Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Durlach
| Vorlage: | 2022/0950 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.09.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0950 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Durlach Anmietung der Räume im Erdgeschoss des Gebäudes „Raiherwiesenstraße 15-17“ zum Betrieb einer viergruppigen Einrichtung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.09.2022 16 x vorberaten Gemeinderat 27.09.2022 14 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Anmietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes „Raiherwiesenstraße 15-17“ in Karlsruhe-Durlach für eine viergruppige Kindertageseinrichtung. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zum Abschluss des Mietvertrages mit der Firma Immoba Projektentwicklung GmbH & Co. KG ermächtigt. Über die Aufnahme der Mittel in den Doppelhaushalt 2024/2025 wird im Rahmen der Haushalts- beratungen entschieden werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Ergebnishaushalt 185.390 €/Jahr (Miete) Finanzhaushalt mindestens 115.000 € (Herstellung Außenspielfläche) Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 0 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 14.09.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Stadtamt Durlach betreibt in der Anton-Bruckner-Straße 10 a in Karlsruhe-Durlach eine Kindertageseinrichtung mit einer altersgemischten Gruppe. Das städtische Kita-Gebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und bietet zudem keine Option für einen modernen Ganztagesbetrieb sowie keine Möglichkeiten für eine Erweiterung, die notwendig wäre, um den bestehenden Bedarf an Kita-Plätzen in Durlach zu erfüllen. Ferner müsste die Außenspielfläche neu gestaltet und Spielgeräte erneuert werden. In dem Gebäude der ehemaligen Paracelsusklinik Durlach (Raiherwiesenstraße 15-17) gibt es im Erdgeschoss Flächen, die für eine Kindertagesstätte geeignet sind. Es kann dort eine Kita mit vier Gruppen eingerichtet und damit der Erweiterungsbedarf um drei Gruppen realisiert werden. Der Standort ist verkehrsgünstig gelegen und gut mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln erreichbar. Er verfügt über ein ausreichend großes Außengelände. Die Firma Immoba Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Karlsruhe als Eigentümerin des Areals der ehemaligen Paracelsusklinik wird die Fläche im Erdgeschoss zur Nutzung als Kindertages- stätte umbauen und so Räume für eine viergruppige Einrichtung mit einem modernen Ganztages- betrieb schaffen. Dort werden 60 Betreuungsplätze entstehen, wovon 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 40 Plätze für Kinder über drei Jahren vorgesehen sind. Durch das Projekt werden somit in Durlach 40 Kita-Plätze neu geschaffen (zuzüglich der 20 Plätze aus der Bestands-Kita, die aufgegeben werden soll). Die auf Grundlage des städtischen Raumprogramms erstellte und mit der Sozial- und Jugendbehörde und der Stabsstelle für Projektcontrolling abgestimmte Grundrissplanung ergibt eine Gesamtnutzfläche für die Kita von 980,9 m². Dazu kommt noch eine Außenspielfläche mit 718 m². Das Projekt und die Schaffung der zusätzlichen Kita-Plätze wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 31. Mai 2022 in die Bedarfsplanung aufgenommen. Mietpreis Die Firma Immoba ist bereit, die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte (einschließlich Außenspielfläche und 5 Kfz-Stellplätze) zum Grundmietpreis von 13,75 €/m² an die Stadt zu vermieten. Die ursprüng- lichen Mietpreisvorstellungen des Investors waren etwas höher. In Verhandlungen konnte eine entsprechende Reduzierung des Mietpreises erreicht werden. Damit liegt der Mietpreis zwar über der vom Gemeinderat festgelegten Preisobergrenze von 12,00 €/m²; allerdings wird die Preisobergrenze für Neubauprojekte und generalsanierte Kindertages- einrichtungen von 14,50 €/m² nicht erreicht. Der Vermieter wird das Objekt umfassend sanieren (Austausch der Fenster, Erneuerung der Fassade, Erneuerung der kompletten Gebäudetechnik, neue Innenwände aufgrund geänderter Grundrissstruktur....), so dass die vorgesehenen Maßnahmen fast an eine Generalsanierung heranreichen. Vor diesem Hintergrund ist der Mietpreis von 13,75 €/m² angemessen und kann akzeptiert werden. Damit berechnet sich die Miete wie folgt: a) Grundmiete 980,9 m² x 13,75 €/m² = 13.487,40 €/mtl. b) Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung 980,9 m² x 2,00 €/m² = 1.961,80 €/mtl. Gesamtmiete 15.449,20 €/mtl. bzw. 185.390,40 €/Jahr Vertragszeit Der Mietvertrag soll mit einer festen Laufzeit von 20 Jahren zuzüglich einer Option zugunsten der Stadt auf Verlängerung um zweimal 5 Jahre abgeschlossen werden. Die Räumlichkeiten werden voraussichtlich im März 2023 fertiggestellt und nutzbar sein. – 3 – Richtwerte für Schadstoffe Im Mietvertrag wird vereinbart, dass die vorliegenden Richtwerte für Schadstoffe in der Raumluft, insbesondere Formaldehyd, einzuhalten sind. Dies wird durch Messungen vor Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung