Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule - Vorstellung Konzept und Einholung Planungsauftrag
| Vorlage: | 2022/0920 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt, Nordweststadt |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0920 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule - Vorstellung Konzept und Einholung Planungsauftrag Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 10.11.2022 7 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Planungsausschuss nimmt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens „Erweiterung der Werner- von-Siemens-Schule, Karlsruhe“ und die Überarbeitung des 1. Preisträgers zur Kenntnis und beauftragt auf Grundlage der Planung die Verwaltung mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 10.000 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung Die Werner-von-Siemens-Schule in der Karlsruher Nordweststadt soll an ihrem Hauptstandort in der Kurt-Schumacher-Straße 1 erweitert und modernisiert werden. Die verschiedenen Standorte der dreizügigen Grund- und zweizügigen Werkrealschule werden dort auf einen gemeinsamen Campus zusammengeführt. Für diese Planungsaufgabe hat das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft 2020 einen Wettbewerb ausgelobt. Zur Realisierung der Planung ist eine Änderung des derzeit geltenden Bebauungsplanes notwendig. Luftbild, Grundstücksgrenze Herleitung Bau- und Planungsrecht Für den Bereich der Werner-von-Siemens-Schule gilt derzeit der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 554 „Flugplatz III. Abschnitt, nördlich der Kurt-Schumacher-Straße“ vom 30.11.1979. Zusätzlich zum Rechtsplan besteht ein Aufbauplan. Der überarbeitete Wettbewerbsentwurf, der die Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan bildet, sieht eine Überschreitung der aktuell geltenden Baugrenzen im Süden und im Westen vor. Aufgrund der Größe der Überschreitung, vor allem im Süden, ist eine Befreiung vom geltenden Planungsrecht nicht möglich. Daher ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich, um das notwendige Baurecht zu schaffen. Projektbeschreibung – Anlass und Zweck des Projektes Die Werner-von-Siemens-Schule ist aktuell auf zwei Standorte im Stadtgebiet verteilt. Neben dem Hauptgebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 1 befinden sich derzeit noch Schulräume in Gebäuden westlich der Wilhelm-Hausenstein-Allee („Anebosweg“). Die Außenstelle in der Maryland-Schule in der Nordstadt wurde bereits aufgegeben und auf den Hauptstandort verlagert. Künftig soll auch die Nutzung der Räumlichkeiten in den Gebäuden des Aneboswegs aufgegeben werden, sodass alle Standorte auf einen gemeinsamen Campus zusammengeführt werden. – 3 – Die dreizügige Grund- und zweizügige Werkrealschule ist eine Ganztags- und Inklusionsschule. Im Endausbau sollen circa 700 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Im Norden der Schulgebäude liegen die Sportflächen der Werner-von Siemens-Schule, die auch vom SV Nordwest und dem Humboldt-Gymnasium genutzt werden. Das Humboldt-Gymnasium liegt nördlich der Sportflächen. Im Osten, vom Schulgelände durch einen Fuß- und Radweg getrennt, befinden sich Reihenhäuser und nördlich davon die evangelische Jakobusschule, das evangelische Diakonissenhaus und die evangelische Fachschule für Sozialpädagogik. Die Bebauung direkt südlich der Kurt-Schumacher-Straße besteht aus mehrgeschossigen Wohngebäuden. Zum Schulkomplex der Werner-von-Siemens-Schule gehören sechs Bestandsgebäude. In Bau A und Bau B befinden sich Unterrichtsräume. Bau A soll energetisch modernisiert und intern neu organisiert werden. Bau B wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Sporthalle im Norden soll in den kommenden 15 Jahren saniert oder bei Bedarf durch einen größeren Neubau ersetzt werden. Der östlich davon gelegene Pavillon wird abgerissen. Das Hausmeisterhaus an der Kurt-Schumacher-Straße entfällt ebenfalls. Die Ganztageseinrichtung im Süden wird im Innenbereich neu organisiert