Bildung der Drogenkommission

Vorlage: 2022/0954
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.08.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2022

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

Zusätzliche Dateien

  • Top11 Bildung der Drogenkommission
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0954 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bildung der Drogenkommission Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 19.10.2022 11 x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Drogenkommission in der auf Seite 2 genannten Zusammenset- zung zu bilden. Er beauftragt die Verwaltung, die genannten Institutionen zu unterrichten, um die Benen- nung eines Vertreters oder einer Vertreterin zu bitten und dem Gemeinderat die endgültige personelle Be- setzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 8 der Satzung für das Jugendamt vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2014, können zur Vorberatung einzelner Angelegenheiten Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses ge- bildet werden. Die SPD-Fraktion Karlsruhe hat in ihrem Antrag vom 28. Juni 2022 „Präventive Begleitmaß- nahmen für die Cannabislegalisierung“ die Einberufung der Drogenkommission als Unterausschuss des Ju- gendhilfeausschusses zum Thema Legalisierung von Cannabis gefordert. Es wird vorgeschlagen, die Drogenkommission wie folgt zu bilden: Jeweils ein Mitglied der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen/Parteien: ▪ GRÜNE ▪ CDU ▪ SPD ▪ FDP ▪ KAL/Die Partei ▪ DIE LINKE. ▪ AFD ▪ FW/FÜR Karlsruhe 1 Vertreter/Vertreterin der Liga der freien Wohlfahrtspflege 1 Vertreter/Vertreterin des Stadtjugendausschusses e.V. die Leitung der Sozial- und Jugendbehörde die Suchthilfekoordinatorin/Drogenbeauftragte der Stadt Karlsruhe 1 Vertreter/Vertreterin des Ordnungs- und Bürgeramtes. Bei Bedarf können im Einzelfall als Sachverständige insbesondere hinzugezogen werden: 1 Vertreter/Vertreterin des Städtischen Klinikums 1 Vertreter/Vertreterin des Polizeipräsidiums 1 Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Den Vorsitz der Drogenkommission übernimmt Herr Bürgermeister Lenz. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, der Bildung der Drogenkommission zuzustimmen und die Verwal- tung zu beauftragen, die genannten Institutionen zu unterrichten, um die Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin zu bitten und dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die endgültige personelle Besetzung entsprechend § 8 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt zur Beschlussfassung vorzulegen.