Anpassung der Benutzungsentgelte für städtische Horte

Vorlage: 2022/0957
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.08.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2022

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anpassung der Elternbeiträge für städt. Horte
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0957 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Anpassung der Benutzungsentgelte für städtische Horte Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 19.10.2022 4 X vorberaten Gemeinderat 25.10.2022 6 X beschlossen Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Betreuungs- entgelte der städtischen Horte für Erst- und Zweitkinder gemäß der Anlage zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024. Für Dritt- und weitere Kinder werden weiterhin keine Betreuungsentgelte erhoben. Der derzeitige Verpflegungsaufwand gemäß der Anlage bleibt von der Erhöhung ausgenommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 59.000 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Benutzungsentgelte für die städtischen Horte wurden zuletzt durch Beschluss vom 17. November 2020 zum 1. Januar 2021 und zum 1. Januar 2022 um durchschnittlich fünf Prozent erhöht. In der Re- gel wurden die Hortbeiträge jährlich an die Beitragssteigerungen der freien Träger angepasst. Das Land Baden-Württemberg bezuschusst die Angebote im Bereich der Schulkindbetreuung. Diese Landesförderung war seit den Jahren 2000 bzw. 2002 unverändert. Zum Schuljahr 2021/2022 wurden die Fördersätze nunmehr erhöht. Durch eine veränderte Kostensituation, insbesondere durch die verbesserte tarifliche Eingruppierung des Erziehungspersonals und die hohen allgemeinen Preissteigerungen, ist eine Anpassung der Benutzungs- entgelte notwendig. Dies ebenfalls vor dem Hintergrund, dass auch die freien Träger ihre Elternbeiträge entsprechend erhöhen. Wobei die Benutzungsentgelte für die städtischen Horte im Vergleich zu den anderen Hortangeboten im Stadtgebiet Karlsruhe nach wie vor die günstigsten Angebote darstellen. Mit Blick auf die deutlichen Kostensteigerungen und unter Berücksichtigung der erhöhten Landeszu- schüsse wird eine Anpassung der Betreuungsentgelte entsprechend der Anlage zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 empfohlen, wobei diese aufgrund der Erhöhung der Landesförderung moderat aus- fällt. Die bisherigen Benutzungsentgelte für Dritt- und weitere Kinder unterhalb der tatsächlichen Verpfle- gungsaufwendungen werden im Rahmen der Familienförderung beibehalten. Eine Erhöhung des Verpflegungsentgeltes ist in den Jahren 2023 und 2024 nicht vorgesehen. Vor die- sem Hintergrund und aufgrund der geringen Ausgangsbeträge fällt die Entgeltanpassung insgesamt ge- mäßigt aus. Mit der Erhöhung der Betreuungsentgelte ab 1. Januar 2023 werden im Haushaltsjahr 2023 voraus- sichtlich Mehrerträge in Höhe von bis zu 59.000 Euro erzielt. Hierbei ist zu beachten, dass ein derzeit nicht bezifferbar geringer Anteil dieser Gelder im Rahmen der Geschwisterkindermäßigung wieder den Eltern erstattet wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Betreuungs- entgelte der städtischen Horte für Erst- und Zweitkinder gemäß der Anlage zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024. Für Dritt- und weitere Kinder werden weiterhin keine Betreuungsentgelte erhoben. Der derzeitige Verpflegungsaufwand gemäß der Anlage bleibt von der Erhöhung ausgenommen.

  • Anlage Elternbeiträge städt. Horte
    Extrahierter Text

    Benutzungsentgelte der städtischen Horte 2023/2024 Erhöhung zum 01.01.2023 Angebotsform Benutzungs- entgelt 2022 davon für Verpflegung 2022 davon für Betreuung 2022 Erhöhung Betreuungs- entgelt (gerundet auf volle Euro) Erhöhung Betreuungs- entgelt in Prozent Benutzungs- entgelt ab 01.01.2023 davon für Verpflegung ab 01.01.2023 davon für Betreuung ab 01.01.2023 Schulkinder Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Erstkind187,00 Euro 70,00 Euro 117,00 Euro 6,00 Euro 5,00%193,00 Euro 70,00 Euro 123,00 Euro Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Zweitkind121,00 Euro 70,00 Euro 51,00 Euro 3,00 Euro 5,00%124,00 Euro 70,00 Euro 54,00 Euro Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder50,00 Euro 50,00 Euro - Euro - Euro 0,00%50,00 Euro 50,00 Euro - Euro Nachmittagshort Erstkind148,00 Euro 70,00 Euro 78,00 Euro 4,00 Euro 5,00%152,00 Euro 70,00 Euro 82,00 Euro Nachmittagshort Zweitkind98,00 Euro 70,00 Euro 28,00 Euro 2,00 Euro 5,00%100,00 Euro 70,00 Euro 30,00 Euro Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder50,00 Euro 50,00 Euro - Euro - Euro 0,00%50,00 Euro 50,00 Euro - Euro Erhöhung zum 01.01.2024 Angebotsform Benutzungs- entgelt 2023 davon für Verpflegung 2023 davon für Betreuung 2023 Erhöhung Betreuungs- entgelt (gerundet auf volle Euro) Erhöhung Betreuungs- entgelt in Prozent Benutzungs- entgelt ab 01.01.2024 davon für Verpflegung ab 01.01.2024 davon für Betreuung ab 01.01.2024 Schulkinder Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Erstkind193,00 Euro 70,00 Euro 123,00 Euro 7,00 Euro 5,00%200,00 Euro 70,00 Euro 130,00 Euro Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Zweitkind124,00 Euro 70,00 Euro 54,00 Euro 3,00 Euro 5,00%127,00 Euro 70,00 Euro 57,00 Euro Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder50,00 Euro 50,00 Euro - Euro - Euro 0,00%50,00 Euro 50,00 Euro - Euro Nachmittagshort Erstkind152,00 Euro 70,00 Euro 82,00 Euro 5,00 Euro 5,00%157,00 Euro 70,00 Euro 87,00 Euro Nachmittagshort Zweitkind100,00 Euro 70,00 Euro 30,00 Euro 2,00 Euro 5,00%102,00 Euro 70,00 Euro 32,00 Euro Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder50,00 Euro 50,00 Euro - Euro - Euro 0,00%50,00 Euro 50,00 Euro - Euro Anlage JHA 19.10.2022, TOP 4 2022Erhöhungab 01.01.2023 2023Erhöhungab 01.01.2024

  • Abstimmungsergebnis TOP 6
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Anpassung der Benutzungsentgelte für städtische Horte Vorlage: 2022/0957 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Betreuungsentgelte der städtischen Horte für Erst- und Zweitkinder gemäß der Anlage zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024. Für Dritt- und weitere Kinder werden weiterhin keine Betreuungsentgelte erhoben. Der derzeitige Verpflegungsaufwand gemäß der Anlage bleibt von der Erhöhung ausgenommen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (36 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 19. Oktober 2022. Da ist teilweise ja auch schon dafür gesprochen worden. Dann können wir jetzt direkt in die Abstimmung gehen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist auch eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. November 2022