Satzungsbeschluss Junge Hälden

Vorlage: 2022/0754
Art: Antrag
Datum: 04.07.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.07.2022

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 CDU-Antrag Satzungsbeschluss Junge Hälden
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Satzungsbeschluss Junge Hälden CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0754 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 13.07.2022 8 x Der Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung „Junge Hälden“ steht nach wie vor aus. Zu diesem Thema gab es im Februar 2021 den letzten Sachstandsbericht. Wie mehrfach im Ortschaftsrat beraten und mehrheitlich beschlossen, ist es nach wie vor unser Ziel, eine Wohnbebauung an diesem Standort zu ermöglichen. Die CDU-Fraktion beantragt: Einen Sachstandsbericht und das Aufstellen des Satzungsbeschlusses für das Gebiet „Junge Hälden“ zur Wohnbebauung. Antrag

  • TOP 8 Stellungnahme CDU-Antrag Satzungsbeschluss Junge Hälden
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0754 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Satzungsbeschluss Junge Hälden Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 13.07.2022 8 x Kurzfassung Der Ortschaftsrat Grötzingen nimmt die Information des Stadtplanungsamtes zum Antrag zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Planentwurf wird seit geraumer Zeit im Hinblick auf eine nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche erneute Offenlage überarbeitet. Die Überarbeitung wurde notwendig, da zwischenzeitlich eingeholte Gutachten zu naturschutzrechtlich relevanten Themen aktualisiert werden mussten. Informationen zur Planentwurfs-Überarbeitung und ein Sachstandsbericht in schriftlicher Form werden von der zuständigen Abteilung des Stadtplanungsamtes für die Sitzung am 28. September 2022 vorbereitet.