Unfallhäufungspunkte identifizieren - Radverkehr schützen

Vorlage: 2022/0932
Art: Antrag
Datum: 16.08.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.11.2022

    TOP: 3.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 37

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/0932 Unfallhäufungspunkte identifizieren - Radverkehr schützen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 37 x Planungsausschuss 10.11.2022 3.1 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung identifiziert Unfallhäufungspunkte mit Fahrrad-Beteiligung. 2. Weiterhin schlägt die Stadtverwaltung an diesen Orten Maßnahmen vor, wie zum Beispiel die rote Einfärbung und Beschichtung von Konfliktstellen und -wegen, um die Sicherheit für den Radverkehr auch präventiv zu erhöhen. 3. Zusätzlich stellt die Stadtverwaltung dar, welche finanziellen Mittel dafür aufgewendet werden müssen, und prüft, ob diesbezüglich Förderprogramme genutzt werden können. Sachverhalt/Begründung Laut Unfallbilanz des Polizeipräsidiums Karlsruhe ereigneten sich zwischen 2018 und 2021 mehr als 2.500 Verkehrsunfälle mit Fahrradbeteiligung. Rund 2.200 Radfahrerinnen und Radfahrer trugen in diesem Zeitraum Verletzungen davon, mehr als 300 verletzten sich schwer. Im Unterschied zu Unfällen mit Personenkraftwagen, bei denen sich 24 Prozent aller Beteiligten verletzen, sind es bei Unfällen mit Fahrradbeteiligung mehr als 85 Prozent. Der hohe Verletzungsanteil ist darauf zurückzuführen, dass Radfahrer stürzen oder beim Unfall prinzipiell schlechter geschützt sind als zum Beispiel Autofahrer in ihren Karosserien. Insofern sind Radfahrer einem höheren Risiko ausgesetzt, sich zu verletzen. Der Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder lokalisiert unter anderem Unfälle mit Fahrradbeteiligung und weist Häufigkeiten aus. Demzufolge gab es 2021 mindestens 14 Orte in Karlsruhe, an denen es zu Häufungen von bis zu 15 Unfällen kam. Dazu zählen zum Beispiel die Hans- Thoma-Straße mit der Bismarck- und Moltkestraße, sowie die Zufahrtsstraßen rund um das Durlacher Tor in Richtung Haid-und-Neu-Straße. Insofern beantragen wir, dass die Stadtverwaltung Unfallhäufungsstellen regelmäßig und noch konsequenter identifiziert sowie Möglichkeiten vorstellt, um Radverkehrsanlagen sicherer zu gestalten. Diesbezüglich regen wir an, Radverkehrsanlagen an den entsprechenden Konfliktstellen wie zum Beispiel an Knotenpunkten, Fahrradweichen, Zweirichtungsradwegen, Einmündungen usw. durch rote Bodenmarkierungen zu ergänzen. Diese Vorgehensweise schlägt unter anderem das baden- württembergische Verkehrsministerium in seinen „Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden- Württemberg“ vor, die sich wiederum an den bundesweit anerkannten „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen orientieren. Da rote Einfärbungen oder linienhafte Kennzeichnungen für den Radverkehr keine Straßenmarkierung gemäß Straßenverkehrsordnung darstellen, fallen sie auch nicht in den Geltungsbereich der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“. Dies gibt der – 2 – Stadtverwaltung die planerische Freiheit, die Markierungen auch präventiv anzubringen, bevor ein Knotenpunkt zum Unfallhäufungspunkt wird. Für uns als CDU-Fraktion ist ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und - teilnehmer unverhandelbar. Jeder Unfall ist unserer Ansicht nach einer zu viel. Daher sprechen wir uns ganz im Sinne der „Vision Zero“ für das Ziel aus, die Zahl von Verkehrstoten und Schwerverletzten in Karlsruhe durch präventive Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadträtin Dr. Rahsan Dogan (Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/)

