, bleiben den Betrieben ausschließlich wirtschaftliche Gründe als Basis für die Entscheidung, ob eine Umstellung von konventioneller auf biologische Bewirtschaftung für den Betrieb sinnvoll ist. 3. Allgemeine Voraussetzungen für eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung: Bei der Überlegung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb von konventioneller Bewirtschaftung auf eine Bewirtschaftung nach mindestens EU-Ökoverordnung umgestellt werden kann, sind nachfolgende Faktoren entscheidend: • Gibt es die Bereitschaft des Betriebes, den mehrere Jahre andauernden Umstellungsprozess finanziell und arbeitstechnisch zu leisten und ist der Betrieb in der Lage, den Mehraufwand zu leisten? • Sind die Betriebsform (Gemischtbetrieb, Ackerbaubetrieb etc.) und die Ausrichtung (Direktvermarktung, keine Direktvermarktung) für eine ökologische Bewirtschaftung geeignet? • Liegen nachgelagerte weiterverarbeitende Produktionsstätten (z. B. Schlachtbetriebe, Annahmestellen für Getreide, Kartoffel, Lupinen etc.) in erreichbarer, vertretbarer Nähe, welche die Erzeugnisse nach biologischen Richtlinien weiterverarbeiten und ist ein erweiterter Absatzmarkt bezüglich Gastronomie/Gemeinschaftsverpflegung vorhanden? • Decken die Erlöse den Arbeitslohn und die Produktionskosten (Wettbewerbsfähigkeit)? – 4 – 4. Möglichkeiten der Unterstützung: • Flächen vorrangig an Biobetriebe zu verpachten ist ein probates Mittel, um eine Umstellung eines Betriebes in Erwägung zu ziehen. In der Praxis ist dies aber nicht immer sinnvoll, wenn dadurch bestehende Bewirtschaftungseinheiten (Schläge) zerstückelt werden oder Flächen anderen Betrieben gekündigt werden müssten. Eine Zerteilung und Zerstückelung wirtschaftlich zusammenhängender Schläge schwächt grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Verwaltung priorisiert bereits die Verpachtung an ökologisch wirtschaftende Betriebe in den Bereichen, in denen die Stadt zusammenhängende, große und gut strukturierte Bewirtschaftungsflächen besitzt, wie beispielsweise im Gewann „Burgau“ Bioland Krieger, Bioland Litzenberger, Hofgut Maxau Grünland nach EU-Ökorichtlinie. • Denkbar wäre eine Reduktion der Pachtpreise für städtische Flächen. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, damit eine Doppelförderung vermieden wird. Der Effekt wäre bei jedem Betrieb unterschiedlich, da die Förderung von der gepachteten Gesamtfläche der Stadt abhängig ist. Im Schnitt haben die Haupterwerbsbetriebe im Stadtkreis ca. 30 bis 40 Hektar gepachtet. Ob die Reduktion des Pachtpreises ausreicht, den Betrieb zu Investitionen im 6-stelligen Bereich und letztlich zur Umstellung zu bewegen, ist fraglich. • Eine Alternative wäre, Pachtverträge mit entsprechend langer Laufzeit (mindestens zehn Jahre) anzubieten, auch wenn dies die Stadt in ihrer Handlungsfreiheit (z. B. bei der Verfügbarkeit für Ausgleichsmaßnahmen) einschränken würde. • Die Verwaltung ermöglicht grundsätzlich Unterverpachtungen mit landwirtschaftlichen Erzeugungsansatz. Insbesondere unterstützt sie ideell Unterverpachtungen durch die Landwirte an gemeinschaftliche Landwirtschaftsprojekte (z.B. solidarische Landwirtschaft) oder Direkterzeugung für einzelne Betriebe, wie Restaurants. Die Verwaltung empfiehlt folgende Maßnahmen: I. Die bisherige unbefristete Laufzeit (mit jederzeitigem Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien) der städtischen Landpachtverträge wird für Betriebe, die ihre Flächen ökologisch bewirtschaften, auf eine feste Laufzeit von mindestens zehn Jahren angehoben. II. Die Vergabe freiwerdender städtischer Flächen erfolgt grundsätzlich nachfolgender Priorität: 1. Haupterwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 2. Haupterwerbs-Biobetriebe ohne Direktvermarktung 3. Haupterwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung. 5. Nebenerwerbsbetriebe Agrarstrukturelle Nachteile sind zu vermeiden (bspw.: keine Zerstückelung von Schlägen, Erhalt bestehender ortsansässiger Betriebe). III. Die Verwaltung stellt auch weiterhin das Bindeglied zwischen den umstellungswilligen Betrieben und den entsprechenden Fachstellen des Landes dar. Bei diesen Fachstellen erhalten Betriebe zielgerichtet die notwendigen Beratungen und Hilfen. – 5 – CO 2 -Relevanz: Der Ökolandbau kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, denn die Herstellung von in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist mit einem hohen Ressourcen- und Energieverbrauch und dem Ausstoß des klimawirksamen Kohlendioxids verbunden. Wenn es gelingt, durch ökologische Bewirtschaftungsmaßnahmen den Humusgehalt des Oberbodens dauerhaft zu erhöhen, werden zudem auch höhere Mengen an Kohlendioxid gespeichert und der Atmosphäre entzogen. (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft- umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau) Die Verwaltung widmet sich des Weiteren dem Thema Agri-Photovoltaik. Hier ist in erster Linie die Stadt als Eigentümerin gefragt, da sie Vertragspartnerin möglicher Investoren wäre. Zum Thema Agri- Photovoltaik liegen bisher noch wenig Erfahrungsberichte und agrarwissenschaftliche Analysen vor. Die Stadt wird die notwendigen Informationen zu dem Thema zusammentragen und in den Austausch mit den pachtenden Landwirten gehen, um deren Interesse an bzw. Haltung zu einer gemeinsamen Nutzung der Fläche zu erheben. Es muss dabei bedacht werden, dass die landwirtschaftlichen Flächen der Stadt eher kleinteilig strukturiert sind. Sobald ein entsprechender Kenntnisstand vorhanden ist, werden die Gremien informiert. Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.11.2022 sowie im Hauptausschuss am 06.12.2022 die zukünftige Vergabe landwirtschaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unterstützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft.
