Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung bei Mäharbeiten auf städtischen Flächen

Vorlage: 2022/0849
Art: Antrag
Datum: 26.07.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.11.2022

    TOP: 5

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.07.2022 Vorlage Nr.: 2022/0849 Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung bei Mäharbeiten auf städtischen Flächen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 33 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.11.2022 x Der Gemeinderat möge beschließen, Mäharbeiten auf städtischen Flächen, auf denen sich Rehkitze aufhalten können, nur noch unter Einsatz einer Drohne durchzuführen Sachverhalt/Begründung Wie im Bericht "Visionär bei naturnaher Mahd" in der StadtZeitung vom 27.05.2022 berichtet, werden 46 Hektar Grünflächen, die zuvor intensiv gepflegt wurden, nur noch zweimal jährlich zu 50 Prozent gemäht, so dass Streifen oder Inseln von Gräsern und Blütenpflanzen stehen bleiben. Dies dient der Biodiversität. Somit steht das Schnittgut vor der Mahd hoch. Auf vielen Flächen ist davon auszugehen, dass sie für Rehkitze als Schutzraum dienen. Die Mäharbeiten werden mit Großmähern durchgeführt, von denen aus man die Kitze nicht rechtzeitig entdecken kann. Da die Tiere instinktiv nicht weglaufen, sondern sich bei Gefahr noch flacher auf den Boden drücken, fällt so manches Tier dem Mäher zum Opfer. Sie sterben einen qualvollen Tod. Ein solcher Unfall sollte aber nicht nur zum Wohl der Tiere unbedingt vermieden werden, sondern auch zum Schutz des involvierten städtischen Personals, das dadurch, dass es miterleben muss, wie das verletzte Rehkitz einen qualvollen Tod sterben muss, traumatisiert werden kann Wir beantragen daher, die Mahd auf den entsprechenden Flächen nur noch durchzuführen, wenn unter Einsatz einer Drohne die Standorte der Kitze markiert worden sind. Vielleicht hat die Stadtverwaltung bereits eine eigene Drohne, die hierfür eingesetzt werden kann. Ansonsten sehen wir die Möglichkeit, eine Drohne zu beschaffen und Personal am Gerät zu schulen oder für die Arbeiten ein entsprechendes Gerät mit "Pilot" anzumieten. Der Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung hat sich andernorts bereits bewährt. Vielen jungen Rehen konnte ein frühzeitiger Tod erspart werden. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AFD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0849 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung bei Mäharbeiten auf städtischen Flächen Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.11.2022 5 X Kurzfassung Die Rehkitzrettung wird übergeordnet durch die Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz (TSchG) und dem Jagd- und Wildtiermanagement Gesetz (JWMG BW) geregelt. Der Fokus liegt primär auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Bewirtschaftenden sind verpflichtet, die zu mähenden Flächen im Vorfeld auf Vorkommen von Kitzen abzusuchen. Unterstützung erhalten sie durch die Jagdausübungsberechtigten, diese sind aber nicht zum Absuchen der Flächen verpflichtet. Durch die technischen Fortschritte im Bereich der Drohnentechnik hat sich diese als kombinierte Methode in der guten fachlichen Praxis etabliert. Die Stadt Karlsruhe verfügt derzeit sowohl nicht über die entsprechende Technik als auch nicht über das notwendige und geschulte, bzw. ausgebildete Personal, um die Befliegung und Flächenkontrolle selbst durchzuführen. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bezüglich der Mahd städtischer Flächen ist zu unterscheiden zwischen Flächen im Innen- (Siedlungs-) bereich und Flächen im Außenbereich. Auf den Grünflächen im Siedlungsbereich mit der naturnahen Mahd sind keine Rehkitze zu erwarten. Es besteht daher keine Notwendigkeit, die bisherige Praxis (keine Befliegung mit Drohnen) zu ändern. Bei Flächen im Außenbereich sind dahingegen Rehkitze zu erwarten. Deren Schutz hat oberste Priorität. Die Bewirtschaftenden sind verpflichtet, die zu mähenden Flächen im Vorfeld auf das Vorkommen von Rehkitzen abzusuchen. Unterstützung erhalten sie dabei von den Jagdausübungsberechtigten. In die Mahd städtischer Flächen im Außenbereich ist die Jägervereinigung Karlsruhe bereits aktiv in die Kitzrettung eingebunden und unterstützt bei der Prävention. Die Leistung der ehrenamtlich agierenden Jagdausübungsberechtigten, die die Maßnahmen zum Schutz von Kitzen unentgeltlich begleiten, ist allerdings begrenzt. Die gemeldeten Flächen übersteigen oftmals die Möglichkeiten, so dass nicht jederzeit sichergestellt werden kann, dass alle Flächen abgesucht werden können. Da die Termine für die Mahd in der Regel gleichzeitig in einem engen Zeitfenster liegen, erhöht dies den Druck auf die Betriebe und ehrenamtliche Helfer. Durch die technischen Fortschritte im Bereich der Drohnentechnik hat sich die kombinierte Methode aus persönlichem Absuchen und Drohnenbeflug als kombinierte Methode in der guten fachlichen Praxis etabliert. Grundsätzlich ist im Vorfeld zu prüfen, ob die entsprechenden Flächen überhaupt beflogen werden dürfen. Ablehnungsgründe sind unter anderem die Nähe zu Stromleitungen, Bahnlinien, Verkehrswegen, aber auch in Schutz- und FFH- Gebieten. Bei Letzteren ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium möglich. Diese Möglichkeit nutzt die Stadt Karlsruhe und hat auch in diesem Jahr eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt und erhalten. Die Zeitdauer zwischen der Prüfung bis hin zum tatsächlichen Schnitttermin beträgt etwa 3 Wochen. Nach Erhalt der Genehmigung ist das Zeitfenster der Befliegung zwischen 4:00 und 11:00 Uhr vormittags - je nach Außentemperatur. Wird es zu warm, kann die Kamera mögliche Kitzvorkommen – aufgrund der schwindenden Differenz zwischen Außentemperatur und Körpertemperatur des Kitzes - nicht mehr erkennen. Ist das der Fall, bleibt nur die aktive Suche durch die Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Helfer. Um eine engmaschigere Befliegung und Kontrolle zu ermöglichen, wäre die Anschaffung eigener Drohnen für die Befliegung notwendig. Allerdings wären sodann Mitarbeitende zur Durchführung der Befliegung entsprechend auszubilden. Derzeit stehen keine entsprechenden Ressourcen zur Verfügung, um die Befliegung selbst zu koordinieren bzw. umzusetzen.

  • Protokoll GR TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 33 der Tagesordnung: Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung bei Mäharbeiten auf städtischen Flächen Antrag: AfD Vorlage: 2022/0849 Dazu: Änderungsantrag: FDP Vorlage 2022/0849/1 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22. November 2022, nichtöffent- lich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 auf und teilt mit, Antrag und Änderungsan- trag werden ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022