Reduzierung der öffentlichen Beleuchtung in der Nacht

Vorlage: 2022/1018
Art: Anfrage
Datum: 02.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.09.2022

    TOP: 13

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 13, ANFRAGE Reduzierung öffentliche Beleuchtung in der Nacht
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 01.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/1018 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Reduzierung der öffentlichen Beleuchtung in der Nacht Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.09.2022 13 x Zu einer möglichen Reduzierung der öffentlichen Beleuchtung in Durlach, um Energie zu sparen und die Lichtverschmutzung zu reduzieren, haben wir folgende Fragen: 1. Welcher Aufwand ist erforderlich, um die Straßenbeleuchtung und die Anstrahlung öffentlicher Gebäude ab ca. 22 Uhr zu reduzieren? 2. Welche Kosten sind hierfür erforderlich und 3. wie kann die Finanzierung der Kosten erfolgen? unterzeichnet von: Dipl.-Ing. Günther Malisius Dr. Stefan Noé

  • TOP 13, STELLUNGNAHME zur Anfrage Reduzierung öffentliche Beleuchtung in der Nacht
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 01.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/1018 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Reduzierung der öffentlichen Beleuchtung in der Nacht Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.09.2022 13 x Vorbemerkung Die öffentliche Beleuchtung umfasst die Straßenbeleuchtung und die architektonische Stadtraumbeleuchtung, darunter auch die Objektbeleuchtung. Sowohl die öffentliche Straßenbeleuchtung als auch die architektonische Stadtraumbeleuchtung sind Bestandteil des Beleuchtungsvertrages, der zwischen der Stadtwerke Kommunale Dienste GmbH (SKD) und dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe geschlossen wurde. Die Antworten auf die Fragen haben wir aufgrund der aktuellen Ereignisse im Folgenden zusammengefasst. 1. Welcher Aufwand ist erforderlich, um die Straßenbeleuchtung und die Anstrahlung öffentlicher Gebäude ab ca. 22 Uhr zu reduzieren? 2. Welche Kosten sind hierfür erforderlich und 3. wie kann die Finanzierung der Kosten erfolgen? Vor dem Hintergrund ungewisser Energieverfügbarkeit infolge des Ukrainekrieges im folgenden Herbst und Winter wurde eine stadtinterne Arbeitsgruppe mit dem Ziel der Umsetzung möglicher Energieeinsparungen in der Stadtverwaltung gegründet. Diese Arbeitsgruppe hat in einem ersten Schritt in Abstimmung mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der verschiedenen betroffenen Ämter bereits einen ersten Maßnahmenkatalog erstellt, in dem auch die möglichen Energieeinsparungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Beleuchtung in Form von drei Maßnahmen enthalten sind. Zwei der aufgeführten Maßnahmen betreffen die vorliegende Anfrage. So wurde durch die Arbeitsgruppe „Energiemanagement“ die Abschaltung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude als eine Maßnahme empfohlen. Die Bürgermeisterkonferenz folgte der Empfehlung und beschloss die Umsetzungsplanung für eine ganznächtige Abschaltung der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden. Die Reduzierung der Straßenbeleuchtung als weitere Maßnahme wurde durch die Arbeitsgruppe dagegen noch nicht zur Umsetzung empfohlen, was in der Bürgermeisterkonferenz Zustimmung fand. Dennoch arbeiten die SKD und das Tiefbauamt derzeit gemeinsam an einer neuen Strategie, welche auch die Option einer Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung vorsieht. Die Möglichkeiten und Grenzen zur Nachtabsenkung müssen jedoch zunächst juristisch abschließend geklärt werden, bevor die erforderliche Zustimmung des Gemeinderates zur neuen Strategie eingeholt werden kann. – 2 – In Durlach werden bisher acht Objekte, darunter fünf Gebäude, durch Beleuchtungsanlagen, die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehen, beleuchtet. Der Aufwand für eine (vorübergehende) Abschaltung wird auf etwa ein bis zwei Personenstunden je Objekt geschätzt, der Aufwand für eine spätere Wiederinbetriebnahme analog. Die Kosten für eine Abschaltung der Beleuchtung aller acht Objekte wird auf etwa 500 bis 1.100 Euro netto geschätzt. Zusätzlich fallen etwa 150 Euro netto für die Änderung der Daten im Betriebsmittelmanagementsystem der Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) an. Die notwendigen Betriebsaufwendungen können über die im Beleuchtungsvertrag zwischen Tiefbauamt und SKD vereinbarte Jahrespauschale abgerechnet werden und bedürfen keiner zusätzlichen Bereitstellung von Finanzmitteln.