Verkehrsversuch sichere Stuttgarter Straße

Vorlage: 2022/0883/1
Art: Antrag
Datum: 06.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.05.2023

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 01.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/0883 Verkehrsversuch sichere Stuttgarter Straße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 26 x Planungsausschuss 11.05.2023 6 X Der Fuß- und Radweg südlich der Stuttgarter Straße wird durch eine schnell und einfach einzusetzende Maßnahme von verkehrswidrig Parkenden entlastet und der Verkehrsweg für Fußgänger:innen und Radfahrende in ausreichender Breite gesichert. Weiter sollen die Autofahrer für die Belange der anderen Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden. Folgende Maßnahmen wären dabei denkbar: 1. An der Stuttgarter Straße werden auf der südlichen Fahrbahnseite die Verkehrszeichen 314 „Parken“ und das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen installiert“. Die Aufstellung erfolgt zunächst mobil. 2. Die Einhaltung der in der StVO festgelegten Parkbereiche wird kontrolliert und bei Verstößen wird zunächst ein Hinweisblatt hinterlassen um die Fahrer auf die Situation zu sensibilisieren. 3. Mobile bauliche Begrenzungen („Poller“ oder ähnliches) verhindern, dass parkende Fahrzeuge auf den Fuß- und Radweg ragen. 4. Der Nutzen der Maßnahmen wird nach einem Jahr unter Einbezug des Ordnungsamtes und des Bürgervereins Südstadt evaluiert. Sachverhalt / Begründung Im westlichen Teilstück der Stuttgarter Straße sind auf der südlichen Seite zahlreiche Parkplätze angelegt. Unter anderem auf den Parkplätzen mit Senkrechtaufstellung abgestellte große Fahrzeuge wie bspw. Transporter behindern immer wieder massiv den angrenzenden Rad- und Fußweg. Dies führt zu gravierenden Einschränkungen und Sicherheitsmängeln führ Fußgänger:innen und Radfahrende. Durch bspw. auf den Weg ragende Fahrzeugteile wird der Fuß- und Radweg in seiner Breite derart verengt, dass sich begegnende Verkehre nicht oder nur in großer Enge aneinander vorbeikommen. Dies führt immer wieder zu unsicheren Verkehrssituationen und Störungen im Verkehrsfluss. Konkret: Radfahrende müssen anhalten oder absteigen, die Unfallgefahr steigt durch die beengten Raumverhältnisse und schlecht einzusehende Bereiche. Fußgänger:innen fühlen sich bedrängt, Kindern fehlt ein sicherer Bewegungsraum. Zudem führen die geparkten Fahrzeuge beim Überqueren der Stuttgarter Straße zu schlechten Sichtverhältnissen. Bis zur endgültigen Umgestaltung des Verkehrsraums Stuttgarter Straße werden noch Jahre vergehen. Deshalb sollen jetzt schnell umzusetzende Maßnahmen das Falschparken auf dem Fuß- und Radweg verhindern. – 2 – Diese Parkplatzflächen können bspw. mit den Verkehrszeichen 314 „Parken“ und dem Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ versehen werden. Ebenfalls denkbar sind mobile Begrenzungen und die engmaschige Kontrolle und Sanktionierung von Falschparkern. Umsetzung und Nutzen der Maßnahmen sollen durch das Ordnungsamt und dem Bürgerverein Südstadt begleitet und nach einem Jahr evaluiert werden. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug

  • Stellungnahme Antrag Alt
