Weiteres Vorgehen Sanierungsgebiete unter Berücksichtigung der Ressourcen

Vorlage: 2022/1010
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Knielingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.09.2022

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4, Beschlussvorlage Weiteres Vorgehen Sanierungsgebiet Stadteingang Durlach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/1010 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Weiteres Vorgehen Sanierungsgebiete unter Berücksichtigung der Ressourcen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 14.09.2022 4 X Planungsausschuss 14.09.2022 X Gemeinderat 27.09.2022 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt die in der Anlage beigefügte Beschlussvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss – zu beschließen, dass aufgrund der aktuellen Personalausstattung und Haushaltslage der Antrag für das Sanierungsgebiet „Stadteingang Durlach“ für zwei Jahre zurückgestellt wird. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzü- glich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 14.09.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VoWo und KFG

  • TOP 4, Anlage zur Beschlussvorlage Weiteres Vorgehen Sanierungsgebiete ...
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0279 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Weiteres Vorgehen Sanierungsgebiete unter Berücksichtigung der Ressourcen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.09.2022 7 x Gemeinderat 27.09.2022 X Information (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Planungsausschuss, dass aufgrund der aktuellen Personalausstattung und Haushaltslage a.) das Vorkaufsrecht in den umfassenden Sanierungsgebieten (Innenstadt-Ost, Kaiserstraße-West und Gewerbegebiet Grünwinkel) nur noch in sorgfältig ausgewählten Einzelfällen geprüft und ggf. ausgeübt wird sowie b.) der Antrag für das Sanierungsgebiet „Stadteingang Durlach“ für zwei Jahre zurückgestellt wird. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: - Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ Durlach durchgeführt am 14.09.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VoWo und KFG – 2 – Sachstand, Ausgangslage Für das Sanierungsgebiet „Kaiserstraße-West“ liegt inzwischen ein Bewilligungsbescheid des Ministeri- ums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg vor. In der gleichen Sitzung des Pla- nungsausschusses und Gemeinderat wird dem jeweiligen Gremium empfohlen, den entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen, um die für die westliche Innenstadt geplanten Maßnahmen entspre- chend Fördergelder abrufen zu können. Damit sind die vorhandenen Ressourcen für die Sanierungsge- biete allerdings vorerst auch erschöpft und zwar sowohl bei den abwickelnden und koordinierenden Ämtern wie Stadtplanungs-, Liegenschaftsamt sowie Grundstücksbewertungsstelle als auch bei den umsetzenden Ämtern wie Tiefbauamt oder Gartenbauamt. Daher sehen die betroffenen Dienststellen die Notwendigkeit, die Maßnahmen an die vorhandenen Personal- und Finanzressourcen anzupassen. Es werden zwei Maßnahmen vorgeschlagen: a) Konzentration der Ausübung des Vorkaufsrechts auf städtebaulich besonders relevante Fälle In den Sanierungsgebieten im umfassenden Verfahren (vgl. hierzu §§ 152 – 156a BauGB) hat die Stadt die Pflicht, bei allen Verkaufsfällen den Kaufpreis zu prüfen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit zur Sicherung der Sanierungsziele das Vorkaufsrecht der Stadt (vgl.§§ 24 ff BauGB) aus- zuüben ist. In der Innenstadt-Ost wurden bei 14 von 26 Verkaufsfällen städtebauliche Missstände identifiziert und dann auch vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, welches jedoch von allen Käu- fer*innen mit einer Vereinbarung über die grundstücksbezogene Umsetzung der Sanierungsziele abgewendet wurde. Um den Arbeitsaufwand in der Verwaltung bewältigbar zu halten, wird das 2020 instal- lierte, ämterübergreifend besetzte Immo-Team einen optimierten Prozessablauf entwi- ckeln sowie die Kriterien konkretisieren, wann und bei welchen Objekten ein Vorkaufs- recht mit der Möglichkeit auf dessen Abwendung durch den Käufer von der Stadt ausge- übt werden soll. Zudem wird geprüft, ob das Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“, das auch im umfassenden Verfahren läuft, ggf. in seiner Abgrenzung etwas reduziert werden kann. b) Priorisierung der Gebiete und Schwerpunktsetzung Der Wunsch nach neuen Sanierungsgebieten kollidiert mit den finanziellen Ressourcen und dem vorhandenen Personal. Die „älteren“ Gebiete wie "Durlach-Aue", "Alt Knielingen", "Grünwet- tersbach" und „Grötzingen Ortsmitte“ sollten vorrangig betreut und abgearbeitet werden, um die Sanierungszeiträume, die teilweise sogar schon verlängert wurden, nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Eine verzögerte Bearbeitung der in den Sanierungsgebieten anstehenden Maßnahmen hätte einen reduzierten Fördermittelabfluss zur Konsequenz, womöglich sogar eine nicht Inan- spruchnahme bereits beantragter und bewilligter Fördermittel, sprich eine Rückgabe an den För- dermittelgeber. Dies würde neben anderen negativen Aspekten mit einem Image- und Vertrauens- verlust der Stadt gegenüber Bund und Land einhergehen. Zudem handelt es sich hier durchgängig um die eher dörflich strukturierten Gebiete, deren Entwicklung für die jeweiligen Stadtteile als ganz maßgeblich eingestuft wird und nicht ausgesetzt werden sollte. Auf den neueren Gebieten "Innenstadt Ost", „Gewerbegebiet Grünwinkel“ und zukünftig auch "Kaiserstraße West", die zugleich alle im umfassenden Verfahren nach BauGB abgearbeitet wer- den müssen, liegt ein großes gesamtstädtisches Augenmerk sowie eine hohe Priorität, unter – 3 – anderem weil hier große Summen an Fördermitteln eingenommen werden können. Auch haben Bund und Land als Fördergeber am Erfolg der Gebiete ein großes Interesse. Da keines der laufenden Gebiete vernachlässigt oder gar aufgegeben werden sollte, empfiehlt die Verwaltung, den im Gemeinderat vom 26.10.2021 gefassten Beschluss, für das Sanierungsgebiet „Durlach-Stadteingang“ einen Antrag zu stellen, für zwei Jahre auszusetzen. Themen zur Stärkung der Durlacher Innenstadt wie die Umsetzung des Ak- tionsprogrammes oder dem Umgang mit der alten bzw. einer neuen Festhalle können dennoch mit dem Stadtamt Durlach weiterverfolgt und konkretisiert werden. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Planungsausschuss, dass aufgrund der aktuellen Personalausstattung und Haushaltslage d.) das Vorkaufsrecht in den umfassenden Sanierungsgebieten (Innenstadt-Ost, Kaiserstraße-West und Gewerbegebiet Grünwinkel) nur noch in sorgfältig ausgewählten Einzelfällen geprüft und ggf. ausgeübt wird sowie e.) der Antrag für das Sanierungsgebiet „Stadteingang Durlach“ für zwei Jahre zurückgestellt wird.