Tempolimit für Radfahrer auf der westlichen Erbprinzen- und südlichen Waldstraße
| Vorlage: | 2022/0992 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 2 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.09.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 04.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/0992 Tempolimit für Radfahrer auf der westlichen Erbprinzen- und südlichen Waldstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 41 X Hauptausschuss 11.10.2022 3 x Gemeinderat 25.10.2022 25 x Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h für Radler in der westlichen Erbprinzen- und der südlichen Waldstraße. 2. Punktuelle Überwachung und Kontrolle der Geschwindigkeiten in diesen Bereichen zu Zeiten mit hohem Fußgängeraufkommen. Sachverhalt/Begründung Am 15. September 2021 gab es ein Treffen des Beirates mit Behinderungen mit dem Büro Gehl, welches das IQ-Leitprojekt „Öffentlicher Raum und Mobilität“ (ÖRMI) koordiniert und Vertreter des Stadtplanungsamtes. „Im Rahmen eines kleinen Spaziergangs durch die Stadt Karlsruhe wurden Problemstellen und kritische Aspekte angesprochen. Am Beispiel der Erbprinzenstraße und der südlichen Waldstraße wurde gezeigt, dass für eine barrierefreie Mobilität von Menschen mit Behinderungen getrennte Bereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer wichtig sind. Außerdem konnte realitätsnah demonstriert werden, dass Aufsteller, Blumenkübel oder Gastronomiebestuhlung zu einem Hindernislauf für Menschen mit Seheinschränkungen oder im Rollstuhl werden.“ Soweit der Bericht des Beirates. Geschehen ist seither: NICHTS. Nach wie vor sind Fußgänger insbesondere in diesen beiden Bereichen Freiwild für rücksichtslose Radfahrer, die mit nicht angepasster Geschwindigkeit dort entlangfahren. Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind davon besonders betroffen. Um die Sicherheit für alle Fußgänger dort zukünftig zu gewährleisten, ist in den genannten Bereichen daher eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den Radverkehr unabdingbar. Wer sich dagegen ausspricht toleriert die Gefährdung der Schwächsten im Verkehr. – 2 – Eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung ist rechtlich möglich und wurde bereits in der Bergmannstraße in Berlin umgesetzt. Sie hatte auch gegen eine anhängige Klage beim Verwaltungsgericht bestand, siehe https://www.judid.de/berlin-tempolimit-von-10-km-h-fuer-radfahrer/ Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0992 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Tempolimit für Radfahrer auf der westlichen Erbprinzen- und südlichen Waldstraße Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 11.10.2022 3 x Gemeinderat 25.10.2022 25 x Kurzfassung Über die Anordnung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten entscheidet grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Die „südliche Waldstraße“ ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Damit gilt bereits Schrittgeschwindigkeit. Die „westliche Erbprinzenstraße“, zwischen Herrenstraße und Karlstraße, ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Auch dort gilt bereits heute Schrittgeschwindigkeit. Eine Regelungslücke besteht damit nicht. Für eine punktuelle Überwachung und Kontrolle der Geschwindigkeiten in der Wald- und der Erbprinzenstraße bestehen nur bedingt rechtliche Eingriffsmöglichkeiten. Zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit müsste eine Beweismittelerhebung in Form eines Nachweises der gefahrenen Geschwindigkeit erfolgen. Diese ist zwar rein technisch möglich, kann aber aufgrund der nicht vorhandenen Kennzeichenpflicht für Radfahrende nicht weiterverfolgt werden. Unabhängig von den eingeschränkten Ahndungsmöglichkeiten schreitet der Kommunale Ordnungsdienst im Rahmen der Gefahrenabwehr ein und hält Radfahrende an, wo ihm dies rechtlich möglich ist, falls deren Fahrweise zu konkreten Gefahrensituationen führt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: ÖRMI Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 Stundenkilometer für Radfahrende in der westlichen Erbprinzenstraße und der südlichen Waldstraße Über die Anordnung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten entscheidet grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Für die durchzuführende Einzelfallprüfung sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung maßgebend. Bei der „südlichen Waldstraße“ handelt es sich verkehrsrechtlich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Damit ist die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt. Es ist leider ein bekanntes Problem, dass sich in der Praxis nicht alle Verkehrsteilnehmenden an die vorgeschriebenen Regelungen halten. Die „westliche Erbprinzenstraße“ ist zwischen Karlstraße und Herrenstraße als Fußgängerzone ausgewiesen. In der Fußgängerzone ist auch der Radverkehr durch Zusatzbeschilderung zugelassen. In Fußgängerzonen gilt jedoch Schrittgeschwindigkeit. Der Teil zwischen Herrenstraße und Ritterstraße hingegen ist eine Fahrradstraße mit der Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30. Dies ist in diesem Abschnitt unproblematisch, da hier auf beiden Straßenseiten Gehwege für zu Fuß Gehende vorhanden sind, auf denen sich der Fußverkehr sicher bewegen kann. Für die Erbprinzenstraße liegt demzufolge ebenfalls keine Regelungslücke vor, da die Geschwindigkeiten vorgegeben sind. Für die rechtliche Definition von Schrittgeschwindigkeit gehen Gerichte von unterschiedlichen Werten aus, teilweise werden sieben Stundenkilometer, teilweise zehn Stundenkilometer angelegt. Damit liegt die Geschwindigkeit in jedem Fall unter beziehungsweise genau bei dem Wert, auf den die beantragte Beschränkung abzielt. Da die Beschränkung durch die vorhandenen Gegebenheiten bereits besteht, ist eine zusätzliche Beschilderung entbehrlich beziehungsweise straßenverkehrsrechtlich auch nicht begründbar. Ergänzend wird angemerkt, dass die Cityroute Süd für den Radverkehr derzeit noch von der Herren- und Amalienstraße über die südliche Waldstraße an die Hauptroute in der Sophienstraße anknüpft. Durch die neue Gleisquerung an der Karlstraße im Verlauf der Herren- und Sophienstraße, wird die Waldstraße zur Durchfahrt des Radverkehrs zukünftig nicht mehr benötigt. Durch die Baustelle beim Bundesgerichtshof konnte aber die südliche Herrenstraße bislang noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Somit ist absehbar eine weitere Radverkehrsentlastung der südlichen Waldstraße und auch der westlichen Erbprinzenstraße zu erwarten. Eine Aufwertung für den Fußverkehr in der südlichen Waldstraße und westlichen Erbprinzenstraße wird im Übrigen auch bereits im Bericht des IQ-Leitprojekts ÖRMI empfohlen. – 3 – 2. Punktuelle Überwachung und Kontrolle der Geschwindigkeiten in diesen Bereichen zu Zeiten mit hohem Aufkommen an zu Fuß Gehenden Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) führt, zum Teil gemeinsam mit der Polizei, seit mehreren Monaten verstärkt Schwerpunktkontrollen in den Fußgängerzonen der Innenstadt durch. Neben der Ahndung des unberechtigten Kraftfahrzeugverkehrs wurden hunderte Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Radfahrende gefertigt, die unerlaubt die Fußgängerzone befahren haben. Die Schwerpunktkontrollen von KOD und der Polizei konzentrieren sich hauptsächlich auf die Bereiche, in denen ein Durchfahrtsverbot besteht. In den für den Radverkehr freigegebenen Bereichen bestehen nur bedingt rechtliche Eingriffsmöglichkeiten. Zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wäre eine Beweismittelerhebung in Form eines Nachweises der gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich. Die Geschwindigkeitsüberwachung von Radfahrenden ist rein technisch betrachtet genauso möglich wie bei Kraftfahrzeugen, aber der relevante Unterschied besteht darin, dass Fahrräder keiner Kennzeichenpflicht unterliegen. Aus diesem Grund können die mittels Messtechnik festgestellten Geschwindigkeitsverstöße nicht weiterverfolgt werden. Hierfür wäre nach Feststellung des Verstoßes eine Anhaltekontrolle durch die Polizei oder den KOD – wo für ihn rechtlich möglich - notwendig, um unmittelbar eine Personalienfeststellung durchführen zu können. Solche Kontrollen zur Geschwindigkeitsüberwachung von Radfahrenden sind mit den vorhandenen Personalressourcen und Techniken als rechtssichere Standardmaßnahme nicht praxistauglich. Unabhängig von den eingeschränkten Ahndungsmöglichkeiten schreitet der KOD bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der Gefahrenabwehr ein und hält Radfahrende – wiederum vorbehaltlich der eingeschränkten Anhaltekompetenz des KOD – an, falls deren Fahrweise zu konkreten Gefahrensituationen führen.
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Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 41 der Tagesordnung: Tempolimit für Radfahrer auf der westlichen Erbprinzen- und südlichen Waldstraße Antrag: AfD Vorlage: 2022/0992 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 11. Oktober 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022
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Niederschrift 33. Sitzung Hauptausschuss 11. Oktober 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Tempolimit für Radfahrer auf der westlichen Erbprinzen- und südlichen Waldstraße Antrag: AfD Vorlage: 2022/0992 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Schnell (AfD) teilt mit, dass er mit der Antwort der Verwaltung nicht einverstanden sei. Es dürfe nicht vor rüpelnden Radfahrern kapituliert werden. Er wünsche deshalb die Be- handlung des Antrags im Gemeinderat. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die weitere Be- handlung im Gemeinderat fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 24. Oktober 2022
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Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 25 der Tagesordnung: Tempolimit für Radfahrer auf der westlichen Erbprinzen- und südlichen Waldstraße Antrag: AfD Vorlage: 2022/0992 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (3 JA-Stimmen, 37 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Oktober 2022. Stadtrat Schnell (AfD): Am 15. September 2021 gab es ein Treffen des Beirates von Men- schen mit Behinderung mit dem Büro Gehl, die das ÖRMI-Projekt koordinieren, mit Vertre- tern des Stadtplanungsamtes. Im Rahmen eines kleinen Spazierganges durch die Stadt Karlsruhe wurden Problemstellen und kritische Aspekte angesprochen. Am Beispiel der Erb- prinzenstraße und der südlichen Waldstraße wurde gezeigt, dass für eine barrierefreie Mo- bilität von Menschen mit Behinderung getrennte Bereiche für Fußgänger und Radfahrer wichtig sind, wie dem Bericht des Beirates zu entnehmen ist. Passiert ist seither nichts. Et- was anderes war in Karlsruhe aber auch nicht zu erwarten, ist doch das Verhalten von Rad- lern, die die Stadt zu Klimarettern hochgejazzt hat, sakrosankt. Deshalb beantragen wir, in der westlichen Erbprinzen- und der südlichen Waldstraße die Einrichtung einer Geschwin- digkeitsbegrenzung auf 10 km/h für den Radverkehr und deren Kontrollzeiten mit hoher Fußgängerfrequenz. Uns ist durchaus bewusst, dass dort in der Theorie bereits nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. In der Praxis wird dies jedoch kaum von ei- nem Radfahrer eingehalten. Zudem gibt es Gerichtsentscheide, nach dem selbst 15 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden können, eine Geschwindig- keit, die den hier besonders nötigen Schutz von Fußgängern Hohn spricht. – 2 – Daher unser Antrag, der die 10 km/h und deren Kontrolle zum Inhalt hat. Eine Geschwin- digkeitsbegrenzung, wie sie in der Bergmannstraße in Berlin eingerichtet wurde und die auch vor Gericht Bestand hat, das heißt, eine Klage dagegen wurde abgewiesen. Ich selbst konnte mich Ende September in Kreuzberg vor Ort davon überzeugen, dass eine solche Be- grenzung funktioniert und durch den Radverkehr auch akzeptiert wird. Dass die Stadt die- sem Antrag sachlich nicht wirklich etwas entgegenzusetzen hat, lässt sich darin ermessen, meine Damen und Herren, dass sie noch am Tag, bevor der Antrag im Hauptausschuss be- sprochen wurde, keine Stellungnahme dazu veröffentlicht hatte, obwohl der Antrag bereits am 4. August gestellt worden war. Ihnen fiel wohl ewig nichts ein, was sie hätten schrei- ben sollen können/müssen/dürfen, und was da jetzt steht, ist ein Mix aus Allgemeinplatz, Lachhaftem, und einer Bankrotterklärung. Zwar mag es sein, dass in den genannten Straßen, weil Fußgängerzone bzw. verkehrsberu- higter Bereich, keine Regelungslücke besteht. Auch der Allgemeinplatz, für Geschwindig- keitsbeschränkungen sei grundsätzlich die Straßenbehörde zuständig, ist ebenso kein Ar- gument gegen die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Ohne 30er-Schild be- steht in der Reinhold-Frank-Straße ebenfalls keine Regelungslücke und als die Autohasser hier im Gemeinderat nach Tempo 30 überall krähten, hatte die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Probleme