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI -Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0883 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Verkehrsversuch sichere Stuttgarter Straße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 26 x Planungsausschuss 10.11.2022 x Kurzfassung Die Situation des gemeinsamen Fuß- und Radwegs in der Stuttgarter Straße wird auch von der Stadtverwaltung als unbefriedigend wahrgenommen. Über die Anordnung von Verkehrszeichen entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Beschilderung der Senkrechtparkplätze auf der Südseite der Stuttgarter Straße mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ und dem Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ sowie die Anbringung baulicher Begrenzungen zur Verhinderung des Hineinragens von Fahrzeugen auf dem Geh- und Radweg) führen aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer Verbesserung der Verkehrssituation. Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. An der Stuttgarter Straße werden auf der südlichen Fahrbahnseite die Verkehrszeichen 314 „Parken“ und das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ installiert. Die Aufstellung erfolgt zunächst mobil. Eine solche Beschilderung der Senkrechtparkplätze führt nicht zu dem gewünschten Zweck, dass Fahrzeuge nicht mehr in den Geh- und Radweg hineinragen und diesen einengen. Dies deshalb, da unter anderem auch Sprinter, Transporter und damit größere Fahrzeuge als Personenkraftwagen zugelassen sein können und somit weiterhin legal auf den Parkplätzen parken dürften. Der Beschilderungsvorschlag ist daher nicht zielführend. 2. Die Einhaltung der in der StVO festgelegten Parkbereiche wird kontrolliert und bei Verstößen wird zunächst ein Hinweisblatt hinterlassen um die Fahrer auf die Situation zu sensibilisieren. Die Verkehrsüberwachung führt im Rahmen der personellen Möglichkeiten bereits Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Bei einem Überhang von Fahrzeugteilen werden Fahrzeuge verwarnt, wenn davon auszugehen ist, dass eine Behinderung von zu Fuß Gehenden beziehungsweise Radfahrenden vorliegt. Eine Behinderung wird in der Regel frühestens bei einer Restbreite von weniger als 1,50 Metern angenommen. 3. Mobile bauliche Begrenzungen („Poller“ oder ähnliches) verhindern, dass parkende Fahrzeuge auf den Fuß- und Radweg ragen. Bauliche Begrenzungen, wie beispielsweise Poller, können nicht auf den Parkflächen oder unmittelbar dahinterliegend angebracht werden, da diese die zur Verfügung stehenden, ohnehin nach heutigem Standard kurzen Parkflächen noch weiter einengen würden und ein Hindernis beim Parken darstellen würden. Eine Anbringung der Poller im Bereich des Geh- und Radweges würde zu einer dauerhaften Einengung des Geh- und Radweges führen, selbst wenn kein Fahrzeug auf dem Parkplatz parkt. Die Anbringung von baulichen Begrenzungen wäre daher kontraproduktiv. 4. Der Nutzen der Maßnahmen wird nach einem Jahr unter Einbezug des Ordnungs- und Bürgeramtes und des Bürgervereins Südstadt evaluiert. Da leider keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden können, ist eine Evaluierung nicht sinnvoll. Der Verwaltung sind die beengten Verhältnisse auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg in der Stuttgarter Straße bekannt. In Kürze wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Der Radverkehr hat dann die Möglichkeit, auch auf der Fahrbahn zu fahren und muss nicht mehr verpflichtend den Geh- und Radweg benutzen. Diese Maßnahme wird die Situation auf dem Geh- und Radweg deutlich entspannen. Zudem wäre es dann zu erwägen, die Nutzung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs für den Radverkehr nur noch in der West-Ost-Richtung zuzulassen, der Radverkehr in der Ost-West-Richtung müsste dann die Straße nutzen. Diese Auswirkungen werden durch die Verwaltung beobachtet. Langfristig sollte im Zuge der Umsetzung des anstehenden Bebauungsplanverfahrens eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts angedacht und realisiert werden.