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Niederschrift 37. Sitzung Hauptausschuss 14. Februar 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 7 der Tagesordnung: Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Vorlage: 2022/1029 dazu: Änderungsantrag CDU, Vorlage: 2022/1029/1 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. Es handle sich um eine Vor- beratung für den Gemeinderat. Ihm sei wichtig, dass die im Ortschaftsrat Wettersbach geäußerten Befürchtungen nicht zu- treffend seien. Es werde niemand entpachtet. Vielmehr solle es die Grundlage sein, wie man bei einer Neuverpachtung priorisiere. Es gebe zwei unterschiedliche Zielperspektiven, das eine sei die Direktvermarktung, das andere sei die Ökologie. Im Sinne der Biodiversität werde er dem ökologischen Anbau immer den Vorrang vor einer Direktvermarktung geben. Es werde auch diskutiert, ob es die Haupterwerbslandwirte betreffe oder die Nebenerwerbs- landwirte, oder ob man diese gleichstellen solle. Er begründe den Vorrang der Haupter- werbslandwirte darin, dass für diese zum einen das Thema biologische Bewirtschaftung eine ganz andere Herausforderung sei, weil man mit der entsprechenden Fläche nicht so viel an Produkten herstellen könne. Das bedeute, dass man große Flächen benötige. Das Zweite sei, dass man versuche, Haupterwerbslandwirte in der Stadt und der Region zu halten. In den verschiedenen Vorberatungen habe es einiges an Diskussionsnotwenigkeit gegeben. Man habe es für sinnvoll gehalten, heute nochmals vorzuberaten. Dann müsse man – 2 – schauen, welche Zielsetzungen und Hinweise es gebe und wie man dann im Hinblick auf die Gemeinderatssitzung damit umgehe. Stadtrat Löffler (GRÜNE) kann der grundsätzlichen Konzeption zustimmen. Seine Fraktion werde noch einen Änderungsantrag einreichen, was die Priorisierung angehe. Aus Sicht sei- ner Fraktion seien die Direktvermarktungen hervorzuheben. Gerade vor dem Hintergrund, wie man es schaffen könne, regionale Lebensmittel zu stärken und wie man Transportwege reduzieren könne. Stadtrat Pfannkuch (CDU) bekennt, er halte es formell nicht für ausreichend, wenn man in einer mündlichen Zusammenfassung versuche, den Stand der Dinge wiederzugeben. Ur- sprünglich sei eine Fortschreibung der Verwaltungsvorlage angekündigt gewesen, aus der man den Gang der Diskussion hätte entnehmen können. Es sei zu überlegen, ob man nicht noch einmal zurückrudere, es sei denn, das, was in der Vorlage stehe, sei politisch so wich- tig, dass man es in jedem Fall am 28. Februar beschließen müsse. Dem Ortschaftsrat sei es sehr fachkundig dargestellt worden. Da man kaum Flächen zu verpachten habe, sei es eher ein politisches Thema. Man könne jetzt überlegen, ob der Direktvermarkter vorgehe oder der Biodirektvermarkter. Was sei wirtschaftlich relevant? Man müsse einmal darlegen, wie sich das auswirke. Das Thema habe es nicht verdient, dass es so behandelt werde. Seine Fraktion habe triftige Ar- gumente in den Änderungsantrag einfließen lassen. In der jetzigen inhaltlichen Zusammen- setzung halte man die Vorlage nicht für ausreichend. Stadträtin Melchien (SPD) entgegnet, gerade wenn man wenig Fläche zu vergeben habe, sei es umso wichtiger, sich darüber zu unterhalten, was Priorität habe und was nicht. Deswegen habe auch ihre Fraktion sich entschlossen, diesen Änderungsantrag gemeinsam mit der GRÜNE-Fraktion zu stellen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) weist darauf hin, der Vertreter der Landwirte habe im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit gesagt, so stark, wie die Preise für Lebensmittel, die man mit dem Biolabel erzeugen können und für solche, die man nicht mit dem Biolabel erzeugen könne, zurzeit schwanken, werde es für die Landwirte sehr schwer, wenn solche Prioritäten fest vorgegeben werden. Man wolle die Landwirte halten, deswegen müsse das, was der Vertreter der Landwirte sage, ein hohes Gewicht haben. Man müsse die Landwirte als Part- ner sehen und solle diesen zuhören. Biobetriebe benutzten Chemikalien, die auf Kupfer basierten. Da diese nicht so wirksam seien, werde viel mehr davon eingesetzt. Das bedeute, dass die Böden mit der Zeit mit Kup- fer stark angereichert würden, was große Nachteile habe. Deswegen sei es falsch, Biobe- triebe grundsätzlich als positiv hinzustellen. Es müsse eine Mischung sein und keine Priorisie- rung, weshalb man auch keinen Änderungsantrag benötige. Seine Fraktion lehne eine Priori- sierung ab, weil sie am Ende eher schade. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) meint, im Ausschuss sei darum gebeten worden, Zahlen zu den Betrieben, die unter II. in der Vorlage aufgeführt seien, zu erhalten. Von wie vielen Be- triebe rede man? Was für eine Relevanz habe es, wenn man eine Priorisierung einführe? Viele Betriebe stiegen auf Bioproduktion um, weil damit in der Regel bessere Erträge erzielt – 3 – werden und gleichzeitig der ökologische Anspruch da sei. Sie könne sich im Großen und Ganzen der Beschlussvorlage anschließen. Der Vorsitzende führt aus, man schlage vor, dass man, wenn man Flächen der Stadt ver- pachte, diese ausschreibe. Wenn es dann verschiedene Angebote gebe, werde man diese nach bestimmten Kriterien bevorzugen. Diese Bevorzugung entspreche den politischen Ab- sichten, dass man Biodiversität fördere, dass man ökologische Landwirtschaft fördere. Jetzt komme noch das neue Thema Direktvermarktung dazu. Er verstehe das Gegenargument des Vertreters der Landwirtschaft nicht. Durch diese agrarstrukturellen Betrachtungen gebe man jedem die Möglichkeit, auch betrachtet zu werden. Die Frage sei, ob man die Steuerung in eine Richtung wolle oder nicht. Das Land Baden-Württemberg wolle bis 2030 30 % Ökolo- gie. Er verstehe die Bevorzugung von Direktvermarktung vor dem Bioanbau nicht. Es gehe um einige wenige Flächen im Jahr, die an den Markt gingen. Insofern benötige man im Mo- ment keine prozentuale Erhebung. Die Vorlage sei sehr ausgewogen. Wenn der Gemeinderat dies anders sehe, könne man diese über Änderungsanträge ändern. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die erfolgte Vorberatung fest. Er schließt mit Dank die öffentliche Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 17:30 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Februar 2023
