Erweiterung Fahrradstreifen

Vorlage: 2022/1014
Art: Antrag
Datum: 02.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.09.2022

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9, ANTRAG Erweiterung Fahrradstreifen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 12.07.2022 Vorlage Nr.: 2022/1014 Verantwortlich: Dez. 6 und 2 Dienststelle: StPlA i.B.m. OA Erweiterung Fahrradstreifen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.09.2022 9 x Antrag: Hiermit beantragen wir die Markierung eines Fahrradstreifen im Bereich der Killisfeldstraße zwischen den Kreuzungen Auerstraße und Hildebrandstraße in Fahrtrichtung Fiduciastraße. Begründung: Im Kreuzungsbereich der Killisfeldstraße/Hildebrandstraße besteht bereits ein Fahrradstreifen, der die Fahrradfahrer auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg führt. Im Straßenabschnitt davor in der Killisfeldstraße zwischen Auerstraße und Hildebrandstraße befindet sich derzeit keine Markierung für Fahrradfahrer und könnte hier schnell und einfach aufgebracht werden. Hierdurch würde die Sicherheit von Fußgängern und Fahrradfahrern in diesem Bereich erhöht. In diesem Zuge könnte auch der Fuß- und Radweg zu einem reinen Gehweg beschildert werden, welcher sich aus unserer Sicht nicht gemeinsamer Fuß- und Radweg mit seiner verwinkelten Bauweise und schmalen Breite erweist. unterzeichnet von: CDU-Fraktion Durlach Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Dirk Müller Rüdiger Miersch

  • TOP 9, STELLUNGNAHME zum Antrag Erweiterung Fahrradstreifen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 12.07.2022 Vorlage Nr.: 2022/1014 Verantwortlich: Dez. 2 und 6 Dienststelle: OA i.B.m. StPlA Erweiterung Fahrradstreifen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.09.2022 9 x Kurzfassung Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde sehen keinen Sicherheitsgewinn für den Radverkehr durch die Anordnung eines Schutzstreifens. Die Markierung eines Radfahrstreifens beziehungsweise Schutzstreifens in der nördlichen Killisfeldstraße zwischen den Kreuzungen Auerstraße und Hildebrandstraße ist nicht erforderlich. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sehen bestimmte Belastungsbereiche zur Vorauswahl geeigneter Führungsformen vor. Diese hängen im Wesentlichen von der Stärke und der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs ab. Für die Killisfeldstraße liegt aktuell eine Verkehrserhebung aus dem Jahr 2013 vor. Die ermittelten Verkehrsmengen von 500 Fahrzeugen in der Spitzenstunde und der jetzt zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ergeben in der anzulegenden Matrix eine geeignete Führungsform für den Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Die Fahrbahnbreite von circa 5,80 Metern ermöglicht dem Radverkehr ein grundsätzlich sicheres Befahren der Straße. Bei der Markierung eines Schutzstreifens mit Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen zur vorhandenen Schrägparkierung würde der Radverkehr deutlich weiter in die Fahrbahnmitte gerückt. Fahrzeugverkehr könnte dann den gesetzlich einzuhaltenden Überholabstand von mindestens 1,50 Metern nicht mehr einhalten. Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde sehen demzufolge keinen Sicherheitsgewinn für den Radverkehr durch die Anordnung eines Schutzstreifens. Grundsätzlich ist auch eine kontinuierliche Radverkehrsführung anzustreben. Der Radverkehr aus östlicher Richtung kommt auf der Fahrbahn im Mischverkehr an und kann nach der Raiherwiesenstraße entweder auf der Fahrbahn im Mischverkehr oder dem für Radverkehr freigegebenen Gehweg weiterfahren. In dem antragsgenannten kurzen Zwischenstück eine andere Führungsform anzubieten, ist im Ergebnis nicht zielführend. Bei der vorhandenen Markierung im Knotenpunktbereich Killisfeldstraße/Raiherwiesenstraße handelt es sich um eine Radfurt zur sicheren Überquerung der Kreuzung im Zuge der Vorfahrtsstraße. Das Befahren des Gehwegs im Bereich der Killisfeldstraße zwischen den Kreuzungen Auerstraße und Hildebrandstraße ist nicht erlaubt, da der Gehweg dort nicht durch Beschilderung für den Radverkehr freigegeben ist. Eine explizite Beschilderung des Gehwegs ist nicht erforderlich. Der Radverkehr darf ausschließlich nur die Fahrbahn benutzen. Die Verwaltung sieht die Markierung eines einseitigen Radfahr- beziehungsweise Schutzstreifens in der Killisfeldstraße zwischen den Kreuzungen Auerstraße und Hildebrandstraße als nicht erforderlich beziehungsweise zielführend an.