Graffiti und Street-Art: Karlsruher Wände sichtbar machen
| Vorlage: | 2022/0807 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.07.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Nordstadt, Oberreut |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 12.07.2022 Vorlage Nr.: 2022/0807 Graffiti und Street-Art: Karlsruher Wände sichtbar machen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 29 X Kulturausschuss 27.10.2022 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt dar, wie sich Nachfrage und Angebot von Flächen zur legalen Gestaltung mit Graffiti und Street-Art seit dem Konzept „Graffiti Art in Karlsruhe“ aus dem Jahr 2016 entwickelt haben. 2. Die Stadtverwaltung stellt Möglichkeiten vor, wie die Sichtbarkeit von Flächen zur legalen Gestaltung („Free Walls“ / „Halls of Fame“) vor Ort und auf der städtischen Homepage in Anlehnung an das österreichische Kunstprojekt „WienerWand“ erhöht werden kann. 3. Die Stadtverwaltung prüft mit dem Ziel der Erhöhung der Flächenzahl, ob geeignete Wände zur freien künstlerischen Entfaltung auch temporär ausgewiesen bzw. freigegeben werden können, z.B. im Fall von baulichen Sanierungen. Sachverhalt/Begründung Unser CDU-Antrag, „Graffiti und Streetart in Karlsruhe“ (2015/0656), stieß im Jahr 2015 auf eine große Unterstützung im Gemeinderat und mündete 2016 im Konzept „Graffiti Art in Karlsruhe“ der Kunstkommission. Wie damals ist es auch heute unser Ziel, Künstlerinnen und Künstlern bei der freien Ausübung ihrer Graffiti- und Street-Art Wege aus der Illegalität zu zeigen. Darüber hinaus verstehen wir diese Kunstformen als Chance, den urbanen Raum zu verschönern und zu gestalten. Zur legalen Gestaltung mit Graffiti und Street-Art bedarf es ausreichender Flächen („Free Walls“ / „Halls of Fame“), deren Anzahl in unserer Stadt bekanntlich begrenzt ist. Viele dieser ausgewiesenen Flächen weisen bereits Kunstwerke auf. Dies hat nicht zuletzt eine interfraktionelle Anfrage aus dem Jahr 2017 (2017/0533) ergeben. Damals sagte die Stadtverwaltung zu, intern abzustimmen, ob nach der Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen oder des Denkmalschutzes, weitere Unterführungen, Brücken, Mauern oder Plätze freigegeben werden können. Seither sind fast fünf Jahre vergangen. Insofern beantragen wir, dass die Stadtverwaltung darlegt, wie sich Angebot und Nachfrage von Flächen zur legalen Gestaltung seither entwickelt haben. Um möglichst vielen Künstlerinnen und Künstlern die Chance zur künstlerischen Entfaltung einzuräumen, wollen wir die bisher zur Verfügung stehenden Flächen und Wände sichtbarer machen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Kunstprojekt „WienerWand“ (https://www.wienerwand.at/), das Flächen zur legalen Gestaltung durch ein prägnantes Leitsystem (Reliefplatten) sowie auf einer interaktiven Karte kenntlich macht. Wir als CDU-Fraktion wollen in Erfahrung bringen, ob sich ein derartiges Kunstprojekt auch in unserer Stadt realisieren lässt. – 2 – Mit dem Ziel, mehr Flächen zur freien Gestaltung zu generieren, beantragen wir zudem die Prüfung, ob sich geeignete Wände auch temporär zur Nutzung durch Graffiti- und Street-Art ausweisen lassen. Hierbei denken wir zum Beispiel an die Nutzung von Gebäudefassaden, die im Anschluss saniert werden. Damit wollen wir insbesondere denjenigen die Chance zur künstlerischen Entfaltung geben, die erste Erfahrungen im Bereich Graffiti und Streetart sammeln wollen. Schließlich haben einige dieser bislang unerfahrenen Künstlerinnen und Künstler auf vergangenen Jugendkonferenzen zurückgemeldet, dass sie davor zurückschrecken, bereits vorhandene, „professionelle“ Kunstwerke zu übermalen, und sehen sich daher in ihrer Entwicklung gehemmt. Ihnen wollen wir durch die Ausweisung weiterer und temporärer Flächen entgegenkommen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Dr. Rahsan Dogan Stadträtin Karin Wiedemann Stadtrat Dr. Thomas Müller