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Niederschrift 49. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. April 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Vorlage: 2022/1029 Punkt 10.1 der Tagesordnung: Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2022/1029/1 Punkt 10.2 der Tagesordnung: Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2022/1029/2 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 25.01.2023 sowie im Hauptausschuss am 14.02.2023 die zukünftige Vergabe landwirt- schaftlicher städtischer Grundstücke anhand der weiterentwickelten Kriterien zur Unter- stützung und Förderung der ökologischen Landwirtschaft. (Anm. Ziffer 5 auf Seite 4 wurde gestrichen; siehe Seite 10 des Protokolls) Abstimmungsergebnis: CDU-Antrag 2022/1029/1 Ziffer 2: Mehrheitliche Ablehnung. CDU-Antrag 2022/1029/1 Ziffer 3: Mehrheitliche Ablehnung. Antrag GRÜNE/SPD 2022/1029/2: Mehrheitliche Ablehnung. Geänderte Verwaltungsvorlage: Mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 25. Januar 2023 und im Hauptausschuss am 14. Februar 2023. Wir haben es vielfach vorberaten. Ich würde deswegen jetzt erst mal die Debatte hier ab- warten wollen. – 2 – Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Bund und Land fördern die ökologische Landwirtschaft im- mer mehr. Inzwischen haben Bund und Land auch festgelegt, dass die ökologische Land- wirtschaft in Deutschland, in Baden-Württemberg, auf mindestens 30 Prozent, in Baden- Württemberg ist 30 bis 40 Prozent angegeben, im Biodiversitätskonzept weiterentwickeln wollen. Natürlich ist klar, dass dazugehört, dass auch vor Ort in den Regionen und vor al- lem auch hier in unserer Stadt das auch eine Herausforderung ist, auch dann dazu beizu- tragen, dass wir unsere Landwirte und Landwirtschaft in Karlsruhe, die noch vorhanden ist, wir haben ja immer noch schöne Kulturlandschaften, dass die ebenfalls sich bis 2030 zur ökologischen Landwirtschaft zu 30 Prozent entwickelt. Wir haben dazu einen Antrag ein- gebracht. In diesem Antrag haben das Anliegen auch die Fraktionen des Gemeinderats un- terstützt, und wir haben dazu ein Konzept gefordert, das vor allem eben auch sicherstellt, dass dann diese Betriebe so gefördert werden und die Nachfrage entsprechend steigt in Karlsruhe, damit das erreicht werden kann. Nun haben wir heute kein Gesamtkonzept vor- liegen, sondern wir haben die Änderung der Pachtverträge und gerade auch diese Ände- rung der Pachtverträge mit der Priorisierung, die jetzt das Liegenschaftsamt vorschlägt, ist natürlich ein geeignetes Mittel, ein Steuerungselement, damit wir, zumindest was die frei- werdenden Flächen anbelangt, eben dann jetzt weiterkommen beim Ausbau der ökologi- schen Landwirtschaft in Karlsruhe. Es ist natürlich aktuell so, das wissen wir alle, dass es ak- tuell keine freien Flächen gibt und auch in absehbarer Zeit wahrscheinlich sehr wenig land- wirtschaftliche Flächen frei werden, wenn denn überhaupt. Insofern verstehen wir diese Priorisierung vor allem eben auch als eine Signalwirkung, eine deutliche Ansage, aber nicht nur an die Landwirte in Karlsruhe, sowohl die Vollerwerbsbetriebe als auch an die Nebener- werbsbetriebe, sondern wir verstehen das auch als Ansage an die Stadtgesellschaft, denn die muss natürlich auch gewonnen werden, ihre Nachfrage nach ökologischen Produkten aus der Region zu stärken, und dazu sind sie auch bereit. Das sehen wir auch, wie die Nachfrage nach ökologischen Produkten zunimmt. Wir haben allerdings auf Wunsch der SPD bei der Priorisierung eine kleine Änderung vorgenommen. Für uns ist aber das Wich- tigste, dass bei der Priorisierung eben die ökologische Landwirtschaft profitiert, aber wir wollen die Betriebe, die noch nicht ökologisch wirtschaften gewinnen, und wir brauchen auch weiterhin die Angebotsstruktur in unserer Stadt, deshalb haben wir jetzt die Priorisie- rung auf die Haupterwerbsbetriebe konzentriert. Abschließend möchte ich sagen, die öko- logische Landwirtschaft ist gut für die Gesundheit, für die Biodiversität und, das ist uns Grünen auch besonders wichtig, für den Tierschutz, und da können wir sicher auch Sie alle dafür gewinnen. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Die Landwirtschaft ist die Grundlage allen Wirtschaf- tens, und insofern begrüßen wir es als CDU-Fraktion, dass wir uns regelmäßig auch mit diesem Thema beschäftigen und auch mit der Struktur in unserer Stadt. Es ist gesagt wor- den, das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, 30 Prozent der Flächen öko- logisch zu bewirtschaften. Das ist auch gut und richtig so. Es ist aber, und da möchte ich jetzt einfach die Vorlage, die uns auf dem Tisch liegt heute, auf Seite 2 zitieren, dass eben diese Zielerreichung im urbanen gegenüber dem ländlichen Raum aufgrund der kleinteili- gen Flächenstruktur sowie der Flächenverfügbarkeit deutlich erschwert ist. Das ist nämlich aus unserer Sicht genau der Knackpunkt. Wir haben hier in der Stadt zum Glück noch ei- nige Landwirte, Haupterwerbslandwirte, Familienbetriebe, oft in der 2. oder 3. Generation, die hier anbauen, ihre Produkte regional anbieten und für die Versorgungssicherheit unse- rer Bevölkerung zur Verfügung stellen, die auch ja wirklich stark angenommen werden durch die Hofläden, die diese Betriebe haben. Und es ist auch gesagt worden, wir haben das Problem, dass die Landwirte uns immer sagen, wir haben zu wenig Flächen, weil oft – 3 – Flächen weggefallen sind in den letzten Jahren, weil wir durch Ausgleichsmaßnahmen Flä- chen gebraucht haben oder einfach auch für die eine oder andere Baumaßnahme, wo halt Flächen weggefallen sind. Uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass unsere Betriebe, die es in der Stadt gibt, dass die weiterhin ihre Existenzsicherung haben, weil sie ihre Familien und auch viele, viele Angestellte und Mitarbeiter damit versorgen und eben zur Versor- gungssicherheit beitragen. Uns geht es in die falsche Richtung, wenn wir hier immer die Bi- olandwirte gegen die konventionellen Landwirte ausspielen, denn wir finden, dass beide Arten der Landwirtschaft sehr wichtig sind, für unsere Gesellschaft, für unsere Volkswirt- schaft. Deswegen geht uns auch diese Vorlage in dieser Richtung zu weit, dass eben zu- künftig Biobetriebe bevorzugt werden sollen, wenn es um Flächenneuverpachtungen geht. Außerdem hatten wir in unserem Änderungsantrag auch beantragt, die Ziffer 1 der Maß- nahmen vollständig zu streichen, das heißt, eben nicht auf zehn Jahre hier fest zu gehen. Wir meinen, in der aktuellen Situation, in der sich die Landwirtschaft befindet, und diese Situation ist wirklich nicht einfach für die Landwirte, sind zehn Jahre auch zu lang. So lange, meinen wir, möchte sich niemand binden und auch wir als Stadt sind dadurch nicht flexibel, wenn sich vielleicht andere Gelegenheiten ergeben. Insofern, wir stehen hinter un- serer Landwirtschaft, Regionalität ist uns wichtig, und wir bitten, unserem Änderungsan- trag entsprechend heute zuzustimmen, dass wir die Betriebe einfach auch berücksichtigen, die mit Direktvermarktung hier für die Versorgung unserer Bevölkerung zur Verfügung ste- hen und uns unterstützen. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Aller guten Dinge sind drei, ich freue mich, dass wir heute end- lich über diesen Punkt verhandeln. Es war nicht nur der Wunsch der Grünen, sondern auch der Wunsch der SPD, dass wir uns dem Thema der ökologischen Landwirtschaft in diesem Gremium annehmen und diskutieren. Das haben wir getan, in verschiedenen Ausschüssen, und heute auch hier im großen Plenum. Wir freuen uns, und da wollen wir der Verwaltung ganz klar danken, dass sie diesen Vorstoß gemacht hat, die Pachtvertragsvergabe zukünftig auch an die ökologische Landwirtschaft zu knüpfen. Wir wissen alle, wie wichtig und wie gut die ökologische Landwirtschaft ist, und wir wissen aber auch alle, dass es mit einem er- heblichen Mehraufwand verbunden ist, gerade bei der Umstellung von konventionelle auf ökologische Landwirtschaft. Das ist etwas, was wir denken, was man unterstützen muss. Es passt wunderbar in die Nachhaltigkeitsagenda unserer Kommune, aber auch gut in die von Land und Bund. Das haben wir ja schon gehört. Wir haben einen kleinen Ergänzungsvor- schlag zu der Verwaltungsvorlage. Den möchte ich kurz begründen. Ich glaube, es ist kein großes Geheimnis, festzustellen, dass durch die Globalisierung und auch vor allem durch die Globalisierung des Lebensmittelmarktes vielen Menschen das Gespür für Lieferketten verloren gegangen ist, vielen Menschen das Gespür für die Produktionsbedingungen vor Ort, für die Arbeitsbedingungen vor Ort, verloren gegangen ist und viele andere Dinge auch. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir den Fokus auf Direktvermarktung legen, dass man den Menschen wieder beibringt, saisonal und regional zu kaufen, und ich glaube, und das hat die Kollegin Rastätter ganz richtig erkannt, dass die Menschen da natürlich schon von ganz alleine drauf kommen, aber wir denken, dass wir das durchaus unterstützen kön- nen, und deswegen haben wir uns eben dafür stark gemacht, dass die Direktvermarktung auch noch mal eine priorisierte Rolle spielt. Wir hätten gerne den Begriff Direktvermark- tung eigentlich durch Regionalvermarktung ersetzt, weil im Prinzip ist es völlig egal, ob der Salatkauf jetzt direkt am Hofladen verkauft wird oder beim Einzelhändler um die Ecke. Wir haben uns aber überlegt, dass es eigentlich wahrscheinlich kaum zu kontrollieren ist, dass es ein Bürokratiemonster gibt, denn ich kann mir vorstellen, dass die Frage, ob jetzt ein Landwirt oder eine Landwirtin Regional vermarktet, dass das sehr, sehr stark von der – 4 – Marktlage abhängen kann, von der Saison abhängen kann und dass sich das oft auch än- dern kann und kein Mensch weiß, wie man das kontrollieren soll. Deswegen haben wir das jetzt gar nicht erst ins Spiel gebracht, sondern konzentrieren uns jetzt tatsächlich auf die Direktvermarktung, die natürlich ein Spezialfall der Regionalvermarktung ist. Zur Frage Haupt- und Nebenerwerb, unsere Erfahrung und auch meine Erfahrung, und da spreche ich jetzt als Ortsvorsteher in Wolfartsweier ist natürlich die, dass, natürlich ist es toll, wenn man Haupterwerbslandwirtinnen hat und auch wir haben in Wolfartsweier noch zwei, aber ich muss feststellen, dass ganz, ganz viele Menschen sich Haupterwerbslandwirtschaft gar nicht mehr leisten können und ein Stück weit in die Nebenerwerbslandwirtschaft gezwun- gen sind und dass man diese Menschen unterstützt, das finden wir wichtig, und deswegen möchten wir eben die Gleichstellung zwischen Haupt- und Nebenerwerbslandwirtschaft. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Ich finde es sehr wichtig, meine Fraktion findet es wichtig, dass wir dieses heute diskutieren. Wir haben eben mit einem höheren Teil von ökologischer Landwirtschaft viele positive Wirkungen, Biodiversität und Ähnliches. Vor diesem Hinter- grund ist es gut, dass die Stadt hier eine geringfügige, viel ist es ja nicht, Steuerungsmög- lichkeit hat, indem sie so eine Vergabe-Prioritäten festlegt. Wir folgen da eigentlich der Vorstellung der Stadt, indem wir sagen, es sind schon die Biobetriebe, die oben stehen soll- ten, innerhalb der jeweiligen Bio- oder konventionellen Landwirtschaft klar die Direktver- marktung vorne, aber wir würden der Reihenfolge der Verwaltungsvorlage zustimmen. Eine Sache würden wir gerne anders sehen, es wird ja auch zum Teil offen gelassen. Wir würden keine Unterschiede zwischen Haupt- und Nebenerwerbslandwirte machen wollen. Unter dieser Prämisse können wir da zustimmen, und weil das für die Betriebe eine wirt- schaftliche Herausforderung ist, sich umzustellen, würden wir auch die Mindestzeit von zehn Jahren begrüßen. Ich denke, das schränkt die Stadt ein, wie es geschrieben ist, aber wenn ein Betrieb hier eine gewisse Investition übernimmt, dann braucht er auch diese Si- cherheit. Stadtrat Høyem (FDP): Ökologische Landwirtschaft kann ein gutes Business-Modell sein. Ich bin persönlich finanziell in ökologischer Landwirtschaft in Dänemark involviert und damit zufrieden, aber in einer freien Marktwirtschaft, oder wie Oberbürgermeister Heinz Fenrich mich früher in diesem Saal belehrt hat, in einer sozialen Marktwirtschaft müssen die Pro- duktionsmethoden von dem Produzenten und von dem Konsumenten entschieden wer- den. Ich habe wirklich großen Respekt für alle in diesem Saal, aber nur eine kleine Minder- heit hat wahrscheinlich wirtschaftliche Erfahrungen und Kompetenzen, und noch weniger haben landwirtschaftliche Erfahrungen. Für Landwirtschaft gibt es schon strengere Rah- menbedingungen. Sowohl historisch als auch geografisch existieren nur schlechte Beispiele, wenn Politiker sich direkt in die marktwirtschaftlichen Produktionsmethoden involviert ha- ben. Wir unterstützen deshalb den Änderungsantrag von der CDU. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich habe an sämtlichen Stationen der Vorberatung dieser Ver- waltungsvorlage teilgenommen, und ich muss schon sagen, was ich enttäuschend finde, ist, dass das, was die Landwirte dazu zu sagen hatten, eigentlich überhaupt keinen Einfluss hatte auf die Diskussion hier im Gemeinderat. Denn die Landwirte haben gesagt, sie wollen keine zusätzliche Reglementierung, und genau das wird jetzt hier mit dieser Vorlage ge- macht. Es wird eine zusätzliche Reglementierung eingeführt. Bei Licht gesehen fällt mir nur noch ein Argument ein, warum wir das überhaupt machen, nämlich wir wollen oder die Verwaltung will offensichtlich das Programm der GRÜNEN für diese Legislaturperiode noch umsetzen, damit die besser in den Wahlkampf starten können. Einen anderen Grund kann – 5 – ich wirklich nicht erkennen. Die Landwirte haben gesagt, sie brauchen keine Regulierung. Wenn man hier mal im Internet schaut, kurz vor Weihnachten, große Schlagzeile, der Bio- markt erlebt gerade den schlimmsten Einbruch seit 35 Jahren, kurz vor Weihnachten. Wa- rum, weil Lebensmittel auf einmal deutlich teurer geworden sind und die Leute dann eben keine Bio-Lebensmittel mehr gekauft haben. Das ist genau das Problem der Landwirte. Die Nachfrage nach den verschiedenen Ackerfrüchten und nach der Art, wie sie erzeugt wer- den, schwankt sehr stark. Dazu kommt, dass viele Höfe Bio produzieren, aber die Kosten für die Zertifizierung scheuen. Das heißt, am Ende können nur Zertifizierte dann als Bio- Höfe in den Genuss dieser Vorrechte, die die Stadtverwaltung ihnen jetzt einräumen möchte, kommen, aber viele, die Bio anbauen, sind gar nicht zertifiziert, einfach auch, weil die Landwirte Flexibilität brauchen. Sie müssen in der Lage sein, auf den Markt zu reagie- ren und unser Interesse muss doch sein, es unseren Landwirten hier auf unsere Gemarkung so leicht wie möglich zu machen und nicht ihnen noch Knüppel zwischen die Beine zu schmeißen, und genau das machen wir hier. Deswegen werden wir als AfD diesen Verwal- tungsantrag ablehnen, und wir werden, weil er eine gewisse Erleichterung bedeutet, dem CDU-Änderungsantrag aber zustimmen für den Fall, dass der Antrag am Ende dann doch angenommen wird. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Unsere Fraktion begrüßt die Verwaltungsvorlage, aber kann an dieser Stelle natürlich auch in die Kerbe schlagen, die teilweise schon geschlagen wurde, und zwar eben Nebenerwerb und Haupterwerb gleichzustellen, weil beide einfach eine wichtige Säule sind und natürlich es auch heutzutage leider sehr, sehr schwierig ge- worden ist, sich hauptsächlich aus der Landwirtschaft auch zu finanzieren. Die Vorlage na- türlich spricht für sich, weil sie wie auf unseren eigenen Flächen natürlich auch die Ziele verfolgen, hier auch Biodiversität zu fördern. Insofern braucht man hier gar nicht mit ir- gendwelchen marktwirtschaftlichen Sachen kommen. Darum geht es gar nicht, sondern es geht einfach nur um Verpachtung, aber an dieser Stelle ein Staunen über den Antrag der GRÜNEN, hier eben Direktvermarktung Biobewirtschaftung vorzuziehen, weil ich kann jetzt auch nicht erkennen, inwieweit das zur Erreichung der ja von Ihnen genannten Landesziele wirklich auch einen Beitrag leistet. