Bekenntnis der Stadt Karlsruhe zum Mehrgenerationenhaus Brunhilde-Baur-Haus

Vorlage: 2022/0972
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.08.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.11.2022

    TOP: 5

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.12.2022

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Bekenntnis d. Stadt Karlsruhe zum MGH Brundhilde-Baur-Haus
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0972 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bekenntnis der Stadt Karlsruhe zum Mehrgenerationenhaus Brunhilde-Baur-Haus Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.11.2022 5 x vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 21 Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss das positive Bekenntnis zum Mehr- generationenhaus Karlsruhe im Brunhilde-Baur-Haus, Linkenheimer Landstraße 133a, 76149 Karlsruhe für die Programmlaufzeit 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2028. Die kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro jährlich, die seit 2012 besteht, wird fortge- führt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 10.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Seit 2012 fördert die Stadt Karlsruhe mit einer Kofinanzierung von 10.000 Euro jährlich das Mehrge- nerationenhaus im Brunhilde-Baur-Haus, Linkenheimer Landstraße 133a, 76149 Karlsruhe im Rahmen des Folgeprogramms des Bundesmodellprogramms „Mehrgenerationenhäuser". Die Förderrichtlinie des Bundesprogramms wurde zum 27. Mai 2020 geändert und beinhaltet unter anderem auch eine neue Zielformulierung: Ziel des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinan- der“ ist, „mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen“ (Förderrichtlinie Bundespro- gramm Mehrgenerationenhaus vom 27. Mai 2020, Seite 5). Die Förderung des Bundes in der aktuellen Programmlaufzeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2028 beträgt weiterhin bis zu 40.000 Euro jährlich. Hinzu kommt die jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro. Für die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, der das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus beinhaltet. Dabei ist deutlich zu machen, dass das Mehrgenerationenhaus ▪ in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabe- möglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird sowie ▪ weiterhin in die kommunalen Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des de- mografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgeneratio- nenhauses eingebunden wird. Das Mehrgenerationenhaus Karlsruhe in Trägerschaft der Hardtstiftung ist ein Baustein im Konzept Soziale Quartiersentwicklung der Stadt Karlsruhe, das 2020 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Wie das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ hat auch die Soziale Quartiersentwicklung das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern. Mit der Sozialen Quartiersentwicklung werden gute Ent- wicklungschancen und Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger gefördert, um dem de- mografischen und gesellschaftlichen Wandel zu begegnen. Die Förderung der aktiven Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen und sozialen Leben ist ein Kernziel der Sozialen Quartiers- entwicklung in Karlsruhe. Das Mehrgenerationenhaus Karlsruhe befindet sich im Stadtteil Neureut. Es ist ein zentraler Akteur der generationenübergreifenden Arbeit und für die Stadt ein wichtiger Partner der Sozialraumentwicklung in Neureut. Die Hardtstiftung ist zudem Mitglied im Begleitgremium Sozi- ale Quartiersentwicklung, das maßgeblich an der Entwicklung des Konzepts der Sozialen Quartiersent- wicklung beteiligt war und dessen Weiterentwicklung aktiv begleitet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss das positive Bekenntnis zum Mehr- generationenhaus Karlsruhe im Brunhilde-Baur-Haus, Linkenheimer Landstraße 133a, 76149 Karlsruhe für die Programmlaufzeit 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2028. Die kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro jährlich, die seit 2012 besteht, wird fortge- führt.

  • Abstimmungsergebnis TOP 21
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Dezember 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 21 der Tagesordnung: Bekenntnis der Stadt Karlsruhe zum Mehrgenerationenhaus Brunhilde-Baur-Haus Vorlage: 2022/0972 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss das positive Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus Karlsruhe im Brunhilde-Baur-Haus, Linkenheimer Landstraße 133a, 76149 Karlsruhe für die Programmlaufzeit 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2028. Die kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro jährlich, die seit 2012 besteht, wird fortgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss am 16. November 2022. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2023