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0807 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Kulturamt Graffiti und Street-Art: Karlsruher Wände sichtbar machen Antrag: CDU Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 x Kulturausschuss 27.10.2022 5 x Kurzfassung Der Kulturausschuss nimmt die Darstellung zur Entwicklung von Graffiti und Street Art-Flächen sowie den Prüfbericht zur Verfügbarkeit von weiteren Flächen zur Kenntnis und empfiehlt die Bildung einer Arbeitsgruppe sowie die Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Graffiti und Street Art-Werken. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung legt dar, wie sich Nachfrage und Angebot von Flächen zur legalen Gestaltung mit Graffiti und Street Art seit dem Konzept „Graffiti Art in Karlsruhe“ aus dem Jahr 2016 entwickelt haben. Die Mobile Jugendarbeit der Stadt Karlsruhe pflegt seit 1992 Kontakte in die Graffiti- und Street Art- Szene. Sie begleitete 2011 die Gründung des gemeinnützigen Vereines Farbschall e. V zur Förderung der Hip Hop-Kultur. 2005 wurde das Combo Hip Hop Kulturzentrum Karlsruhe eröffnet. Es wird von der Mobilen Jugendarbeit Karlsruhe, Farbschall e. V. und der örtlichen Hip Hop-Szene getragen. Das Kulturzentrum, ihre Akteure und Partner sind auch als Team Combo bekannt. Das Team Combo agiert regional wie international und ist gut vernetzt. Neben Kontakten zu einzelnen Personen bestehen auch informelle Partnerschaften zu Hip Hop-Organisationen in Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Mexiko, den USA, Süd-Korea, Russland, der Ukraine und Belgien. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Aktiven und Institutionen in der Stadt Karlsruhe konnte über die Jahre ein positives Klima in Bezug auf Graffiti und Street Art geschaffen werden. Seit über 17 Jahren wird das Kulturzentrum und besonders das weitläufige Gelände kontinuierlich ausgebaut und für die Belange der Szene verbessert. So wurden ca. 300 Meter Graffitiwände in Eigenregie aufgebaut, die von rund 40 Künstlerinnen und Künstlern gleichzeitig gestaltet werden können. Am 1. Juli 2016 empfahl die Kunstkommission die Umsetzung des Konzeptes „Graffiti Art in Karlsruhe“. 2017 und 2018 wurden daraufhin Auftragsarbeiten an der Unterführung Albtalbahnhof / Ebertstraße und an den Straßenbahn-Haltestellen Haus Bethlehem, August-Bebel-Straße und Kurt- Schumacher-Straße umgesetzt. Zuletzt wurde im April 2022 eine Auftrags-Graffitiarbeit an der Stützmauer entlang der Pfinz auf Höhe des Saurbrückle in Grötzingen fertiggestellt. Die Graffitis tragen deutlich zu einer Aufwertung und zu positivem Erleben des öffentlichen Raums bei. Für die Graffitikünstlerinnen und -künstler sind „Halls of Fame“ (temporäre Flächen zur freien Gestaltung) von großem Interesse und bilden zudem einen passenden Gegenpol zu den dauerhaften Auftragsarbeiten. Die verfügbaren Flächen werden rege genutzt und es entstehen hochwertige Arbeiten. „Free Walls“ und „Halls of Fame“ gibt es in Karlsruhe seit Anfang der 90er Jahre. Die Mobile Jugendarbeit der Stadt Karlsruhe ist seit Beginn maßgeblich an der Organisation und Initiierung der Flächen beteiligt. Seit 2017 arbeitet das Combo Hip Hop Kulturzentrum an einer Erfassung der vorhandenen „Halls of Fame“. Manche der Flächen sind von städtischer Seite frei gegeben worden, andere von Privatpersonen und Firmen. Einige der Flächen sind frei bespielbar, andere sind nur in Absprache mit den dafür autorisierten Personen oder Einrichtungen nutzbar. Zuletzt wurde im März 2021 eine „Hall of Fame“ in der Unterführung zwischen Dornwald- und Untermühlsiedlung in Durlach freigegeben. Die Gestaltungen der „Halls of Fame“ lösen sehr viel positive Resonanz aus. Am 9. Oktober 2018 empfahl die Kunstkommission darüber hinaus die Erprobung eines erweiterten Graffitigestaltungskonzeptes. In der Franz-Lust-Unterführung wurde eine „Hall of Fame“ geschaffen, die nicht frei zugänglich ist, sondern in Absprache mit dem Combo Hip Hop Kulturzentrum gestaltet werden kann. Neben den „Halls of Fame“, die diversen Einzelpersonen und Gruppen mit und ohne Graffiti-Erfahrung zur Verfügung stehen, werden hier dezidiert Graffiti-Kunstschaffende gefördert. Erfahrene Talente erhalten