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0932 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Unfallhäufungspunkte identifizieren - Radverkehr schützen Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 10.11.2022 3.1 x Kurzfassung Die Verwaltung berücksichtigt gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit bei allen Maßnahmen das umweltfreundliche Verkehrsmittel Rad. Unfallhäufungsstellen werden in Karlsruhe regelmäßig identifiziert und in der Unfallkommission behandelt, unabhängig von den beteiligten Verkehrsarten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden Unfallstellen mit Personenschäden besonders priorisiert. Konfliktstellen mit vorhandenen Unfällen unter Beteiligung des Radverkehrs werden in Karlsruhe rot eingefärbt. Präventive Rotmarkierungen erfolgen an festgelegten Verkehrsführungen für den Radverkehr. Je nach Örtlichkeit und nach Analyse der Unfalldaten können verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geprüft und angeordnet werden. Die Kosten variieren je nach Maßnahme sehr stark. Kleinere Maßnahmen werden aus dem laufenden Unterhaltungstopf des Tiefbauamtes bezahlt. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird daher nur bei Umbaumaßnahmen in Erwägung gezogen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Land Baden-Württemberg unterstützt auch die Stadt Karlsruhe den Gedanken von „Vision Zero“ in ihrer Verkehrssicherheitsarbeit. Sowohl im Programm für Aktive Mobilität aus dem Jahr 2021 als auch im Verkehrssicherheitskonzept (2014/2020) ist die Zielsetzung dahingehend formuliert. 1. Die Stadtverwaltung identifiziert Unfallhäufungspunkte mit Fahrrad-Beteiligung Um zu ermitteln, wo sich Verkehrsunfälle häufen, werden anhand der polizeilich erhobenen Verkehrsunfalldaten elektronische Unfallsteckkarten angelegt. Diesen Prozess regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei. Hierin wird ausgeführt, dass sich „die dabei heranzuziehenden Grenzwerte für die Bestimmung von Unfallhäufungen ... nach den Empfehlungen des Merkblatts zur örtlichen Verkehrsunfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der jeweils gültigen Fassung richten“. Örtlichkeiten, bei denen sich das Unfallgeschehen diesen Grenzwerten stark nähert, diese aber noch nicht erreicht werden, werden als „andere auffällige Bereiche“ bezeichnet und an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemeldet. Ein gesonderter Grenzwert für Unfallhäufungsstellen, ausschließlich unter Bezug auf Verkehrsunfälle unter der Beteiligung von Radfahrenden, existiert nicht. Unabhängig davon werden Radverkehrsunfälle im Rahmen sogenannter Sonderkarten anlasslos und im Einzelfall durch das Polizeipräsidium Karlsruhe hinsichtlich möglicher Auffälligkeiten ausgewertet und gegebenenfalls an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Die Meldungen der Polizei werden von der Verwaltung systematisch abgearbeitet. Vorortbesichtigung, Prüfung von Maßnahmen, Erörterung in Fachrunden bis zur Behandlung in der Unfallkommission (Fachkreis der mit Verkehrsangelegenheiten befassten Dienststellen unter Leitung der Straßenverkehrsbehörde). Kritische Stellen im Radverkehr werden darüber hinaus in einer speziellen Radverkehrsschau unter Teilnahme der Radverkehrsverbände vor Ort befahren und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Die Bearbeitung, beziehungsweise Entschärfung von Unfallhäufungsstellen wird im Rahmen der Ressourcen vorrangig behandelt. Ein Mehr wäre aber zweifellos auch aus fachlicher Sicht wünschenswert. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die systematische Markierung von aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) und vorgezogenen Haltelinien tragen ebenfalls zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs bei. Im Antrag wurde auf die aus dem Unfallatlas lokalisierten Örtlichkeiten mit Unfällen unter Fahrradbeteiligung verwiesen. Der Unfallatlas speist sich aus den von der elektronischen Unfallsteckkarte der Polizei (EUSKa) an das Statistische Landesamt übermittelten Daten. Daher kann grundsätzlich von einer Deckungsgleichheit der Daten ausgegangen werden. Ob es sich bei einer Örtlichkeit aber um eine Unfallhäufungsstelle (UHS) handelt, richtet sich ausschließlich nach den oben beschriebenen Grenzwerten. Die Polizei hat die angeführten Stellen