überprüft. Außenspielfläche Mitvermietet wird eine Außenspielfläche von 718 m². Diese wird der Eigentümer mit einem Stab- gitterzaun (mit Tor) einfrieden. Die weitere Herrichtung der Fläche und die Ausstattung mit Spiel- geräten ist dann Sache der Stadt. Es ist hierfür mit Gesamtkosten von mindestens 115.000,00 Euro (160,00 Euro pro m²) zu rechnen. Eine Kostenberechnung ist erst auf der Grundlage einer konkreten Planung für die Außenspielfläche möglich, die derzeit noch nicht vorliegt. Finanzierung Die Herstellung der Außenspielfläche wird über den Sockelbetrag „Außenanlagen“ und die dort in 2023 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziert. Die Mietkosten für 2023 können aus dem zur Verfügung stehenden Mietbudget bezahlt werden. Für die Haushaltsjahre 2024 ff sind für die Miete entsprechende Mittel bereitzustellen. Eine Kostenersparnis ergibt sich durch die Aufgabe der Einrichtung in der Anton-Bruckner-Straße 10 a. Die notwendige Sanierung des städtischen Gebäudes ist damit nicht mehr erforderlich; ebenso die Neugestaltung der Außenspielfläche. Ferner entfallen bei einer möglichen Verwertung des Objektes (was noch zu prüfen ist) die Kosten der laufenden Bauunterhaltung und es könnte zudem ein Verkaufserlös erzielt werden. Alternative zur Anmietung Eine Alternative zur Anmietung wäre der Erwerb und die Eigenerstellung. Ein Erwerb des Objektes ist nicht möglich. Zur Eigenerstellung müsste im Bereich Durlach ein geeignetes städtischen Grundstück vorhanden sein. Dies ist nicht der Fall. Somit scheiden der Erwerb und die Eigenerstellung als weitere Beschaffungsalternativen aus. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Anmietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes „Raiherwiesenstraße 15-17“ in Karlsruhe-Durlach für eine viergruppige Kindertageseinrichtung. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zum Abschluss des Mietvertrages mit der Firma Immoba Projektentwicklung GmbH & Co. KG ermächtigt. Über die Aufnahme der Mittel in den Doppelhaushalt 2024/2025 wird im Rahmen der Haushalts- beratungen entschieden werden.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Durlach: Anmietung der Räume im Erdgeschoss des Gebäudes „Raiherwiesenstraße 15-17“ zum Betrieb einer viergruppigen Einrichtung Vorlage: 2022/0950 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Anmietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes „Raiherwiesenstraße 15-17“ in Karlsruhe- Durlach für eine viergruppige Kindertageseinrichtung. Das Amt für Hochbau und Gebäude- wirtschaft wird zum Abschluss des Mietvertrages mit der Firma Immoba Projektentwicklung GmbH & Co. KG ermächtigt. Über die Aufnahme der Mittel in den Doppelhaushalt 2024/2025 wird im Rahmen der Haushalts-beratungen entschieden werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 20. September 2022. Ich möchte hier noch ergänzen, weil ich nicht weiß, ob die Stellungnahme noch rechtzeitig bei Ihnen angekommen ist, es gab die Frage im Hauptausschuss, ob der alte Standort in der Anton-Bruckner-Str. 10 weiter für Kinderbetreuung verwendet werden soll. Das ist wohl vorgesehen oder wird im Moment geprüft, hier eventuell eine Kindertagespflege in geeigneten anderen Räumen für Kinder unter 3 Jahren einzurichten. Jetzt hat Herr Stadtrat Cramer sich gemeldet, bitte schön. Stadtrat Cramer (KAL/Die Partei): Ja, ich habe es im Hauptausschuss auch schon gesagt, dass das sicher eine gute Entscheidung ist, es aus der Dornwaldsiedlung wegzulegen, weil – 2 – es einfach doch sehr peripher liegt, und der Bedarf, ich sage mal, aus den 50er/60er Jah- ren, vielleicht noch aus den 70er Jahren, dort vor Ort ist sicher so nicht mehr gegeben. Da- von gehe ich jetzt mal aus, aber natürlich in der Raiherwiesenstraße dann doch eher. Bei einer großen Wohnbebauung außen rum ist das sicher der richtige Schritt, und wir finden es auch gut, dass ein Privatinvestor diesen Weg mitgeht. Jetzt höre ich das zum ersten Mal mit, dass da vielleicht eine Gruppe installiert werden soll in dem bisherigen Gebäude für unter 3-Jährige. Ich habe da jetzt nämlich darum gebeten, dass man doch dieses Gebäude zurückbaut und das offenlässt sozusagen als Grünfläche. Gut, wenn da jetzt eine andere Option auch da ist, fänden wir es gut, wenn man da noch mal ein bisschen detaillierter ir- gendwann informiert wird, was nicht heute sein muss. Der Vorsitzende: Ja, ich würde vorschlagen, dass wir das im Jugendhilfeausschuss einfach noch mal ansprechen, und dann können Sie ja diese Alternative auch in die Diskussion ein- bringen. Da wird ja jetzt nicht kurzfristig was passieren. Damit rechne ich jetzt nicht. Den- noch bitte immer dazu überlegen, gerade für unter Dreijährige doch sehr wohnortnahe Angebote vorzuhalten, auch für die Dornwaldsiedlung und einen entsprechenden mögli- chen Generationswechsel. Ich kenne mich da jetzt nicht so aus, das können Sie besser ent- scheiden, das kann vielleicht auch eine sinnvolle Planung sein. Wir kommen damit zum entsprechenden Beschluss, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022