damit, dort entsprechende Schilder aufzustellen. Die erhöhte Geschwin- digkeit zu beweisen, sei schwierig, schreiben Sie. Nun, in Berlin bekommt man das jeden- falls hin. Deshalb fordern wir das auch hier für Karlsruhe. Stadtrat Jooß (FDP): Wir alle kennen das Chaos in der Erbprinzenstraße zwischen Herren- straße und Karlstraße. Gastronomie, Handel, Gewerbe und, und, und. Wir sperren mehr und mehr Autofahrer überall aus mit Fußgängerzonen und so weiter. Hier müssen wir ein- mal auch unsere Radfahrer, insbesondere die Rowdies und die SUVs, aussperren, vor allem um das schwächste Glied, die Fußgänger, zu schützen. Wir haben eine Innenstadt und ha- ben hier gute Alternativen mit viel Platz in der Baumeisterstraße, was sich schon bewährt, und mit der neuen Kriegsstraße, um das Nadelöhr Erbprinzenstraße zu entsperren. Bei die- ser Situation hilft auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung nichts. Wer soll das denn kon- trollieren, die Geschwindigkeit? Die Radfahrer haben nämlich kein Nummernschild. Das ist nämlich völlig daneben, das zu fordern. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und diesen Verkehr aus der Erbprinzenstraße zwischen Herrenstraße und Karlstraße her- ausnehmen. Ich habe gesagt, wir haben Möglichkeiten genug. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Herr Jooß hat das Problem schon benannt, es wurde von der AfD erkannt. Bloß wie lösen wir es? Ich selbst sage ja seit Jahren, diese City-Route Süd, die erkennt kein Fahrradfahrer. Da ist ein 20 Millimeter großer Pfeil, wenn Sie Richtung Erb- prinzenstraße fahren, der halb links zeigt in die Herrenstraße. Das hätte man schon vor 25 Jahren deutlich machen können. Man hätte Signalstreifen auf den Boden machen können. Es ist so, da gibt es Geschäfte in der Erbprinzenstraße, da gibt es ein Füllhorn, das wird gerne genutzt, auch von Anwesenden dieses Hauses, die gerne auch mit dem Fahrrad da durchfahren. Wenn es Fußgängerzone ist, sollte die Fußgängerzone wie auf der Kaiser- straße kontrolliert werden, und wir müssen uns wirklich in der Waldstraße überlegen, wie kriegen wir den Verkehr da durch. Beim Waldstraßenfest ist doch tatsächlich abends Fahr- radverkehr stattgewesen, obwohl große Schilder markiert waren, an diesem Tag kein Durchfahrtverkehr. Irgendwie müssen wir doch hinkriegen, dass da die Fußgänger ge- schützt werden. Wie gesagt, Problem ist erkannt, bloß wie lösen wir es, und da, denke ich, – 3 – ist die Verwaltung und eventuell auch die Polizeibehörde, da es ja fließender Verkehr ist, gefragt und damit, denke ich, ist auch das Problem dieses Antrags gelöst. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Bestehen Sie auf Abstimmung? Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es wäre vielleicht angebracht, dass Sie mal jetzt einen Kom- mentar abgeben, da es ja auch andere Diskussionsbeiträge gegeben hat, bevor wir das Ganze jetzt einfach mit einer Abstimmung über den Jordan schicken. Der Vorsitzende: Erstens, nach meinem Verständnis ist Schrittgeschwindigkeit 7 km/h und ich habe auch schon einen Strafzettel mal bezahlt, weil ich das mit dem Auto nicht einge- halten habe. Zweitens, wir können fahrende Radfahrer teilweise nicht anhalten, weil der KOD die Erlaubnis nicht kriegt im Moment vom Innenministerium. Wir haben da schon mehrfach quasi darauf interveniert. Das im Moment sind zwei Gründe, warum es aus unse- rer Sicht nicht sinnvoll ist, statt der 7 km/h jetzt ein Schild von 10 km/h hinzustellen, und mit der Kontrolle werden wir eben im Moment auch alleine den Problemen nicht Herr. Wir müssen dringend die Kriegsstraße fertig ausbauen. Das können wir jetzt, weil der Tunnel fertig ist. Dann können wir endlich den Rest bis an die nächste Kreuzung ordentlich gestal- ten und da müssen wir das tun, was Sie, Herr Wenzel gesagt haben. Wir müssen systema- tisch versuchen, den Durchgangsradverkehr zu animieren, andere Routen zu fahren, und vielleicht können wir noch alles Mögliche andere an optischen Signalen legen, aber Ihren Vorschlag, Herr Schnell bzw. Herr Dr. Schmidt, findet hier an der Stelle nicht unsere Unter- stützung. Also, Abstimmung, der Antrag der AfD steht zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Gut, das sieht nach einer mehrheitlichen Ablehnung aus. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. November 2022