Jugendhilfe-Monitor
| Vorlage: | 2022/0959 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 23.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.10.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Jugendhilfe-Monitor Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 19.10.2022 7 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jugendhilfe-Monitor zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Februar 2022 hat der Jugendhilfeausschuss die Kurzanalyse „Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche aus Sicht der Jugendhilfe“ diskutiert und die Verwaltung beauftragt, die vorgestellten Indikatoren künftig regelmäßig in Form eines Monitorings vorzulegen, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls reagieren zu können. Die Verwaltung hat daher nun die Daten bis Ende 2021 fortgeschrieben und teilweise ergänzt und gibt mit dem Jugendhilfe-Monitor einen aktuellen Einblick in das System der Jugendhilfe sowie einen Ausblick auf im laufenden Jahr bereits erkennbare Entwicklungen. In der Analyse verdichten sich Einschätzungen, die sich schon im Februar abgezeichnet haben: • In vielen Bereichen setzt sich der Trend steigender Fallzahlen der letzten Jahre fort oder die Zahlen stabilisieren sich auf hohem Niveau. • Das Jugendhilfesystem hat sich in der Corona-Pandemie als funktions- und anpassungsfähig erwiesen. • Gleichzeitig werden mit der Re-Intensivierung der Unterstützungssysteme vermehrt die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche sichtbar, unter anderem durch die Zunahme von psychischen Belastungen, Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen. • Im Bereich der psychischen Gesundheit stoßen die Anschlusssysteme mitunter an ihre Kapazitätsgrenzen. Daher ist geplant, diese Situation genauer zu analysieren und Handlungsmöglichkeiten der Kommune zu prüfen. Im laufenden Jahr zeichnen sich neben den Corona-Folgen weitere Herausforderungen durch Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Geflüchteten aus der Ukraine, aber auch durch den Fachkräftemangel und steigende Kosten der Jugendhilfeträger ab. Auf diese und künftige Anforderungen hin sind Angebote der Jugendhilfe bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. So sind beispielsweise erste Maßnahmen zur Abmilderung des Fachkräftemangels im Bereich Schulbegleitung bereits in Planung.
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1. Einleitung Die im Rahmen der im Februar 2022 vorgelegten Kurzanalyse „Auswirkungen von Corona auf Kinder und Ju- gendliche aus Sicht der Jugendhilfe“ analysierten Kennzahlen aus dem Bereich der Jugendhilfe wurden zu einem Jugendhilfe-Monitor weiterentwickelt, der künftig regelmäßig vorgelegt werden soll. Neben der Entwicklung der Fallzahlen in der Jugendhilfe ergänzen Einschätzungen verschiedener Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe das Bild und geben darüber hinaus einen Ausblick auf sich im laufenden Jahr 2022 be- reits abzeichnende Entwicklungen. 2. Kindeswohlgefährdung Eine Kindeswohlgefährdung kann insbesondere bei Anzeichen für Vernachlässigung, für körperliche oder psychi- sche Misshandlung, häusliche Gewalt oder für sexuelle Gewalt festgestellt werden. Abbildung 1: Meldungen über Kindeswohlgefährdung 2018 bis 2021 Nach der hohen Zahl von 850 Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2020 ist 2021 ein leich- ter Rückgang auf 838 Meldungen zu verzeichnen (vergleiche Abbildung 1). 801 781 850 838 200 400 600 800 1.000 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendhilfe-Monitor Anlage JHA 19.10.2022, TOP 7 2 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 2: Kindeswohlgefährdung 2018 bis 2021 Gesamtbewertung der Gefährdungssituation Beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe eingehende Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung werden unmittelbar von zwei Fachleuten bewertet und bei akuter Kindeswohlgefährdung sofort vor Ort über- prüft. Andernfalls findet eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Familie statt. Nach Überprüfung der Situation und gegebenenfalls Einleitung entsprechender