im Einzelnen überprüft. Zusammenfassend hat sich folgendes Ergebnis gezeigt: Von den 15 bezeichneten Stellen handelt es sich bei sieben Stellen um keine UHS im Sinne des M Uko. Bei zwei Stellen wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung getroffen. Bei drei Stellen besteht seitens der Polizei anhand der Unfallauswertung die Auffassung, dass eine Kenntlichmachung der Radverkehrsführung keine oder nur eine bedingte Auswirkung auf das Unfallgeschehen hätte. Bei weiteren drei Stellen sind Markierungen einer Radverkehrsführung rechtlich nicht zulässig. Die detaillierte Auswertung des Polizeipräsidiums Karlsruhe ist als Anlage beigefügt. – 3 – 2. Weiterhin schlägt die Stadtverwaltung an diesen Orten Maßnahmen vor, wie zum Beispiel die rote Einfärbung und Beschichtung von Konfliktstellen und -wegen, um die Sicherheit für den Radverkehr auch präventiv zu erhöhen. Konfliktstellen mit vorhandenen Unfällen werden in Karlsruhe rot eingefärbt. Ebenfalls eine Roteinfärbung erhalten grundsätzlich Radfahrstreifen, die vom rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr gekreuzt werden oder Einmündungen auf Zweirichtungsradwege. Die Verwaltung unterstützt die Roteinfärbung von Teilen der Radverkehrsinfrastruktur auch an potentiellen Konfliktpunkten zur Prävention von Unfällen sowie die Umsetzung der „Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg“. Aktuell beschäftigt sich eine Masterthesis mit weiteren Konfliktpunkten des Radverkehrs, die grundsätzlich für eine Roteinfärbung in Frage kommen könnten. Das Polizeipräsidium Karlsruhe vertritt die Ansicht, dass sich das pauschale präventive Einfärben von Radverkehrsführungen negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken kann. Die Abnahme der Griffigkeit eingefärbter Flächen, vor allem aber der einsetzende Gewöhnungseffekt bei den motorisierten Verkehrsteilnehmenden, verhindert dabei den gewünschten Effekt der Hebung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Aufmerksamkeit (siehe hierzu: „Arbeitspapier Einfärbungen, linienhafte Kennzeichnungen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn für den Radverkehr“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2021). Im Ergebnis wird die Verwaltung Roteinfärbungen abseits der bereits festgelegten Bereiche gemeinsam mit den verkehrlichen Fachdienststellen bewerten und im Einzelfall entscheiden. 3. Zusätzlich stellt die Stadtverwaltung dar, welche finanziellen Mittel dafür aufgewendet werden müssen, und prüft, ob diesbezüglich Fördermittel genutzt werden können. Sobald eine Unfallhäufungsstelle identifiziert wurde, können je nach Örtlichkeit und nach der Analyse der Unfalldaten verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geprüft und angeordnet werden. Diese Maßnahmen können zum Beispiel der Rückschnitt von Bewuchs oder das Sperren von Stellplätzen für eine bessere Sicht, das Aufstellen weiterer Verkehrsschilder und Neumarkierungen oder einen Umbau der Unfallhäufungsstelle bedeuten. Die Kosten variieren je nach Maßnahme sehr stark. Kleinere Maßnahmen wie zum Beispiel der Rückschnitt von Bewuchs, das Aufstellen von Beschilderung oder Neumarkierungen werden aus dem laufenden Unterhaltungstopf des Tiefbauamtes bezahlt. Hierbei sind die Kosten in der Regel nicht so hoch, dass die vorgeschriebene Bagatellgrenze von 20.000 Euro für eine Förderung nach LGVFG erreicht wird. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach LGVFG wird daher nur bei Umbaumaßnahmen in Erwägung gezogen. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Antragserstellung sehr umfangreich ist und das Genehmigungsverfahren lange dauern kann. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Protokoll GR TOP 37
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 37 der Tagesordnung: Unfallhäufungspunkte identifizieren – Radverkehr schützen Antrag: CDU Vorlage: 2022/0932 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 5. Oktober 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022