Haushalt 2022: Aufhebung Sperrvermerk Projekt Bildungsberatung, Internationaler Bund (IB)

Vorlage: 2022/0759
Art: Offenlage
Datum: 04.07.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Migrationsbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.07.2022

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschluss Offenlage Aufhebung Sperrvermerk 01_07
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage – Offenlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB-BfI Haushalt 2022: Aufhebung Sperrvermerk Projekt Bildungsberatung, IB (Internationaler Bund) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 06.07.2022 3 x Offenlage Gemeinderat 12./13.07.2022 x Beschlussantrag Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Migrationsbeirat die Aufhebung des Sperrvermerks für die Maßnahme „Bildungsberatung“ um 23.200 Euro. Der städtische Zuschuss für das Projekt Bildungsberatung des IB für 2022 wird damit von 123.600 Euro um 23.200 Euro auf 146.800 Euro erhöht. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 146.800 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 146.800 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt: Durchgängige Sprachbildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2022/23 hat der Gemeinderat nach Vorberatung im Migrationsbeirat über die Empfehlungsliste des Arbeitskreis Migrationsbeirat entschieden. Unter anderem wurde die finanzielle Aufstockung von drei Bildungsmaßnahmen beschlossen. Die Aufstockungsbeträge wurden mit einem Sperrvermerk versehen: Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs- betrag 2022 (geplant) Aufstockungs- betrag 2023 (geplant) Bildungsberatung IB 2009 117.400 € 45.000 € Sperrvermerk 50.000 € Sperrvermerk Bizuki Verein für Jugendhilfe 2007 86.700 € 30.000 € Sperrvermerk 36.000 € Sperrvermerk PaxxAn IB 2011 23.300 € 20.000 € Sperrvermerk 22.000 € Sperrvermerk Der Sperrvermerk war erforderlich, weil die Zuschussmöglichkeiten durch Bund und Land noch unklar waren. In der Zwischenzeit gibt es erfreuliche Entwicklungen. Seit dem Schuljahr 2021/22 gibt es das Landesprogramm Rückenwind, das die Schulen bei der Bewältigung der Corona-Folgen bei den Schülerinnen und Schülern (SuS) unterstützt. Allerdings sind die Fördermöglichkeiten über das Landesprogramm auch begrenzt. Zum Beispiel sind neue Bedarfe, wie z.B. Förderbedarfe der zahlreichen SuS aus der Ukraine in den VKL-Klassen, nicht über Rückenwind förderbar. Das Staatliche Schulamt meldet mit Stand 22.04.2022 292 aus der Ukraine geflüchtete SuS. Diese Zahl erhöht sich noch, da noch nicht alle SuS auf den Anmeldelisten erfasst sind und täglich neue Geflüchtete in Karlsruhe ankommen. Die Träger haben ihre Planungen für das aktuelle Haushaltsjahr im Frühjahr an das Büro für Integration gemeldet. Generell werden die Maßnahmen nicht ausgebaut, da es hier Möglichkeiten der Förderung über Rückenwind gibt. Die Anzahl der Förderplätze wird auf dem Vorjahresniveau gehalten. Damit entfällt die finanzielle Aufstockung der Maßnahmen in der o.g. Höhe. Zudem haben die Träger für 2022 zum Teil alternative Finanzierungen gefunden, um notwendige Dynamisierung durch Kostensteigerungen aufzufangen. Durch die enge Begleitung und die kooperative Haltung der Träger reduziert sich der maximale Aufstockungsbetrag von 95.000 Euro auf 23.200 Euro. Dadurch wird eine vollständige Bedarfsdeckung für die SuS in diesem Haushaltsjahr erreicht. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: Bildungsberatung: Um 282 Förderplätze zu erhalten, werden 23.200 Euro von den 45.000 Euro Erhöhungsbetrag erforderlich. Es wird beantragt, die Sperre für 23.200 Euro aufzuheben und den Zuschuss für 2022 auf 146.800 Euro zu erhöhen. Nicht benötigte, weiterhin gesperrte Mittel werden im Rahmen der Haushaltssicherung zur Deckung des Haushaltsdefizits verwendet. BiZuKi Um 180 Förderplätze zu erhalten, werden zusätzlich 4.700 Euro benötigt. Diesen Mehrbedarf kann der Träger aus einer Projektrücklage abdecken. Der Sperrvermerk muss somit nicht aufgehoben werden. PaxxAn – 3 – Von der Maßnahme Bildungsbegleitung für Kinder aus Sinti- und Romafamilien werden in 2022 10.600 Euro in die Maßnahme PaxxAn verschoben. Damit können in PaxxAn 100 Förderplätze für die Deutsch und Mathe-Förderung von SuS ab der 7. Klasse und aus VKL-Klassen bereitgestellt werden. Der Prüfungsvorbereitungskurs von PaxxAn kann über Rückenwind finanziert werden. Bei der Bildungsbegleitung für Kinder aus Sinti- und Romafamilien werden die Gelder aktuell nicht in vollem Umfang benötigt. Durch die Aufhebung der Präsenzpflicht in den Schulen während der Corona-Pandemie, sind Schülerinnen und Schüler zu einem großen Teil weggebrochen. Dies muss jetzt wieder aufgebaut werden. Die Gelder können in 2022 ohne Nachteil für die Kinder nach PaxxAn verschoben werden. Der Sperrvermerk muss somit nicht aufgehoben werden.