Schritte oder bedarfsgerechter Hilfen nimmt der Allgemeine Sozi- ale Dienst eine Gefährdungseinschätzung vor, welche die eingegangenen Hinweise in vier Kategorien differen- ziert: ▪ Kindeswohlgefährdung (erfordert sofortige Maßnahmen wie Inobhutnahme oder Herausnahme) ▪ Latente Kindeswohlgefährdung (erfordert ebenfalls Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung) ▪ Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf (entsprechende Hilfen und Beratung wer- den eingeleitet) ▪ Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf (keine weiteren Maßnahmen). Anders als 2020 ist im Jahr 2021 ein Anstieg der bestätigten Kindeswohlgefährdungen gegenüber den Vorjah- ren festzustellen (vergleiche Abbildung 2). Die Fälle der bestätigten Kindeswohlgefährdung (124) und der laten- ten Kindeswohlgefährdung (347) ergeben für 2021 insgesamt 471 Fälle bzw. einen Anstieg um 65 Fälle gegen- über 2020. 3. Häusliche Gewalt Der Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen definiert häusliche Gewalt als „physische, sexuelle und psychische Gewalt in aktuellen oder ehemaligen Ehen und Lebenspartnerschaften bzw. nicht-eheli- chen Lebensgemeinschaften, unabhängig vom Tatort. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen „häuslicher Gewalt“ 1 . Die dargestellten Zahlen zeigen die bei der Polizei bekannt gewordenen Fälle – Expertinnen und Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer im Bereich häusliche Gewalt aus. Nach dem leichten Rückgang der Fälle häuslicher Gewalt in Karlsruhe 2020, ist deren Zahl 2021 wieder nahezu auf das Niveau von 2019 angestiegen (vergleiche Abbildung 3). Die Fallzahlen häuslicher Gewalt mit minderjähri- gen Kindern im Haushalt zeigen ebenfalls einen Anstieg, ohne jedoch das hohe Niveau von 2019 zu erreichen. 1 Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen 2014, Seite 7. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/lap_bw_gegen_gewalt_an_frauen_1510225006.pdf 109 313 170 209 97 300 189 195 114 292 216 228 124 347 208 159 0 100 200 300 400 500 KindeswohlgefährdungLatente Kindeswohlgefährdungkeine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe- und Unterstützungsbedarf 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 3 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 3: Fälle Häuslicher Gewalt insgesamt und Fälle mit minderjährigen Kindern im Haushalt 4. Inobhutnahme und vorläufige Inobhutnahme Inobhutnahmen nach § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in einer Inobhutnahmestelle (zum Beispiel Wohngruppe oder Bereitschaftspflegefamilie) können insbesondere bei Fällen von Kindeswohlgefährdung erfor- derlich sein, kommen aber auch bei Selbstmeldungen auf Wunsch der Jugendlichen in Frage (vergleiche Abbil- dung 4). Wird eine unbegleitete minderjährige Ausländerin oder ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) nach Eintritt ins Bundesgebiet erstmals in Obhut genommen, handelt es sich um eine vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII. Werden für eine/n UMA zu einem späteren Zeitpunkt erneute Inobhutnahmen erforderlich (bei- spielsweise ein Aufgreifen nach Abgängigkeit aus einer Jugendhilfeeinrichtung), handelt es sich um „reguläre“ Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. Abbildung 4: Inobhutnahmen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer/innen – UMA) 2018 bis 2021 585 608 531 599 299 334 259 286 0 100 200 300 400 500 600 700 2018201920202021 Fälle häuslicher Gewalt insgesamtdarunter Fälle mit Kindern im Haushalt 255 321 213 254 0 100 200 300 400 500 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 4 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 5: (Vorläufige) Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen (UMA) 2018 bis 2021 Die (vorläufigen) Inobhutnahmen minderjähriger unbegleiteter Ausländer/innen lagen 2020 mit 171 Fällen auf einem sehr niedrigen Niveau, was auf die coronabedingt zeitweise geschlossenen Grenzen innerhalb der EU zu- rückzuführen war. Da seit Ende 2020 die Einreise wieder zugenommen hat, ist bei den (vorläufigen) Inobhutnah- men unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen 2021 ein deutlicher Anstieg um 85 Fälle und damit um knapp 50 Prozent zu verzeichnen (vergleiche Abbildung 5). Seit Mitte 2021 kommt es immer wieder zu temporären Schließungen einzelner Inobhutnahmegruppen. Ursache war zunächst der Ausfall von Personal aufgrund von Quarantäne und Krankheit. Mittlerweile melden die Träger zurück, dass sie auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr genügend Fachkräfte für die herausfordernde Arbeit in einer Inobhutnahme-Gruppe finden. 