Keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9-Euro-Ticket für ALG-II-Empfänger*innen

Vorlage: 2022/0729
Art: Antrag
Datum: 29.06.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 36

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 23

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0729 Keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9-Euro-Ticket für ALG-II-Empfänger*innen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 23 x Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung verhandelt mit dem Jobcenter darüber, bei ALG-II-Empfänger*innen auf die Rückforderung der Differenzbeträge zwischen der Förderung für Mobilität und den verringerten Kosten für das 9-Euro- Ticket zu verzichten. Begründung: In vielen Bereichen steigen die Kosten für die Menschen in Deutschland, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen sind davon betroffen. Als eine Maßnahme dagegen hat die Bundesregierung für 3 Monate ein 9-Euro-Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr eingeführt, um hier eine Entlastung zu schaffen. Einzelne Bundesländer und Jobcenter haben, wie aus der öffentlichen Berichterstattung zu vernehmen ist, daraufhin Menschen in ALG-II-Leistungsbezug dazu aufgefordert, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem vergünstigten Ticketpreis nachzuzahlen. Dies steht im Widerspruch zur Zielsetzung des 9-Euro-Tickets.Laut Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut ist für die Rückforderung nicht das Land verantwortlich, sondern die Jobcenter in den Kommunen. Daher ist hier die kommunale Politik in der Pflicht mit den Jobcenter entsprechend dafür zu sorgen auf die Rückforderung zu verzichten. Außerdem halten wir den bürokratischen Aufwand für diese Rückforderungen für absolut unverhältnismäßig und vermutlich teurer als den Verzicht darauf, da die rückerstatteten Kosten diesen Aufwand nicht decken würden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • StN Rückzahlung Differenzbeträge
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0729 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: GE/JC Keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9-Euro-Ticket für ALG-II Empfänger*innen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 23 X Die Verwaltung verhandelt mit dem Jobcenter darüber, bei ALG-II-Empfänger*innen auf die Rückforderung der Differenzbeträge zwischen der Förderung für Mobilität und den verringerten Kosten für das 9-Euro-Ticket zu verzichten. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat bei Fahrkostengewährungen im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe zeitnah reagiert und konnte so im Regelfall sicherstellen, dass den Leistungsbeziehenden Fahrkosten in zutreffender Höhe unter Berücksichtigung des 9-Euro-Tickets gewährt wurden. Bei Teilnehmenden an neu beginnenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurden sofort nach Bekanntwerden der Einführung des 9-Euro-Tickets Fahrkosten in der tatsächlich anfallenden Höhe bewilligt, so dass es auch bei diesen Personen zu keinen Fahrkostenrückforderungen kommen wird. Lediglich bei Teilnehmenden an länger andauernden Maßnahmen, bei denen Fahrkosten bereits vor der Einführung des 9-Euro-Tickets für einen Zeitraum über den 31. Mai 2022 hinaus bewilligt wurden, konnte es zu Leistungsüberzahlungen kommen. Diese Leistungen werden im Rahmen des §16 SGB II in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des SGB III von allen Jobcentern und Agenturen für Arbeit bewilligt. Ob der Bund für diese Fälle Rückforderungen vorsieht, bleibt abzuwarten. Auf eine solche Entscheidung hat das örtliche Jobcenter allerdings keinen Einfluss. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit