Auftragsvergabe für die Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2023 mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
| Vorlage: | 2022/0885 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0885 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Auftragsvergabe für die Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2023 mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 28.09.2022 6 X vorberaten Hauptausschuss 11.10.2022 11 X vorberaten Gemeinderat 25.10.2022 13 X zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Nordbaden GmbH für die Dauer von maximal zwei Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 5.272.033,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 5.272.033,20 € (inklusive optionaler Verlängerung) Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Gegenstand des Verfahrens Die Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft (AfA) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger - betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die haushaltsnahe Sammlung von Wertstoffen als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 und der geltenden Abfallsatzungen. Im Rahmen einer behältergestützten Sammlung durch die Entsorgungslogistik des AfA werden Verpackungsabfälle bzw. Leichtverpackungen (LVP) der Betreiber dualer Systeme (BDS) - Erfassung erfolgt gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) - und stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) wie Metalle und Kunststoffe der kommunalen Sammlung auf Basis der Vereinbarungen mit den BDS gemeinsam erfasst und ein Dritter im Sinne des § 22 KrWG mit der Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils (SNVP) beauftragt. Der bisherige Auftrag zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus der Wertstofftonne endet vertragsgemäß zum 31. Dezember 2022. Solange die weitere Perspektive der Wertstoffsammlung noch nicht abschließend geklärt ist, muss die Sortierung und Verwertung von Wertstoffen weiterhin bis mindestens 31. Dezember 2023 beauftragt werden. Die Verhandlungen mit den BDS laufen derzeit weiter. Aktuell befinden sich die Vorbereitungen zur Durchführung der gemeinsamen Sortieranalyse in der finalen Phase. Mit Ergebnissen der Analyse ist voraussichtlich Mitte Oktober 2022 zu rechnen. Erst auf dieser Grundlage kann eine zuverlässige Aussage getätigt werden, welche finanziellen Belastungen bei einer Fortführung der bisherigen gemischten Wertstoffsammlung durch BDS im Vergleich zur Einführung einer Gelben Tonne zukommen. Es ist geplant, dass der Gemeinderat Ende 2022 über die zukünftige Wertstofferfassung in Karlsruhe entscheidet. Eine Umsetzung dieses Beschlusses kann nach erfolgter Ausschreibung frühestens 2024 erfolgen. Bis dahin wird die bisherige Wertstofferfassung durch die Stadt zunächst fortgeführt, weshalb für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ein neuer Vertrag erforderlich ist. Der Vertrag verlängert sich optional um ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch einen der Vertragspartner gekündigt wird. Für die Dienstleistung der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus der Wertstofftonne erhält der Auftragnehmer ein monatliches Entgelt pro Gewichtstonne. Für die Realisierung der Dokumentation des Mengenstromnachweises nach § 17 Abs. 1 VerpackG erhält der Auftragnehmer ein monatlich pauschales Entgelt. Dieses Entgelt musste vom Auftragnehmenden bei Abgabe eines Angebotes explizit benannt werden. II. Auftragswertschätzung Die Auftragswertschätzung wurde durch die Abteilungen Entsorgungslogistik und Finanzen im Rahmen von Markterkundungen für die maximale Laufzeit (inklusive Verlängerungsoption) auf ca. 4.700.000 Euro (netto) bzw. ca. 5.600.000 Euro (brutto) geschätzt. – 3 – III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 215.000 Euro (netto) liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 03. Juni 2022. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 05. Juni 2022. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 10. Juni 2022 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 05. Juli 2022, 11 Uhr, gingen zwei Angebote ein. IV. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle Angebote zur Wertung zugelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch die Zuschlagskriterien Preis (60%) und Umweltkosten für den Transport zur Sortieranlage (40%). Wertungsergebnis Rang Firma Wertungsergebnis 1 ALBA Nordbaden GmbH Entgelte Gesamtlaufzeit inkl. optionaler Vertragsverlängerung (brutto) Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 5.272.033,20 € 1.000 Punkte 2 Bieter 2 Entgelte Gesamtlaufzeit inkl. optionaler Vertragsverlängerung (brutto) Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 6.991.399,14 € 782,94 Punkte Das Angebot der Firma ALBA Nordbaden GmbH mit einer Gesamtpunktzahl von 1.000 Punkte ist das wirtschaftlichste Angebot. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma ALBA Nordbaden GmbH mit einem Gesamtauftragswert von 5.272.033,20 Euro inklusive Mehrwertsteuer (für den Vertragszeitraum inklusive optionaler Vertragsverlängerung) zu erteilen. V. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Gemeinderat für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 2.000.000 Euro zuständig. – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Nordbaden GmbH für die Dauer von maximal zwei Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 5.272.033,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer zu schließen.
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Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Auftragsvergabe für die Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2023 mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr Vorlage: 2022/0885 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Nordbaden GmbH für die Dauer von maximal zwei Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 5.272.033,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende setzt um 17:30 Uhr die Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 28. September 2022 und im Hauptausschuss am 11. Oktober 2022. Wenn wir die Pause dann beenden könnten und die Sitzung wieder aufnehmen. Ich darf für das Protokoll vielleicht noch die anfängliche Liste der Nichtanwesenden um den Herrn Stadtratskollegen Bimmerle ergänzen. Da wurde mir zwischenzeitlich die Krankmeldung reingereicht. Ich bitte Sie um Zustimmung ab jetzt. – Das ist eine einstimmige Zustimmung, vielen Dank. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. November 2022