Weiteres Vorgehen Kunstwerk "Dreh"

Vorlage: 2022/0748
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.07.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.07.2022

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 Weiteres Vorgehen Kunstwerk Dreh
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0748 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Weiteres Vorgehen Kunstwerk „Dreh“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss I „Planung, Bauen, Umwelt und Technik“ 01.06.2022 1 x Ortschaftsrat Grötzingen 13.07.2022 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss I die Restaurierung des durch Fahrerflucht beschädigten Kunstwerks „Dreh“ in Höhe von ca. 52.000 Euro. Zusätzlich sollen Maßnahmen getroffen werden, die das Kunstwerk zukünftig vor Schäden durch Kfz nachhaltig schützen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 52.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Kunstwerk „Dreh“ von Hr. Martin Pfeifle wurde im Zuge des neuen Schulanbaus 2018 als Kunst am Bau errichtet. Es steht vor dem Haupteingang der Schule und wurde bereits zwei Mal durch Fahrzeuge beschädigt. Das beschädigte Kunstwerk stellt ein Verletzungsrisiko für die Schulkinder dar und wurde provisorisch abgeklebt. Beim ersten Schaden konnte der Schadenverursacher ermittelt werden. Die Reparatur bzw. der Austausch eines Bleches kostete ca. 10.000 € (ohne Arbeitszeitkalkulation der städtischen Mitarbeitenden). Reparaturen müssen grundsätzlich mit dem Künstler als Urheber eng abgestimmt werden. Der Künstler wird zum Ortstermin mit fachkundiger Begleitung (dem Stahlbauer, der das Kunstwerk errichtet hat) anreisen. Es ist mit einem Stundensatz pro Person sowie den Kosten der An- und Abfahrt zu kalkulieren. Beim 2. Schaden konnte trotz polizeilicher Ermittlung kein Schadensverursacher ermittelt werden. Es ist jetzt voraussichtlich die Drehachse verbogen. Die Reparatur ist damit deutlich teurer als beim ersten Mal. Es wurden drei Lösungs-Varianten mit Kosten untersucht: Variante A Das Kunstwerk wird repariert und es werden bauliche Maßnahmen in unmittelbarer Nähe rund um das Kunstwerk vorgenommen, die weitere Beschädigungen durch Kfz weitestgehend ausschließen sollen. Hierfür ist angedacht, Sitzmöbel in ähnlicher Form wie die schon vorhandenen zu beschaffen, die dann in Abhängigkeit von der Feuerwehrzufahrt um das Kunstwerk herum gebaut werden. Abbildung 1 Vorhandenes Sitzmobiliar auf dem Schulhof Andere Absperrungen wurden untersucht, jedoch verworfen: Der Schulhof könnte theoretisch durch eine Schranke gesperrt werden. Diese Schranke wird jedoch nicht häufig geschlossen, da Lieferanten und Handwerker den Schulhof befahren und vor dem Haupteingang parken, um Waren/Material und Weiteres anzuliefern. Eine Schrankenöffnung, die jedes Mal bei Ankunft eines Dienstleisters vom Hausmeister vorgenommen und nach Abfahrt wieder abgeschlossen werden müsste, ist zu aufwendig. Theoretisch könnte man so einen etwaigen Schaden – 3 – erkennen und einem Fahrzeug zuordnen, aber in der Praxis ist dies aus zeitlichen Gründen nicht durchführbar. Geschätzte Kosten: Variante B Das Kunstwerk wird repariert und an einen anderen Standort versetzt. Ein neuer Standort muss ebenfalls mit dem Künstler abgestimmt werden. Ein möglicher Standort, der bereits mit dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft als auch dem Gartenbauamt und dem Künstler abgestimmt ist, wäre auf dem ehemaligen Containergelände: Ortstermin von Künstler und seinem Stahlbauer Schadensbegutachtung und Reparaturvorgaben 3.200,00 € Stahlbauer von OV inkl. Kran, LKW 1) Abnahme Blech zum Ortstermin zu Schadensbegutachtung 2) Demontage und Transport in Werkstatt 3) Reparatur der Drehachse und Neuverblechung 4) Transport von Werkstatt und Wiedermontage auf bestehendes Fundament 1.000,00 € 4.000,00 € 21.000,00 € 4.000,00 € Rohbauer von OV 5) Erdarbeiten, Betonierarbeiten, Pflasterarbeiten, Absperrungen liefern und montieren incl. Fundament 6.000,00 € Ortstermin von Künstler und seinem Stahlbauer Abnahme 3.200,00 € Puffer/Rundung 1.297,00€ Gesamtkosten (netto) 43.697,00 € 19 % Mwst 8303,00 € Gesamtkosten (brutto) 52.000,00 € – 4 – Folgekosten sind - außer Reparaturbedarf durch Vandalismus und Überalterung – unwahrscheinlich. Der Künstler stimmt ausschließlich diesem alternativen Standort zu. Geschätzte Kosten: wie bei A, jedoch werden statt des baulichen Schutzes ein neues größeres Fundamt für das Kunstwerk errichtet und die dann leere Pflasterfläche vor dem Eingang geschlossen. Variante C Das Kunstwerk wird abgebaut und im Bauhof eingelagert oder dem Amt für Hoch- und Gebäudewirtschaft für eine weitere Verwendung übereignet oder verschrottet. Diese Maßnahme bedarf keiner Einwilligung des Künstlers. Wenn das Kunstwerk zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgebaut werden würde, entstünden Folgekosten in Höhe der geschätzten Kosten von Variante A. zzgl. einer Baukostensteigerung von ca. 3% pro Einlagerungsjahr. Demgegenüber steht allerdings, dass durch die Wiederverwendung die Kosten für ein neues städtisches Kunstwerk eingespart werden könnten. Wird das Kunstwerk verschrottet, gibt es keine Folgekosten. Die Kosten für die Sanierung werden aus dem Haushaltsansatz für Bauunterhaltungsmaßnahmen der Ortsverwaltung finanziert. Stahlbauer von Ortsverwaltung inkl. Kran Demontage und Transport zum Bestimmungsort 4.000,00 € Rohbauer von Ortsverwaltung Pflasterarbeiten 1.000,00 € Miete Einlagerung (fiktiv) 1000,00 €/a Puffer/Rundung 42,00 € Gesamtkosten (netto) 5042,00 € 19 % Mwst 958,00 € Gesamtkosten (brutto) 6.000,00 €