Solaranlagen entlang der Autobahn

Vorlage: 2022/0740
Art: Antrag
Datum: 01.07.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.07.2022

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • 2022-07-12 Solaranlagen entlang der Autobahn_Antrag FDP
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0740 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Solaranlagen entlang der Autobahn Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.07.2022 4 x Wir bitten den Ortschaftsrat dem Antrag zuzustimmen und somit die Verwaltung zur weiteren Veranlassung zu ersuchen. Antrag Die Stadtverwaltung Karlsruhe soll sich mit der Autobahn GmbH und der ENBW in Verbindung setzen, um zu prüfen ob entlang der Autobahn A8 (Nord-Ostseite) eine Solaranlage gebaut werden kann. Diese könnte vom Kreuz bis hoch zur Steigung gehen und ist ganztägig sonnenbeschienen. Dabei könnte auch eine Erhöhung der Schallschutzwände durch die Solaranlage erfolgen. Begründung Laut baden-württembergischer Landesregierung gibt es bei ungenutzten Flächen an Verkehrswegen noch viel Potenzial zum Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem für Photovoltaik-Anlagen. Baden-Württemberg will die zahlreichen Flächen entlang der Verkehrswege für erneuerbare Energien nutzen. „Dieses Vorhaben verbindet Flächenschonung und Klimaschutz auf sinnvolle und vorbildliche Weise. In einem ersten Schritt möchten wir die ungenutzten Flächen entlang der Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg interessierten Energieversorgern zur Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung stellen“, sagt Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Um die Potenziale zur solaren Stromgewinnung optimal ausnutzen zu können, ist die Ausrichtung und Lage der Flächen an Bundes- und Landesstraßen entscheidend. Beispielsweise kommen Böschungsflächen oder Lärmschutzbauwerke in Ost-Westrichtung maßgeblich in Frage, wie es an der A8 gegeben ist. Stellvertretend für die FDP-Ortschaftsratsfraktion Markus Ziegler

  • 2022-07-12 Solaranlagen entlang der Autobahn_StN
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0740 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Solaranlagen entlang der Autobahn Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.07.2022 4 x Kurzfassung Eine Anfrage bei der Autobahn GmbH des Bundes ergab, dass das nachträgliche Anbringen von Photovoltaik (PV)-Modulen und die Erhöhung bestehender Lärmschutzwände unter anderem aus statischen Gründen problematisch ist. Die Autobahn GmbH versichert, dass sie im Zuge künftiger (Ersatz)Neubauten von Lärmschutzwänden Eignungsprüfungen durchführen wird und für entsprechende Modellprojekte offen ist. Dabei soll auch der genannte Bereich entlang der A 8 bei Wolfartsweier berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit SWK Netze, KEK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Lärmschutzwände an Autobahnen oder anderen stark befahrenen Straßen für Photovoltaik zu nutzen, ist im Sinne des Klimaschutzes und der Flächenausnutzung sehr sinnvoll. Entsprechend der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes hatte das Tiefbauamt (TBA) die Direktion Südwest Außenstelle Südwest um eine Stellungnahme zum Vorschlag des Ortschaftsrates gebeten. Aus der Stellungnahme, die als Anlage beigefügt ist, geht hervor, dass die Installation auf vorhandenen Lärmschutzwänden und die gleichzeitige Erhöhung der Lärmschutzwände durch PV-Module kritisch gesehen wird. Dabei verweist die Direktion auf eine Vielzahl bestehender Restriktionen aus dem Anbau-, Vergabe-, Haushalts-, Straßen- und Baurecht. Insbesondere die hohe statische Belastung der Lärmschutzwände durch vorbeifahrende Fahrzeuge und die dadurch hervorgerufenen Druck-Sog- Wechsellasten führen zu erheblichen Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit. Die Autobahn GmbH kündigt in der Stellungnahme jedoch an, dass im Zuge künftiger Überlegungen und Potenzialanalysen bezüglich Photovoltaikanwendungen entlang von Bundesautobahnen der benannte Bereich entlang der A 8 bei Wolfartsweier geprüft werde. Konkreten Maßnahmenvorschlägen und Projektideen von Seiten Dritter stehe die Gesellschaft stets offen gegenüber (siehe Anlage). Für einen möglichen Anschluss einer PV-Anlage an das Stromnetz sind im Stadtgebiet die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH verantwortlich. Für große PV-Anlagen fehlen häufig ausreichend dimensionierte Netzanschlusspunkte. Die Netzservice GmbH arbeitet an einer entsprechenden Ausbauplanung, um die Kapazität des Netzes zu erhöhen. Dabei werden sowohl Ladestationen für Autobahnparkplätze als auch potenzielle PV-Freiflächenanlagen entlang von Fernstraßen und Bahntrassen berücksichtigt. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat eine landesweite Analyse des PV-Freiflächenpotenzials insbesondere an Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken sowie Konversionsflächen und benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete erstellt. Beispielsweise gibt es große Potenziale in Wettersbach entlang der Autobahn A 8, die bereits teilweise von den Stadtwerken Karlsruhe projektiert werden.