5. Hilfen zur Erziehung Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern und um- fassen unterschiedliche Hilfeformen, insbesondere Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, flexible ambulante Erziehungshilfe (Vertrauensperson), Tagesgruppen, Heimerziehung beziehungsweise betreute Wohn- formen (vollstationär) oder die Vollzeitpflege beispielsweise in einer Pflegefamilie oder bei Verwandten. Der Bedarf an Hilfen zur Erziehung zeigt sich im Jahr 2021 etwa auf dem Niveau der beiden Vorjahre (vergleiche Abbildung 6). Abbildung 6: Gesamtfallzahlen Hilfen zur Erziehung 2018 bis 2021 1 458 222 171 256 0 100 200 300 400 500 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 3.324 3.439 3.438 3.443 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 1) Hilfen nach §§13 Abs. 3, 19 bis 21 sowie 27 bis 35a SGB VIII, Minderjährige und Volljährige gemäß Statistik Allgemeiner Sozialer Dienst (ohne reine Kostenerstattungsfälle und ohne HzE-Fälle der Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) 5 | Jugendhilfe-Monitor 6. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendli- che Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung kann Eingliede- rungshilfe nach § 35a SGB VIII gewährt werden. Dieser Bereich verzeichnet seit Jahren kontinuierliche Steigerun- gen (vergleiche Abbildung 7). Das Gros der Hilfen entfiel auch 2021 mit 84,8 Prozent aller bearbeiteten Fälle auf den ambulanten Bereich. Im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gab es zunächst keine oder nur minimale Einflüsse durch die Corona-Pandemie. Allerdings ist eine deutliche Zunahme psychischer Erkran- kungen und Entwicklungsverzögerungen zu verzeichnen, die nach Einschätzung des Allgemeinen Sozialen Diens- tes nicht nur aber auch eine Folge der Corona-Pandemie sind. Dieses führt im Bereich der Eingliederungshilfen zu einer Zunahme der Anfragen und auch zu einer weiteren Steigerung der Fallzahlen. Abbildung 7: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung – Gesamtfallzahl der bearbeiteten Fälle 7. Schulsozialarbeit Im Bereich Schulsozialarbeit sind die Beobachtungen über die Entwicklungen von jungen Menschen ähnlich wie im letzten Jahr. Es stellt sich Stück für Stück ein neuer Schulalltag ein, der aber nach wie vor von Verunsicherung und Belastungen sowohl auf Seiten der jungen Menschen als auch auf Seiten der Lehrkräfte geprägt ist. Die Beratungszahlen der Schulsozialarbeit in Abbildung 8 zeigen zunächst einen deutlichen Anstieg im Schuljahr 2018/2019. Dieser ist durch den Stellenausbau und die deutlich verbesserte Personalsituation im Schuljahr 2018/2019 zu erklären. Nach dem coronabedingten Rückgang in den Schuljahren 2019/20 und 2020/2021 sind die Beratungszahlen durch die schrittweise Normalisierung des Schulalltags wieder annähernd auf dem Niveau wie vor der Pandemie. Inhaltlich zeigt sich eine deutliche Zunahme der Beratungen von Lehrkräften unabhängig von Einzelfällen, also eher auf das Klassenklima und Gruppendynamiken bezogen. Zusammenhalt und als Klasse gemeinsam den Schulalltag zu begehen, sind nicht überall selbstverständlich und werden mit Einzelinterventio- nen und Klassenprojekten unterstützt. Lehrkräfte kommen teilweise durch diese zusätzlichen Belastungen an ihre fachlichen und persönlichen Grenzen. Schulsozialarbeit bietet hier Unterstützung durch das Organisieren, Initiieren und Mitfinanzieren von Projekten, berät Lehrkräfte und begleitet die Bearbeitung von Klassenthemen. 