und erweitert. In diesem Gebäude befindet sich derzeit auch der Jugendtreff Nordweststadt, der zukünftig ein eigenes Gebäude östlich der Ganztageseinrichtung erhält. Durch die Neuordnung soll ein gut funktionierendes, architektonisch einheitliches Schulensemble entstehen, das Grund- und Werkrealschule, Neubau und Bestand zu einer Einheit verbindet. Dies soll sich auch durch eine einheitliche Fassadengestaltung für den Bestand und die Neubauten ausdrücken. Luftbild, Bezeichnung der Bestandsgebäude – 4 – RPW-Wettbewerb Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft hat 2020 einen Wettbewerb in Anlehnung an die RPW 2013 ausgelobt. Ziel des Wettbewerbs war es, durch einen architektonisch anspruchsvollen, funktional und städtebaulich stimmigen Entwurf eine Planungsgrundlage für die Umsetzung der Neubau- und Modernisierungsarbeiten zu erhalten. Der Entwurf soll zudem auf wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte ausgerichtet sein und durch seine gestalterische Qualität den Stadtteil angemessen ergänzen und aufwerten. Auf das Thema Nachhaltigkeit wird dabei besonderer Wert gelegt. Der Neubau soll als Nullenergiegebäude (Jahresbilanz Primärenergiebedarf) das Ziel „Klimaneutrale Verwaltung 2040“ wesentlich unterstützen. Im Vorfeld des Wettbewerbs haben Abstimmungen mit den betroffenen städtischen Ämtern stattgefunden. Dabei wurden unter anderem die Baumstandorte auf dem Schulgelände betrachtet und bewertet. Ziel hierbei war, möglichst viel des markanten und den Standort prägenden Baumbestands zu erhalten. Der Wettbewerb wurde als nicht-offener Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Durch ein Bewertungsgremium wurden 20 Teilnehmende zur Wettbewerbsteilnahme ausgewählt, wovon sechs Bearbeitende vorab gesetzt waren. Die Jurysitzung fand am 13. November 2020 statt. Die Preise wurden wie folgt vergeben: 1. Preis Thoma.Lay.Buchler.Architekten BDA, Stuttgart 2. Preis arge schürmann+schürmann Architekten, Stuttgart, schürmann+witry architekten, Zürich 3. Preis Rossmann & Partner, Karlsruhe Anerkennung: OHO Architekten, Stuttgart Broghammer, Jana, Wohlleber, Zimmern ob Rottweil Der erste Preis wird der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt. Wettbewerbsentwurf des Büros Thoma.Lay.Buchler.Architekten Thoma.Lay.Buchler.Architekten: Wettbewerb/Perspektive Durch die Entscheidung der Verwaltung, den im Nordosten gelegenen Bau B, der bisher Klassenräume beinhaltet hat, abzureißen, wird der Weg für eine Neugestaltung des Schulgeländes frei. An der Wilhelm-Hausenstein-Allee wird das „Gemeinschaftshaus“ neu errichtet und bildet durch seine Ausformung und Lage einen Zugang zum Schulhof, der im Norden durch die Sporthalle begrenzt wird. Im Erdgeschoss befindet sich der gemeinschaftliche Essensbereich. Im Obergeschoss werden unter anderem Arbeitsräume für die Schüler, die Schülerbibliothek und Räume für die Verwaltung – 5 – angeordnet. Im Nordosten wird anstelle des Bau B das sogenannte „Klassenhaus“ errichtet, welches die Unterrichtsräume für die Grundschule und für die Werkrealschule beinhaltet. Das Gebäude A wird zum „Zentralhaus“ umgebaut. Im Obergeschoss wird die Verwaltung untergebracht, ergänzt durch die Fachräume, die sowohl von der Grundschule als auch von der Werkrealschule genutzt werden. Die drei Gebäude werden durch einen transparenten, zweigeschossigen Verbindungsbau zusammengefasst. Der bereits vorhandene eingeschossige Querriegel im Süden an der Kurt- Schumacher-Straße wird umgebaut und erweitert. Hier wird ausschließlich der Ganztagesbereich untergebracht. In seiner Verlängerung, aber als eigenständiges Bauwerk, wird der Jugendtreff errichtet. Zwischen den beiden Gebäuden liegt ein weiterer Zugang zum Schulgelände. Der Außenbereich der Schule wird ebenfalls neugestaltet. Thoma.Lay.Buchler.Architekten: Wettbewerb/Lageplan Beurteilung des Preisgerichtes (Auszug): „Mit zwei spannungsvoll zugeordneten Baukörpern wird mit den Bestandsbauten eine klare und eigenständige neue städtebauliche