Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen - Weiterführung bis Ende 2023
| Vorlage: | 2022/0998 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.12.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2311 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen – Weiterführung bis Ende 2023 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2022 4 X zugestimmt Beschlussantrag Der Hauptausschuss beschließt, von den bisher nicht in Anspruch genommenen Mitteln der städtischen Corona-Hilfe bis Ende 2023 einen Betrag in Höhe von 300.000 Euro zur Abmilderung coronabedingter finanzieller Notlagen bei Karlsruher Kultureinrichtungen bereitzustellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Kurzfassung Das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie hat sich seit dem Frühjahr 2022 entspannt. Im Veranstaltungsbereich bestehen keine Einschränkungen mehr. Die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Masken bei Kulturveranstaltungen ist aufgehoben. Die Veranstaltenden können derzeit ihre Platzkapazitäten in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Verwaltung empfiehlt gleichwohl, bis Ende 2023 ein Budget in Höhe von 300.000 Euro bereitzuhalten, mit dem unmittelbar coronabedingte, die Existenz gefährdende Liquiditätsengpässe der Karlsruher Kultureinrichtungen auf Antrag ausgeglichen werden können. Ergänzende Erläuterungen Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ließ es zu, dass mit Neufassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 3. April 2022 die Masken- und Abstandpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen aufgehoben werden konnte. Weiterhin gelten jedoch die generellen Hygiene- Empfehlungen nach § 2 der Corona-Verordnung wie Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen sowie das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen. Die Aufhebung der gesetzlichen Masken- und Abstandspflicht führte zu einer langsamen Normalisierung des öffentlichen kulturellen Lebens. Veranstaltende können ihre Platzkapazitäten in Innenräumen wieder vollständig ausschöpfen. Dass dieses Angebot vom Publikum teilweise noch mit großer Zurückhaltung aufgenommen wird, ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen mit ganz unterschiedlichen Gründen und kann nicht nur als unmittelbare Auswirkung der Coronabeschränkungen gesehen werden. Damit verbundene Einnahmeeinbußen und Liquiditätsengpässe der Kultureinrichtungen können daher nicht generell aus dem Coronahilfsfonds aufgefangen werden, den die Stadt Karlsruhe im Jahr 2020 eingerichtet hat. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass einzelne von der Stadt Karlsruhe institutionell geförderte Kultureinrichtungen, die aufgrund von Pandemiemaßnahmen in der Vergangenheit und durch kurzfristig umgesetzte Maßnahmen finanziell derart betroffen werden, dass sie zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs und zur Erfüllung ihres kulturellen, künstlerischen Auftrags auf zusätzliche Hilfen angewiesen sind. Kann eine solche Notlage nicht durch Bundes- oder Landesmittel behoben werden, soll die städtische Coronahilfe noch bis Ende 2023 zur Existenzsicherung bereitgehalten werden. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür ein Gesamtbudget in Höhe von 300.000 Euro bis Ende des Jahres 2023 zu reservieren. Für die Antragstellung und Bewilligung gelten die Förderbestimmungen der in den Jahren 2020 und 2021 ausgeschriebenen städtischen Corona-Hilfen. Die Bearbeitung Bescheidung entsprechender Anträge liegt weiterhin beim Kulturamt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss beschließt, von den bisher nicht in Anspruch genommenen Mitteln der städtischen Corona-Hilfe bis Ende 2023 einen Betrag in Höhe von 300.000 Euro zur Abmilderung coronabedingter finanzieller Notlagen bei Karlsruher Kultureinrichtungen bereitzustellen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 35. Sitzung Hauptausschuss (gemeinsam mit Planungsaus- schuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Natur- schutzbeirat – zu TOP 2) 6. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen – Weiterführung bis Ende 2023 Vorlage: 2022/0998 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, von den bisher nicht in Anspruch genommenen Mitteln der städtischen Corona-Hilfe bis Ende 2023 einen Betrag in Höhe von 300.000 Euro zur Abmil- derung coronabedingter finanzieller Notlagen bei Karlsruher Kultureinrichtungen bereitzu- stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 18:37 Uhr die unterbrochene Sitzung fort und ruft Tagesord- nungspunkt 4 zur Behandlung auf. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. Dezember 2022