418 497 542 579 0 100 200 300 400 500 600 2018201920202021 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 6 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 8: Beratungen der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen Aktuell können über das Programm „Lernen mit Rückenwind“ des Landes Baden-Württemberg ergänzende Fi- nanzierungen beantragt werden. Dadurch können aufkommende Bedarfe grundsätzlich gedeckt werden. Auch gibt es ein gut ausgebautes Netzwerk an Kooperationspartner*innen, die Klassenprojekte anbieten. Allerdings zeigt sich, dass durch die Landesmittel deutlich mehr Schulen im Land externe Projekte bei den Projektanbieten- den anfragen als in den vergangenen Jahren. Das führt zu Wartezeiten oder erfordert teilweise Reservierungen von Terminen ein Jahr im Voraus. Kurzfristige Projekttermine sind nur bei Terminabsagen anderer Schulen erhält- lich. Abbildung 9: Ausgewählte Beratungsanlässe Schulsozialarbeit im Schuljahr 2021/2022 2.432 3.926 2.161 2.046 2.844 989 3.361 1.742 1.615 1.927 2.044 979 1.061 1.420 205 505 313 587 818 129 388 214 120 154 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 2017/20182018/20192019/20202020/20212021/2022 Beratung Schüler*innen Beratungen Lehrkräfte auf Einzelfälle bezogen Beratung Erziehungsberechtigte (seit 2018/19 erfasst) Beratung Lehrkräfte unabhängig vom Einzelfall Beratung von Schulen in Kinderschutzverfahren Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 18,6% 14,9% 7,5% 7,3% 4,1% 3,2% 1,3% 1,2% Psychische Auffälligkeiten Schüler*in Fehlzeiten Schulwechsel Leistungsdruck Selbstverletzendes Verhalten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Suchtverhalten Schüler*in Übergang Schule-Beruf 0%5%10%15%20% Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 7 | Jugendhilfe-Monitor Auslöser einer Beratung der Schulsozialarbeit sind in vielen Fällen Konflikte zwischen Schüler*innen. Während der Beratung werden jedoch häufig andere Themen hinter den Konflikten deutlich, von denen die wichtigsten in Abbildung 9 dargestellt sind. Der häufigste Beratungsanlass sind nach einem deutlichen Anstieg in den letzten Jahren psychische Auffälligkeiten von Schüler*innen. Auch der Anteil der Beratungen im Zusammenhang mit Fehlzeiten und Leistungsdruck ist in den letzten Jahren gestiegen. Das Ausmaß der psychischen Belastung und die Verunsicherung von jungen Menschen werden erst jetzt durch die Normalisierung der Abläufe in den Systemen deutlich. Viele junge Menschen fühlen sich den Anforderungen und dem Druck nicht gewachsen, es wird häufig von Ängsten berichtet. Die Anzahl von jungen Menschen, die in den Beratungen über Klinikaufenthalte auch in der Psychiatrie berichten, ist exponentiell gestiegen. Die Intensität der Belastungen bewegt sich auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Pandemie. Mit dem Verein für Ju- gendhilfe wurde daher ein Pilotprojekt zur psychischen Gesundheit junger Menschen an zunächst zehn Schulen gestartet. Da die Rückmeldungen sehr positiv waren, wird nun versucht, die Kapazitäten auszubauen. Bei der Weitervermittlung an Beratungsstellen oder andere Hilfsangebote zeigen sich ähnlich wie im bereits an- gesprochenen Projektbereich der steigende Bedarf von jungen Menschen und fehlende Kapazitäten im System der Beratungsstellen, teilweise durch Fachkräftemangel und unbesetzte Stellen verursacht. Diese Entwicklung führt aktuell dazu, dass Schulsozialarbeit Beratungen auf einem deutlich höheren Belastungsniveau der jungen Menschen anbieten und in intensivere Prozesse einsteigen muss, weil die Weitervermittlung an Fachstellen sich verzögert oder gar nicht absehbar ist. Viele Themen und Belastungen der jungen Menschen bleiben dadurch in den Schulen hängen und belasten dort den Alltag und das soziale Miteinander. Trotz aller Entwicklungen hat sich gezeigt, dass das Karlsruher Konzept der Schulsozialarbeit den Anforderungen standhalten und die aufkommenden Bedarfe aktuell gut bedienen kann. Die Gemeinderatsbeschlüsse erst zum flächendeckenden Ausbau und dann zum qualitativen Ausbau haben zu einer guten Grundversorgung mit Schulsozialarbeit geführt, die sich aktuell auszahlt. Die meisten Schulen konnten in den vergangenen Jahren mit Unterstützung der Schulsozialarbeit tragfähige Netzwerke aufbauen und ihre Sozialcurricula beschreiben, deren Umsetzung das Erarbeiten eines neuen Schulalltags unter den gegebenen Bedingungen begünstigt. Für das Schuljahr 2022/2023 wurden noch einmal Stellen in der Schulsozialarbeit ausgebaut und können nach aktuellem Stand zum neuen Schuljahr auch fast lückenlos besetzt werden, so dass es derzeit keine großen perso- nellen Vakanzen im Bereich der Schulsozialarbeit gibt. 8. Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Die psychologische Beratungsstelle (PBST) für Eltern, Kinder und Jugendliche hat im Jahr 2021 insgesamt 1.287 Beratungsfälle betreut. Damit bewegen sich die Fallzahlen etwa auf dem Niveau der beiden vergangenen Jahre. Dennoch ist die Arbeitsbelastung gestiegen, da die Fälle zum Teil komplexer und zeitintensiver geworden sind. Zusätzlich verbleiben die Fälle länger in der Beratung, obwohl die Symptomatik bereits im Gesundheitssystem behandlungsbedürftig ist. Eine adäquate Weiterverweisung ist oft nicht möglich, da die Anschlusssysteme ausge- lastet und daher nicht aufnahmefähig sind. Jugendliche kommen über die Schulsozialarbeit, die Familien und auch allein in die Beratungsstelle. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind deutlich spürbar. Ein Teil der Jugendlichen ist hoch belastet, befin- det sich oft in akuten krisenhaften Zuständen und ist phasenweise suizidgefährdet. Ängste, depressive Verstim- mungen und das Thema Schulabsentismus haben zugenommen. Vereinzelt kommen mittlerweile auch Anfragen ukrainischer Geflüchteter in der PBST an. Auch das Thema steigende Preise ist schon in der Beratung angekommen. Familien berichten von finanziellen Engpässen und der Sorge, dass diese noch zunehmen werden. Die Beratungs- und Informationsstelle bei Essstörungen (BESS) berichtet über eine signifikante Zunahme der Fall- zahlen und führt dies auf die Pandemie, den Wegfall von Ressourcen und protektiven Faktoren wie sozialen Kon- takten und tagesstrukturierenden Angeboten zurück. Auch in der Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Schulsozialarbeit und der Streetworker spielt die Zu- nahme psychischer Belastungsfaktoren und psychischer Erkrankungen, mindestens mitausgelöst durch die 8 | Jugendhilfe-Monitor Pandemie, eine große Rolle. Obwohl es in der Regel gelingt, die Kinder, Jugendlichen und Familien angemessen zu unterstützen und zu begleiten, erweist es sich auch in diesen Arbeitsbereichen immer wieder als problema- tisch, die Hilfesuchenden in passende Anschlusssysteme weiter zu vermitteln. Dies betrifft sowohl die ambulante wie stationäre kinder- und jugendpsychiatrische als auch die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Hier sind Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz von mehreren Monaten die Regel. 9. Präventive Angebote für Familien 9.1. Frühe Prävention Die Angebote des Netzwerks Frühe Prävention können wieder in vollem Umfang umgesetzt werden. Dabei wer- den während der Pandemie erfolgreiche Handlungsansätze (beispielsweise ein stärkerer Fokus auf aufsuchende Angebote im Stadtteil und Online-Angebote) beibehalten und fortlaufend evaluiert. Durch Mittel aus dem Corona-Aufholprogramm konnte ein umfassender Netzwerkentwicklungsprozess initiiert werden. Unter fachlicher Begleitung von Prof. Dr. Jörg Fischer (FH Erfurt) wird unter Einsatz der vorhandenen Ressourcen an einem zukunftsfesten Netzwerk gearbeitet. Anzahl der Beratungen pro Jahr im Netzwerk Frühe Prävention 2019 2020 2021 469 455 533 Im letzten Jahr hat das Netzwerk Frühe Prävention einen deutlich gestiegenen Beratungsbedarf bei jungen Fami- lien festgestellt, so dass 2021 trotz Einschränkungen 533 Familien den Weg in eine umfassende Beratung gefun- den haben. Der gesteigerte Beratungsbedarf ist auf Belastungen durch die Pandemie zurückzuführen. Die Kon- taktanlässe in Bezug auf „Lebensorganisation und Jobsuche“ haben sich 2020 verdreifacht auf 24 Prozent der Fälle. Ebenso ist der Bedarf für „praktische Hilfe nach der Geburt“ 2020 und 2021 deutlich erhöht. Darüber hin- aus ist die angespannte Wohnsituation von jungen Familien während der Pandemie