Kapitalerhöhung bei der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH durch Zuführung in die Kapitalrücklage
| Vorlage: | 2022/0880 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.08.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.09.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0880 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Kapitalerhöhung bei der KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH durch Zuführung in die Kapitalrücklage Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.09.2022 11 x vorberaten Gemeinderat 27.09.2022 13 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) im Haushaltsjahr 2022 um insgesamt 29.187.000,00 Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. Die Kapitalzuführung an die KVVH GmbH erfolgt mit der Maßgabe, von diesem Betrag 7.623.000,00 Euro als Liquiditätsunterstützung in Form einer Kapitalzuführung für die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH zu verwenden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den städtischen Vertreter, die Kapitalerhöhung in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 29.187.000,00 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja x Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVVH GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation der KVVH GmbH sind im Doppelhaushalt 2022/2023 für das Haushaltsjahr 2022 Einlagen in Höhe von insgesamt 29.187.000,00 Euro in die Kapitalrücklage der KVVH GmbH vorgesehen. Ein Teilbetrag in Höhe von 7.623.000,00 Euro stellt einen Liquiditätszuschuss an die KVVH GmbH für deren Tochtergesellschaft KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH dar. Für die von der KASIG aufgenommenen Darlehenstranchen bei diversen Banken sind im Jahr 2022 Tilgungen zu leisten. Auch im Jahr 2022 verfügt die KASIG nicht über genügend eigene Liquiditätsmittel, um die Tilgungen in voller Höhe selbst leisten zu können. Zur Leistung dieser Sondertilgungen benötigt die KASIG daher die finanzielle Unterstützung der Muttergesellschaft KVVH GmbH. Durch den Liquiditätszuschuss der Stadt soll die KVVH GmbH hiervon wieder entlastet werden. Der weitere Teilbetrag in Höhe von 21.564.000,00 Euro steht zur teilweisen Abdeckung des KVVH- Fehlbetrages 2022 zur Verfügung. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 im Dezember 2021 die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Insofern handelt es sich hier lediglich um die Umsetzung einer vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahme. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) im Haushaltsjahr 2022 um insgesamt 29.187.000,00 Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. Die Kapitalzuführung an die KVVH GmbH erfolgt mit der Maßgabe, von diesem Betrag 7.623.000,00 Euro als Liquiditätsunterstützung in Form einer Kapitalzuführung für die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH zu verwenden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den städtischen Vertreter, die Kapitalerhöhung in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH zu beschließen.
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Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Kapitalerhöhung bei der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH durch Zuführung in die Kapitalrücklage Vorlage: 2022/0880 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) im Haushaltsjahr 2022 um insgesamt 29.187.000,00 Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. Die Kapitalzuführung an die KVVH GmbH erfolgt mit der Maßgabe, von diesem Betrag 7.623.000,00 Euro als Liquiditätsunterstützung in Form einer Kapitalzuführung für die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH zu verwenden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den städtischen Vertreter, die Kapitalerhöhung in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 20. September 2022. Wir stimmen jetzt ab. – Auch das ist eine einstimmige Zustimmung bei fünf Enthaltungen. (Stadträtin Göttel und Stadtrat Bimmerle – DIE LINKE - geben gegenüber der Protokollführerin an, sie hätten versehentlich den falschen Knopf gedrückt, wollten eigentlich ablehnen) – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022