Sanierung der Figuren im Schlosspark

Vorlage: 2022/0786
Art: Antrag
Datum: 08.07.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.07.2022

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 - Stellungnahme Sanierung Figuren Schlosspark
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 01.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0786 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: StaDu i.B.m. GBA Sanierung der Figuren im Schlosspark Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 20.07.2022 5 x Kurzfassung Aktuell sind im Haushalt des Gartenbauamtes keine finanziellen Mittel für die Sanierung von Skulpturen im Schlosspark Durlach vorgesehen. Auch im Kulturhaushalt stehen für die Pflege und Sanierung keine Mittel zur Verfügung. Das Gartenbauamt prüft zusammen mit dem Kulturamt, ob Fördermittel des landesweiten Denkmalschutzes in Anspruch genommen werden können. Sobald die Finanzierung in zukünftigen Haushalten gesichert und die Sanierungsmaßnahme mit dem Denkmalschutz abgestimmt ist, könnte mit der Sanierung der Statue `Schlittschuhläuferin` begonnen werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Ca. 5000,-€ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Schlosspark Durlach steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Für die Sanierungsmaßnahmen sind denkmalschutzrechtliche Abstimmungen erforderlich. Das Stadtamt Durlach – Abteilung Gartenbau wird die vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung der Skulpturen treffen (Abstimmung mit Denkmalschutz und Gartenbauamt, Angebotseinziehung, Fördermittelakquise). Sobald die Finanzierung gesichert ist, kann mit der Sanierung begonnen werden.

  • TOP 5 - Antrag Sanierung Figuren Schlosspark
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 01.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0786 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: StaDu i.B.m. GBA Sanierung der Figuren im Schlosspark Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 20.07.2022 5 x Antrag: Die drei je auf einem Sockel stehenden Figuren (Schlittschuhläuferin, die schöne Nubierin und der Friedhofengel) befinden sich in einem erbärmlichen Zustand, sind zu reinigen und zu sanie- ren. Abgebrochene Teile sind zu ersetzen, Risse sind zuzuspachteln, ehe der Frost hier Spreng- wirkung zeigt. (Die Durlacher Bürgerstiftung will einen Zuschuss zur Sanierung geben!) Ebenso sind hier Schilder mit näheren Erläuterungen anzubringen. Fördermittel des landesweiten Denkmalschutzes können bei derzeitig knapper Kasse helfen, die Finanzierung zu ermöglichen. Ebenso ist zu überprüfen, inwieweit Durlacher Finanzmittel hier- für verwendet werden können. Bei der Sanierung könnte man mit der Schlittschuhläuferin beginnen, da hier die Sanierungs- kosten bereits angefragt wurden und hier wohl mit der wenigsten Arbeit zu rechnen ist. unterzeichnet von: Dipl.-Ing. Günther Malisius Dr. Stefan Noé