vermehrt zu einer psycho- sozialen Belastung geworden. Es ist zu erwarten, dass sich der Beratungsbedarf 2022 auf einem ähnlichen Ni- veau bewegen wird. Viele Familien äußern den Wunsch nach geschlossenen Gruppenangeboten. Diese bieten eine höhere Vertrautheit und werden in Bezug auf die Pandemie als „sicherer“ wahrgenommen. Die Gruppen- angebote können teilweise im Rahmen des Corona-Aufholprogramms umgesetzt werden, zudem werden die zusätzlichen Mittel für eine flexiblere und bedürfnisorientierte Ausgestaltung der Startpunkt-Elterncafés genutzt (zusätzliche Bewegungsangebote, altersspezifische Gruppen, Wald-Café und so weiter). Das Corona-Aufholpro- gramm endet am 31. Dezember 2022. Eine Kompensation der sozialen Folgen der Pandemie und der erhöhte Bedarf wird bis dahin nicht vollständig bearbeitet worden sein. Auch 2023 ist weiterhin mit einem erhöhten Be- darf von jungen Familien zu rechnen. Nach Abschluss des Entwicklungsprozesses im Dezember 2022 wird ein Bericht über die Ergebnisse und zukünf- tige Handlungsansätze erstellt werden. Die Konzeption der Frühen Prävention wird dann auf Grundlage der ver- änderten Bedürfnisse der Familien und des Netzwerkentwicklungsprozesses angepasst werden. 9.2. Familienbildung und Jugendschutz Zu Beginn der Pandemie wurde vom Kinderbüro im März 2020 das Format „Kinderbüro on Air“ entwickelt. Hier- durch konnten zahlreiche präventive Gruppenveranstaltungen trotz Pandemie durchgeführt werden. Mittlerweile ist dieses Format ein reguläres Angebot des Kinderbüros. Das Angebot „Kinderbüro on Air“ bleibt auch in der aktuellen Phase der Pandemie eine wichtige Stütze in der Umsetzung von Präventionsangeboten für Familien. Insbesondere innerhalb von Institutionen (Kindertagesein- richtungen und andere) zeigt sich immer noch eine große Zurückhaltung in der Planung und Durchführung von Präsenz-Veranstaltungen. Insbesondere für die Angebote der Familienbildung ist 2023 ein „Neustart“ notwen- dig, um wieder an Vor-Pandemie Zeiten anknüpfen zu können. Unter Umständen ist hier aufgrund der 9 | Jugendhilfe-Monitor personellen Belastungen und Personalknappheit in Kindertageseinrichtungen auch eine Anpassung des Konzepts notwendig. Anzahl Gruppenveranstaltungen zur Prävention in der Familienbildung und Jugendschutz 2019 bis 2022 Familienbildung Jugendschutz Jahre Präsenz Online Summe Präsenz Online Summe Gesamt 2019 129 0 129 43 0 43 172 2020 25 44 69 15 8 23 92 2021 15 24 39 1 18 19 58 2022 (Prognose) 20 18 38 60 20 80 118 Im Rahmen der Präventionsangebote durch das Sachgebiet Jugendschutz sind seit 2020 folgende Veranstal- tungs-Themen signifikante Schwerpunkte: Mediennutzung und Medienkompetenz; Pubertät, sexuelle Entwick- lung, sexuelle Identität; physische, psychische und sexualisierte Gewalt. Der Anstieg der Veranstaltungen hier in 2022 korrespondiert auch mit den gestiegenen Krisen- und Belastungssituationen von Kindern und Jugendlichen durch die Corona-Pandemie und greift diese gezielt auf. 10. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) ist Dachverband der Karlsruher Jugendverbände. Als selbstständi- ger Träger der außerschulischen Jugendbildung und als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe erfüllt er von der Stadt übertragene Aufgaben in den Bereichen Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände und Jugendsozi- alarbeit. Der stja unterstützt die Jugendverbände durch ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot und fördert sie durch kommunale Zuschüsse und allgemeine Zuschussberatung. Insgesamt gibt es 38 Verbände, de- ren Mitgliederzahlen in den letzten Jahren nur wenige Abweichungen zeigen (2019: 43.970, 2020: 45.366, 2021: 42.508). Zunehmend schwierig wird die Gewinnung von engagierten Ehrenamtlichen. Die Jugendver- bandsarbeit lebt von Gruppenarbeit, Seminaren und der Ausbildung von Jugendgruppenleiter*innen, die immer wieder Ehrenamtliche generieren. Dies konnte während der Coronazeit nicht oder kaum stattfinden. Dazu kommt – nicht erst seit Corona – die zunehmende Beanspruchung durch Ganztagesschulen und gestiegene An- forderungen in der beruflichen