  • 2022-07-12 Solaranlagen entlang der Autobahn_Anlage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme der Autobahn Südwest - Die Autobahn GmbH des Bundes vom 6. Mai 2022 zum Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion Wolfartsweier bezüglich einer Solaranlage entlang der Autobahn A 8 Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.04.2022. Zu dem Antrag der FDP-Ortschaftsfraktion zur Errichtung einer Solaranlage entlang der Bundesautobahn A 8 bei Karlsruhe- Wolfartsweier können wir folgendes mitteilen. Da aus der Anfrage der konkret vorgesehene Standort für die Photovoltaik-Anlage mit Ausnahme der bestehenden Lärmschutzwand nicht zweifelsfrei hervorgeht, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die potenziell in Frage kommenden Konstellationen für eine entsprechende Nutzung. Die Autobahn GmbH des Bundes unterstützt grundsätzlich die verstärkte Anwendung von Photovoltaikanlagen als erneuerbare Energiequelle und prüft derzeit, wie und unter welchen Voraussetzungen entsprechende Anlagen auf Flächen und Bauwerken in Zuständigkeit der Autobahn GmbH optimal integriert werden können. Hiermit unterstützen wir das erklärte Ziel der Bundes- und Landesregierung, die Energiewende voranzutreiben. Im Fokus des Engagements der Niederlassung Südwest steht dabei die Nutzung von PV- Freiflächenpotenzialen und/oder Bauwerken zur Deckung des Eigenstrombedarfs der Autobahn GmbH. Hierbei können herkömmliche Photovoltaik-Elemente zum Einsatz kommen, die z.B. auf (Lärmschutz)tunneln montiert werden oder vollständig bauwerksintegrierte Elemente. Eine Nachrüstung bestehender Lärmschutzwände mit Photovoltaikelementen ist derzeit aufgrund der Vielzahl bestehender Restriktionen aus dem Anbau-, Vergabe-, Haushalts-, Straßen- und Baurecht nicht vorgesehen. Vor einer nachträglichen Anbringung von PV- Elementen an bestehende Lärmschutzwände sind diese zunächst statisch zu überprüfen, da die Zusatzlast nicht bei der Bauwerksplanung berücksichtigt ist und bei einer Erhöhung u.a. deutlich höhere Windlasten auftreten. Insbesondere ältere Bauwerke lassen sich daher nicht ohne weiteres erhöhen. Ferner müssen Lärmschutzwände – wie alle Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen – zum Zwecke der regelmäßigen Bauwerkskontrollen jederzeit frei zugänglich und prüfbar sein. Es dürfen keine Bereiche durch PV-Elemente / Zusatzmodulen verdeckt / nicht einsehbar sein. Aufgrund der hohen Belastung von Lärmschutzwänden, u.a. von durch Vorbeifahrten hervorgerufenen Druck-Sog-Wechsellasten, bestehen aus Gründen der Verkehrssicherheit erhebliche Bedenken gegen nachträglich (von Dritten) angebrachte bauliche Anlagen wie PV-Elemente an Lärmschutzwänden. Insbesondere bezüglich der im Regelfall hierzu eingesetzten Schraub-/ Steckverbindungen zwischen PV- Modulen und Lärmschutzwand bestehen unsererseits noch keine ausreichenden Erfahrungen zu deren Haltbarkeit / Dauerhaftigkeit. Diese wären daher in deutlich höherem Turnus zu überprüfen und regelmäßig zu erneuern. Die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH sieht aus ökonomischer und ökologischer Sicht ein deutlich größeres Potenzial in der verstärkten Umsetzung bauwerkintegrierter Photovoltaik und verfolgt die technischen Entwicklungen in diesem Bereich mit großem Interesse. Hierbei handelt es sich um multifunktionale Bauelemente, die zusätzlich zur Hauptfunktion des Lärmschutzes / Abschirmung auch der Stromgewinnung dienen. Wir setzen uns ferner dafür ein, dass künftig im Zuge von (Ersatz)Neubauten von Lärmschutzwänden Eignungsprüfungen für PV-Lärmschutz vorgesehen und bei entsprechendem Potenzial entsprechende Modellprojekte angestoßen werden können. Neben den spezifischen örtlichen Gegebenheiten wie der Ausrichtung und dem Verlauf der Lärmschutzwand ist für eine wirtschaftliche Umsetzung stets Voraussetzung, dass sich Verbraucher/Stromabnehmer in unmittelbarer Nähe des Stromerzeugers/Standortes befinden. Aktivitäten, die in den Bereich der Stromproduktion und -lieferung an Dritte zum Zwecke der Energieversorgung durch die Autobahn GmbH selbst fallen und somit zu Konkurrenzsituationen mit Energieversorgungsunternehmen oder privaten Vorhabenträgern führen können, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Auf Bundesebene wird derzeit juristisch geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die Autobahn GmbH des Bundes in diesem Geschäftsbereich tätig werden darf und inwieweit Straßennebenflächen für Dritte zum Zwecke einer PV-Nutzung bereitgestellt werden können. Hierzu steht die Zentrale der Autobahn GmbH in engem Kontakt mit dem Fernstraßenbundesamt. Eine Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen entlang der Autobahnen auf Flächen im Eigentum Dritter, die nicht für einen künftigen Ausbau einer Bundesautobahn bzw. deren betriebliche Unterhaltung erforderlich sind, ist möglich, sofern die sicherheitsrelevanten Aspekte wie der Blendschutz zur Gewährleistung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt sind. Die Verantwortung liegt hier beim Vorhabenträger bzw. Antragsteller, der entsprechende Gutachten beizulegen hat. Da diese Flächen in der Regel innerhalb der Anbauverbotszone (40 m vom Straßenrand) der Bundesautobahn liegen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage des §9 Abs. 8 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist hierbei in sämtlichen Bau- und Genehmigungsverfahren zu beteiligen. In Bebauungsplanverfahren, die Flächen innerhalb der Anbauverbots- sowie der Anbaubeschränkungszone (40-100 Meter vom Straßenrand) umfassen, wird die Autobahn GmbH als Straßenbaulastträger und Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Die Autobahn GmbH des Bundes ist zuversichtlich, dass die Umsetzung entsprechender Maßnahmen mittelfristig erleichtert und die derzeit noch bestehenden Hürden weiter abgebaut werden können. Im Zuge künftiger Überlegungen und Potenzialanalysen bezüglich Photovoltaikanwendungen entlang von Bundesautobahnen werden wir den von Ihnen benannten Bereich entlang der A 8 bei Wolfartsweier berücksichtigen. Konkreten Maßnahmenvorschlägen und Projektideen von Seiten Dritter stehen wir dabei stets offen gegenüber. Mit freundlichen Grüßen