Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Vergabe der Erneuerung der Außenbeleuchtung auf dem Pfizer Areal
| Vorlage: | 2022/0915 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.11.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0915 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Vergabe der Erneuerung der Außenbeleuchtung auf dem Pfizer Areal Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.11.2022 6 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis und beschließt die Vergabe der Erneuerung der Außenbeleuchtung auf dem Pfizer-Areal durch den Eigenbetrieb Gewerbeflächen an die Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) zu einem Auftragswert von ca. 510.000 Euro laut Angebot. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit SKD, KFG – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen der Stadt Karlsruhe ist unter anderem Eigentümer eines Gewerbegrundstücks in Karlsruhe-Hagsfeld, welches von der Stadt Karlsruhe im Jahr 2020 im Rahmen eines Vorkaufsrechts erworben wurde (sog. Pfizer-Areal). Von der Mietverwalterin (Karlsruher Fächer GmbH) wurde festgestellt, dass die Außenbeleuchtung des Areals (Verbindungsstraßen, Parkplätze und Wege innerhalb des Gewerbegrundstücks) erneuert werden sollte, da sie nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen und im Angebot enthalten: - Umrüstung der nördlichen Parkplatzbeleuchtungsanlage - Besucherparkplatz, Zufahrt des nördlichen Parkplatzes und Pforte - Beleuchtungsanlage Hauptachse - Zuwegungen vor und hinter Gebäude 1 - Platzbereich (Rondell) und Fußweg vor Gebäude 1 - Fußweg im Grünbereich entlang Ruschgraben - Verbindungsstraße entlang Hochregallager und Anlieferung - Wegeverbindungen und Platzbereiche zwischen Pfizerstraße und nördlichem Parkplatz - Umbau der Straßenbeleuchtungsansteuerung - Einmessung und Dokumentation (nach Aufwand) Die für die Straßenbeleuchtung der Stadt Karlsruhe zuständige Tochtergesellschaft der Stadtwerke – Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) wurde deshalb bei einem Ortstermin mit einer Kostenschätzung für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beauftragt. Das Angebot der SKD (Stand September 2022) beträgt ca. 510 T€. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen ist der Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe für Vergaben von Lieferungen und Leistungen von mehr als 500.000 Euro zuständig. Die SKD ist eine inhousefähige 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und für die Stadt Karlsruhe in den Bereichen Straßenbeleuchtung und Telekommunikation tätig. Die Erneuerung der Außenbeleuchtung bietet aus Sicht des Eigenbetriebs und der Karlsruher Fächer GmbH folgende Vorteile und sollte daher umgesetzt werden: • Reduktion des Stromverbrauches (LED) der Stadt Karlsruhe (Eigenbetrieb Gewerbeflächen) in der aktuell angespannten Energiesituation um jährlich ca. 60.000 kWh • Ersatz der teilweise defekten und beschädigten Leuchten • Erhöhung der Betriebs- und Verkehrssicherheit auf dem Pfizer-Areal durch bessere Ausleuchtung • Erhöhung der Lichtqualität und der Lichtausbeute mit anpassungsfähigen (adaptiven) Leuchtstärken • Geringere Wartungskosten durch den Einsatz moderner LED-Technik (höhere Lebensdauer und geringere Verschmutzung der Leuchten durch Insekten aufgrund des fehlenden UV-Anteils) • Steigerung der Attraktivität des Pfizer-Areals durch zeitgemäße Beleuchtung für aktuelle und zukünftige Mieter Die SKD geht in ihrem Angebot davon aus, dass sich die Erneuerung der Beleuchtungsanlage durch die zukünftigen Kosteneinsparungen (Strom, Wartung etc.) nach ca. 10 Jahren amortisiert. Die Einsparung durch die Investition wird jedoch größtenteils den Mietern zu Gute kommen, da die Stromkosten für die Beleuchtung über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. In der aktuell angespannten Energiesituation, in der über die Abschaltung von Beleuchtungen nachgedacht wird, möchte der Eigenbetrieb durch die Umsetzung dieser Maßnahme seinen Beitrag zur Reduktion des städtischen Stromverbrauchs leisten. Laut Umwelt- und Arbeitsschutz befindet sich das Pfitzer Areal angrenzend an wertgebende Gehölzbestände und am Gewässergraben „Alte Bach“. Diese Strukturen stellen wichtige ungestörte – 3 – und nicht ausgeleuchtete Refugialräume für Insekten, Avifauna, Fledermäuse und Kleinsäuger im Innenbereich der Stadt dar. Daher sollen bei der Außenbeleuchtung zum Schutz von Insekten und nachtaktiven Lebewesen ausschließlich insektenfreundliche Leuchtmittel nach aktueller Erkenntnis und Techniken verwenden werden. Durch Ausrichtung und Abschirmung ist der Lichtstrom auf die zu beleuchtende Fläche zu fokussieren, ohne in die Umwelt zu emittieren. Die Abstrahlung nach oben ist zu vermeiden. Künstliches Licht ist außerhalb der notwendigen Nutzungszeit abzuschalten. Das Ausführungskonzept der Beleuchtung wird mit dem Umweltamt abgestimmt Nach Durchführung der Erneuerung der Außenbeleuchtung soll der SKD die Betriebsführung mittels eines noch zu erarbeitenden Betriebsführungsvertrages übertragen werden. Dadurch soll auf die gute Infrastruktur und das breite Wissen der Gesellschaft zurückgegriffen werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und beschließt die Vergabe der Erneuerung der Außenbeleuchtung auf dem Pfizer-Areal durch den Eigenbetrieb Gewerbeflächen an die Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) zu einem Auftragswert von voraussichtlich ca. 510.000 Euro.
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Extrahierter Text
Niederschrift 34. Sitzung Hauptausschuss 8. November 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 6 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Vergabe der Erneuerung der Au- ßenbeleuchtung auf dem Pfizer Areal Vorlage: 2022/0915 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis und beschließt die Vergabe der Erneuerung der Außenbeleuchtung auf dem Pfizer-Areal durch den Eigenbetrieb Gewerbe- flächen an die Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) zu einem Auftrags- wert von ca. 510.000 Euro laut Angebot. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Stadtrat Pfannkuch (CDU) betont, dass möglichst viele Bereiche der privaten Wirtschaft zu- geführt bleiben sollen. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz erläutert, dass vor einem Jahr die SKD, eine 100 pro- zentige Tochter der Stadtwerke, gegründet worden sei, die ein Aufgabenportfolio erhalten habe, in dem genau geregelt sei dass sie Dienstleistungen für die Stadt Karlsruhe im Bereich der Beleuchtung von Straßen und Plätzen aber auch von städtischen Liegenschaften im Rah- men der Inhousevergabe direkt erhalten könne. Von dieser Möglichkeit habe nun der Eigen- betrieb gebrauch gemacht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) weist darauf hin, dass es sinnvoll sei, diese Gesellschaft zu haben, da eine Ausschreibung auch Personal binden würde. – 2 – Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. November 2022