Lande- und Startverbot für Privatflugzeuge am Baden Airport durchsetzen
| Vorlage: | 2022/0924 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 15.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 1 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.09.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 15.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/0924 Lande- und Startverbot für Privatflugzeuge am Baden Airport durchsetzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 36 x Hauptausschuss 11.10.2022 6 x Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Verwaltung stellt dar, wie viele Landungen bzw. Starts von Privatflügen am Baden Airport pro Jahr erfolgen. Wir bitten um die Zahlen für die zurückliegenden 5 Jahre. 2. Die Stadt Karlsruhe bringt als Anteilseignerin am Baden Airport die Forderung für ein Start- und Landeverbot für Privatflüge (Flugzeuge und Helikopter) in die entsprechenden Gremien ein und wirkt auf dessen Umsetzung hin. Begründung: Private Flüge gehören zum umweltschädlichsten, was eine Einzelperson tun kann. Selbst im Vergleich zu den ohnehin emissionsstarken Linienflugverkehr, haben Privatjets eine vielfach höhere CO2-Emission. Während auf einem Flug von London nach New York pro Person in der Economy-Class 313 kg CO2 imitiert werden, sind es pro Person im Privatjet 25.056 kg, also die 80- fache Menge. (Zahlen nach Bericht Deutschlandfunk https://www.deutschlandfunk.de/privatjets- klimabelastung-100.html) Im Vergleich: der durchschnittliche CO2-Fußabdruck pro Einwohner*in beträgt in Deutschland aktuell 11,6 Tonnen im Jahr. Um das 1,5 Grad Ziel einhalten zu können dürfte dieser maximal 1,5 Tonnen betragen. Dass es sich bei Privatflügen vielfach um Kurzstreckenflüge handelt, steigert den Kerosin- Verbrauch und damit die Ineffizienz dieser Verkehrsart noch zusätzlich. Insgesamt nehmen die Gesamtemissionen durch den privaten Flugverkehr immer noch zu: zwischen 2005 und 2019 sind sie um 30 Prozent gestiegen und damit deutlich schneller als die des Linienflugverkehrs. Angesichts begrenzter Speicherkapazitäten der Atmosphäre ist ein solcher Pro- Kopf Ausstoß nicht darstellbar. Erschwerend kommt hinzu, dass Privatflugzeuge vom Emissionshandel der EU ausgenommen sind und ebenfalls ein Steuerprivileg auf Kerosin genießen. Das heißt die solventen Verursacher*innen werden noch nicht einmal ansatzweise für den verursachten Schaden herangezogen. – 2 – Den CO2 Ausstoß zu minimieren sollte nicht vom Verhalten Einzelner abhängig gemacht werden. Die Folgen betreffen die Gesellschaft und Umwelt insgesamt. Es braucht angemessene gesellschaftliche Rahmenbedingungen – ein Lande- und Startverbot für Privatflugzeuge gehören dazu. Unterzeichnet von: Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Die Linke-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0924 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: BTG Lande- und Startverbot für Privatflugzeuge am Baden Airport durchsetzen Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 11.10.2022 6 x Kurzfassung Die angefragten Zahlen zu sogenannten Privatflügen sind nicht verfügbar, da die Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Erfassung der Flüge generell nicht nach Privatflügen differenzieren. Der Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden hat, wie jeder andere Verkehrsflughafen und Verkehrslandeplatz, eine Betriebsgenehmigung, die auch eine öffentliche Betriebs- und Andienungspflicht einschließt. Ein Start- und Landeverbot für rechtlich zulässige Flüge ist nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit BTG – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung stellt dar, wie viele Landungen bzw. Starts von Privatflügen am Baden Airport pro Jahr erfolgen. Wir bitten um die Zahlen für