Versorgung im Bereich der stationären Pflege für Senior*innen - aktuelle Situationen und Schlussfolgerungen
| Vorlage: | 2022/0822 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.07.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.07.2022 Vorlage Nr.: 2022/0822 Versorgung im Bereich der stationären Pflege für Senior*innen - aktuelle Situationen und Schlussfolgerungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 32 x Sozialausschuss 16.11.2022 8 x 1. Die Stadtverwaltung berichtet (als Zwischenbericht nach der Bedarfsentwicklung von 2019), wie sich die Anzahl der Plätze für stationär pflegebedürftige Senior*innen in Karlsruhe seit Ende der Übergangsfrist der Landesheimbauverordnung entwickelt hat, insbesondere die Entwicklung der Zahl der Pflegeheime und Betten seit 2019. 2. Die Stadtverwaltung erstellt in Ergänzung zum Bericht von 2019 eine Prognose zum künftigen Bedarf an stationären Pflegeplätzen. 3. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie sie den Ausbau von stationären Pflegeplätzen aktiv unterstützen kann und welche dieser Maßnahmen sie bereits umsetzt bzw. welche weitere sie wann ergreifen wird. Der letzte Bericht „Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger“ wurde Anfang 2019 veröffentlicht und bezieht sich auf Zahlen von Ende 2018. Darin wurde die damalige Bettenanzahl für pflegebedürftige Senior*innen sowie eine Prognose für den künftigen Bedarf an Pflegeheimplätzen dargestellt. Die Übergangsfristen zur Anwendung der neuen Landesheimbauverordnung sind mittlerweile größtenteils abgelaufen. Dies bedeutet, dass Pflegeheime ausschließlich Einzelbettzimmer bereitstellen müssen. Die meisten früheren Doppelzimmer wurden daher umgenutzt bzw. umgebaut. Einige kleine Pflegeheime wurden geschlossen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass der Bedarf an stationären Pflegeplätzen entsprechend der demographischen Entwicklung deutlich und beschleunigt steigt. Zusätzlich wurde am 24. Juni 2021 das Modell der ambulanten Betreuung durch sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte durch ein Gerichtsurteil in Frage gestellt. Diese Veränderungen machen es dringend nötig, eine Fortschreibung des damaligen Berichtes - zumindest in Kurzform - zu erstellen. Gesetze der ehemaligen Bundesregierung haben dazu geführt, dass Pflegeheimplätze heute überwiegend von privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten werden. Die Kommunen können daher nur begrenzt Einfluss auf das Angebot von Pflegeheimplätzen nehmen. Schon aus ethischen Gründen kann der Staat und damit die Kommune jedoch die Verantwortung für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Mitbürger*innen nicht allein der Privatwirtschaft überlassen. Zumal es Begründung/Sachverhalt – 2 – mittlerweile - so z.B. die Berichte aus dem ambulanten Bereich auch aus Karlsruhe - lediglich um die Frage der grundlegenden Versorgungsangebote geht. Dringender Handlungsbedarf ergibt sich darüber hinaus dadurch, dass fehlende Angebote an stationären Pflegeplätzen Auswirkungen in verschiedenen Bereichen haben: Wenn pflegebedürftige Patient*innen eines Krankenhauses nicht entlassen werden können, da entsprechende Heimplätze fehlen, kann dies dazu führen, dass Patient*innen, die das Bett dringend benötigen, nicht aufgenommen werden können. Finden Angehörige von pflegebedürftigen Menschen keinen Pflegeplatz, müssen sie selbst die Pflege übernehmen. Da in der Praxis hauptsächlich Frauen für die Care-Arbeit zuständig sind, fehlen sie auf dem Arbeitsmarkt – und dies verstärkt den bestehenden Fachkräftemangel. Eine ausreichende Anzahl an Pflegeplätzen ist ähnlich wie eine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen wichtig für die Daseinsvorsorge. Wir beantragen daher, dass über das Thema im Sozialausschuss öffentlich berichtet und beraten wird. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Niko Riebel, Christine Großmann Jorinda Fahringer
