Förderantrag im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Vorlage: 2022/0918
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.08.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erwähnte Stadtteile: Neureut, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • neu - Beschluss nach HA geändert - Förderantrag Bundesprogramm
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0918 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.09.2022 7 x vorberaten Gemeinderat 27.09.2022 18 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der Anmeldung von 6 Projekten beim Interessenbekundungsverfahren zu. Für die Antragstellung zur Bezuschussung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ein Beschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch die Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Deutsche Bundestag hat im Beschluss des Bundeshaushalts 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen. Es sind Jahresraten bis 2027 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetische Wirkung und Anpassungsleistung an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Zuwendung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 75 Prozent, da die Kommune Karlsruhe eine Haushaltsnotlage nachweisen kann. Die Kommunen sind aufgerufen, geeignete Projekte bis zum 30. September 2022 im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren einzureichen. Für das Interessenbekundungsverfahren muss bis zum 21. Oktober 2022 ein Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates eingereicht werden, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2022 gebilligt wird. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschließt anschließend die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Sollte eines der von uns vorgeschlagenen Projekte ausgewählt werden, erfolgt dann erst der eigentliche Antrag. Weitergehende haushaltsrechtliche Schritte würden dann durch die Verwaltung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgelegt. Die benannten Projekte besitzen in Summe eine sehr hohe CO 2 -Relevanz. Diese wird bei konkreter Weiterverfolgung und entsprechender Vorstellung dem Gemeinderat noch individuell dargestellt. Wegen des teils sehr frühen Projektstadiums ist dies aktuell nicht gesamthaft möglich. Die ausgewählten Projekte für das Interessensbekundungsverfahren sind: • Otto-Dullenkopf-Park, BA2-Umbau RVS-Hallen für Fanprojekt und Bewegungsszenen - Umnutzung/Modernisierung (Änderung nach dem Hauptausschuss) Die RVS-Hallen stehen der Bewegungsszene Parkour und Skating als Trainingshallen zur Verfügung. Ergänzend wird hier das Fanprojekt Karlsruhe untergebracht, welches als Teil des Stadtjugendausschuss junge Fußballfans betreut und einen offenen Treffpunkt bietet. In einem Nebengebäude sollen die für den Stadtjugendausschuss notwendigen Lagerflächen untergebracht werden. Auf den Dächern der RVS-Hallen und des Nebengebäudes sollen Photovoltaik-Module errichtet werden. Das Projekt bedient die Bereiche Sport und Jugend. Kosten: Gesamt 7,56 Millionen Euro Mögliche Förderhöhe* 1 : maximal 4,66 Millionen Euro (entspricht maximal 62 Prozent) Umsetzbar ab Doppelhaushalt 2022/2023 Übersicht: Projektsumme Max. Zuschuss RVS-Hallen: 4,49 Millionen Euro 2,69 Millionen Euro Nebengebäude: 0,85 Millionen Euro 0,56 Millionen Euro PV-Anlage: 2,22 Millionen Euro 1,46 Millionen Euro Gesamt: 7,56 Millionen Euro 4,66 Millionen Euro – 3 – • Kinder- und Jugendhaus Südstadt – Ersatzneubau Das Kinder- und Jugendhaus ist als offenes Haus für alle Zielgruppen zugänglich und ein wichtiger Freizeit- und Bildungsort. Es bedient den Bereich Jugend und Kultur. Kosten: 8,4 Millionen Euro Mögliche Förderhöhe* 2 : maximal 6 Millionen Euro (entspricht maximal 71 Prozent) Umsetzbar ab Doppelhaushalt 2024/2025 • Leopoldschule Gymnastikhalle – Modernisierung Die Halle wird an mehreren Abenden pro Wochen von verschiedenen Vereinen genutzt und bedient somit den Bereich Sport. Kosten: 2,17 Millionen Euro Mögliche Förderhöhe* 2 : maximal 1,63 Millionen Euro (entspricht maximal 75 Prozent) Umsetzbar ab Doppelhaushalt 2024/2025 • Waldschule Neureut, Turnhalle – Modernisierung Die Sporthalle wird mit dem Ziel Nullenergiegebäude saniert. Die Halle ist öffentlich und eigenständig zugänglich und wird zu 1/3 von verschiedenen Vereinen genutzt. Das Projekt bedient den Bereich Sport. Kosten: 3 Millionen Euro Mögliche Förderhöhe* 2 : maximal 2,25 Millionen Euro (entspricht maximal 75 Prozent) Umsetzbar ab Doppelhaushalt 2024/2025 • Eichelgartenhalle – Modernisierung Die 3-Feld-Sporthalle soll mit dem Ziel Passivhaus-Standard saniert werden. Neben dem Schulsport finden hier nachmittags, abends und am Wochenende Vereinssport statt. Das Projekt bedient somit den Bereich Sport. Kosten: 6,89 Millionen Euro Mögliche Förderhöhe* 2 : maximal 5,17 Millionen Euro (entspricht maximal 75 Prozent) Umsetzbar ab Doppelhaushalt 2024/2025 • Prinz-Max-Palais – Modernisierung (nach dem Hauptausschuss wieder aufgenommen) Das Gebäude ist als Stadtmuseum öffentlich zugänglich. Das Stadtmuseum und die Literarische Gesellschaft bieten mit ihren zahlreichen Veranstaltungen ein „offenes Haus“. Es bedient den Bereich Kultur. Kosten: 29 Millionen Euro Mögliche Förderhöhe* 2 : maximal 6 Millionen Euro (entspricht maximal 21 Prozent) Umsetzbar ab Doppelhaushalt 2024/2025 * 1 : Zuschussberechnung bezieht sich auf die förderfähigen Kosten, welche bereits ermittelt wurden * 2 : Zuschussberechnung bezieht sich auf die Gesamtkosten und reduziert sich voraussichtlich noch – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der Anmeldung von 5 Projekten beim Interessenbekundungsverfahren zu. Für die Antragstellung zur Bezuschussung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ein Beschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch die Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird.

  • Abstimmungsergebnis TOP 18
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 18 der Tagesordnung: Förderantrag im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Vorlage: 2022/0918 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der Anmeldung von 5 Pro- jekten beim Interessenbekundungsverfahren zu. Für die Antragstellung zur Bezuschussung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ein Beschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch die Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 20. September 2022. Hier darf ich noch mal darauf hinweisen, dass wir ankündigungsgemäß beim Thema der RVS-Hallen im Otto-Dullenkopf-Park noch das Lagergebäude und auch eine mögliche Pho- tovoltaik-Anlage in die Antragstellung mitaufgenommen haben und dass wir jetzt auch das Prinz-Max-Palais auch noch in die Antragskulisse aufgenommen haben. Nicht, dass Sie denken, wir rechnen damit, dass wir das alles aus Bundesmitteln entsprechend mitunter- stützt bekommen, aber wir wollten doch es dem entsprechenden Gremium beim Bund nicht so ganz einfach machen und hier unsere Bedarfe anmelden. Ich darf Ihnen auch mit- teilen, dass wir entsprechend noch mal die Anerkennung als besonders arme Kommune hier beigesteuert haben. Das kennen Sie schon von unserem Transformationsprogramm, wo wir ja neulich 4,2 Millionen von 5 Millionen als Zuschuss bekommen haben, weil man diesen Status anerkannt hat. Das würde hier aber in diesem Fall dazu führen, dass wir auf 75 Prozent Förderhöhe kommen und nicht nur auf 40 Prozent. Das würde den Projekten natürlich auch noch mal sehr guttun. – 2 – Mit diesen Ergänzungen darf ich jetzt um das Votum bitten, und zwar ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022