die zurückliegenden 5 Jahre. Die Flughäfen in der Bundesrepublik differenzieren bei der Erfassung der Flüge generell nicht nach Privatflügen. Erfasst und an das Statistische Bundesamt gemeldet werden die Flugbewegungen und Passagierzahlen getrennt nach Flugarten (gewerblich/kommerziell und nichtgewerblich/nicht kommerziell) sowie nach Flugzeuggrößenklassen. Unter gewerblicher Luftfahrt werden Flüge zur Beförderung von Personen, Fracht und Post gegen Entgelt sowie die gewerblichen Schulflüge und Arbeitsflüge erfasst. Dazu gehören auch Flüge im sogenannten Linien-, Pauschalflugreise-, Taxi-, Tramp- und Anforderungsverkehr. Als nichtgewerbliche Flüge gelten Flüge im Werkverkehr, Überführungsflüge, nichtgewerbliche Schulflüge, Sportflüge und Flüge von Staatsluftfahrzeugen. Bei Werkflügen wird firmeneigenes Fluggerät genutzt, um einer Geschäftstätigkeit an einem anderen Ort nachzukommen. Neben der offiziellen Untergliederung der zivilen Luftfahrt nach Verkehrszwecken ist auch eine Untergliederung nach Nutzern theoretisch möglich. Eine Erfassung nach Nutzern ist aber kaum machbar und erfolgt durch die Flughäfen nicht. Der Fokus liegt hierbei neben dem Linienflugangebot an dezentralen Flughäfen und Flugplätzen insbesondere auf dem Bereich des nicht planmäßigen Verkehrs. Dieser kann im Grunde analog zum PKW-Verkehr in die beiden großen Teilbereiche des Geschäftsreiseverkehrs und des Privatreiseverkehrs untergliedert werden. Im geschäftlichen Bereich finden wir die Nutzer des „klassischen Geschäftsreiseverkehrs“, also Fluggäste, die zu Geschäftsterminen reisen, aber auch Flüge im Rahmen von Wartungsereignissen oder Überführungs- bzw. Positionierungsflüge. Ein wichtiger Teil dieses Bereiches ist die große Gruppe der medizinischen Flüge, was primäre Rettungsflüge, Patientenverlegungen oder Organtransporte sein können. Der Teil der Allgemeinen Luftfahrt mit privaten Nutzern ist zum einen im Wesentlichen der private Reiseverkehr und der große Bereich der Schulflüge zur Pilotenausbildung und zur Lizenzerhaltung. Auch hier sind in der Nutzerstruktur wieder starke Ähnlichkeiten zum PKW-Verkehr auszumachen – zum einen die Freizeitfahrten und zum anderen die Fahrten der Fahrschulen. Die Stadt Karlsruhe bringt als Anteilseignerin am Baden Airport die Forderung für ein Start- und Landeverbot für Privatflüge (Flugzeuge und Helikopter) in die entsprechenden Gremien ein und wirkt auf dessen Umsetzung hin. Ein Start- oder Landeverbot für eine nicht zu eruierende Art der Nutzung ist auf Grund der fehlenden Rechts- und Datengrundlage nicht möglich. Der Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden hat überdies, wie jeder andere Verkehrsflughafen und Verkehrslandeplatz, eine Betriebsgenehmigung, die auch eine öffentliche Betriebs- und Andienungspflicht einschließt. Im Übrigen können die im Antrag angeführten CO2-Beispiele für die Einzelnutzung großer Stahlflugzeuge ungefähr nachvollzogen werden. Allerdings ist der überwiegende Teil der geschätzten vermuteten privaten Nutzung von Luftfahrzeugen nicht im angeführten Segment des Tramp- und Anforderungsverkehrs oder Taxifluges tätig. Dieses Segment wird überwiegend vom Geschäftsreiseverkehr dominiert, während die private Nutzung überwiegend mit Ultraleicht- und – 3 – Kleinflugzeugen (Schulflüge, Sport- und Vereinsflüge) erfolgt. Hier sind die CO2-Emissionen der 4- oder 6-Zylinder Motoren mit 80-200 PS deutlich geringer und eher mit PKW-Motoren zu vergleichen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 36 der Tagesordnung: Lande- und Startverbot für Privatflugzeuge am Baden Airport Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0924 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 11. Oktober 2022, nichtöffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022