Entsorgungsgebühren bei den Karlsruher Tafeln

Vorlage: 2022/0925
Art: Antrag
Datum: 15.08.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 35

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.11.2022

    TOP: 1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 15.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/0925 Entsorgungsgebühren bei den Karlsruher Tafeln Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 35 x Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 1 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Die Stadtverwaltung prüft, ob die Entsorgungsgebühren für Bio-Abfälle, die den Tafeln im Karlsruher Stadtgebiet entstehen, teilweise oder sogar vollumfänglich erlassen oder erstattet werden können. Sachverhalt/Begründung Beim Bestreiten ihres Lebensalltags sind immer mehr Karlsruherinnen und Karlsruher auf den Besuch einer der verschiedenen Tafeln im Stadtgebiet angewiesen. Bei der Beiertheimer Tafel etwa musste zuletzt sogar ein Aufnahmestopp für potentielle Neukundinnen und Neukunden verhängt werden. Nicht nur in Beiertheim mit insgesamt 3.400 registrierten Kundinnen und Kunden, sondern im ganzen Stadtgebiet stoßen die Tafeln an ihre Kapazitätsgrenzen. Unabhängig vom offiziellen Aufnahmestopp erhält etwa die Beiertheimer Tafel dennoch wöchentlich rund 30 Neuanfragen für einen Kundenausweis, die jedoch zurückgewiesen werden müssen. Diese Situation trifft auf das weiterhin virulente Infektionsgeschehen. Auch wenn die Beiertheimer Tafel offiziell und trotz ihrer Bedeutung für die Stadtgesellschaft nicht zu den systemrelevanten Bereichen gehört, haben die Verantwortlichen ein eigenständiges Hygienekonzept entwickelt. Damit die Tafel im Regelbetrieb weiterhin öffnen kann, zwingt dieses Konzept die Verantwortlichen jedoch dazu, in allen Betriebsabläufen reduzierte Mitarbeiterzahlen einzusetzen. Da sich dadurch zum Beispiel die (Vor-)Sortierprozesse verlangsamen, steigt die Menge verdorbener Lebensmittel. Insofern fällt außergewöhnlich viel Bio-Abfall an, für dessen Entsorgung die Tafeln verantwortlich sind. Damit einher gehen erhebliche Entsorgungskosten. Im Sinne aller Karlsruher Tafeln beantragen wir daher die Prüfung, ob den Tafeln im Karlsruher Stadtgebiet die jeweiligen Entsorgungskosten für Bio-Abfälle teilweise oder vollumfänglich erlassen bzw. erstattet werden können. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Dr. Thomas Müller Stadträtin Bettina Meier-Augenstein Stadträtin Karin Wiedemann

  • Protokoll GR TOP 35
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 35 der Tagesordnung: Entsorgungsgebühren bei den Karlsruher Tafeln Antrag: CDU Vorlage: 2022/0925 Beschluss: Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 29. November 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0925 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Entsorgungsgebühren bei den Karlsruher Tafeln Antrag: CDU Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 35 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 1 X Kurzfassung Laut Abfallgebührensatzung der Stadt Karlsruhe ist in den Gebührensätzen für die Entsorgung der Restmüllbehälter auch die Entsorgung des Behälterinhalts der Bioabfall-, Altpapier und Wertstoffbehälter enthalten. Die Stadt wird prüfen, ob die jeweiligen Tafeln schon ein maximales Bioabfallbehältervolumen nutzen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten zusätzliche Behälterkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Tafelläden erfüllen in unserer Stadtgesellschaft eine wichtige soziale Funktion für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger. Derzeit werden im Karlsruher Stadtgebiet insgesamt 3 Tafelläden betrieben und zwar von der Karlsruher Tafel e. V., der Beiertheimer Tafel (Caritasverband Karlsruhe e. V.) und der Durlacher Tafel (Alive Church). Die Tafeln sind dabei nicht nur auf naturale, sondern auch auf finanzielle Spenden angewiesen, um Miete, Logistik- und Personalkosten decken zu können. Normalerweise müssen die Karlsruher Tafeln über die jährliche Nebenkostenabrechnung der zuständigen Hausverwaltung den zuordenbaren Anteil an den Entsorgungsgebühren entrichten. Da die Abfallgebührensatzung der Stadt Karlsruhe nur eine Entsorgungsgebühr für Restmüll vorsieht (Einheitsgebühr), fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Entsorgung des Behälterinhalts der Biotonne an. Eine gebührenfinanzierte direkte finanzielle Unterstützung in Form eines Erlasses oder einer Erstattung der Abfallgebühren ist nicht möglich. Wird bereits das maximale Bioabfallbehältervolumen genutzt, scheint es geboten, nach anderen Werkzeugen der Vereinsförderung zu suchen.