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Eigentlich kämpfen wir hier um fast nichts. Wir haben keine Fläche momentan verfügbar, aber wir machen richtige Kämpfe hier. Ich frage mich schon ein bisschen, schaffen wir jetzt einfach Bürokratie? Also der arme Mensch, der das ent- scheiden muss nachher, also was der alles durchgehen muss, was der alles bedenken muss. Ich möchte nach der Direktvermarktung fragen. Wie viel Zeit, wenn einer zehn Eier ver- kauft, ist es auch schon Direktvermarktung, oder ist es Vermarktung erst ab einer gewissen Größe oder Prozentsatz? Welchen Prozentsatz vom Umsatz muss er auf dem Hof vermark- ten? Wie will man das definieren, dass er eine Direktvermarktung hat? Also das finde ich ein sehr fragwürdiges Kriterium, und deswegen würde ich es am liebsten auch streichen. Wie gesagt, wir haben keine Flächen, dass Biolandwirtschaft gesund ist und gut und nach- haltig, das ist gar keine Frage, da sind wir ganz dahinter, aber diese Kriterien mit Direktver- marktung, das würde ich doch bitten zu streichen. Wir werden der Verwaltungsvorlage fol- gen an der Stelle, aber wie gesagt, diese Differenzierung, das ist unnötig und brauchen wir nicht. Danke schön. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es ist schon klar geworden, welche Seite des Hauses hier im Grunde mit Verwaltungsmaßnahmen versucht, auf die freie Marktwirtschaft im Rahmen der Landwirtschaft Einfluss zu nehmen, und da ist natürlich das Wörtchen Bio eine Marke, – 6 – die ganz gut zu bestimmten Gruppierungen hier passt, und das stellt man heraus und die Verwaltungsvorlage folgt dem, leider Gottes, aus unserer Sicht nicht kritisch genug. Direkt- vermarkter sollen gewonnen werden, umzuschwenken, und jetzt muss ich mal auf ein Kos- tenargument eingehen, das der eine oder andere hier auch schon gebracht hat. Die ge- samte Landwirtschaft steht, was diese Ertragsfähigkeit angeht, mit dem Rücken zur Wand und je nachdem, wie die klimatischen Verhältnisse sind, ist es mal schlimmer und mal we- niger schlimm, aber trotz allem geben Sie ja zu, Herr landwirtschaftlich geprägter Ortsvor- steher, dass es beiden Gruppierungen den Direktvermarktern wie den Bio-Landwirten wirt- schaftlich sehr, sehr schwerfällt, am Markt zu bestehen. Das sollte man einfach mal sehen. Stellen Sie sich vor, eine Fläche wird denn dann doch irgendwann mal frei, neben einem Direktvermarkter, an wen muss jetzt die Verwaltung die Fläche ausgeben, an einen Bio-Be- trieb, der möglicherweise in keiner Weise jetzt auch sachlich naheliegen würde. Das aber zwingt diese doch sperrige Verwaltungsvorlage, die wir natürlich als CDU ablehnen müs- sen. Ich denke, wir müssen den schon gebeutelten Betrieben nicht noch weitere Schwierig- keiten unterbreiten. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Ich habe nur eine kurze Nachfrage, weil es ja auch vorhin um den Aufwand von Zertifizierung ging. Ich habe die Vorlage so verstanden, dass die Ein- ordnung als Bio-Betrieb von der tatsächlichen Bewirtschaftung abhängt und nicht notwen- digerweise eine Zertifizierung als Grundlage hat. Der Vorsitzende: Also wir sind schon auf eine Zertifizierung angewiesen, wenn es anschlie- ßend als Bio-Artikel verkauft werden soll. Da gibt es eine Regelung, die wir auch nicht als Stadt jetzt irgendwie anders definieren wollen, zum einen. Ich glaube, bei den zehn Jahren liegt ein Irrtum vor. In der Vorlage heißt es nicht, jeder muss sich zehn Jahre verpflichten, sondern wir bieten zehn Jahre an, damit sich bestimmte Umstellungsaufwendungen über- haupt lohnen und der Landwirt sicher sein kann, dass er es dann auch über zehn Jahre si- cher hat, aber ich bin völlig sicher, dass, wenn ein Landwirt sagt, der will keine zehn Jahre, wir damit kein Problem hätten. Nur es ist ein Angebot, das über unsere bisherigen Ange- bote hinausgeht. Insofern wird hier niemand zu irgendwas verpflichtet, was er nicht will, aber er bekommt eine größere Planungssicherheit, als er sie bisher hatte. So ist das zu ver- stehen. Ich habe Sie jetzt, Frau Stadträtin Meier-Augenstein, anders verstanden, aber wir kommen ja gleich bei der Abstimmung noch mal dazu, das ist Ihr Punkt 2, glaube ich, in dem Antrag, Ihre Ziffer 2. Dann wurde hier behauptet, wir würden irgendjemandem Knüppel zwischen die Beine schmeißen oder wir würden irgendwelche marktwirtschaftlichen Prinzipien aushebeln. Also mir ist noch mal einerseits ganz wichtig, wir versuchen mit den wenigen Einflussmöglich- keiten, die wir haben, und wir haben nur auf unsere eigenen städtischen Flächen Einfluss- möglichkeiten, ein Ziel der schwarz-grünen oder grün-schwarzen Landesregierung umzu- setzen, und als dieses Ziel eingeführt wurde in einem Landesgesetz, kann ich mich nicht er- innern, dass der CDU-Kreisverband hier mit großer Vehemenz dagegen Politik betrieben hätte. Insofern jetzt ausgerechnet als CDU-Fraktion der Stadt vorzuwerfen, es sei jetzt eine grüne Ideologiepolitik, das finde ich schon wirklich ein bisschen witzig, wenn ich mir das Verhalten in Stuttgart angucke und zeigt noch mal, dass es hier Konflikte an ganz anderer Stelle gibt, aber bitte nicht bei uns hier vor Ort. Wenn ich dieses Ziel der 30 Prozent aber erreichen will, weil ich ja ein treuer Volksmann der Landesregierung bin, dann muss ich die biologische Bewirtschaftung aber eindeutig vor – 7 – die Direktvermarktung setzen. Insofern verstehe ich dann wiederum unsere Grünen-Partner nicht, dass Sie gemeinsam mit der SPD sagen, also dann ist uns die Direktvermarktung aber im Zweifelsfall doch wichtiger