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Grüne-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0822 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Versorgung im Bereich der stationären Pflege für Senior*innen – aktuelle Situation und Schlussfolgerungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 32 x Sozialausschuss 16.11.2022 8 x Kurzfassung Die Stadtverwaltung folgt dem Antrag und wird mit Vorliegen der Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtentwicklung Ende 2023 eine Vorausberechnung der pflegebedürftigen Personen in der Stadt Karlsruhe mit dem Ziel erstellen, den zukünftigen Bedarf in der stationären Versorgung Pflegebedürfti- ger darzustellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zu 1: Die Stadtverwaltung berichtet (als Zwischenbericht nach der Bedarfsentwicklung von 2019), wie sich die Anzahl der Plätze für stationär pflegebedürftige Senior*innen in Karlsruhe seit Ende der Über- gangsfrist der Landesheimbauverordnung entwickelt hat, insbesondere die Entwicklung der Zahl der Pflegeheime und Betten seit 2019. Die Verordnung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur baulichen Ge- staltung und zur Verbesserung der Wohnqualität in Heimen (LHeimBauVO – Landesheimbauverord- nung) trat am 1. September 2009 in Kraft und enthielt eine Übergangsfrist zur Realisierung der Anpas- sungsmaßnahmen bis Ende 2019 für bestehende Einrichtungen. Seit Ende der Übergangsfrist hat sich die Anzahl der stationären Versorgungsplätze wie folgt entwickelt. Stand 01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2022 Anzahl der Einrichtungen 40 40 39 38 Anzahl der stationären Plätze 3.037 2.831 2.743 2.692 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Zum Ende des Jahres 2022 sind drei weitere Einrichtungsschließungen zu erwarten. Daher ist mit Stand 1. Januar 2023 von 2.542 Pflegeheimplätzen auszugehen. Zu 2: Die Stadtverwaltung erstellt in Ergänzung zum Bericht von 2019 eine Prognose zum künftigen Bedarf an stationären Pflegeplätzen. Für Ende 2023 ist mit einer weiteren Bevölkerungsvorausberechnung (Prognose) des Amts für Stadt- entwicklung für die Stadt Karlsruhe zu rechnen. Im Zuge dessen ist es möglich, eine Prognose der pfle- gebedürftigen Personen in der Stadt Karlsruhe rechnerisch zu ermitteln. Auf dieser Basis wird die Stadtverwaltung einen Bericht erstellen. Eine Vorausberechnung beinhaltet alle Formen der Pflegeversicherungsleistungen (ambulante, statio- näre Pflegeleistungen und Pflegegeld). Dadurch wird nicht explizit der stationäre Bedarf wiedergege- ben, sondern es wird auf rechnerischer Ebene eine Tendenz ermittelt, wie hoch die Anzahl aller pfle- gebedürftigen Personen in der Stadt Karlsruhe in Zukunft sein könnte. Aktuell muss daher noch auf den Bedarfsbericht 2019 zurückgegriffen werden, welcher mit der Da- tenbasis pflegebedürftiger Personen aus 2015 erstellt wurde. Für das Jahr 2030 wurden für die Stadt Karlsruhe insgesamt 9.331 pflegebedürftige Personen vorausberechnet. Wie dem statistischen Jahr- buch 2021 vom Amt für Stadtentwicklung zu entnehmen, bezogen in Karlsruhe 2019 insgesamt 11.474 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Damit überschreitet die tatsächliche Zahl bereits im Jahr 2019 den prognostizierten Wert für das Jahr 2030 um 2.143 Personen. Zu 3: Die Stadtverwaltung stellt dar, wie sie den Ausbau von stationären Pflegeplätzen aktiv unterstüt- zen kann und welche dieser Maßnahmen sie bereits umsetzt bzw. welche weitere sie wann ergreifen wird. Die Stadtverwaltung tritt nicht als Betreiberin oder Bauherrin von stationären Pflegeeinrichtungen auf, sondern unterstützt den Ausbau indirekt wie folgt: ▪ Berücksichtigung von stationären Versorgungsangeboten in Rahmen- und Bebauungsplänen, ▪ Priorisierung der Pflege bei städtischen Grundstücken und Immobilien, ▪ Ausschöpfen gesetzlicher und baurechtlicher Handlungsspielräume, um stationäre Pflegeeinrich- tungen zu ermöglichen, ▪ Beratung von Investoren und Betreibern bezüglich Bau- und Nutzungsoptionen, ▪ Begleitung unterschiedlichster Akteure mit Blick auf Netzwerkbildung (Verknüpfung von Betrei- bern und Eigentümern).
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Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 32 der Tagesordnung: Versorgung im Bereich der stationären Pflege für Senior*in- nen – aktuelle Situation und Schlussfolgerungen Antrag: FW|FÜR Vorlage: 2022/0822 Beschluss: Beratung im Sozialausschuss am 16. November 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022