mit dieser „Hall of Fame“ einen ihnen vorbehaltenen, geschützten öffentlichen Raum. Damit ist auch ein neuer Ort für die Förderung von Graffiti-Arbeiten in Karlsruhe – 3 – entstanden. Zur Veranschaulichung sind der Stellungnahme Fotografien beigelegt, die die Gestaltung der Unterführung im Dezember 2020 zeigen. In den letzten Jahren wurden außerdem auch Graffiti-Aktionen und Events verwirklicht. So fand 2021 die urbane und zeitgenössische Ausstellung „ExpoStation“ im Sybelcentrum der Heimstiftung Karlsruhe und im Jahr 2022 die „ExpoStation Areal C“ in der Karlsruher Nordstadt statt. Der Bedarf an Flächen zur Graffiti-Gestaltung in Karlsruhe ist nach Einschätzung des Combo Hip Hop Kulturzentrums noch nicht gedeckt und eine weitergehende Förderung von Graffiti und Street Art wird angestrebt. 2. Die Stadtverwaltung stellt Möglichkeiten vor, wie die Sichtbarkeit von Flächen zur legalen Gestaltung („Free Walls“ / „Halls of Fame“) vor Ort und auf der städtischen Homepage in Anlehnung an das österreichische Kunstprojekt „WienerWand“ erhöht werden kann. Seit Oktober 2017 können Interessierte auf der Internetseite „Kunst im öffentlichen Raum“ (https://m.karlsruhe.de/db/kunst/start) die im öffentlichen Raum befindlichen Karlsruher Kunstschätze digital besuchen und erforschen. Die Graffiti-Auftragsarbeiten, die im Zuge des Konzeptes „Graffiti Art in Karlsruhe“ realisiert wurden, sowie weitere Graffiti-Arbeiten im Stadtraum sind auf der „Kunst im öffentlichen Raum“-Seite präsentiert. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und um neue Kunstwerke ergänzt. Jedes Kunstwerk lässt sich mittels Namen oder Standort schnell ermitteln, die Liste beteiligter Künstlerinnen und Künstler ist alphabetisch sortiert. Wird ein Kunstwerk aufgerufen, erscheinen weitere Arbeiten in räumlicher Nähe, außerdem ist jedes Werk mit mehreren Fotos bebildert und mit einem Text des Künstlers Karlheinz Bux versehen. Auf einer interaktiven Karte sind die Standorte der Kunstwerke mit Pins hinterlegt. Mittels Eingabe des Stichwortes „Graffiti“ in der Suchfunktion werden alle erfassten Graffitiwerke aufgezeigt. In der Anlage sind der Stellungnahme Screenshots der Interaktiven Karte, des Suchergebnisses zur Graffiti-Suche sowie der Startseite „Kunst im öffentlichen Raum“ beigefügt. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit der „Halls of Fame“ auf der städtischen Homepage könnten die Flächen auf der „Kunst im öffentlichen Raum“-Seite ergänzt werden. Aktuell ist lediglich die Unterführung Dornwald- und Untermühlsiedlung als „Hall of Fame“ erfasst. Zudem könnte der Reiter „Graffiti“ auf der Internetseite „Brücken, Tunnel und Bauwerke“ des Karlsruher Internetauftritts (https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/tiefbau-und-verkehrsinfrastruktur/bruecken-und- bauwerke) mit einem Text zu „Halls of Fame“ sowie mit einer Verlinkung zur „Kunst im öffentlichen Raum“ Seite ergänzt werden. An dieser Stelle könnten auch Leitlinien für die Nutzung der Flächen nach dem Wiener Modell veröffentlicht werden. Bei der „WienerWand“ sind die „Halls of Fame“ vor Ort durch eine Reliefplatte mit der “Wiener Taube” links und rechts der Fläche markiert. In Karlsruhe sind die Flächen gekennzeichnet mit einem weißen Plastikschild, auf dem das Pyramiden-Logo der Stadt sowie der Text „Free Wall“ zu sehen sind. Die Schilder wurden an manchen Standorten übersprüht und verschwinden auch teilweise gänzlich, sodass einige Flächen nicht ausgewiesen sind. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die vorhandene Beschilderung durch ein besseres Leitsystem zu ersetzen, das nicht so einfach entwendet werden kann und trotz Bemalung noch sichtbar ist. Die Schilder können von der Lehrwerkstatt des Klärwerkes hergestellt werden, wenn der Entwurf die technischen Möglichkeiten der Lehrwerkstatt berücksichtigt. Hierzu ist eine direkte Abstimmung der Entwerfenden mit dem Tiefbauamt erforderlich. Da die Arbeiten in den Ausbildungsplan der Azubi integriert werden müssen, kann kein vorgegebener – 4 – Fertigstellungstermin garantiert werden. Es entstehen keine Kosten, wenn bei der Materialauswahl die in der Lehrwerkstatt üblichen Werkstoffe genutzt werden. Die Montage der Schilder kann das Tiefbauamt im Rahmen seiner Bauwerksunterhaltung leisten. Zur Erarbeitung des Leitsystems, der Leitlinien zur Nutzung sowie zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Bildung einer Arbeitsgruppe mit den beteiligten Ämtern vorgeschlagen. 