Prüfung und Dokumentation eines möglichen Standorts des Zwangsarbeiterlagers der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG in der NS Zeit
| Vorlage: | 2022/0860 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.07.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwinkel |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.07.2022 Vorlage Nr.: 2022/0860 Prüfung und Dokumentation eines möglichen Standorts des Zwangsarbeiterlagers der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG in der NS Zeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 34 x Planungsausschuss 05.10.2022 3 x Der Gemeinderat möge folgendes beschließen: Der Standort eines Zwangsarbeiter*innenlagers der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG während der NS-Zeit in der Hardeckstraße soll vor der geplanten Neugestaltung des Gebiets erhoben, geprüft und dokumentiert werden. Hierzu sollen entsprechende Methoden (moderne archäologische, zerstörungsfreie Prospektionsmethoden) durch das Denkmalamt (Unterer Denkmalschutz) und die Bodendenkmalpflege angewandt werden. Begründung: Die Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken AG mit Sitz in Karlsruhe (heute ZKM) war während der NS-Zeit einer der größten Waffenproduzenten. Tausende Zwangsarbeiter*innen waren in der Fabrik unter menschenunwürdigen Bedingungen tätig. Über 4500 Menschen, die aus ihrer Heimat – überwiegend aus Polen und der Sowjetunion – verschleppt worden waren, wurden hier für die deutsche Kriegsmaschinerie zur Arbeit gezwungen. Nach Erkenntnissen lokaler Historiker*innen besaß die Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken AG in der Hardeckstraße 2 (heute südlich der Sulzstraße) in Grünwinkel ein Grundstück, auf dem sich ein Zwangsarbeiterlager für ihren Betrieb befunden haben soll. Es soll sich dabei um das größte Zwangsarbeiterlager mit über 1000 Gefangenen in Karlsruhe gehandelt haben. Da für den Bereich westlich der Hardeckstraße im Rahmen eines Bebauungsplans eine teilweise Neugestaltung geplant ist, sollte umgehend eine Prüfung des Standorts und evtl. eine Dokumentation von Überresten durchgeführt werden. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Die Linke-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0860 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Prüfung und Dokumentation eines möglichen Standorts des Zwangsarbeiterlagers der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG in der NS Zeit Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 05.10.2022 3 x Kurzfassung Das Gebiet westlich der Hardeckstraße wird beim Landesamt für Denkmalpflege bereits als archäologischer Prüffall geführt. Das Stadtplanungsamt wird die Durchführung einer Prospektion im Rahmen einer vorgezogenen Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege anstoßen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: noch nicht bekannt Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Unter Prospektion versteht man die planmäßige Suche nach bisher unbekannt gebliebenen archäologischen Fundstellen. Zuständig für die Koordinierung und Durchführung von Prospektionsprojekten sind im Landesamt für Denkmalpflege angesiedelte Spezialisten. Sie wenden – je nach wissenschaftlicher Fragestellung und Umfang des zu untersuchenden Areals – verschiedene Prospektionsmethoden an. Das Zwangsarbeiter- und Kriegsgefangenenlager der Munitionsfabrik DWM konnte westlich der Hardeckstraße in Karlsruhe-Grünwinkel lokalisiert werden (siehe Karte). Anhand eines Luftbildes der Alliierten vom 19. März 1945 kann es mit großer Wahrscheinlichkeit auf einem Gelände direkt südlich der ehemaligen Tabakfabrik ROTAG identifiziert werden. Die Aufnahme zeigt ungefähr 26 große Gebäude, die meisten ost-westlich orientiert und einige an den westlichen und östlichen Seiten des Gebiets in nord-südlicher Richtung. Heute ist dieser Bereich vollständig mit einer größeren Anzahl von Gewerbebauten überbaut. Eben dieses Gebiet, das über das Luftbild lokalisiert werden konnte, wird als archäologischer Prüffall (gem. § 2 Denkmalschutzgesetz) in der Denkmalliste des Landesamts für Denkmalpflege geführt. Bei einem Prüffall besteht die begründete Vermutung auf ein Kulturdenkmal, dessen Denkmaleigenschaft allerdings erst nach Vorliegen weiterer Informationen endgültig festgestellt oder ausgeschlossen werden kann. Eine derartige Prüfung erfolgt, wenn ein Objekt zerstört oder beseitigt zu werden droht, wie es im Fall einer großflächigen Überplanung zu erwarten wäre. Das Landesamt für Denkmalpflege würde eine entsprechende Überprüfung im Fall eines konkreten Planvorhabens (Bebauungsplan) im Rahmen seiner Trägerschaft öffentlicher Belange empfehlen, um notwendige Folgemaßnahmen oder Beeinträchtigungen durch die geplanten Maßnahmen besser beurteilen zu können. Das Stadtplanungsamt wird die Durchführung einer Prospektion im Rahmen einer vorgezogenen Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege anstoßen.
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Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 34 der Tagesordnung: Prüfung und Dokumentation eines möglichen Standorts des Zwangsarbeitslagers der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG in der NS Zeit Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0860 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 5. Oktober 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022