  • Ergänzende Stellungnahme zu PlanA 11.05.2023
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI -Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0883/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Ergänzende Stellungnahme - Verkehrsversuch sichere Stuttgarter Straße Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 11.05.2023 6 x Kurzfassung Die Situation des gemeinsamen Fuß- und Radwegs in der Stuttgarter Straße wird auch von der Stadtverwaltung als unbefriedigend wahrgenommen. Über die Anordnung von Verkehrszeichen entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Beschilderung der Senkrechtparkplätze auf der Südseite der Stuttgarter Straße mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ und dem Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ sowie die Anbringung baulicher Begrenzungen zur Verhinderung des Hineinragens von Fahrzeugen auf dem Geh- und Radweg) führen aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer Verbesserung der Verkehrssituation. Es wird daher empfohlen, den Antrag als erledigt zu betrachten. Nachtrag: Ein provisorischer, richtlinienkonformer Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges ist nicht möglich und würde einem Vollausbau mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 250.000 Euro entsprechen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen: 1. An der Stuttgarter Straße werden auf der südlichen Fahrbahnseite die Verkehrszeichen 314 „Parken“ und das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ installiert. Die Aufstellung erfolgt zunächst mobil. Eine solche Beschilderung der Senkrechtparkplätze führt nicht zu dem gewünschten Zweck, dass Fahrzeuge nicht mehr in den Geh- und Radweg hineinragen und diesen einengen. Dies deshalb, da unter anderem auch Sprinter, Transporter und damit größere Fahrzeuge als Personenkraftwagen zugelassen sein können und somit weiterhin legal auf den Parkplätzen parken dürften. Der Beschilderungsvorschlag ist daher nicht zielführend. 2. Die Einhaltung der in der StVO festgelegten Parkbereiche wird kontrolliert und bei Verstößen wird zunächst ein Hinweisblatt hinterlassen um die Fahrer auf die Situation zu sensibilisieren. Die Verkehrsüberwachung führt im Rahmen der personellen Möglichkeiten bereits Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Bei einem Überhang von Fahrzeugteilen werden Fahrzeuge verwarnt, wenn davon auszugehen ist, dass eine Behinderung von zu Fuß Gehenden beziehungsweise Radfahrenden vorliegt. Eine Behinderung wird in der Regel frühestens bei einer Restbreite von weniger als 1,50 Metern angenommen. 3. Mobile bauliche Begrenzungen („Poller“ oder ähnliches) verhindern, dass parkende Fahrzeuge auf den Fuß- und Radweg ragen. Bauliche Begrenzungen, wie beispielsweise Poller, können nicht auf den Parkflächen oder unmittelbar dahinterliegend angebracht werden, da diese die zur Verfügung stehenden, ohnehin nach heutigem Standard kurzen Parkflächen noch weiter einengen und ein Hindernis beim Parken darstellen würden. Eine Anbringung der Poller im Bereich des Geh- und Radweges würde zu einer dauerhaften Einengung des Geh- und Radweges führen, selbst wenn kein Fahrzeug auf dem Parkplatz parkt. Die Anbringung von baulichen Begrenzungen wäre daher kontraproduktiv. 4. Der Nutzen der Maßnahmen wird nach einem Jahr unter Einbezug des Ordnungs- und Bürgeramtes und des Bürgervereins Südstadt evaluiert. Da leider keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden können, ist eine Evaluierung nicht sinnvoll. Der Verwaltung sind die beengten Verhältnisse auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg in der Stuttgarter Straße bekannt. In Kürze wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Der Radverkehr hat dann die Möglichkeit, auch auf der Fahrbahn zu fahren und muss nicht mehr verpflichtend den Geh- und Radweg benutzen. Diese Maßnahme wird die Situation auf dem Geh- und Radweg deutlich entspannen. Zudem wäre es dann zu erwägen, die Nutzung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs für den Radverkehr nur noch in der West-Ost-Richtung zuzulassen. Der Radverkehr in Ost-West-Richtung müsste dann die Straße nutzen. Diese Auswirkungen werden durch die Verwaltung beobachtet. Langfristig sollte im Zuge der Umsetzung des anstehenden Bebauungsplanverfahrens eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts angedacht und realisiert werden. Nachtrag: In der Sitzung des Planungsausschusses am 10. November 2022 wurde die Prüfung zugesagt, ob der vorhandene, südliche gemeinsame Geh- und Radweg provisorisch richtlinienkonform ausgebaut werden könnte. Eine richtlinienkonforme Ausbildung des gemeinsamen Geh- und Radweges erfordert die Verbreiterung des Weges um circa einen Meter. Hierfür muss die Böschung angepasst und eine Kampfmittelsondierung durchgeführt werden. Dies führt im Ergebnis zu einem Vollausbau des Geh- und Radweges, der mit Kosten in Höhe von circa 250.000 Euro zu veranschlagen ist. Im Ergebnis lässt sich daher eine provisorische, bauliche Verbesserung des Fuß- und Radangebots in der Stuttgarter Straße nicht erreichen. Das Ordnungs- und Bürgeramt wird daher die unter Ziffer 4 beschriebene Maßnahme anordnen und die Benutzungspflicht auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg aufheben und ein Benutzungsrecht einräumen. – 3 –