Ausbildung. Junge Menschen engagieren sich aber nicht grundsätzlich weniger. Andere Formate, die zeitlich begrenzt sind, oder themenbezogene Zusammenschlüsse und Digitalisierung spielen zunehmend eine Rolle. Bei den 18 Kinder- und Jugendhäusern war keine außerordentliche Veränderung der Öffnungszeiten während der Coronazeit sichtbar, da der Betrieb ab Juni 2020 eingeschränkt wieder möglich war und das Angebot an die jeweilige Corona-Verordnung angepasst wurde. Durchschnittliche Öffnungsstunden für den „Offenen Betrieb“ als zentrales Element der stadtteilorientierten Kinder- und Jugendhäuser 2019 2020 2021 Durchschnittliche Stunden pro Woche 28,9 26,5 25,5 Eine eigene Erhebung des stja zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) hat folgende Erkenntnisse ergeben: 10 | Jugendhilfe-Monitor Die im Kinder- und Jugendhaus entstandenen Beziehungen hatten auch während der Einrichtungsschließungen Bestand und haben sich als wichtige niedrigschwellige und verlässliche Unterstützung junger Menschen gezeigt. Die Inhalte der Arbeit hatten sich stark auf geregelte Formate mit Anmeldelisten und Personenbeschränkungen verschoben, was von älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen eher gemieden wurde. Diese Zielgruppe ist auch heute noch deutlich weniger vertreten. Digitale Formate wurden geschaffen und vermehrt in die Arbeit integriert. Social Media Kanäle sind eine inzwi- schen selbstverständliche Plattform, um mit den jungen Menschen zu kommunizieren. Deutlich geworden ist aber auch, dass gerade für die Zielgruppe der OKJA persönliche Kontakt und reales Erleben wichtig sind, um sich im Austausch mit der Umwelt gesund entwickeln zu können. Aktuell nutzen vor allem Kinder und Teenies (bis 14 Jahre) die offenen Angebote deutlich mehr als vor der Pandemie. Sie wollen sich treffen, austauschen, bewe- gen, und viele wünschen und nutzen Koch- und Essensangebote. Es besteht ein großer Zuwendungsbedarf, und Regeln im Miteinander müssen wiederholt erklärt und eingefordert werden. Der Beratungsbedarf einzelner Ju- gendlicher ist deutlich gestiegen und seit Beginn der Pandemie nicht wieder gesunken. Herausragende Themen sind Schule/Ausbildung und Freundschaften. In der Jugendkonferenz haben die jungen Menschen selbst das Thema der psychischen Gesundheit und mögliche Unterstützungsangebote eingebracht. Die Ferienangebote wurden durch die Corona-Beschränkungen verändert. Große Ferienaktionen wurden abge- sagt und mit kleineren Gruppen im ganzen Stadtgebiet aufgefangen. So konnte der stja abhängig von den Corona-Verordnungen flexibel die Gruppengrößen anpassen. Diese dezentralen Ferienangebote mit Anmeldung wurden unter „RELAX“ bekannt. Als zentrale Ferienveranstaltung wurde 2021 ein Forschungscamp für 150 Per- sonen errichtet – deutlich kleiner als „Karlopolis“ und immer mit der Möglichkeit versehen, kurzfristig kleinere Gruppen einrichten zu können. 10.1. Übergang Schule – Beruf Berufliche Orientierung und Unterstützung ist für den stja und seine Einrichtungen eine Kernaufgabe, die in allen jugendbezogenen Angeboten umgesetzt wird. Das Beo-Netzwerk und Beo-Vielfalt sind Impulsgeber im Bereich beruflicher Orientierung mit folgenden Angeboten: BeoPraktikum, BeoCoach, Unterstützung im Bewerbungs- prozess, Mitmachen Ehrensache, soziale Trainings und praktische Projekte. Teilnehmende an Berufsorientierung je Schuljahr 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Erreichte Teilnehmende gesamt* 4.229 4.364 2.719 *inklusive der Teilnehmenden des digitalen Berufefinders ALBUS, Mehrfachnennungen sind möglich Es ist deutlich zu sehen, dass die Zahlen coronabedingt zurückgegangen sind, weil die Schulen geschlossen wa- ren oder in Kohorten unterrichteten, ebenso Praktikumsplätze weggefallen sind und der Kontakt zu Bezugsper- sonen wie Lehrkräften, Eltern und Betreuer*innen stark eingeschränkt war. Nicht erst seit Corona gibt es ein Missverhältnis zwischen freien Ausbildungsplätzen und jungen Menschen, die keinen passenden Studien- oder Ausbildungsplatz finden. Der stja verzeichnet aktuell einen signifikanten Rück- gang an Interessierten für die Freiwilligendienste. Durch den Wegfall von Praktika und Projekten konnte deutlich weniger berufliche Orientierung stattfinden. In der Wahrnehmung der Mitarbeitenden gibt es große Unsicherheit bei den jungen Menschen, möglicherweise als Reaktion auf die massiven gesellschaftlichen Veränderungen durch Klima- und Corona-Krise, Krieg und materielle Unsicherheit. In vielen Gesprächen wird deutlich, dass der persönliche Kontakt zwischen den Bezugspersonen und den Jugendlichen viel Orientierung und Sicherheit im Umgang mit Krisen gibt, was während der Lockdowns oft nicht möglich war. 11 | Jugendhilfe-Monitor 11. Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine Zunehmend kommt der Beratungs- und Unterstützungsbedarf von geflüchteten Familien aus der Ukraine im Ju- gendhilfesystem an, insbesondere beim Allgemeinen Sozialen Dienst und der Schulsozialarbeit, aber vereinzelt auch bei der Psychologischen Beratungsstelle. Dieser Unterstützungsbedarf reicht von einer allgemeinen Beratung, oft auch zu lebenspraktischen Fragen zu Wohnen, Schule und Kindergarten, bis hin zu expliziten Hilfebedarfen, denen mit gezielten Hilfen zur Erziehung von der Vollzeitpflege bis zur Sozialpädagogischen Familienhilfe begegnet wird. Der tatsächliche Bedarf lässt sich schwer prognostizieren, allerdings ist davon auszugehen, dass die Geflüchteten einen relativ hohen Unterstüt- zungsbedarf haben. Der Stadtjugendausschuss e.V. hat die Zusammenarbeit mit Institutionen und Trägern, die Kontakt zu geflüchte- ten jungen Menschen haben, intensiviert und Angebote beispielsweise durch Übersetzungen zusätzlich bekannt gemacht. Dadurch konnten junge Geflüchtete punktuell an Angebote des stja angebunden werden. Übergrei- fende Aktivitäten in den Stadtteilen wurden durch Angebote oder Personal der Kinder- und Jugendhäuser unter- stützt. 12. Ausblick Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche werden zunehmend im Jugendhilfesystem sichtbar. Steigende Lebenshaltungskosten setzen viele Familien zusätzlich unter Druck. Im laufenden Jahr zeich- net sich zudem Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Geflüchteten aus der Ukraine ab. Verschiedene Berei- che haben signalisiert, dass die Anschlusssysteme im Bereich psychische Gesundheit an Kapazitätsgrenzen sto- ßen. Daher soll diese Situation genauer analysiert werden, um Handlungsmöglichkeiten der Kommune zu prü- fen. Darüber hinaus werden in einigen Bereichen der Jugendhilfe Herausforderungen durch steigende Kosten und durch den Fachkräftemangel erkennbar. Die überwiegend nicht gewinnorientiert ausgerichteten Träger der Ju- gendhilfe berichten, dass ihre Ausgaben infolge von steigenden Energiekosten sowie Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (TVöD SuE) massiv ansteigen. Um wirtschaftlich zu bleiben, fordern die Träger, dass diese Kosten über geänderte Entgeltsätze von der Stadt getragen werden. Dies würde zu einem weiteren Druck auf die städtischen Finanzen führen. Nicht nur im Inobhutnahme-Bereich, sondern auch in anderen Bereichen der Jugendhilfe zeigt sich, dass qualifi- zierte Fachkräfte rar sind. Um das teilweise zu kompensieren, wird beispielsweise im Bereich der Schulbegleitun- gen den Trägern die Möglichkeit geboten, geringer qualifiziertes Personal einzustellen und durch Schulungsmaß- nahmen weiter zu qualifizieren. Ab 2023 ist zudem ein Pilotprojekt geplant, bei dem Schulbegleitungen im Rah- men einer Poollösung mehrere Kinder in einer Klasse betreuen. Auch dies kann zur Abmilderung der Personal- knappheit beitragen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit sieht einen besonderen Bedarf, (Frei‑)Räume und Gelegenheiten für junge Menschen zu schaffen, um sich zu begegnen, Ideen umzusetzen, sich zu beteiligen, im Dialog mit Erwachsenen zu sein und selbstwirksam zu handeln, um Sicherheit und eine Perspektive zu entwickeln. Deshalb sollten in Kri- senzeiten mehr denn je junge Menschen gehört und beteiligt werden. Die digitalen Lebenswelten junger Men- schen sind zu berücksichtigen, aber reale Kontakte und Unterstützungsangebote müssen erhalten und dem Be- darf angepasst werden.