Situation geschaffen. In ihrem Grundverständnis nimmt der Entwurf dabei Bezug auf die ursprüngliche Architektursprache des Ortes. Einzelne Baukörper prägen das Ensemble, jedes Gebäude wird mit einer Hauptfunktion besetzt und erhält dadurch eine eigenständige Idee. Die Häuser stehen frei zueinander, fügen sich mit ihrer Körnung selbstverständlich in das städtebauliche Gefüge ein. Positiv bewertet wird die Durchlässigkeit des gesamten Areals; es – 6 – entstehen klar gegliederte Außenbereiche, die räumlich gut gefasst sind und zu den einzelnen Schulgruppen orientiert werden können. Mit vier Geschossen überragt das Klassenhaus alle anderen Baukörper deutlich. Dies ist jedoch der klaren Grundrisssystematik geschuldet. Jedes Haus kann seine eigene Typologie entfalten, Alt- oder Neubauten können konstruktive Strukturen durchgängig bilden. Windmühlenartig ist z.B. das Klassenhaus gut organisiert, Lerninseln nehmen Bezug zum Außenraum und sind sinnvoll positioniert. Die Lernmitten werden ausreichend belichtet. Die vertikale Erschließung liegt sparsam in der Gebäudeecke und lässt damit den einzelnen Ebenen Raum für ihre Lernlandschaften. Die Mensa öffnet sich angenehm nach Süden zum Pausenhof. Die Neubauten erhalten eine konventionelle Stahlbetonkonstruktion mit auskragenden Balkonen. Die Grundrissstruktur lässt eine hohe Flexibilität hinsichtlich räumlicher Veränderungen zu. Die Anforderungen des Brandschutzes werden durch die vorgelagerte Fassadenschicht gekonnt erfüllt. Darüber hinaus bieten diese den zurückgesetzten Holz-Alu-Fassaden einen optimalen Sonnenschutz. Gestalterisch wird durch die v-förmigen Außenstützen die Zwei- und Viergeschossigkeit der Anlage interpretiert. Innenräumlich entstehen durch Öffnungen Blickbeziehungen zwischen den einzelnen Geschossen, die die Kommunikation positiv fördern werden. Die wirtschaftlichen Kenndaten bewegen sich im Vergleich im mittleren Bereich. Die Dauerhaftigkeit und Wartungsarmut der Fassaden werden positiv bewertet. Der vorhandene Baumbestand wird kaum beeinträchtigt. Den Verfassern gelingt durch verhältnismäßig geringe Eingriffe die Entwicklung eines neuen städtebaulichen Ensembles. Durch seine Körnung, den gut gesetzten Außenräumen, den Zuordnungen untereinander, den klaren Themen innerhalb der einzelnen Häuser und der gestalterischen Kraft überzeugt die Arbeit das Preisgericht. [...]“ Geltungsbereich Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 554 „Flugplatz III. Abschnitt, nördlich der Kurt-Schumacher-Straße“ hat einen sehr großen Geltungsbereich, der zwischen den Straßen Landauer Straße, Kurt-Schumacher- Straße und Friedrich-Naumann-Straße liegt. Der neue Bebauungsplan soll nur den Bereich der Schulgebäude und die Pausenflächen umfassen, da nur hier Regelungsbedarf besteht. Der überarbeitete Siegerentwurf ist die Grundlage für den Bebauungsplanvorentwurf. Vorschlag/Skizze Geltungsbereich (schwarz) und Baugrenze (blau) – 7 – Weiteres Vorgehen Das notwendige Baurecht soll über die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden. Auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs soll nun der Einstieg in das Bebauungsplanverfahren erfolgen. Der nächste Schritt ist die Vorabstimmung mit den technischen Ämtern. Dabei werden auch die erforderlichen Gutachten erfragt. Nach derzeitiger Einschätzung werden als Kosten für die Gutachten circa 10.000 Euro angenommen. Es ist beabsichtigt, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Es findet eine formale frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als erweiterte Darlegung im Amtsblatt statt. Während der Offenlage nach dem Auslegungsbeschluss wird der Bürgerschaft erneut die Möglichkeit geboten werden, sich zur Planung zu äußern. Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens „Erweiterung der Werner- von-Siemens-Schule, Karlsruhe“ und die Überarbeitung des 1. Preisträgers zur Kenntnis und beauftragt auf Grundlage der Planung die Verwaltung mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.