als der Bio-Anbau. Das verstehe ich ehrlich gesagt dann auch nicht und es ist ja weder so, dass wir irgendeinen zwingen, seine Anbaumethode zu än- dern noch ist es so, dass wir sagen, wir verpachten nur noch an Bio-Betriebe, sondern in dem Moment, wo eine Fläche frei wird, und wir haben mehrere Interessenten und wir müssen sowieso in eine Auswahl gehen, dann ist uns die Bio-Anbaumethode prioritär zu anderen Dingen, nichts mehr und nichts weniger. So würden Sie auch als Privatmann bei der Vermietung Ihrer Wohnung umgehen, wenn Sie einen lärmsensiblen Nachbarn haben, und dann kommt ein Mieter, der spielt Blockflöte und ein Mieter, der spielt Posaune, dann würden Sie auch die Priorität setzen, dass Sie lieber den mit der Blockflöte nehmen, weil das mit dem Nachbarn wahrscheinlich verträglicher ist. Da hebeln Sie keine Marktwirt- schaft aus, und wenn sich halt nur Posaunenbläser bewerben, müssen Sie halt einen Po- saunenbläser nehmen, weil Sie die Fläche bewirtschaften wollen. Also ich verstehe ehrlich gesagt diese ganze Aufregung überhaupt nicht. Wir setzen hier konsequent unsere weni- gen Möglichkeiten ein, um landespolitische Ziele vorzugeben. Warum sind uns diese Ziele aber abseits der Landespolitik wichtig, denn Sie wissen ja auch, dass ich sehr kritisch manchmal bin. Es geht doch schlichtweg darum, sicherzustellen, dass möglichst nur noch wenige Flächen in dieser Stadt oder weniger Flächen als vorher mit ir- gendwelchen Pflanzenschutzmitteln und allem Möglichen bombardiert werden und wir deswegen ein Diversitätsproblem haben, dass jeder, der durch die Stadt läuft, schon seit Jahren wahrnehmen kann, dass wir dadurch auch immer noch nicht ausschließen können, dass es auch gewisse Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen hat, gerade in die- sem engen Zusammenleben zwischen Landwirtschaft und Stadtbevölkerung. Deswegen ist es eine Prioritätensetzung auch in Rücksicht auf das Thema Biodiversität und in Rücksicht auf das Thema Gesundheitsschutz der Bevölkerung, nachdem wir als Kommune nicht in der Lage wären, einfach den Einsatz von bestimmten Mitteln, man muss ja auch darüber streiten, das ist aber nicht unser Ding, hier grundsätzlich auszuschließen. Deswegen, Sie haben Recht, wir haben im Moment keine großen Flächen zur Auswahl, aber wer weiß denn, vielleicht gibt es auch da mal einen Generationswechsel und wir haben plötzlich doch wieder, und dann können wir diese Priorisierung so einsetzen, wie wir sie Ihnen vor- schlagen und damit möglicherweise das Ziel der 30 Prozent früher erreichen, aber auch das Ziel, weniger durch entsprechende Einsätze von Mitteln belasteten Flächen. Und wenn es so sein sollte, wie die vielen landwirtschaftlichen Experten hier prognostizieren, dass es gar keine Landwirte gibt, die sich unter diesen Bedingungen überhaupt auf diese Flächen be- werben können, weil die Flächen zu klein sind oder warum auch immer, dann bleiben eben nur die anderen Bewerber übrig, und dann werden die eben dann den Zuschlag kriegen. Also es passiert doch nichts. Es bleibt am Ende keine Fläche ungenutzt. Es wird überall ir- gendwas gemacht, und wir können aber priorisieren, wenn wir andere Ziele mit hinzuzie- hen. Darum geht es und ich finde, damit setzen wir den Auftrag, den wir aus dem Ge- meinderat bekommen haben, um. Wir liegen auf der Linie landespolitischer Zielsetzungen. Wir können einen kleinen Beitrag leisten zur Biodiversität, und ich verstehe überhaupt nicht, was diese emotionalisierte Debatte an der Stelle eigentlich bedeutet. Dass wir im Vorfeld, Herr Stadtrat Pfannkuch, festgestellt haben, dass wir teilweise viel zu wenig über unsere Strukturen wissen, dass wir auch da Zusammenhänge nicht kennen, deswegen gar nicht wissen, was das jetzt von der Steuerung am Ende bedeutet, auch das zeigt wieder, dass hier überwiegend die normale Marktwirtschaft agiert und wir, selbst – 8 – wenn wir diese Daten alle hätten, zwar vielleicht an der einen oder anderen Stelle schlauer wären, aber da alle an der wirtschaftlichen Linie marktwirtschaftlich agieren werden, wer- den Sie dann mit der Situation schon so zurechtkommen können, wie es eben möglich ist, und wenn eben sich niemand bewirbt, der mit Bio-Anbau kommt, weil sich es für ihn schlichtweg nicht rentiert, dann werden wir eben die Felder an andere vergeben, und dann werden sie trotzdem bewirtschaftet. Das vielleicht noch mal zum Verständnis der Stadtver- waltung an dieser Stelle. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Ich könnte jetzt zu vielen Punkten auch noch was sa- gen, möchte aber jetzt wirklich nur noch auf diese erste Ziffer eingehen, zu den zehn Jah- ren, weil Sie mich da auch direkt angesprochen haben. In der Vorlage der Verwaltung als vorgeschlagene Maßnahme heißt es, dass die Pachtverträge auf eine feste Laufzeit von mindestens zehn Jahren angehoben werden. Das heißt, es ist eine ganz klare Anweisung, zehn Jahre oder mehr. Es ist keine Kann-Vorschrift, wie Sie es gerade versucht haben klar- zumachen. Das möchte ich jetzt einfach noch mal ganz deutlich sagen. Deswegen haben wir beantragt, diese Ziffer eben zu streichen. Der Vorsitzende: Also ich interpretiere die Aussage hier anders, sorry, aber wir können es ja einfach abstimmen, und dann schauen wir. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Vielen Dank, dass Sie mich jetzt noch mal drannehmen. Ich möchte jetzt einfach auf eine Aussage reagieren, die Sie jetzt zum Schluss gemacht haben, um damit letztendlich noch ein Argument für diese zusätzliche Regelung zu finden. Die Pflanzenschutzmittel, es ist durchaus so, dass auch, wenn man Bio-Landwirtschaft betreibt, man Pflanzenschutzmittel einsetzt, und die sind aber dann auf Kupferbasis. Es sind also spezielle Pflanzenschutzmittel. Es sind andere Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen, die auf Kupferbasis sind zugelassen. Die haben nur das Problem, dass sie weniger wirksam sind und dass deswegen davon deutlich mehr eingesetzt wird, was schon dazu geführt hat bei manchen Böden, dass einfach zu viel Kupfer im Boden war, was dann wieder zu anderen Nachteilen geführt hat. Also ich möchte dem widersprechen, dass bei Bio-Landwirtschaft keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Es werden welche eingesetzt, und die ha- ben ihre eigenen Probleme. Der Vorsitzende: Ja, ich hatte ja schon angedeutet, dass ich da gar nicht vertieft einsteigen kann, weil ich da kein Fachmann bin. Es gibt auch biologische Pflanzenschutzmittel, die kann man dann wieder anders sehen. Also sehen Sie mir bitte diese sehr pauschale Be- trachtung nach, aber Sie haben alle verstanden, was ich damit meine und wo für mich der Unterschied zwischen Bio-Landwirtschaft und nicht-Bio-Landwirtschaft ist, und das ist, glaube ich, auch unstrittig. Dann kommen wir jetzt in die Abarbeitung der verschiedenen Anträge. Ich möchte Sie noch mal bitten, die Beschlussvorlage der Verwaltung vorzunehmen, sie in die Hand zu nehmen, weil wir haben Ihnen in Ihren Stellungnahmen etwas zugesagt, was ich jetzt fest- stelle, in der Verwaltungsvorlage nicht geändert ist. Wir haben alle Anträge, die die Gleich- stellung von Haupterwerbslandwirtschaften und Nebenerwerbslandwirtschaften fordern, ja gesagt, dass wir dem folgen. Deswegen müsste im Grunde auf der Seite 4 unserer Vorlage aus der Ziffer 5 Nebenerwerbsbetriebe, die können Sie im Grunde streichen, und können im Grunde oben immer reinschreiben, landwirtschaftliche Bio-Betriebe mit Direktvermark- tung, dann Ziffer 2, landwirtschaftliche Bio-Betriebe ohne Direktvermarktung, dann – 9 – landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung und landwirtschaftliche Betriebe ohne Direktvermarktung. Dann wird die Ziffer 5 aufgehoben, und das Ganze wird gleichgesetzt. Das war ja auch schon aus der Antragslage heraus ein Mehrheitswunsch. Das haben wir Ihnen zugesagt. Wir haben es nur, warum auch immer, über den langen Beratungsweg versäumt, es hier zu ändern. Das ist also die Ausgangsbasis, auf der wir jetzt versuchen, die verschiedenen Anträge abzuarbeiten. Ich würde dazu jetzt den aus meiner Sicht weitergehenden Antrag nehmen. Das ist der GRÜNEN- und der SPD-Antrag, der quasi ja dann die landwirtschaftlichen Betriebe mit Di- rektvermarktung vor die landwirtschaftlichen Bio-Betriebe ohne Direktvermarktung neh- men möchte. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich habe mich gerade mit der Kollegin Rastätter kurzgeschlossen. Ich glaube, wir sind der Meinung, dass der CDU-Antrag weitestgehend ist, weil er ja kom- plett auf den Begriff der Bio-Landwirtschaft verzichten möchte. Der Vorsitzende: Gut, das ist jetzt von der Reihenfolge egal, weil ich hätte sie eh alle zur Abstimmung gestellt. Dann nehmen wir den CDU-Antrag. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Normalerweise läuft es ja so, dass jetzt durch die Änderungsan- träge die Vorlage geändert wird, und so machen wir es jetzt auch, und am Ende können wir dann die geänderte Vorlage noch mal abstimmen? Der Vorsitzende: Ja. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Okay, danke schön. Der Vorsitzende: Okay. Also dann nehmen wir den CDU-Antrag jetzt vor und wir haben hier unter, jetzt muss ich mal überlegen, ob wir das, ja, wir können es auch alles gemein- sam abstimmen, oder wollen wir es getrennt abstimmen? Weil es ja inhaltlich noch mal einmal eine Konkurrenz zum SPD-/GRÜNEN-Antrag ist und an zwei Ziffern nicht. Das müss- ten Sie jetzt entscheiden. Also die Ziffer 1 ist ja erledigt, soweit wir es können. Die Ziffer 2 begehrt ja, dass wir auf diese zehn Jahre verzichten und die würde ich dann gerne ge- trennt abstimmen, weil sie nichts mit dem anderen zu tun hat, okay. Dann rufe ich die Ziffer 2 des CDU-Antrags auf, auf diese zehn Jahre Festbindung zu ver- zichten, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann die Ziffer 3, Bio-Betriebe, unkonventionelle Betriebe mit Direktvermarktung. Ja, okay, Sie haben da im Grunde mehrere Ziffern zusammengefasst, die wir vorher getrennt hatten. Das ist noch mal eine abweichende Form von dem, was die GRÜNEN und die SPD begeh- ren. Also dann würde ich jetzt die CDU-Lösung zur Abstimmung stellen, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist auch eine mehrheitliche Ablehnung. Dann kommen wir zum Antrag der GRÜNEN und der SPD-Fraktion, wie gesagt, Haupter- werb und Nebenerwerb haben wir schon gleichgestellt. Jetzt geht es nur noch darum, ob die Nicht-Bio-Betriebe mit Direktvermarktung priorisiert werden sollen gegenüber den Bio- Betrieben ohne Direktvermarktung. Jetzt habe ich es, glaube ich, richtig gesagt. Darüber stimmen wir jetzt ab, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. – 10 – Damit haben wir jetzt die, Sie wollten auch ablehnen, das macht es noch mehrheitlicher. Dann haben wir jetzt die unveränderte Verwaltungsvorlage. Wobei ich ja schon darauf hin- gewiesen habe, dass wir die Haupt- und die Nebenerwerbsbetriebe gleichstellen, die Ziffer 5 streichen und das nach oben jeweils ergänzen. Diese so, zwar von mir bzw. von Ihnen, aber nicht über die Änderungsanträge, veränderte Beschlussvorlage stimmen wir jetzt ab- schließend ab, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. Vielen herzlichen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Mai 2023