3. Die Stadtverwaltung prüft mit dem Ziel der Erhöhung der Flächenzahl, ob geeignete Wände zur freien künstlerischen Entfaltung auch temporär ausgewiesen bzw. freigegeben werden können, zum Beispiel im Fall von baulichen Sanierungen. Die Baumaßnahmen des Tiefbauamtes haben in der Regel keine Vorlaufzeit, in der Flächen für temporäre Graffiti zur Verfügung stehen würden. Denkbar wäre es aber, Bauzäune mit geschlossenen Flächen zur Verfügung zu stellen. Hierbei würden nur geringe Mehrkosten für die aufwendigeren Bauzaunelemente und deren Verankerung anfallen. Im Zuge von Gebäudemodernisierungen, deren Planung oftmals einen langen Vorlauf haben, ist es vorstellbar, dass geeignete Flächen temporär freigegeben werden. Ausgenommen hiervon sind Flächen an denkmalgeschützten Gebäuden und Flächen, deren Materialbeschaffenheit das rückstandslose Überarbeiten besprühter Flächen nicht zulassen. Als Beispiel hierfür werden die Klinkerfassade des Jugendzentrums ‚Weiße Rose‘ in Oberreut oder die Gebäudefassaden des Jubez am Kronenplatz genannt. Im Falle von abzubrechenden Gebäudeteilen ist ebenfalls eine temporäre Nutzung denkbar. Für den letzteren Fall liegen aktuell keine Planungen vor. Darüber hinaus gibt es einige mögliche Flächen, an denen auch dauerhafte Graffiti angebracht werden könnten. Beispiele hierfür wären die neugebaute Parcourshalle in der Nordstadt neben dem NCO Club, verschiedene Betonelemente an Durlacher Schulen, eine Mauer entlang der Festhalle Durlach sowie ein öffentlicher Durchgang an der Kita Marienstraße. Die Machbarkeit ist im Vorfeld mit den Nutzern und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft abzustimmen. Zur Erarbeitung eines Freigabesystems wird die Bildung einer Arbeitsgruppe mit den beteiligten Ämtern vorgeschlagen. – 5 – Beschluss (intern): I. Der Kulturausschuss nimmt die Darstellung zur Entwicklung von Graffiti und Street Art Flächen sowie den Prüfbericht zur Verfügbarkeit von weiteren Flächen zur Kenntnis und empfiehlt die Bildung einer Arbeitsgruppe sowie die Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Graffiti und Street-Art Werken. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2022 III. Übersendung an die Mitglieder des Gemeinderates IV. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Kulturausschusses am 27.10.2022 V. Übersendung dn die Mitglieder des Kulturausschusses VI. z. d. A. (023.113 Kulturausschuss und 341.120, Register „Graffiti“) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez. 6 HGW TBA SJB StK Kulturamt AV/ZD Kulturbüro Sachbearbeitung Sonja von Droste, R4060 Petra Weßbecher, R4065
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https://m.karlsruhe.de/db/kunst/start https://m.karlsruhe.de/db/kunst/suche https://m.karlsruhe.de/db/kunst/karte
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Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 1 Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 2 Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 3 Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 4 Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 5 Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 6 Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 7 Hall of Fame Unterführung Franz-Lust-Straße im Dezember 2020 8
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Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 29 der Tagesordnung: Graffiti und Street-Art: Karlsruher Wände sichtbar machen Antrag: CDU Vorlage: 2022/0807 Beschluss: Beratung im Kulturausschuss am 27. Oktober 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Kulturausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2022